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wobei ich die Begründung des Richters mir schon abenteuerlich vorkommt: Wenn der Fahrer die dashcam immer mitlaufen lässt,vermutet er einen "hilfssheriff" und lehnt die zulassung als Beweis ab.

wenn die dashcam aber bei einer Nötigung erst eingeschaltet wird, ist sie zulässig?

 

Die Dashcam zeichnet unabhängig vom Gemütszustand des Fahrers auf.

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Echt? Wo steht das?

Da:

Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist. (Es sei denn, der/die/das Abgebildete ist einverstanden.)

(aus Exodus 20:1-5)
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Ich möchte nicht ständig von anderen Autofahrern gefilmt werden. Schließlich habe ich doch das Recht selber zu entscheiden, ob Aufnahmen von mir gemacht werden.

Das Recht hast du eben NICHT.

 

 

Hallo,

von "DIR"? Welche dash-cam hat die Qualität dich als Fahrer entgegenkommend so gut aufzunehmen daß du indetifizierbar bist? ( Ohne Blitz! )

 

Und auf öffentlichen Straßen darf ich auch den Verkehr, vorbeifahrende PKW, LKW, Fahrradfahrer, passierende Personen usw. aufnehmen.

 

Und phographieren darf jeder jeden in der Öffentlichkeit, nur nicht das Bild VERÖFFENTLICHEN!

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Ich möchte nicht ständig von anderen Autofahrern gefilmt werden. Schließlich habe ich doch das Recht selber zu entscheiden, ob Aufnahmen von mir gemacht werden.

Das Recht hast du eben NICHT.

 

Endlich mal eine echte Experten-Diskussion mit ebenbürtigen Beteiligten! :popcorn:

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Tja, vielleicht noch mal nachlesen? Die widerrechtliche Veröffentlichung ist in der Tat strafbar. Das widerrechtliche Anfertigen, bis auf begrenzte Ausnahmen, ist nicht strafbar. Dennoch gibt es für jeden Menschen das Grundrecht, dass er selber bestimmen darf ob er abgelichtet wird oder nicht. Und da gibt es natürlich auch Konstellationen, wo dieses Recht am eigenen Bild anderen Rechten, im Konflikt, zurücksteckt. Mit Nichten darfst du jedoch durch die Stadt laufen und Personen ablichten (ohne deren Einverständnis) - und fang jetzt nicht an, dass du dann nie den Kölner Dom fotografieren könntes da immer Menschen auf der Domplatte sind, das war nicht deine Aussage!

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und fang jetzt nicht an, dass du dann nie den Kölner Dom fotografieren könntes da immer Menschen auf der Domplatte sind, das war nicht deine Aussage!

 

Du darfst sogar bildfüllend vor dem Dom den skatborder photographieren, den einzelnen Gaffer der dem Musiker dort zuschaut, alles für dein Reisephotoalbum. Auch die 125-Personen-Schlange die für Konzertkarten ansteht. Sogar den einzeln der sich dabei in der Nase bohrt.

 

Nur nicht veröffentlichen......

 

Und Bilder als Beweismittel vor Gericht, auch wenn das Verfahren öffentlich ist, Beweismittel sind Teil oder Anlage der Akte und die ist NICHT öffentlich einsehbar.

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Moin Moin

 

 

 

 

Du darfst sogar bildfüllend vor dem Dom den skatborder photographieren,

 

Warum sollte jemand vor dem Dom Karten spielen?

Denen weht doch das Blatt weg.

 

 

 

Und Bilder als Beweismittel vor Gericht, auch wenn das Verfahren öffentlich ist, Beweismittel sind Teil oder Anlage der Akte und die ist NICHT öffentlich einsehbar.

Es geht sich nicht nur und immer um das Veröffentlichen.

Manchmal, unter bestimmten Umständen, reicht schon das "dritten zugänglich machen" um eine Strafbarkeit zu begründen.

Und unter anderen Umständen ist schon das bloße Anfertigen von Bildern strafbar - ganz ohne veröffentlichen oder dritten zugänglich machen.

