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Neuen Händler Entdeckt


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Da mich mein derzeitiger Job ja nicht wirklich ausfüllt und ich heute was Nettes entdeckt hab, hab ich mich doch mal ans eMailen gemacht:

 

[Mail teilweise anonymisiert]

 

----- Original Message ----- 
From: <Michael.xxxxx@t-online.de>
To: <xxxxxxx@pps.bwl.de>;
<xxxxx@stuttgart.de>
Cc: <xxxxxx.postfach@regtp.de>
Sent: Monday, November 07, 2005 1:40 PM
Subject: "Radarwarner-Fachgeschäft"


> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> vor einigen Tagen hat im Hause x-Straße x in 70xxx Stuttgart ein
> "Sicherheitstechnik-Shop" eröffnet.
> Im dortigen Schaufenster werden u.a. auch Radarwarner und soganannte
> Lichtschrankenstörer auf Basis von LPD-Funkgeräten angeboten.
>
> Zwar ist der Erwerb von Radarwarnern bekanntlich prinzipiell nicht
> untersagt, dennoch stellt schon bereits nach der Rechtsprechung das
> betriebsbereite Mitführen eine Ordnungswidrigkeit dar, wobei man unter
> "betriebsbereitem Mitführen" das Mitführen eines Gerätes versteht, wenn
> zur eigentlichen Inbetriebnahme eines "ladenfrischen" Geräts nur noch
> wenige Handgriffe erforderlich sind.
>
> Gleichfalls fallen hierunter die sog. Lichtschrankenstörer, die nach
> ihrem Funktionsprinzip die Datenübertragung zwischen Rechner und
> Fotoeinheiten der Geschwindigkeitsmeßgeräte eso µP 80 und eso ES1.0
> durch Überlagerung mit einem anderen Funksignal auf derselben Frequenz
> (4xx,x MHz) stören sollen.
> Diese Geräte düften (wie auch die Kennzeichnung im Schaufenster angibt)
> somit "bestimmt" i.S.d. § 23 Abs. 1b StVO sein, amtliche
> Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu stören.
>
> Gerade bei den sog. Lichtschrankenstörern ist darüber hinaus zu rechnen,
> daß diese LPD-Funkgeräte dergestalt modifiziert wurden, um die
> ursprünglich laut Betriebserlaubnis festgelegte maximale Sendeleistung
> zu erhöhen, wobei die allgemeine Gerätezulassung erlöschen würde und die
> Geräte an und für sich nur noch von Inhabern einer Amateurfunklizenz
> betrieben werden dürften, da ansonsten Verstöße gegen insbesondere das
> TKG vorlägen.
>
> Es wäre daher ratsam, wenn Sie sich dieses Unternehmen einmal "genauer
> anschauen" würden und ggf. auch den Kundenkreis näher beleuchten würden
> - schließlich werden in aller Regel solche Geräte erworben, um
> anschließend auch benutzt zu werden.
>
> Für eventuelle Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit unter meiner
> Mobilfunknummer: 01xx-xxxxxxx
>
> Mit freundlichen Grüßen
>   Michael xxxxx

 

:lesen:

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Top Posters In This Topic

achso, an alle, die mich jetzt nicht teeren, federn, vierteilen, foltern o.ä. wollen: Maaahlzeit!

 

Keine Sorge, ich les ab und an schon mit - wird nur höchste Zeit, daß ich mal was sinnvolles* arbeite (Menschenhan^Z... äääh... Zeitarbeit) ist halt doch nix auf Dauer)...

 

* im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung :lesen:

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Die Diskussion erspare ich uns beiden jetzt mal, ich denke du weißt, worauf es hinaus liefe.

Och Hugo, nun sei mal nicht so kurz angebunden. Kleiner Scherz muß sein.

 

 

 

ABER: es würde mich tatsächlich nicht wundern, wenn sich dieser Sache ein Kollege annimmt bzw. annehmen MUß!

