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DirtyOlli

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  1. Zum (leider) immer noch zitierten / gelobten Urteil des AG Meißen hat sich die PTB bereits vor fast vier Jahren geräuspert ... Antike Grüße Olli
  2. Nun ja... In diesem Fall hat die ESO auf jeden Fall falsch gemessen. Es wären eigentlich 26 zu viel gewesen, also hat der Apparat sich zu Deinen Gunsten verrechnet... Intermittierende Grüße Olli
  3. Also... Was mich als Messbeamten immer höllisch nervt und tierisch ärgert ist, wenn die Betroffenen anstandslos zahlen und nicht ansatzweise rumdiskutieren. Keine Chance auf ein verkehrserzieherisches Gespräch, keine Möglichkeit, sorgsam ausgefeilte Antworten auf Fragen anzubringen. Nicht mal die Chance, auf eine Anfrage der Bussgeldstelle eine Stellungnahme zu schreiben... Vielleicht sollte es der TE ja mal damit probieren, es gibt bestimmt noch mehr, die so denken wie ich. Besorgte Grüße Olli
  4. Die Begriffe sind, auch in der Bedienungsanleitung, missverständlich. Das Fotlinienfoto ist vorgeschrieben, es dokumentiert den Fotopunkt. Auf dieses Foto kann nur verzichtet werden, wenn der Fotopunkt in jedem Messfoto zu sehen ist (aufgeklebte Reflexfolie, Ende einer Fahrbahnmarkierung o. ä.) Der Fotopunkt selbst liegt (bei der Kabelkamera) geschwindigkeitsunabhängig immer exakt 3 Meter hinter dem mittleren Sensor des Sensorkopfes. Die Fotolinie wird während der Fotoauswertung im EsoDigitalesII durch die Reifenaufstandsflächen gebildet (gezeichnet). Sie ist einzig und allein dann notwend
  5. Richtige Antwort: Vielleicht. Laut aktueller Bedienungsanleitung kann auf das Fertigen eines Fotolinienfotos (welches den Fotopunkt dokumentiert) verzichtet werden, wenn der Fotopunkt auf jedem Messfoto der Messserie erkennbar ist (Reflexfolienaufkleber auf der Straße, Anfang / Ende einer Fahrbahnmarkierung o. Ä.). Das AG Meißen hattest Du ins Spiel gebracht...: Korrigierende Grüße Olli
  6. Ach Gottchen... das Urteil des AG Meißen. Drei Gutachter erzählen Quark und das Gericht glaubt denen auch noch. Die Stellungnahme der PTB zu diesem Urteil ist viel lesenswerter... Der Link: https://doi.org/10.7795/520.20160913E Grinsende Grüße Olli
  7. Es tut sooooo weh... m3, wenn Du doch schon so ein Schlaumeier bist, der so viel Ahnung hat, hätte Dir auffallen müssen, dass diese (Achtung, Zitat!!!) "selten dämliche Bezeichnung" in Wirklichkeit "TISPOL 24Hour Speed Marathon" heisst und die Zeitung in bester m3-Manier was zusammengeschwurbelt hat, um für ein Aufregerchen zu sorgen... Und das ganze (vermutlich) noch mit der "TISPOL Week-long Speed Enforcement Operation" verwechselt wird... Ich möchte Dich hiermit ganz offiziell auf das berühmteste Zitat von Dieter Nuhr hinweisen, welches Du dir zu Herzen nehmen solltest... Kopfs
  8. @ mic: Örks... Zwei Links für Dich: 1. Handbuch Reichsbürger (PDF, lang, aber gut...) 2. Die KRR-FAQ Trauernde Grüße Olli
  9. Du hast echt keinen blassen Schimmer. Wo bitte erfasst die ESO Fahrzeugkonturen und rotierende Räder? Schaudernde Grüße Olli
  10. Tach! Ich hab's befürchtet... Die Blinden reden von den Blumen. Keine Ahnung von Polizei, aber erst mal "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig" schreien. Aber ich bin ja geduldig und drösel es mal auf. Zu allererst: Ich rede von Gefahrenabwehr. Wenn ich Gewahrsamsdienst habe, bin ich derjenige, der die Betroffenen übernimmt und in die Zelle steckt. Dadurch bin ich derjenige, der nach Übernahme für die Betroffenen verantwortlich ist. Ich habe dafür zu sorgen, dass alle körperlich unversehrt bleiben. Da ich nicht 24/7 neben diesen in der Zelle hocke und Händchen halte, muss ich dafür sorgen
  11. Was hat die Maßnahme, die die Einlieferung verursachte, mit der Durchsuchung im Gewahrsam zu tun? Der Zweck der Einlieferung (Ausnüchterung, IDF, vorläufige Festnahme etc.) führt zwar trotz unterschiedlichem Anlass immer zum gleichen Ergebnis (Aufenthalt in der Zelle). Der Zweck der Durchsuchung nach Einlieferung ist aber immer gleich: Nackig machen um Gegenstände aufzufinden, mit denen der Proband sich oder andere verletzen könnte. Wie soll man sich das sonst vorstellen? Besoffene immer komplett nackig machen, Straftäter nach Festnahme brauchen nur die Oberbekleidung ausziehen? Straftäter
  12. Mahlzeit... Wer von mir in eine Zelle verfrachtet werden muss, macht sich in der Zelle unter meinen Augen und denen eines Kollegen komplett nackig. Er darf seinen kleinen Freund hochheben, das Gebammsel drunter ebenfalls und dann bückt der sich. Ich hab schon Messer und Rasierklingen unterm Dödel und in einem Fall 1800 DM als Rolle in den A**** geschoben gefunden. Das Problem mit Männlein durchsucht Weiblein hat sich bei mir (zum Glück) noch nicht ergeben, ist aber unter bestimmten Umständen nach PolG NW zulässig. Suchende Grüße Olli
  13. Schon mal drüber nachgedacht, ob der Moppedfahrer auf den Beamten zugehalten und einfach nicht damit gerechnet hat, dass der Beamte wie das Kaninchen vor der Schlange erstarrt stehengeblieben ist? Dass Mopped- und Rollerfahrer durch "Draufhalten" durchbrechen wollen, erlebe ich nämlich regelmässig... Bewegliche Grüße Olli
  14. Das magst Du so empfinden. Aber ich werde kein unvollständiges Material liefern, was weder statistisch relevant ist noch in irgendeiner Weise Rückschlüsse zulässt, um genau dieses Material dann irgendwann als statistisch irrelevant aufs Butterbrot geschmiert zu bekommen. Und ausserdem gibt es nun mal Dinge, die den Bereich Polizei nicht verlassen dürfen. Das habe ich nie bezweifelt. Jeder VU POL mit Verletzten wird untersucht und daraus Konsequenzen gezogen, das ist das normale Verfahren. Hoffende Grüße Olli
  15. Das ist / war für mich so selbstverständlich, dass ich es nicht erwähnt habe. Mir ging es um den subjektiven Anteil. Mein Fehler, sorry. Bedröppelte Grüße Olli
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