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DirtyOlli

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Everything posted by DirtyOlli

  1. Zum (leider) immer noch zitierten / gelobten Urteil des AG Meißen hat sich die PTB bereits vor fast vier Jahren geräuspert ... Antike Grüße Olli
  2. Nun ja... In diesem Fall hat die ESO auf jeden Fall falsch gemessen. Es wären eigentlich 26 zu viel gewesen, also hat der Apparat sich zu Deinen Gunsten verrechnet... Intermittierende Grüße Olli
  3. Also... Was mich als Messbeamten immer höllisch nervt und tierisch ärgert ist, wenn die Betroffenen anstandslos zahlen und nicht ansatzweise rumdiskutieren. Keine Chance auf ein verkehrserzieherisches Gespräch, keine Möglichkeit, sorgsam ausgefeilte Antworten auf Fragen anzubringen. Nicht mal die Chance, auf eine Anfrage der Bussgeldstelle eine Stellungnahme zu schreiben... Vielleicht sollte es der TE ja mal damit probieren, es gibt bestimmt noch mehr, die so denken wie ich. Besorgte Grüße Olli
  4. Die Begriffe sind, auch in der Bedienungsanleitung, missverständlich. Das Fotlinienfoto ist vorgeschrieben, es dokumentiert den Fotopunkt. Auf dieses Foto kann nur verzichtet werden, wenn der Fotopunkt in jedem Messfoto zu sehen ist (aufgeklebte Reflexfolie, Ende einer Fahrbahnmarkierung o. ä.) Der Fotopunkt selbst liegt (bei der Kabelkamera) geschwindigkeitsunabhängig immer exakt 3 Meter hinter dem mittleren Sensor des Sensorkopfes. Die Fotolinie wird während der Fotoauswertung im EsoDigitalesII durch die Reifenaufstandsflächen gebildet (gezeichnet). Sie ist einzig und allein dann notwend
  5. Richtige Antwort: Vielleicht. Laut aktueller Bedienungsanleitung kann auf das Fertigen eines Fotolinienfotos (welches den Fotopunkt dokumentiert) verzichtet werden, wenn der Fotopunkt auf jedem Messfoto der Messserie erkennbar ist (Reflexfolienaufkleber auf der Straße, Anfang / Ende einer Fahrbahnmarkierung o. Ä.). Das AG Meißen hattest Du ins Spiel gebracht...: Korrigierende Grüße Olli
  6. Ach Gottchen... das Urteil des AG Meißen. Drei Gutachter erzählen Quark und das Gericht glaubt denen auch noch. Die Stellungnahme der PTB zu diesem Urteil ist viel lesenswerter... Der Link: https://doi.org/10.7795/520.20160913E Grinsende Grüße Olli
  7. Es tut sooooo weh... m3, wenn Du doch schon so ein Schlaumeier bist, der so viel Ahnung hat, hätte Dir auffallen müssen, dass diese (Achtung, Zitat!!!) "selten dämliche Bezeichnung" in Wirklichkeit "TISPOL 24Hour Speed Marathon" heisst und die Zeitung in bester m3-Manier was zusammengeschwurbelt hat, um für ein Aufregerchen zu sorgen... Und das ganze (vermutlich) noch mit der "TISPOL Week-long Speed Enforcement Operation" verwechselt wird... Ich möchte Dich hiermit ganz offiziell auf das berühmteste Zitat von Dieter Nuhr hinweisen, welches Du dir zu Herzen nehmen solltest... Kopfs
  8. @ mic: Örks... Zwei Links für Dich: 1. Handbuch Reichsbürger (PDF, lang, aber gut...) 2. Die KRR-FAQ Trauernde Grüße Olli
  9. Du hast echt keinen blassen Schimmer. Wo bitte erfasst die ESO Fahrzeugkonturen und rotierende Räder? Schaudernde Grüße Olli