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>ggf. auch den Kundenkreis näher beleuchten würden

> - schließlich werden in aller Regel solche Geräte erworben, um

> anschließend auch benutzt zu werden.

@michael: ohje ohje :lesen: .

 

Welche Regel?

 

Übrigens, ja genau, ich benutze diese Geräte auch: für mein Privatmuseum :D;)

 

:heul:

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Ich liebe diese besorgten Mitbürger, die in ihrer Umgebung ständig auf der Suche nach einer Gelegenheit zum Anscheißen sind. Für mich stehen die noch unter den Serienabmahnern, die wenigstens noch ein nachvollziehbares Motiv haben.

beste Grüße,

Ölfinger (der genug Erfahrung mit solchem Volk hat) :lesen:

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@ Pferdestehler der Valentine One kostet 699.- aber im Paket gibts Rabatt :P

 

@ Michael unter den "billigen Geräten" ist auch der Valentine One im Schaufenster :unsure:

Es ist auch verständlich das man wegen des Kunden einen LaserTrack LT- 400 nicht offen ins Schaufenster stellt. Im Sortiment ist nur der Silver Bullet das billige Gerät. Was bringt es wenn man im Schaufenster 15 Geräte sieht, und am Ende doch keine Ahnung hat was das Gerät kann?

Michael auch du kannst eine ehrliche Beratung erhalten und das kostenlos, einfach nächstes mal in den Laden gehen und fragen.

 

 

Es ist ja verständlich das die Miete bezahlt werden muss und das dadurch vielleicht das ein oder andere Gerät teuerer ist wie im Internet. Wenn jemand im Internet ein Gerät günstiger gesehen hat, lass ich mit mir darüber reden.

 

Die Polizisten können ja auch in den Laden kommen, aber Sie können nicht eine Beratung wie ein Kunde erwarten :lol:

Alles weiter ist im §23 StVO 1b nachzulesen.

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@ Pferdestehler du kennst ja bestimmt die Preise, unter 599.- ist er in Deutschland nicht erhältlich. Reicht dir einer nicht aus?

Ja ist mein Laden haben in letze Woche aufgemacht und versuche mein Glück damit.

 

Heute war ein :unsure: da und hat Fotos von aussen vom Laden und Schaufenster gemacht.

Vielleicht schaffe ich es ja bald sogar ins Fernsehn :lol:

Werde euch auf dem laufenden halten.

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Guest Trekkerfahrer

Wir könnten ja eine Sammelbestellung machen. Da gibt es bestimmt bei mehreren Geräten auch ordentliche Preisnachlässe. Ich würde jedenfalls auch einen nehmen. Aber nur das neue Modell (das flache). Die modifizierte (K-schnell- abschaltbar) Version müßte nicht unbedingt sein...

Aber es sollten eben dann auch Neugeräte sein, wo man sich drauf verlassen kann, daß sie "frisch" sind und man keine bösen Überraschungen damit erlebt.

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Hi all,

 

ich könnt's ja verstehen wenn in dem Laden illegale Sachen :lol: geschehen wie Menschenhandel, Erpressung, Raubkopiererei, Geldwäsche, Gelddrucken, Abzocke Briefkastenfirmen oder dergleichen anrüchiges Krams, also auch Anwältskanzelein die Ottonormalbürger mit Streitwerten in Höhe von "Sternzahl" platt machen wollen.

 

Aber ein Sicherheitsshop der Radarwarner verkauft ?!? :angry:

 

Au weia, habe vor langer Zeit mal jemand aus Berlin gekannt der hat die Dinger TONNENWEISE bei QVC vertickt...

Ich mag ja wenn sich Leute um Ihren "Kiez" kümmern, SOLCHE LEUTE NANNTEN WIR FRÜHER:

 

 

;) >>>>>>>>>>>>>>> STASI <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< :)

 

 

und die waren im allgemeinen nicht sehr beliebt. Die haben auch so schöne lange Berichte geschrieben - Email gabs ja da noch nicht. Und haben auch Photos gemacht. Und haben sogar das Leben anderer Leute versaut oder diese sogar getötet. Und das mit Absicht. Das fing auch alles mit so tollen Berichten an.............

