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FahrImmerNachVorschrift

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  1. Jedenfalls wil ich nicht an irgendwelchen Formsachen scheitern. In einigen Fällen haben die OLG zugunsten entschieden, die AGs schmettern erstmal das Grobzeug weg. So ist auch mein Eindruck in Finanzsachen. Oder wie ist es zu erklären das OLGs manchmal zu einer vollkommen anderen Beurteilung kommen ? Es gibt doch nur *ein* Gesetz. Hat m.E. was mit Qualität zu tun.
  2. >> Deine drei Links treffen auf deine Situation nicht zu. Stimmt Da ging es um Überholvorgänge mit Befahren der Gegenfahrbahn Und man soll sich vorher über die Beschilderung informieren die man evt.übersehen könnte Da finde ich meinen Fall sogar noch besser Ich habe auf der Autobahn legal, ohne extra Überholmanöver die 2. von 4 Spuren benutzt, soll aber die Schilder rechts neben der 1.Spur beachten die evt. durch LKW-Kolonne verdeckt sein können. Soll ich mich auch extra informieren. Das kann nicht sein. >> Nur weil ich Krititik übe, geh ich dich nicht an. &g
  3. Das stimmt - auf solche Leute falle ich nicht rein. Ich brauche einen Fachanwalt der mich berät und auf Irrtümer hinweist und der wg. Anwaltszwang neben mir sitzt, den Rest mache ich selbst. Bei Finanz-Gerichten/Finanzamt klappt das ganz gut, in Verkehrssachen weniger gut, aber nicht unmöglich. Deshalb suche ich hier Argumentations-Hilfen, wie z.B: https://www.adac.de/news/lkw-verdeckt-schild/ http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=69615 https://openjur.de/u/91867.html
  4. Must du mich nicht gleich angehen. Ich suche Argumente und keine Belehrungen. Wenn rechts und links Verkehr ist - nein Schilder müssen für den Fahrer sichtbar sein ! (nach §41 VwVfg "Bekannt gegeben werden", das geht nicht wenn verdeckt) Mein HeadUp-Display hat es auch nicht gesehen. Bei 15 km/h drüber piept es nämlich ! (daher die 113 km/h) Und dass das "Aufheben-Schild" bei 3-spuriger Autobahn nicht registiert wird kommt auch öfter vor. Ich weis - bin ich selbst vorantwortlich - werde ich auch nicht argumentieren.
  5. Das werde ich auch machen, deswegen suche ich Argumente und evt. Gerichtsentscheide. In 12/2024 will BF17 mit meiner Tochter machen. Da ist ein Punkt verdammt nah dran - den Spass möchte ich nicht missen - 1x im Leben. >> zahlen bringt Frieden Zitat von meinem verstorbenen Vater: Wenn du deine Ruhe haben willst, brauchst du einfach nur immer zahlen.
  6. Danke für deinen Hinweis. Vor dem 80er Bereich war lange Zeit 100, mit 120 war nix. (kein Tempotrichter, und keine Baustellen-Ankündigung) Bin vorher 400km Strecke mit min 20 Baustellen gefahren, bin kein Ignorant Ich werde Widerspruch einlegen: - Ich bin auf der 2. von 4 Fahrspuren gefahren. - 80er-Schild rechts durch LKW-Kolonne verdeckt - 80er-Schild links war 2(!)-Fahrspuren neben mir Wird einen Punkt geben, bin bisher punktelos und nicht einsichtig Bin auf der Suche nach ähnliche Fällen und deren AG/OLG-Entscheidungen in der Richtung - "Schilder müssen sichtbar
  7. Ich muss die Überschrift korrigieren: 80-Schild auf 4-spuriger Autobahn nicht gesehen. Gemeint sind 4-Spuren in meine Fahrtrichtung
  8. Wie ich jetzt weis war das auch so. Es war eine sehr lange LKW-Schlange über die Entfernung von 2 Schildern welche sich nur langsam bewegte.
  9. Hallo, nach 12 Jahren hat es mich wieder mal erwischt. 113 km/h bei erlaubten 80 km/h = 33 km/h zu schnell Wieder wie damals - Schild nicht gesehen. 3 Fahrspuren, in der Mitte kein Schild, rechts LKW-Kolonne dicht an dicht. Dadurch sehr wahrscheinlich Schild durch LKW verdeckt. Kennt jemand ähnliche Fälle
  10. Ich hab mich auch schon gewundert. Vielleicht ist er in Urlaub. Ich habe Ihm nämlich die komplette 7-seitige Auswertung des Gutachters gestern per PN geschickt. Vielleicht meldet er sich noch. Aber was soll noch kommen. Ich glaube jetzt nicht das gegen die beiden mittleren Peaks was auszurichten ist. Ich muss mich geschlagen geben
  11. Nachtrag: Rein aus Prinzip weiterzumachen würde ich ab jetzt als "ungelehrbare Sturheit werten" (ab jetzt - nicht vorher - um allen hämischen Kommentaren zuvor zu kommen "Wir habens dir gleich gesagt")
  12. Tja - gefällt mir ganz und gar nicht. Aber die Gutachter-Auswertung zeigt eindeutig dass das Motorrad gemessen wurde und das die vielen Hell-Dunkel-Unterschiede keine Rolle spielen. Das war aber meine Annahme, deshalb auch die Überschriftt dieses Threads. Es gibt 4 Peaks die genau das belegen, davon sind zwar 2 voll im Bereich der "rotieren Räder" aber die beiden mittleren sind m.E. nicht zu erschüttern. Hier habe ich die entscheidende Grafik mal hochgeladen: http://www.kontex-server.de/geblitzt/200221_ESO_grafischeAuswertung.gif Was soll ich da noch machen ? Die beiden mittleren Peaks zei
  13. Heute hab ich die Auswertung vom Gutachter-Büro bekommen. Leider nicht in meinem Sinn :-(, die Messung scheint korrekt zu sein. Ich überlege ob ich aufgebe und meinen Einspruch zurücknehme
  14. Heute Ladung zum Gerichtstermin am 13.03.2020 bekommen (Mist - Freitag der 13.)
  15. In 5 Jahren ist unsere Tochter 17. Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen. Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt. Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können. Ich kann deine Überlegung nachvollziehen. Aber bedenke deine Punkte werden erst x Jahre nach Rechtskraft getilgt. Das Datum der „Tat“ ist nicht maßgeblich, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid endgültig Rechtskräftig wird. Danke für den Hinweis Ist mir bekann
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