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DirtyOlli

Sheriff
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Everything posted by DirtyOlli

  1. Wenn du "dem Staat" und "der Polizei" objektiv und unvoreingenommen gegenüberstehen würdest, könntest du selbst erkennen, dass dieser Spruch totaler Quark ist. Ein Beamter trifft eine Maßnahme, weil er sie für rechtmäßig hält; er trifft sie nicht, wenn er sie für unrechtmäßig hält. Und deshalb wird sich kein Beamter von Zuschauern reinreden lassen. Ich würde zu gerne eine Konfrontation zwischen dir und einem konsequenten Beamten erleben. Ich weiss zwar, dass du gefesselt am Boden liegend den Kollegen zubrüllst, das alles unrechtmäßig bzw. Polizeigewalt sei - aber das Bild, wenn du nutzlos
  2. Vielleicht hilft diese Seite ein wenig (auch wenn sie für die Hardcore-Abstreiter zu polizeifreundlich sein wird): http://kggp.de/Blogosphere/kggp-classic/2014/07/08/wir-basteln-uns-einen-polizeiskandal-netter-versuch/ Ich empfehle den einschlägigen "Polizei-ist-böse"-Membern übrigens, mal in den Blogs zu stöbern... Hoffende Grüße Olli
  3. Zuviel der Ehre... Ich meinte es viel, viel kleiner. Zum Beispiel ist das, was ich als rechtmäßig und notwendig erachte in den Augen anderer Polizeigewalt. Oder die Überschreitung, die für den Staat ein Fahrverbot rechtfertigt, ist für einen Verkehrsteilnehmer eine Lappalie. Wenn mir jemand tatsächlich so eine Antwort gibt, ohne "äääh", und ohne dass es gekünstelt klingt, hat derjenige meinen Respekt. Und das ist nicht ironisch gemeint. Allerdings lasse ich ihn nicht weiterfahren, ohne dass die 30 zuviel geahndet werden. Staunende Grüße Olli
  4. Ich hatte es (glaube ich) schon mal erwähnt: Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur Standpunkte, die die Wahrnehmung beeinflussen. Frage mal zwei Leute, die den gleichen Sachverhalt beobachtet haben, aber eine unterschiedliche politische Meinung (oder Glauben, oder Ernährungsphilosophie, oder Ausbildung, oder Schulbildung, oder Geschlecht, oder, oder, oder) haben. Du wirst unterschiedliche Darstellungen zu hören bekommen. Und der SV, den Blaulicht beschreibt - ja, solche SV, die hab ich auch schon oft erlebt. Großes Getöse, Hinweis auf diverse Anwälte und dass man ja Jura studiert und meine M
  5. Von meiner Seite Zustimmung. Aber (ganz großes Aber!): Es ist für einen Unbeteiligten unmöglich festzustellen, ob der Angriff rechtswidrig ist. Wenn sich schon Gerichte damit schwertun, die alle Fakten ein halbes Jahr lang am grünen Tisch abwägen, wie soll ein Unbeteiligter, der nur einen Bruchteil weiss, rechtssicher entscheiden? Deshalb ist Punkt 1 aus meiner Sicht höchst hypothetisch. Und wie die anderen Kollegen schon schrieben: Die anderen am Einsatz beteiligten Kollegen sind mit Sicherheit Willens und in der Lage, rechtswidrige Angriffe zu erkennen, zu verhindern, zu unterbinden oder z
  6. Ich war auf der Baumschule... Da wurde gegen Borkenkäfer geimpft, aber wirklich was gelernt hab ich nicht. Gibst du Nachhilfe? Mir fehlt nämlich noch das erste Brats-Examen. Grübelnde Grüße Olli
