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Z282

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Everything posted by Z282

  1. Für den Anhänger wird man wohl § 36 Absatz 1 StVO anwenden können. Anders sieht es freilich für den Bulli aus, soweit dieser zum Zweck der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten am Anhänger dort abgestellt sein sollte. 50 oder 100 Meter Fußweg von / zu einer legalen Abstellmöglichkeit werden wohl auch Uniformträgern zuzumuten sein, und "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" wird es wohl kaum "dringend geboten" sein, den Fußweg auf 5 Meter zu reduzieren. Aber eine Krähe....
  2. ...in deren Berichterstattung der HR mal wieder voll in seiner Rolle als Rächer der Enterbten und (vermeintlichen) Verwaltungsopfer aufgeht: http://www.hessenschau.de/tv-sendung/video-56064.html Was der Bericht verschweigt: - Die Eigentümer der Häuser unmittelbar neben der A 49 sind im Rahmen der Baurechtschaffung in Geld entschädigt worden (was aber zwischenzeitlich mindestens 40 Jahre her ist, und was man anders als eine bauliche Lärmschutzmaßnahme dann gern mal vergißt oder unter den Teppich kehrt). - Wortführer der BI leben in einer weiter von der Autobahn entfernten Siedlung, die e
  3. Autobahnbaustelle ist nicht gleich Autobahnbaustelle. Das größte Risiko für die Beschäftigten besteht in den sogenannten Tagesbaustellen, Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) gemäß RSA 95. Aber auch dort läßt sich das Risiko erheblich vermindern, wenn man bestimmte Grundsätze beachtet: - kein Überqueren der Fahrbahn zu Fuß, auch nicht bei Auf- und Abbau - Abstellen der Absperrtafeln nur mit Zugfahrzeug, d. h. kein An- und Abkuppeln auf der Autobahn - kein Aufenthalt in den Zugfahrzeugen bei ortsfesten Arbeitsstellen. Das größte Risiko geht verkehrsseitig allerdings nicht von zu schnell fa
  4. Vgl. §§ 29 Abs. 2 Satz 2 2. Hs., 35 Abs. 1-5 StVO. Demnach ist auch bei Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO das Fahren in Verbänden mit mehr als 30 Kfz erlaubnispflichtig, ausgenommen, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 StVO erfüllt sind (also bei Unglücksfällen, Katastrophen usw.) sowie Bundeswehr und Truppen der NATO.
  5. Es soll aber auch in D schon Sonderrechtsnutzer gegeben haben, die auf unangenehme Weise Bekanntschaft mit dem § 35 Abs. 8 StVO gemacht haben...
  6. D'accord - allerdings fällt schon auf, daß auf einem Gebiet die x-te Eskalationsstufe der Technisierung und Automatisierung gezündet werden soll, während auf den anderen noch weitgehend händisch oder zumindest mit hohem personellen (Auswerte-)Aufwand gearbeitet wird. Glaube man bloß nicht, daß die ganzen Anbieter von Überwachungsgeraffel die Kosten für Entwicklung und PTB-Zulassung aus rein altruistischen Gründen auf sich nehmen - die machen das für die Gerätschaften, bei denen sie sich die besten Einnahme- und Gewinnaussichten versprechen. Anders gesagt: Der Nutzen für die Verkehrssicherhei
