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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Schonmal daran gedacht, dass der Aufkleber nichts mit Nazigut zu tun haben kann, sondern Ergebnis der Gewalt gegen die Polizei von Linksautonomen sein kann. Damit ist und bleibt das falsch, jedoch ist es weniger verwerflich. Ähnliches mit dem Bulldoggenlogo. Die USK werden massiver Gewalt ausgesetzt. Menschen müssen diese Erlebnisse verarbeiten und müssen sich weiterhin solchen Lagen stellen. Die Polizei hat noch viel zu tun, um solche Einsätze aufzuarbeiten. Diese Form der Aufkleber ist falsch; genauso wie derbe Sprüche / Witze bei anderen schrecklichen Ereignissen - auch hier ist es jedoch eine Form der Verarbeitung.

Kann es sein, dass du den Artikel nicht gelesen - und falls doch, nicht verstanden - hast? Nichtsdestotrotz haelt es dich nicht davon ab,. hier wieder einmal mehr deine 'Blaulichtrereien' zu dozieren........

Polizisten sollten wissen, was zwischen linker und rechter Szene abgeht und sich schlicht und einfach jeglicher Sympathiebekundungen einer Seite enthalten, auch wenn sie noch soviel Gewalt erleiden muessen. Diese uebrigens ist, das wollen wir doch bitte mal festhalten, auch sehr haeufig durch das Vorgehen der Polizei provoziert.

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Und "Beweismittel werden vernichtet" "Zeugen haben die Klappe zu halten" und "Schläger in Uniform"ist einfachsten Stammtischgeblubber und weder sinnvoll noch sachgerechte Kritik bzw berechtigter Vorwurf. Einfach unschön @Biber. Wenn du so klug bist, wie du vorgibst, dann könntest du auch ordentlich argumentieren.

Nein, realistisch! Es wird mit keinem Wort behauptet, dass das immer und ueberall passiert, dass es aber Vorkommnisse dieser Art gibt, ist einfach unbestreitbar, du aber negierst sie einfach. Wenn du auch nur ein Siebzehntel so klug waerest, wie du meinst zu sein, dann wuerdest du auf Argumente eingehen und hier nicht grosskotzig versuchen, den Oberlehrer zu geben, 'Blaulicht'!

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Eben genau diese Definition sollte dich davon abhalten, diesen "Titel" so inflationaer zu gebrauchen. Dass du das nicht machst, zeigt in meinen Augen, welch selbstherrlicher, arroganter und [....] **Anm. Mod: User werden hier nicht beleidigt, merk' dir das!** Mensch du bist!

Edited by HarryB
Anmerkung eingefuegt
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Hallo, HarryB,

Kein Mensch wird euch ansprechen, wenn ihr 'nen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr zieht.

das stimmt so nicht.

 

Tagsüber mag es ja meistens zutreffen, aber nachts, wenn die entsprechende Klientel unterwegs ist (meistens junge Leute unter Alkoholeinfluss), kommt so eine Einmischung immer wieder vor.

 

Selbst bei simplen Anzeigenaufnahmen wegen einer Verkehrsowi kommen diese an, sobald sie den Streifenwagen sehen und versuchen, sich einzumischen.

 

Den Fahrern, die gerade angehalten wurden, wäre es ganz sicher nicht recht, wenn man diesen unbeteiligten Dritten nun erklärt, warum der Fahrer angehalten wurde und was für Missetaten er begangen hat.

 

Mag sein, das will ich gar nicht abstreiten. In einem solchen Falle aber gelten die von mir gestellten Forderungen auch gar nicht, das war es, was ich zum Ausdruck bringen wollte,

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@Nachteule, es gibt viele Polizisten, die die Einführung des 115 StGB neu fordern und viele die das ablehnen. Mit Sicherheit stehen weder du noch alleine mit unsere Ansicht. Ich meine dass sogar mindestens eine Gewerkschaft der Polizei meiner Ansicht (oder ich ihrer) bin.

Es ist einfach nur traurig (oder peinlich?), zu beobachten, wie wenig du in der Lage bist, das Geschriebene auch nur ansatzweise zu verstehen...... :doofwinkt:

 

Edit: Und deine Ausrede mit der Autokorrektur glaubt dir keine Sau..... :schreck:

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Dann darf ich dich als "politisch rechts" bezeichnen, ja?

Diese Schublade ist nicht mehr gültig, also zu einfach gedacht. Wobei das klassische rechts und links der Mitte nicht schlimm ist solange man sich in der fdGO bewegt. Ich würde mich eher als konservativer liberaler grüner Sozialpirat bezeichnen. @Harry wurde der Pfeffersrayer identifiziert?
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Wobei das klassische rechts und links der Mitte nicht schlimm ist solange man sich in der fdGO bewegt.

Dem kann man unumwunden zustimmen. Selbst wenn leicht exrtreme Ansichten herrschten, muss das eine gesunde demokratische Gesellschaft verkraften koennen.

 

Ich würde mich eher als konservativer liberaler grüner Sozialpirat bezeichnen.

Auwaeia - das war mal einmal mehr ein typischer 'Blaulicht'. Einfach so hinaus gehauen, ohne selbst zu bemerken, was fuer eiinen Unsinn man da von sich gibt.....

 

@Harry wurde der Pfeffersrayer identifiziert?