  7. Holy couch! Das würde ja bedeuten, dass einige der hier schreibenden Polizisten keine Einzelfälle sind . Mein Gott! Ich meine natürlich "Mein Sofa"! Er hats gemerkt!!! Und wenn du jetzt noch zu der Erkenntnis gelangst, dass Mindermeinungen Mindermeinungen sind, weil nur wenige diesen Standpunkt vertreten, damit also "die Mehrheit" quasi-recht hat, bist du auf einem guten Weg. Bei der "Gewahrsamsexklave beim usw." geht es darum, ob eine Gewahrsamsexklave gemäß der §§ 242 ff. auch besteht, wenn der Jugendliche vermindert schuldfähig ist, mithin also eventuell gar nicht weiss, ob e
  8. Das lustige Kerlchen bin ich eigentlich immer... Der Nick hat nur indirekt mit Mr. Callahan zu tun. Das "Dirty" stammt noch aus der Zeit, als ich mein Mopped oft meistens selten fast nie geputzt habe... Und irgendjemand hat dann die vorhandene Reinigungsmotivation mit meinem Beruf gemischt. Und (ich glaube, ich habe es schon mal gepostet), für mich gilt immer die Waldformel. Ausnahmslos. Für alle. Schwammschwingende Grüße Olli
  9. Guter Anfang. In der nächsten Stufe entfernen wir die Ironie, und danach lesen wir das ganze noch mal. Und schon passt alles. Ob du es glaubst oder nicht: So ziemlich jedem Kollegen, den ich kenne, geht dein "Anspruch auf Auskunft" komplett am Allerwertesten vorbei. Und deine "Putativnothilfe" ist zunächst ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der entsprechend verhackstückt wird. Aaaaaah ja... Ich kann mich an eine "Gewahrsamsexklave beim vermindert schuldfähigen Jugendlichen" erinnern. Die hat sich (laut meinem Dozenten damals) auch durchgesetzt. Ist das sowas ähnliches wie de
  10. Passt quasi ins Thema: http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/biene-fliegt-auge-unfall-hemmingen-drei-autos-beschaedigt-zr-3583853.html Errichtet Bienenzäune an den Straßen! Nein, bessere Idee: Kreuzigt den Imker! Nein, noch bessere Idee: Verbietet Bienen! Sofort! Sie verursachen Unfälle! Gestreifte Grüße Olli
  11. Ich verstehe, was Du meinst. Zu meinem großen Glück bin ich mit Polizisten wie Blaulicht, Bluey oder DirtyOlli sehr selten konfrontiert. Herzliche Grüße, Pedro. Möööp.... das war der Zonk. "Ich verstehe, was Du meinst." - Genau das hast Du nicht getan.... Belustigte Grüße Olli
  12. Ääääh - nein. Meine rechtliche Bewertung führt zu der Maßnahme, die der Betroffene zu erdulden hat. Du weißt schon, daß grundsätzlich nicht in jedem Fall bedeutet? Und wenn Du hier mitgelesen hast, dürften Dir so einige Fälle nicht entgangen sein, die in aller Deutlichkeit zeigen, was die Polizei von Rechtsstaatlichkeit hält. Von den Kommentaren einzelner Polizisten hier im RF mal ganz zu schweigen. Na und? Vor Ort entscheidet der Beamte. Der zieht seine Maßnahme durch, weil er sie für rechtmäßig hält. Da wird er sich auch nicht von Laien überzeugen lassen, sie sei unrechtmäßig.
  13. umgekehrt kann man dasselbe sagen: Das Problem sind die Beamten, die nicht Willens oder in der Lage sind, gewisse Situationen verbal zu entschärfen. ..... In anderen Situationen ist das Gespräch mit dem Gegenüber oft sinnvoller als ein sofortiges hartes Durchgreifen. ...... Selbstverständlich. Aber wenn ich merke, dass eine Diskussion fruchtlos ist, beende ich sie. Ich bin kein Freund körperlicher Gewalt, da dabei immer die Gefahr besteht, dass ich mich dabei selbst verletze bzw. verletzt werde. Deswegen das "kurz und knackig", dann habe ich das Überraschungsmoment auf meiner Seite.