 

also diese Aktion finde ich echt daneben.

 

 

@Dzein: Kannst ja 'n großes Schild ins Schaufenster hängen: "Eröffnung: Rabatt auf alle Geräte - nur für :blink: "

Ansonsten noch viel Erfolg.

 

mfg

 

---=DIAN=---

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@ Dian das mit dem Rabatt ist eine klasse Idee.

 

@ Michael ich glaub wir müssen mal ein Gespräch unter 3 Augen führen :lol:

 

Heute waren bei mir zwei Herren von der Bundesnetzagentur. Sie wollten alle Geräte mal anschauen und ob das CE Zeichen drauf ist. Ich soll jetzt eine Konformitätserklärung erstellen und dann das CE Zeichen anbringen.

Habe mir am Montag ein Termin geben lassen um mich genau beraten zu lassen.

Zum LPD haben Sie gemeint das Ich den gar nicht verkaufen dürfte ???

Geräte von Beltronics und den Silver Bullet wurden bemängelt da Sie kein CE Zeichen hatten, die darf ich erst weiter verkaufen wenn das CE usw. drauf kommt.

Der Valentine One hatte das CE Zeichen, die bestanden aber darauf das da dahinter noch ein Ausrufezeichen steht und das es auch auf der Packung steht.

Zum Garagentoröffner haben Sie nix gesagt, da er CE usw. hatte.

Zum Glück kamen heute paar Geräte von Target, die besitzen alle ein CE Zeichen somit konnte ich das Schaufenster wieder auffüllen.

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Guest Pferdestehler

Nachtrag:

 

Ich denke, da ist nicht nur die oben abgedruckte E-Mail rausgegangen. Das Völkchen von heute dürfte wohl aus dem Dunstkreis der RegTP gekommen sein. Und die werden imho nicht direkt von der Polizei angefordert.

 

Da muß man schon direkt PETZEN!!! :lol:

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Oh ha, das berühmte CE Zeichen...

 

Jedes beschissene in China kopierte Mistgerät hat so einen CE Aufkleber. Sagt (meiner Meinung nach) nix aus und ist so überdiemensional wichtig. Das nenne ich mal eine gelungene Aktion a'la "Du bist Porsche" / "Du bist Deutschland" -

(Wers nicht weiß das sind Werbeplakate die hier in Berlin rumstehen und einen animieren sollen positiv zu denken über sein Land...)

- WIR MÜSSEN DEN MITTELSTAND FÖRDERN.

 

@ Michael: So kann man auch Existenzen kaputtmachen. Herzlichen Glückwunsch !!!

 

Ist das eingentlich der Michael der Radarfalle.de "gegründet" hat ???

Jeder scheiß Vibrator hat so'n CE Zeichen...

Kann man die CE Aufkleber nicht in jedem größeren Geschäft kaufen ???

Muß jetzt eigentlich jeder mit Besuch rechnen, der sich hier äußert er hätte einen Radarwarner gekauft ?

 

Hoch lebe das Denunziantentum !!!

 

 

P.S. bei mir in der Straße hat ein Chinarestaurant eröffnet, ich hab vorsoglich schonmal an

 

die Polizei,

die Staatsanwaltschaft,

den Bundesgrenzschutz,

den Zoll,

die zivilen SOKO's OK , Scharzarbeit und Menschenhandel,

die Drogenfahndung

und an George Busch (Terrorgefahr)

 

eine E-Mail geschickt. Das kann ja da nicht mit rechten Dingen zugehen.

 

Ein um seine Sicherheit besorgter :lol:

 

---=DIAN=---

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Guest Pferdestehler
Ist das eingentlich der Michael der Radarfalle.de "gegründet" hat ???

