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nachteule

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  1. Hallo, Gegenblitz, wie würde denn eine Propagandasendung aussehen, die Du veröffentlichen würdest? Was stört Dich so an dem Bericht? Etwa, dass man die Raser als solche darstellt? Viele Grüße, Nachteule
  2. Hallo, Gerre, diese Tricksereien bringen wenig und sind deshalb uninteressant. Richtig interessant wäre es eher, wenn die Fahrerin sich einen Bart stehen lassen würde. Viele Grüße, Nachteule
  3. Hallo, Sabinus0, das ist doch Alltag für die Mitarbeiter der Bußgeldstelle und nötigt ihnen nicht mal mehr ein Lächeln ab. Solange man sonst nichts angestellt hat (Vorsatz, falsche Verdächtigung) geht das Bußgeldverfahren seinen Gang und es gibt keinen Grund für eine Bußgelderhöhung. Viele Grüße, Nachteule
  4. Hallo, Frosch, ähnliches gab es, wenn ich mich nicht irre, doch auch schon mal in Hamburg und wenn ich nicht ganz falsch liege, gab es hier sogar einen Spezialisten, der es ganz richtig fand, dass Verfolgungsfahrten mit mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "von oben" untersagt wurden. Viele Grüße, Nachteule
  5. Hallo, Kolbenfeder, nenne mir einen Paragrafen in der StVO, in dem steht, dass ein Fahrzeuglenker als Vorfahrsberechtigter nicht an einer Kreuzung langsamer werden oder gar anhalten darf, dann beantworte ich Dir Deine Frage. Was soll man A hier vorwerfen? Dass er die Möglichkeit einkalkuliert, dass z. B. ein Fahrzeug mit Sondersignal quert? Vielleicht hat er ja gemeint, dass dem so ist und deshalb gebremst. B dagegen ist auf jeden Fall dran, weil er zu dicht aufgefahren ist und dann noch Überholen bei unklarer Verkehrslage und sollte er hier sogar absichtlich überholt haben, wäre ein
  6. Hallo, ursrupert, herzlich willkommen im Radarforum. Bist Du Dir da wirklich ganz sicher? Hier geht es nicht um eine gravierende Überschreitung, die einem ohne Weiteres auffallen sollte, sondern augenscheinlich nur um 1 km/h und da müsstest Du permanent unter 50 km/h gefahren sein und den Tacho beobachtet haben, um dies eindeutig ausschließen zu können. Viele Grüße, Nachteule
  7. Hallo, Bluey, Du hast recht und deshalb habe ich ihn jetzt wieder auf der Ignore - Liste. Es geht mir nun mal gegen den Strich, wenn da so ein ..... meint, er wüsste alles besser, aber damit ist jetzt Schluss. Viele Grüße, Nachteule
  8. In einem Punkt hast Du recht: Ich kann mich tatsächlich nicht um Gaffer und Rettungsgassenblockierer kümmern, denn wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit längerem nicht mehr im Außendienst tätig. Durch meine jetzige Tätigkeit habe ich allerdings die Möglichkeit, noch weit besser als vorher beurteilen zu können, ob dies nur an mir liegt oder ob andere Kollegen ebenso wenig dazu kommen und da kann ich Dir nur noch einmal sagen, dass sie dazu gar keine Zeit und Gelegenheit haben. Vielleicht haben die Polizeibeamten, die Du kennst, ja nichts anderes zu tun oder sie befinden sich
  9. Hallo, Hawethie, ich schätze sie ganz realistisch ein und weiß deshalb, dass solche Kontrollen kaum möglich sind. Unser Blaulicht dagegen meint ja, dass andere im Gegensatz zu mir, bzw. meinen hiesigen Kollegen, in der Lage sind, sich zu duplizieren und damit mal so nebenbei diese VT sanktionieren können. Hätte ich nicht so große Angst davor, dass er es tatsächlich macht, würde ich ihm empfehlen, Politiker zu werden, denn die fabrizieren genauso viel heiße Luft und da könnte er sicher sehr erfolgreich mitmischen. Viele Grüße, Nachteule Viele Grüße, Nachteule
  10. Stimmt, denn Straftaten werden oft unvorangekündigt verübt. Dieser Stau war aber bekannt. Wieso waren dann nicht die Kollegen unterwegs, um die Blockierer und Gaffer zu sanktionieren und dann auch gleich zu diesen wendenden Fahrzeugen vorzufahren und dies zu unterbinden?
  11. Dein Versuch, ironisch zu sein, geht in die Hose (selbst das kannst Du nicht). Du bist doch der Überzeugung, dass andere Polizeibeamte es besser können als die Kollegen im Süden der Republik. Wie kommt es dann, dass dort keine Streife vor Ort war?
