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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Und was möchtest Du damit zum Ausdruck bringen?

Schrub er doch:

 

Und wieder mal ein Beispiel von Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten

Was ist da nicht zu verstehen?

 

Der schwarze Anwalt kriegt ne Anzeige und jut...same procedure as every year...

 

Edit: Hat nix damit zu tun, das ich mir grad von "Grobschnitt - Razzia" auf die Ohren pfeffer :P

 

 

Besser keine Gegenwehr, sonst hast du ausgeschissen
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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Hallo, Prickelpitt,

Wird bestimmt eingestellt...

da die meisten Verfahren gegen Chaoten, die Polizeibeamte mit Steinen, Böllern usw. bewerfen, eingestellt werden, wäre eine Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten doch nur konsequent (gleiches Recht für alle). :abwarten:

 

Jetzt mal ernsthaft:

 

Man weiß nicht, was im Vorfeld zwischen dem Beamten und dem Mann, der das Pfefferspray abbekommen hat, abgelaufen ist, so dass eine Einstellung gegen eine Geldauflage eine angemessene und ausreichende Strafe sein kann.

 

War das Ganze völlig grundlos, wäre eine Geldstrafe zu erwarten.

 

Wer allerdings fordert, dass Polizeibeamte bestraft werden, wenn sie widerrechtlich zuschlagen, sollte genauso fordern, dass jemand, der einen Polizeibeamten angreift und vielleicht sogar verletzt, genauso konsequent bestraft wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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da die meisten Verfahren gegen Chaoten, die Polizeibeamte mit Steinen, Böllern usw. bewerfen, eingestellt werden, wäre eine Einstellung des Verfahrens gegen den Polizeibeamten doch nur konsequent (gleiches Recht für alle). :abwarten:

Gezielte und "erfolgreiche" - also mit Wirkung und nicht unwesentlicher Verletzung - Angriffe mit Steinen werden eingestellt? Das finde ich gleichermaßen fraglich wie falsch.

 

Man weiß nicht, was im Vorfeld zwischen dem Beamten und dem Mann, der das Pfefferspray abbekommen hat, abgelaufen ist, so dass eine Einstellung gegen eine Geldauflage eine angemessene und ausreichende Strafe sein kann.

Auch wenn man das im Hinterkopf haben sollte, glaube ich nicht daran. Das ganze Gebaren spricht nicht dafür. Ein Einsatzmittel anwenden und sich dann wegdrehen scheint mir unlogisch - würde man bspw. bei einer Attacke nicht machen und auch nicht wenn man den Typen an etwas hindern möchte.

 

Wer allerdings fordert, dass Polizeibeamte bestraft werden, wenn sie widerrechtlich zuschlagen, sollte genauso fordern, dass jemand, der einen Polizeibeamten angreift und vielleicht sogar verletzt, genauso konsequent bestraft wird.

Andererseits kann man einen Angriff gegen einen gepanzerten, behelmten und beaffneten Cop nicht mit gleich gewichten wie Knüppel auf bejackte Schulter oder Spray/Gas ins Gesicht. (jeweils ungerechtfertigt will ich hinzufügen)

Aber im Grunde geb ich Dir Recht.

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Wer allerdings fordert, dass Polizeibeamte bestraft werden, wenn sie widerrechtlich zuschlagen, sollte genauso fordern, dass jemand, der einen Polizeibeamten angreift und vielleicht sogar verletzt, genauso konsequent bestraft wird.

Dem ist unumwunden zuzustimmen. Da sich dieser Teil der Diskussion jedoch am Beitrag ueber die Vorgehensweise gegenueber dem Menschenrechtsanwalt entbrannt hat, moechte ich noch einmal auf diesen Fall zurueck kommen. Mir erscheint die Schilderung des Anwaltes durchaus plausibel und nachvollziehbar und auch alles, was danach folgt. Es ist halt immer so, dass man, wenn man auf die Frage eines Polizisten zwar wahrheitsgemaess aber etwas laessig antwortet, damit rechnen muss, dass dieser seine vermeintliche Macht ausspielt. Wenn der nun den Anwalt am Arm packt und ihn zu seinem Wachhaeuschen geleiten will, dann ist das mehr als verstaendlich, dass sich der Anwalt dagegen verwehrt und aus dem Griff des Polizisten befreit. Und alles was danach kommt - analog zur Schilderung des Anwaltes - halte ich persoenlich fuer durchaus realistisch. Ich hoffe nur, dass der eventuell einen Zeugen findet, der seine Darstellung bestaetigt.

Das Gebahren der Polizei in diesem Falle - inklusive Anzeige wegen vermeintlicher Beleidigung, etc. - ist in diesem Falle auch mehr als szenetypisch.

 

Zu dem Vorfall des polizisten mit dem Pfefferspray:

Nach Ansicht des Videos - zugegebenermassen ein sehr kurzer Ausschnitt, aber trotzdem recht aussagekraeftig - stelle ich mir die Frage, was denn da Schlimmes im Vorfeld vorgekommen sein sollte, das eine gefaehrliche Koerperverletzung mittels Pfefferspray durch den Polizeibeamten rechtfertigen koennte? Der Demonstrant stand mehrere Meter entfernt, er koennte also hoechstens eine eventuell beleidigende Aeusserung abgelassen haben. Hier aber stellen sich zwei weitere Fragen:

 

1. Woher wusste der Polizist, dass diese Aeusserung, so sie denn kam, von dieser Person stammt?

2. Warum entfernt er sich sofort, offensichtlich in der Absicht, unerkannt zu bleiben und nicht verfolgt zu werden?

 

Meine Meinung: Dieses Ding stinkt zum Himmel - und zwar gewaltig!

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Schrub er doch:

Und wieder mal ein Beispiel von Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten

Was ist da nicht zu verstehen?

 

Keine Ahnung, was Du so schrubbst, möchte ich auch gar nicht wissen. Ich weiß aber, was er schrieb. Und leider bringt mich Dein alberner Versuch, witzig und klug zu wirken, auch nicht weiter.

 

Der schwarze Anwalt kriegt ne Anzeige und jut...same procedure as every year...

Wow. Du schaffst es immer wieder aufs Neue, mich mit Deiner geistigen Umnachtung zu "beeindrucken".
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Ich denke, du willst da kein echtes Beispiel bringen. Ich hätte zu beider Seiten Verhalten Fragen. Der kurze Text zeigt deutliche Lücken für eine sachgerechte Beurteilung. So wie der Text es darstellt bietet beider Verhalten die Option falsch und ursächlich für die Auseinandersetzung zu sein. Psychisch auffällig ist der Anwalt, der ständig Opfer von Kontrollen auf Grund seiner Hautfarbe wird. (auch ein Ansatz, wenn man den Text interpretieren will, als immer nur an rassistische Polizei zu denken). Aber all das interessiert ja eigentlich nicht, denn das wären echte Diskussionsansätze und keine Vorverurteilung und Stimmungsmache gegen die Polizei.

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Moin Moin

 

 

 

Man weiß nicht, was im Vorfeld zwischen dem Beamten und dem Mann, der das Pfefferspray abbekommen hat, abgelaufen ist,

 

Hier gebe ich dir völlig recht.

 

Was mich nur sofort nachdenklich machte, ist das hier:

 

Ein Einsatzmittel anwenden und sich dann wegdrehen scheint mir unlogisch - würde man bspw. bei einer Attacke nicht machen und auch nicht wenn man den Typen an etwas hindern möchte.

Ich finde das auch seltsam und würde eher eine Folgemaßnahme erwarten, als sich scheinbar unbeteiligt wegzudrehen.

 

 

Gruß

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Man weiß es nicht. So wie auf dem Video sieht es zumindest falsch aus. Er sprüht anscheinend ohne Grund (kein Angriff, keine Maßnahme) und es geschehen keine Folgemaßnahmen. Ebenfalls für falsches Verhalten spricht der Umstand, dass ein Kollege ihn angezeigt hat. Gegen den Umstand spricht, dass die Videosequenz nur einen Teil zeigt und damit nicht das Gesamtgeschehen wiedergibt. Rechtmäßiger Zwang bzw Notwehr kann als ungerechtfertigt, falsch und überzogen gesehen werden, wenn man die Sequenz des Angriffs nicht sieht sondern nur die Reaktion / Abwehr. Gleiches nach der Aktion; möglich dass er zunächst Richtung eines Sanis gerufen hat und sich dann dem "Opfer" zugewendet hat. Auch das ist nicht ersichtlich. Neben dem Videobereich der fehlt, fehlt auch jegliches Wissen über subjektive Eindrücke, die die Handlung legitimieren können oder, falls das rechtswidrig war, zumindes erklären können oder auf der anderen Seite besonders verwerflich darstellen. Allem in allem weiß man es nicht. Bei dem Video 1. Mai Berlin empfinde ich aber in Richtung "Nicht Gut" anders als bei Blocksturm, wo ich das Einschreiten als gerechtfertigt empfinde. Aber so ist das immer: man weiß es nicht! Man sollte aber nicht blind vorverurteilen und sich blind - ohne nachzudenken - eine Meinung aufschwatzen lassen.

