Jump to content

nachteule

iMember
  • Content Count

    2,787
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    115

Everything posted by nachteule

  1. Hallo, Diavolo, ein Grund, warum bei starkem Regen oder starkem Schneefall selten gelasert wird, ist doch ganz offensichtlich, zumindest außerorts: Bei diesen Witterungsverhältnissen sind hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen selten zu erwarten. Viele Grüße, Nachteule
  2. VW Golf, Die Behörde zieht das ganze deshalb so hartnäckig durch, weil sonst noch mehr Spaßvögel wie Du auf den Trichter kommen, mit der Bußgeldstelle ihr Spielchen zu treiben. Du bist dann vermutlich der Erste, der schimpft, wenn irgendwelche Steuererhöhungen kommen (die Kosten für das Kleinvieh ergeben auch Mist). Es ist, das sage sogar ich als , keine schlimme Sache, wenn man mal 10 km/ schneller fährt, als erlaubt. War die Messung erkennbar fehlerhaft oder der Bußgeldbescheid tatsächlich unberechtigt, kann ich sogar verstehen, wenn jemand dagegen angeht. Bei einem berechtigt
  3. Hallo, Petzi, wer behauptet, die Geräte, um welche auch immer es sich handelt, seien immer hundertprozentig sicher, liegt falsch. Technische Fehler kann es immer geben, auch wenn diese wirklich im Promillebereich liegen. Deshalb ist es auch gut, wenn kritische Menschen auch solche Messungen hinterfragen und prüfen, ob alles in Ordnung war. Wir können jetzt aber nicht einfach hergehen und sagen: Messungen können fehlerhaft sein, deswegen wird nicht mehr gemessen. Wenn Du krank bist, gehst Du auch in ein Krankenhaus, obwohl erwiesenermaßen jedes Jahr tausende von Menschen gerade dadurch
  4. Hallo, Petzi, Der erste Satz stimmt nicht; beim Rest kann ich Dir zustimmen. Wenn Du aber mein Posting richtig gelesen hättest, würdest Du sehen, dass ich nie gesagt habe, dass der Sachverständige für die Wahrheitsfindung zuständig ist; das ist Aufgabe des Richters. Des Weiteren habe ich ausdrücken wollen, dass es auch Gutachten gibt, die erwiesenermaßen Fehler aufweisen, die durch andere Gutachten entdeckt wurden (nicht nur im Straßenverkehr). Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen (und auch nicht akzeptieren) dass von einigen Kritikern des Lasergerätes (oder auch anderer Messme
  5. Hallo, Simineon, Du schreibst: Das ist so nicht richtig. Durch die bauliche Trennung des Seitenstreifens/Standstreifens von der Durchgangsfahrbahn durch die durchgezogene weiße Linie ist dieser eine eigenständige Spur, die jedoch nicht befahren werden darf. Das Befahren des Standstreifens kann somit kein Rechtsüberholen darstellen. Eine Straßenverkehrsgefährdung ist das Befahren des Standstreifens aus diesem Grund ebenfalls nicht. Diese habe ich allenfalls dann, wenn jemand auf dem Standstreifen fährt und einen anderen durch rücksichtsloses Verhalten daran hindert, seinerseits s
  6. Hallo, Nachtwesen, nur eine kurze Frage: Wo ist es Abzocke, wenn Du 50-60 km/h schneller fährst, als erlaubt? Kann es sein, dass diese 70er Beschränkung vielleicht nicht ganz ohne Grund dort steht, vielleicht gerade, weil dort gerast wird ? Wenn dort 100 erlaubt wären, wärst Du dann auch "nur" 120/130 gefahren oder vielleicht 150/160 ? Erkundige Dich doch bei der Straßenverkehrsbehörde, warum die Geschwindigkeitsbeschränkung dort steht. Unter Umständen reicht auch ein Gespräch mit dem Bauern, der an dieser Straße wohnt; vielleicht kann er Dir erzählen, dass dort unnatürlich viele