  12. Blaulicht, es gibt Menschen, die haben keine Ahnung, sind aber so intelligent, dass sie es begreifen, wenn man ihnen etwas erklärt und dann gibt es noch die anderen. Du gehörst eindeutig nicht zur ersten Sorte. Damit ist für mich jetzt EOD, denn bei solchen Menschen ist es Zeitverschwendung, zu diskutieren
  13. Autsch. Muss ich Dich jetzt auch noch über Sonder - und Wegerechte aufklären? Wie willst Du Wegerechte in Anspruch nehmen ohne gleichzeitig auf die Sonderrechte zurückzugreifen? Zu Deinem Einwand mit dem Ordnungsamt und anderen: Die nehmen Sonderrechte in Anspruch, aber wenn Du durch einen Stau mit Sondersignal fährst, bist Du beim Wegerecht. So, und jetzt sind wir wieder beim Thema: Wo siehst Du, wenn Du nur die Blockierer und Gaffer sanktionieren willst, die §§ 35 und 36 erfüllt? Zum Filmen und zoomen: Man sieht, dass Du noch nie zu einem schweren Unfall durch den Stau gefahren bist, denn s
  14. Hallo, Biber, Da habe ich andere Erfahrungen. Eigentlich tun sich Deutsche und Ausländer da nix. Und noch sind die Deutschen sowieso dermaßen in der Überzahl, daß die ausländischen Trottel nicht zu sehr auffallen. deshalb habe ich ja auch nicht geschrieben "der größte Teil", sondern "ein Großteil" und zumindest bei uns in Süddeutschland trifft das eindeutig zu. Es wäre jetzt "Racial Profiling" im umgekehrten Sinn, wenn man der Einfachheit halber nur die Fahrzeuglenker mit deutscher Zulassung sanktioniert, weil das etwas schneller geht und man nicht das Problem mit der Sicherheitsleistung un
  15. Natürlich. Welche Rechtsgrundlage dürfte es dafür geben?
  16. Blaulicht, darf eine Polizeistreife eigentlich durch die Rettungsgasse fahren, wenn es nur darum geht, mögliche Gaffer oder Rettungsgassenblockierer festzustellen und zu sanktionieren?
  17. Frag doch mal nach, wie viele ausländische Fahrer nach dem Blitzen sanktioniert werden. Dein Problem: Du hast einfach keine Ahnung von dieser Tätigkeit, davon aber ganz viel
  18. Und was sollte das bringen? Ein Großteil der Gaffer und Rettungsgassenblockierer kommen aus dem Ausland. Werden diese nicht vor Ort sanktioniert, passiert nichts. Abgesehen davon: Wie soll man die Gaffer und Rettungsgassenblockierer im Rahmen einer Einsatzfahrt rechtlich einwandfrei filmen (fotografieren kann man eh vergessen)? Hast Du noch bessere Ideen?
  19. Dann hattest Du ja Zeit genug, Dir mal Gedanken zu machen, wie eine einzelne Streife, sofern sie Zeit hätte, in diesem Stau die vielen Rettungsgassenblockierer ordnungsgemäß und gerecht sanktionieren sollte, wie sie dabei den Streifenwagen abstellt, ohne die Rettungsgasse zu blockieren und wie sie dafür sorgt, dass durch diese Anzeigenaufnahmen keine weiteren Störungen entstehen. Zu guter Letzt könnten sie dann ja auch noch gegen die Gaffer vorgehen, die diese Aktion filmen (als Fahrer bei laufendem Motor mit dem Handy in der Hand). Auf Deine Vorschläge bin ich gespannt, denn bis jetzt ist
  20. Wie erwartet: Unser Blaulicht kann bestens stänkern, hat aber keine Lösungen parat.
  21. Wie es aktuell steht, habe ich Dir ja erklärt, und weder die Kollegen noch ich habe eine Idee, wie man das Problem lösen kann. Du stellst Dich doch als den Allwissenden dar, der sich auskennt, also erklär doch mal, wie Du Dir vorstellst, wie man die Gaffer und die Rettungsgassenblockierer rechtlich einwandfrei und effektiv sanktionieren kann.
  22. Okay, Du Schlaumeier, dann erklär doch mal, wie Du es machen würdest, wenn Du 4 oder 5 Streifen zur Verfügung hast, wenn Du 2 oder 3 schwere Unfälle gleichzeitig und zusätzlich noch einige kleinere Unfälle auf Halde hast? Sollen die Unfallbeteiligten warten, bis man die Anzeigen geschrieben hat? Wie willst Du denn die Anzeigen im Stau oder stockenden Verkehr schreiben, wenn der Verkehr weiter rollt? Was glaubst Du, wie viele Anzeigen Du schreiben kannst,wenn Du dabei auch noch Sicherheitsleistungen einkassieren musst? Also, bring doch bitte mal ein paar brauchbare Vorschläge, aber d
  23. Hallo, rth, ja, sogar bestens. Was hat das aber mit Deiner Behauptung zu tun, dass ich die Gasse ebenfalls zu mache, wenn ich so etwas x-mal beobachtet habe? Meinst Du damit vielleicht, dass man dann selber genauso handelt, wie die Holzköpfe, die einfach durch die Rettungsgasse fahren? Hallo, Blaulicht, ein Notarzt im Privat - Fahrzeug wird allenfalls die letzten Meter vor einer Unfallstelle durch den Stau fahren, wenn er sieht, dass es sich tatsächlich um eine Einsatzstelle handelt an der er vielleicht gebraucht wird, aber ganz sicher nicht, wenn er gar nicht sehen kann, warum der St
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