  7. Es wär schon hilfreich vor der eigenen Tür zu kehren. Was gäbe es denn dort zu kehren?
  8. Schon das pseudo-englische Wort ist ja Murks: "Control" heißt im Englischen bekanntlich "Steuerung" und nicht etwa "Kontrolle" im Sinne von "Überwachung", das ist "enforcement". Ich hielte es ohnehin für zielführender, sich stattdessen mal um eine Automatisierung der Überwachung der massenhaften Verstöße im Lkw-Verkehr, insbesondere Überholen, Abstand und Überladung, zu kümmern, anstatt bei der Geschwindigkeitsüberwachung die nächste Sau durchs Dorf zu jagen. [OT]Und für die Vertreibung der allnächtlich in lebensgefährlicher Weise auf Seitenstreifen, Ein- und Ausfädelungsstreifen und Notha
  9. Hier springt der Minister mMn zu kurz - auch wenn die "saubere" Lösung möglicherweise nicht in seine Zuständigkeit fällt. Die sieht nämlich so aus, daß man die Höhe (und das Ob!) von Geschwindigkeitsbeschränkungen (wieder) an strengere Kriterien bindet und im Ergebnis großflächig Geschwindigkeitsbeschränkungen auf- oder anhebt, oder situativ (zB bei Nässe) oder zeitlich einschränkt. Anhebung auf 60 oder 70 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, wo die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Weshalb nicht 120 statt 100 auf den vierstreifigen Schnellstraßen, vgl. Polen? Bei Beschränkungen aus
  10. Mich wundert, daß man nicht in der Lage war, die Rufbereitschaft der AM rauszuschicken, um den AQ an der Streckenstation in Vor-Ort-Betrieb zu nehmen oder, wenn das zu kompliziert ist, einfach den FI-Schalter rauszuhauen. Dunkel schalten geht immer, man muß halt seinen Allerwertesten rausbewegen.
  11. Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn.
  12. Mir sind allerdings auch Fälle bekannt, bei denen die Versicherungen nach Autobahnunfällen - gegen allgemeine öffentliche Empörung, aber nach Feststellung der Gerichte zu Recht - gegen die Höhe von Gebührenrechnungen freiwilliger Feuerwehren vorgegangen sind, weil der in Rechnung gestellte Umfang des Einsatzes über das hinausgegangen war, was nach den landesrechtlichen Vorschriften im Einzelfall geboten war. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung kann es in solchen Fällen jedoch durchaus sein, daß dieses Handeln der FF deutlich zu einer beschleunigten Räumung der Unfallstelle beigetragen hat
  13. Interessanter Ansatz, Dir ist aber bewusst, dass die freiwilligen Feuerwehren keine Lohnkosten erforden, wogegen professionelle Einsatzkräfte normale Gehälter kosten. Ausserdem sind die "freiwilligen" ja in der Fläche gestreut, wogegen die Berufsfeuerwehr sich in Städten oder großem Firmen oder Flufhäfen bewährt. Eine Berufsfeuerwehr, die erst 100 km zum Einsatzort fahren muss, ist wenig sinnvoll. Und alle 20 km eine Berufsfeuerwehr mit allen Gerätschaften an der Autibahn zu positionieren ist ebenfalls eine recht teuere Angelegenheit. Theoretisch richtig, allerdings arbeiten viele Angehöri
  14. Z282

    Kampfradler

    Um es kurz zu machen, in unser Kleinstadt, sind wir so modern, es werden laut Ratsbeschluss, zur Förderung des Radverkehrs, aus Umweltgründen, für die Gesundheit der Bürger Parkplätze abgeschafft. Wer ins Städle will soll mit dem Fahrrad oder Bus kommen. MfG. hartmut Einen solchen Hochmut kann man sich in Wachstums- und Boomzeiten leisten. Ob solche Entscheidungen gerechtfertigt und richtig sind, darüber wird die Zeit unerbittlich richten. Wenn (wieder) Zeiten kommen, in denen die Kommunen sich nach Gewerbeansiedlungen /-steuern und Arbeitsplätzen strecken müssen, kann es dann durchaus E
  15. Unabhängig von der Beurteilung des individuellen (Fehl-)Verhaltens der handelnden Personen würde sich die Behandlung insbesondere von Großschadenslagen wie diesem Unfall wahrscheinlich erheblich professionalisieren, wenn man die freiwilligen Feuerwehren zugunsten von mehr Berufsfeuerwehren zurückdrängen würde. Hier wäre eine vergleichende Untersuchung der Strategien und Arbeitsweisen von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren bei schweren Autobahnunfällen sicher interessant. Möglicherweise sollte man auch über die Einrichtung einer Autobahnfeuerwehr ähnllich den Werks- oder Flughafenfeuerwehren
  16. Stimmt. Ein Stammtroll reicht. Hier jemand, der sich dagegen zur Wehr setzen möchte: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-tempolimit-auf-der-a81-zwischen-geisingen-und-engen
  17. ...was alles nicht ausschließt, daß eine Straftat nach § 315c vorliegen kann. Worin liegt die Relevanz geparkter Autos im Zusammenhang mit § 315c StGB? Weder werden sie überholt, noch kann man ihnen die Vorfahrt nehmen, und auch einen Zusammenhang mit den anderen in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorgängen sehe ich nicht.
