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Goose

iSheriff
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Everything posted by Goose

  1. Goose

    Die Jagd

    Nachdem ich mich die letzten drei Monate darauf beschränkt habe, hier quer zu lesen und meine aktive Teilnahme an diesem Forum drastisch eingeschränkt habe, muss ich feststellen, dass das wohl die richtige Entscheidung war. Ich muss leider sehen, dass das dumme, polemische und peinliche Stammtischgerede hier derart Überhand genommen hat, dass es sich im Moment nicht lohnt, hier noch großartig weiter zu schreiben. Ich hoffe, dass sich das mal ändert, dann werde ich wohl auch wieder aktiver, aber solange das Niveau derart im Keller ist, bleibe ich hier raus... Gruß Goose
  2. Wie viele Unfälle waren das denn gesamt? die 10 Verletzten und der eine Tote können aus einem Unfall stammen, es können aber auch 11 VU-P gewesen sein (und das wäre dann für einen Streckenabschnitt für ein Jahr schon recht viel) Und wie viele Wildunfälle gibt es aktuell dort? Kannst du auch die Zahl der S-Unfälle?
  3. Nach diesem Bericht kommt es dort auch häufig zu Wildunfällen. Gruß Goose
  4. Richtig, einfach anrufen und die Sache wäre gut gewesen. Zum OT: Im Dienst ist die Waffe grundsätzlich mitzuführen (regelt bei uns die PDV 350). Möglicherweise sind die Beamten, die du gesehen hast, jedoch nach dem Dienst nach Hause gefahren. Einige Verkehrsbetriebe gestatten die unentgeltliche Mitnahme uniformierter Polizeibeamter (ebenso hält es die Bahn), andere gestatten auch die unentgeltliche Mitnahme ziviler Polizeibeamter. Und wenn der Beamte nun zu Hause keine Möglichkeit hat, seine Waffe sicher zu verschließen, so lässt er sie halt auf der Dienststelle. Ich persönlich stehe zwar a
  5. Wir sitzen da schön im Glashaus wenn wir das nicht ernst nehmen. Was in diesem Land inzwischen zur Normalität geworden ist, ist dicht an Russland, und weit von dem früheren Deutschland entfernt. MfG. hartmut Ich sehe uns nicht im "Glashaus". Vielmehr denke ich, dass da ein paar Länder aufschreien und mit dem Finger auf uns zeigen, um von ihren eigenen, deutlich gravierenderen Verstößen, abzulenken. Und hier wird brav "Jawoll" gesagt, wir sind die Bösen, wir brauchen das Büßerhemd, wir dürfen nicht über Russland schimpfen... Und das traurige : Es klappt. Gruß Goose
  6. Sorry, aber wenn ich lese, dass ausgerechnet Russland sich über angebliche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beklagt, so kann ich das nicht ernst nehmen. Gruß Goose
  7. Du gehst von einigen Dingen aus, offensichtlich jedoch, ohne zu wissen, was eine Urkundenfälschung genau ist. Natürlich könnte man dir nun erklären, wo der Unterschied ist, aber so überheblich, wie du mit deinem Kleingedruckten daherkommst, habe ich, offen gestanden, keine Lust dazu. Gruß Goose
  8. Imho auch bei einer Einstellung! Noch eine ganz andere Sache: Wenn klar erwiesen ist, dass der aufmerksame Messbetrieb erforderlich war und ebenso klar beweisbar ist, dass dieser nicht stattgefunden hat, so hat der Messbeamte eine klare Urkundenfälschung begangen, die zur Anzeige gebracht werden muss. Dann prüf doch bitte mal die Urkundenfälschung und erkläre, wo du sie hier sehen willst. Gruß Goose
  9. Da wir aber auch an unseren Mitarbeitern gemessen werden achten wir darauf, dass sie regelmäßig Aus- und Fortbildungen besuchen. Würden meine Jungs nicht regelmäßig zum Schießen, EMS-A und ET gehen, würde das schon schräge Nachfragen von Oben geben. Aktuell läuft bei uns die Seminarabfrage für 2014. Wer von meinen Leuten sich kein Seminar aussucht, dem suche ich eins aus Gruß Goose
  10. Das geschah gewiss nicht mit einem an Sicherheit grenzend tödlich wirkenden Schuss, vielmehr geschah es bei dem Versuch, eine Gefahr abzuwenden. Aber natürlich kann man es, einfach und undifferenziert, so betrachten, wie du es machst, wenn man keinen Wert darauf legt, mit seiner Aussage der Situation gerecht zu werden... Gruß Goose
  11. Hartmut, du hast deine Meinung zum Thema Suizid schon mehrfach kundgetan. Wir wissen beide, dass sie nicht mit unserem gesetzlichen Auftrag konform geht, aber ändern wird sich deine Meinung wohl kaum. Wenn sich nun aber jemand an der Hausfront suizidieren will, indem er sich am Balkon aufhängt, ist mehr als eine Grenze überschritten, denn das ist dann doch was anderes als wenn man sich im stillen und luftdicht verschlossenen Kämmerlein den Holzkohlegrill anzündet. Hier besteht nun ein staatlicher Handlungszwang, auch wenn du diesen wohl nicht nachvollziehen kannst. Gruß Goose
  12. Klar gibt es die, in der Regel entspannen sich die meisten ja auch im Verlauf der Kontrolle recht schnell. Gruß Goose
