PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Ein unbeteiligter Dritter (dieser Laie) wird von mir gar nichts erhalten. Weder eine Erklärung meiner Maßnahme -weder während noch nach der Maßnahme- und mich ihm gegenüber identifizieren werde ich auch nicht. Und warum nicht? Weil es ihn einen Dreck angeht und es überhaupt keinen Rechtsanspruch gibt. Du hast IMO nicht verstanden, was im Kern unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Es geht mich weit mehr als einen Dreck an, was Polizisten tun, und der "Rechtsanspruch" ist kein Argument. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Moin Moin Du hast IMO nicht verstanden, was im Kern unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Es geht mich weit mehr als einen Dreck an, was Polizisten tun, und der "Rechtsanspruch" ist kein Argument. Natürlich ist der Rechtsanspruch ein Argument.Wende dich an die Gesetzgebung. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Es geht mich weit mehr als einen Dreck an, was Polizisten tun, Nein!Da irrst du.Kontrolle der Polizei obliegt dem Gericht. Bist du selber Betroffener, dann steht dir Rechtsmittel zur Verfügung. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Überleg mal was du oben über uns (einigen ForenCops) bezüglich "Clan" gesagt hast. Hallo? Ich verbitte mir, dass Du mir unterstellst, ich sei "ordentlich" . Ach? da geht dann der Bürger durch die Stadt und macht grundlos Ausweiskontrollen bei der Polizei?? Es geht um Polizisten, die irgendjemanden "bemaßnahmen". Da darf der Arbeitgeber doch mal nach dem Grund und der Personalnummer fragen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Moin Moin Da darf der Arbeitgeber doch mal nach dem Grund und der Personalnummer fragen, oder? Natürlich darf der fragen. Aber ohne Recht auf Auskunft.Er kann ja am nächsten Arbeitstag seinen Arbeitnehmer fragen was da war. Gruß Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Natürlich ist der Rechtsanspruch ein Argument. Wie gesagt: Du hast es nicht verstanden. Ob dieser Rechtsanspruch irgendwo gesetzlich definiert wurde oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Nein! Da irrst du. Kontrolle der Polizei obliegt dem Gericht. Die Kontrolle allen staatlichen Handelns obliegt dem Bürger. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Und das interessante dabei ist, dass es stimmt, dass Menschen von ihrer Umwelt geprägt werden. Einige Cops hier im Forum haben unterschiedliche Einsatz- / Aufgabengebiete. Andere Erfahrungen. Anderes Gegenüber und kommen so so anderen Bewertungen eines geschilderten Sachverhaltes. Ja, das sehe ich auch so und könnte es auch (ausführlich) begründen. Vielleicht später - jetzt hole ich den Fergy aus den heiligen Hallen des Oldtimer Clubs und werde eine freudige Runde durch die sonnenbeschienene Wald und Wiesen-Landschaft abseits asphaltierter Straßen dieseln. Und eine herrliche Bachdurchquerung wird auch dabei sein, tendenziel illegal, eh klar. Und sollte ich (was eher unwahrscheinlich ist) der lokalen Polizei anheim fallen, wird es ein gegenseitig respektvoller und höflicher Kontakt sein - dessen bin ich mir sicher. P.S.: @Harry B: wie war Dein Möppi-Ausflug? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Natürlich darf der fragen. Aber ohne Recht auf Auskunft. Nochmals: Mir scheint, du habest einfach nicht verstanden, was die Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft ist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Überleg mal was du oben über uns (einigen ForenCops) bezüglich "Clan" gesagt hast.Hallo? Ich verbitte mir, dass Du mir unterstellst, ich sei "ordentlich" . Ach, sorry. da hab ich dich missverstand. Alles gut. Ein sympathischer Einwand von dir. Ach? da geht dann der Bürger durch die Stadt und macht grundlos Ausweiskontrollen bei der Polizei?? Es geht um Polizisten, die irgendjemanden "bemaßnahmen". Da darf der Arbeitgeber doch mal nach dem Grund und der Personalnummer fragen, oder? Einen Grund mag er aus seiner Sicht haben; ein Recht aus dem Gesetz nicht. Je nach Gesamtumständen kann es sein, dass er eine für ihn zufriedenstellende Antwort erhält.Ich zum Beispiel würde, wenn die Umstände es zulassen, dem Arbeitgeber meinen Namen und Dienststelle bekannt geben falls er sich beschweren will.Andere Cops machen das vielleicht nicht und handeln damit auch richtig. Ich beachte aber nicht nur die Frage und mein Recht sondern auch das Recht des bemaßnahmten Menschen. Die Kontrolle allen staatlichen Handelns obliegt dem Bürger. Nein.