NetGhost 103 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Warnung vor illegaler Software! Mit dem Produkt AnyDVD des Herstellers Slysoft soll es möglich sein, kopiergeschützte CDs / DVDs problemlos zu kopieren. Der Verkauf ist in Deutschland jedoch unter Strafe gestellt und Links sind untersagt. Sollten Sie dennoch bei google.de oder anderswo in Deutschland auf entsprechende Verweise stoßen, so melden Sie dieses den Anwälten des deutschen Phono-Verbands! Davon betroffen sind selbstverständlich keine Links bei google.com oder sonstwo im freien Ausland!(Aus aktuellem Anlaß) Vollständiger Bericht -> Musikindustrie mahnt heise online wegen Bericht über Kopiersoftware ab Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Danke. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Na supi. Jetzt bekommt Heise eine Abmahnung von der Anwaltsbude, die mich auch bisher schon einen vierstelligen Betrag gekostet hat. Diese Schweine! Der Vorwurf paßt genau zu dem, der mir auch gemacht wurde. Wenn Heise jetzt prozessiert, kann das für meinen Anwalt Gold wert sein. DANKE NetGhost! Das beobachte ich sehr genau! Quote Link to post Share on other sites
Guest Wilfried Webber Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Eigentor vom Feinsten. Bald kennt jeder Depp die Firma und ihr Produkt und wird es auch entsprechend nutzen. Bedeutet natürlich weniger Einnahmen für die Abzocker. Ha ha! Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Danke. *lol* Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 (edited) Im übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, daß es strikt verboten ist, auf einen Link wie link entschärft zu klicken! Davor möchte ich ausdrücklich warnen! Sag mal was glaubst du wohl, warum der Text im Eröffnungsbeitrag so zart formuliert ist? Edited January 28, 2005 by NetGhost Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Im übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, daß es strikt verboten ist, auf einen Link wie http://................................ zu klicken! Davor möchte ich ausdrücklich warnen! Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift (§ 95a des Urheberrechtsgesetzes) bereits in dem Setzen eines Links vor. Hast du das gelesen? Nicht, dass das RF Post aus München bekommt. Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 heh, NetGhost, wieso änderst du postings, die ich gerade ändern will? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 link entschärft *brüll* Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Nun denn, jetzt sind im betreffenden Link aus einem Klick zwei Klicks geworden. Wenn das einen Unterschied macht, so sei es. @Findom:Nach Ansicht der Musikindustrie liegt ein Verstoß gegen diese Vorschrift (§ 95a des Urheberrechtsgesetzes) bereits in dem Setzen eines Links vor.Nach Ansicht der Musikindustrie verstoßen sogar Videorecorder gegen das jetzige Urheberrecht, aber das nur nebenbei. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 28, 2005 Author Report Share Posted January 28, 2005 Nun denn, jetzt sind im betreffenden Link aus einem Klick zwei Klicks geworden. Wenn das einen Unterschied macht, so sei es. Das ist aus dem Grund interessant, weil die betreffende Kanzlei ja nun Google abmahnen müsste. Da liegt der kleine aber feine Unterschied! Alles klar? Hast du den Artikel überhaupt mal gelesen? @indyTja, den letzten beißen die Hunde! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Nur damit ihr mal seht, wie sowas aufgebaut ist:auch per Einschreiben/Rückschein Herrn #### #### #### #### D-##### Berlin 12.07.2004 vorab per E-Mail: ########@####.de Aktennummer: #####/2004 MH/ag BMG Deutschland GmbH BMG Berlin Musik GmbH edel records GmbH edel media & entertainment GmbH EMI Music Germany GmbH & Co. KG Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG Universal Music GmbH Warner Music Group Germany Holding GmbH ./. #### #### wegen illegaler Verbreitung von Vorrichtungen (AnyDVD) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen u.a. Sehr geehrter Herr ####, in der vorbezeichneten Angelegenheit haben uns die oben aufgeführten führenden Unternehmen