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Schon Wieder Ein Blitzer Weniger


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In letzter Zeit »verschwinden« zunehmend mehr Blitzer in Deutschland aus mysteriösen Gründen.

 

Vor ein paar Wochen mußte ein Starenkasten südlich von Köln dran glauben, dann einer in Schönefeld und jetzt einer auf der B 4 bei Bad Harzburg.

 

Natürlich verurteile ich solche Taten aufs schärfste! Böse, böse Burschen! :D

 

Hier der heutige Artikel aus der »Bild«:

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Dem einen Irren nutzt diese Aktion vielleicht was, geht aber wiedermal zu Lasten der Allgemeinheit oder

-und das wäre fair- zu Lasten der (Zu)Schnellfahrer.

 

Oder glaubt hier jemand, das der Schaden aus irgendeiner Privatkasse finanziert wird ?

 

Entweder wird an anderer Stelle gestrichen, vielleicht am Ausbau der Strasse oder es wird halt noch mehr geblitzt.

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Dem Blitzer muß man natürlich keine Träne hinterherweinen, aber selbstverständlich ist es richtig, daß nun für viel Geld ein neuer Blitzer angeschafft werden wird. Da wäre eine Billiglösung (= schwarzes Klebeband auf die Linse) viel effektiver gewesen. Der Blitzer würde dadurch nicht beschädigt, und immer wenn die Behörde oder die Polizei den »Sichtschutz« entfernt, wird einfach wieder ein neuer draufgeklebt. Das wäre noch nicht einmal Sachbeschädigung. :100:

 

Man sollte natürlich ein Band nehmen, welches sich leicht entfernen läßt, aber solange es klebt, ist Blitzpause angesagt. :D

 

Nun ja, obwohl ich mir bei Aktionen der hier besprochenen manchmal ein Lächeln nicht verkneifen kann, bleibe ich bei meinem gewaltlosen Widerstand (siehe Signatur).

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Manchmal denke ich, daß ich einen erwischten Säger bei seinem Prozess durchaus finanziell etwas unterstützen würde.

 

Wohlgemerkt: Ich würde das niemandem vorher zusagen oder ihn damit gar zur Tat ermutigen (könnte eventuell sogar strafbar sein). Aber hinterher, aus Mitleid quasi, warum eigentlich nicht?

 

 

MfG

 

Kaimann

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Tempo :D für Pkws, :100: (!) für Lkws.

Krank!

Ich kenne die Stelle nicht genau. Aber die ungefähre Ortsangabe (Harz) lässt darauf schließen, dass die entsprechende Stelle vielleicht wirklich gefährlich ist. Kennt jemand den Streckenabschnitt? Herrscht dort eventuell starkes Gefälle in Verbindung mit einer Kurve o. ä.?

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> Da wäre eine Billiglösung (= schwarzes Klebeband auf die Linse) viel effektiver gewesen.

 

Aha, und wie bekommt man damit den Film raus und verhindert somit die Auswertung?

Falls der Täter jemand war, der geblitzt worden ist, hilft ihm das wenig. Falls er nur den Blitzer stillegen will, ist das die optimale Lösung. :D

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Tempo :D für Pkws, :100: (!) für Lkws.

Krank!

Ich kenne die Stelle nicht genau. Aber die ungefähre Ortsangabe (Harz) lässt darauf schließen, dass die entsprechende Stelle vielleicht wirklich gefährlich ist. Kennt jemand den Streckenabschnitt? Herrscht dort eventuell starkes Gefälle in Verbindung mit einer Kurve o. ä.?

Ich kenne die Stelle auch nicht, allerdings sind mir einige Spitzkehren im Schwanzwald bekannt, die ähnlich begrenzt sind, zB 50 für Pkw/Krad und 20 für Lkw/KOM. Dort, wo ich es bislang sah, hatte es auch seine Berechtigung - an einer Stelle zwischen Freiburg und Altglashütten nehme ich eine derartige Kehre gewöhnlich mit Schrittempo, obwohl ich 20 dürfte und mein KOM mit 7,49t zGG noch etwas besser handzuhaben ist als ein ganz großer.

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post-14-1087845449.gif

 

Schön wärs ja, würd ich sofort hinreisen... :100:

 

Na ja, wenigstens mal wieder ein Tippfehler, der zum Schmunzeln anregt...

 

Ich meinte natürlich denjenigen Bestand raumwachsenden Großgrüns, den der amerikanische Tourist als "Cock - äähm BLACK Forest" zu bezeichnen pflegt :D

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Spitzkehren gibts auf der B4 an der Stelle nicht. Das ist eine sehr breit ausgebaute Bundesstraße, fast Autobahnartig. Da ist lediglich ein bischen Gefälle, aber nicht sehr viel. Ein paar Prozent, nichts wildes. Wie es zu dem Limit von 20 kommt ist mir nicht klar. Ich bin letztes Jahr da lang gefahren. Auf der B4 stehen ja reichlich Kästen im Bereich Harz, aber an 20 für LKW kann ich jetzt nicht erinnern.

