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Goose

iSheriff
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  1. Dann versuche ich es mal. Wenn die Polizei ein Rennen liefert und der Dienstwagen landet im Schaufenster, dann darf der Verfolgte wahrscheinlich den Schaden zahlen. Und zwar den am Dienstwagen, den am Haus, und seinen eigenen Schaden. Würde ich mit einem Firmenwagen ein Rennen fahren und im Schaufenster landen. Wird sich die Kasko weigern meinen Schaden zu zahlen, für Fremdschaden 5000€ Regress fordern, und ich hätte sehr lange keinen Führerschein, aber einen Strafbefehl auf dem eine erklecklich Summe steht. Du siehst, der Unterschied ist nur marginal. scnr. hartmut Hartmut, auch di
  2. @Biber: Ich hatte die Hoffnung, dass du den Unsinn, den du da schreibst, nach dem Hinweis erkennst. Ist nicht der Fall, also erledigt. In den letzten Wochen hast du dich meines Erachtens als ernstzunehmender Gesprächspartner disqualifiziert. Gruß Goose
  3. Auch hier, Biber, erscheint es mir nicht, dass eine Diskussion Sinn macht. Wenn du selber nicht merkst, wo der Haken an dem von dir geschriebenen ist, kann ich dir auch nicht helfen. So schwer sollte es nicht sein, den Zusammenhang zu erfassen. Gruß Goose
  4. Es geht doch um das, was er gesagt hat, und das ist so, wie er es gesagt hat, falsch. Daher wüsste ich nicht, welche Rolle es spielt wie man was sehen würde, wenn er es anders gesagt hätte... Gruß Goose
  5. Es muss ja auch solche geben Und warum jammert man dann über die anderen, wenn man selber erzählt, dass man nicht anders handelt? Gruß Goose
  6. Kann es sein, dass du, wo es um die Polizei geht, die Logik mal wieder ausblendest oder kannst du mir Beispiele nennen, bei denen man bei einem Unfall mit einem Firmenwagen irgendwelche Veränderungen an seinem Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen muss? Gruß Goose
  7. Willst Du ausschließen, daß die von V. geschilderte Vorgehensweise möglich ist und ihm genau so etwas in seiner beruflichen Praxis schon passiert ist? Biber, da ich nicht annehme, dass dir wirklich an einer Diskussion liegt, erspare ich mir die Antwort. Gruß ´Goose
  8. schau dir die Sache noch einmal an. Gerade am Ende geht es ihm nicht um die Strafvereitelung, sondern um die Tätige Reue, wobei diese auch bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt nochmals abgemildert, da diese ja nicht passt. Mit Gnade meinte er eher man solle lieber 142 wählen anstatt 315c/316 und hoffen dort mit einem blauen Auge aufgrund der Gnade der Polizei bzw. besser StA oder Gericht davon zu kommen. Im Ergebnis hat er sich sicherlich unglücklich ausgedrückt. Hat eigentlich jemand mal die Kommentare dazu gelesen. Dort wird das Thema doch sicherlich auch angesprochen könnte ich mir vorst
  9. @Gast225: Sagst du nun, seine "für einen Laien verständliche Aussage", die Polizei [...] könne im geschilderten Sachverhalt "Gnade vor Recht walten lassen" und von einer Anzeige absehen, sei richtig? Würde das im geschilderten Sachverhalt deines Erachtens keine Strafvereitelung im Amt darstellen? Gruß Goose
  10. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass auch du den Unterschied erkennst. Ist das tatsächlich nicht der Fall?
