Jump to content

nachteule

iMember
  • Content Count

    2,787
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    115

Everything posted by nachteule

  1. Hallo, Mm3624, herzlich willkommen im Radarforum. Welchen Tatvorwurf willst Du denn gegenüber dieser Dame zur Anzeige bringen? Dein Bruder hat zuvor angegeben, dass er nicht gefahren ist. Die Dame kommt nun zu euch und sieht jemanden aus der Familie, der dem Fahrer auf dem Foto sehr ähnlich sieht und geht nun davon aus, dass es dieser jemand sein müsste, da der zweite aus dem Bunde ja schon die Tat abgestritten hat. Viele Grüße, Nachteule
  2. Hallo, Zöllner, Blitzermurks dürfte hier sicher nicht vorliegen, denn es gibt ja ganz offensichtlich ein eindeutiges Foto vom Fahrzeug und dem Kennzeichen. Hier stellt sich eher die Frage, ob da jemand mit einer Kennzeichendoublette herumfährt oder ob das Kennzeichen möglicherweise sogar zweimal ausgegeben worden ist (habe ich selber vor Jahren mal bei einem Fahrzeug festgestellt). Zu der Verwechslung PKW/Krad beim Anschreiben: So etwas kann schon mal passieren, wenn ein Häkchen falsch gesetzt wird. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, gery41, das ist doch nichts anderes als Stimmenfang bei den Bürgern, die nicht in der Lage sind, über ihren beschränkten Horizont zu sehen. Viele Grüße, Nachteule
  4. Hallo, Bluey, kann es sich hier um eine Messung mit dem Leivtec gehandelt haben (kenne mich mit diesem System nicht aus)? Viele Grüße, Nachteule
  5. Hallo, andicorsa, Du hast recht damit, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der sachbearbeitende Polizeibeamte eine Mitteilung an die Führerscheinstelle schreibt und es wäre grundsätzlich auch nicht falsch. Der Beamte kennt den TE vermutlich nicht und somit weiß er nicht, ob dieser schon des Öfteren negativ durch seinen Alkoholkonsum aufgefallen ist. Sollten bei der Fsst innerhalb kurzer Zeit mehrere Meldungen über solche Auffälligkeiten, unter Umständen auch ohne direkten Bezug zum Straßenverkehr, eingehen, wäre es nicht ausgeschlossen, dass dann doch eine MPU angeordnet wird. Im vor
  6. Hallo, Biber, Du magst ja mit diesem Kommentar recht haben, aber Du wirst nach all dem, was Blaulicht bisher geschrieben hat, nicht davon ausgehen, dass dieser schon jemals mit solchen Fällen zu tun hatte. Er hat ja vor einiger Zeit selber eingeräumt, dass er nicht der Verkehrspolizei angehört und dass die Verkehrssachbearbeitung nicht zu seinem Tätigkeitsfeld gehört. Viele Grüße, Nachteule
  7. Hallo, QTreiberin, stimmt so nicht ganz. So, wie der TE es schildert, wurde ihm der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorgeworfen und somit ein Strafverfahren eingeleitet. Da die BAK allerdings noch so gerade eben im Owi - Bereich geblieben ist, wird der Vorgang nach Lage der Dinge jetzt vermutlich vom Staatsanwalt in Bezug auf den Vorwurf nach § 316 StGB eingestellt und zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Hallo, Randy8361, ich wage zu bezweifeln, dass der Polizeibeamte keine Rückrechnung in Bezug auf Trunkenheitsfahrten k
  8. Hallo, m3_, keine Ahnung, denn die Kollegen hatten noch keine Zeit, dementsprechende Anzeigen zu schreiben. Viele Grüße, Nachteule
