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Blickwinkelkanone

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  1. Naja, hätte ja sein können. http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/58-bussgeldverfahren-verjaehrung.html Werde ich den Bogen zurück senden, auf den BEscheid warten und zahlen.
  2. Danke sehr. Das das Datum der Zustellung nicht ausschlaggebenist, war mir bewusst. man könnte jda dann immer sagen, dass er nie ankam, oder man im Urlaub war. Mir ging es um das Datum der Bearbeitung. Das Datum, wann es gedruckt wurde, oder das Datum der Sachbearbeiterin.
  3. Ich wurde am 25.11.2013 geblitzt (außer Orts). Bis zum 01.03.2013 erhielt ich keinen Brief. Am 01.3.2013 wurde mir ein Brief zugesandt, mit einem Anhörungsbogen, auf dem folgendes steht. Ihnen bzw. dem fahrzeugfuhrer wird zur Last gelegt, als Fahrer eines Model xx mit dem Kennzeichen xxxxx gefahren zu sein. Sie überschritten die zulässige Gesamtgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h. Tatfolgen/Bemerkungen Sie wurden vom Fahrzeughalter als Fahrnutzer ermittelt. Bitte teilen Sie auch ihr Geburtsdatum und -ort mit. Der Brief wurde an mich adressiert (Es handelt sich
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