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Ich denke, du willst da kein echtes Beispiel bringen.

Wen meinst Du?

 

So wie der Text es darstellt bietet beider Verhalten die Option falsch und ursächlich für die Auseinandersetzung zu sein.

Nö.

 

Psychisch auffällig ist der Anwalt, der ständig Opfer von Kontrollen auf Grund seiner Hautfarbe wird.

Was bitte hast Du geraucht, bevor Dir dieser Satz entglitten ist?

 

Aber all das interessiert ja eigentlich nicht, denn das wären echte Diskussionsansätze und keine Vorverurteilung und Stimmungsmache gegen die Polizei.

Mach mal einen konkreten Diskussionsansatz, anstatt Dich in irgendwelchem nebulösen Kommentaren zu ergehen.

Ich helf schon mal: erklär doch mal, was es den Polizisten angeht, was der Anwalt in den Briefkasten eingeworfen hat. Erklär doch mal, warum der Polizist auf die - nicht nur m.M. nach völlig zutreffende - Antwort des Anwaltes dessen Ausweis sehen wollte. Nenne jeweils die dafür zutreffenden Rechtsgrundlagen. Erklär doch mal, warum die Bundespolizei auf Nachfrage nicht mitteilen konnte, warum sie den Einwurf eines Briefes so verdächtig fand und auf welcher Rechtsgrundlage der Ausweis des 42-jährigen Anwalts kontrolliert werden sollte.

Du darfst auch gern Deine Einschätzung dazu abgeben, wie oft wohl etwas in diesen Briefkasten eingeworfen wird, wie viele von den Einwerfenden Weiße und wieviele Farbige sind und wie hoch der Prozentsatz der weißen Einwerfenden ist, die von dem dort wachhabenden Bundespolizisten herangewinkt und zur Rede gestellt werden.

Wenn Du Wert darauf legst, können wir auch gern darüber diskutieren, warum sich eigentlich niemand über die Anzeige gegen den Anwalt wundert.

 

 

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Ich denke, du willst da kein echtes Beispiel bringen. Ich hätte zu beider Seiten Verhalten Fragen. Der kurze Text zeigt deutliche Lücken für eine sachgerechte Beurteilung. So wie der Text es darstellt bietet beider Verhalten die Option falsch und ursächlich für die Auseinandersetzung zu sein. Psychisch auffällig ist der Anwalt, der ständig Opfer von Kontrollen auf Grund seiner Hautfarbe wird. (auch ein Ansatz, wenn man den Text interpretieren will, als immer nur an rassistische Polizei zu denken). Aber all das interessiert ja eigentlich nicht, denn das wären echte Diskussionsansätze und keine Vorverurteilung und Stimmungsmache gegen die Polizei.

 

Auf wen bezieht sich dein Beitrag? Wenn du Fragen hast, dann stelle sie doch bitte - du wirst sehen, so mancher User beantwortet sie auch. Und dass du nun meinst, der Anwalt haette aufgrund seiner Aussage, dass seine Hautfarbe zu vermehrten Kontrollen fuehrt, psychische Auffaelligkeiten, dann musst du dir vorhalten lassen, voellig an der Realitaet vorbei zu schauen. Denn genau dieses koennen dir Menschen mit dunklerer Hautfarbe eindeutig bestaetigen. Uebrigens nicht nur in D'land....... Uebrigens, selbst du hast hier bestaetigt, dass du dich aufgrund von Aeusserlichkeiten zu Kontrollen hinreissen laesst.

 

Im Uebrigen schliesse ich mich dem Beitrag von 'Biber' voll und ganz an - insbesondere dem letzten Absatz. Hier waere es wirklich mal interessant, von dir Erklaerungen zu bekommen, anstatt haltloses Geschwafel. Allein die Hoffnung, dass du noch richtig diskutieren lernst, habe ich mittlerweile fast aufgegeben.

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Man weiß es nicht. So wie auf dem Video sieht es zumindest falsch aus. Er sprüht anscheinend ohne Grund (kein Angriff, keine Maßnahme) und es geschehen keine Folgemaßnahmen. Ebenfalls für falsches Verhalten spricht der Umstand, dass ein Kollege ihn angezeigt hat. Gegen den Umstand spricht, dass die Videosequenz nur einen Teil zeigt und damit nicht das Gesamtgeschehen wiedergibt. Rechtmäßiger Zwang bzw Notwehr kann als ungerechtfertigt, falsch und überzogen gesehen werden, wenn man die Sequenz des Angriffs nicht sieht sondern nur die Reaktion / Abwehr. Gleiches nach der Aktion; möglich dass er zunächst Richtung eines Sanis gerufen hat und sich dann dem "Opfer" zugewendet hat. Auch das ist nicht ersichtlich. Neben dem Videobereich der fehlt, fehlt auch jegliches Wissen über subjektive Eindrücke, die die Handlung legitimieren können oder, falls das rechtswidrig war, zumindes erklären können oder auf der anderen Seite besonders verwerflich darstellen. Allem in allem weiß man es nicht. Bei dem Video 1. Mai Berlin empfinde ich aber in Richtung "Nicht Gut" anders als bei Blocksturm, wo ich das Einschreiten als gerechtfertigt empfinde. Aber so ist das immer: man weiß es nicht! Man sollte aber nicht blind vorverurteilen und sich blind - ohne nachzudenken - eine Meinung aufschwatzen lassen.

 

Nun, dazu bestehen aber eindeutige Zeugenaussagen, wenn ich richtig informiert bin. Und genau diese widerlegen deine "Ueberlegungen", die nicht nur hilflos klingen, sondern beinahe hanebuechen sind. Genau deshalb denke ich zum Beispiel nach und lasse mir von dir keine Meinung aufschwatzen.......

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Uebrigens, selbst du hast hier bestaetigt, dass du dich aufgrund von Aeusserlichkeiten zu Kontrollen hinreissen laesst.

Das ist so nicht richtig.

  • ...dass ich mich auch aufgrund von Aeusserlichkeiten zu Kontrollen hinreissen laesse.
Ein kleiner, aber feiner und wesentlicher, Unterschied. Das Wort "auch" steht hier für: zusätzlich, neben anderen Faktoren und es gibt keinen Hinweis auf das Gewicht der Faktoren - jedoch ist die Hautfarbe nicht der gewichtigste Faktor.

Ansonsten muss ich leider sagen, dass ich bezüglich Rasissmus-Vorwürfe (aber auch andere Stammtischparol-Vorwürfe) Erfahrungen gesammelt habe. Dabei waren es entweder die "dunkelhäutigen "Menschen, die aus einer sachlichen Situation einen aggressiven Streit herausbrachen und Rassismus vorwerfen (nebenbei waren das dann überwiegend Straftatverdächtige) oder unbeteiligt Personen, die ohne Kenntnis der Situation Polizisten verbal, bis körperlich, angingen, weil dunkelhäutige Menschen kontrolliert wurden.

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Uebrigens, selbst du hast hier bestaetigt, dass du dich aufgrund von Aeusserlichkeiten zu Kontrollen hinreissen laesst.

Wir hatten in den letzten Tagen ein größeres Festival im hiesigen Bereich, bei welchem bekanntermaßen von vielen Besuchern Drogen konsumiert werden. Dreimal darfst Du raten, aufgrund welcher "Hinweise" wir uns zu entsprechenden Kontrollen hinreißen ließen bzw. gezielt den/die ein oder andere/n herausgepickt haben. Natürlich macht man vieles an der Optik fest. Und: man hat dabei sogar eine verdammt hohe Trefferquote!
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@Bluey, ich weiß zwar nicht genau wie du arbeitest, ich unterstelle dir aber, dass du nicht ausschließlich auf das Äußerliche guckst sondern auch weitere Aspekte berücksichtigst. Einen Aspekt hast du schon angesprochen: eine bestimmte Örtlichkeit. Ich weiß, dass es noch zig andere Anhaltspunkte neben der Hautfarbe gibt; ich befürchte nur, dass dir deine Aussage negativ ausgelegt wird, weil dich andere jetzt hier auf einen Punkt vor deiner Entscheidung zur Kontrolle reduzieren - obwohl du schon zwei geschrieben hattest. Ich weiß dass noch zig weitere dazu kommen! Das sollten die anderen hier auch wissen!

