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jimmy_18

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  1. Jo, das ist wahr. Die einzige Sache die ich mittlerweile etwas zuverlässig beherrsche ist, nicht auf Fragen zu antworten, wenn es nicht gut für einen ist. Und das war schon verdammt schwer zu lernen, wenn man eigentlich gut erzogen ist
  2. @hartmut Lese gerade beim BAZ, und finde folgende Stelle: Ich denke, eine Dienstanweisung unseres Geschäftsführers, der hierachisch natürlich über unserem Wachenleiter steht, ist als "dienstliche Anordnung" zu werten. Das heißt doch einerseits, wenn es keinen Wisch gibt, auf dem ich eine Kenntnisnahme bestätigt habe, bin ich fein raus. Andererseits: Wenn ich bei meinem Einführungslehrgang diese Dienstanweisung doch zur Kenntnis bekommen haben sollte, habe ich mich dann nicht über diese Anweisung hinweggesetzt, woraus sich ergeben könnte: Dann könnte Widerstand meinerseits ja nicht
  3. Hi Forum, Danke für die Antworten Vom Prinzip her habe ich mir sogar durchgelesen was ich unterschrieben habe. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht dazu gehört hat. Lediglich bei unserem Einweisungslehrgang könnte es sein, das man mir diese Anweisung kundgetan hat - zwischen dem ganzen andern Krams wie: Bei Einsatzfahrten darf nicht mehr als 10% von der zHG abgewichen werden. Stellt euch vor, der Rettungswagen mit Notfall "fliegt" dann mit ganzen 55km/h durch den Ort Oder: Das bei einem Radwechsel immer höchstens ein Rad zur gleichen Zeit abmontiert wird Meine beiden
  4. Hi Leute! Ich bin z.Z. Zivi im Fahrdienst einer Hilfsorganisation. Mit einem der Wagen habe ich auf einer dienstlichen Fahrt beim Rangieren auf dem Parkplatz rückwärts ein Auto angefahren und ihm die Stoßstange zerschrammt. Die Hinzugerufene Polizei nahm den Schaden auf unter: 20,- die ich selbstverständlich bezahlte und akzeptierte. (Übrigends sehr umgänglich die Jungs! ) Soweit so gut. Jetzt wurde ich von unserem Geschaeftsführer persönlich zu dem Unfall befragt, und er ist der Meinung, das mein Handeln grob fahrlässig war. Eine solche Einschätzung hat natürlic
  5. Hatte am Montag eine Amtsärztliche Untersuchung in Zusammenhang mit dem Personenbeförderungsschein. K.A. ob die vergleichbar ist. Sie bestand aus: 1) Fragebogen zu Krankheiten, Herzinfarkt etc. sowie zu eingenommenden Medikamenten 2) Drogentest 3a) akustische Einfachreaktion (es piept und man muss drücken. testet reaktionszeit und konzentration) b) go/nogo reaktionstest (es erscheint ein plus o. andreaskreuz und man muss nur beim a-kreuz drücken. testet reaktionszeit und fehlerquote. c) geteilte aufmerksamkeit. ist aber laut unterlagen für ihn wohl nicht relevant. 4) augenärztliche u
  6. @hartmut: war auch nicht auf diesen thread bezogen. wenn du mein comment nochmal liest, bemerkst du das ich besagte äußerungen ähnlich empfinde wie du.
  7. Als Atheist muss man sich rechtfertigen - als Gläubiger nicht. Mit der interessanten Folge, das Atheisten oft mehr über die Religion(en) wissen als Gläubige. Doch auch als jemand der nicht gläubig ist, ist in meinen Augen der papst ein mann mit Format, gerade weil er zu seinen Überzeugungen gestanden hat, die quer zum zeitgeist liegen. und sich immer kritik angehört hat. Und was hier jemand über die Atheisten losgelassen hat, ist Nun wirklich genauso unter aller ### wie auf den tod eines menschen zu wetten. und als Argument zu sagen das es an der tagesordnung ist dies zu tun ändert daran
  8. Außerdem - was soll der Aufwand, wenn sich die Mauterfassung der LKWs allein durch eine simple Softwareänderung auf Landstrassen (oder alle Strassen) ausdehnen lässt?
  9. Die Bushs sind keine wirklichen followers der Bibel,sonder nehmen selbige nur als vorwand um ihre eigenen politischen intressen der bevoelkerung schmackhaft zu machen
  10. Kerio Personal Firewall ist nicht so ein Speicherfresser wie ZoneAlarm. Oder IP-Tables in der vorgeschalteten Linux-Kiste Da kann man sich dann auch über 32000 mögliche Verbindungen freuen
  11. Kanns nicht ändern, hab auch nur DSL. Sind bei mir auch gleichzeitig im Esel, aber die Erfahrung hat gezeigt, das das gar nicht gut funktioniert, weil Sourcen nicht gefunden werden. Das größte Video ist 109 MB. Kannst ja mal gucken, ob du es schaffst, die Dateien zu beziehen: RW-Test große Version (109MB) ed2k://|file|LV21RWTest.mpg|114383492|2521deefe778eeb58d189bdcc5cc386e|/ RW-Test kleine Version (2,9MB) ed2k://|file|LV21RWTest.wmv|3085047|2313f0652303a2f789122eeedcc9d668|/ Sind beides natürlich noch der erste Test. mfg jimmy
  12. Kein Problem. So krieg ich es schließlich als erster
  13. Yupp, den FTP-Server gibts noch, jetzt sogar frisch mit QOS Speed leider immer noch so um die
  14. Es ist IMHO Sachbeschädigung. Ähnlicher Fall: Jemand lässt die Luft aus den Autoreifen. Der Gegenstand ist in seiner Funktion nicht mehr nutzbar. Aber wer weiß schon wem das Obi-Klebeband gehört
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