(zumindest nicht dem Bürger auf der Straße) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Die Kontrolle allen staatlichen Handelns obliegt dem Bürger. Nee.Jedenfalls nicht so wie du dir das vorstellst oder wünscht. Nicht unmittelbar und nicht sofort.Der Bürger darf aber gerne den Rechtsweg einschlagen und auch nur dann, wenn er der Betroffene ist (Art 19 Abs 4 GG). Gruß Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Die Kontrolle allen staatlichen Handelns obliegt dem Bürger. Nein. (zumindest nicht dem Bürger auf der Straße) Doch, natürlich. Wem denn sonst? Nee. Jedenfalls nicht so wie du dir das vorstellst oder wünscht. Nicht unmittelbar und nicht sofort. Der Bürger darf aber gerne den Rechtsweg einschlagen und auch nur dann, wenn er der Betroffene ist (Art 19 Abs 4 GG). Ich versuche es nochmal: Wenn Bürger nicht darauf achten (auch unmittelbar), dass die Exekutive keinen Mist baut, dann baut sie Mist. Mit Eurer Einstellung kann man problemlos einen Staat wie Nord-Korea oder die TäTäRä aufrechterhalten. D-Land ist zum Glück (noch) anders. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Die Kontrolle allen staatlichen Handelns obliegt dem Bürger. Nein. (zumindest nicht dem Bürger auf der Straße) Doch, natürlich. Wem denn sonst? Dem Gericht! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Doch, natürlich. Wem denn sonst? Dem Gericht! Toll. Und was ist, wenn der Richter Filbinger oder Schill heißt? Wäre der Mollath heute frei, wenn man den Staat Richtern, Staatsanwälten und Polizisten überließe? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Diese durchgestrichenen Beleidigungen nehmen im Forum überhand. Sowas von einem Mod ist schon sehr dreist. Das wird nicht besser oder harmloser, nur weils durchgestrichen ist. Erstens schreibe ich hier als Diskussionsteilnehmer, nicht als Moderator. Zweitens habe ich mich im selben Beitrag entschuldigt. Drittens ist es nun mal so, dass 'Blaulicht' da eine ziemlich daemliche Frage stellte, die er nicht haette stellen muessen, wenn er denn mal versucht haette, einen Beitrag zu verstehen. Dieses geht ihm aber in seiner praktizierten Selbstherrlichkeit staendig ab, wurde ihm oftmals auch erklaert und haette er eventuell schon lange abstellen koennen. Eben weil er das nicht tut und nie auf die Aussagen anderer eingeht, sondern stattdessen hier in grossspuriger Art und Weise doziert, kann es mal passieren, dass einem Diskussionsteilnehmer die Hutschnur platzt. Ich entschuldige mich nochmals in aller Form dafuer, aendere aber nichtsdestotrotz meine persoenliche Meinung ueber den User 'Blaulicht' in keiner Weise! 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 P.S.: @Harry B: wie war Dein Möppi-Ausflug? Ausgefallen, der Kumpel hatte keine Zeit und die Wolken am Horizont erschienen zu bedrohlich.... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 In seinem Fall aber nicht nötig, da er noch nicht durch einfach strukuturierte Denkweisen aufgefallen ist.Ersteres laß mal meine "Sorge" sein. Letzteres hättest Du nicht unbedingt betonen müssen, glänzt Du damit doch unentwegt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Nein, aber zumindest sollte er sich gegenueber dem "Laien" dann, wenn die Massnahme beendet ist, identifizierenWem gegenüber? Dem Unbeteiligten? Ganz sicher nicht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Wie sieht es bei einer unrechtmäßigen Maßnahme aus? Nur mal angenommen, zwei Polizisten würden sich über einen gefesselten Delinquenten erleichtern.Das steht doch völlig außer Frage. Wann hast Du so einen Fall mal erlebt? Ich in über 20 Jahren Dienst noch nie. Fälle der Einmischung seitens Unbeteiligter habe ich aber recht oft erlebt, wenn es darum ging, einen der "ihren" festzunehmen, in Gewahrsam zu nehmen, mit zur Blutprobe zu nehmen. Und dann mitunter teils sogar sehr massiv. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 In einem bin ich aber ganz anderer Ansicht als Du: ... und es geht ihn nicht das Geringste an, warum diese Person festgenommen wurde. Wenn wir dieser Maxime folgten, lebten wir nicht in dem freien Land, in dem wir leben - und Rudolf Augstein hätte u.U. mehr als 103 Tage im Knast verbracht. Du erwartest doch nicht wirklich, daß man Dir den Grund einer Festnahme erklärt, wenn Du (zufällig) auf eine solche zukommst?! Und nein, man muß Dir den Grund auch nicht mitteilen, wenn einer aus einer Gruppe, zu der auch Du gehörst, festgenommen werden soll. Der Grund wird dem Betroffenen selbst mitgeteilt, aber nicht jedem x-beliebigen Bürger, der meint, er müsse oder wolle das wissen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Wie sieht es bei einer unrechtmäßigen Maßnahme aus? Nur mal angenommen, zwei Polizisten würden sich über einen gefesselten Delinquenten erleichtern.Da hilft 110 wählen, Anzeige erstatten und wenn möglich filmen. Nur nicht sich selbst in Unrecht setzen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Das sind doch alles hanebuechene Beispiele, die ihr hier heran zieht, darum geht es doch ganz und gar nicht. Es geht z.B. um "Massnahmen", in denen der Betroffene erkennbar - oder vermeintlich - von dem Ausfuehrenden in Uniform misshandelt wird. Kein Mensch wird euch ansprechen, wenn ihr 'nen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr zieht. Wenn ihr aber mit 7 Mann auf dem kniet, auf ihn einschlagt oder -tretet, oder sonstwie brutal auf ihn einwirkt, dann schon! Ebenso, wenn die Kollegen von euch dann noch schwerste Beleidigungen und Beschimpfungen ablassen. Und genau dann passiert doch das, was hier angeklagt wird: Die beiteiligten Polizisten gehen dann auch noch auf den los, der sich mit Zivilcourage einmischt......Und das, was Du da gerade schilderst, ist kein hanebüchenes Beispiel? 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 In einem bin ich aber ganz anderer Ansicht als Du: ... und es geht ihn nicht das Geringste an, warum diese Person festgenommen wurde.Wenn wir dieser Maxime folgten, lebten wir nicht in dem freien Land, in dem wir leben - und Rudolf Augstein hätte u.U. mehr als 103 Tage im Knast verbracht. Du erwartest doch nicht wirklich, daß man Dir den Grund einer Festnahme erklärt, wenn Du (zufällig) auf eine solche zukommst?! Und nein, man muß Dir den Grund auch nicht mitteilen, wenn einer aus einer Gruppe, zu der auch Du gehörst, festgenommen werden soll. Der Grund wird dem Betroffenen selbst mitgeteilt, aber nicht jedem x-beliebigen Bürger, der meint, er müsse oder wolle das wissen. Sollte ich mal festgenommen werden, erwarte ich, daß nicht jeder "Wichtigtuer" den Grund erfährt. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Sollte ich mal festgenommen werden, erwarte ich, daß nicht jeder "Wichtigtuer" den Grund erfährt Wird auch nicht. Manchmal hilft es aber den Einmischern den Grund oder Maßnahme transparent zu machen. Auf Demos Links zum Beispiel gibt es eine EA Rechtshilfe. Dort sitzen Anwälte, Gutmenschen, Organisatoren der Demo oder ähnliches. Nimmt man nun jemanden Links fest, so kann man auf Nachfrage der Umherstehenden (je nach Gesamtumständen) den Grund der Festnahme mitteilen, wenn der Festgenommen das wünscht auch seinen Namen. Der EA versucht dann anwaltliche Hilfe zu stellen. Alles gut. Liegt aber an den Cops. Unbeteiligten müssen wir gar nichts mitteilen. Wir müssen aber die Rechte des Festgenommen schützen! Auch das Recht, dass eben nicht jeder den Grund seiner Festnahme, seinen Name o.ä. von der Polizei erfährt. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Und das, was Du da gerade schilderst, ist kein hanebüchenes Beispiel?Nein. Aber das weißt Du doch selber. Da hilft 110 wählen, Anzeige erstatten und wenn möglich filmen.Genau. Und die kommen dann sicher auch ganz schnell, um gegen ihre Kollegen vorzugehen, deren Personalien und die Anzeige des Bürgers aufzunehmen. Und wenn nicht, dann hat der ja noch den Film - obwohl: nicht unbedingt, wie wir wissen. Sollte ich mal festgenommen werden, erwarte ich, daß nicht jeder "Wichtigtuer" den Grund erfährt.Auch Dir sei das Niemöller-Zitat empfohlen. Auf Demos Links zum Beispiel gibt es eine EA Rechtshilfe. Dort sitzen Anwälte, Gutmenschen, Organisatoren der Demo oder ähnliches.Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, auf welchem geistlosen Niveau Du Dich bewegst. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Da hilft 110 wählen, Anzeige erstatten und wenn möglich filmen.Genau. Und die kommen dann sicher auch ganz schnell, um gegen ihre Kollegen vorzugehen, deren Personalien und die Anzeige des Bürgers aufzunehmen. Und wenn nicht, dann hat der ja noch den Film - obwohl: nicht unbedingt, wie wir wissen. Sollte ich mal festgenommen werden, erwarte ich, daß nicht jeder "Wichtigtuer" den Grund erfährt.Auch Dir sei das Niemöller-Zitat empfohlen.Hallo Bieber, wir sind nicht im 3. Reich. Und wenn sich ein Polizist über das Recht stellt, werden ihn seine Kollegen schon "Einnorden". Nicht wegsehen, aber auch nicht sich selbst ins Unrecht setzen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Hier gibt es einen Artikel zu dem Nazi-Aufkleber in Fürth. Interessant sind die Fragen, auf die es mal wieder keine Antwort gibt. Interessant auch, daß in den USK-Gruppen wohl häufiger ein mehr als zweifelhaftes Gedankengut zu beobachten ist. Andererseits passt das gut zur Diskussion hier, in der so viele Cops doch ein ausgesprochen trauriges Demokratieverständnis zeigen. Der Souverän hat Bemaßnahmungen kritiklos und ohne Nachfragen hinzunehmen, Zeugen haben die Klappe zu- und sich fernzuhalten, Beweismittel werden auch mal vernichtet - aber schließlich kann dann ja alles auf dem Rechtsweg geklärt werden. Auf dem dann Polizisten gegen ihresgleichen ermitteln, was allerdings schon allein deshalb schwierig werden kann, weil Schläger in Uniform gern mal nicht identifizierbar sind und sich ebensolche Zeugen vor Gericht auf Erinnerungslücken berufen. Woraufhin dann die Verurteilunsgquote eindeutig zeigt: alles tutti, alles kein Problem, unsere Polizei ist gut! Im Prinzip und in der Masse ist sie das ja zweifellos auch. Leider gibt es aber z.B. die USK-Kommandos, die z.T. sogar in den eigenen Reihen unbeliebt und gefürchtet sind, oder eben die Kommentare so manches Polizisten hier im RF, die einfach nur erschreckend sind. Bedauerlicherweise ist zu befürchten, daß letztlich die Negativbeispiele das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit prägen. Das kann nicht im Interesse der Masse der Polizisten sein - dagegen etwas tun müssen sie allerdings selbst. 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Im Prinzip und in der Masse ist sie das ja zweifellos auch. Leider gibt es aber z.B. die USK-Kommandos, die z.T. sogar in den eigenen Reihen unbeliebt und gefürchtet sind, oder eben die Kommentare so manches Polizisten hier im RF, die einfach nur erschreckend sind. Bedauerlicherweise ist zu befürchten, daß letztlich die Negativbeispiele das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit prägen. Das kann nicht im Interesse der Masse der Polizisten sein - dagegen etwas tun müssen sie allerdings selbst. Ich habe keinen Überblick, aber nur 1 mal ist mir ein Polizist negativ aufgefallen. (Stadtteilfest) Schon von der Optik: Verspiegelte Sonnenbrille, überhebliches Auftreten, peinliche Mienen der anderen Polizisten. Passiert ist nichts.Trotzdem: Ich habe ihn nie wieder gesehen Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Schonmal daran gedacht, dass der Aufkleber nichts mit Nazigut zu tun haben kann, sondern Ergebnis der Gewalt gegen die Polizei von Linksautonomen sein kann. Damit ist und bleibt das falsch, jedoch ist es weniger verwerflich. Ähnliches mit dem Bulldoggenlogo. Die USK werden massiver Gewalt ausgesetzt. Menschen müssen diese Erlebnisse verarbeiten und müssen sich weiterhin solchen Lagen stellen. Die Polizei hat noch viel zu tun, um solche Einsätze aufzuarbeiten. Diese Form der Aufkleber ist falsch; genauso wie derbe Sprüche / Witze bei anderen schrecklichen Ereignissen - auch hier ist es jedoch eine Form der Verarbeitung. Dem Bürger stehen Rechtsmittel zu. Jedoch entfaltet der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Überprüfung der Polizei obliegt dem Gericht. Die nicht Identifizierbarkeit ist ein Gerücht bzw ein seltener Sonderfall. Regelmäßig können Maßnahmen zugeordnet werden Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Du erwartest doch nicht wirklich, daß man