  10. Tach! Ich hab's befürchtet... Die Blinden reden von den Blumen. Keine Ahnung von Polizei, aber erst mal "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig" schreien. Aber ich bin ja geduldig und drösel es mal auf. Zu allererst: Ich rede von Gefahrenabwehr. Wenn ich Gewahrsamsdienst habe, bin ich derjenige, der die Betroffenen übernimmt und in die Zelle steckt. Dadurch bin ich derjenige, der nach Übernahme für die Betroffenen verantwortlich ist. Ich habe dafür zu sorgen, dass alle körperlich unversehrt bleiben. Da ich nicht 24/7 neben diesen in der Zelle hocke und Händchen halte, muss ich dafür sorgen
  11. Was hat die Maßnahme, die die Einlieferung verursachte, mit der Durchsuchung im Gewahrsam zu tun? Der Zweck der Einlieferung (Ausnüchterung, IDF, vorläufige Festnahme etc.) führt zwar trotz unterschiedlichem Anlass immer zum gleichen Ergebnis (Aufenthalt in der Zelle). Der Zweck der Durchsuchung nach Einlieferung ist aber immer gleich: Nackig machen um Gegenstände aufzufinden, mit denen der Proband sich oder andere verletzen könnte. Wie soll man sich das sonst vorstellen? Besoffene immer komplett nackig machen, Straftäter nach Festnahme brauchen nur die Oberbekleidung ausziehen? Straftäter
  12. Mahlzeit... Wer von mir in eine Zelle verfrachtet werden muss, macht sich in der Zelle unter meinen Augen und denen eines Kollegen komplett nackig. Er darf seinen kleinen Freund hochheben, das Gebammsel drunter ebenfalls und dann bückt der sich. Ich hab schon Messer und Rasierklingen unterm Dödel und in einem Fall 1800 DM als Rolle in den A**** geschoben gefunden. Das Problem mit Männlein durchsucht Weiblein hat sich bei mir (zum Glück) noch nicht ergeben, ist aber unter bestimmten Umständen nach PolG NW zulässig. Suchende Grüße Olli
  13. Schon mal drüber nachgedacht, ob der Moppedfahrer auf den Beamten zugehalten und einfach nicht damit gerechnet hat, dass der Beamte wie das Kaninchen vor der Schlange erstarrt stehengeblieben ist? Dass Mopped- und Rollerfahrer durch "Draufhalten" durchbrechen wollen, erlebe ich nämlich regelmässig... Bewegliche Grüße Olli
  14. Das magst Du so empfinden. Aber ich werde kein unvollständiges Material liefern, was weder statistisch relevant ist noch in irgendeiner Weise Rückschlüsse zulässt, um genau dieses Material dann irgendwann als statistisch irrelevant aufs Butterbrot geschmiert zu bekommen. Und ausserdem gibt es nun mal Dinge, die den Bereich Polizei nicht verlassen dürfen. Das habe ich nie bezweifelt. Jeder VU POL mit Verletzten wird untersucht und daraus Konsequenzen gezogen, das ist das normale Verfahren. Hoffende Grüße Olli
  15. Das ist / war für mich so selbstverständlich, dass ich es nicht erwähnt habe. Mir ging es um den subjektiven Anteil. Mein Fehler, sorry. Bedröppelte Grüße Olli
  16. Immerhin hast Du die Aussage des Artikels verstanden. Das ist gut. Dass Du daraus "50,01% vs. 49,99%" schließt, ist interessant. "Überwiegend" bedeutet bei mir "mehr als die Hälfte". Das kann von 50,irgendwas bis zu 99,99 Prozent gehen. Dass Du Interpretationen anderer "interessant" findest, lässt hoffen... Jau. Dabei handelt es sich um genau welche Dienstgrade, die bei welchen Organisationseinheiten wie lange beschäftigt sind? Wenn ich 14 Goldfasane, die ausser ihrem Studium und einem halben Jahr Verwaltung keine Polizeierfahrung haben, als Arbeitsgruppe einsetze, komme ich zu eine
