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nachteule

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Everything posted by nachteule

  1. Hallo, Timo1994, solange Du oder Deine Schwester ihm nicht explizit verboten habt, das Fahrzeug zu nehmen und wenn keiner von euch beiden ihn wegen unbefugtem Gebrauch eines KFZ nach § 248 StGB zur Anzeige bringt, hat er in diesem Punkt nichts zu befürchten. Ihm kann "nur" vorgeworfen werden, dass er vorsätzlich oder fahrlässig mit dem PKW gefahren ist und dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Peinlich wäre allerdings, wenn Deine Schwester zum Tatzeitpunkt laut Foto Bei - oder Mitfahrerin gewesen sein sollte. War er dagegen allein, dürfte es ohne dementsprechende
  2. Hallo, Timo1994, nachträglich herzlich willkommen im Radarforum. Hallo, Wolle63, mit etwas Glück kommt sogar die Schwester ungeschoren davon, wenn ihr Mann zugibt, dass er gefahren ist und wenn er z. B. angibt, dass er das Fahrzeug ohne Wissen seiner Ehefrau genommen hat. Im Zweifelsfall sollte man sich vorher Hilfe eines kundigen Anwalts sichern. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, m3_ Du bist scheinbar nicht ganz auf dem laufenden. Es gibt Smart, die laut Eintragung 150 km/h laufen. In Echt dürften es dann noch ein paar km/h mehr sein. Viele Grüße, Nachteule
  4. Hallo, Zöllner, dieses hirnlose Verhalten der VT darf aber nicht dazu führen, dass man nun keine Rettungsgasse bildet oder diese in Frage stellt. Viele Grüße, Nachteule
  5. Hallo, m3_, stimmt. Wenn man das Hirn einschalten würde, wüsste man, dass wertvolle Sekunden oder gar Minuten verloren gehen, wenn die Rettungsgasse erst gebildet wird, wenn man die Einsatzfahrzeuge hört. Schön, dass Du Dich hier als Dauerlinksspurfahrer outest. Mal im Ernst: Niemand verlangt, das die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur in den Grünbereich ausweichen oder ähnliches, denn das kann zu einer Panne oder einem weiteren Unfall führen, der den Stau unnötig verlängert und weitere Gefahrenstellen schafft. Es reicht völlig aus, wenn die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur bis a
  6. Hallo, derherrhipp, gar nichts, wenn alle mit einem ausreichenden, aber nicht erheblich zu großen Abstand zueinander auf der linken Spur gefahren sind (lassen wir hier mal einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot außer Acht). Was kann man dafür, wenn der Vordermann nicht schneller fährt bzw. fahren kann, weil sein Vordermann nicht schneller fährt usw.? Wenn, dann wäre hier nur der erste in der langen Reihe zu beanstanden, der den ganzen Verkehr aufhält. Zückt man dabei als Fahrer allerdings sein Handy oder eine Kamera, kann es schon wieder anders aussehen. Ob man allerdings M
  7. Hallo, m3_, Aufklärung wird doch schon ohne Ende betrieben, bringt aber nicht so viel, wie erhofft, denn die VT sind in diesem Punkt leider oft beratungsresistent. Das zeigt sich doch schon bei Deinem Kommentar, dass eine Rettungsgasse bei Überlastungs - oder Baustellenstau nicht erforderlich ist. Wie willst Du als VT feststellen, ob der Stau aufgrund eines Unfalls oder "nur" wegen HVA entstanden ist und ob sich im Stau nicht vielleicht doch noch eine Unfallstelle befindet, zu der Rettungskräfte anfahren müssen? Wie Du vielleicht schon selber mal festgestellt hast, ist es im Nachhine
  8. Hallo, SilverBanditS, volle Zustimmung. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Zahlen die "Aktivisten" diese aus eigener Tasche oder belasten sie damit das Konto von Greenpeace? Letzteres dürfte den meisten Spendern sicher nicht besonders gefallen, denn ich glaube kaum, dass diese mit so einer schwachsinnigen Aktion einverstanden wären. Viele Grüße, Nachteule