Erstens weiss ich das nicht und zweitens wuerde ich es im Sinne einer wirklichen Diskussion sehr zu schaetzen wissen, wenn du mal all die Fragen, die an dich gerichtet wurden, beantworten - bzw. auf Argumente/Einwaende/Hinweise eingehen - wuerdest, bevor du hier selbst mit irgendwelchen Fragen, deren Sinnhaftigkeit auch noch recht zweifelhaft ist, auszuweichen versuchst......

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Erstens weiss ich das nicht und zweitens wuerde ich es im Sinne einer wirklichen Diskussion sehr zu schaetzen wissen, wenn du mal all die Fragen, die an dich gerichtet wurden, beantworten

Welche Fragen. mal so gefragt?

 

MfG.

 

hartmut

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Erstens weiss ich das nicht und zweitens wuerde ich es im Sinne einer wirklichen Diskussion sehr zu schaetzen wissen, wenn du mal all die Fragen, die an dich gerichtet wurden, beantworten

Welche Fragen. mal so gefragt?

 

MfG.

 

hartmut

 

Alle. Uebrigens, warst es nicht du, der sich darueber echauffierte, dass immer so bruchstueckhaft zitiert und damit extrem auseinander gerissen wird? Wenn du naemlich den kompletten Satz von mir verinnerlicht und zitiert haettest, waere eventuell auch dir der Sinn aufgegangen.......

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Nö. Wie @sobbel schon schrieb: es geht einen jeden Unbeteiligten einen scheiß Dreck an, warum jemand festgenommen wird.

Ich meine, Ihr solltet mal erwägen, Eure Haltung diesbezüglich zu überdenken. Es ist ja nun keine große Neuigkeit, dass manche Polizisten zuweilen rechtswidrige Angriffe auf Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Freiheit unternehmen. Da ist Nothilfe gerechtfertigt.

 

Dieser (Putativ-)Nothilfe kann natürlich ein Irrtum zugrunde liegen. Wenn Ihr aber nichts tut, um solch einen Irrtum auszuräumen - z.B. indem Ihr dem potentiellen Nothelfer rotzfrech erklärt, ihn gehe das alles einen Scheißdreck an, dann kann es dazu kommen, dass derjenige, der Euch eins auf die Glocke haut, um einem anderen zu helfen, entschuldigt ist.

 

Gruß, Pedro.

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Ich meine, Ihr solltet mal erwägen, Eure Haltung diesbezüglich zu überdenken.

Möglicherweise solltet ihr eure Haltung mal überenken.

 

Wenn jemand unter Verdacht steht, geht das erst mal der Öffentlichkeit nichts an. Es gibt auch noch so was wie das Recht, dass nicht Hinz und Kunz erfährt weswegen jemand verdächtigt, oder festgenommen wird. Denke mal das dieses Recht noch vor dem Wunderfitz der Gaffer kommt.

 

MfG.

 

hartmut

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@PedroK

 

Joh. Und genauso gut kann es passieren (dürfte sogar wesentlich wahrscheinlicher sein), daß dem potentiellen Nothelfer auch auf die Glocke gehauen wird und sich dieser ebenso mit der Nase auf dem Boden liegend wiederfindet.

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Wenn jemand unter Verdacht steht, geht das erst mal der Öffentlichkeit nichts an. Es gibt auch noch so was wie das Recht, dass nicht Hinz und Kunz erfährt weswegen jemand verdächtigt, oder festgenommen wird.

Zum einen wird dieses "Recht" von Polizei und StA regelmäßig missachtet, wenn es denn der PR dient. Zum anderen geht es ja nicht darum, Personendaten und Verdachtsgrund zu erfragen ("Wie heißt der, wo wohnt der, was hat er angestellt?"). Ich halte es jedoch für legitim, einen Polizisten, dessen Aktion mir nicht koscher vorkommt, zu fragen, was er da tut, warum er es tut und wer er ist. Und für ebenso legitim halte ich es, eine vernünftige Antwort zu erwarten.

 

Joh. Und genauso gut kann es passieren (dürfte sogar wesentlich wahrscheinlicher sein), daß dem potentiellen Nothelfer auch auf die Glocke gehauen wird und sich dieser ebenso mit der Nase auf dem Boden liegend wiederfindet.

Man hat auch Polizisten schon das Hasenpanier ergreifen sehen (zwei kleine Dicke gegen fünf große Starke etc.). Aber darum geht es IMO nicht. Der Punkt ist, dass die (Putativ-)Nothilfe rechtmäßig sein kann, wenn Ihr Euch so spätpubertär aufführt wie Ihr das hier beschreibt.

 

Gruß, Pedro.

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Ich halte es jedoch für legitim, einen Polizisten, dessen Aktion mir nicht koscher vorkommt, zu fragen, was er da tut, warum er es tut und wer er ist. Und für ebenso legitim halte ich es, eine vernünftige Antwort zu erwarten.

Und ich halte es für legitim (was es zudem auch ist), es Dir eben nicht zu sagen, wenn Dich die Maßnahme nicht betrifft. Zudem ist es auch legitim, Dich aufzufordern, die Maßnahme nicht zu behindern, Dich quasi eine Strecke X zurückzuziehen, wenn Du störst und dies ggf. auch mit Zwang durchzusetzen. Alles schon gehabt.

