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Vermeintlich Zu Schnell Auf Der A72


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Das wuerde bedeuten, dass der TE im hier diskutierten Fall zu Unrecht geblitzt wurde, oder?

Die Richtungsfahrbahn, also die im Beispiel 3 Fahrstreifen sind die Hauptstrecke die kann limitiert sein. Die Nebenfahrbahn die Auffahrt kann ebenfalls limitiert sein. Die Nebenstrecke und das Limit der Nebenstrecke endet wenn auf die Hauptstrecke aufgefahren wird. Ab dem Moment gilt das Limit der Hauptstrecke. Unabhängig davon ob der Auffahrende das Limit kennt oder nicht.

 

Um mal von der AB wegzukommen, die Regeln sind gleich.

Kommt jemand ( Nebenstrecke ) an eine Kreuzung, und biegt dort in eine Vorfahrtstraße ( Hauptstrecke ) :70: ein, dann gilt auch für ihn :70: auch wenn er das Schild :70: nicht sehen konnte.

 

Der TE wurde also nach geltendem Recht zurecht geblitzt.

Das bedeutet nicht das ich es für richtig halte an solchen Stellen zu blitzen.

 

MfG.

 

hartmut

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@driver864: Es gibt naive, vor lauter Euro-Zeichen im Auge blinde BAB-Wegelagerer, also ein Meßbetrieb in einer "dummen Situation", wie es @sobbel so schön gesagt hat. Wenn dann deren Blindheit jurist

Es gibt nirgendwo auf der Welt so viele Probleme im Straßenverkehr wie in DE. Steht da kein Schild, schimpfen alle, stehen an gleicher Stelle Schilder, ist das Gemotze auch da. Vor einiger Zeit in de

Das heißt ich darf hier nur 80 km/h weiterfahren?   https://www.youtube.com/watch?v=zZfti0H0xD0    

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Das wuerde bedeuten, dass der TE im hier diskutierten Fall zu Unrecht geblitzt wurde, oder?

Die Richtungsfahrbahn, also die im Beispiel 3 Fahrstreifen sind die Hauptstrecke die kann limitiert sein. Die Nebenfahrbahn die Auffahrt kann ebenfalls limitiert sein. Die Nebenstrecke und das Limit der Nebenstrecke endet wenn auf die Hauptstrecke aufgefahren wird. Ab dem Moment gilt das Limit der Hauptstrecke. Unabhängig davon ob der Auffahrende das Limit kennt oder nicht.

 

Hallo Hartmut,

 

man muss sich beim Auffahren an ein Limit halten was man nicht kennen kann? D.h. nach deinem Empfinden müsste erstmal jeder der auffährt auf 60 km/h runterbremsen? Es kann ja auch sein, dass ein Sonderfall gilt und vorher 40 war oder sowas. Wenn da kein Schild steht, ist also völlig unklar was gefahren werden muss.

Also so kann die Rechtslage nun wirklich nicht sein.

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Also so kann die Rechtslage nun wirklich nicht sein.

Die Rechtslage ist aber nun mal so.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Es ist ein Streckenverbot und gilt nicht mehr, wenn die Strecke verlassen wird. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat205.htm

 

Kreuzungen, Einmündungen heben die Beschränkung nicht auf. Das hat mit meinem Empfinden überhaupt nichts zu tun, eher damit das der Schilderwald nicht ins unermessliche steigt.

 

Klare Regel. Das Limit gilt für alle die auf der Strecke fahren, egal ob sie an dem Verkehrszeichen vorbeigekommen sind oder nicht. Wer nicht sicher ist, muss sich dem Verkehr anpassen ( auch wenn kein Verkehr vorhanden ist ). So ist die Rechtsprechung, Ortsfremde können u.U. Glück haben.

 

MfG.