  9. Hallo, m3_, soll man also Deiner Ansicht nach den Kopf in den Sand stecken, auf Sanktionen gegen Rettungsgassenverweigerer verzichten und jeden machen lassen, wie er es für richtig hält? Hast Du einen Vorschlag, wie man das Problem denn besser lösen kann? Viele Grüße, Nachteule
  10. Hallo, Blaulicht, Du hast wieder mal nicht richtig gelesen oder das Gelesene wieder nicht verstanden. Der Fahrzeuglenker ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass er aktuell im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das ist einer der wenigen Fälle in unserem Rechtssystem, in dem der VT in der Beweislast ist und glaubt der Beamte vor Ort seinem treuen Augenaufschlag nicht, hat er eben Pech gehabt. Es kann sogar so weit gehen, dass der Fahrzeuglenker wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht wird, wenn er nicht umgehend oder zumindest in angemessener Zeit de
  11. Hallo, m3_, dann hast Du bislang Glück gehabt. Wenn Du im Besitz eines Kartenführerscheins bist, kann man auch außerhalb der Geschäftszeiten der Fsst über Funk feststellen, ob Du mal eine Fahrerlaubnis bekommen hast, bei den alten aber nicht. Es ist allerdings oftmals nicht gespeichert, ob Du aktuell ein Fahrverbot hast und es ist ebenfalls nicht festzustellen, ob man Dir direkt vorher den Führerschein abgenommen hat, z. B. wegen einer Verkehrsstraftat, die noch nicht im System gespeichert ist. Glaubt der Beamte vor Ort Dir nicht, dass Du Deinen Führerschein lediglich zu Hause vergess
  12. Hallo, Biber, das mag für die Fahrzeuglenker zutreffen, die alkoholisiert aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder, in extremen Einzelfällen, auch passiv. Für den Fahrzeuglenker, der fahrtauglich ist und sich keine strafbaren Handlungen zuschulden kommen lassen hat, ist es dagegen keine besonders gute Idee, seinen Führerschein nicht mitzuführen und noch weniger, sich dann noch einer Konversation mit dem Polizeibeamten zu verweigern, denn das kann sehr schnell dazu führen, dass an der Kontrollstelle die Fahrt beendet ist. Dies zumindest solange, bis er seinen Führerschein vorzeigt. Entste
  13. Hallo, m3_, wie das RP, bzw. die Kollegen, es geschafft haben, in einem einzelnen Stau 243 Anzeigen so aufzunehmen, dass sie hieb - und stichfest sind, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Zu a): Laut den Kollegen im Streifendienst hat es sich ein wenig gebessert, aber noch lange nicht so, wie es zu wünschen wäre. zu b): Mittel sind da (Kameras mit Videofunktion), aber viel zu selten die Zeit, denn die Streifen werden meist anderweitig gebraucht und ja: Sie wollen keine Papiertiger fabrizieren und nehmen deshalb nur die wirklich eindeutigen und nachweisbaren Fälle zur Anzeige auf. V
  14. Hallo, BamBam, wenn dieses 60er - Schild dort tatsächlich stand, kann man den Beamten m. E. keinen Vorwurf machen, denn es ist nicht ihre Aufgabe, nachzufragen, warum das VZ dort steht. Viele Grüße, Nachteule
  15. Hallo, Peter1000, es reicht zumindest aus, um diese Schilder vom Standstreifen aus zu bedienen. Warum willst Du das wissen? Viele Grüße, Nachteule
  16. Hallo, Gast225, möglicherweise ist der Zeitungsbericht falsch geschrieben. Ich habe eher den Eindruck, dass es in bestimmten Teilabschnitten Beschränkungen auf 60, in anderen auf 80 gab und das die Kollegen fälschlicherweise davon in einem dieser 80er - Bereiche fälschlicherweise von 60 ausgegangen sind. Sollte dem so sein, sind die Bußgelder natürlich nicht rechtens und die Kollegen hätten hier gegen die Anweisung, die Beschilderung vor der Messung zu überprüfen, verstoßen, was eigentlich nicht passieren darf. Vielleicht kann ja jemand, der dort ortskundig ist, Licht ins Dunkel bring