  14. Das ist dir überlassen. Nö. Meine Ansage kommt so, dass mein Gegenüber weiss, was er tun soll (merke: nicht, was ich von ihm will!). Da reicht eine. Ganz bestimmt. Wenn ich im geschlossenen Einsatz bin, gelten andere Regeln. Das ist für mich selbstverständlich. Aber davon habe ich nicht geschrieben. Sei Dir sicher: Wenn der Einsatz "meiner" ist, lasse ich mich nicht einbremsen. Mein Einsatz, meine Regeln. Wenn der Einsatz "deiner" ist, kannst du machen, was du willst - ich unterstütze Kollegen, solange die Maßnahmen rechtmäßig sind. Ich bin aber kein Notnagel, der Kastanie
  15. Das sehe ich anders. Zum Schutz der Beamten gegen widerstehende Betroffene bei rechtmäßigen Maßnahmen reicht der Widerstandsparagraph vollkommen aus. Und für die Unbeteiligten, die sich nicht raushalten wollen, gibt es das restliche StGB. Von den KV-Delikten über Beleidigung bis hin zu Sachbeschädigung / gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Das Problem sind in meinen Augen die Diskussions-Cops. Labern, bis die Schwarte kracht - und dabei dem Gegenüber Aufmerksamkeit schenken, die er nicht verdient. Wenn ich einen Platzverweis erteile, Personalien für eine Anzeige brauche etc., dann gibt e
  16. Geht es auch eine Nummer kleiner? Aus meiner Sicht: Nö. Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass Otto Normalbürger, der von einer Maßnahme nicht betroffen ist, sich rauszuhalten hat? Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass Otto Normalbürger, der von einer Maßnahme nicht betroffen ist, nicht in der Lage / Position ist, die Maßnahme rechtlich zu bewerten? Was, zum Teufel, ist so schwer daran zu verstehen, dass "die Polizei" grundsätzlich rechtstaatlich handelt und deshalb Überprüfungenvon Otto Normalbürger vor Ort weder sinn- noch zweckmäßig sind, weil di
  17. Die Frage, die sich doch stellt, ist: Woher entstammt die Annahme, dass der Anwalt dort 'ne Straftat begangen haben koennte? Oder aber: Welche Gefahr sollte abgewehrt werden? So, letzter Post vorm Urlaub: Harry, du bist drauf reingefallen. Wie fast jeder Laie. Die obige Aufzählung heißt nicht 1. und 2. und 3. und 4. müssen erfüllt sein, sondern entweder 1. oder 2. oder 3. oder, oder, oder. Und welche Gefahr (Nr. 1) ist nötig? Abstrakte Gefahr, gegenwärtige Gefahr, unmittelbare Gefahr? Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung? Nein, ich weiss es auch nicht. Ich weiß auch nich
  18. Genau das ist das Problem juristischer Laien: Eine Rechtmäßigkeitsprüfung muss nicht auf eine Meinung "reagieren". Eine Rechtmäßigkeitsprüfung prüft, ob die in einer bestimmten Vorschrift enthaltenen Bedingungen zutreffen. Nicht mehr, nicht weniger. Und kommt dann zum Ergebnis "Maßnahme rechtmäßig" oder Maßnahme unrechtmäßig". Wenn der Weg dahin einfach wäre, würden sich nicht Gerichte drum streiten. Da gehts dann unter anderem um die Auslegung der Definitionen (Gewaltbegriff, Unterschied Waffe / Hilfsmittel usw.), die (gottseidank!) der gesellschaftlichen Entwicklung "angepasst" werden.