  18. Denkbar ist insbesondere rücksichtsloses und grob verkehrswidriges falsches Überholen (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und Vorfahrtmißachtung (=Rotlichtfahrt). Es reicht mEn, wenn z. B. ein Zeuge scharf bremsen mußte, um eine Kollision zu vermeiden, die ansonsten mindestens einen entsprechenden Sachschaden nach sich gezogen hätte. Auch die Polizei scheint einen Anfangsverdacht in diese Richtung zu haben, vgl. den letzten Satz des von BamBam verlinkten Videos.
  19. Unter bestimmten Voraussetzugen und bei bestimmten Verkehrsvorgängen reicht die Gefährdung fremder Sachen von besonderem Wert aus, um eine strafrechtliche Relevanz auszulösen, § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Rspr. legt die Grenze für den besonderen Wert bei 500-1000 €, die sind schnell erreicht.
  20. 1. Also immer. Weshalb definieren wir in der StVO dann überhaupt noch sachliche Voraussetzungen, anstatt der gesamten Blaulichtfraktion jederzeit alles zu gestatten? 2. Abgesehen von der hoheitlichen Funktion wird jeder Paketdienst genauso argumentieren - "Un autre, qui pense, qu'il est le seul qui travaille..." Aber die werden für ihre hartnäckigen, vorsätzlichen und täglich vielfach wiederholten Verstöße ja auch nicht belangt (jedenfalls nicht so, daß sie davon abließen). Spannend wird es spätestens dann, wenn in der so geschaffenen unübersichtlichen Situation ein Kind beim Überqueren der
  21. Man kann sich hierzulande allerdings schon manchmal fragen, weshalb es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist (vgl. § 35 Abs. 1 StVO), in zweiter Reihe zu halten, anstatt zehn Meter weiter die gut sichtbare, drei Autolängen lange Parklücke anzusteuern. Aber da gilt hierzulande wohl in der Regel das Gesetz von der Krähe und dem Auge...
  22. Das deckt sich mit meinem bescheidenen Erfahrungshorizont. Der erste Schritt zu mehr Eigenverantwortung ist in diesem Fall das eigenverantwortliche Bezahlen der kostenpflichtigen Verwarnung. Die Polizei(liche Überwachung) spielt bei der Erziehung (nicht nur) der Radfahrer zu mehr Eigenverantwortung eine zentrale Rolle! Im Sinne der amtlichen Begründung zur StVO 2013 ist dies insbesondere die eigenverantwortliche Beachtung der Grundregeln der StVO (§§ 1-38) im Zusammenwirken mit den baulichen Gegebenheiten des Straßenraums. Vielleicht sollte man für bestimmte Kunden auch mal wieder den § 48 S
  23. Radfahrampeln haben gemäß RiLSA eine Gelbpase von 2 s. Die Billig"lösung" ist die kombinierte Radfahrer-/Fußgängerampel. Wo Radfahrer in der Lage sind, mit so hohen Geschwindigkeiten auf eine LSA zuzufahren, ist es ein Planungsfehler, diese gemeinsam mit dem Fußverkehr zu signalisieren. Dort hätte von der neuen Regellösung der StVO Gebrauch gemacht werden müssen, der gemeinsamen Signalisierung mit dem übrigen Fahrzeugverkehr. Diese Neuregelung der StVO hat neben (langfristig) besserer Begreifbarkeit auch das Ziel, die Radfahrer vom Joch der gemeinsmen Signalisierung mit den Fußgängern zu befre
  24. In NRW war's das erstmal: https://www.cdu-nrw.de/sites/default/files/media/docs/vertrag_nrw-koalition_2017.pdf (S. 64)
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