 

Man hat auch Polizisten schon das Hasenpanier ergreifen sehen (zwei kleine Dicke gegen fünf große Starke etc.). Aber darum geht es IMO nicht. Der Punkt ist, dass die (Putativ-)Nothilfe rechtmäßig sein kann, wenn Ihr Euch so spätpubertär aufführt wie Ihr das hier beschreibt.

1. stimmt. Nur allermeistens ist es anders herum.

2. und Zwang etc. gegen Dich o.ä. handelnde Zeitgenossen kann ebenso notwendig wie rechtmäßig sein, wenn Du und/oder ähnlich spätpubertär handelnde Zeitgenossen meinen, sich wo einmischen zu müssen, was sie nichts angeht.

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@PedroK: tatsächlich habe ich schon Bürger erlebt, die in Nothilfe Menschen vor der Polizei schützen wollten. Aus meiner Sicht (und auch aus der der Staatsanwaltschaft) war die polizeiliche Maßnahme jedoch korrekt. Das heißt der Nothelfer / die Gruppe Nothelfer hat "Haue" gekriegt; sowie diverse Verfahren, KV, gefKV, Landfriedensbruch, Widerstand, versuchte Gefangenbefreiung. Überzogene Maßnahmen kenn ich nur aus den Medien, wobei nicht alle Vorwürfe stimmen bzw strafbar sind bzw eine Nothilfe rechtfertigen würden. Solche Szenarien, die Nothilfe gegen polizeiliche Maßnahmen erlauben würden sind mehr Gedankenbeispiele als dass sie tatsächlich vorkommen. Im Regelfall kann ein Außenstehender das nämlich nicht beurteilen und muss im Zweifel von einer rechtmäßigen Polizeimaßnahme ausgehen! Zumal sein Einmischen praktisch -selbst wenn es berechtigt wäre- nicht zu einem Erfolg vor Ort führt.

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Und ich halte es für legitim (was es zudem auch ist), es Dir eben nicht zu sagen, wenn Dich die Maßnahme nicht betrifft. Zudem ist es auch legitim, Dich aufzufordern, die Maßnahme nicht zu behindern, Dich quasi eine Strecke X zurückzuziehen, wenn Du störst und dies ggf. auch mit Zwang durchzusetzen. Alles schon gehabt.

Vielleicht drücke ich mich ungeschickt aus; vielleicht willst Du es nicht verstehen. Ich versuche es daher nochmals: Wenn Du einer Frage nach dem Grund Deines Tuns mit Deiner "Ey Alda, isch mach Maßnahme. Geht Disch Scheisendreck an!"-Tour begegnest, leistest Du der Annahme eines entschuldigenden Tatsachenirrtums (§16 StGB), der zur rechtmäßigen Nothilfe führen könnte, eher Vorschub als wenn Du Dich anständig benähmest und kurz erklärtest, wer Du bist und worum es geht.

 

Zwang etc. gegen Dich o.ä. handelnde Zeitgenossen kann ebenso notwendig wie rechtmäßig sein, wenn Du und/oder ähnlich spätpubertär handelnde Zeitgenossen meinen, sich wo einmischen zu müssen, was sie nichts angeht.

1. Stimmt. Genauso wie die Putativnothilfe. 2.Ich habe grundsätzlich nichts gegen Retourkutschen, fände es aber nett, wenn Du Dich um etwas mehr Originalität bemühen wolltest. Also bessere Dich ;)!

 

Gruß, Pedro.

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Das heißt der Nothelfer / die Gruppe Nothelfer hat "Haue" gekriegt; sowie diverse Verfahren, KV, gefKV, Landfriedensbruch, Widerstand, versuchte Gefangenbefreiung.

Da war man wahrscheinlich noch nicht bei der eingeschränkten Schuldtheorie, die sich zunehmend durchsetzt.

 

... muss im Zweifel von einer rechtmäßigen Polizeimaßnahme ausgehen!

Nö. Wie kommst Du denn auf sowas?

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@PedroK, geh mal davon aus, dass dir jeder Cop, der hier schreibt rechtmäßig und -wirksam eine deutliche Ansage machen kann, dass dich das nichts angeht. Der eine macht es so, dass es dir besser gefällt, der andere macht es so, dass ihr niemals Freunde werdet - aber aller machen es bestimmt. (Bestimmtheit hat etwas mit Verwaltungsrecht zu tun). Hintergründe, speziell was dich nicht betrifft, muss dir nicht erklärt. Mancheiner machst, mancheiner nicht. "Sie behindern pol. Maßnahmen gehen Sie 10 Meter zurück (altern. hinter den Zaun, auf die andere Seite oder what ever). " Reichen aus! Dann folgt : "gehen Sie zurück sonst wende ich Zwang an, indem ich sie zurück drücke (bis hinter die Absperrung)". Und wenn du Pech hast bist du schon im Griff oder wenn der Cop nett ist / Zeit hat / meint dass er mehr Worte nutzen will kann es sein, dass er ein wenig mehr erklärt: "Treten Sie zurück, wir nehmen eine Straftäter fest der Flaschen auf Polizisten geworfen hat. Hier behindern sie pol. Maßnahmen".

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Wenn Du einer Frage nach dem Grund Deines Tuns mit Deiner "Ey Alda, isch mach Maßnahme. Geht Disch Scheisendreck an!"-Tour begegnest, leistest Du der Annahme eines entschuldigenden Tatsachenirrtums (§16 StGB), der zur rechtmäßigen Nothilfe führen könnte, eher Vorschub als wenn Du Dich anständig benähmest und kurz erklärtest, wer Du bist und worum es geht.