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Wir hatten in den letzten Tagen ein größeres Festival im hiesigen Bereich, bei welchem bekanntermaßen von vielen Besuchern Drogen konsumiert werden. Dreimal darfst Du raten, aufgrund welcher "Hinweise" wir uns zu entsprechenden Kontrollen hinreißen ließen bzw. gezielt den/die ein oder andere/n herausgepickt haben. Natürlich macht man vieles an der Optik fest. Und: man hat dabei sogar eine verdammt hohe Trefferquote!

 

Lass mich raten irgendwas mit Rave oder Raggae?

 

Wenn ich auf Festivals fahre nehme ich grundsätzlich keine Menschen mit die "unnormal" aussehen, weil eine Kontrolle schon vorprogrammiert ist.

 

Was mich jetzt aber interessieren würde ist, werden Männer häufiger als Frauen kontrolliert bei solchen Aktionen?

 

LG f1f2

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Lass mich raten irgendwas mit Rave oder Raggae?

Falsch. Eher Goa und Trance.

 

Wenn ich auf Festivals fahre nehme ich grundsätzlich keine Menschen mit die "unnormal" aussehen, weil eine Kontrolle schon vorprogrammiert ist.

Tja... was ist schon "normal", was "unnormal"?! ;) Ein gewisses Bauchgefühl nebst diverser Erfahrungswerte kommt da natürlich hinzu.

 

Was mich jetzt aber interessieren würde ist, werden Männer häufiger als Frauen kontrolliert bei solchen Aktionen?

Völlig egal, ob Männlein oder Weiblein. Ich würde sagen, daß beiderlei Geschlechter inetwa gleich häufig kontrolliert werden (und auch auffällig sind).
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@Bluey, ich weiß zwar nicht genau wie du arbeitest, ich unterstelle dir aber, dass du nicht ausschließlich auf das Äußerliche guckst sondern auch weitere Aspekte berücksichtigst. Einen Aspekt hast du schon angesprochen: eine bestimmte Örtlichkeit. Ich weiß, dass es noch zig andere Anhaltspunkte neben der Hautfarbe gibt; ich befürchte nur, dass dir deine Aussage negativ ausgelegt wird, weil dich andere jetzt hier auf einen Punkt vor deiner Entscheidung zur Kontrolle reduzieren - obwohl du schon zwei geschrieben hattest. Ich weiß dass noch zig weitere dazu kommen! Das sollten die anderen hier auch wissen!

1. das weiß keiner hier.

2. ich bezog mich nicht auf die Hautfarbe, sondern auf das gesamte äußere Erscheinungsbild, wozu nicht nur allein die Person, sondern z.B. auch das Fahrzeug gehört (uvm.).

3. bezog ich mich hier einzig und allein auf den Bereich des Festivals, nicht auf allgemeine und sonst übliche Verkehrs-/Kontrollen.

4. es ist mir völlig egal, ob hier jetzt jemand meint, mir irgendetwas negativ auslegen zu wollen. Soll er. Letztlich gibt mir der Erfolg Recht.

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Was soll uns das jetzt genau zeigen?? Denen ist nichts passiert, konnten sogar aussteigen und schienen wohl unverletzt zu sein..also is das eher eine Situation wie aus nem Hollywoodstreifen...

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Du merkst nix. Einen Anschlag mit Molotowcoktails gegen Polizisten so abzutun geht gar nicht.

Ich hab ihn nicht abgetan sondern gefragt, was Du uns damit zeigen willst. Auch habe ich erlaeutert weshalb ich das nicht unbedingt menschlich finde...

 

LG f1f2

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Hallo, HarryB,

Mir erscheint die Schilderung des Anwaltes durchaus plausibel und nachvollziehbar und auch alles, was danach folgt. Es ist halt immer so, dass man, wenn man auf die Frage eines Polizisten zwar wahrheitsgemaess aber etwas laessig antwortet, damit rechnen muss, dass dieser seine vermeintliche Macht ausspielt.

bei einseitigen Berichterstattungen, insbesondere in der Presse, bin ich immer recht vorsichtig und würde lieber mal beide Parteien direkt anhören.

 

Es ist schon oft vorgekommen, dass sich bei Kontrollen von Verkehrsteilnehmern mit Migrationshintergrund (bei anderen natürlich genauso) die Gelegenheit zu einem kleinen Plausch gegeben hat und dass diese dann auch mal die ein oder andere negative Begegnung mit Polizeibeamten geschildert haben.

 

Dies natürlich zunächst aus ihrer eigenen subjektiven Sicht und erst, wenn ich etwas nachgebohrt habe, kam dann heraus, dass sie selber oftmals nicht ganz unschuldig daran waren, dass manche Begegnungen nicht ganz so angenehm verlaufen sind.

 

So manch einer hat dann auf meine Frage, wie er selber in der gleichen Situation gehandelt hätte, wenn er der Polizeibeamte gewesen wäre, zugegeben, dass er es genauso gemacht hätte.

 

Nicht selten hat man dann festgestellt, dass diese Situationen nicht eskaliert wären, wenn eine der beteiligten Parteien sich etwas ruhiger und abgeklärter verhalten hätte.

 

Im vorliegenden Fall vermute ich deshalb auch, dass sich hier zwei Personen getroffen haben, die schon von der jeweils anderen Person eine vorgefertigte Meinung hatten, bevor man überhaupt miteinander gesprochen hat und dass deshalb ein vernünftiges Gespräch von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

 

Hier pauschal dem Polizeibeamten allein ein Fehlverhalten anzulasten, ohne mehr Hintergrundwissen zu dem Vorfall halte ich deshalb für falsch.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das ist so nicht richtig.

Leider doch.

 

Und ansonsten: kommt da nun noch was oder ist es mit Deiner Diskussionskultur wie mit Grönland: da ist nicht viel?

 

nachteule, auch Du darfst gern erklären, was der Briefeinwurf den Polizisten angeht etc. pp. Die Rassismus-Frage können wir gern außen vor lassen, damit niemand auf diesen Nebenkriegsschauplatz ausweichen und die eigentlichen Fragen ignorieren kann. Schließlich geht selbst der Betroffene nicht von Rassismus aus:

Im aktuellen Fall habe er aber kein Indiz dafür, dass seine Hautfarbe eine Rolle spielte. Er fand den Polizisten eher psychisch auffällig.

Ob das nun besser ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

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bei einseitigen Berichterstattungen, insbesondere in der Presse, bin ich immer recht vorsichtig und würde lieber mal beide Parteien direkt anhören.

Ich wuerde auch gerne beide Seiten hoeren, kann mir aber durchaus denken, was auf Polizeiseite dabei heraus kommt...... Nochmals: Als erstes stellt sich hier die Frage, warum der Mann ueberhaupt kontrolliert werden sollte. Die Frage des Polizisten war, dabei bleibe ich, unberechtigt und die Antwort des Anwalts war, auch dabei bleibe ich, passend und berechtigt!

 

Nun mag ja wer - ich kann mir schon denken, wer solch krude Phantasien hat - behaupten, der Mann haette da einen Sprengstoffbrief einwerfen koennen. Wenn er das aber ohne Handschuhe tat, dann muesste er schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Anders herum gesagt: Geschah der Einwurf im Sommer und der Mann trug Handschuhe, dann koennte man die Kontrrolle als berechtigt betrachten. Die naechste Frage, die sich stellt: Spricht der Polizist einen jeden an, der da einen Brief einwirft?

 

Im vorliegenden Fall vermute ich deshalb auch, dass sich hier zwei Personen getroffen haben, die schon von der jeweils anderen Person eine vorgefertigte Meinung hatten, bevor man überhaupt miteinander gesprochen hat und dass deshalb ein vernünftiges Gespräch von vornherein zum Scheitern verurteilt war.

Das mag durchaus sein, trotzdem traegt dann der Polbeamte die alleinige Verantwortung fuer den Vorfall, denn er haette einfach davon absehen koennen - ja, sogar absehen muessen - den Mann ueberhaupt so schraeg anzuquatschen. Auch die Uniform berechtigt ihn dazu nicht.......

 

Hier pauschal dem Polizeibeamten allein ein Fehlverhalten anzulasten, ohne mehr Hintergrundwissen zu dem Vorfall halte ich deshalb für falsch.

