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FahrImmerNachVorschrift

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  1. Ich hab mich auch schon gewundert. Vielleicht ist er in Urlaub. Ich habe Ihm nämlich die komplette 7-seitige Auswertung des Gutachters gestern per PN geschickt. Vielleicht meldet er sich noch. Aber was soll noch kommen. Ich glaube jetzt nicht das gegen die beiden mittleren Peaks was auszurichten ist. Ich muss mich geschlagen geben
  2. Nachtrag: Rein aus Prinzip weiterzumachen würde ich ab jetzt als "ungelehrbare Sturheit werten" (ab jetzt - nicht vorher - um allen hämischen Kommentaren zuvor zu kommen "Wir habens dir gleich gesagt")
  3. Tja - gefällt mir ganz und gar nicht. Aber die Gutachter-Auswertung zeigt eindeutig dass das Motorrad gemessen wurde und das die vielen Hell-Dunkel-Unterschiede keine Rolle spielen. Das war aber meine Annahme, deshalb auch die Überschriftt dieses Threads. Es gibt 4 Peaks die genau das belegen, davon sind zwar 2 voll im Bereich der "rotieren Räder" aber die beiden mittleren sind m.E. nicht zu erschüttern. Hier habe ich die entscheidende Grafik mal hochgeladen: http://www.kontex-server.de/geblitzt/200221_ESO_grafischeAuswertung.gif Was soll ich da noch machen ? Die beiden mittleren Peaks zei
  4. Heute hab ich die Auswertung vom Gutachter-Büro bekommen. Leider nicht in meinem Sinn :-(, die Messung scheint korrekt zu sein. Ich überlege ob ich aufgebe und meinen Einspruch zurücknehme
  5. Heute Ladung zum Gerichtstermin am 13.03.2020 bekommen (Mist - Freitag der 13.)
  6. In 5 Jahren ist unsere Tochter 17. Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen. Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt. Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können. Ich kann deine Überlegung nachvollziehen. Aber bedenke deine Punkte werden erst x Jahre nach Rechtskraft getilgt. Das Datum der „Tat“ ist nicht maßgeblich, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid endgültig Rechtskräftig wird. Danke für den Hinweis Ist mir bekann
  7. 1. wer sich nicht wehrt, hat vielleicht die Sinn- und Zwecklosigkeit seines Unterfangens erkannt und weiß wahrscheinlich auch, daß der Fehler bei ihm selbst zu suchen ist. 2. nach meinen Erfahrungen - und icih bin im Schnitt wie schon häufiger erwähnt mehrfach pro Woche in Sachen Geschwindigkeitsmessungen bei Gericht - geht es 98:2 aus. Ob es sich dann trotzdem gelohnt hat, nunja, das muß jeder für sich selbst beurteilen. Auf jeden Fall ist man um ein paar Erfahrungswerte reicher. Wer es also partout darauf anlegen möchte, mehr Geld als nötig auszugeben, bitte schön. Warum nicht. Mir ist das
  8. Das sehe und kenne ich allerdings ganz anders. Bin aber auch schon ein paar Tage länger im Forum als Du. Der Unterschied ist halt: viele hier wissen oder erkennen im Voraus, wann oder in welchen Fällen es einfach sinn- und zwecklos ist, sich zu wehren, oder lassen sich von denen, die es wissen (müssen), beraten und belehren. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt. Ich hatte ja schon geschrieben; Nach meiner Erfahrung geht es 50:50 aus. Ich finde dann hat es sich gelohnt. Wir haben nunmal einen Rechtsstaat Nach deiner Denkweise wäre es 100:0 gewesen. Nach deiner Denkweise hat man bedingunglo
  9. So isses. Fällt mir noch eine Geschichte dazu aus meinem Leben ein: Im Jahr 1979 hatte ich 9 Monate Führerschein-Entzug. Jugendsünde - völlig zu recht und prägend.wie ich rückwrkend zugebe Das hat dazu geführt das ich im Jahr 1983 bei der Bundeswehr keinen Panzerführerschein machen durfte, obwohl ich schon in der Fahrschule-Gruppe angefangen hatte. Ich wurde da rausgezogen und mußte als Panzergrenadier zum Fussvolk. Das hat mich damals sehr geärgert. (War trotzdem eine schöne Zeit) Solche Lebenserfahrungen prägen. Fazit: Jegliche "Akteneinträge" vermeiden Lebenserfahrungen/Weitsicht sche
  10. Und bei mir ist es so das ich mich wehre wo es nur geht. Und nicht erst wenn ich mit dem Rücken an der Wand stehe, bezw. 1 Schritt vorm Abgrund. Aktuell ist es so das ich meine nächsten Schritte in Ruhe überlegen kann - und wenn es schief geht - so what Dann war es nur eine Übung für den Ernstfall Hatte ich glaub schon mal erläutert Mein aktueller Punktestand ist: 0 In 5 Jahren ist unsere Tochter 17. Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen. Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger ka
  11. Zahlt diese „Auswertung“ bereits deine RSV? Vermutlich nicht, du bist bereits jetzt in den Miesen! Keine Ahnung ob die RSV das zahlen wird. Wieviel EUR ist ein Punkt wert ? Aber trotzdem Danke das du mich darauf aufmerksam machst und mir Nachhilfe im Rechnen gibst.
  12. Neuigkeiten: 1.) Heute habe ich Post von der Bussgeldstelle erhalten in der mir mitgeteilt wird das der Vorgang an die Justiz weitergeben wird, und diese ab sofort für das weitere Vorgehen zuständig ist. 2.) Am Donnerstag hat mir ein Gutachter dem ich die ESO-Datei vorgelegt habe, angeboten eine detailierte Auswertung zu erstellen. Dem Kostenaufwand von 140,00 EUR+MwSt habe ich zugestimmt und den Auftrag erteilt.
  13. Ich bin gern bereit @Handysammler was in die Kaffeekasse zu legen. Das Ing-Büro dem ich den Vorgang weitergeleitet habe hat noch nicht geantwortet. Wenn ich jetzt der Bussgeldstelle antworte dann möchte Fakten haben wenn mich später der Richter fragt "Wie kommen Sie denn darauf" ?
  14. ich dachte die Auswertung der Rohdaten bringt genauen Aufschluss darüber *wo* genau gemessen wurde. Die Thread-Überschrift "viele Schatten im Bild" habe ich ja gewählt weil ich vermute die vielen Hell/Dunkel-Unterschiede der Büsche/Sonneneinblenung als Mess-Störend vermute. Was beweisst denn dann die Rohdaten-Auswertung, wenn es nicht Foto/Fotolinie ist ?
  15. >> Kein Ding. Was für Ausdrucke meinst Du? Irgendwas was die Messung in Höhe des Scheinwerfers dokumentiert.Weil ich würde dann gegenüber der Bussgeld-Stelle auf "unzulässige Schrägabtastung" argumentieren. Die (zum Gelächter einiger hier) "unzulässiger Abtastung rotierender Teile (z.B. Räder, Motor, Auspuff" käme ja dann leider nicht mehr in Frage.
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