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Goose

iSheriff
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Everything posted by Goose

  1. Ja, das mag daran liegen, dass ich weiß, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Und da wird eben nicht mal eben der Verdächtige als Zeuge geladen, wenn man im Vorfeld schon weiß, dass er zum Verdächtigen wird. Gruß Goose
  2. ...dann stellt sich die Frage, warum er genau diesen Polizisten als Zeugen laden wollte: Gruß, Pedro. Ja, warum nur? Garantiert nicht, weil er hier den Verdacht gehabt hätte, dass der Beamte ihn geschlagen hätte, denn damit ist er ja kein Zeuge mehr, sondern Beschuldigter. Dieses teilt man dann dem Gericht und der StA mit, welche dann das Strafverfahren einleitet. Wie gesagt, wir sprechen von einem ordentlichen Gerichtsverfahren, nicht von einer Gerichtsshow im Stil von "Alexander Hold" oder "Barbara Salesch". Da werden keine Zeugen geladen um dann vom findigen Anwalt im Zuge der Hauptverh
  3. Ach Biber, sicher hättest du es gleich auf den ersten Blick erkannt... Kennst du das Video? Weißt du, was dort zu sehen ist? Gruß Goose
  4. Nein, ich sage, dass vieles dafür spricht, dass die Schläge (die den Beschuldigten übrigens nach dem Artikel nicht verletzt haben) auf dem Video nur schwer zu erkennen sind. Gruß Goose
  5. Auch, wenn du es nicht erkennen willst: Wir sprechen hier von einem Urteil in zweiter Instanz. Das bedeutet, bereits vor dem Amtsgericht wurde der Fall behandelt, bereits hier wurde das Video gesichtet. Es war Bestandteil der Akte und stand dem Verteidiger somit zur Verfügung. Dann ging es vor das Landgericht. Auch hier stand das Video als Beweismittel dem Verteidiger unstrittig zur Verfügung. Bereiten diese Tatsachen bei dir ein Verständnisproblem? Dann schau dir den Artikel doch noch mal an, dort findest du den Namen des Verteidigers. Dann gehst du auf seine Homepage (findest du, wenn du
  6. @PedroK: Nein, er gehört nicht uns alleine. Wir haben ihn uns aber zu Eigen gemacht. Würde man konsequent mit den Tieren teilen wollen, dann dürfte man beispielsweise die Bären- und Wolfsansiedlung, auch wenn sie noch so nah einem Wohngebiet stattfindet, nicht verhindern. "Problembären" dürften kein Thema mehr sein. Man dürfte keine Wildtiere, die Menschen angreifen, jagen (egal, ob dies zu Land oder im Wasser geschieht), denn diese Tiere folgen nur ihrem Instinkt. Man dürfte nicht einmal eine lästige Mücke erschlagen. Tatsächlich bezieht sich der Tierschutz der meisten Menschen jedoch nur a
  7. Ja, hier kann ich Dir zustimmen. Schlimmer noch als Providas auf der Bahn sind schlecht (oder gar nicht) erzogene Hunde und Kinder. Das Problem ist jedoch nicht der Hund resp. das Kind, sondern der Halter bzw. die Erziehungsberechtigten. Und sowohl in der Hunde- als auch bei der Kindererziehung scheint es (verstärkt) eine Art Laissez-faire-Haltung zu geben; das weiter zu diskutieren, wäre jedoch sowas von OT. Sicher sind auch schlecht erzogene Kinder ein Problem, in meiner Wertvorstellung ist aber ein Mensch / Kind wichtiger als ein Tier.Entsprechend gestehe ich einem Menschen deutlich mehr F
  8. Nein, ich lenke nicht ab, sondern zeige auf, dass selbst dem Anwalt des Beschuldigten (ein, wie er selber sagt, Fachanwalt für Strafrecht) das offensichtlich nicht aufgefallen ist, es somit also augenscheinlich nicht klar ersichtlich war. Gruß Goose
