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Z282

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  1. Woher nimmst Du diese Auslegung? In logischer Fortsetzung dessen wäre an jeder Kreuzung mit grüner LZA mit Querverkehr zu rechnen.
  2. @rth: Grundsätzlich ja. Revision kann man allerdings nicht beliebig einlegen, sondern nur als Beteiligter (Kläger oder Beklagter) in einer aktuell vom oberen Verwaltungsgericht eines Landes entschiedenen Sache. Auch muß das obere Verwaltungsgericht Revision zulassen (wobei es allerdings auch das Mittel Nichtzulassungsbeschwerde gibt). Im Fall dieser Ortstafeln (wie bei allen anderen Verkehrszeichenanordnungen auch) müßte man also die Ochsentour gehen: Widerspruch (soweit nach Landesrecht vorgesehen), Klage vor dem VG, Berufung vor dem OVG/VGH, Revision vor dem BVerwG. Zum vollständigen Verst
  3. Da es sich um Bundesrecht (StVO) handelt: Ja. Die in solchen Urteilen enthaltene Rechtsauslegung hat grundsätzlich bundesweit Gültigkeit. Der Regelfall ist die Ausführung des Bundesrechts durch die Länder in eigener Verantwortung (Art. 83 GG). Bei divergierender Rechtsprechung der Obergerichte der Länder (was schon mal vorkommt) liegt es ggf. nahe, zu einem solchen Urteil Revision beim BVerwG zu beantragen. An die in dessen Urteil formulierten Rechtsgrundsätze sind dann wiederum die Verwaltungsgerichte der Länder gebunden.
  4. A 115 FR Nord, AS Zehlendorf, kurz hinter der Berliner Ortstafel: Dort gilt auf schnurgerader Strecke dauerhaft Tempo 80. Wenige Meter hinter dem Beginn der Tempo-80-Regelung die Meßstelle. Und da in B die Ortstafeln an der Stadtgrenze stehen, werden alle Verstöße, auch die auf Autobahnen, nach Innerortsmaßstäben bewertet. Zur Rechtmäßigkeit solcher Ortstafelstandorte gibt es eine schöne Rechtsprechung des hess. VGH.
  5. Ach, ist's schon wieder Sommerlochzeit. Das würde erklären, weshalb SPON das begierig aufgreift. Hier bin ich aber der Überzeugung, daß die ein totes Pferd reiten. Aber vielleicht wollen die ja dann zum Ausgleich das schlechte alte Pervitin wieder legalisieren, damit man wenigstens wach bleibt ...
  6. Die sogenannte "StVO-Novelle" - eigentlich Straßenverkehrsrechts-Novelle - ist eine Regierungsverordnung. Die geht nur durch den Bundesrat, nicht durch den Bundestag. Da gibt es keinen Vermittlungssausschuß. Die einzige Chance wäre die Feststellung eines Verkündungshindernisses gewesen, sprich durch die Maßgabebeschüsse des BR verursachte schwerwiegende rechtliche Fehler.
  7. Es sind leider genug unterwegs, die sowas ernst meinen.
  8. Einen freien Menschen zeichnet insbesondere aus, daß er die Möglichkeit hat, falsch oder richtig zu handeln. Ein System, welches der Strafandrohung und ggf. Strafe nicht mehr bedürfte, weil alles strafbare Handeln von vornherein unmöglich wäre, wäre maximal unfrei.
  9. Ich finde den pauschalen Vorwurf der Wegelagerei hier für unangemessen. Immerhin war das an einer Arbeitsstelle, und immerhin waren dort 100 und nicht wie in vergleichbaren Fällen andernorts 80 oder 60 angeordnet. Außerdem gehört das meiste mir bekannte Personal der Autobahnpolizeien immer noch zu denjenigen, die - im Rahmen ihres Auftrags - einen grundsätzlich partnerschaftlichen Ansatz verfolgen. Das mag in der Fläche und noch mehr bei den Kommunen anders aussehen. Hier ist u. a. vorgegeben, daß eine aktive Tarnung der Meßechnik grundsätzlich nicht erfolgt (4.1.6, letzter Satz). Wird bei Meß
  10. Das stimmt ja weiterhin. Was falsch ist, daß diese Verengungsstelle ein physisches Hindernis bedingt. Sie kann auch durch Dauerlichtzeichen vorgegeben sein. Ich sehe allerdings auch, daß die Aufstellung einer fahrbaren Absperrtafel hinter bzw. stromabwärts von einem Sperrkreuz widersprüchlich ist. Spätestens bei einer Unfall- oder Pannenstelle wird es jedoch keine fahrbare Absperrtafel geben ...