Pauschal waere es sicherlich falsch, alle Umstaende jedoch - einschliesslich eigener Erfahrungen - sprechen dafuer, dass das Fehlverhalten von ihm ausging.

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[......]

Ein kleiner, aber feiner und wesentlicher, Unterschied. Das Wort "auch" steht hier für: zusätzlich, neben anderen Faktoren und es gibt keinen Hinweis auf das Gewicht der Faktoren - jedoch ist die Hautfarbe nicht der gewichtigste Faktor.[....]

Ich weiß, dass es noch zig andere Anhaltspunkte neben der Hautfarbe gibt;[....]

Damit dir mal klar wird, welchen Unsinn du hier verzapfst und dir damit permanent selbst ins Knie schiesst, stelle ich dir folgende Frage: Wenn alle anderen Faktoren weg fallen und nur noch die Hautfarbe uebrig bleibt, dann wird auch kontrolliert, richtig?

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Damit dir mal klar wird, welchen Unsinn du hier verzapfst und dir damit permanent selbst ins Knie schiesst, stelle ich dir folgende Frage:

Wenn alle anderen Faktoren weg fallen und nur noch die Hautfarbe uebrig bleibt, dann wird auch kontrolliert, richtig?

Das ist doch jetzt Unsinn. Was willst du damit erreichen? Stänkern? Diskussion verschleppen? Mich in eine Ecke pushen um dann "draufzuhauen"? Provozieren bis du endlich in blau eine Verwarnung verteilen kannst?

 

Also nochmal

  • wenn ein Polizist kontrolliert, dann hat er normalerweise zig verschieden "Raster" die er abgleicht und dann kontrolliert. Bluey sprach oben eine Drogenkontrolle bezüglich eines Festivals an, es gibt Verkehrskontrollen, Vorkontrollen, etc.
  • Da es um den Rassismusvorwurf geht nehmen wir die Kontrolle eines unerlaubt aufhältigen Menschen als Beispiel.
  • Wenn also, wie du es sagst, alle Faktoren wegfallen würden, dann würde ich eine Kontrolle auf Grund der Hautfarbe machen. das mache ich nicht und das machen andere Polizisten nicht
  • Faktoren können z.b. sein: der Ort, die Kleidung, das Verhalten, das Gepäck, etc
  • Jeder Faktor hat zig weitere Unterfaktoren
  • Wenn das alles nicht gegeben ist, dann würde ich nicht kontrollieren
  • Für eine Kontrolle greifen viele Verdachtsmomente, Erfahrungswerte, Umständen, Lagefelder, Faktoren, etc ineinander die dann eine Kontrolle begründen oder auch nicht
  • Neben diesen Punkten muss auch der Tatbestand der gesetzlichen Grundlage gegeben sein

 

Wenn alle anderen Faktoren weg fallen und nur noch die Hautfarbe uebrig bleibt, dann wird auch kontrolliert, richtig?

 

Nein wird nicht!!!! siehe oben

 

 

 

Ich wuerde auch gerne beide Seiten hoeren, kann mir aber durchaus denken, was auf Polizeiseite dabei heraus kommt

 

 

Damit hast du dich für ein Urteil disqualifiziert.

Du bist voreingenommen.

Für ein echtes Urteil über einen solchen Fall muss man neutral bleiben. Etwas was tausende Polizisten jeden Tag immer und immer wieder an unterschiedlichsten Einsätzen leisten. Sie verhalten sich neutral und machen "ihre Arbeit". Sogar bei Vorwürfen gegen einen selber muss der Polizist noch neutral seine Arbeit leisten - anders als der Beschuldigte Bürger, der sich zurück lehnt und schweigt. Ich denke, dass sollte auch mal anerkannt werden. Leider wird es das nicht. Wenn Vorwürfe im Raum stehen wird nur der Fokus auf den Vorwurf gelegt, die Rahmenbedingungen unter denen die Polizisten (auch Menschen) den Vorwürfen ausgesetzt sind werden ignoriert.

 

 

ja, sogar absehen muessen - den Mann ueberhaupt so schraeg anzuquatschen. Auch die Uniform berechtigt ihn dazu nicht.......

 

Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht. So wie ich den Bericht gelesen habe, hat eine solche Einstellung und Antwort des Briefeinwerfers zu der Eskalation geführt. Die Polizei hat die Aufgabe das Verfassungsgericht zu schützen. Anders als am Bundestag, Kanzleramt, BGH, etc sind dort keine Mauern, Tore, Zugangskontrollen. Das Verfassungsgericht ist "offen" für die Menschen. Meiner Meinung nach ist das gut und richtig, denn das ist ein wichtiger Symbolcharakter. Der Schutzauftrag ist so jedoch erschwert. Die Polizei darf aber unter bestimmten Voraussetzungen (allg. Rechtmäßigkeit) Personen kontrollieren, Sachen und Personen durchsuchen, Personen abweisen, Personen befragen , etc

 

  • schräg anquatschen = Befragung

 

Ob die Voraussetzungen vorlagen weiß ich nicht. Dazu müsste man den Polizisten mal befragen. Deine Aussage (und die des Briefeinwerfers) dass der Polizist in nicht anquatschen dürfe ist schon mal so nicht richtig.

 

Warum der Polizist den Briefeinwerfer befragen wollte, warum er dann eine Kontrolle durchgeführt hat und warum es dann körperlich geworden ist weiß ich nicht. Einer (oder beide) haben sich falsch verhalten. Selbst wenn sich der Polizist rechtlich richtig verhalten hätte, dann wäre es bestimmt auch möglich gewesen das zu entspannen - jedoch gibt es auch Menschen, die sich komplett für kein Argument öffnen und es kommt dann - auch bei bester Polizeiarbeit - zu Zwang. Ich selber habe das Glück, die Qualifikation auf Grund meiner Funktion sehr viele Konflikte gewaltfrei zu beenden. Manchmal geht es aber nicht und ich muss den Zwang anordnen. Ich erwarte aber von einem Anwalt für Menschenrechte, dass er einen Konflikt mit der Polizei egal wer juristisch im Recht ist - auf der Straße gewaltfrei löst. Die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme entscheidet sich nicht auf der Straße sondern im Gericht.

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Erstens solltest du mir hier nichts unterstellen, zweitens solltest du endlich mal deine belehrenden Vortraege unterlassen, danach hat niemand gefragt. Ich fragte dich explizit, was den Polizisten veranlassen koennte, den Herrn zu fragen, was er da eingeworfen hat, wenn es doch ganz offensichtlich ein Brief war? Warum will er seinen Ausweis sehen, wenn dieser ihm wahrheitsgemaess antwortet, dass ihn das gar nichts angehe? Warum muss er dafuer koerperlichen Zwang (Griff an den Arm ist ein solcher!) anwenden? Was war die rechtliche Grundlage fuer die Frage nach dem Personalausweis?

 

Obendrein solltest du mir nicht Voreingenommenheit vorwerfen, wenn du in den nachfolgenden Absaetzen deine eigene Voreingenommenheit so deutlich zum Ausdruck bringst!

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wenn es doch ganz offensichtlich ein Brief war?

War das so offensichtlich? Oder mutmaßt du?

 

ich fragte dich explizit, was den Polizisten veranlassen koennte, den Herrn zu fragen,

 

Eine Frage, die dem Polizisten gestellt werden sollte. Ich weiß es nicht.

Ich kann dir jedoch sagen, dass es eine Befugnis gibt und eine Aufgabe, die das Fragen zulässt. Ob das hier im konkreten Fall rechtmäßig war, kann man nicht beantworten. Dazu muss man erstmal hören, was der Polizist sagt. Die endgültige Prüfung von Polizeiverfügungen obliegt dann auch dem Gericht.

 

 

was er da eingeworfen hat

Auch hier mutmaßt du. Was konkret, warum gefragt wurde wissen wir nicht.

Wie gesagt, darf die Polizei Personen am und um das Verfassungsgericht kontrollieren, befragen, verweisen, durchsuchen, etc. Jedoch muss jeweils der konkrete Tatbestand der Norm sowie die allg. Rechtmäßigkeit gegeben sein.

 

Selbst wenn die Befragung unrechtmäßig wäre, so stehen die Rechtsmittel und die Prüfung im Nachgang zu. Es ist unklug sich vor Ort körperlich zu wehren.