  9. Das Video ist als Beweismittel in das Strafverfahren eingeflossen. Meinst du nun, der Anwalt kannte es nicht? Wir sind nicht bei Barbara Salesch, wo Beweismittel erst kurz vor Ende der Hauptverhandlung überraschend wie das Karnickel aus dem Hut gezaubert werden. Nein, kein Ablenkungsmanöver, sondern ein Hinweis darauf, dass der Schlag offensichtlich nur schwer zu erkennen war, denn sonst wäre er mit Sicherheit vom Anwalt angebracht worden. Gruß Goose
  10. Pedro, hast du Einblick in die gängige Praxis? Ich habe sie und sage, dass es so ist. Mehrere andere hier haben sie auch und sagen ebenfalls dass das so ist. Also, aus der Praxis für die Praxis: Die Anwälte schellen das Gesuch regelmäßig an die Polizei. Glaube es oder lass es bleiben. Gruß Goose
  11. Glaube mir, Diplomat, ich habe Respekt vor Tieren. Mehr als so manch anderer. (Das wollen wir aber jetzt nicht vertiefen, sonst geraten wir zu sehr ins OT) Gerne beobachte ich Hund und Halter. Wenn ich aber nur den Hund auf mich zu rennen sehe und der Halter ist weit dahinter, dann läuft da was schief. Ich erwarte, dass ein Hund, den man nichtangeleint laufen lässt, andere Menschen nicht anspringt. Kann man das nicht gewährleisten, so hat man das Tier an die Leine zu nehmen. Gruß Goose
  12. Schaust du dir den weiteren Diskussionsverlauf an, solltest du erkennen, dass er es auch so meinte. Fakt ist, dass es entgegen seiner Darstellung gängige Praxis ist, dass die Anwälte das Gesuch um Akteneinsicht an die Polizei stellen. Wer dieses bezweifelt, zeigt, dass er offensichtlich keine praktischen Erfahrungen in diesem Bereich hat. Wer dann aber trotzdem behauptet, er habe "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", der wird sich solch kritische Vorhalte wohl gefallen lassen müssen. Gruß Goose
  13. Hier zeigt sich deine Unwissenheit was das Thema Hund angeht, wäre aber problemlos zu entschuldigen, nur : Ich muss auch nichts über Hunde wissen, denn ich halte keinen. ..hier spiegelt sich deine Wertschätzung und Toleranz und Respekt gegenüber Tieren oder andersdenkenden Menschen sehr schön wieder, ist schon toll wenn man so egoistisch und selbstherrlich veranlagt ist Ich habe Respekt gegenüber den Tieren, denn sonst würde ich sie tatsächlich wegtreten. Muss ich es deiner Ansicht nach denn hinnehmen, von so einem Kleffer angesprungen zu werden, auch wenn ich das nicht will? Ist es nich
  14. Der Anwalt des Beschuldigten hat das Video mit Sicherheit auch gesehen. Warum hat er das dann nicht bereits vor der erstinstanzlichen Verhandlung zur Sprache gebracht? Schließlich lässt es seinen Mandanten doch besser darstehen. Gruß Goose
  15. Sieht so aus. Daher ist es IMO auch nicht angebracht, jemandem aufgrund einer Bemerkung zu dem Thema einfach mal so „Ahnungslosigkeit“ zu unterstellen. Gruß, Pedro. [/Quote]Pedro, meine Feststellun, dass NetGhost vom Strafverfahren entgegen seiner Darstellung, er hätte "umfassendes akademisches und [...] auch umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", eben dieses Wissen nicht, bezog sich ursprünglich auf diesen Beitrag, in welchem er sagte Dass das, entgegen seiner Darstellung, gängige Praxis ist wurde von mehreren Seiten bestätigt, was wohl ausschließen lassen soll
  16. Offensichtlich brauchst du Hilfe, wenn du meine doch in recht einfache und verständliche Worte gefasste Antwort nicht verstehst. Muss es sich bei einer Antwort, die du erfasst, wirklich um einen Einwortsatz handeln? Gruß Goose
  17. Pedro, ich habe dir geantwortet. Wenn du die Antwort nicht verstehst, kann ich dir auch nicht helfen. Im übrigen winde ich mich nicht, ich habe nur keine Lust auf deine albernen Spiele. Gruß Goose
