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nachteule

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Everything posted by nachteule

  1. Hallo, BamBam, strafrechtlich wird auf die beiden vermutlich nicht all zu viel zukommen, denn für eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung müsste es konkret gefährdete Personen geben. Je nachdem, wie gut die Bildqualität tatsächlich ist, könnte es aber die ein oder andere Rotlichtfahrt geben, die man ihnen nachweisen kann und das kann dann zumindest für den Fahrer teuer werden. Das ist aber alles nichts gegen den Imageschaden, den sie ihrem Berufsstand zugefügt haben und deshalb kann man nur hoffen, dass sie dafür einen gehörigen Denkzettel bekommen. Ich möchte allerdings nicht so
  2. Hallo, m3, man kann dieser "Abzocke" noch leichter entgehen, wenn man sich an die Faustregel hält, immer den Abstand zwischen zwei Leitpfosten als absoluten Mindestabstand einzuhalten. Um bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erwischt zu werden, kann man die geheimen Zeichen der Polizei nutzen und befolgen. Das sind so eigenartige weiß Schilder, rot umrandet und mit Zahlen in der Mitte. Hält man sich strikt an diese Zahlen, ist die Gefahr eines Knöllchens recht gering. Aber bitte nicht weitersagen. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, Toxic Waste, jetzt hast Du Dich geoutet: Du bist ein Fahrradhändler. Richtig? Viele Grüße, Nachteule
  4. Hallo, KlausK, scheinbar hast Du mich missverstanden. Mein Kommentar bezog sich ursprünglich auf den Beitrag von Toxic Waste, der SUV in einer Großstadt wie Berlin unpraktisch findet und lieber Fahrrad fährt. Viele Grüße, Nachteule
  5. Hallo, KlausK, um von Tür zu Tür oder als Einzelperson ins Geschäft zu fahren, würde ein Smart locker ausreichen, da braucht es keine größeren Fahrzeuge und man hätte erheblich weniger Platzprobleme. Zum Glück haben nicht alle Menschen den gleichen Geschmack oder die gleichen Bedürfnisse und deshalb gibt es ja die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Klassen. Deshalb finde ich ja auch solche Diskussionen über Sinn oder Unsinn gerade von SUV so unnötig, da man dann auch die meisten anderen Fahrzeugtypen hinterfragen kann, genauso wie man hinterfragen kann, ob dieser oder jener wirkl
  6. Hallo, Toxic Waste, in einer Großstadt wie Berlin dürften die meisten Autos unpraktisch sein, egal, ob SUV, Kombis, Kleinbus oder VAN. Würden Autos nur danach gekauft, dass sie praktisch sind, könnte man die meisten Autos gleich abschaffen und einen oder zwei Fahrzeugtypen bauen, die rein auf ihre Praxistauglichkeit hin konstruiert werden. Man darf auch nicht vergessen, dass nicht nur Audi Q 7 oder Porsche Cayenne unter den SUV zu finden sind, sondern so manche, deren Verbrauchswerte unter denen der "normalen" Fahrzeuge liegen. Natürlich kann man über Sinn oder Unsinn solcher Fahrzeuge
  7. Hallo, KlausK, andersherum wird ein Schuh daraus: Wo kann man nachlesen, dass jemand verpflichtet ist, sich komplett abzumelden und seine Wohnung aufzugeben, wenn er für einen bestimmten Zeitraum im Ausland lebt und seine Wohnung für kurzfristige Aufenthalte in der Heimat nutzen will, und sei dies auch nur einmal im Jahr? Viele Grüße, Nachteule