Hallo,

 

ich denke nein - das ist eher @me wenn ich mich nicht irre.

Das ist ein Irrtum.

 

Radarfalle wurde vom me UND Michael in's Leben geholt und betrieben.

 

Man könnte also sagen, irgendwie war es dann wohl schon dieser Michael.

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Man sollte vielleicht noch anmerken keine Daten der Käufer länger als nötig irgendwo zu vermerken.

 

Nicht das diese dann noch unangemeldeten Besuch bekommen. =>schlechter Ruf gewiss

 

-----------

Ist schon erstaunlich das man mit (angeblich) nur dieser Email eine solche Reaktion auslösen kann. Scheinen ja wirklich nicht viel zu tun zu haben, wenn sie so schnell reagieren.

Oder sah man da doch die Dollarzeichen in den Augen verschwinden. Wer weiß, wer weiß.

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@ Gast 225 daran habe ich auch schon gedacht, das die Rechnungen keine persönlichen Namen tragen und die Adresse sofort gelöscht werden. Ich würde mich auch nicht freuen wenn mich :) nach einem Radarwarngerätkauf zufällig besuchen würde um mein Auto mal zu durchsuchen. Übrigens würde ich persönlich wenn ich ein Auto hätte nie den Radarwarner im Auto lassen.

 

@ Michael gibt es keine Antworten auf unsere Beiträge? Oder mußtes du untertauchen :vogelzeig:

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EMVG § 12

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.  entgegen § 3a Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 ein Gerät in

    Verkehr bringt, gewerbsmäßig weitergibt oder in Betrieb nimmt,

2.  entgegen § 4 Abs. 3, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 3, die

    EG-Konformitätserklärung, die EG-Baumusterbescheinigung oder die

    technische Dokumentation nicht oder nicht mindestens 10 Jahre aufbewahrt,

3.  entgegen § 4 Abs. 4 ein Gerät, die Verkaufsverpackung, die

    Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein mit der CE-Kennzeichnung

    versieht oder eine Kennzeichnung anbringt,

4.  entgegen § 4 Abs. 5 ein Gerät betreibt,

5.  entgegen § 4 Abs. 6 bei gewerbsmäßiger Weitergabe eines Gerätes eine

    Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig

    weitergibt,

6.  entgegen § 5 Abs. 1 ein Sendefunkgerät in Verkehr bringt, gewerbsmäßig

    weitergibt oder in Betrieb nimmt,

7.  entgegen § 6 Abs. 2 Satz 2 ein Gerät mit dem dort genannten Hinweis nicht

    oder nicht rechtzeitig versieht oder

8.  entgegen § 6 Abs. 7 Satz 2 oder 4 die technische Dokumentation nicht,

    nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt oder

    nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.

 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3, 4 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

(3) Geräte, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 3, 4 oder 6 bezieht, können eingezogen werden.

 

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.

Quelle

 

 

 

Also ist es abzuraten ein CE-Logo selbst auszudrucken, wenn das Gerät nicht konform ist.

 

Absatz 1 Nr. 4. (Betrieb von Geräten ohne CE-Zulassung) könnten gemeine Polizisten nutzen um einen Radarwarnerbenutzer eine aufpreis von bis zu 50.000€ zu verschaffen. Aber da die Polizisten diesen gemeinen Kniff nicht kennen besteht keine Gefahr. :vogelzeig:

 

Oder habe ich jetzt zuviel verraten?

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@ Michael: Sollte er seinen Laden verlieren, hat er viel Zeit, gewisse Leute zu beglücken. Ich erinnere da an den Kaimannschen Ausspruch der einen Sack und das Wort durchkneten gebrauchte.

Soll oder muß Michael jetzt Angst haben? Tze.....