  11. Eribär, das war kein persönliches Feedback, das war eine unverschämte Beleidigung. Gruß Goose
  12. Ich habe mir den Beitrag komplett angeschaut und das, was er da sagt, ist falsch. Willst du das jetzt ernsthaft bestreiten? Dann schau doch mal in den § 142 StGB. Gruß Goose
  13. Ich bin nicht unentspannt, mich stören solche Frechheiten nur enorm. Hier wurde meines Erachtens eine Grenze überschritten. Die Entschuldigung ist keine "Größe", sie ist das mindeste. Gruß Goose
  14. Hartmut, er sagte, die Polizei könne hier "Gnade vor Recht walten lassen". Das ist im Hinblick auf den Strafverfolgungszwang, dem die Polizei bei einer Straftat unterliegt und der einem Rechtsanwalt bekannt sein sollte, völliger Unsinn. Wenn du mir das nicht glauben willst dann lass es dir von jemand anders erklären. Gruß Goose
  15. Hartmut, packs in die Schrottpresse, denn da gehört die Frechheit von Pedro (und sicher auch das, was sich daraus ergeben hat) tatsächlich hin. Pedro: Die Vorgeschichte ist unerheblich. Das, was du da geschrieben hast, war unterste Schublade. Biber, ich bin auf dem Teppich. Schau dir das von Pedro geschriebene an. Es ist eine einzige Frechheit und der Versuch, das zu rechtfertigen macht es nicht besser. Gruß Goose
  16. Hartmut, das, was er da gesagt hat, ist definitiv falsch. Welchen Zweck, wenn nicht den der Beratung, haben seine Videos denn? Gruß Goose
  17. Willst du mir jetzt erzählen, du hättest die absolut unverschämten Beleidigungen (die ja über das von Hartmut zitierte hinausgingen) aus einem emotionalen Impuls heraus geschrieben und dir sei beim Absenden nicht bewusst gewesen, dass diese Beleidigungen ein Verstoß gegen die Forenregeln sind? Sorry, das nehme ich dir nicht ab. Gruß Goose
  18. Ein recht aktuelles Beispiel findest du hier. Wenn ich da höre, die Polizei könne ja bei einer Unfallflucht Gnade vor Recht ergehen lassen, dann frage ich mich, ob der Rechtsanwalt selber den § 142 StGB nicht kennt oder ob er unter "Gnade vor Recht walten lassen" versteht, dass die Polizei eine Strafvereitelung im Amt begeht. Denn die von ihm angesprochene Regelung (§ 142(4) StGB sagt klar, dass das Gericht die Strafe mildern oder von ihr absehen kann, ein Recht, dass der Polizei nicht zusteht. Wenn ich so was von einem Anwalt höre, der sich damit sogar im Internet als "Berater" darstellt, d
  19. Jeder macht das schon mal. Entsprechend sollte man aber auch die Aussagen von Udo Vetter nicht als alleinige Weisheit betrachten. Gruß Goose
  20. Dass die Verwarnung kommt, war dir doch schon beim Schreiben bewusst, und trotzdem hast du, wohl wissend, dass die außer einem erhobenen Zeigefinger nichts passiert, hier eine absolute Unverschämtheit vom Stapel gelassen. Sorry, aber das ist in meinen Augen ein anderes Kaliber als wenn man sich versehentlich im Ton vergreift. Gruß Goose
  21. Man sollte nicht vergessen, dass Udo Vetter, aus welchen Gründen auch immer, auch öfter mal Dinge sagt, die schlicht und ergreifend falsch sind (ob das bei diesem Video so ist, weiß ich nicht, ich kann mir den nicht eine Stunde lang reinziehen)... Gruß Goose
  22. Das ist wie im Strassenverkehr. Wenn man weiss, dass man im Punktebereich noch reichlich Raum hat und im Portemonnaie genuegend Geld, dann faehrt man gerne auch mal etwas schneller...... Und genau deswegen unterscheidet man im Straßenverkehr auch zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Verstößen und hat eben noch andere Maßnahmen zur Hand... Gruß Goose
  23. Ich rechnete nicht damit, dass es dich derart überfordert, einen Beitrag höher zu blicken, wo genau die Worte, die ich kritisierte, von Harry verwendet wurden. Zumal du ja diesen Beitrag selber mit "Gefällt mir" markiert hast, was ja annehmen lässt, dass du ihn gelesen hast... Aber, um dir solche Verwirrungen zukünftig zu ersparen: Wenn ich dich anspreche, dann schreibe ich "@Toxic Waste". Wenn das da nicht steht, brauchst du dich nicht angesprochen fühlen. Gruß Goose
  24. Unnötig, aber wenn man weiß, dass man ja noch eine Verwarnung "gut hat" und sonst nichts passiert kann man augenscheinlich auch mal ausfallend werden... Gruß Goose
  25. Ich kann dir versichern, dass die Atmosphäre in der Wirklichkeit bei weitem nicht so ist wie in diesem Forum. Da erlebe ich in der Regel doch, solange ich es mit dem normalen, nicht alkoholisierten Bürger zu tun habe, durchaus ein normales Gesprächsklima. Dass z.B. jemand bei einer Kontrolle nichts sagt, habe ich in all meinen Berufsjahren bisher so selten erlebt, dass ich es an einer Hand abzählen kann. Dass jemand unfreundlich wird, kommt sicher im Einzelfall immer mal wieder vor, aber wohl nicht häufiger, als es dem Kassierer an der Supermarktkasse oder jedem anderen mit Kundenkontakt ges
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