Das dürfte aber weniger auf die Dashcams zutreffen.

 

Dabei könnte man auch mal das "Gaffen" nach Unfällen auf Strafbarkeit prüfen.

Ich denke da an § 201a StGB.

Richtig lustig dürfte es werden, wenn von § 74a StGB gebrauch gemacht wird. Da gehts dann auch möglicherweise fremden Handies an den Kragen.

 

 

Gruß

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Hallo, Zorro69,

wobei ich die Begründung des Richters mir schon abenteuerlich vorkommt: Wenn der Fahrer die dashcam immer mitlaufen lässt,vermutet er einen "hilfssheriff" und lehnt die zulassung als Beweis ab.

wenn die dashcam aber bei einer Nötigung erst eingeschaltet wird, ist sie zulässig?

die Begründung des Richters ist nicht abenteuerlich, sondern entspricht höchstrichterlichen Aussagen.

 

Mit einer ähnlichen Begründung wurde vor einigen Jahren die Praxis bei der Abstandsmessung geändert, denn es wurde bemängelt, dass die Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt würden, wenn bei einer Abstandsmessung die Kamera durchgehend mitläuft und dann, wenn man Verstöße feststellt, diese Sequenzen als Beweis genommen würden.

 

Nichts anderes hat der Richter in diesem Fall als Begründung gebracht.

 

Wenn Du Deine Kamera permanent mitlaufen lässt, weil Du Deiner Holden später zeigen willst, wo Du überall herumgefahren bist und per Zufall hast Du dabei eine Straftat gefilmt, kann das Video als Beweismittel zugelassen werden.

 

Lässt Du die Kamera mitlaufen, weil Du zu Hause im stillen Kämmerlein sämtliche aufgezeichneten Verstöße aktenkundig machen willst, dürfen diese Filme nicht gewertet werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Richter: Der Kläger war kein "Hilfssheriff"

Hier beschleichen mich leichte Zweifel.

Ich könnte mir vorstellen, dass er ein cleverer und abgebrühter Oberlehrer ist, wenn er in einer ach so brenzligen Situation die Muße hat die Kamera einzuschalten.

Ich mutmaße auch, dass dem Ausscheren des VW-Bus Fahrers etwas nicht erwähntes vorausging ;)

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Wir müssen uns damit abfinden, daß Polizei und Ordnungsämter zahlreiche Fotos von VT anfertigen, um deren Owien zu bestrafen. Auf Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen herrscht ein Vermummungsverbot, damit die Teilnehmer an eventuell verübten Straftaten identifiziert werden können. Und im Straßenverkehr soll es verboten sein, jemand anderen abzulichten? :huh:

 

Aus der vom TE verlinkten Quelle:

Der Beklagte hatte mit seinem VW-Bus den Fahrer eines Alfa Romeo Mito auf einer vierspurigen Bundesstraße demnach zuerst links überholt, und war dann kurz vor ihm wieder eingeschert. Anschließend verlangsamte der VW-Bus-Fahrer sein Tempo, sodass der Mann im Mito auf die linke Fahrspur auswich und den Bus überholen wollte. Daraufhin zog der Fahrer des Busses erneut nach links. Der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen betrug nur noch etwa fünf Zentimeter - bei Tempo 100.

Der Nutzer der Dashcam war hier kein "Hilfssheriff", sondern das Opfer einer Nötigung. Wollen die Datenschutz-Aktivisten etwa, daß es keinen Schutz gegen solche Straftaten gibt? Dann müßten auch Kameras auf Straßen und Plätzen entfernt werden, die sonst körperliche Gewalt und Raubüberfälle dokumentieren könnten. Ebenso aus Banken, weil ja das Recht des Herrn Bankräuber am eigenen Bild mehr wiegt als das Recht seiner Opfer auf Leben und Eigentum. :wand:

Der Datenschutz ist hier offenbar zum Täterschutz entartet.