 

Die Eskalation kann (!Achtung Mutmaßung von mir!) Folge von verletzter Autorität des Polizisten sein. (Es gibt zig Ursachen von Eskalation - in dem Fall hier, soweit ich den Bericht gelesen und verstanden habe, vermute ich, dass das der Grund war). Wenn das so war, dann kann dahinstehen ob die Maßnahme rechtmäßig war oder nicht, sondern die Ursache ist Fehlverhalten beider Parteien. Provokation auf der einen Seite und mangelnde Ruhe auf der anderen Seite. Wenn die Maßnahme korrekt war, hätte das -trotz Provokation- nicht passieren dürfen; wenn die Maßnahme unkorrekt war auch nicht. Und egal ob die Maßnahme korrekt war oder nicht, hätte ich von einem Anwalt für Menschenrechte erwartet, dass er die Situation nicht eskalieren lässt. Er muss doch wissen, dass die Rechtmäßigkeit vor Gericht geklärt wird.

 

 

Warum will er seinen Ausweis sehen, wenn dieser ihm wahrheitsgemaess antwortet, dass ihn das gar nichts angehe?

Das war eine falsche Einschätzung des Anwaltes. Die Polizei hat für die Sicherheit am Verfassungsgericht zu sorgen, damit geht die Polizei unter Umständen schon an, was dort eingeworfen wird. (Diese Umstände müsste natürlich begründet werden).

Was die Polizei mit Sicherheit nichts angeht ist der Inhalt!

Unter Umständen ist auch eine Identprüfung zulässig.

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Ich selber habe das Glück, die Qualifikation auf Grund meiner Funktion sehr viele Konflikte gewaltfrei zu beenden. Manchmal geht es aber nicht und ich muss den Zwang anordnen.

 

 

Hm,

 

kann offensichtlich nicht den von ihm gewünschten Zwang durchführen!?

 

Seltsam, seltsam!

 

dete

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wenn es doch ganz offensichtlich ein Brief war?

War das so offensichtlich? Oder mutmaßt du?

 

Diese Mutmassungen darf man ruhig anstellen, ohne sich auf duennes Eis zu begeben. Die Schlitze des Briefkastens am Verfassungsgericht sind wohl nicht so gross, dass man da Pakete einwerfen kann.

 

Eine Frage, die dem Polizisten gestellt werden sollte. Ich weiß es nicht.

Der Polizist beantwortet sie nicht. Sie geht an dich, weil du mir hier so vehement Voreinmgenommenheit vorwirfst, waehrend du selbst - natuerlich voellig unvoreingenommen und neutral, wie du selbst behauptest - darstellst, dass Polizisten nie und niemals nicht nur aufgrund der Hautfarbe eine Kontrolle vollziehen und auch sonst immer ganz objektiv vorgehen. Komisch nur, dass tausende Berichte da eine ganz andere - deutliche (!) - Sprache sprechen.

 

Ich kann dir jedoch sagen, dass es eine Befugnis gibt und eine Aufgabe, die das Fragen zulässt. Ob das hier im konkreten Fall rechtmäßig war, kann man nicht beantworten. Dazu muss man erstmal hören, was der Polizist sagt. Die endgültige Prüfung von Polizeiverfügungen obliegt dann auch dem Gericht.

 

Ich kann dir sagen, dass du hier einmal mehr herum schwurbelst. Die Frage mag berechtigt sein - die erhaltene Antwort ist es dann auch. Ist es auch befugt und/oder durch eine Aufgabe gedeckt, den Mann sprichwoertlich ab zu fuehren, um seine Personalien fest zu stellen? Ich wuerde mal sagen wolle - und mutmasse dabei nur, meine aber eine sehr hohe Wahrscheinlichkeitsquote zu haben - dass sich der Polizist in seiner 'Machtausuebung' angegriffen sah und deshalb dem dunkelhaeutigen mal zeigen wollte, wo Barthel den Most holt. So sind sie halt, viele Uniformtraeger. Sie haben fuer 1 Cent Macht, ueben aber fuer 1 Euro Macht aus......

 

 

 

was er da eingeworfen hat

Auch hier mutmaßt du. Was konkret, warum gefragt wurde wissen wir nicht.

 

Wir haben hier erst einmal ganz klar die Aussage des Betroffenen, von daher wird - uebrigens wie oben - nicht gemutmasst. Die Polizei haelt sich mit Aussagen bezeichnender Weise sehr zurueck......

 

Wie gesagt, darf die Polizei Personen am und um das Verfassungsgericht kontrollieren, befragen, verweisen, durchsuchen, etc. Jedoch muss jeweils der konkrete Tatbestand der Norm sowie die allg. Rechtmäßigkeit gegeben sein.

Wie gesagt, du schwurbelst herum. Es stellt sich hier die Frage, ob der konkrete Tatbestand der Norm sowie die allg. Rechtmaessigkeit gegeben waren. Also erklaere doch mal bitte, wie diese durch einen Einwurf eines Briefes in einen Briefkasten gegeben sein koennte.....

 

Selbst wenn die Befragung unrechtmäßig wäre, so stehen die Rechtsmittel und die Prüfung im Nachgang zu. Es ist unklug sich vor Ort körperlich zu wehren.

Seit wann ist es koerperlich wehren, wenn ich mich aus dem unberechtigten Griff eines POolizeibeamten loese? Aber deine Aussage spricht Baendfe. Da meint der oberschlaue 'Blaulicht', er duerfe in Uniform einfach mal Gewalt anwenden und der Buerger habe das gefaelligst zu dulden. Jede Reaktion dagegen wird sofort als koerperlicher Widerstan d ausgelegt und mit noch mehr Gewalt beantwortet. Ich sag es dir mal im Sound der Strasse: Ey Alter, solche Flachpfeifen brauchen wir nicht in Uniform!

 

Und egal ob die Maßnahme korrekt war oder nicht, hätte ich von einem Anwalt für Menschenrechte erwartet, dass er die Situation nicht eskalieren lässt. Er muss doch wissen, dass die Rechtmäßigkeit vor Gericht geklärt wird.

 

Wie gesagt - erst einmal hat der dumme Buerger Folge zu leisten, Unterwuerfigkeit auszueben und im Staube zu kriechen. So stellt sich der gemeine Bundespolizist seine Arbeit vor... :spit:

 

 

Warum will er seinen Ausweis sehen, wenn dieser ihm wahrheitsgemaess antwortet, dass ihn das gar nichts angehe?

Das war eine falsche Einschätzung des Anwaltes. Die Polizei hat für die Sicherheit am Verfassungsgericht zu sorgen, damit geht die Polizei unter Umständen schon an, was dort eingeworfen wird. (Diese Umstände müsste natürlich begründet werden).

 

Das ist doch geschwurbelter Unsinn3. Das mag zutreffen, wenn der Anwalt da ein Fahrzeug vor die Tuere stellt oder einen Aktenkoffer und dann verschwinden will, aber ganz sicher nicht, wenn ein Brief in den Briefkasten eingeworfen wird.

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Das ist doch jetzt Unsinn.

Leider nicht.

 

wenn ein Polizist kontrolliert, dann hat er normalerweise

Ich habe Dir mal das entscheidende Wort markiert.

 

Da es um den Rassismusvorwurf geht nehmen wir die Kontrolle eines unerlaubt aufhältigen Menschen als Beispiel.

Was hat das Aufenthaltsrecht mit Rassismus zu tun? Wobei der von Dir hergetsellte Zusammenhang und Deine Sprache schon ausgesprochen verräterisch sind. Die Kontrolle eines unerlaubt aufhältigen Menschen - klingt reichlich rassistisch.

 

das mache ich nicht und das machen andere Polizisten nicht

Das Du das nicht machst, liegt nach (meiner) h.M. daran, daß man Dich nicht kontrollieren lässt. Das andere Polizisten das nicht machen, ist richtig. Genauso richtig ist, daß andere Polizisten genau das machen.

 

muss auch der Tatbestand der gesetzlichen Grundlage gegeben sein

Nur am Rande: diesen Tatbestand gibt es nicht.

 

Nein wird nicht

Betroffene sehen das anders. Aber die haben selbstmurmelnd keine Ahnung, daß sich der kontrollierende Polizist selbstverständlich nur aufgrund eines konkreten Verdachtes zur Kontrolle entschlossen hat. Alles andere wäre ja rassistisch und damit illegal, gell?

 

Etwas was tausende Polizisten jeden Tag immer und immer wieder an unterschiedlichsten Einsätzen leisten. Sie verhalten sich neutral und machen "ihre Arbeit".

Ich verneige mich in tiefer Ehrfurcht vor den Polizisten, die das tun, wofür sie bezahlt werden. Wenn ich wieder unfallfrei in der Senkrechten angelangt bin, verneige ich mich vor allen anderen Menschen, die ihre Arbeit machen, für die sie bezahlt werden. Und dann denke ich an Polizisten, die sich leider nicht so richtig neutral verhalten, vor denen ich mich bewußt nicht verneigt habe.