 

hartmut

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Hi,

Das Limit gilt für alle die auf der Strecke fahren, egal ob sie an dem Verkehrszeichen vorbeigekommen sind oder nicht. Wer nicht sicher ist, muss sich dem Verkehr anpassen ( auch wenn kein Verkehr vorhanden ist ). So ist die Rechtsprechung, Ortsfremde können u.U. Glück haben.

Also das würde ja, vor allem auf einer Autobahn, hellseherische Fähigkeiten der Autofahrer voraussetzen!

Wenn ich auf eine AB auffahre, dann gehe ich (auch und gerade, wenn kein Verkehr ist) davon aus, dass die Bahn frei ist. Davon kann ich bei einer AB auch ausgehen.

Wenn dem nicht so sein sollte, dann muss es mir angezeigt werden.

Da hier an der fraglichen Stelle eine 100, die auch noch auf 3km Strecke beschränkt ist, steht, hätte IMHO jeder, der auf die AB fährt und geblitzt wird aber sowas von gute Chancen, straffrei davonzukommen. Woher soll er schließlich wissen, dass für 3km 100 gelten, die ja nicht mal aufgehoben werden (weil sie es ja nicht müssen)?!

Und das hat NICHTS mit der Ausrede "Schilderwald" zu tun. Hier MUSS ein 100er Schild hinter der Auffahrt stehen.

 

Grüße

Wolle

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Ich wuerde mal meinen, zu Beginn einer jeden Auffahrt steht das allgemein bekannte Schild "Autobahn". Damit gehoert die Auffahrt zu selbiger

Mal wieder ein Märchen von jenseits der Untertassenmauer. Da drüben ist die Wirklichkeit durch einen zusammengestückelten Lehrfilm über das Einfahren auf eine Autobahn vom Beschleunigungsstreifen aus ersetzt. :doofwinkt:

Das genannte etwas unscheinbare Schild steht tatsächlich an Beginn von Autobahnauffahrten, und zwar ohne Unterschied, ob die Autobahn limitiert ist oder nicht. Bei der so gekennzeichneten Auffahrt kann es sich auch um einen längeren Zubringer mit Einmündungen und Gabelung handeln, sie kann außerdem mit einem Limit beschildert sein, das an der Einmündung in die Autobahn ohne dementsprechendes Schild endet.

Daß auf der Autobahn und ihrer Auffahrt daß gleiche Limit gilt kommt vor, ist dann aber rein zufällig.

Eine Beschilderung auf der Auffahrt gibt keine Auskunft über das auf der Autobahn geltende Limit.

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Ich wuerde mal meinen, zu Beginn einer jeden Auffahrt steht das allgemein bekannte Schild "Autobahn". Damit gehoert die Auffahrt zu selbiger

Mal wieder ein Märchen von jenseits der Untertassenmauer.

 

Du hast keine Fahrerlaubnis, gell?
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Falls Du mich meinst: ich würde das Risiko eingehen und es nicht tun. Meine Frage bezog sich allerdings auf die zitierte Reaktion von gerre auf die ebenfalls zitierte, völlig zutreffende Aussage von HarryB.

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Meine Frage bezog sich allerdings auf die zitierte Reaktion von gerre auf die ebenfalls zitierte, völlig zutreffende Aussage von HarryB.

HarryB und sein kleiner Wadenbeißer mögen es vielleicht so interpretieren, daß eine Autobahnzufahrt zu der Autobahn, auf die sie führt, gehört. :think:

Das bedeutet aber nicht, daß die auf der Zufahrt angezeigten Verkehrsbeschränkungen auch auf der Autobahn gelten.

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Aber das ist hier ja gerade der Streipunkt, nämlich ob nach der Auffahrt auf die BAB die Begrenzung auf der Auffahrt auf der BAB weiter gilt oder ob auf eine neue Strecke aufgefahren wird.

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Wieso sollte es strittig sein?

