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Goose

iSheriff
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Everything posted by Goose

  1. Wenn er ihr die Punkte "zuschustert", wie es im Artikel steht, kommt auch in Deutschland eine Straftat nach § 164 StGB in Betracht. Eine solche verjährt allerdings in Deutschland nach fünf Jahren. Gruß Goose
  2. Du unterstellst mir Propaganda, betreibst aber selber nichts anders. Die Ratschläge von Anwälten haben alle eines gemein: Sie kommen von Menschen, die ihr Geld damit verdienen, dass die Menschen sie aufsuchen. Die Polizeibeamten bekommen ihre Besoldung, egal, ob der Beschuldigte erscheint oder nicht. Im Grunde ist die Arbeit sogar einfacher, wenn der Beschuldigte nicht erscheint. Man hat die Aussage des Zeugen, macht den kurzen Vermerk über das Nichterscheinen des Beschuldigten und weg ist der Vorgang. Entsprechend zeigt deine Behauptung, eine Aussage würde die Arbeit der Polizei erleichtern
  3. Du weißt, dass das falsch ist. Ich weiss, dass das richtig ist! Du konntest weder hier, noch seinerzeit in der Diskussion mit Mace einen Grund nennen, warum eine voreilige Einlassung des Beschuldigten ohne volle Sachverhaltskenntnis von Vorteil sein sollte. Das ist nachvollziehbar, denn es gibt keinen solchen Grund. Dann täuscht dich dein "Wissen". Es gibt genug Sachverhalte, in denen eine Aussage des Beschuldigten / Betroffenen im Vorverfahren für ihn von Vorteil war. So hätte auch hier im Vorverfahren eine Aussage möglicherweise dazu geführt, die vorliegenden Gründe, die für einen Entzug d
  4. Du weißt, dass das falsch ist. @QTreiberin: Warum sollte der Beschluss nicht haltbar sein? Gruß Goose
  5. Möglicherweise eine Schilderung des Sachverhaltes, der der konkreten Gefährdung entgegenspricht. Gruß Goose
  6. Willst du ausschließen, dass die StA eventuell nach einer entsprechenden Einlassung des Beschuldigten anders entschieden und den Antrag dann nicht gestellt hätte?
  7. Wir sprechen hier vom vorläufigen Entzug nach § 111a StPO. Dieser kommt vor dem Strafbefehl, wenn dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die FE im Urteil entzogen wird. Dem Mann der TE wird wohl eine Straftat nach § 315c (1) Nr. 2b StGB vorgeworfen. Die Straftat nach § 315c StGB stellt ein Regelbeispiel dar, nach welchem gewöhnlich im Urteil von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann und somit nach § 69 StGB die FE zu entziehen ist. Somit liegen die Voraussetzungen des § 111 b StPO vor. Auch mein dringender Rat: Dein Mann sollte sofort (!) seinen
  8. Also soll der Polizeibeamte, sobald eine Anzeige gegen ihn erstattet wird, bei vollen Bezügen zu Hause bleiben? Na klasse, das wird die Finanzminister freuen. Und weil Kachelmann das Pech hatte, hat es auch jeder andere verdient? Du warst Arbeitgeber. Hättest du es auch unter "Lebensrisiko" eingestuft, wenn du einen unberechtigt gefeuert hättest? Gruß Goose
  9. Was ich hören will? Wie du die Forderung konkret umsetzen willst. Wie schaut es beispielsweise mit der Frage aus, wer die Kosten für den Verdienstausfall tragen soll, wenn die Vorwürfe unberechtigt waren. Die Beweislage ist immer so eine Sache. Oft stellt sich später heraus, dass es anders war als es am Anfang schien. Die Frage war, ob du es für richtig hältst, wenn der Angestellte gleich beim Verdacht gefeuert wird. Gruß Goose
  10. Hartmut, hast du die Fragen überlesen oder möchtest du nur nicht darauf antworten? (wenn letzteres der Fall ist, kein Problem, sage es nur) Gruß Goose
  11. Hartmut: Bezüglich der Suspendierung / Freistellung gibst du ja keine konkreten Antworten. Würdest du es denn bei einem Erzieher oder Lehrer ebenso empfehlen, diesen bereits beim Verdacht einer solchen Straftat ohne Bezüge zu beurlauben? Würdest du es für richtig halten, einen Angestellten beim Verdacht eines Diebstahls gleich zu entlassen? Hast du das mit deinen Angestellten auch so gemacht, dass sie bereits beim Verdacht eines Fehlverhaltens beurlaubt wurden? Gruß Goose
  12. So wie es oft gehandhabt wird wenn ein so schwerwiegender Verdacht besteht. Es geht ja hier nicht um Blaue Flecken vom anfassen. Entweder Suspendierung oder auf einen anderen Arbeitsplatz bis die Sache geklärt ist. Wie es in anderen Berufen auch ist bei denen ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich ist. Wenn das Vertrauensverhältnis angeknackst ist, muss gehandelt werden. Wer zahlt den Ausfall wenn z.B. einem gekündigt wird wenn nur ein dringender Tatverdacht besteht? Da sind die Beamte doch privilegiert, die können nur entlassen werden wenn die Tat gerichtlich festgestellt wurd