  17. Der TE seinen Spass gehabt und meldet sich nicht mehr
  18. Hallo, andicorsa, wenn ich den TE trotz seiner recht eigenartigen Sachverhaltsschilderung recht verstanden habe, handelt es sich um eine zweispurige Fahrbahn, auf der er links unterwegs war und einem Fahrzeug, das vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln will. Kommt es dabei zu einem Unfall, dürfte Überholen bei unklarer Verkehrslage wohl recht selten zutreffen. Es würde allerdings helfen, wenn der TE mal sachlich und ohne Beleidigungen konkret schildert, um was es ihm genau geht. Viele Grüße, Nachteule
  19. Hallo, Schorre, verlässt ein Fahrzeug gewollt den rechten Fahrstreifen, um auf den linken zu gelangen, handelt es sich entweder um einen Überholvorgang nach § 5 StVO oder um einen Fahrstreifenwechsel nach § 7 StVO, nicht aber um einen Vorfahrtsverstoß oder ein Queren. Lediglich in zwei Punkten stimme ich Dir zu: Der Fahrstreifenwechsel oder das Überholen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen und der rückwärtige Verkehr muss dabei natürlich beachtet werden und dieser darf weder gefährdet noch mehr als nach den Umständen erforderlich behindert werden. Viele Grüße, Nachteule
  20. Hallo, Schorre, auch dann hast Du keine Vorfahrt. Viele Grüße, Nachteule
  21. Hallo, Schorre, wie kann jemand, der vor Dir in der gleichen Richtung fährt und dann nach links abbiegen will, Deine Vorfahrt missachten? Weißt Du überhaupt, was Vorfahrt bedeutet? Viele Grüße, Nachteule
  22. Hallo, Wolle63, der § 5 StVO passt hier nicht, denn der TE regt sich, wenn ich es richtig verstanden habe, über die "Hauptschüler mit LKW und/oder Traktor" auf: Ein erfahrener und umsichtiger Fahrzeuglenker weiß, dass gerade Traktoren oft mal ohne Blinken nach links abbiegen und stellt sich darauf ein, indem er lieber ein paar Minuten dahinter bleibt und dann heil am Ziel ankommt. Viele Grüße, Nachteule
  23. Hallo, QTreiberin, Fahrer wie den TE kann man ganz einfach einordnen: Religion 1, Mathe 6 Kommt es zum Unfall, weil der LKW oder Traktor nach links abbiegt oder weil überraschend Gegenverkehr kommt, während sie gerade überholen, kommt bei der Unfallaufnahme oft als Begründung: Ich habe geglaubt, dass es reicht und nicht damit gerechnet, dass es dann doch nicht passt. Zu seinen Vorurteilen sage ich lieber nichts, denn das würde gegen die Netiquette verstoßen. Viele Grüße, Nachteule
  24. Hallo, Abram2, herzlich willkommen im Radarforum. Lässt sich über den Halter die Fahrerin nicht ermitteln, hat sie Glück und nichts zu befürchten. Wird die Dame allerdings als Fahrerin festgestellt, wird gegen sie ein Bußgeld und ein Fahrverbot erlassen. Ob die Bußgeldstelle das Bußgeld über Polen eintreibt oder ob die Fahrerin, sollte sie das Geld nicht an die Bußgeldstelle überweisen, zur Fahndung (Strafvollstreckung) ausgeschrieben wird, liegt an den einzelnen Bußgeldstellen und kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum Fahrverbot: Wird ein Fahrverbot verhängt, hat sie den Fü
  25. Hallo, fritz the cat, Deine Bekannten haben recht und es wäre fahrlässig, nicht danach zu schauen. Das Problem ist dann aber der Nachweis, dass während der Fahrt und zum Unfallzeitpunkt tatsächlich das Handy in der Hand gehalten wurde und dieser gelingt nur recht selten. Viele Grüße, Nachteule
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