  7. Hallo, Esprit 22, die Gebühren sind meiner Ansicht nach in Ordnung. Bei den 55.- € handelt es sich vermutlich um einen Tippfehler; hier würde es sich lohnen, mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin zu sprechen. Behördenmitarbeiter sind auch nur Menschen. Gruß, Nachteule
  8. Hallo, Matt 84, wenn ich Deine Ausführungen so lese und dann 1+1 zusammenzähle, komme ich auf folgendes Ergebnis: Kreis - oder Bundesstraße von irgendwo in Richtung geschlossene Ortschaft. Einspurige Verkehrsführung in beiden Richtungen. Erst die normale Beschränkung agO auf 100 km/h, irgendwo beginnt dann die Beschränkung auf 70 km/h. Vor oder am Beginn der Ortschaft gibt es eine Kreuzung mit Ampelanlage; für die Linksabbieger gibt es eine extra Linksabbiegerspur. Soweit korrekt? Wenn nicht, bitte verbessern. Wenn diese Beschreibung stimmt und ich auch Deine Beschreibung dazu ne
  9. Hallo, ich finde es immer wieder interessant, dass, insbesondere bei den Lasergeräten, die Kritiker dieser Geräte immer wieder irgendwelche Sachverständigengutachten ins Spiel bringen und diese gleich für bare Münze nehmen. Wenn ein sachkundiger , der schon jahrelang mit diesen Geräten arbeitet und weiß, was man beachten muss, um Fehler zu vermeiden (die fast immer durch falsche Bedienung und in den seltensten Fällen durch Fehler in der Technik hervorgerufen werden) ein Statement abgibt, wird dieses angezweifelt. Ein Hosianna auf den Sachverständigen. Ich will hier gar nichts gege
  10. Hallo, Attaching, in erster Linie wäre es doch interessant, ob das Schild, hinter dem gemessen wurde, wirklich das erste Schild in dieser 30er-Zone war. Gab es nicht vorher vielleicht noch ein weiteres Schild, evtl. sogar mit Zusatzzeichen? Gruß, Nachteule
  11. Hallo, Hellskorpion, also, ich bleibe lieber mit dem Streifenwagen hinter dem Pannenfahrzeug, weil man dann sowohl mein Blaulicht, mein Warnblinklicht und ggf. auch den eingeschalteten Pfeil nach links oder rechts sieht. Man kann sich natürlich auch darüber streiten, was "vor" und was "hinter" in diesem Fall bedeutet; die Diskussionen hatten wir im Kollegenkreis schon öfter und die waren recht lustig Aber ansonsten gebe ich Dir absolut und uneingeschränkt recht. Es gab auch schon Kollegen, die dies nicht so sahen; als ich sie aber gefragt habe, was mehr Arbeit macht, einen PKW kurz zu
  12. Hallo, Daarc, der stationäre Blitzer steht direkt nach dem Tunnel und vor Beginn einer scharfen Links - Rechtskurve. Die 60er Beschränkung ist hier schon gerechtfertigt. Den Vorsatz begründet die Bußgeldstelle mit Sicherheit damit, dass vor dem Tunnel extra noch vor der Radarmessung gewarnt wird. Wer dieses nicht beachtet und dann trotzdem noch mit erheblich höherer Geschwindigkeit als erlaubt geblitzt wird, muss sich schon den Vorwurf des Vorsatzes gefallen lassen (Dummheit oder Blindheit wirst Du Dir doch nicht unterstellen lassen wollen, oder ) ? Um das Bußgeld und das Fahrverbot ko