  9. Hallo, Diplomat, Dein Gegenwind würde nicht mal eine Ameise umpusten Punkt 1: Zumindest in BW gibt es einen Erlass, dass bei einer AAK ab 0,5 mg/l zwingend eine Blutprobe durchzuführen und eine Anzeige wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen ist. Punkt 2: Wie Du vielleicht noch nicht mitbekommen hast, wurde der Richtervorbehalt gekippt https://verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php Punkt 3: Es hat noch nie ein Recht auf einen Atemalkoholtest auf dem Evidential - Gerät gegeben. Dieser Test ist lediglich eine M
  10. Hallo, ZZ82, es ist ganz normal, dass Versicherungen und Gerichte bei manchen Kostenbescheiden Kürzungen vornehmen, denn nicht alles lässt sich so einfach nach dem 08/15 - Prinzip abrechnen. Die Werksfeuerwehren können auch nur bedingt unterstützen, denn sie können ihren Betrieb ja nicht komplett schutzlos zurücklassen. Dazu kommt, dass sich die Werksfeuerwehr ihren Einsatz vermutlich teurer bezahlen lässt als die FFW, die bei einigen Einsätzen auch kostenlos (für den Beteiligten) ausrückt. Bei Gefahrgutunfällen rückt auf Anforderung auch die Werksfeuerwehr der BASF aus, allerdings kön
  11. Hallo, Z282, so einfach, wie Du es Dir vorstellst, ist es nicht. Bei Autobahnabschnitten, die durch Ballungszentren führen, mag es noch möglich sein, die Berufsfeuerwehr aufzustocken, damit sie die Autobahneinsätze mit abarbeiten, aber nicht im ländlichen Raum oder in Gegenden ohne direkte Nähe zu einer Großstadt. Die genauen Zahlen sind mir nicht bekannt, aber ich bin überzeugt, dass es eine Mindeststärke für eine Feuerwache der Berufsfeuerwehr gibt und habe im Internet festgestellt, dass diese so um die 60 - 70 Mann/Frau bestehen dürfte. Diese Anzahl an Einsatzkräften dürften die mei
  12. Hallo, BMWFine97, träum weiter Hast Du schon mal den Anhalteweg berechnet, den Du zurücklegst, wenn Du bei 200 km/h stark abbremst, um dann zum Stehen zu kommen und hast Du auch mal nachgerechnet, wie viele Meter Du noch bei einer Gefahrenbremsung / Vollbremsung bei 200 km/h bis zum Stillstand zurücklegst? Hast Du schon mal im Dunkeln einen LKW - Reifen auf Deiner Fahrbahn vor Dir gehabt oder gar einen auf der Seite liegenden unbeleuchteten PKW? Was meinst Du, aus welcher Entfernung Du diese Hindernisse erkennen kannst? Glaubst Du im Ernst, dass Du immer so konzentriert fährst, dass
  13. Hallo, Gery41, wo hast Du in meinem Beitrag etwas von Verbrechern oder KSV (was vermutlich kriminelle Scherverbrecher heißen soll) gelesen? Strafbefehle mit einer Geldstrafe gibt es nur bei kleineren Delikten und Personen, die diese oder ihre Bußgelder nicht gezahlt haben, werden nun mal zur Festnahme ausgeschrieben. Was ist daran so eigenartig? Viele Grüße, Nachteule
  14. Hallo, QTreiberin, grundsätzlich würde ich Dir recht geben, aber bei Bullen auf der Weide muss man extrem vorsichtig sein, denn sie sind unberechenbar, egal, wie gut sie gehalten werden. Man kann deshalb nur jedem abraten, der sich mit den Tieren nicht auskennt, mal eben so auf eine Bullenweide zu gehen, z. B. um den Weg abzukürzen. Viele Grüße, Nachteule
  15. Hallo, Gery41, diejenigen, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, weil sie ihre Bußgelder oder Strafbefehle nicht rechtzeitig bezahlt haben, haben oft kein verfügbares Geld auf der Bank und noch weniger sind sie in der Lage, solche hohe Summen permanent für Notfälle mit sich herum zu tragen. Du solltest hier nicht von Dir auf andere schließen. Viele Grüße, Nachteule