Die Nebenfahrbahn endet, und damit auch die Strecke. Im Regelfall steht auch noch ein Zeichen 205 dort. Das ist im Prinzip nichts anderes wie eine Kreuzung wo der Rechtsabbieger über Zeichen 205 in eine Vorfahrtstraße rechts einbiegt. Da gilt auch das Limit der Vorfahrtstraße.

 

MfG.

 

hartmut

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Vor einiger Zeit in der Türkei sah ich

Tja, daher hat die Türkei auch etwa 3 mal soviele Verkehrstote zu beklagen wie z.B. Deutschland.

Das hat jetzt natürlich nichts mit Schilder im Speziellen zu tun.

 

Bist Du als Fahrer in der Türkei unterwegs gewesen oder sasst Du in einem (sicheren) Reise- oder Kleinbus ?

Weil in der Türkei gilt zunächst das Recht des Stärkeren.

Busse und LKW's fahren grundsätzlich wie sie wollen und wenn der PKW über den Gehsteig dem Bus ausweicht der in falscher Richtung durch die Einbahnstraße brettet dann mußt Du als Fußgänger springen. Weil Recht hin oder her, wenn Du unterm Auto liegst hast Du von Deinem Recht nichts mehr ...

Das man sich als Fußgänger natürlich niemals auf irgendwas verlassen kann ist klar. Am besten im Pulk und möglichst in der Mitte die Straße überqueren, damit man viel menschlichen Puffer um sich herum hat ...

 

Gruß,

AnReRa

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@HarryB

Das wuerde bedeuten, dass der TE im hier diskutierten Fall zu Unrecht geblitzt wurde, oder?

So würde ich das sehen.

Als einziges könnte man dem TE vielleicht vorwerfen, dass er die Geschwindigkeit nicht den anderen Fahrzeugen angepasst hat, aber das können wir hier ja nicht entscheiden. Der TE ist einfach mit Autobahnrichtgeschwindigkeit unterwegs gewesen.

 

Das ist auf den Philippinen nicht viel anders.

Wie sieht es auf den Philippinen mit Verkehrstoten pro Jahr und Fahrzeug aus ?

 

 

@BamBam

Ich möchte noch anmerken das auf dem Ausfädelstreifen (alt Verzögerungsstreifen) das Überholen nicht nicht erlaubt ist.

Das gilt aber nur für Ausfädelstreifen zu 'untergeordneten' Fahrbahnen (erkennbar an dem blauen 'AUSFAHRT'-Schild).

Für die parallel - mit dicker unterbrochenen Linie - geführten Fahrstreifen an BAB-Dreiecken / Kreuzen zur Überleitung auf die folgenden AB gilt das m.W. nicht - hatten wir hier im Forum schon mal diskutierte - weil hier

a) i.d.R. gar nicht 'verzögert' wird, und

b) es sich per Definition nicht um ein Überholen handelt, weil die Fahrt ja nicht in derselben Fahrtrichtung fortgesetzt wird.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Sieht aber gar nicht so gut aus, wie ich gerade ergoogelt habe......

Na dann sollten wir uns doch bei der Betrachtung von Sinn und Unsinn von Verkehrsregeln nicht unbedingt an solchen Ländern orientieren, oder ?

 

Nein, wirklich nicht. Sondern noch mehr limitieren, kontrollieren und sanktionieren. Und ein wengerl schikanieren darf gerne auch dabei sein, nicht wahr?

 

Und überhaupt gibt es noch viel zu wenig Verkehrsschilder, da ist noch eine Menge Platz, der sinnvoll mit Ge- und Verbotshinweisen behübscht werden könnte. Da könnten die MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden gerne noch etwas kreativer und deutsch-umsetzungsstark sein.

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Und überhaupt gibt es noch viel zu wenig Verkehrsschilder, da ist noch eine Menge Platz, der sinnvoll mit Ge- und Verbotshinweisen behübscht werden könnte. Da könnten die MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden gerne noch etwas kreativer und deutsch-umsetzungsstark sein.