  13. Hallo, Rockland, in Deinem Fall war es absolut richtig, auf den Bürgersteig zu fahren, da Du auf der Fahrbahn ein Hindernis und eine Gefahr für den Durchgangsverkehr darstellst. Im Zeitalter des Handy hätte es auf jeden Fall auch geholfen, wenn Du Dich kurz über 110 bei der Polizei gemeldet und mitgeteilt hättest, wo Du stehst, warum Du dort stehst, und dass Du selber Hilfe organisieren kannst. Dann hättest Du Dir den Namen des notieren sollen, der den "Notruf" entgegengenommen hat, so dass Du auch gleich einen Zeugen hast. Dieses wäre der Idealfall. Übrigens: Ein Warndreieck aufzustelle
  14. Hallo, EsParadis, hast Du in Deinem Auto schon die neue Infrarottechnik, so dass Du Nachts auch Fußgänger, Tiere oder unbeleuchtete Fahrradfahrer schon von weitem erkennen kannst? Wenn nicht, finde ich es gerade Nachts besonders gefährlich, mit so hohen Geschwindigkeiten durch die Gegend zu heizen. Eigenartigerweise passieren die Unfälle mit "ungeklärter Ursache" fast immer Nachts, fast immer auf einer wenig befahrenen Straße. Insbesondere bei Wildunfällen (ja, ich weiß, dass die "Viecher" meistens Nachts die Straße wechseln) höre ich immer wieder: Das Tier stand ganz plötzlich auf der
  15. Hallo, Weinberg, wo liegt denn hier Amtsmissbrauch vor? Es liegt ein technischer Fehler vor, der zu spät erkannt wurde, das ist klar, aber ich würde niemandem unterstellen, dass dieses absichtlich gemacht wurde, um mehr Anzeigen schreiben zu können. Soweit ich mitbekommen habe, wurden die Fahrzeuge sofort nach Bekanntwerden nicht mehr für Messungen eingesetzt. Petzi: Ich bin auch der Meinung, dass bei der alles ultra korrekt laufen sollte, ohne Frage. Interessant ist jedoch, dass dieses am meisten von denen gefordert wird, die sich selber das Recht herausnehmen, gegen alle möglichen
  16. Hallo, JanS80, wäre es Dir lieber gewesen, die hätten eine Anzeige aufgenommen, Vorfahrtverletzung geltend gemacht und evtl. sogar eine Straßenverkehrsgefährdung Deinerseits? Es ist Aufgabe der , Verkehrsverstöße festzustellen, Unfälle aufzunehmen usw.; Unfallsachverständige sind die meisten Polizisten aber nicht. Es war meiner Ansicht nach sogar ein Entgegenkommen von Seiten der , dich nicht zu verwarnen uoder anzuzeigen und Dir dafür im Gegenzug zu raten, dass Du Dich mit dem Unfallgegner gütlich einigst. Deshalb kann ich Dir nur raten, zu zahlen und gut ist. Gruß, Nachteule
  17. Hallo, Heron, ich würde mir keine allzu großen Gedanken machen. Erfahrungsgemäß wird Dir der "Huper"zwar die Krätze an den Hals wünschen und Dir sicher auch noch ein paar Kosenamen gegeben haben, aber sicher nicht zur rennen, weil der Aufwand das Ergebnis nicht rechtfertigt. Vor allem hakt es hier an dem Beweis, dass Du ihn wirklich bedrängt hast. Hake das ganze am besten ab unter "nächstes Mal mach ich es richtig" und dann fertig. Gruß, Nachteule
  18. Hallo, dazu noch ein Begriff aus dem Amtsdeutsch: Amtsverweser ; hört sich doch gut an, oder? Gruß, Nachteule
  19. Hallo, Franticek, herzlichen Glückwunsch zu Deinem Beitrag; besser gehts kaum Zum Beitrag von Mace: Deinem letzten Satz kann ich nicht zustimmen, denn leider ist es ja jetzt schon so, dass jeder sagt, hier sind 50 erlaubt, dann macht es doch nichts, wenn ich 60-70 fahre. Wären nun 70 erlaubt, würden die meisten ihre "persönliche Hemmschwelle" auf etwa 90 setzen. Deshalb wird es ja schon in der Regel so gehandhabt, dass bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, z. B. vor Kurven, nicht die als Höchstgeschwindigkeit genommen wird, die man gerade noch so fahren kann, sondern eine geringere, denn au
  20. nachteule