  18. Eribär, wenn sich alle Hundehalter so verhalten würden, gäbe es garantiert deutlich weniger Probleme. Gruß Goose
  19. Der Hundehalter hatte recht und die Eltern des Kindes hatten in ihrer Erziehung versagt. Ich hoffe, dass meinst du nicht Ernst... Leider erlebt man immer wieder rücksichtslose Hundehalter, welche dann den Ruf aller Hundehalter versauen (ebenso sind es die wenigen Moppedfahrer, die mit ihrem Verhalten für Streckensperrungen sorgen und alle Moppedfahrer in Verruf bringen) Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass ein Hund (bzw. dessen Besitzer), welcher, egal aus welchem Grund, ein Kind umstößt, das Problem ist und nicht das Kind. Auch ich hasse es wie die Pest, wenn ich joggen bin und m
  20. Ich sage, dass üblicherweise in den Schreiben, bei welchen es sich gewöhnlich um Vordrucke handelt, steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..." damit ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter. Sonst würde da ja stehen: "An die Staatsanwaltschaft XY..." Alternativ könnte da auch stehen: "An die Polizeibehörde XY... bitten wir, das Ersuchen, welches wir an die StA richten, an diese weiterzuleiten..." Das steht da aber auch nicht. Gruß Goose
  21. Pedro, wie ich sagte, aus der Praxis für die Praxis: Wenn da steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..." dann ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter. Sonst würde da ja stehen: "An die Staatsanwaltschaft XY..." Alternativ könnte da auch stehen: "An die Polizeibehörde XY... bitten wir, das Ersuchen, welches wir an die StA richten, an diese weiterzuleiten..." Das steht da aber auch nicht. Das kann natürlich auch daran liegen, dass der geneigte Rechtsanwalt ein Musterformul
  22. Das ist nun schlechterdings kaum möglich, da Du mir deren Namen und Adressen wohl nicht übermitteln wirst. Aber nochmals: Der Antrag kann doch im Grunde nur an StA/Gericht gestellt werden auch wenn er an die Polizei geschickt wird. Gruß, Pedro. Nun, wenn da steht: "An die Polizeibehörde XY.... Laut beigefügter Vollmacht beantrage ich in Namen und Auftrag meines Mandanten Akteneinsicht..." dann ist das Ersuchen im Grunde an uns gerichtet, wir leiten es dann weiter. @BayernSchandi: Das Ersuchen wird ja zum Bestandteil der Ermittlungsakte, welche wir vollständig weitergeben müssen. Gruß G
  23. Wie bereits dargelegt ist es so nicht korrekt. Hättest du tatsächlich "[...] umfangreiches praktisches Wissen vom Ablauf eines Strafverfahrens", dann hättest du es wissen müssen. Aber mach nur weiter, es ist lustig, wie du dich hier windest... Gruß Goose
  24. Das solltest du nun den Anwälten erklären, die, wie ich schon sagte, den Antrag regelmäßig an uns richten. Gruß Goose
  25. @Pedro: Nein, denn üblicherweise bekommt der Beschuldigte eine Vorladung von der Polizei. Sucht er nun einen Anwalt auf, so schickt dieser regelmäßig den Antrag auf Akteneinsicht in Verbindung mit der Ankündigung, dass der Beschuldigte über seinen Anwalt nach dieser Akteneinsicht eine schriftliche Einlassung abgibt, an die Polizei. Diese führt dann alle weiteren Zeugenvernehmungen durch und schickt die Akte nach deren Abschluss zusammen mit dem Antrag des Anwaltes an die StA. Da im normalen Strafverfahren oftmals die StA erst nach dieser Abgabe des Vorgangs erfährt, dass es dieses Verfahren üb
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