  11. Das kann ich für diese und benachbarte Anlagen definitiv ausschließen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Schaltung: 1. Automatikprogramme 2. Sonderprogramme 3. Handprogramme 4. Vor-Ort-Schaltungen. Automatikprogramme werden wie der Name schon sagt automatisch aktiviert aufgrund der laufend im 15- oder 60-Sekunden-Intervall erfaßten Verkehrs- und Umfelddaten. Die Schaltanforderung wird pro Querschnitt (=Schilderbrücke) ermittelt, dann der für dieses Progamm festgelegte Trichter stromauf- und stromabwärts darüber gelegt und dann ein Quer- und Längsabgleich mit den übrigen Schaltan
  12. Zu Deinem ersten Punkt: Du hast mit diesem Einwand grundsätzlich recht, und auch ich sage bei jeder Gelegenheit, daß bei der Absicherung von Arbeitsstellen unter Einbeziehung von SBA die fahrbare Absperrtafel spätestens unter dem ersten Sperrkreuz zu stehen hat. Alles andere ist grundsätzlich widersinnig. Allerdings gehen nicht alle Schaltungen dieser Art mit Absicherungen durch Absperrtafeln und Leitkegeln oder Leitbaken einher; insbesondere bei der Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen ist das aufgrund von deren Nichtplanbarkeit dann die einzige Absicherung. Ähnliches gilt auch für di
  13. Das politische Problem sehe ich allerdings darin, daß die weit überwiegende Mehrheit der wahrnehmbaren "Verkehrspolitiker" von der grünen Fakultät sind. Ungeachtet dessen, daß sie - gottlob nach wie vor - nur eine Minderheit vertreten und eine unerträgliche Agenda mit Volksumerziehung und Verbieten, Verhindern und Verteuern verfolgen, sind sie in der öffentlichen Wahrnehmung weit überproportional vertreten. Welche profilierten Verkehrspolitiker (und eben keine verkappten Umweltpolitiker) gibt es denn im bürgerlichen Lager? Weshalb entwickelt man dort keine akzentuierten Gegenpositionen zur v.
  14. Von einem Troll lasse ich mir nicht vorschreiben, wo, wann und was ich jeweils poste. Man sollte ihn aber auch nicht füttern.
  15. ... und dann kommt sowas raus: https://www.hessenschau.de/panorama/knoellchen-flut-auf-a5-bei-friedberg-265-verstoesse-an-einem-tag,knoellchen-mittelhessen-100.html Ich finde die Aktion gut und hoffe, daß sich dadurch auch mal rumspricht, daß das Befahren eines mit rotem Dauerlichtzeichen gesperrten Fahrstreifens einen Rotlichtverstoß darstellt.
  16. Scheuer will die Fahrverbotsorgie wohl wieder einkassieren: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207988157/Scheuer-will-haertere-Strafen-fuer-Verkehrssuender-wieder-einkassieren.html Wobei sich mir dazu zwei Fragen stellen: 1. Warum erst jetzt, wenn das Kind im Brunnen liegt? 2. Wie will er die Länder, auf deren Betreiben das gerade aufgenommen worden ist, zur Zustimmung bewegen?
  17. Was ist das? Beschäftigen die sich mit Untermenschen - wie dir? Es gibt in der Behördenorganisation vieler Länder oberste, obere Mittel- und untere Behörden. Untere Polizeibehörden sind dann z. B. die örtlichen Ordnungsbehörden. Forenteilnehmer als Untermenschen zu titulieren oder bei einem solchen Beitrag den Gefällt-mir-Knopf zu drücken ist absolut inakzeptabel. Lest mal Geschichtsbücher.