der deutschen Musikindustrie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Um solche Vervielfältigungen zu verhindern, setzen unsere Mandantschaften Kopierschutztechnologien ein. Eine Umgehung dieser Kopierschutztechnologien, z.B. durch Einsatz spezieller Umgehungssoftware, ist seit dem 13.09.2003, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, untersagt. Die neu geschaffene Vorschrift des § 95 a UrhG verbietet das Angebot, die Verbreitung und den Einsatz solcher Umgehungssoftware. Ebenso untersagt sind bloße Anleitungen und Hinweise zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, z.B. durch Kombination verschiedener Softwaretools. 1. Unsere Mandantschaften haben in Erfahrung gebracht, dass Sie über die Internetseite http://www.########.de/##### die Software AnyDVD wie folgt anbieten: ______________________________________________________________________ [2 von der Kanzlei manipulierte Screenshots] ______________________________________________________________________ Alleiniger Zweck der Software AnyDVD ist es, in Kombination mit Programmen, die – für sich genommen – nicht in der Lage wären, kopiergeschützte Medien zu vervielfältigen, eine sonst nicht vorhandene Funktion zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu schaffen und dadurch die Vervielfältigung kopiergeschützter Medien zu ermöglichen. 2. Dadurch, dass Sie diese Software anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97, 101 a UrhG zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz verpflichtet. Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75). Das Gesetz macht hierbei auch keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch als Privatmann sind sie daher zur Unterlassung verpflichtet. Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Einen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit den einschlägigen Vorschriften haben wir diesem Schreiben als Anlage beigefügt. 3. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte haben wir Sie aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis Donnerstag, den 15.07.2004, 14.00 Uhr, ausgefüllt und unterzeichnet im Original – zur Fristwahrung gegebenenfalls vorab per Telefax – an uns zurückzuleiten. Die vorliegende Frist ist angemessen, da unsere Mandantschaften ein Recht auf sofortige Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens haben. Bis zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Sie. 4. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß § 97 UrhG als auch – verschuldensunabhängig – aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB haben unsere Mandantschaften Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber. Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 125.000,00 ist angemessen. Er orientiert sich gerade nicht am Wert der angebotenen Software, sondern bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaften. Diesen entstehen durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe, die durch Umgehungssoftware wie die von Ihnen vertriebene gerade erst ermöglicht werden. Die Ton- und Bildträger unserer Mandantschaften sind wegen des eingesetzten Kopierschutzes nur noch mittels derartiger Umgehungswerkzeuge zu vervielfältigen. Mit einem einzigen Umgehungswerkzeug, das sich weiter im Umlauf befindet, kann eine unbegrenzte Anzahl illegaler Kopien hergestellt werden. 5. Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit haben. Wir werden unseren Mandantschaften daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungsansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen. Gegen andere Anbieter von Umgehungssoftware wurden bereits einstweilige Verfügungen erwirkt. 6. Abschließend weisen wir nochmals darauf hin, dass Ihr Verhalten strafbar sein kann. Unsere Mandantschaften behalten sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen Marc H#### Rechtsanwalt Unterlassungserklärung Hiermit verpflichtet sich #### ####, #### ####, D-##### Berlin, gegenüber den Unternehmen BMG Deutschland GmbH, BMG Berlin Musik GmbH, edel records GmbH, edel media & entertainment GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding GmbH, 1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen, die Software AnyDVD zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. 