  16. Hallo, EinfachDieter, Du stellst es Dir mit dem nachträglichen Bezahlen ja sehr einfach vor. Sollte der TE nicht zahlen und trotzdem wieder nach Frankreich reisen wollen, ist es gut möglich, dass sich die Summe bis zu seiner erneuten Frankreichreise wieder um einiges erhöht hat. Kann er dieses Geld dann vor Ort zahlen, hat er womöglich Glück. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass so mancher nicht in der Lage ist, bei einer Kontrolle mal eben ein paar Hunderter zu zahlen, die er noch an Außenständen beim Staat oder beim Land hat und dann sitzt er erst einmal eine Weile ein, bis er doch z
  17. Hallo, cvp, Du kannst ja mal den zuständigen Sachbearbeiter in Frankreich anschreiben oder mailen, ihm das Ganze erklären und auf Milde hoffen. Das wäre m. E. so ziemlich der einzige Strohhalm. Ansonsten bleibt nur ein konsequentes Meiden unseres Nachbarlandes. Viele Grüße, Nachteule
  18. Hallo, cvp, herzlich willkommen im Radarforum. Sofern Du nicht vorhast, in den nächsten Jahren wieder mal nach Frankreich zu reisen, kannst Du das Thema vermutlich aussitzen. Nichtsdestotrotz bist Du der einzige, der etwas falsch gemacht hat, denn Du hast Dich nicht umgemeldet und damit dafür gesorgt, dass diese teuren Nachermittlungen stattgefunden haben. Wer außer Dir sollte denn sonst noch verantwortlich sein? Viele Grüße, Nachteule
  19. Hallo, Zorro69, der Blitzer löst zweimal aus, um den Rotlichtverstoß eindeutig zu dokumentieren und um zu verhindern, dass der Betroffene mit der Ausrede kommt, er sei nur ein klein wenig zu weit in die Kreuzung gefahren. Mit einer Geschwindigkeitsmessung hat das nichts zu tun, denn m. W. können nur die wenigsten Rotlichtblitzer gleichzeitig Geschwindigkeitsverstöße feststellen. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Viele Grüße, Nachteule
  20. Hallo, Cyrano, wessen Anwalt soll denn dann übernehmen? Anwalt der Halterin, wenn diese nicht gefahren ist? Wenn ja: Warum? Anwalt der Fahrerin? Sehr gute Idee, denn dann hat weiß man gleich, wer gefahren ist und der Anwalt kann höchstens versuchen, die Messung an sich anzugreifen. Viele Grüße, Nachteule
  21. Hallo, Z282, Du hast ja schon Gründe genannt, warum hier kein § 315c StGB vorliegen kann. Wie kommst Du also darauf, dass es dann doch eine Straftat nach § 315c geben kann? Viele Grüße, Nachteule
  22. Hallo, ZZ82, wenn der Zeuge als Geschädigter auftritt und glaubhaft machen kann, dass er selber einem Zusammenstoß nur so gerade eben entkommen ist, wäre der § 315c StGB passend. Kann der Zeuge nur angeben, dass der Fahrer durch seine Fahrweise fast gegen geparkte Autos gefahren wäre und das nur durch Zufall verhindert wurde, greift der § 315c StGB nicht. Ebenso wenig wird eine Anzeige verfolgt, wenn ein Zeuge angibt, Personen seien gefährdet worden, aber keine konkreten Aussagen oder Anzeigen dieser Personen vorliegen. Viele Grüße, Nachteule
  23. Hallo, BamBam, wo siehst Du eine üble Nachrede nach § 186 StGB? Ein Verstoß nach § 201 StGB könnte allerdings wirklich vorliegen und müsste dementsprechend von der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wenn irgendjemand Anzeige erstattet. Viele Grüße, Nachteule
  24. Hallo, Z282, wie stellst Du Dir in diesem Fall eine Gefährdung fremder Sachen nach § 315c StGB vor? Viele Grüße, Nachteule
×
×
  • Create New...