  18. Sowas war doch abzusehen und längst fällig. Da hast Du sicherlich recht. Aber ob das wirklich sinnvoll und zielführend sein wird, möchte ich arg bezweifeln Abzusehen ja - angesichts der zahlreichen Auto- und Freiheitsfeinde an den Spitzen der Länderverkehrsministerien. Aber überfällig? Bei seit langem rückläufigen Unfall- und Opferzahlen? Was zugenommen hat, sind doch allenfalls die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aus rein populistischen oder ideologischen Gründen, ohne jegliche fachliche Begründung, angeordnet sind, und die dementsprechend kaum jemand akzeptiert. Da muß man dann zum R
  19. Was du oder ich von der Verschärfung halten ist letztendlich ohne Belang. Sie kommt. Wichtig ist nur noch das Datum ab wann! Allerdings mag ich es nicht ausschließen, daß das zumindest auf die polizeiliche Überwachungspraxis gewisse Auswirkungen haben kann. Wenn man die Ahndung vergleichsweise geringfügiger Verstöße für unverhältnismäßig erachtet, verfolgt man sie halt erst gar nicht mehr. So geschehen vormals in Frankreich, als eine Flatrate von 900 FF für Geschwindigkeitsüberschreitungen galt, weshalb die meisten flics sich mit Kleinigkeiten bis [je nach persönlichem Geschmack] km/h nicht
  20. Komm mal nach Hessen. Derzeit fällt mir die Baustelle auf der A 3 in Höhe Raunheim oder der A 5 über den Rimberg ein, wo Tempo 100 angeordnet ist. In den vergangenen Jahren Tempo 100 in Baustellen beispielsweise an der A 3 zwischen Hanau und Seligenstadt, der A 5 zwischen Butzbach und Gambacher Kreuz, der A 45 bei Linden, der A 485 in Höhe Gießen oder der A 66 in Höhe Nordwestkreuz Frankfurt. Wenn Saison ist und wieder mehr Baustellen eingerichtet werden, werden's mit Sicherheit wieder mehr. Jedenfalls überall dort, wo die Voraussetzungen nach RSA - mindestens 3,50m für die Hauptfahrstreifen,
  21. ...und es scheint erklärter Wille der Verkehrsminister (nicht der Innenminister!) der Länder zu sein, daß man künftig mehr auf Schilder und Tacho achtet, weniger auf Kinder.
  22. Schlechte Verlierer halt. Die Vorläuferorganisation hat sich ja auch 40 Jahre lang mit allen Mitteln gegens Verlieren bewahrt.
  23. Scheuer (die BReg) hat die Novelle eingebracht - aber ohne die drastischen Verschärfungen bei Bußgeld, Punkten und Fahrverboten bei Geschwindigkeit. Schritt 1: Die Bundesregierung ("Scheuer") legt den Entwurf dem Bundesrat vor. Schritt 2: Der Verkehrsausschuß des Bundesrats spricht die Empfehlung aus, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu verschärfen. Schritt 3: Das Plenum im Bundesrat faßt den Beschluß, der Vorlage von Scheuer zuzustimmen, aber mit zahlreichen Maßgaben, u. a. den genannten Verschärfungen. Er nimmt insoweit die Empfehlung seines Verkehrsausschusses auf. Schritt 4: Die Bundesr
  24. Das stimmt so nicht. Die Fahrverbots- und Bußgeldorgie bei den Geschwindigkeiten ist erst über die Ausschußempfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses ins Verfahren gekommen und wurde von den Ländern im Plenum in den Maßgabebeschluß übernommen. Sie war nicht im VO-Entwurf der BReg enthalten. Dieser Mist ist ausschließlich auf dem Mist der Länder gewachsen, und das ohne Abwägung und Diskussion in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen der Fachleute, sondern ausschließlich über die politische Schiene des Bundesrats und mit heißer Nadel. Interessant auch, daß sich der Bundesrats-Innenausschuß überh
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