2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Wal###f und Kollegen, Beet####nstr. 12, 80336 Mü####n entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 125.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 4.742,30) zu erstatten. Berlin, den ............................................ ........................................................................ #### #### Unterlassungserklärung zu Az.: #####/2004 Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Nun denn, jetzt sind im betreffenden Link aus einem Klick zwei Klicks geworden. Wenn das einen Unterschied macht, so sei es. Das ist aus dem Grund interessant, weil die betreffende Kanzlei ja nun Google abmahnen müsste. Da liegt der kleine aber feine Unterschied! Alles klar? Hast du den Artikel überhaupt mal gelesen? Selbstverständlich. Mir ist auch die Geschichte der Urheberrechtsänderung bekannt: Angeblich wurde dies zum 13. September 2003 wegen einer EU-Vorschrift veschärft. Tatsache ist jedoch, daß Deutschland der einzige Staat der 25 EU-Mitglieder ist, der dies umgesetzt hat. Die anderen kümmern solche Dinge weniger. Google.com werden sie wohl nicht abmahnen können, da sich das US-Unternehmen google.com nicht für das deutsche Sonderurheberrecht interessiert und in den USA die Pressefreiheit viel weiter als hier geht. Selbst wenn google.com für alle deutschen IPs abgeschaltet werden sollte, so können wir doch froh sein, daß das commerzielle (schreibe ich mal absichtlich mit »c«) Unternehmen Slysoft seine Adresse so schlicht und einfach zusammengesetzt hat, daß es eines Links oder gar einer Suchmaschine nicht bedarf. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Interessanterweise ist die Software der besagten Firma derart gut, daß ich auf alle Produkte von ihnen eine gültige (aber hier scheinbar sittenwidrige) Lizenz habe, bei einem sogar zwei. Sie funktioniert saugut, ist ultrakompakt und preiswert. Die letzte Lizenz mußte ich offiziell über die Landeseinstellung der Schweiz tätigen, damit ich offiziell als nicht deutsch gelte.Kann die Software der Firma nur empfehlen, das ursprünglich in Deutschland entwickelte erste Kopierprogramm von denen mußte in der Schweiz und dann in Antigua verkauft werden, weil sie einfach zu gut ist. Die können mich alle mal. Ich kopiere meine privaten Datenträger. Und das ist meine Sache. Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Interessanterweise ist die Software der besagten Firma derart gut, daß ich auf alle Produkte von ihnen eine gültige (aber hier scheinbar sittenwidrige) Lizenz habe, bei einem sogar zwei. Sie funktioniert saugut, ist ultrakompakt und preiswert. Die letzte Lizenz mußte ich offiziell über die Landeseinstellung der Schweiz tätigen, damit ich offiziell als nicht deutsch gelte.Genauso habe ich es auch gemacht. Die Bestellung wird dann auch umgehend bearbeitet, und man kann das Produkt freischalten.Kann die Software der Firma nur empfehlen, das ursprünglich in Deutschland entwickelte erste Kopierprogramm von denen mußte in der Schweiz und dann in Antigua verkauft werden, weil sie einfach zu gut ist.Es ist sogar noch komplexer. CloneCD wurde zunächst von Elby in Deutschland entwickelt. Die anderen Produkte (AnyDVD und CloneDVD) gab es zu dieser Zeit noch nicht. Elby ging dann in die Schweiz, verkaufte jedoch CloneCD nach der Änderung des deutschen Urheberrechtes an Slysoft, die in der Karibik sitzen. Slysoft hat danach unabhängig AnyDVD entwickelt. Das dritte Produkt, CloneDVD, wird nach wie vor von Elby entwickelt, aber in einer Vertriebskooperation mit Slysoft verkauft.Die können mich alle mal. Ich kopiere meine privaten Datenträger. Und das ist meine Sache.Volle Zustimmung! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Die Firmen sind identisch. Das ist ja der Trick. Any... wurde bereits zu Elby-Zeiten entwickelt, nur nicht mehr auf den Markt gebracht. Erst die offizielle Firma in der Karibik brachte die Lösung. Haben den gleichen Anwalt. Und der sitzt in München, wie der Entwickler von Clone... Hatte mit dem schon mal Kontakt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Hier der Spiegel-Artikel dazu: Klick! (leider kostenpflichtig) Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Die Firmen sind identisch. Das ist ja der Trick. Any... wurde bereits zu Elby-Zeiten entwickelt, nur nicht mehr auf den Markt gebracht. Erst die offizielle Firma in der Karibik brachte die Lösung. Haben den gleichen Anwalt. Und der sitzt in München, wie der Entwickler von Clone... Hatte mit dem schon mal Kontakt. Allein die Tatsache, daß ich trotz jahrelangen Nutzens der Produkte und ständiger Updates noch nicht bemerkt habe, daß beide Firmen identisch sind, zeigt, daß die Taktik nicht unbedingt schlecht ist. Jedenfalls interessieren sich die Regierungen diverser Karibikinseln nicht sonderlich für Schreiben deutscher Abmahner ... »und das ist auch gut so«. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 http://www.heise.de/newsticker/meldung/55297 Wegen diesem Artikel wurde heise.de abegmahnt. Sollte der Link ein Problem darstellen, bitte ich bei google nach heise und 55297 zu suchen Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Mal wieder ein Grund, sein Forum, bzw seine Webseite vom Ausland aus zu betreiben. Ein radarforum.ch wäre da schon viel sicherer und weniger angreifbar von solchen Schweineanwälten. Ich denke da auch an Koral, der betreibt sein Forum fröhlich über Australien und schert sich einen Dreck um deutsche Nazigesetze (Ihr wißt schon, das Rechtsberatungsgesetzt) Hat denn schon jemand Erfahrung mit der oben genannten Software? NAchricht bitte als PM.Die schweiz ist von mir nicht weit. Ich könnte mir dort die CD leicht besorgen. Ach ja, läßt sich diese AnyDVD des Herstellers Slysoft den selbst auch kopieren? Gruß Ilcko Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 @Ilcko:AnyDVD ist selbst nicht kopiergeschützt, sondern eine Shareware, die man per Key freischalten muß. Man kann AnyDVD auch nicht mehr als CD kaufen (nirgendwo), sondern nur herunterladen. Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted January 28, 2005 Report Share Posted January 28, 2005 Danke, hab dann auch gleich nachgeschaut. Stimmt! Werde es mal versuchen. Man kann es ja ne Weile kostenlos testen. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted January 29, 2005 Report Share Posted January 29, 2005 Ich sehe AnyDVD eher als eine Art Notwehrinstrument des Users gegen die Willkür der Filmindustrie.Angefangen beim Abspielen und Weiterbearbeiten von Un-DVD´s bis hin zum Überspringen von Zwangstrailern und ausblenden von Zwangsuntertiteln bei Orginaltonspuren ausländischer Filme leistet dieses kleine Programm hervorragende Dienste. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 29, 2005 Report Share Posted January 29, 2005 Ich sehe AnyDVD eher als eine Art Notwehrinstrument des Users gegen die Willkür der Filmindustrie.Angefangen beim Abspielen und Weiterbearbeiten von Un-DVD´s bis hin zum Überspringen von Zwangstrailern und ausblenden von Zwangsuntertiteln bei Orginaltonspuren ausländischer Filme leistet dieses kleine Programm hervorragende Dienste. Ja! Genau! Und eben, um sich Sicherheitskopie zu erstellen, um die Originale zu schonen. Interessanterweise ist das ja ein Treiber, der vollkommen im Hintergrund läuft und so konfiguriert werden kann, daß der Nutzer des PCs nicht einmal ein Icon sieht. Normale Kopiersoftware erkennt nun keinerlei Kopierschutz mehr und kopiert die CD oder DVD. Hat nun der Nutzer einen wirksamen Kopierschutz umgangen? Meine Auffassung: Ein Kopierschutz, der durch einfaches Einlesen und Umkodieren der Daten beseitigt werden kann, ist kein wirksamer Kopierschutz, höchstens eine Schutzbehauptung. Das Ungehen eines Kopierschutzes setzt das Wissen darüber voraus, daß ein Kopierschutz vorhanden ist. Selbst wenn auf der CD-/DVD-Hülle ein Hinweis auf einen Kopierschutz draufsteht, probiere ich sowas aus Interesse immer gerne aus. Und mit dem Treiber im Hintergrund (den ja jemand anderes installiert haben kann) bemerke ich keinerlei Schutz. Also mache ich nichts ungesetzliches. Die Kanzlei Waldo.. mit ihrem Anwalt Hüg.. sind ein ganz übler Drecksverein. Wenn die von irgendjemandem plattgemacht würden, ich würde klammheimliche Freude dabei empfinden, auch wenn es für mein Rechtsempfinden vollkommen verwerflich scheint, körperliche Gewalt auszuüben. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 29, 2005 Report Share Posted January 29, 2005 Ich mag mümmelnde Schaafe. Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 29, 2005 Report Share Posted January 29, 2005 2. den oben aufgeführten Unternehmen die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen, Beethovenstr. 12, 80336 München entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 125.000,00 in Höhe einer 1,3 Regelgebühr gem. Nr.2400 VV RVG zuzüglich einer Erhöhungsgebühr von 2,0 gemäß Nr. 1008 VV RVG sowie Auslagenpauschale (insgesamt EUR 4.742,30) zu erstatten. Irgendwie haben die aber die Mehrwertsteuer bei obiger Rechnung vergessen. Streitwert 125.000 (ist ja schon eine Frechheit für sich) 1,3 Verfahrensgebühr 1.860,302,0 Erhöhungsgebührgebühr 2.862,000,0 Vergleichsgebühr 00,00 Pauschale 20,00 Gesamt 4.742,30 16 % Umsatzsteuer 758,77 Insgesamt 5.501,07 Die Erhöhung ist auch falsch berechnet, denn pro Beteiligten 0,3 erhöhung und das geht bei 2,0 ja nicht, da ja nicht durch 0,3 teilbar. Ich hoffe es wurde noch nicht gezahlt. Massenabmahnungen sind im übrigen in D nicht zulässig. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 29, 2005 Report Share Posted January 29, 2005 Nee, gezahlt wurde nicht. Aber mein eigener Anwalt hat bereit etwa 2200€ kassiert. Der Streitwert gilt auch für seine Kostenrechnung. Im Falle einer Gegenklage, um das Geld eventuell wieder reinzubekommen, gilt allerdings nur der Streitwert der geforderten 4732 Euro, insofern etwas "billiger", aber eben immer noch ein Risiko. Und damit kalkulieren ja diese Schweine. Die Unterlassungserklärung wurde unter Streichung der Kostennote und (im Anschreiben des Anwaltes) unter "Ausschluß jeglicher Rechtspflicht" (oder so ähnlich, war aber unbedingt erforderlich nach Aussage Anwalt) fristgerecht abgegeben. Frist betrug übrigens einen Tag und 18 Stunden. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 Ich meinte mal irgendwo gelesen haben,war am Anfang der Abmahnwelle,das solch kurze Fristen rechtswiedrig sind da es den meisten nicht möglich ist sich rechtlich beraten zu lassen. Ich dachte immer das AnyDVD ein Reparaturprogramm für defekte DVDs sei,so wurde mir das mal erklärt.Erfahrungen damit habe ich keine,habe erst seit zwei Wochen überhaupt DVD-Laufwerke im Rechner. Auf die kam es auch nicht mehr an. Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 Komisch... mir erklärte man, das Programm sei einfach besonders leicht bedienbar - ideal für Laien wie mich. Muss direkt mal schauen, ob das stimmt... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 31, 2005 Report Share Posted January 31, 2005 Die Abmahnung wegen eines Berichts gegen heise-online ist ein Skandal. Diesen Abzocke-Gaunern aus der Unterhaltungsindustrie sollte man den Geldhahn abdrehen, indem man sie auf ihren "intelectual properties" schmorend sitzen läßt... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 31, 2005 Report Share Posted January 31, 2005 der Unterhaltungsindustrie sollte man den Geldhahn abdrehen, indem man sie auf ihren "intelectual properties" schmorend sitzen läßt... Eine interessante These. Bisher habe ich immer originale CD´s gekauft und auf das Brennen verzichtet, um die Künstler für ihre Leistung zu entlohnen. D´ß ich aber damit die geldgierige Hysterie der Aasgeier der Unterhaltungsindustrie stärke, habe ich nicht bedacht. Werde daher ab sofort nicht mehr kaufen, sondern die Geier hungern lassen. Die Künstler werde ich dafür lieber auf Livekonzerten bezahlen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted February 2, 2005 Report Share Posted February 2, 2005 Nun denn, jetzt sind im betreffenden Link aus einem Klick zwei Klicks geworden. Wenn das einen Unterschied macht, so sei es. Rechtlich tut es das in der Tat. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 5, 2005 Report Share Posted February 5, 2005 Hier noch ein Fall einer Abmahnung http://www.ballz.de/sonyvsballz.html MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 8, 2005 Report Share Posted February 8, 2005 @ Pferdestehler Ist das Thema noch nicht durch? Ist das alles eine große Grauzone oder was? Mich würde interessieren, was "heise" dazu sagt..... gibt es da mehr Infos zu? Was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Kannte sich --> Zarzal nicht mit dem Thema aus? *kopfkratz* Gruß Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 8, 2005 Report Share Posted February 8, 2005 Mein Anwalt will nun innerhalb eines Monats nach Möglichkeit eine Entscheidung, ob wir zurückschlagen sollen. Kostenrisiko erneut rund 1200 Euro. Ich bin unschlüssig. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 8, 2005 Report Share Posted February 8, 2005 das ist ja Wahnsinn. Kennen die sich nicht selber damit aus? Ich frag mal meinen RA. Letztlich kann es einen ja täglich erwischen mit diesen dämlichen Abmahnungen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted February 9, 2005 Author Report Share Posted February 9, 2005 In der Sache gibt es ein kleines Update bei Heise: [...]Wegen eines Berichts über AnyDVD hat die Musikindustrie den Heise Zeitschriften Verlag abgemahnt: Durch den Bericht werde gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verstoßen. Der Verlag hat diese Abmahnung als unberechtigt zurückgewiesen und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung abgelehnt; eine angedrohte Klage wurde dem Heise Zeitschriften Verlag bislang noch nicht zugestellt. Quelle Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 könnte wegweisend sein. Kann mir vorstellen, dass sich heise.de nicht so einfach unterkriegen lässt.... sollte man dranbleiben. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 Mein Anwalt hat den Link zumindest schon in der Inbox liegen. @BELuser Komme auf Deine PM noch zurück. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 Pferdestehler.. Ich weiß, es ist Dein Geld.Ich will und kann Dir da auch nicht reinreden. Aber wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich volle geschütze auffahren und mich vollstes Rohr dagegen wehren. Ich meine, ich mache das nicht gewerblich.Aber solange ich Internet und einen PC habe, wird mich keiner daran hindern, meine Software und Filme selbst herunterzuladen!Da können diese Bekloppten ihre bekloppten gesetze noch so oft ändern und verschärfen wie sie wollen, auf mich macht das keinen Eindruck!Peinliche Kleingeister. Im Rest der Welt wird das ja auch nicht so eng gesehen ! MfGmhz Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 Ich lade nichts runter, ich hatte nur einen Link gesetzt. Mehr nicht. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 Umso schlimmer, was diese Eigenzensur schützt darum für einen Wirbel machen. Da krieg ich das große wenn ich das höre! MfGmhz Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted February 9, 2005 Report Share Posted February 9, 2005 Das Sicherste wird sein, sich einen Provider im Ausland zu suchen. Aber wer kann schon polnisch oder tschechisch ? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted February 9, 2005 Author Report Share Posted February 9, 2005 DANKE NetGhost! Das beobachte ich sehr genau!Gern geschehen. Ich wollte schon länger noch was zu diesem Thema schreiben, kam aber nicht dazu. Danke daß Du den Text der Abmahnung hier veröffentlicht hast. Ich halte die Abmahnung die Du bekommen hast an mehreren Stellen für angreifbar aber das muß am Ende ein auf Abmahnungen spezialisierter Anwalt prüfen. Das Dilemma ist hier die Tatsache, daß Du den Unterlassungsvertrag unmodifiziert abgegeben hast. Ich kenne als Leidengenosse (allerdings einer anderen Branche und Gesetzlage) die Vorgehensweise kommerzieller Abmahnvereine und die gehen teilweise noch viel ekelhafter vor als Anwaltskanzleien. Gern wird darauf hingewiesen daß die Frist für die Abgabe des Unterlassungsvertrags nicht verlängerbar sei ("Eine Verlängerung der gesetzten Frist ist grundsätzlich ausgeschlossen!") und die Unterlassungserklärung