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randy8631

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  1. ja schon, die rechtliche Frage ist jetzt aber, ob die Polizei das einfach machen darf ohne Grund? Grundvoraussetzung ist natürlich, dass es keinerlei Auffälligkeiten oder verdächtige Fahrweise gibt. Annahme wäre eine allgemeine Verkehrskontrolle Da es sich aber um die Exekutive handelt, gehe ich schwer davon aus, dass der Aufforderung Folge zu leisen ist
  2. Hi Leute, ich hab da so ein Kollegen, der mir letztens mit folgender verrückter Aussage um die Ecke kam: Wenn die Polizei hinter jemanden her fährt und das Fahrzeug eindeutig zum Anhalten auffordert, ist man nicht verpflichtet anzuhalten wenn man sich an die Verkehrsregeln hält!! Man könnte dann zum Beispiel straffrei noch eine Weile irgendwo weiter fahren (nach Hause oder an andere Orte, um dann evtl ein Fluchtversuch zu Fuß zu starten). Ist seine Aussage richtig? Ich bin ja dann eher schon der Meinung, dass man auf jeden Fall mit was zu rechnen hat wenn man den Anweisungen nicht Folg
  3. Das ist das vollständige Satz: "Sie werden jedoch darüber belehrt, dass die Rückgabe des Führerscheins das Verfahren nicht beendet und dass möglicherweise weitere Ermittlungen und neue Erkenntnisse zu einer gegenteiligen richterlichen Entscheidung führen können" Heißt das nicht, dass der Richter zunächst bereits entschieden hat und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, die Entscheidung vorerst fest steht? Was können denn "neue Erkenntnisse" sein?
  4. Das Verfahren ist aber noch nicht eingestellt. Muss ich da noch was befürchten? Oder ist das so mehr oder weniger Standardschreiben?
  5. Hi Leute, ich konnte heute meinen Führerschein per Einschreiben bei der Post abholen. "Die weitere Bearbeitung hat ergeben, dass mein sichergestellter Führerschein zurückgegeben werden kann.... ...Sie sind daher ab sofort wieder berechtigt Kraftfahrtzeuge zu führen... ...die Rückgabe des Führerscheins beendet das Verfahren nicht und es können möglicherweise weitere Ermittlungen zu einer richterlichen Entscheidung führen...." Das waren mal die relevanten Auszüge im Anschreiben. Heißt das jetzt sicher, dass es eine OWI ist und ich jetzt auf den Bußgeldbescheid warte??
  6. Schau mal bitte hier rein: https://dejure.org/gesetze/StVG/25.html Absatz 6 Steht da nicht, dass es mir sogar angerechnet werden kann oder habe ich da was falsch verstanden?
  7. Ich trinke halt am Wochenende gerne mal was. Ja! Unter der Woche aber kaum was bis gar nichts. Deswegen würde ich mich nicht gleich als Alkoholiker bezeichnen. Aber ja, ich gebe dir schon Recht, dass ich mich in dieser Hinsicht mal hinterfragen sollte. Deine Wortwahl ist schon passend. Ich habe es verdient. Noch eine allgemeine Frage: -Mein Führerschein ist jetzt bereits eine Woche entzogen und wird noch sicher mind. eine weitere Woche entzogen bleiben. Wird mir diese Zeit zum Fahrverbot angerechnet?
  8. Angaben, wann ich das letzte mal was getrunken habe, habe ich nicht gemacht. In dieser Hinsicht habe ich gar keine Angaben gemacht. (Was, wieviel, wann) Die letzten 4 Tage waren echt die Hölle für mich und dann dieses Ergebnis... Das fällt auf jeden Fall sowas von in die Kategorie "Aus Fehlern gelernt!!" @Nachteule Ja, das mit dem Lotto spielen sollte ich vlt in Angriff nehmen xD Wobei mein Glück jetzt sicher erstmal aufgebraucht ist ... An alle konstruktiven und kompetenten Antwortern möchte ich mich hier recht herzlich bedanken
  9. "nicht gemerkt" wäre falsch. Gemerkt habe ich es schon, ich hätte nur niemals so viel erwartet. Eine Lehre ist es mir allemal. Ich sehe das Ganze jetzt mit komplett anderen Augen
  10. @Zöllner lag bei mir Fahrer / Unfallflucht vor? Wohl eher nicht @Sobbel Kein sehr konstruktiver Beitrag. Du hast noch nie Fehler in deinem Leben gemacht, oder wie?
  11. ja? Ist das sicher so? Habe ich da jetzt nichts mehr zu befürchten?
  12. Also Leute, ich habe gerade mit dem zuständigem Polizisten telefoniert und er hat mit die Ergebnisse durchgegeben. BAK: 1,09 ! Ich bin zunächst ein verdammter Glückspilz!! Aber....Das ganze geht jetzt noch an den Staatsanwalt und der wird dann letztendlich entscheiden. Ich habe mich lange mit dem Polizisten unterhalten und er hat nur Angaben gemacht, die für mich sprechen. Ich bin normal gefahren, ich habe nicht verwaschen gesprochen, ich hatte keine Gleichgewichtsstörungen etc. Nichts Negatives! Wenn es also zum Strafverfahren kommen sollte, dann wird er nur positiv für mich aussagen. A
  13. Muss denn ein Richter zwingend die Anordnung treffen? Ich mein, man kann ja auch verweigern, aber dann nehmen sie dich ja gleich mit zum Blut abnehmen. Das kann ich nicht verweigern. Wie läuft das ab mit dem Richter? Kann ich da noch was anfechten? Ok, dass mit dem von dir vermutetem höherem Wert klingt natürlich nicht so gut Muss ich abwarten
  14. aso, und mir wurde nur eine Blutprobe abgenommen...Sind 2 Proben üblich?
  15. Was meinst du genau mit "Dann keine Aussage bei der Polizei". Wir sind so verblieben, dass einer der 2 Kollegen mich anruft. Komisch ist aber, dass ich ja 3 mal geblasen habe. (In recht kurzen Abständen, vllt so 2-3 Minuten) 1.Mal: 1,2 Promille 2.Mal: 1,12 Promille 3.Mal: 1,04 Promille Der Wert ist also stetig gefallen. Woran könnte das liegen? Welcher Wert hat hier die meiste Aussagekraft? Eher der erste oder der letzte? Mich zerreist es förmlich wegen der Aufregung und Anspannung. Da ich mehrere Stunden ja nichts mehr getrunken habe....wie ist den so erfahrungsgemäß jetzt das Verhältni
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