  13. @Hartmut: Wie genau stellst du dir das vor?Soll jeder Beamte, gegen den Ermittelt wird, sofort vom Dienst freigestellt werden? Oder soll das erst ab einer bestimmten Grenze geschehen? Wenn ja, wo soll deiner Ansicht nach diese Grenze liegen? Soll die Freistellung bei vollen Bezügen geschehen? Wer zahlt dann den Ausfall, wenn der Beamte freigesprochen wird? Gruß Goose
  14. Biber, du verhältst dich wie ein kleines Kind. Lass es gut sein. Gruß Goose
  15. Ja, so was ist immer wieder wundervoll... Trümmerfelder auf der gesamten Straße, Der Sanka und der NEF stehen quer, dahinter rödelt die Feuerwehr mit der Hydraulikschere, und dann kommt die Frage aller Fragen (am besten noch von einem, der an der ganzen Schlange, die da schon steht, bis vorne vorbeifährt und dann fragt: "Ist hier gesperrt?" "Ja" "Kann ich da also jetzt nicht durchfahren?" "Nein" "Ich muss aber da durch" spätestens dann kann man sich nur noch wortlos umdrehen und weggehen... Gruß Goose
  16. Vermutlich ja. 100% wirst du es aber erst in ein paar Wochen wissen, denn es gibt verjährungsunterbrechende Maßnahmen, die du nicht mitbekommen musst. Theoretisch könnte am 25.01.13 ein Anhörungsbogen an dich als Betroffener raus gegangen sein, welcher die Verjährung auch dann unterbricht, wenn er dich nie erreicht. Dann könnte die Behörde noch bis zum 25.04.2013 einen Bußgeldbescheid erlassen. Gruß Goose
  17. Na, da ist ja nach Pedro und Biber der Dritte im Bunde...
  18. Das ist völlig nebensächlich. Wichtig ist und war der Nachweis. Der wurde erbracht (das Wie ist mir bekannt!) und damit sollte es wirklich gut sein. Na dann wissens ja schon 2. Seht nur zu das es keiner vergisst, sonst weiß es keiner mehr Nun, du kannst deine Identität gerne öffentlich im Internet posten. Ich kann aber nachvollziehen, wenn jemand das nicht will. Gibt es möglicherweise noch Hinweise auf seinen Ausbildungsstand oder seinen Tätigkeitsbereich, die die u.a. auch von Dir diagnostizierten Wissenslücken erklären könnten? Sorry, auf weitere Fragen werde ich nicht eingehen. Er is
  19. PVB? Irrtum ausgeschlossen? Ja, und damit sollte dieses Thema doch nun wirklich endgültig durch sein. Gruß Goose
  20. In der Hoffnung, die ewigen, ständig nervenen Anspielungen, Blaulicht sei kein Polizeibeamter, ein für allemal zu beenden, habe ich mit ihm außerhalb des Forums in Verbindung gesetzt. Blaulicht ist definitiv Polizeibeamter. Das habe ich, das möchte ich betonen, nicht gemacht, weil ich selber Zweifel hatte, sondern weil mir die ständigen Anspielungen einiger Teilnehmer auf den Keks gingen. Ich hoffe, dass dieses Thema damit durch ist. Gruß Goose
  21. Bei uns wird man bei der Verlängerung des PA auch gefragt ob man für eine ausländische Armee oder als Söldner gearbeitet/gedient hat. Was für ein Schwachsinn, aber selbst der Landesdatenschutzbeauftragte will dagegen nichts unternehmen. Wozu die Frage, das konnte er so richtig auch nicht beantworten. Warum die Frage bei dir gestellt wurde, kann ich dir nicht sagen. Bei uns findet die Sicherheitsüberprüfung vor der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben statt. Wer die nicht durchführen lassen will, muss das nicht machen. Es gibt auch genug Aufgaben, bei denen sie nicht erforderlich ist... Gru
  22. Angefangen mit dem allgemeinen 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat ( B - 1) 35,00 Der immer passt, wenn nichts anders da ist gibt es im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog noch viele viele andere... Gruß Goose
  23. Nicht alle Polizisten werden danach überprüft. Ich wurde bei meiner Tätigkeit auf der Leitstelle danach überprüft. (Mehrere Seiten mit Fragen wie "Nennen Sie mindestens drei Personen, die sie vor ihrem 18. Lebensjahr kannten und die sie jetzt noch kennen / Hat jemals ein ausländischer Staat versucht, sie für Agententätigkeiten anzuwerben (Ankreuzmöglichkeit "Nein" oder "Ich bitte um ein persönliches Gespräch") Allerdings scheint der Freund auch irgendwas nicht verstanden zu haben. Sollte er wirklich mit einer Tarnidentität ausgestattet sein (mehr als eine Tarnidentität ist, außer für James B
  24. Er wird ja nicht automatisch gedruckt. Irgendjemand muss ja, bevor er gedruckt wurde, deine Personalien als Betroffener eingegeben und somit die Anhörung erlassen haben. Gruß Goose
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