nur unmodifiziert abgegeben werden darf. Die Erfahrung zeigt, daß dies jedoch Papiertiger sind und Fristverlängerungen, inhaltliche Änderungen sowie die Reduzierung der Vertragsstrafe sehr wohl möglich sind. In einem Fall habe ich die Vertragsstrafe einfach auf die Hälfte reduziert und der Vertrag wurde trotzdem akzeptiert. Widerspricht man der Abmahnung inhaltlich, bedeutet das noch lange nicht daß die Kanzlei bzw. der Abmahnverein sofort klagt. Geht man dabei substantiiert vor, so folgt i.d.R. ein reger Schriftwechsel mit diversen Nachfristen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Abmahngebühr in den Unterlassungsvertrag aufzunehmen gilt übrigens unter seriösen Juristen als höchst unseriös! Essentiell und absolut unverzichtbar in jedem Unterlassungsvertrag ist jedoch eine Klausel die den Vertrag automatisch aufhebt sofern ein Gericht oder der Gesetzgeber die Rechtslage entsprechend ändert bzw. klarstellt! Selbstverständlich wird man diese Klausel in keinem vom Gegner vorgefertigten Unterlassungsvertrag finden, denn damit sichert sich dieser die Gültigkeit der Vereinbarung gegenüber Gewerbetreibenden für 30 Jahre ungeachtet dessen wie und ob sich die Rechtslage in der Zwischenzeit ändert! (Gibt eine Privatperson die Unterlassungsverpflichtung ab, so ist von einem Anwalt zu prüfen ob ggf. § 194 bzw. 195 anwendbar sind und somit eine Verjährung nach 3 Jahren eintritt.) Sollte es in der Heise-Abmahnung einen Musterprozeß geben, der feststellt daß Links zur Internetpräsenz der Fa. Slysoft ausdrücklich legal sind dann sind sämtliche Unterlassungsverträge mit o.g. Klausel gegenstandslos. Unterlassungsverträge ohne diese Klausel bleiben weiter wirksam. Man kann zwar mit gestiegenen Chancen dagegen klagen, was aber wieder mit Zeitaufwand, Kosten und gewissem Risiko verbunden ist.Sollte es ein positives Grundsatzurteil geben, würde ich die Kanzlei anschreiben und "zur Vermeidung einer Klage" eine schriftliche Bestätigung bitten daß der Vertrag damit unwirksam geworden ist. Einen Versuch ist es wert! Was die Abmahnung an Heise angeht: Mit Heise hat sich die Kanzlei einen würdigen Gegner ausgesucht, der zudem eine klare Position zu Themen wie Kopierschutz, Recht auf Privatkopie etc. bezieht!Ich könnte mir sehr gut vorstellen daß die Kanzlei entweder nichts mehr von sich hören läßt oder sich außergerichtlich zu einigen versucht (ich hoffe daß heise darauf nicht eingeht!). Das hätte aus Sicht der Musikindustrie und der Kanzlei nämlich den Vorteil, daß die als Basis für die Abmahnungen dienende, herrschende Rechtsunsicherheit nicht durch ein Grundsatzurteil gefährdet ist! Quote Link to post Share on other sites
Guest Wilfried Webber Posted February 10, 2005 Report Share Posted February 10, 2005 Das Sicherste wird sein, sich einen Provider im Ausland zu suchen. Aber wer kann schon polnisch oder tschechisch ? Ich - und ich helfe gerne jedem bei Suche und Formularsausfüllerei! Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 10, 2005 Report Share Posted February 10, 2005 gilt für Polen und Tschechien nicht EU-Recht? Sollte auch nicht wirklich wasserdicht sein. Einen Server in Tibet wäre sicher. Gruß Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 10, 2005 Report Share Posted February 10, 2005 Server in Tibet? Da sitzt doch der chinesische Zensor dazwischen. Wobei dem "Piraterie" eher gleichgültig sein dürfte. Quote Link to post Share on other sites
Ali-Gator 0 Posted February 10, 2005 Report Share Posted February 10, 2005 gilt für Polen und Tschechien nicht EU-Recht? Seit 1.5.2004 gilt das auch dort. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted February 10, 2005 Report Share Posted February 10, 2005 @ Ali-Gator Naja, wäre mir nicht so sicher. Aus Eigenerfahrung weiß ich, dass die "Neuen" laaaaange Übergangsfristen haben.... prinzipiell jedoch stimmt das. Wirklich wasserdicht jedoch wäre auch ein Server in der Ukraine. Die Mafia macht alles wasserdicht. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted February 11, 2005 Author Report Share Posted February 11, 2005 Zum Thema Abmahnungen habe ich noch einen sehr guten und ausführlichen Artikel gefunden, nämlich diesen hier. Ich zitiere: Es genügt nicht, - [...]