  8. Hallo, KlausK, im § 11 MRRG ist geregelt, dass sich jemand abmelden muss, wenn er aus der Wohnung auszieht. Ein Auszug wäre es dann, wenn er die Wohnung komplett aufgibt und z. B. auswandert. Wer für einen bestimmten Zeitraum, dessen Dauer nicht definiert ist, im Ausland lebt und trotzdem weiter seine alte Wohnung behält, weil er diese z. B. für Besuche in der Heimat nutzen will, braucht sich nicht abmelden. Viele Grüße, Nachteule
  9. Hallo, Sobbel, der § 163 StPO (Strafprozessordnung) bezieht sich auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten und wenn Du den Absatz 1 und 3 mal genau durchliest, wirst Du folgendes sehen Du brauchst also zur verpflichtenden Vorladung des Zeugen den Auftrag der STA und um diese zu bekommen, brauchst Du eine Straftat und keine Verkehrsordnungswidrigkeit, wie z. B. einen Rotlichtverstoß. Somit bringt Dir hier auch der Wortlaut des § 46 Owig nichts. Hallo, KlausK, kannst Du mal bitte die Rechtsgrundlage oder Urteile benennen, aus denen hervorgeht, dass man sich zwingend abmelden muss,
  10. Hallo, Sobbel, soweit ich es sehe, liegt bislang noch keine Straftat, wie z. B. § 315c StGB, vor, sondern lediglich eine Owi (Rotlichtverstoß). Somit greift diese Neufassung nicht. Viele Grüße, Nachteule
  11. Hallo, Gerre, stimmt. Solche Kommentare sind in aller Regel genauso sinnbefreit wie z. B. Kommentare über die Vorlieben mancher Menschen für diesen oder jenen Kleidungsstil, Frisuren usw. Viele Grüße, Nachteule
  12. Hallo, Biber, auf einer Autobahn mit drei oder mehr Fahrstreifen sind diese Fahrstreifen breit genug, dass man eine ausreichend breite Rettungsgasse bilden kann, ohne den Standstreifen zu benutzen. Ausnahmen können natürlich gegeben sein, wenn es durch Baustellen verengte Fahrstreifen gibt, aber das sind dann wieder spezielle Situationen. Deshalb gilt weiterhin, wie auch in den Antwortschreiben formuliert, dass der Standstreifen im Normalfall nicht genutzt werden darf, um die Rettungsgasse zu bilden und es gibt auch dementsprechende Urteile. Viele Grüße, Nachteule
  13. Hallo, Gerre, nö, der Gesetzgeber hat lediglich festgestellt, dass es Gründe genug gibt, dass der Standstreifen freizubleiben hat. Insbesondere bei drei - oder mehrspurigen Autobahnen besteht nicht die geringste Notwendigkeit, auf den Standstreifen auszuweichen, wenn die VT sich vernünftig rechts und links einreihen. Viele Grüße, Nachteule
  14. Hallo, m3, wenn Du Dir die Zeit dazu nehmen willst kannst Du es gerne machen und wenn der Beamte sich die Zeit dazu nimmt, sich mit Dir zu unterhalten, ist es seine Sache. Im Gegensatz zu Dir bekommt er diese Zeit bezahlt. Viele Grüße, Nachteule
  15. Hallo, gerre, was hat das auch nur im Entferntesten mit den Kriterien zu tun, die ich für mich selber oder meine Familie ansetze, wenn ich ein Auto kaufe? Zum Glück muss ich mich nicht danach richten, was andere sind oder was sie denken, sondern bin so selbstbewusst, dass ich für mich selber entscheiden kann, was ich möchte (einzig meine Ehefrau hat da noch ein Wörtchen mitzureden, denn ich bin kein Single) Viele Grüße, Nachteule
  16. Hallo, Sobbel, ich sehe, ich bin nicht mehr auf dem Laufenden. Danke für den Hinweis Viele Grüße, Nachteule