    Witze

    Lieber guter Weihnachtsmann, jetzt ists soweit, jetzt bist du dran. Mein Chef ist nämlich Rechtsanwalt. Der klagt dich an, der stellt dich kalt. Schon seit vielen hundert Jahren bist du nun durchs Land gefahren, ohne Nummernschild und Licht, auch TÜV und ASU gab es nicht. Dein Schlitten eignet sich nur schwer zur Teilnahme am Luftverkehr. Es wird vor Gericht zu klären sein: Besitzt du en Pilotenschein? Durch den Kamin ins Haus zu kommen, ist rein rechtlich strenggenommen Hausfriedensbruch - Einbruch sogar, das gibt Gefängnis, das ist klar. Und stiehlst du nicht bei den Besuchen von f
  21. Hallo, Gery41, herzlichen Glückwunsch, das Deine Kinder noch leben, aber melde Dich doch bitte, wenn Deine Tochter sich mit dem frisierten Teil plattfährt. Wirst Du dann immer noch so denken? Zu den anderen "Befürwortern" des Frisierens dieser Maschinen: Es geht hier nicht um ein austauschen eines Ritzels, entfernen des Schalldämpfers oder um ähnliche Spielchen, die das Teil um 10 - 20 km/h schneller machen, um besser im Verkehr mitschwimmen zu können, sondern um gravierende Veränderungen. Abgesehen davon, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung ordentlich Ärger macht, bzw.
  22. Hallo, thesoundofsettli, bevor Du überholst, solltest Du überlegen, warum die Fahrzeuge vor Dir auf der waldreichen Strecke nur mit 80-90 km/h fahren. Als Fahranfänger hast Du sicher in der Fahrschule gelernt, das es dort auch mal Wildwechsel geben kann. Der Fahrer, den Du überholt hast, hat vollkommen richtig reagiert, als Du neben ihm warst und seine Geschwindigkeit nicht geändert, denn hier wärst Du an der Reihe gewesen, zu bremsen. Jetzt stell Dir vor, Dein Nebenmann bremst, und Du im gleichen Moment auch, wohin willst Du dann ausweichen, nach links in den Straßengraben oder weiter
  23. Hallo, Anrera, vor und nach einer Messung wird regelmäßig ein Funktionstest durchgeführt, der gerade solche Fehler bei dem Lasergerät erkennen soll. Wenn die Visiereinrichtung tatsächlich verstellt ist, so wie Du das schilderst, würde dieses bei dem Funktionstest erkannt werden. Eine Bilddokumentation würde bei Deinem Beispiel auch nichts bringen, da der Fotoapparat oder die Videolamera, je nachdem, was angebracht ist, auch nur beweist, dass der Beamte das Fahrzeug, das später angehalten wurde, anvisiert hat. Die Kamera würde jedoch nicht erkennen, dass der Laserstrahl weit an dem Fahr
  24. Hallo, ich habe bereits sehr viele Beiträge gelesen, aber erst jetzt das Bedürfnis, auch etwas dazu zu sagen: Es wird hier immer wieder von der Möglichkeit gesprochen, dass bei der Lasermessung das falsche Fahrzeug gemessen wurde. Zumindest beim Laser Riegl FG 21 P ist es jedoch so, dass das Gerät bei zwei nahe neben - oder hintereinanderfahrenden Fahrzeugen eine Fehlermessung bei der Geschwindigkeit anzeigt. Als "zweite Sicherheit" steht aber zusätzlich auch noch der Polizeibeamte (hier sind sowohl Männlein und Weiblein gemeint) hinter dem Gerät und entscheidet, ob eine Messung, die vom
×
×
  • Create New...