  17. Anlass einer Verfolgungsfahrt und das tatsächliche Fluchtmotiv - das tatsächliche Fluchtmotiv ist zum Zeitpunkt des Beginns nicht bekannt und wird (ergibt sich aus der Formulierung) erst im Nachhinein ermittelt.... Und erst dabei stellt sich raus, dass es nicht zueinanderpasst. Dass es in der "überwiegenden Zahl" nicht zueinander passt, bedeutet für mich, dass bei 50,01 Prozent der Sachverhalte die Entscheidung der Kollegen als falsch deklariert werden; in 49,99 Prozent der Sachverhalte hingegen lagen die Kollegen richtig. Weitere Frage: Wer deklariert, welche Entscheidung die richtige ist
  18. Und schon sind wir wieder da, wo es nach meiner Meinung nie hingehen sollte. Wann versteht endlich mal einer, dass der Anlass und die daraus resultierenden Gefahren (oder so ähnlich) zum Zeitpunkt der Verfolgung garnicht feststehen? Der Grund, warum mir der Autofahrer, der mir von der Fahne geht, sobald das "Stop Polizei" aufleuchtet, reicht von "hat den FS vergessen und will 10 Euro sparen" bis zu "hat eben den Hausbesitzer niedergestochen um den Schlüssel zum A8 zu kriegen, in dem er gerade sitzt". Watt nu? Abbrechen? Oder hinterher? Warum der Typ, der meine Uniform sieht, teilacken
  19. Kann ich verstehen. Ist ja fast wie Weihnachten beim Geschenke auspacken - ich weiss vorher nie, was drin ist... Gespannte Grüße Olli
  20. Hab heute wieder kramen dürfen - im fremden Auto, selbstverständlich. Mutti telefoniert, sieht mich, nimmts Handy runter und dabei fällt mir der rote Rand ums Handy auf. Mutti streitet alles ab (ihr gutes Recht), daraufhin krame ich ihr Möppelchen durch (mein gutes Recht). Doof nur, dass Mutti das Handy in der Jackentasche hatte und es während meiner Filzerei im Fahrerfußraum unter einer Handtasche verstecken wollte, als ich daneben stand... Ist also nicht sooo selten, dass VT alles versuchen und dadurch eine intensive Recherche veranlassen... Suchende Grüße Olli
  21. Ist das nicht intolerant? Tolerante Grüße Olli
  22. Hmmmmm.... Die von mir "betreuten" Messstellen wurden im Lokalradio und deren App nicht gemeldet... Ich fürchte, dass es den VT mittlerweile schlicht egal ist, ob gemessen wird. Gleichgültige Grüße Olli
  23. Entweder kannst du es nicht verstehen (was schade wäre... dann wird die folgende Erklärung nutzlos sein) oder du willst es nicht verstehen (dann ist das Ergebnis das gleiche wie im ersten Halbsatz, allerdings kommt dann Vorsatz dazu). Die Entscheidung, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist oder nicht, trifft im Moment der Entscheidung der Beamte. Nicht du, nicht der Zuschauer oder sonst jemand. Nur der Beamte. Und wenn dieser Beamte die Maßnahme für rechtmäßig hält, zieht er sie durch. Er wird keine Entscheidung treffen und diese im Anschluss aufgrund des unqualifizierten Gesülzes von Fremden revi
  24. Kann man, wenn man will, so sehen. Muss man aber nicht. Ich wüsste nicht, dass ich gespielt hätte... grübelnde Grüße Olli
  25. Du magst ja über mich denken, was du willst... Aber im Falle eines Falles bin ich derjenige, der Dir sagt, wo es langgeht (oder du langgehst oder eben nicht). Da hilft Dir weder Nachfragen, deine schräge Meinung oder deine Pseudo-Besserwisserei. Und meine persönliche Einschätzung von Dir: Große Klappe, nix dahinter. Typisch links, eben....
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