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Ich möchte nicht ständig von anderen Autofahrern gefilmt werden. Schließlich habe ich doch das Recht selber zu entscheiden, ob Aufnahmen von mir gemacht werden.

Echt? Wo steht das?

Da:

Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist. (Es sei denn, der/die/das Abgebildete ist einverstanden.)

(aus Exodus 20:1-5)

 

Sei unbesorgt, Blaulicht: Kaum jemand wird Dein Bildnis oder einen Film, der Dich zeigt, anbeten. Und sollte es doch geschehen übernimmt Der Herr selbst die Bestrafung des Götzenanbeters. Du brauchst Dich nicht darum zu kümmern und merkst nicht einmal etwas davon. ;)

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Tja, vielleicht noch mal nachlesen? Die widerrechtliche Veröffentlichung ist in der Tat strafbar. Das widerrechtliche Anfertigen, bis auf begrenzte Ausnahmen, ist nicht strafbar. Dennoch gibt es für jeden Menschen das Grundrecht, dass er selber bestimmen darf ob er abgelichtet wird oder nicht. Und da gibt es natürlich auch Konstellationen, wo dieses Recht am eigenen Bild anderen Rechten, im Konflikt, zurücksteckt. Mit Nichten darfst du jedoch durch die Stadt laufen und Personen ablichten (ohne deren Einverständnis) - und fang jetzt nicht an, dass du dann nie den Kölner Dom fotografieren könntes da immer Menschen auf der Domplatte sind, das war nicht deine Aussage!

Das agt ein Angehöriger einer Berufsgruppe die ständig irgendwie Videoaufnahmen von Dritten macht. Sei es aus dem Polizeiwagen, bei Demos, bei Veranstaltungen und demnächst noch als Bodycam.

Und das alles ohne Anlass.

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Tja, vielleicht noch mal nachlesen? Die widerrechtliche Veröffentlichung ist in der Tat strafbar. Das widerrechtliche Anfertigen, bis auf begrenzte Ausnahmen, ist nicht strafbar. Dennoch gibt es für jeden Menschen das Grundrecht, dass er selber bestimmen darf ob er abgelichtet wird oder nicht. Und da gibt es natürlich auch Konstellationen, wo dieses Recht am eigenen Bild anderen Rechten, im Konflikt, zurücksteckt. Mit Nichten darfst du jedoch durch die Stadt laufen und Personen ablichten (ohne deren Einverständnis) - und fang jetzt nicht an, dass du dann nie den Kölner Dom fotografieren könntes da immer Menschen auf der Domplatte sind, das war nicht deine Aussage!

Das agt ein Angehöriger einer Berufsgruppe die ständig irgendwie Videoaufnahmen von Dritten macht. Sei es aus dem Polizeiwagen, bei Demos, bei Veranstaltungen und demnächst noch als Bodycam.

Und das alles ohne Anlass.

 

Das siehst du falsch: Diese Aufnahmen sollen den "Gemeinen Bürger" vor Übergriffen der Staatsmacht schützen.

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@Gast225, für das Filmen (ein Eingriff in die Grundrechte durch den Staat als hoheitliches Handeln) benötigt die Polizei eine Ermächtigungsgrundlage.

Das Filmen muss formell und materiell rechtmäßig sein.

Damit ist das private und hoheitlichen Filmen nicht vergleichbar. Es ist nicht das selbe, wenn das gleiche getan wird.

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Tja der gemeine Bürger kann sich halt das Recht eben nicht selber schaffen so wie die Politik und die Polizei.

 

Und wenn dann das BVerfG wieder einen Strich durch die Rechnung macht, werden demnächst einfach die Richter ausgetauscht.

Kopftuchverbot, Wahlrecht und Erbschaftssteuer: Bei der Union wächst der Unmut über Urteile in Karlsruhe. Bundestagspräsident Lammert fordert eine Grundgesetzänderung.