Dir den Grund einer Festnahme erklärt, wenn Du (zufällig) auf eine solche zukommst?!Der Doch. Selbstverständlich geht es jeden Bürger etwas an, warum ein Mitbürger festgenommen wurde. Der Grund wird dem Betroffenen selbst mitgeteilt, aber nicht jedem x-beliebigen Bürger, der meint, er müsse oder wolle das wissen. Aha. Und warum hat die StA die Presse z.B. zur "Zumwinkel-Durchsuchung" eingeladen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Und "Beweismittel werden vernichtet" "Zeugen haben die Klappe zu halten" und "Schläger in Uniform"ist einfachsten Stammtischgeblubber und weder sinnvoll noch sachgerechte Kritik bzw berechtigter Vorwurf. Einfach unschön @Biber. Wenn du so klug bist, wie du vorgibst, dann könntest du auch ordentlich argumentieren. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Und wenn sich ein Polizist über das Recht stellt, werden ihn seine Kollegen schon "Einnorden".Das finde ich gut. Bedauerlicherweise bekommt die Öffentlichkeit davon offenbar regelmäßig nichts mit. Aber hoffen kann man es ja trotzdem. Schonmal daran gedacht (...)Du hast noch die schwere Kindheit vergessen. Die nicht Identifizierbarkeit ist ein Gerücht bzw ein seltener Sonderfall.Weder noch. Das wissen Betroffene, Zeugen, Anwälte, Gerichte und natürlich die eingesetzten Polizisten selber. Sogar Du weißt das. Also hör endlich auf, immer wieder den selben Quatsch zu behaupten. Und "Beweismittel werden vernichtet" "Zeugen haben die Klappe zu halten" und "Schläger in Uniform"ist einfachsten Stammtischgeblubber und weder sinnvoll noch sachgerechte Kritik bzw berechtigter Vorwurf.Du weißt es doch besser als den Unsinn, den Du da schreibst, nicht wahr? Und wenn Du es nicht besser weißt, dann frag' doch einfach. Im Gegensatz zu Dir antworte ich regelmäßig auf Fragen, im Gegensatz zu Dir kann ich regelmäßig Beispiele bringen für das, was ich behaupte. Einfach unschön @Biber. Wenn du so klug bist, wie du vorgibst, dann könntest du auch ordentlich argumentieren.Natürlich ist das unschön. Aber das mußt Du nicht mir erzählen, sondern Deinen Kollegen, die sich so verhalten. Ach, und der Vollständigkeit halber: ich habe nie vorgegeben, klug zu sein. Und das ausgerechnet Du von argumentieren, noch dazu von ordentlich argumentieren redest - Chuzpe, mein Lieber, Chuzpe in allerhöchster Qualität. Chapeau! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Nein. Aber das weißt Du doch selber.Du solltest nicht immer Deine Unkenntnisse auf andere versuchen zu übertragen. Denn ich weiß, daß es hanebüchene Beispiele sind. Für Deine Ignoranz und Dummheit kann ich nichts. Genau. Und die kommen dann sicher auch ganz schnell, um gegen ihre Kollegen vorzugehen, deren Personalien und die Anzeige des Bürgers aufzunehmen. Und wenn nicht, dann hat der ja noch den Film - obwohl: nicht unbedingt, wie wir wissen.Genau. Die kümmern sich dann tatsächlich. Aber das weiß Du ja (hoffentlich) selbst. Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, auf welchem geistlosen Niveau Du Dich bewegst.Viel mehr ein trauriges Beispiel, wohin wir mittlerweile schon gekommen sind. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Doch. Selbstverständlich geht es jeden Bürger etwas an, warum ein Mitbürger festgenommen wurde.Nö. Wie @sobbel schon schrieb: es geht einen jeden Unbeteiligten einen scheiß Dreck an, warum jemand festgenommen wird. Aha. Und warum hat die StA die Presse z.B. zur "Zumwinkel-Durchsuchung" eingeladen?Frag sie und sag's mir (oder verlink es). Daraus ergibt sich für Dich oder sonstwen trotzdem kein Recht oder Anspruch darauf mitgeteilt zu bekommen, warum jemand festgenommen wird. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Bedauerlicherweise bekommt die Öffentlichkeit davon offenbar regelmäßig nichts mit.Muß sie das denn? Muß man das in der Öffentlichkeit breittreten? Du solltest mal ab und an etwas weiter denken als nur mal eben um die Ecke. Vllt reift dann in Dir die Erkenntnis, daß es durchaus sinnvoll ist oder sein kann, ein solches öffentlich an den Pranger Stellen zu unterlassen. Du hast noch die schwere Kindheit vergessen.Da war bestimmt noch mehr. Chuzpe, mein Lieber, Chuzpe in allerhöchster Qualität. Chapeau!Blabla.... blabla... blabla.... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 @PedroK, solche Menschen gibt es tatsächlich: Die Menschen, die meinen, dass sie vor Ort die Polizei kontrollieren können. Sie sind ja das Volk - der Souverän. Das Grundgesetz selber gibt ein Widerstandsrecht. Zivilcourage ist wichtig. Und so mischt sich Gutmensch in eine rechtmäßige Maßnahme ein, stört diese, kennt Hintergründe nicht. Schließlich erhält er einen Platzverweis: ist damit Betroffener einer Maßnahme. Das kann dann beendet sein, manchmal endet es jedoch in Zwang, Beleidigung, Widerstand, versuchter Gefangenbefreiung. Es kann der Bürger gar nicht erkennen warum die Polizei jemanden kontrolliert, festnimmt oder ob der Zwang rechtmäßig ist (auch dann nicht, wenn drölf Polizisten auf einen gehen). Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Denn ich weiß, daß es hanebüchene Beispiele sind.Na dann. Ich hatte Dir mehr Wissen zugetraut. Zu Deinen Pöbeleien, mit denen Du Dich gewohnheitsmäßig disqualifizierst, wenn Du keine Argumente hast, erspare ich mir mal einen Kommentar. Genau. Die kümmern sich dann tatsächlich. Aber das weiß Du ja (hoffentlich) selbst.In der Tat. Im Zweifel muß man sie ein wenig drängen, aber irgendwann klappt es dann schon. Viel mehr ein trauriges Beispiel, wohin wir mittlerweile schon gekommen sind.Ja, Rechtsstaat kann richtig scheiße sein, nicht wahr? Muß sie das denn? Muß man das in der Öffentlichkeit breittreten?Das müßte und würde man nicht, wenn es denn Normalität wäre. Ist es aber offenkundig nicht.. Du solltest mal ab und an etwas weiter denken als nur mal eben um die Ecke.Dank Deines wertvollen Vorbildes und in Hoffnung auf Deine großzügige Hilfe wird mir das sicher bald gelingen. Bis dahin solltest Du dasdaß es durchaus sinnvoll ist oder sein kann, ein solches öffentlich an den Pranger Stellen zu unterlassen.dann doch etwas ausführlicher begründen. GutmenschIch hatte Dich m.E. schon mal gefragt, aber das hast Du wahrscheinlich überlesen. Also bitte erkläre doch: was ist ein Gutmensch? Gehörst Du dazu? Und wenn nicht: bist Du dann ein Schlechtmensch? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Moin Moin Doch. Selbstverständlich geht es jeden Bürger etwas an, warum ein Mitbürger festgenommen wurde. Klag dein Auskunftsbegehren doch ein. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 @Biber GidF: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gutmensch Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Hallo, Blaulicht,Ich jedoch bin Befürworter des 115 StGB -neu- täglicher Angriff auf Vollzugsbeamte.außer Dir wird wohl kein einziger Polizeibeamter so einen Paragrafen befürworten. Hallo, Biber,Weggucken, wegducken, Schnauze halten, der Obrigkeit nicht widersprechen hat in D eine unselige Tradition. Ich bin froh, daß immer wieder Menschen genauer hinsehen, nachfragen, kritisieren, öffentlich machen, sich auflehnen.... Kennst Du das Niemöller-Zitat, in dem es um das Schweigen des nicht-betroffenen Bürgers geht?Niemöller hat damit ganz sicher nicht die Festnahme tatsächlicher Straftäter gemeint, sondern die, die einzig und allein aufgrund ihrer Herkunft, Gesinnung usw. festgenommen wurden oder wenn gegen diese Maßnahmen durchgeführt werden, und selbst da gibt es Grenzen. Nehmen wir mal ein Beispiel: Du bekommst zufällig mit, dass eine Familie, deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, gegen ihren Willen abgeschoben werden soll. Es ist nun Dein gutes Recht und auch ehrenwert, wenn Du mit allen Rechtsmitteln (Demo, Anwalt, Petition usw.) versuchst, diese Abschiebung zu stoppen und wenn Du prüfen lässt, ob alles rechtmäßig zugeht. Wenn Du allerdings noch gar nicht weißt, warum die Polizei bei dieser Familie auftaucht und sie mitnimmt, hast Du als Außenstehender kein Recht, zu erfahren, was die Polizei in dem Moment von der Familie will, denn hier geht das Recht auf Vertraulichkeit bzw. Datenschutz gegenüber dieser Familie über Dein Recht, näheres über den Grund der Maßnahme zu erfahren. Anders sieht es aus, wenn ein Familienmitglied Dir selber erzählt, um was es geht oder wenn es der Polizei gestattet, Dir den Grund der Maßnahme mitzuteilen. Ebenso ist es bei der Festnahme z. B. eines ausgeschriebenen Straftäters: Dieser hat ein verbrieftes