 

Sogar bei Vorwürfen gegen einen selber muss der Polizist noch neutral seine Arbeit leisten

Ja klar. Wieso auch nicht? Was ist daran so besonders?

 

anders als der Beschuldigte Bürger, der sich zurück lehnt und schweigt.

Nö. Der beschuldigte Bürger muß auch seien Arbeit weitermachen, auch er kann nicht zu Hause bleiben und abwarten, was passiert (also, wenn er nach Hause darf und nicht in irgendeiner Zelle aufbewahrt wird).

 

Interessant ist, wie Du hier versuchst, völlig unterschiedliche Sachverhalte miteinander zu vergleichen. In aller Kürze: ein beschuldigter Polizist ist ein beschuldigter Bürger. Wenn der Bürger sich zurücklehnt und schweigt, ist das sein gutes Recht.

 

Ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Doch. Genau so einfach ist es.

 

Die Polizei hat die Aufgabe das Verfassungsgericht zu schützen. Anders als am Bundestag, Kanzleramt, BGH, etc sind dort keine Mauern, Tore, Zugangskontrollen. Das Verfassungsgericht ist "offen" für die Menschen. Meiner Meinung nach ist das gut und richtig, denn das ist ein wichtiger Symbolcharakter. Der Schutzauftrag ist so jedoch erschwert.

Kurz und knapp: das ist kompletter Unsinn.

 

Die Polizei darf aber unter bestimmten Voraussetzungen (allg. Rechtmäßigkeit) Personen kontrollieren, Sachen und Personen durchsuchen, Personen abweisen, Personen befragen

Allgemeinkeks, hohler.

 

schräg anquatschen = Befragung

Falsch.

 

Ob die Voraussetzungen vorlagen weiß ich nicht. Dazu müsste man den Polizisten mal befragen.

Wenn Du gelesen hättest, wüßtest Du, daß die Bundespolizei gefragt wurde und keine Erklärung liefern konnte.

 

Deine Aussage (und die des Briefeinwerfers) dass der Polizist in nicht anquatschen dürfe ist schon mal so nicht richtig.

Stimmt. Aber in Zusammenhang mit der Diskussion hier war der Hinweis sicherlich überflüssig, daß es um das Anquatschen mit dem Anspruch auf Auskunft ging und nicht um Anquatschen für ein unverbindliches Plauscherl.

 

Einer (oder beide) haben sich falsch verhalten.

So passt es. Einer trug übrigens Uniform.

 

Selbst wenn sich der Polizist rechtlich richtig verhalten hätte

Hat er nicht. Häte er, gäbe es keinen Bericht.

 

Ich erwarte aber von einem Anwalt für Menschenrechte, dass er einen Konflikt mit der Polizei egal wer juristisch im Recht ist - auf der Straße gewaltfrei löst.

Der Anwalt hat den 'Konflikt' mit der Polizei gewaltfrei lösen wollen. Der Polizist hat ihn daran gehindert.

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War das so offensichtlich? Oder mutmaßt du?

Ich befürchte, Du meinst das tatsächlich ernst.

 

Ich kann dir jedoch sagen, dass es eine Befugnis gibt und eine Aufgabe, die das Fragen zulässt.

Welche konkret?

 

Ob das hier im konkreten Fall rechtmäßig war, kann man nicht beantworten.

Wenn man sie kennt, kann man es zumindest versuchen. Also bitte: beantworte die Frage im vorherigen Absatz.

 

Die endgültige Prüfung von Polizeiverfügungen obliegt dann auch dem Gericht.

Willst Du uns erzählen, daß die hier im Raum stehende Frage eine Polizeiverfügung ist?

 

Auch hier mutmaßt du. Was konkret, warum gefragt wurde wissen wir nicht.

Nö. Keine Mutmaßung. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil und weiß, was gefragt wurde. Warum gefragt wurde weiß allerdings in der Tat nicht mal die Polizei.

 

Wie gesagt, darf die Polizei Personen am und um das Verfassungsgericht kontrollieren, befragen, verweisen, durchsuchen, etc.

Dann nenn doch endlich den

jeweils (..) konkrete[n] Tatbestand der Norm sowie die allg. Rechtmäßigkeit

 

Selbst wenn die Befragung unrechtmäßig wäre, so stehen die Rechtsmittel und die Prüfung im Nachgang zu.

Von welcher Befragung redest Du?

 

Es ist unklug sich vor Ort körperlich zu wehren.

Du meinst, man müßte sich als Bürger in Deutschland von irgendeinem x-beliebigen Polizisten erkennbar unrechtmäßig tätlich angreifen lassen?

 

Die Eskalation kann (!Achtung Mutmaßung von mir!) Folge von verletzter Autorität des Polizisten sein.

Der Polizist hatte offensichtlich alles mögliche, aber sicher keine Autorität.

 

Wenn das so war, dann kann dahinstehen ob die Maßnahme rechtmäßig war oder nicht, sondern die Ursache ist Fehlverhalten beider Parteien.

Das ist von Anfang bis Ende einfach nur Quatsch.

 

Provokation auf der einen Seite und mangelnde Ruhe auf der anderen Seite.

Es ist schön, daß Du immerhin anerkennst, daß der Anwalt provoziert wurde. Allerdings ist es eher lächerlich, ihm mangelnde Ruhe zu unterstellen.

 

Wenn die Maßnahme korrekt war

War sie nicht, was auch immer Du mit Maßnahme meinst.

 

wenn die Maßnahme unkorrekt war auch nicht.

Stimmt. Genau darum geht es ja: die'Maßnahme' anquatschen (mit dem Anspruch auf relevante Antwort) war unzulässig, sie hätte nicht passieren dürfen. Die nachfolgende Provokation durch den Polizisten hätte dann natürlich auch nicht passieren dürfen.

 

Und egal ob die Maßnahme korrekt war oder nicht, hätte ich von einem Anwalt für Menschenrechte erwartet, dass er die Situation nicht eskalieren lässt. Er muss doch wissen, dass die Rechtmäßigkeit vor Gericht geklärt wird.

Ja klar. Selbstmurmelnd. Als Anwalt muß man wissen, wie man sich korrekt verhält, wenn man als Bürger nach dem Einwurf eines Briefes in den Briefkasten des BVerfG von einem psychisch auffälligen Uniformierten angequatscht wird. Wahrscheinlich wäre es einfach zu viel verlangt, von einem das BVerfG bewachenden Polizisten rechtmäßiges Verhalten zu erwarten.

 

Das war eine falsche Einschätzung des Anwaltes.

Nein.

 

Die Polizei hat für die Sicherheit am Verfassungsgericht zu sorgen, damit geht die Polizei unter Umständen schon an, was dort eingeworfen wird.

Nein.

 

Unter Umständen ist auch eine Identprüfung zulässig.

Unter welchen konkret auf diesen Fall zutreffenden Umständen?

 

 

Blaulicht, Du hast nicht eine einzige konkrete Rechtsgrundlage für Deine Verteidigungssuada gebracht. Nichts, null, nada. Nur allgemeines Geschwafel und rumgeeier. Wenn Du das weiter so halten willst, solltest Du Dir besser Deine Kollegen zum Vorbild nehmen und (auch) in diesem Thema einfach nichts mehr schreiben.

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Hallo, Biber,

nachteule, auch Du darfst gern erklären, was der Briefeinwurf den Polizisten angeht etc.

 

wenn ich eine plausible Erklärung für diese Frage hätte, wäre ich schon längst darauf eingegangen.

 

Selbst, wenn es immer wieder vorkommen würde, dass jemand diesen Briefkasten nutzt, um irgendwelchen "Unrat" hineinzuwerfen, hätte eine kurze und sachliche Erklärung des Beamten gegenüber dem Anwalt vermutlich dafür gesorgt, dass es keine Unstimmigkeiten gibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Eigentlich hat die Polizei nichts mit der Post aus- und anlieferung am Verfassungsgericht zu tun. Die Polizei hat aber was mit Sicherheit am Verfassungsgericht zu tun. Sicherheit ist nicht immer schwarz / weiß bzw klar und deutlich. Manchmal muss man mal auf etwas reagieren, was sich nicht erklären lässt. Und wenn dem Cop am Verfassungsgericht bei einem Briefeinwerfer was komisch vorkommt, dann ist das schwierig. Das der Polizist dann den Bürger anspricht und fragt ist nicht nur verständlich, sondern seine Aufgabe. Es gibt nämlich keine klare Erkennungskennzeichen für einen Anschlag. Unschön ist dann der weitere Verlauf. Und so wie es sich darstellt haben dort beide falsch gehandelt. (so interpretiere ich ((kann man)) den Sachverhalt ((interpretieren)) )

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Danke, nachteule. Klingt plausibel. Was man von den Aussagen Deines werten Kollegen leider nicht behaupten kann, der sich sicherheitshalber wieder mal nicht von Rechtslage und Fakten in seiner freien Meinungsfindung irritieren lässt.