  17. Hallo, Samabielefeld, herzlich willkommen im Radarforum. Es geht nicht darum, dass Du theoretisch keine Sekunde Zeit gehabt hast, den Abstand wieder herzustellen, sondern darum, dass Du praktisch und ganz bewusst in den Sicherheitsabstand der Fahrzeuge vor und hinter Dir gefahren bist. Der PKW hinter Dir würde in diesem Fall, sollte er geblitzt werden, wieder aus dem Raster fallen, denn er kann ja nichts für Dein Fehlverhalten, aber Du hast den Abstandsverstoß bewusst begangen und wenn tatsächlich eine Abstandsmessung durchgeführt wurde, dürfte es für Dich schlecht aussehen. Hallo, Fran
  18. Hallo, gerre, nur in einem Punkt: Ich fahre einen SUV, brauche den aber weder als Trutzburg noch als Prestigeobjekt (das Dingen wäre dazu gar nicht geeignet). Es gibt viele andere Fahrzeuge, wie z. B. größere Kombis, die weit eher als "Trutzburg" bezeichnet werden können und länger und breiter sind als mein SUV und so mancher Van ist noch etwas höher als mein Auto. Die meisten SUV - Fahrer, die ich kenne, haben diese aus den gleichen Gründen gekauft wie ich: Bequemeres Einsteigen, mehr Platz zum Sitzen als z. B. in einem Kleinwagen, ausreichend Stauraum und dabei mit umgeklappter Rückb
  19. Hallo, Gerre, das ist genauso ein Vorurteil wie die Behauptung, dass jeder, der einen Sportwagen fährt, ein Raser ist und diesen als Potenzverstärker nutzt. Viele Grüße, Nachteule
  20. Hallo, habedahabeda, dagegen ist nicht das Geringste zu sagen, allerdings solltest Du damit so rechtzeitig beginnen, dass Du beim Erreichen des VZ die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht hast und nicht erst etliche hundert Meter später. Zum Blitzerfoto: Die Grashalme auf dem Foto reichen für eine Einstellung nicht aus. Viele Grüße, Nachteule
  21. Hallo, azadabe, herzlich willkommen im Radarforum. Wenn mich nicht alles täuscht, wird bei einem Bußgeldbescheid nicht aufgeführt, ob man einen Punkt bekommt oder nicht. Fakt ist auf jeden Fall, dass weder der Sachbearbeiter noch ein Richter Einfluss darauf nehmen können, ob man Punkte bekommt oder nicht, wenn der Bußgeldbescheid laut Bußgeldkatalog punktebewährt ist. Ist ein Punkt vorgesehen, bringt es demnach nicht das Geringste, wenn man freiwillig ein höheres Bußgeld bezahlt, denn um den Punkt kommt man nicht herum. Zu der angemessenen Erhöhung: Wie diese aussieht, entscheidet
  22. Hallo, heavyguenni, es war nicht meine Absicht, Dich noch aufzuklären, sondern lediglich Deine Frage zu beantworten, warum an so einer Stelle gemessen wird. Viele Grüße, Nachteule
  23. Hallo, heavyguenni, an dieser Methode ist nichts ungewöhnliches, denn das ist die einfachste und beste Methode, den Kradfahrer rechtssicher als Betroffenen festzustellen. Bzgl. der Verkehrssicherheit hast Du Dir die Antwort doch schon selber gegeben: Du bist auf dieser Strecke zu schnell gewesen, wie vermutlich etliche andere auch, und allein das ist schon ein Grund, dort ab und an zu kontrollieren. Gerade und übersichtliche Strecken verführen sowohl Kradfahrer als auch PKW - Lenker oft dazu, andere Fahrzeuge, die sich an die zHG halten, trotzdem zu überholen und nicht selten führt dies
  24. Hallo, gery41, Du nennst hier zwei Dinge, die bei den meisten VT erfahrungsgemäß nicht vorhanden sind: Abstandswarner und vollste Konzentration. Viele Grüße, Nachteule
  25. Hallo, Fritz the cat, beides kann ein Problem sein. Das gravierendste Problem ist auf vielbefahrenen Autobahnen aber meiner Ansicht nach der viel zu geringe Sicherheitsabstand. Viele Grüße, Nachteule
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