 

Sollte das jetzt ein Beitrag für das "betriebliche Vorschlagswesen" sein...? :D

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Nein, wirklich nicht. Sondern noch mehr limitieren, kontrollieren und sanktionieren. Und ein wengerl schikanieren darf gerne auch dabei sein, nicht wahr?

Tja, dann fangen wir doch mal gaaaaanz unten an.

Was war wohl zuerst da ?

Der Autofahrer der sich gerne melken laßt - aka ich fahre so schnell ich es für richtig halte und ignoriere Schilder grundsätzlich - oder die Behörde die das als Betätigungsfeld erkannt hat ?

 

Aber wir bewegen uns vom Thema weg. Ein VT hat hier in meinen Augen - je nach Verkehrslage - eine gute Chance die :100: zu reissen, weil er - ohne weiteren Hinweis - von Autobahnrichtgeschwindigkeit ausgehen kann und darf.

Klar, wenn er die 130 km/h nur durch dränglen o.ä. Manöver fahren kann - sprich er ist deutlich schneller wie der Rest der VT - dann sieht es ggf. anders aus.

 

Die :100: in der Kurve auf dem Zubringer kann aber IMHO genauso wie die oben genannte :40: (oder die von mir genannte :80: ) zur Entschärfung der Kurve dienen.

 

@Handysammler:

Steht unter der :100: auf dem Zubringer ggf. noch ein Zusatzschild ?

Angenommen unter dem :100: steht noch ein Zusatzzeichen wie z.B. Zeichen 1000-01 "linksweisend", Zeichen 1001-30 "Länge einer Verbotsstrecke" oder Zeichen 1004-30 "Entfernung zu .." , würde dann die zHg nicht weiter gelten können oder das :100: Schild quasi als 'Vorwegweiser' dienen ?

 

Gruß,

AnReRa

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@Handysammler:

Steht unter der :100: auf dem Zubringer ggf. noch ein Zusatzschild ?

Angenommen unter dem :100: steht noch ein Zusatzzeichen wie z.B. Zeichen 1000-01 "linksweisend", Zeichen 1001-30 "Länge einer Verbotsstrecke" oder Zeichen 1004-30 "Entfernung zu .." , würde dann die zHg nicht weiter gelten können oder das :100: Schild quasi als 'Vorwegweiser' dienen ?

 

 

Also ich kann es auf meinen Bildern nur schlecht erkennen, aber ich glaube auf der Auffahrt steht die :100:, darunter Zeichen 1006-36 und nochmals darunter Zeichen 1001-31 (3 km).

 

Aber ich will mich da jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, das müsste ich mir vor Ort nochmals angucken.

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Wieso sollte es strittig sein?

Die Nebenfahrbahn endet, und damit auch die Strecke. Im Regelfall steht auch noch ein Zeichen 205 dort. Das ist im Prinzip nichts anderes wie eine Kreuzung wo der Rechtsabbieger über Zeichen 205 in eine Vorfahrtstraße rechts einbiegt. Da gilt auch das Limit der Vorfahrtstraße.

 

MfG.

 

hartmut

Ich sehe es ja auch so, aber am Kreuz BAB 4/72 scheint es eben nicht so zu sein. Denn da geht man offensichtlich davon aus, dass auch die Auffahrenden meinen sollen, dass die 100 die in der Auffahrt steht auch auf der BAB gelten soll.*

 

*Dass die 100 ja dennoch gelten weil auf der durchgängigen Fahrbahn 100 km/h angeordnet sind, jetzt mal außen vor gelassen.

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Dieses Bild müsste die Beschilderung in der Auffahrt 2011 (anlässlich des damaligen Blitzertreffens in Chemnitz) zeigen.

Schön, dass manche Messstellen auch über so viele Jahre hinweg so ertragreich bleiben ....

post-7464-0-60889700-1405374446_thumb.jpg

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Sagt doch alles aus, 100 auf 3km, genau das gleiche wie auf der bahn selber.