Eigentlich hat die Polizei nichts mit der Post aus- und anlieferung am Verfassungsgericht zu tun.

Auch uneigentlich wohl eher nicht. Man darf wohl wohlwollend davon ausgehen, daß dafür die verschiedenen Zustelldienste und die Poststelle zuständig sind.

Die Polizei hat aber was mit Sicherheit am Verfassungsgericht zu tun.

Ich habe das mal korrigiert.

Sicherheit ist nicht immer schwarz / weiß

Angesichts der Hautfarbe des betroffenen Bürgers könnte man das für ein Bonmot halten. Kann aber bei dem Autor sicher nur unbeabsichtigt sein.

Manchmal muss man mal auf etwas reagieren, was sich nicht erklären lässt.

Manchmal hätte ich gern jemanden, der mir solche Schwurbelsätze erklärt.

Und wenn dem Cop am Verfassungsgericht bei einem Briefeinwerfer was komisch vorkommt, dann ist das schwierig.

Wenn das für den Bundespolizisten schwierig ist, ist er auf dem falschen Posten.

Das der Polizist dann den Bürger anspricht und fragt ist nicht nur verständlich, sondern seine Aufgabe.

Das lassen wir mal so stehen und ergänzen: Das der Bürger dann dem Bundespolizisten zutreffend und wahrheitsgemäß antwortet, ist nicht nur verständlich, sondern sein gutes Recht.

Es gibt nämlich keine klare Erkennungskennzeichen für einen Anschlag.

Jetzt echt? Ich hätte ja gedacht, eine Explosion oder ein Feuerchen oder rumgeballer mit angefeilter 9 mm Hohlspitze und wild rumrennende, schreiende Menschen wären schon recht gute Erkennungszeichen, die zumindest den Verdacht auf einen Anschlag nahelegen würden.

Unschön ist dann der weitere Verlauf.

Es gibt keinen unschönen weiteren Verlauf. Es gibt lediglich das rechtswidrige Verhalten eines Bundespolizisten.

Und so wie es sich darstellt haben dort beide falsch gehandelt.

Nein, aber das hatten wir ja schon geklärt.

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Selbst, wenn es immer wieder vorkommen würde, dass jemand diesen Briefkasten nutzt, um irgendwelchen "Unrat" hineinzuwerfen, hätte eine kurze und sachliche Erklärung des Beamten gegenüber dem Anwalt vermutlich dafür gesorgt, dass es keine Unstimmigkeiten gibt.

Das sehe ich ganz genauso, vermute aber, dass die Arroganz in Uniform so etwas erst gar nicht zu liess......

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Eigentlich hat die Polizei nichts mit der Post aus- und anlieferung am Verfassungsgericht zu tun. Die Polizei hat aber was mit Sicherheit am Verfassungsgericht zu tun. Sicherheit ist nicht immer schwarz / weiß bzw klar und deutlich. Manchmal muss man mal auf etwas reagieren, was sich nicht erklären lässt. Und wenn dem Cop am Verfassungsgericht bei einem Briefeinwerfer was komisch vorkommt, dann ist das schwierig. Das der Polizist dann den Bürger anspricht und fragt ist nicht nur verständlich, sondern seine Aufgabe. Es gibt nämlich keine klare Erkennungskennzeichen für einen Anschlag. Unschön ist dann der weitere Verlauf. Und so wie es sich darstellt haben dort beide falsch gehandelt. (so interpretiere ich ((kann man)) den Sachverhalt ((interpretieren)) )

Und diesen Beitrag klassifiziere ich einmal mehr als 'Blaulichterei'......

 

Ganz klares Ding: Wenn der Polizist fragt, dann muss er begruenden (koennen), seine Reaktion auf die Antwort des Anwalts jedoch ist voellig daneben. Ich denke, dass du genau so reagieren wuerdest und eben das stimmt mich sehr, sehr bedenklich......

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Ich denke, dass du genau so reagieren wuerdest

 

Denk mal.

Ich weiß, dass ich nicht so reagiere.

 

 

seine Reaktion auf die Antwort des Anwalts jedoch ist voellig daneben.

 

Schrieb ich auch.

Aber ergänzend muss man sagen. dass die Reaktion des Anwalts auch völlig daneben war.

 

Selbst wenn Biber es nicht einsehen mag, gehört es eben zur Aufgabe der (Bundes)Polizei die Sicherheit am Verfassungsgericht zu gewährleisten und wie ich bereits schrieb, unterscheidet sich das Verfassunggericht sicherheitsbaulich von anderen Verfassungsorganen / Gerichten die besonders geschützt werden.

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Denk mal.

Ich weiß, dass ich nicht so reagiere.

Deine Beitraege hier sprechen eine deutlich (!) andere Sprache.

 

Schrieb ich auch.

Aber ergänzend muss man sagen. dass die Reaktion des Anwalts auch völlig daneben war.

Und hier beweist du meine obige Aussage auf das Deutlichste! Die Antwort des Anwalts war angebracht, da beisst die Maus keinen Faden ab. Nur ein Uniformierter, der meint, der Buerger habe vor ihm im Staube zu kriechen und sich demuetigst ihm gegenueber zu verhalten, kann solche Dinge schreiben, wie du es tust.

 

Selbst wenn Biber es nicht einsehen mag, gehört es eben zur Aufgabe der (Bundes)Polizei die Sicherheit am Verfassungsgericht zu gewährleisten und wie ich bereits schrieb, unterscheidet sich das Verfassunggericht sicherheitsbaulich von anderen Verfassungsorganen / Gerichten die besonders geschützt werden.

Hier wuerde mich erstens interessieren, inwiefern sich das Verfassungsgericht sicherheitsbaulich (welch' Wortschoepfung!) von anderen Gerichtsbauten unterscheidet und zweitens, wie diese Unterscheidung auch nur ein Jota zur Berechtigung der Frage des Bundespolizisten beitragen koennte.

 

Bitte erklaere!

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Hier wuerde mich erstens interessieren, inwiefern sich das Verfassungsgericht sicherheitsbaulich (welch' Wortschoepfung!) von anderen Gerichtsbauten unterscheidet

 

Interessant, wie du den Sinn abänderst, ich schrieb:

 

  • von anderen Verfassungsorganen / Gerichten die besonders geschützt werden.

 

Aber wie sich das unterscheidet, kann ich dir erklären:

 

  • kein Zaun
  • keine Zugangskontrolle
  • keine Tore
  • kein Stacheldraht
  • keine Mauer

Das BVerfG ist kein einfaches Gericht, sondern ein Verfassungsorgan. Vergleiche also mal die Sicherheitsschleusen bei anderen Verfassungsorganen, die ständigen Polizeischutz haben, und dem BVerfG oder dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht, dem BGH.

 

 

 

Die Antwort des Anwalts war angebracht, da beisst die Maus keinen Faden ab.

 

Jein.

 

Quelle http://www.taz.de/!137859/

 

 

Er wollte wissen, was der Mann eingeworfen habe. Der Anwalt entgegnete, das gehe ihn nichts an. Der Polizist wollte nun den Ausweis des Anwalts sehen. Dieser jedoch wollte weggehen.

 

  1. Möglicherweise geht es den Bundespolizisten schon etwas an, was dort eingeworfen wurde (Stichwort Sicherheit)
  2. mit Sicherheit geht den Bundespolizisten der Inhalt des Briefes nichts an; jedoch kann man, wenn die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben eine Frage stellt, "normal" antworten. Antwortet man so wie der Herr es tat, trägt man zur Eskalation bei (das soll keine Rechtfertigung der Eskalation sein, sondern eine offene und ehrliche Betrachtung und da ist es so, dass zu einem solchen Vorfall zwei Seiten gehören)
  3. Fraglich ob die Ausweiskontrolle gerechtfertigt ist
  4. Unfraglich darf man nicht weggehen, wenn man Adressat einer Ausweiskontrolle ist
  5. Wäre die Kontrolle rechtmäßig hat der Herr Anwalt sich strafbar gemacht
  6. Ob die Kontrolle rechtmäßig ist stellt ein Gericht im Nachgang fest.