1. würde ich mich in diesem infantilen (Deinen? rassistischen?) Slang nicht äußern, sondern Dir kurz und deutlich mitteilen: "das geht Sie nichts an. Treten Sie einige Meter zurück und behindern sie nicht unsere Arbeit/Maßnahme".

2. ich erkläre es Dir gern noch einmal: Dich und auch sonstwen Unbeteiligten geht es nichts an und wir sind Dir oder ihm auch in keinster Weise verpflichtet, unsere Maßnahme zu erklären. Wer ich bin, sollte man anhand der Uniform unschwer erkennen können: ein Polizist. Mehr mußt Du nicht wissen, mehr muß und würde ich Dir auch nicht mitteilen. Du solltest Dich vielmehr mal anständig benehmen und nicht versuchen, Dich unbefugt und unberechtigt in unsere Arbeit einzumischen.

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... und mich ihm gegenüber identifizieren werde ich auch nicht. Und warum nicht? Weil es ihn einen Dreck angeht und es überhaupt keinen Rechtsanspruch gibt.

Nö. Wie @sobbel schon schrieb: es geht einen jeden Unbeteiligten einen scheiß Dreck an, warum jemand festgenommen wird.

"das geht Sie nichts an. Treten Sie einige Meter zurück und behindern sie nicht unsere Arbeit/Maßnahme".

...

Dich und auch sonstwen Unbeteiligten geht es nichts an und wir sind Dir oder ihm auch in keinster Weise verpflichtet, unsere Maßnahme zu erklären. Wer ich bin, sollte man anhand der Uniform unschwer erkennen können: ein Polizist. Mehr mußt Du nicht wissen, mehr muß und würde ich Dir auch nicht mitteilen.

So ist sie halt, unsere deutsche Polizei. Offen, bürgernah und auf Transparenz bedacht. Klasse, Jungs! Weiter so!

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Oder anders gesagt, sie (die Polizei) schützt auch die Rechte des Betroffenen! Denn vielleicht möchte der Betroffene gar nicht, dass irgendwelche dahergelaufenen Personen erfahren wer er ist, was er getan haben soll, warum die Polizei ihn bemaßnahmt.

Und es ist auch wichtig, dass die Polizei handlungsfähig bleibt, ihre Maßnahmen trifft und nicht als Debattierclub mit allen möglichen Passanten hoheitliche Maßnahmen abgleicht.

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So ist sie halt, unsere deutsche Polizei. Offen, bürgernah und auf Transparenz bedacht. Klasse, Jungs! Weiter so!

 

 

Guter Anfang.

In der nächsten Stufe entfernen wir die Ironie, und danach lesen wir das ganze noch mal.

 

Und schon passt alles.

 

Ob du es glaubst oder nicht: So ziemlich jedem Kollegen, den ich kenne, geht dein "Anspruch auf Auskunft" komplett am Allerwertesten vorbei.

Und deine "Putativnothilfe" ist zunächst ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der entsprechend verhackstückt wird.

 

 

 

Da war man wahrscheinlich noch nicht bei der eingeschränkten Schuldtheorie, die sich zunehmend durchsetzt.

 

Aaaaaah ja... Ich kann mich an eine "Gewahrsamsexklave beim vermindert schuldfähigen Jugendlichen" erinnern. Die hat sich (laut meinem Dozenten damals) auch durchgesetzt. Ist das sowas ähnliches wie deine Schuldtheorie?

 

 

Verwirrte Grüße

 

Olli

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Ob du es glaubst oder nicht: So ziemlich jedem Kollegen, den ich kenne, geht dein "Anspruch auf Auskunft" komplett am Allerwertesten vorbei. Und deine "Putativnothilfe" ist zunächst ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der entsprechend verhackstückt wird.

Holy couch! Das würde ja bedeuten, dass einige der hier schreibenden und beschriebenen Polizisten keine Einzelfälle sind :schreck: .

 

Aaaaaah ja... Ich kann mich an eine "Gewahrsamsexklave beim vermindert schuldfähigen Jugendlichen" erinnern. Die hat sich (laut meinem Dozenten damals) auch durchgesetzt. Ist das sowas ähnliches wie deine Schuldtheorie?

Nein. Da geht es nicht um Wischi-Waschi-Pädagogik sondern darum, ob die Beurteilung eines Irrtumsfalls eher bei §16 oder bei §17 StGB angesiedelt ist.

 

Gruß, Pedro.

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Ob du es glaubst oder nicht: So ziemlich jedem Kollegen, den ich kenne, geht dein "Anspruch auf Auskunft" komplett am Allerwertesten vorbei. Und deine "Putativnothilfe" ist zunächst ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der entsprechend verhackstückt wird.

Holy couch! Das würde ja bedeuten, dass einige der hier schreibenden Polizisten keine Einzelfälle sind :schreck: .

 

 

Mein Gott! Ich meine natürlich "Mein Sofa"! Er hats gemerkt!!!

Und wenn du jetzt noch zu der Erkenntnis gelangst, dass Mindermeinungen Mindermeinungen sind, weil nur wenige diesen Standpunkt vertreten, damit also "die Mehrheit" quasi-recht hat, bist du auf einem guten Weg.