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@ glücksi

 

Deine indirekte Aufforderung zu 50 000 ern:

 

 

:vogelzeig:

 

 

Bin morgen mittag in Deiner Heimat, um dort etwas zu marodieren. Wenn Du möchtest, komme gerne bei Start und Ziel auf der Döttinger Höhe vorbei und ernte die Früchte Deiner "Arbeit".

 

Vielleicht in der harmlosen Form einer kostenlosen Mitfahrt bei mir oder einigen anderen RF- usern?

 

In freudiger Erwartung

 

Kaimann

 

(schwarzer Audi S 8)

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hallo,

@all nerven behalten!!!

 

fahrt erst mal bei mir mit.....

 

ich glaube der eine oder andere bekommt nur beim anblick meiner fahrzeuge das :vogelzeig:

da muss ich noch keinen meter fahren... :)

gruss aus dem sonnigen suessen

 

wanges

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Die 50.000€ werden sicher nur voll ausgeschöpft, wenn man andere (Funk)dienste stört. Bei Geräten die dritte nicht beeinträchtigen wird das Bußgeld (Falls diese OwI überhaupt verfolgt wird) deutlich geringer sein. Auch ist es fraglich ob die behörde die kostenintensive Überprüfung durchführt.

 

Ausserdem lesen hier nur sehr wenige :vogelzeig: mit. Daher ist es sehr unwahrscheinlich das irgendwer von einen Forumspolizisten erwischt wird und sich dieser daran denkt die möglichkeit §12 EMVG zu nutzen.

 

Ich pack auch schon mal einen Satz Kotztüten ein

 

Fähst du so schlecht das man kotzen muss? Oder rauchst du im fahrzeug, denn in einen verqualmten Raum/Fahrzeug kriege ich unangenehme Würgereize.

 

Leider habe ich am So keine Zeit um die 130km zum Nürburgring zu fahren. Auch ist mein Fz nicht gerade in einen Zustand der es erlaubt derart weite Strecken zu fahren.

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@ Michael was hat dich persönlich am LPD gestört, das du unbedingt paar Emails schicken mußtes?

 

Heute war ich bei der Bundesnetzagentur und habe mich ca. 3 Std. informieren lassen.

Ich habe für mich entschieden das ich den Laden zumachen werde.

 

1. Pro beanstandenes Gerät muss ich jetzt ca 400€ zahlen, für die Umstände, welche ich der Bundesnetzagentur für die erforderlichen Messungen gemacht habe. 7 Geräte ohne CE Zeichen 2800€

2. Zudem wird es als Ordnungswidrigkeit angesehen und ein Bussgeld wird auch noch fällig. Höhe noch unbekannt.

 

Da ich den Erstimporteur der Geräte war muss ich wenn ich die Geräte weiter vertreiben will eine Konformitätserklärung für jedes Produkt haben, welche einige Tausend € pro Gerät kosten würde. Dann hat er mir gesagt das ich dafür auch keine Konformitätserklärung bekommen kann, weil ein Radarwarner zwar nur ein Empfänger ist, aber da er Signale empfängt, die nicht für die Allgemeinheit sind, wäre er trotzdem nicht erlaubt.

 

Dann habe ich gefragt wie es sein kann das andere Händler 10 Jahre Geräte verkaufen, dene nix passiert und ich 2 Wochen mein Laden habe und schon der Dumme bin. Da sagt er mir das Sie nicht Zeit haben, nach so was zu suchen, sondern nur auf Grund von Anzeigen handeln. Ich könnte wetten das von den ganzen Händler in Deutschland keiner dabei ist der so ein Konformitätserklärung hat.

 

:kopfschuettel::100::B):

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Wenn man die Folgen für Dzein sieht muss man sagen das die derzeit gültigen Gesetze vollständig ausreichen um die verbreitung der politisch ungewollten Radarwarner zu unterbinden. Man muss nur die gültigen Gesetze anwenden.

 

Gesetliche Reglungen wie in Frankreich wo das Fz des Radarwarnernutzers beschlagnamt wird sind daher unnötig und würde IMHO viel zu weit gehen.

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