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt.

 

Und dann lässt er es auf körperliche Gewalt ankommen?

 

 

Der Anwalt hat sich falsch verhalten.

Der Bundespolizist muss mal erklären, warum er

  • einen Verdacht hatte und frage, was dort eingeworfen wurde
  • warum er nach der ersten Frage den Ausweis sehen wollte

er hätte einen solchen Konflikt verbal lösen können und müssen; wenn er jedoch im Recht war, dann darf er seine Kontrolle zur Not mit Zwang durchsetzen.

 

Schon vor der Frage hätte der Bundespolizist einen stichhaltligen Grund haben müssen, der, trotz eigenem Verfahren (er als Beschuldigter darf ja nun schweigen), in einer Presseerklärung veröffentlicht werden kann.

Nach der respektlosen und sachlichen falschen Antwort des, mit Konflikten mit der Polizei erfahrenen, Anwalt, hätte er die Situation verbal entschärfen müssen - indem er den Grund seiner Frage deutlich macht (vermutlich hätte er dann eine Antwort erhalten, die die Kontrolle beenden hätte können) bzw. er hätte deutlich den Grund der weiteren Kontrolle erklären müssen (ich vermute, dass er das nicht hat, da weder seitens des Anwalts noch von der Bundespolizei etwas bezüglich der Gründe gesagt wurde)

 

 

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt.

 

Was mich nun vermuten lässt, dass er an Konflikten nicht unbedingt "unschuldig" ist. Mag er sich in seiner Opferrolle wohlfühlen und gerne aus seiner Opferrolle polizeilicher Willkür den Kampf gegen Rassismus aufnehmen?

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Interessant, wie du den Sinn abänderst, ich schrieb:

  • von anderen Verfassungsorganen / Gerichten die besonders geschützt werden.
Aber wie sich das unterscheidet, kann ich dir erklären:
  • kein Zaun
  • keine Zugangskontrolle
  • keine Tore
  • kein Stacheldraht
  • keine Mauer
Das BVerfG ist kein einfaches Gericht, sondern ein Verfassungsorgan. Vergleiche also mal die Sicherheitsschleusen bei anderen Verfassungsorganen, die ständigen Polizeischutz haben, und dem BVerfG oder dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht, dem BGH.

 

Abgesehen davon, dass ich keinen Sinn veraendert habe - es sei denn du verstehst den Sinngehalt deiner eigenen Beitraege nicht - kenne ich kein einziges Gerichtsgebaeude in Deutschland, das von dem, was du da aufzaehlst, umgeben ist. Zugangskontrolle gab es frueher mal, zu Zeiten der RAF-Terroristen, aber jetzt wohl kaum mehr. eventuell verwechselst du ja das Gebaeude des BVerfG mit Gefaengnissen und willst es damit vergleichen?

 

 

 

Die Antwort des Anwalts war angebracht, da beisst die Maus keinen Faden ab.

Jein.

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt.

Und dann lässt er es auf körperliche Gewalt ankommen?

 

Interessant, wie du hier durch Weglassung in Zitaten eine negative Unart des Herrn Anwaltes zu suggerieren versuchst. Du beklagst dich doch immer ueber angebliche Weglassungen im Zitat, warum praktizierst du selbiges auch? Geschrieben steht:

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt. Wegen seiner Hautfarbe wird er häufig kontrolliert. Er verwickle die Beamten dann in Diskussionen.

Das hoert sich doch schon ganz anders an als deine Aussage - die du, so bin ich beinahe vollstaendig ueberzeugt, auch so vor Gericht taetigen wuerdest. Weiter steht gschrieben:

 

Im aktuellen Fall habe er aber kein Indiz dafür, dass seine Hautfarbe eine Rolle spielte. Er fand den Polizisten eher psychisch auffällig.

Waere der gute Mann hier im Forum aktiv, haette er vielleicht auch sagen koennen: "....eher blaulichtig."

 

Der Anwalt hat sich falsch verhalten.

Das wird, auch wenn du es tausendmal wiederholst, nicht richtiger. Du solltest eventuell mal in Erwaegung ziehen, dass du Unrecht haben koenntest, allein, bei deiner hier zur Schau gestellten Selbstherrlichkeit kann man solche Einsicht beri dir wohl gaenzlich ausschliessen.

 

Der Bundespolizist muss mal erklären, warum er

  • einen Verdacht hatte und frage, was dort eingeworfen wurde
  • warum er nach der ersten Frage den Ausweis sehen wollte
er hätte einen solchen Konflikt verbal lösen können und müssen; wenn er jedoch im Recht war, dann darf er seine Kontrolle zur Not mit Zwang durchsetzen.

 

Schon vor der Frage hätte der Bundespolizist einen stichhaltligen Grund haben müssen, der, trotz eigenem Verfahren (er als Beschuldigter darf ja nun schweigen), in einer Presseerklärung veröffentlicht werden kann.

Nach der respektlosen und sachlichen falschen Antwort des, mit Konflikten mit der Polizei erfahrenen, Anwalt, hätte er die Situation verbal entschärfen müssen - indem er den Grund seiner Frage deutlich macht (vermutlich hätte er dann eine Antwort erhalten, die die Kontrolle beenden hätte können) bzw. er hätte deutlich den Grund der weiteren Kontrolle erklären müssen (ich vermute, dass er das nicht hat, da weder seitens des Anwalts noch von der Bundespolizei etwas bezüglich der Gründe gesagt wurde)

 

Hier blaulichterst du wiederum in gewohnter Art und Weise. Dummes Geschwafel, moechte ich mal dazu sagen.

 

 

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt.

Was mich nun vermuten lässt, dass er an Konflikten nicht unbedingt "unschuldig" ist. Mag er sich in seiner Opferrolle wohlfühlen und gerne aus seiner Opferrolle polizeilicher Willkür den Kampf gegen Rassismus aufnehmen?

 

Wie gesagt, durch Weglassung in Zitaten bekommst du selbst einen derartigen Eindruck und bist dann auch noch davon ueberzeugt, richtig zu liegen. Moegest du dich in deiner Selbstherrlichkeitsrolle wohl fuehlen, nur wirst du damit nicht widerlegen koennen, dass es in den Reihen der Polizeien mit absoluter Sicherheit Willkuer und auch Rassismus gibt.

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Also nochmal BGH

Kennst du den Zugang zum BGH? Wobei bei einigen Strafgericht ebenfalls ein Schleuse und ein Metaldedektor ist. Und dann vergleiche auch Primär Verfassunsgorgane!! Da Gerichte selten um rund um die Uhr Polizeischutz verfügen, wie das Verfassungsgericht und andere Verfassunsgorgane und der BGH

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Abgesehen davon, dass ich keinen Sinn veraendert habe - es sei denn du verstehst den Sinngehalt deiner eigenen Beitraege nicht - kenne ich kein einziges Gerichtsgebaeude in Deutschland, das von dem, was du da aufzaehlst, umgeben ist. Zugangskontrolle gab es frueher mal, zu Zeiten der RAF-Terroristen, aber jetzt wohl kaum mehr. eventuell verwechselst du ja das Gebaeude des BVerfG mit Gefaengnissen und willst es damit vergleichen?

 

Frankfurt hat immer noch in allen Gerichtsgebäuden Zugangskontrollen, also AG / LG / OLG. Bemerkenswert ist die Tatsache, das diese Kontrollen eingeführt worden sind, nachdem ein Polizeibeamter bei seinen Scheidungstermin im Familiengericht, bei der Richterin Datz - Winter, seine Dienstwaffe gezogen, und seine ( Noch ) Ehefrau erschossen hat. Die Gegnerische Anwältin hat auch einen Schuss abbekommen, während sich die Richterin hinter Ihren Tisch in Deckung gebracht hat und unverletzt geblieben ist.

 

Ebenfalls gibt es Zugangskontrollen im Gerichtsgebäude in Offenbach, auch hier Leibesvisitationen, dabei wird mit dem Metalldektor gepiepst und die restlichen Gegenstände werden durch ein Röntgengerät geschoben.

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Das sind alles normale Gerichte, wo solche Kontrollen sind. Das BVerfG ist ein Verfassungsorgan. Andere Verfassunsgorgane sind mit Mauren, Zäunen, Pollern, Zugangskontrollen geschützt, wie auch der BGH. Das BVerfG ist extra nicht technisch gesichert. Das macht den Schutzauftrag für die Bundespolizei nicht unbedingt leichter - hat aber Symbolcharakter.

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