 

 

 

 

Da geht es nicht um Wischi-Waschi-Pädagogik sondern darum, ob die Beurteilung eines Irrtumsfalls eher bei §16 oder bei §17 StGB angesiedelt ist.

 

 

Bei der "Gewahrsamsexklave beim usw." geht es darum, ob eine Gewahrsamsexklave gemäß der §§ 242 ff. auch besteht, wenn der Jugendliche vermindert schuldfähig ist, mithin also eventuell gar nicht weiss, ob er gerade den Gewahrsam bricht, der als Exklave auch ohne Wissen des Opfers.... Egal, ist genauso zum Thema passend wie die Sache mit dem Irrtum.

 

Abgebrochene Grüße

 

Olli

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@PedroK

  • Fakt ist, dass irgendein Unbeteiligter keinen Rechtsanspruch auf Informationen durch Polizisten hat
  • Die Kontrolle obliegt dem Gericht
  • Meinst du die Polizei handelt falsch, kannst du (auch als Unbeteiligter) eine Beschwerde einreichen, eine Petition einreichen, eine Anzeige aufgeben. verwaltungsgerichtliche Prüfung wirst du nicht einklagen können.
  • Du darfst auch Filmen.
  • fraglich ob du mit Gewalt eingreifen darfst? Ich sag mal: nein. Erstens wird die Polizei, egal wie die Maßnahme später durch ein Gericht beurteilt werden wird, ihre Maßnahme durchsetzen. Heißt es gibt "Haue". Zweitens kann ein Unbeteiligter nicht von außen beurteilen, ob die Polizei rechtmäßig handelt oder nicht. Im Zweifel muss er annehmen, dass die Polizei rechtmäßig handelt
  • Von mir bekommt aber der Unbeteiligte auch Informationen (in einem bestimmten Rahmen)
  • auch ohne Infos kann der Unbeteiligte sich gerne beschweren, will er sich konkret über den Beamten beschweren, der ihm die Infos verweigert muss im das möglich gemacht werden. Das geht auch ohne Nummer / Kennzeichen. Die notwendige Informationen wird er erhalten.
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Und ich dachte, "Bürger, wir führen eine Maßnahme durch. Gehen Sie weiter!" ist seit ´89 vorbei.

Wenn die Herrschaften hier damals an den richtigen Stellen gewesen wären, bräuchten wir heute keinen Solidarzuschlag zahlen, das kannst Du aber mal glauben.

 

Mich erinnern die Aussagen der einschlägigen Cops hier an die Diskussionen, die es bei der BW in Zusammenhang mit der Einführung des Prinzips der Inneren Führung und des Wehrbeauftragten gegeben hat. Beides hat sich durchgesetzt, auch wenn es sicher immer noch Vorgesetzte gibt, die das für überflüssiges Gedöns halten. Und so ist es auch bei der Polizei: die meisten dürften begriffen haben, daß das

 

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen

(Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1640 - 1688)

 

endgültig vorbei ist und Autorität nicht durch das Amt entsteht. Einige (wie ich meine, insgesamt erfreulich wenige) werden das wohl nie begreifen und weiter glauben, die Uniform mache sie zu einer besonderen Person, der sich der gemeine Bürger allerhöchstens in leicht gebückter Haltung nähern dürfe. Es wird sicher noch dauern, aber irgendwann wird die Zeit über sie hinweggehen, so wie sie über so vieles andere hinweggegangen ist.

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Das geht auch ohne Nummer / Kennzeichen. Die notwendige Informationen wird er erhalten.

Wie oft willst Du diesen Unsinn eigentlich noch behaupten?
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Passt doch prima, oder? Leider hat das eindeutig rechtswidrige Vorgehen der Beamten mal wieder keinerlei Konsequenzen für sie und leider darf man deshalb auch nicht davon ausgehen, daß so etwas nicht wieder vorkommt.

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Nur der Korrektheit

  • Es gibt verschieden Autoritäten. Unter anderem auch die Amtsautorität.
  • Untertan und Obrigkeit war nicht das Thema, sondern das Thema war ein Unbeteiligter, der sich in polizeiliche Maßnahmen einmischt.
  • Ich weiß aus eigenen Erfahrungen, dass man auch ohne Kennzeichnung nicht anonym ist. Welches Wissen außer ungeprüfte, reißerische Medien Berichte hast du? (weil du wieder ach so lustige Spielchen treiben wirst: die Frage nach Wissen ist im Themenzusammenhang - also Kennzeichnung von PVB - gestellt) (nervig dass man das bei dir dazu schreiben mus)
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Es gibt verschieden Autoritäten. Unter anderem auch die Amtsautorität.

Untertan und Obrigkeit war nicht das Thema, sondern das Thema war ein Unbeteiligter, der sich in polizeiliche Maßnahmen einmischt.

Du hast es (wieder) nicht kapiert. Wundert das irgendjemand?

 

Ich weiß aus eigenen Erfahrungen, dass man auch ohne Kennzeichnung nicht anonym ist.

Das Du, wenn Du denn tatsächlich mal an einem Einsatz teilnehmen darfst, auch ohne Kennzeichnung identifzierbar bist, glaube ich sofort.

 

Welches Wissen außer ungeprüfte, reißerische Medien Berichte hast du?

Presseberichte, Gerichtsverfahren und sogar Pressemeldungen der Polizei, wenn ich mich nicht täusche. Also alles unbelegtes Halb- bis Garnichtwissen, eh' klar.