  13. Nein, einen Grund gibt es nicht. Trotzdem beobachte auch ich es regelmäßig, dass die deutliche Mehrheit auch bei einer normalen Kontrolle nervös ist und die Papiere zumeist mit leicht zitternden Händen aus der Hülle genestelt werden. Gruß Goose
  14. Die polizeiliche Präsenz ist eine der Kernaufgaben der Polizei. Und dieser Aufgabe komme ich auch nach, wenn ich in einer Bank bin, wenn ich in der Bäckerei stehe oder wenn ich eine öffentliche Bedürfnisanstalt aufsuche. Gruß Goose
  15. Liebe Leute, merkt ihr nicht, wie lächerlich ihr euch bei dem Versuch, Blaulicht mal wieder in die Ecke zu drängen, macht? Hier einen Betrug zu konstruieren ist doch mehr als albern. Aber selbst, wenn nun jemand von mir verlangen würde, in oben geschilderter Situation eine Anzeige aufzunehmen, so würde ich ihm auch erklären, dass er gerne eine Polizeidienststelle aufsuchen kann, ich diese Anzeige jedoch garantiert nicht aufnehme. Nun wird irgendjemand sicher einwerfen, dass ich dazu verpflichtet bin. Das bin ich jedoch nicht. Der Strafverfolgungszwang nach der StPO ist über die Strafve
  16. Ich habe keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten der Anwohnerparkausweise. Ich kann "nur" über ZEVIS die Halterabfrage machen und bekomme dann entsprechend die Adresse, die dort eingetragen ist. Also nichts zielversprechendes bei einem auswärtigen Halter. Es gibt Regeln, in deren Rahmen man sich eigenverantwortlich bewegen kann. Das Geschwindigkeitslimit ist so eine Regel. Bei einer Überschreitung muss man halt mit den Konsequenzen rechnen. Die Filmfirma hat ein Interesse an dem Halteverbot, sie hat es beantragt und rechtzeitig die Schilder aufstellen lassen. Wenn nun der TE mindestens
  17. Das nennt man "Eigenverantwortung". Das mag für viele ein Fremdwort sein, aber so ist es halt. Wer keinen eigenen Stellplatz hat, muss hat auch regelmäßig nach seinem Eigentum schauen oder alternativ für die Zeit, die er im Urlaub ist, einen Stellplatz anmieten. Gruß Goose
  18. Jaja, die Jungs von der Geradeauspolizei :-)
  19. Dann erzähl mir mal, wie du seine Erreichbarkeit feststellen würdest. Wie weit sollte man gehen? Was sollte man machen, wenn man eine telefonnummer findet, dort aber niemand ans Telefon geht? Nach 10 Minuten noch mal versuchen? Nach 30 Minuten erneut? Wenn er aber so oft in Düsseldorf ist, dann sollte der Gerichtstermin doch kein Problem für ihn darstellen. Gruß Goose
  20. Beim Falschparken siehst du es als selbstverständlich an, dass die Kollegen trotz auswärtigem Kennzeichen davon ausgehen, dass du binnen kürzester Zeit beim Fahrzeug bist, bei der Verhandlung dagegen ist es dir nicht möglich, morgens in Düsseldorf zu sein, da du ja aus weiter Ferne anreist... Merkwürdig... Gruß Goose
  21. Jaja, aber wer immer nur rechts abbiegt... ;-)
  22. Ja, so ist das. Man kann nur vermuten, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Hier lag ich mit meiner Vermutung falsch. Also warend ie Schläge zu erkennen. Der Staatsanwalt hat sie erkannt, augenscheinlich hat sie auch die Polizei erkannt, der RA des Beschuldigten hat sie vermutlich erkannt, ebenso hat das Gericht in beiden Instanzen sie wohl erkannt. Und alle, mit Ausnahme der Richterin in der zweiten Instanz, scheinen keine Straftat gesehen zu haben... Ich erklärte schon, dass der RA in seinem Beweisantrag begründen muss, warum er eine Person laden will. Auch das erklärte ich dir scho
  23. Nein, man muss keine zeitaufwändigen Ermittlungen führen, zumal hier ja ein auswärtiges Kennzeichen dran war. Dann hätte man also die Adresse des Max Mustermann aus Köln bekommen. Danach hätte man ins Telefonbuch schauen müssen, ob er da drin steht. Dann hätte man da anrufen müssen. Was soll man sonst noch alles machen? Es ist deine Pflicht, regelmäßig nach dem fahrzeug zu schauen, um festzustellen, ob du da noch parken darfst. Dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen und jetzt versuchst du, dein Verschulden auf andere abzuwälzen. Gruß Goose
  24. Die Richterin hat Recht. Du bist als Halter verpflichtet, dich regelmäßig davon zu überzeugen, dass zwischenzeitlich kein Halteverbot eingerichtet wurde. Gruß Goose
  25. @ Pedro: Nun sind wir also an dem Punkt, an dem wir feststellen, dass die KV, die von der Richterin am LG als solche eingestuft wurde, vom Staatsanwalt offensichtlich nicht als solche eingestuft wurde.Also wurde nichts “vertuscht” Hat der RA einen Verdacht und lädt den Polizeibeamten daraufhin als Zeugen bzw. Beantragt seine Ladung, so muss er diesen Verdacht dem Gericht mitteilen. Da sind wir uns doch einig, oder? Das wird dann aktenkundig. Da es nicht aktenkundig ist hatte der RA offensichtlich keinen entsprechenden Verdacht, oder siehst du das anders? Nein, denn hätte ein Verdacht b
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