 

Führende Politiker von CDU und CSU sind mit einigen der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zufrieden. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte der Welt am Sonntag, er halte den deutlich erkennbaren Gestaltungsanspruch der Karlsruher Richter in hoch politischen Fragen wie der Ausgestaltung des Wahlrechts für problematisch. Er plädierte für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/union-bundesverfassungsgericht-kritik-norbert-lammert

 

Na dann mal gute Nacht Rechtsstaat.

 

PS: Im übrigen hat jeder in D das Recht alles zu fotografieren (Panoramafreiheit). Das kann/könnte man auch auf das Filmen übertragen, denn schließlich sind die Menschen auch da nur Beiwerk.

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Kopftuchverbot, Wahlrecht und Erbschaftssteuer: Bei der Union wächst der Unmut über Urteile in Karlsruhe. Bundestagspräsident Lammert fordert eine Grundgesetzänderung.

 

Führende Politiker von CDU und CSU sind mit einigen der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zufrieden. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte der Welt am Sonntag, er halte den deutlich erkennbaren Gestaltungsanspruch der Karlsruher Richter in hoch politischen Fragen wie der Ausgestaltung des Wahlrechts für problematisch. Er plädierte für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/union-bundesverfassungsgericht-kritik-norbert-lammert

 

Na dann mal gute Nacht Rechtsstaat.

 

 

Gegenmeinung mit Beispielen für die Begründung:

 

1. Der 92-jährige aus Nienburg der jetzt wegen 300 000-faachen Mord angeklagt wird. Seine Tätigkeit waren lange bekannt, es wurde ermittlet, weil kein Strafvorwurf eingestellt.

Ohne Gesetzesänderung jetz aber eine Anklage und Verhandlung.

 

2. Um 1975 wurden in Norddeutschalnd ärzte die Männer auf ihren Wunsch hin sterilisierten von amtswegen als Offizialdelikt wegen Körperverletzung verurrteilt.

 

20 Jahre später OHNE Gesetzesänderung war es eine Empfängnisverhütungsmethode die vom Ministerium als minimal belastend emfohlen wurde.

 

Daher Richter haben zu viel Spielraum am Parlament vorbei zu regieren.

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Recht und Gesetz

 

 

naja, zumindest gibt die Polizei sich auch keine Rechte und die Polizei unterliegt auch rechtsstaatlicher und medialer Kontrolle

 

Der Vergleich / der Vorwurf, dass die Polizei Menschen (auch gegen der Willen) filmt / fotografiert ist einfach unpassend.

 

 

 

Gleiches der Verweis auf Panoramafreiheit.

ja, die gibt es. ja diese erlaubt bestimmtes Fotografieren - auch dann wenn fremde Menschen betroffen sind.

Daraus jedoch das Recht abzuleiten andere Menschen (ohne Einwilligung) zu fotografieren / filmen ist einfach rechtlich falsch.

 

zumal es im Bereich des Recht am eigenen Bild, Handlungsfreiheit, Informationsinteresse der Öffentlichkeit, Kunstfreiheit, Strafrecht, KunstUrhRecht viel mehr gibt, als die Begründung der Panoramafreiheit.

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Naja wer schreit denn nach den gesetzlichen Regelungen die die Rechte der Polizei erweitert.

 

Mmmh mal überlegen, ähhhmm ach so die Polizei und die Politik setzt diese um.

 

Und ganz vorn dabei ist immer der Chef der GdP und weitere die immer zur "Sicherheit" der Polizisten dies unbedingt brauchen.

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Naja wer schreit denn nach den gesetzlichen Regelungen die die Rechte der Polizei erweitert.

 

Mmmh mal überlegen, ähhhmm ach so die Polizei und die Politik setzt diese um.

 

Und ganz vorn dabei ist immer der Chef der GdP und weitere die immer zur "Sicherheit" der Polizisten dies unbedingt brauchen.

Hallo Gast225,

die Kamera am Polizisten soll die Bürger vor Übergriffen der Staatsmacht schützen. Sie ist ein Misstrauensvotum gegenüber der Polizei.

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