  19. Leider wurde eben nicht begründet, warum sie nicht zutreffen. Dafür müsste erst einmal alles aufgedröselt werden: Das Ansprechen könnte eine Datenerhebung sein. Ermächtigung für die Datenerhebung könnte die Generalklausel oder eine Spezialvorschrift sein. Das Ansprechen könnte aber auch direkt der Gefahrenabwehr dienen. Wo liegt dann die Ermächtigung? Und was ist es denn nu? Gefahrenabwehr, Datenerhebung oder schlicht hoheitliches Handeln? Das Untersagen des Weggehens (ein "Anhalten" im polizeirechtlichen Sinn) ergibt sich woraus? Das am-Arm-Festhalten ist die Nutzung unmittelbaren Zwang
  20. Ich weiss jetzt nicht, was genau du hier versuchst, zu erreichen. Ich kann dir aber durchaus sagen, dass es sich hier im Forum um eine Diskussion handelt und nicht um ein Studium oder aehnliches. Von daher halte ich eine Punktevergabe oder auch eine Klausureinforderung fuer aeusserst unangebracht. Da bist du hier wohl voellig fehl am Platze. Ich fordere keine Klausur ein... Ich will schlicht und einfach nur, dass Biber, der seinerseits immer wieder dezidierte Begründungsketten fordert und diese dann mit einem "Das ist Blödsinn" vom Tisch wischt, die Aussage "Das ist Blödsinn" dezidiert beg
  21. Nochmal: das Blaulicht (der sich hier immer mal wieder seiner juristischen Ausbildung und Kenntnisse rühmt) wirft kommentarlos irgendwelche §§ in den Raum, ohne dabei auch nur mit einem einzigen Wort zu versuchen, einen Bezug zu dem konkreten Fall herzustellen. Du wirst doch jetzt nicht ernsthaft erwarten, daß sich irgendjemand mit diesen Nicht-Begründungen auseinandersetzt und darüber eine juristische Abhandlung schreibt. Nochmal (weil du meinen Post offensichtlich nicht verstanden hast): Du behauptest, dass die angeführten Paragraphen das Verhalten des Beamten nicht rechtfertigen. Und
  22. Jetzt wirds aber affig... Du meinst sicherlich "Lese ... die Beitraege", richtig? .... (Kürzung von Olli) Willst du dich ernsthaft über Rechtschreibung bzw. Imperative streiten? Jeder weiß, was gemeint ist, zudem sind beide Formen (laut Duden) zulässig. Ich habe meine eigene Meinung über die Postst von Blaulicht, aber wenn es oft nur darum geht, auf absoluten Nebenkriegsschauplätzen zu kämpfen; das Härchen in der Suppe zu finden und quasi Bashing zu betreiben, hört es nach meiner Meinung auf. Hier wird provoziert und verdreht, und wenn dann selber Forderungen kommen, werden sie abge
  23. Nicht rauswinden, bitte! Du hast da irgendwas falsch verstanden. Es wäre Aufgabe des Behauptenden, seine Behauptungen zu belegen. Das ist, wie Du unschwer erkennen wirst, bisher nicht geschehen - das zusammenhanglose in-den-Raum-werfen irgendwelcher §§ reicht einfach nicht aus. Das ist doch genau das, was ich erwarte: Du behauptest, sie passen nicht, ich erwarte, dass du diese Meinung begründest. Das liest sich ( so habe ich es einmal gelernt) ungefähr folgendermaßen: Die Ermächtigung könnte sich aus Paragraf XX des Gesetzes Y ergeben. Nach Abs. XX des ist ein BBB befugt.... BBB ist
  24. "Wer behauptet, muss beweisen". Nun, Biber, du behauptest, dass diese Paragraphen nicht passen. Dann beweise doch bitte, warum nicht. Diese Argumentationskette bitte schlüssig, nachvollziehbar und (ganz wichtig) mit Subsumption der Definitionen aus den Paragraphen auf den Sachverhalt. Um das ganze einfach zu machen: Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Beamten, der den Anwalt ansprach, wird vorausgesetzt. Gespannte Grüße Olli
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