 

Aber kommen wir doch einfach zum Punkt: erkläre uns doch, wie Du z.b. hier oder hier den Namen eines einzelnen Beamten feststellst.

 

 

Ist das angeführte Urteil letztinstanzlich ? Oder kommt noch das OVG ?

Da mußt Du den fragen, der im Studium juristisch ausgebildet wurde - vielleicht antwortet er ja wenigstens Dir.

 

OVG wäre gut.

Warum? Reicht die Ohrfeige nicht? Muß noch mehr Steuergeld verschwendet werden? Siehst Du mit Deiner juristischen Ausbildung irgendeinen Ansatz für ein anderslautendes Urteil?

 

welche Konsequenzen erwartest du bei einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung?

Nicht schwurbeln. Das war ein Gerichtsverfahren mit einem Urteil, nichts anderes. Und um die Frage zu beantworten: keine. Leider. Aber das schrub ich ja bereits.

 

 

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...und leider darf man deshalb auch nicht davon ausgehen, daß so etwas nicht wieder vorkommt.

Na, das will ich doch mal schwer hoffen. Zumal man Dank des Gerichts ja nun weiß, wie man es hätte machen können/müssen, damit die Maßnahme (aus Sicht des Gerichts) rechtmäßig gewesen wäre.

 

 

 

So ist sie halt, unsere deutsche Polizei. Offen, bürgernah und auf Transparenz bedacht. Klasse, Jungs! Weiter so!

Danke, danke. Genau das ist sie auch. Nur entspricht diese Bürgernähe und Transparenz nunmal nicht den Vorstellungen aller Bürger. Ist halt so.
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Hallo, Biber,

Passt doch prima, oder? Leider hat das eindeutig rechtswidrige Vorgehen der Beamten mal wieder keinerlei Konsequenzen für sie und leider darf man deshalb auch nicht davon ausgehen, daß so etwas nicht wieder vorkommt.

das hier

 

 

 

Die Polizeibeamten hätten die technischen Geräte im Bus weiter überprüfen und Technikexperten zu Rate ziehen müssen, um die “gegenwärtige Gefahr” genauer zu erforschen. Das ist aber damals nicht passiert, die technischen Geräte im Bus wurden nicht überprüft. Bei der Schwere des Grundrechtseingriffes wäre dies zwingend notwendig gewesen, um eine Sicherstellung des Fahrzeuges und Equipments für drei Tage zu rechtfertigen. Deswegen sei die gesamte Polizeimaßnahme rechtswidrig gewesen.

liest sich eher so, dass die verantwortlichen Beamten lediglich unzureichende Ermittlungsarbeit geleistet haben und nicht, dass die Maßnahme an sich unrechtmäßig war.

 

Hätten sie das Ganze ordnungsgemäß ausermittelt, wäre die Sache möglicherweise ganz anders ausgegangen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich weiß aus eigenen Erfahrungen, dass man auch ohne Kennzeichnung nicht anonym ist.

Das hatten wir nun doch schon hundertmal. Vermummte Cops sind allenfalls für andere Cops oder ihre Freunde und Bekannte nicht anonym. Ohne Mithilfe der Behörde und/oder deren Angehörigen ist die Anonymität der einzelnen Cops so gut gesichert wie es beliebt. Eine sichere Identifizierung ist ohne die Behörde nicht möglich.

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Verhaertete Fronten, das ist es, was hier vorherrscht. Die Cops sind der Meinung, dass sie uneingeschraenkt herrschen koennen (so jedenfalls muss der unbedarfte Leser den Eindruck gewinnen) und sind offensichtlich nicht in der Lage, auf die Bedenken der anderen Seite ein zu gehen. Hinweise darauf, dass es Misshandlungen sind, bei denen die andere Seite meint, ein Recht - ja, eventuell sogar eine Pflicht, nennt sich Zivilkcourage - zu haben, einzuschreiten, werden vom Tisch gewischt mit dem (beinahe laecherlich anmutenden) Hinweis, Massnahmen koenne man hinterher vom Gericht ueberpruefen lassen. Dieses hilft dem Misshandelten nun aber auch nicht mehr...... Uebrigens soll in erster Linie gar nicht die Massnahme ueberprueft werden, sondern der Bemassnahmende, namentlich der Cop, soll identifiziert werden, damit man ihm dann ggf. auch im Nachhinein sein Unrecht und seine Untat (per Gericht!) klar machen kann.

Hinzu kommt, dass der hiesige Copbereich - Ausnahmen bestaetigen die Regel - meint, die andere Seite beansprucht ein Eingreifen bei jeder Feld- und Wiesenmassnahme, obwohl bereits des oefteren erklaert wurde, dass dem nicht so ist. Und wenn ich dann noch von dem Oberdozenten unter all den Cops lesen muss, dass er meint, ein jeder Cop waere immer und ueberall leicht identifizierbar, dann straeuben sich mir die Nackenhaare - zumal, wie ja bekannt ist, im Falle des Falles die Kollegen des betroffenen Cops auch des oefteren dicht- und zusammen halten......

 

Irgendwie, so draengt sich es mir auf jeden Fall auf, waere dem Berufsstand des Polizisten doch mehr geholfen, wenn die Angehoerigen hier nicht so den harten Jungen heraus haengen lassen, sonder differenzierter diskutieren wuerden.......