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Sorry, wenn ich das StGB nicht auswendig kenne: Ist das die Sachbeschädigung? Immerhin wird ja die Brauchbarkeit der Messanlage beeinträchtigt. Dennoch könnte ich mir einbilden, dass ein Richter bei einer zugeklebten Messeinrichtung milder reagieren könnte als bei einer geschlachteten.

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Sorry, wenn ich das StGB nicht auswendig kenne: Ist das die Sachbeschädigung? Immerhin wird ja die Brauchbarkeit der Messanlage beeinträchtigt. Dennoch könnte ich mir einbilden, dass ein Richter bei einer zugeklebten Messeinrichtung milder reagieren könnte als bei einer geschlachteten.

Es gibt wohl keinen Paragraphen im StGB, zu dem es so viele Urteile gibt wie zur Sachbeschädigung. Eine strafrechtliche Sachbeschädigung setzt jedoch immer eine Sachbeschädigung im zivilrechtlichen Sinne voraus, und die ist hier nicht gegeben, da es an der Wertminderung fehlt. Der Gegenstand kann ohne Reparaturaufwand oder sonstige Kosten in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Deshalb liegt hier keine Sachbeschädigung vor.

 

In Frage kämen hier andere Dinge wie »Eingriff in den Straßenverkehr« usw. :kotz:

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Hallo Zarzal,

hier ist die Strecke zwischen Torfhaus und Bad Harzburg gemeint. Der Blitzer stand Richtung Bad Harzburg. Es ist der einzige dort, von einigen mobilen mal abgesehen (dunkler Smart aus GS). Die :kotz: für LKW gelten dort schon etliche Jahre. Als Autobahnähnlich würde ich diese Strecke nicht bezeichnen. Fahre mal neben einem LKW den Berg runter, wenn er versucht die Kurve mit deutlich mehr als :vogelzeig: zu nehmen...

Das Gefälle ist streckenweise auch nicht schlecht...

 

Grüße

Klaus

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Und täglich grüßt das Murmeltier.

 

Gerade im Radio auf Jump:

 

Den Starenkasten auf der B 2 in/um Leipzig hat es diese Nacht erwischt. Ihm war wohl bei den frostigen Temperaturen zu kalt und deshalb hat er sich einen brennden Reifen übergestülpt.

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Wenn es nicht so viele davon gäbe, könnten wir ja beinahe eine Umfrage starten, welchen Kasten es als nächstes erwischt. Zur Zeit passiert auf dem Sektor ja wirklich etliches!

 

Zum Thema der Strafbarkeit:

Sachbeschädigung trifft beim Überkleben nicht zu, da sowohl das Merkmal der Wertminderung fehlt als sich auch der Kasten ohne Aufwand unmittelbar wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen läßt (Merkmal der Beschädigung fehlt).

 

@emhazett hat natürlich recht: Es handelt sich um die Störung öffentlicher Betriebe (Paragraph siehe oben). Des weiteren wäre noch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zu prüfen. Davon gehe ich jedoch nicht aus, da dieser in der Regel nur dann einschlägig ist, wenn verkehrsregelnde Schilder, Lichtzeichen o. ä. manipuliert werden.

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Howdy!

Hierbei muß man sich doch immer wieder fragen. Warum ist die Wut so groß, dass die Blitzer zerstört werden. Weil keiner dem Autofahrern sagen kann wo das viele Geld hin geht. Über Geschwindigkeitsmessungen habe ich mich noch nie aufgeregt, aber über Blitzabzocke.

 

Als in Freiburg vor ca. 10 Jahren die Schwarzwaldstraße auf ca. 3 km mit acht Starenkästen bestückt wurde. Da hat einer in der Silvesternacht alle Kästen mit einigen Schüssen aus einer großkalibrigen Waffe zerlegt. Der muß Wut auf die Dinger gehabt haben.

 

Wenn hier jemand das genaue Datum von dieser "tollen" Tat sagen könnte oder einige Umstände dazu weis. Das würde mich sehr freuen. Hat man den Täter Damals gefasst?

MfG Euer W. T.

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Im benachbarten Baden-Württemberg hingegen schon *würg*.

Dort rennen auch die Ordnungsämter mit der LEIVTEC XV2 rum und zwingen mich in die Ersatzfahrer-Methode! *grmbl*

 

MfG

mhz

ich dachte lasern wäre einzig der polizei vorbehalten?

Das Anhalten der Sünder ist ausschließlich der Polizei vorbehalten, dies ist aber bei der XV2 nicht nötig. Zudem ist das Teil sehr billig und überall leicht einsetzbar, ergo greifen da viele Kommunen zu.

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Das Anhalten der Sünder ist ausschließlich der Polizei vorbehalten, dies ist aber bei der XV2 nicht nötig. Zudem ist das Teil sehr billig und überall leicht einsetzbar, ergo greifen da viele Kommunen zu.

zum glück ist das bei uns noch nciht der fall... dass bei der leica nicht angehalten werden muss ist mir shcon klar

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Laut LVZ von heute wurde bei der Leipziger Anlage zwar das Gerät zerstört, der Film selber soll aber noch verwertbar sein! Dann werden sich wohl diejenigen, die zuletzt geblitzt wurden in nächster zeit einer stärkeren Aufmerksamkeit seitens der Polizei sicher sein können.

 

Link hier: LVZ-Online

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