- beim Vorliegen einer berechtigten Abmahnung lediglich das beanstandete Verhalten - zum Beispiel durch Löschen entsprechender Inhalte - einzustellen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung muss zusätzlich abgegeben werden. Die Fristen sind grundsätzlich ernst zu nehmen, sollten jedoch nicht dazu verleiten, vorschnell die geforderte Erklärung abzugeben. Also Ruhe bewahren und den Vorwurf zunächst genau prüfen. Natürlich kann man in Zweifelsfällen auch "klein beigeben", das heißt die Unterlassungserklärung abgeben und das vorgeworfene Verhalten einstellen; dann steht man jedoch immer noch vor dem Problem, dass der Abmahner seine Abmahnkosten erstattet haben will [...] Vorsicht bei Vorformulierungen[...] Meist enthält eine Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung (siehe den oben abrufbaren Beispielstext einer Abmahnung). Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Häufig sind die Erklärungen viel weiter gefasst, als zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr erforderlich. Man läuft dann Gefahr, sich in Punkten zu verpflichten, auf die der Abmahner eigentlich keinen Anspruch hat und gegebenenfalls durch einen späteren Verstoß gegen die Unterlassungserklärung die versprochene Vertragsstrafe auszulösen, obwohl das Verhalten objektiv betrachtet gar nicht rechtswidrig ist. Derart weitreichende Unterlassungserklärungen sind - wenn überhaupt - später nur mit größerem Aufwand zu korrigieren. Im Regelfall wird man daher eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Insbesondere wird man darauf achten müssen, dass sich die Unterlassungserklärung nur auf die konkrete Verletzungshandlung bezieht. Die Kunst besteht also darin, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass sich diese auf alle "maßgebenden charakteristischen Merkmale" der gerügten Verletzungshandlung erstreckt - nicht mehr und nicht weniger. In der Praxis ist es deshalb weithin üblich, die [...] Überprüfung der Angemessenheit der Höhe durch ein Gericht einzufügen. Dies kann etwa wie folgt lauten: "A verpflichtet sich, es bei Meidung einer durch B nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe, im Streitfall zu überprüfen durch ein ordentliches Gericht, in Zukunft zu unterlassen ...". Gestrichen werden in der Praxis auch vorformulierte Ausschlüsse des so genannten Fortsetzungs-zusammenhangs: zum Beispiel "A verpflichtet sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von x.xxx Euro an B zu zahlen". Vorsicht geboten ist auch bei Klauseln zur Übernahme von Abmahnkosten - wie im oben genannten Abmahnkosten-Fall. Grundsätzlich hat zwar der Rechteverletzer die Kosten des gegnerischen Anwalts für eine berechtigte Abmahnung zu tragen (siehe unten). Gleichwohl besteht aus rechtlicher Sicht kein Anlass, sich im Rahmen der Unterlassungserklärung ausdrücklich zur Übernahme der verlangten Abmahnkosten zu verpflichten. Eine entsprechende Passage zur Kostenübernahme wird daher in der Regel gestrichen. [...] auch empfohlen, die Unterlassungserklärung mit dem Zusatz "rechtswirksam, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu unterzeichnen [...] Bei guten Erfolgsaussichten kann man gegen den in der Abmahnung behaupteten Anspruch auch aktiv mit einer so genannten "negativen Feststellungsklage" gerichtlich vorgehen, das heißt geltend machen, dass der behauptete Unterlassungsanspruch nicht besteht. Dies kann etwa erwogen werden, wenn die Unterlassungserklärung zu allgemein gehalten ist und das gerügte Verhalten nicht genau bezeichnet. Für eine negative Feststellungsklage ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Rechtsanwalt in der Regel zwingend erforderlich. Beispieltext einer modifizierten Unterlassungserklärung (PDF) Wie gesagt, hier die Quelle. Sehr lesenswerter Artikel, auch wenn er sich überwiegend auf Abmahnungen im Schulischen Bereich bezieht haben die Hinweise doch auch im Wettbewerbs- und Unrheberrecht Gültigkeit. Quote Link to post Share on other sites
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