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Hier etwas Kritik an der Ausbildung der Beamte wnn es um den Umgang mit psychisch Kranken geht.

 

Unnötige Gewalt?

 

 

Experten beklagen Defizite bei der Polizeiausbildung, was den Umgang mit psychisch kranken Menschen angeht. Beim Einsatz in Wedding sei „so ziemlich alles falsch gemacht worden, was man falsch machen kann“, sagt der Jurist und Kriminalwissenschaftler Thomas Feltes. Die Polizisten hätten unnötig Gewalt angewendet, einige von ihnen müssten verurteilt werden. Auch das Vorgehen am Neptunbrunnen sei problematisch gewesen.

http://www.schwaebische.de/panorama/aus-aller-welt_artikel,-Opfer-oft-psychisch-krank-statt-kriminell-_arid,10020623.html

 

MfG.

 

hartmut

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Verhaertete Fronten, das ist es, was hier vorherrscht. Die Cops sind der Meinung, dass sie uneingeschraenkt herrschen koennen (so jedenfalls muss der unbedarfte Leser den Eindruck gewinnen) und sind offensichtlich nicht in der Lage, auf die Bedenken der anderen Seite ein zu gehen.

Was der Unbedarfte denkt schreibe ich lieber nicht,sonst müsste ich mich selber rausschmeißen.

 

Und auf die andere Seite geht einer wie der andere schon lange nicht mehr ein. Ein einziger Kindergarten.

 

MfG.

 

hartmut

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Und auf die andere Seite geht einer wie der andere schon lange nicht mehr ein. Ein einziger Kindergarten.

Nun, ich meine, schon mal den einen oder anderen Versuch entdeckt zu haben, allein es geht unter, weil oftmals nicht mehr auf die Inhalte der Beitraege eingegangen, sondern nur noch die eigene Meinung kund getan - oder doziert - wird.......

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Da brauche ich nicht lange überlegen. Könnte ja auch Kritik an @HarryB sein, und die muss ja völlig falsch sein.

 

Weiterhin viel Spaß bei trollen. Mich braucht ihr nicht dazu.

 

MfG.

 

hartmut

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Verhaertete Fronten, das ist es, was hier vorherrscht.

Da stimme ich Dir zu. Die haben wir aber mittlerweile überall, wo gewisse User aufschlagen.

 

Die Cops sind der Meinung, dass sie uneingeschraenkt herrschen koennen (so jedenfalls muss der unbedarfte Leser den Eindruck gewinnen)

Daß das Unsinn ist, Harry, solltest Du selbst wissen. Vor allem in dieser Pauschalität.

 

und sind offensichtlich nicht in der Lage, auf die Bedenken der anderen Seite ein zu gehen.

Hö? Wir gehen doch darauf ein und geben Antworten auf die hier geäußerten "Bedenken". Nur werde ich mich vor Ort ganz sicher nicht erst irgendeinem mehr oder weniger "interessierten" Bürger erklären, warum und wieso ich jetzt gerade auf wem liege, liegen muß und Maßnahmen treffe, die er ohne Kenntnisse vom Sachverhalt und z.T. eben auch Rechtskenntnisse eh nicht verstehen oder nachvollziehen kann.

a) geht es ihn nichts an

b) ist es in aller Regel ziemlich unpraktisch, sich auch noch um diesen Bürger zu kümmern, wenn man mit dem anderen eh schon genug zu tun hat

c) was, wenn dieser Bürger trotzdem der Meinung ist, wir würden nicht korrekt handeln, und er weiterbohrt, sogar versucht, dem Cop daran zu hindern, seine Maßnahmen durchzuführen?

..... (to be continued).

 

Irgendwo hört's denn auch mal auf. Mittlerweile hat sich scheinbar in den Köpfen einiger etwas eingenistet, wo man sich manchmal fragen darf, von welchem Stern diese Leute eigentlich kommen oder auf welchem sie leben.

 

Hinweise darauf, dass es Misshandlungen sind, bei denen die andere Seite meint, ein Recht - ja, eventuell sogar eine Pflicht, nennt sich Zivilkcourage - zu haben, einzuschreiten, werden vom Tisch gewischt mit dem (beinahe laecherlich anmutenden) Hinweis, Massnahmen koenne man hinterher vom Gericht ueberpruefen lassen.

Lächerlich ist es aus meiner Sicht über etwas zu diskutieren, was ein rein theoretisches Konstrukt darstellt.

 

Dieses hilft dem Misshandelten nun aber auch nicht mehr...... Uebrigens soll in erster Linie gar nicht die Massnahme ueberprueft werden, sondern der Bemassnahmende, namentlich der Cop, soll identifiziert werden, damit man ihm dann ggf. auch im Nachhinein sein Unrecht und seine Untat (per Gericht!) klar machen kann.

Wäre noch nachvollziehbar. Gut. Ich hätte jetzt gern mal von Dir ein realistisches Beispiel, einen Sachverhalt, wie man ihn erleben könnte (vllt auch ein bekanntes Beispiel). Und anhand dieses Beispiels erläutere mir doch bitte einmal ganz genau, wie Du Dir das ganze gewünschte Prozedere vor Ort vorstellst. Wie gehst Du vor? Wie soll der Beamte zu welchem Zeitpunkt reagieren? usw. Und dann werde ich versuchen, ebenso genau darauf einzugehen und zu schauen, ob das umsetzbar ist.