Recht darauf, dass die Polizei Dir als unbeteiligtem Bürger nicht einfach so mitteilt, warum er festgenommen wird und was ihm alles so vorgeworfen wird, nur, damit Du Dir ein bild über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizeibeamten machen kannst. Hallo, HarryB,Kein Mensch wird euch ansprechen, wenn ihr 'nen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr zieht. das stimmt so nicht. Tagsüber mag es ja meistens zutreffen, aber nachts, wenn die entsprechende Klientel unterwegs ist (meistens junge Leute unter Alkoholeinfluss), kommt so eine Einmischung immer wieder vor. Selbst bei simplen Anzeigenaufnahmen wegen einer Verkehrsowi kommen diese an, sobald sie den Streifenwagen sehen und versuchen, sich einzumischen. Den Fahrern, die gerade angehalten wurden, wäre es ganz sicher nicht recht, wenn man diesen unbeteiligten Dritten nun erklärt, warum der Fahrer angehalten wurde und was für Missetaten er begangen hat. Hallo, PedroK, Es geht um Polizisten, die irgendjemanden "bemaßnahmen". Da darf der Arbeitgeber doch mal nach dem Grund und der Personalnummer fragen, oder?Du bist vielleicht Steuerzahler, aber keineswegs der Arbeitgeber eines Polizeibeamten und noch weniger ist dieser Dir in irgendeiner Weise persönlich Rechenschaft schuldig. Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland bzw. der Bund und der einzelne Polizeibeamte muss nur gegenüber seinem jeweiligen Dienstvorgesetzten oder, je nach Sachlage, der Justiz bzw. Ermittlungsorganen Rechenschaft ablegen. Selbst, wenn der Revierführer eines benachbarten Polizeireviers auftaucht, hat er keine Weisungsbefugnis oder das Recht, Auskunft über die Maßnahme zu bekommen, wenn es ihn oder seinen Dienstbereich nicht betrifft. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 @Nachteule, es gibt viele Polizisten, die die Einführung des 115 StGB neu fordern und viele die das ablehnen. Mit Sicherheit stehen weder du noch alleine mit unsere Ansicht. Ich meine dass sogar mindestens eine Gewerkschaft der Polizei meiner Ansicht (oder ich ihrer) bin. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Ich hatte Dir mehr Wissen zugetraut.Es reicht. Keine Sorge. Zu Deinen Pöbeleien, mit denen Du Dich gewohnheitsmäßig disqualifizierst, wenn Du keine Argumente hast, erspare ich mir mal einen Kommentar.Jap. Da sprach mal wieder der Mann im Glashaus. In der Tat. Im Zweifel muß man sie ein wenig drängen, aber irgendwann klappt es dann schon.Na siehste. Ja, Rechtsstaat kann richtig scheiße sein, nicht wahr?Durchaus. Genauso wie manche merkwürdige Zeitgenossen. Ist es aber offenkundig nicht..Das ist auch gut so. Dank Deines wertvollen Vorbildes und in Hoffnung auf Deine großzügige Hilfe wird mir das sicher bald gelingen. Bis dahin solltest Du dasdaß es durchaus sinnvoll ist oder sein kann, ein solches öffentlich an den Pranger Stellen zu unterlassen.dann doch etwas ausführlicher begründen. 1. mein(e) Vorbild(er) kennst Du nicht. 2. warum sollte ich Dir etwas begründen, was Du eh nicht akzeptieren würdest?! Wäre eine Diskussion mit Dir sinnvoll und vor allem allgemein möglich, hätte ich vllt Lust, es Dir zu erklären. So aber: nö! Und es ist mir auch egal, was für dumme Sprüche Du auf mein Nein mal wieder erwidern wirst. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Anders sieht es aus, wenn ein Familienmitglied Dir selber erzählt, um was es geht oder wenn es der Polizei gestattet, Dir den Grund der Maßnahme mitzuteilen.Selbst dann sähe ich keine Veranlassung, ihm (als Unbeteiligten) irgendeine Auskunft zu erteilen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Hallo, Blaulicht, lies mal genau, was Du in dem von mir angeführten Zitat geschrieben hast. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Ah. TÄTLICHER. Wobei ich einige kenne, die einen täglichen Angriff kennen. Sry. Autokorrektur. Einige Fehler mach ich schon selber, diesen aber mal nicht. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 @Biber GidF: http://de.m.wikipedia.org/wiki/GutmenschAh ja. Zu einer eigenen Erklärung nicht in der Lage und dann noch nicht mal merken, wie sehr man sich mit der kommentarlosen Übernahme der Erläuteurng selber blamiert und disqualifiziert. Wie hätte ich auch etwas anderes erwarten können. Es reicht. Keine Sorge.Dein Glaube, es reiche, macht mir tatsächlich Sorge mein(e) Vorbild(er) kennst Du nicht.Natürlich nicht. Deshalb habe ich davon auch nicht gesprochen. warum sollte ich Dir etwas begründen (...)Damit wir alle dazulernen. U.a., daß Du tatsächlich in der Lage bist, Deine Meinung argumentativ zu begründen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Dein Glaube, es reiche, macht mir tatsächlich SorgeMußt es nicht. Kehr lieber erstmal vor Deiner eigenen Tür. Da hast Du mehr als genug zu tun. Natürlich nicht. Deshalb habe ich davon auch nicht gesprochen.Ach sooo... na denn.... es ist schon traurig, wenn man nach kurzer Zeit nicht mehr weiß, was man geschrieben hat, gell? Damit wir alle dazulernen. U.a., daß Du tatsächlich in der Lage bist, Deine Meinung argumentativ zu begründen.Aha. Ihr? Vllt solltest Du einfach mal anfangen, bei Dir selbst zu bleiben. Da Du hier regelmäßig wie der einzig Erleuchtete aufschlägst, sehe ich keinerlei Veranlassung, Dir irgendetwas zu erläutern (was bei Dir eh auf taube Ohren stoßen würde). Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 @Biber GidF: http://de.m.wikipedia.org/wiki/GutmenschDa zitier ich direkt mal... Häufiger benutzt die politische Rechte den Begriff, um den politischen Gegner zu diskreditieren: Indem sie „linke“ Ideale als „Gutmenschentum“ abwertet, unterstreicht sie den Anspruch, selbst realistisch und auf der Sachebene zu argumentieren, während den als Gutmenschen Bezeichneten damit Realitätsverlust, mangelndes Reflexionsvermögen, ein unrealistisch hoher moralischer Anspruch oder utopische Vorstellungen unterstellt werden. Dann darf ich dich als "politisch rechts" bezeichnen, ja? 1 Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted May 25, 2014 Report Share Posted May 25, 2014 Da hilft 110 wählen, Anzeige erstatten und wenn möglich filmen. Nur nicht sich selbst in Unrecht setzen.Ich gehe nicht davon aus, dass ich da in Ruhe filmen "darf". Das endet doch im Zweifel mit Händen aus den Taschen, Kippe aus und Maul halten....beschweren geht dann später... Wie sieht es bei einer unrechtmäßigen Maßnahme aus? Nur mal angenommen, zwei Polizisten würden sich über einen gefesselten Delinquenten erleichtern.Das steht doch völlig außer Frage. Wann hast Du so einen Fall mal erlebt? Ich in über 20 Jahren Dienst noch nie. Fälle der Einmischung seitens Unbeteiligter habe ich aber recht oft erlebt, wenn es darum ging, einen der "ihren" festzunehmen, in Gewahrsam zu nehmen, mit zur Blutprobe zu nehmen. Und dann mitunter teils sogar sehr massiv. Habe ich natürlich noch nie erlebt und ich bin davon ausgegenagen, dass es bei Dir genauso ist. Die Frage ist ja nun, wo die Grenze liegt an der man sagt, ab da ist Einmischen richtig. Und wer sollte das im akuten Fall beurteilen, wenn nicht der Einmischer selbst - ist ja kein anderer da. Dem Ottonormalbürger jegliches Beurteilungsvermögen der Rechtmäßigkeit abzusprechen ist genauso falsch wie die Annahme, er könne es immer. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 26, 2014 Report Share Posted May 26, 2014 Wem gegenüber? Dem Unbeteiligten? Ganz sicher nicht. Nochmals, wenn der "Bemassnahntee" massiv misshandelt wird, dann sollte das moeglich sein. Z.B. auch der Ausschnitt aus dem Video, das letztens hier verlinkt war, wo der Polizist einem Umstehenden offensichtlich grundlos Pfefferspray ins Gesich spruehte und sich dann vondannen machen wollte - hier waere eine Identifikation auch angebracht gewesen. Um es noch einmal fuer alle - inkl denen, die sehr schwer verstehen - verstaendlich zu machen: Meine Auffassung besteht nur dann, wenn aussergewoehnliche Massnahmen ergriffen werden, solche, die dem "Bemassnahmten" Leid zu fuegen. Es waere z.B. auch bei dem Bundespolizisten angebracht, der da einen Rechtsanwalt nach dem Einwurf eines Briefes in den Briefkadsten nieder ringen musste...... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 26, 2014 Report Share Posted May 26, 2014 Und das, was Du da gerade schilderst, ist kein hanebüchenes Beispiel? Nein - selbst erlebt, auch wenn es nicht so krass wie geschildert war. Quote Link to post Share on other sites
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