 

Hinzu kommt, dass der hiesige Copbereich - Ausnahmen bestaetigen die Regel - meint, die andere Seite beansprucht ein Eingreifen bei jeder Feld- und Wiesenmassnahme, obwohl bereits des oefteren erklaert wurde, dass dem nicht so ist.

Das kam tatsächlich so rüber. Jedenfalls so, als müsse man jede Maßnahme einem interessierten Bürger ggü erklären, so er denn diesen Wunsch äußere.

 

BTW: wo genau (!!) möchtest Du denn die Grenze gezogen bekommen?

 

Irgendwie, so draengt sich es mir auf jeden Fall auf, waere dem Berufsstand des Polizisten doch mehr geholfen, wenn die Angehoerigen hier ... differenzierter diskutieren wuerden.......

Gerne. Ist aber leider bei manchen Äußerungen unserer Diskussionspartner kaum bis gar nicht möglich (verhärtete Fronten).
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Die Cops sind der Meinung, dass sie uneingeschraenkt herrschen koennen (so jedenfalls muss der unbedarfte Leser den Eindruck gewinnen)

Daß das Unsinn ist, Harry, solltest Du selbst wissen. Vor allem in dieser Pauschalität.

 

Ich versuche, mich in den unbedarften Leser hinein zu versetzen - und da kann dieser Eindruck aufkommen.

 

Hö? Wir gehen doch darauf ein und geben Antworten auf die hier geäußerten "Bedenken".

Vielleicht sehe ich das falsch, aber mir draengt sich der Eindruck auf, dass die Aussagen der Cops hier folgendermassen lauten:

 

Nur werde ich mich vor Ort ganz sicher nicht erst irgendeinem mehr oder weniger "interessierten" Bürger erklären, warum und wieso ich jetzt gerade auf wem liege, liegen muß und Maßnahmen treffe, die er ohne Kenntnisse vom Sachverhalt und z.T. eben auch Rechtskenntnisse eh nicht verstehen oder nachvollziehen kann.

a) geht es ihn nichts an

b) ist es in aller Regel ziemlich unpraktisch, sich auch noch um diesen Bürger zu kümmern, wenn man mit dem anderen eh schon genug zu tun hat

c) was, wenn dieser Bürger trotzdem der Meinung ist, wir würden nicht korrekt handeln, und er weiterbohrt, sogar versucht, dem Cop daran zu hindern, seine Maßnahmen durchzuführen?

..... (to be continued).

 

Hinweise darauf, dass es Misshandlungen sind, bei denen die andere Seite meint, ein Recht - ja, eventuell sogar eine Pflicht, nennt sich Zivilkcourage - zu haben, einzuschreiten, werden vom Tisch gewischt mit dem (beinahe laecherlich anmutenden) Hinweis, Massnahmen koenne man hinterher vom Gericht ueberpruefen lassen.

Lächerlich ist es aus meiner Sicht über etwas zu diskutieren, was ein rein theoretisches Konstrukt darstellt.

 

Oho. 'Bluey'.... Rein theoretisches Konstrukt? Das habe ich aber in der Praxis gaenzlich anders erlebt - und das war sogar noch zu Zeiten, zu denen, wie man allgemein aussagt, die Polizei noch respektiert wurde. Und bitte haenge dich jetzt nicht an "Misshandlungen" auf, water boarding ist damit nicht gemeint. Es reicht schon der Schlag mit dem Knueppel, der Tritt des auf der Strasse sitzenden, etc. pp. .....

 

Wäre noch nachvollziehbar. Gut. Ich hätte jetzt gern mal von Dir ein realistisches Beispiel, einen Sachverhalt, wie man ihn erleben könnte (vllt auch ein bekanntes Beispiel). Und anhand dieses Beispiels erläutere mir doch bitte einmal ganz genau, wie Du Dir das ganze gewünschte Prozedere vor Ort vorstellst. Wie gehst Du vor? Wie soll der Beamte zu welchem Zeitpunkt reagieren? usw. Und dann werde ich versuchen, ebenso genau darauf einzugehen und zu schauen, ob das umsetzbar ist.

Ein "Bemassnahmter" liegt bereits gefesselt am Boden und wird von einem Polbeamten mit 'nem satten Tritt bedacht. Oder aber, drei Polbeamte sichern den Mann am Boden und der dritte tritt von aussen auf ihn ein. Oder aber, ein "Bemassnahmter" wird beim Einsteigen in den Polizeiwagen ganz zufaellig mit dem Kopf gegen die B-Saeule gehauen, etc. pp.

Ich wuerde da gerne den Namen des Polbeamten erfahren und dem Misshandelten als Zeuge zur Verfuegung stehen.

 

BTW: wo genau (!!) möchtest Du denn die Grenze gezogen bekommen?

Das kann ich von hier aus gar nicht so genau sagen, aber meine obigen Worte sollten doch schon ungefaehr erahnen lassen, worum es (mir) geht.

 

Gerne. Ist aber leider bei manchen Äußerungen unserer Diskussionspartner kaum bis gar nicht möglich (verhärtete Fronten).

Sehe ich voll und ganz ein, weil ich mir dessen bewusst bin, dass die Gegenseite der Cops hinsichtlich des Diskussionstils genausoviel "Dreck am Stecken" hat, sprich ich meinte das oben Gesagte voellig objektiv......

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