Dumm nur, dass die Strecke gar keine 3 km lang ist, sondern nach dem Einfädelstreifen endet.

Vielleicht hat jemand Lust, auch Dir das zu erklären.

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Gibt auch Ein- und Ausfädelungsstreifen die so lang sind (Bad Homburger Kreuz z.B.)

Was hat das mit der Thematik hier zu tun? Es geht um die A72 an besagter Auffahrt und nicht um die Länge irgendeiner Einfädelspur.

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Nein, eine Einfädelspur ist kein Verzögerungsstreifen.

Das, was früher Verzögerungsstreifen genannt wurde, heisst heute Ausfädelspur. Auch darf dort nicht mehr schneller als auf der Hauptfahrbahn gefahren werden.

Die Auffahrt endet am Ende des Einfädelstreifens. Ab dann ist es die Hauptfahrbahn. Somit gilt eine Streckenbegrenzung am Einfädelstreifen längstens bis zu dessen Ende. Folglich muss dort eine erneute Begrenzung angezeigt werden.

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Dieses Bild müsste die Beschilderung in der Auffahrt 2011 (anlässlich des damaligen Blitzertreffens in Chemnitz) zeigen.

Schön, dass manche Messstellen auch über so viele Jahre hinweg so ertragreich bleiben ....

Das Bild passt aber nicht zum Bild von Handysammler auf der vorigen Seite. Auf dem Bild von handysammler steht eine 100 mit "Auffahrgefahr" über 3 km auf der rechten Seite (so wie es auch aktuell dort steht). Auf deinem Bild steht auf der Hauptfahrbahn nur eine 100 mit "Auffahrgefahr" auf der rechten Seite. Zeitlicher Unterschied? Falsche Auffahrt?

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Dieses Bild müsste die Beschilderung in der Auffahrt 2011 (anlässlich des damaligen Blitzertreffens in Chemnitz) zeigen.

Schön, dass manche Messstellen auch über so viele Jahre hinweg so ertragreich bleiben ....

 

Das Bild passt aber nicht zum Bild von Handysammler auf der vorigen Seite. Auf dem Bild von handysammler steht eine 100 mit "Auffahrgefahr" über 3 km auf der rechten Seite (so wie es auch aktuell dort steht). Auf deinem Bild steht auf der Hauptfahrbahn nur eine 100 mit "Auffahrgefahr" auf der rechten Seite. Zeitlicher Unterschied? Falsche Auffahrt?

Hä? Die Beschilderung in der Auffahrt ist doch die gleiche wie auf der Hauptfahrbahn!?! Oder was verstehe ich jetzt gerade falsch?

 

Wenn ich es morgen schaffe, werd ich die Beschilderung auf der Hauptfahrbahn und von der Auffahrt nochmal fotografieren.

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... Ausfädelspur. Auch darf dort nicht mehr schneller als auf der Hauptfahrbahn gefahren werden.

Auf die Gefahr eine neue Diskussion loszutreten, aber diese Aussage ist m.W. in dieser Allgemeinheit falsch.

Sofern es sich bei der 'Ausfädelspur' um eine Überleitung zu einer anderen AB handelt (AB-Dreick oder -Kreuz) darf rechts der dicken unterbrochenen Linie (wie auch immer sich die nennt. Leitlinie ?) m.W. schneller gefahren werden als auf der Hauptfahrbahnm, sofern man die AB an dieser Stelle verlassen will (rechts vorbeifahren).

Nicht erlaubt ist, wenn man nach dem rechts vorbeifahren wieder nach links zieht. Das wäre dann ein verbotenes rechtsüberholen ..

 

Gruß,

AnReRa

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@handysammler: In der Tat sieht es auf dem Bild von @xander so aus, als wäre bei der rechten Beschilderung für die Hauptfahrbahnen das untere Zusatzschild "auf 3 km Länge" abgefallen. Links am Mittelstreifen ist es noch dran.

 

@driver864: Ob zeitlicher Versatz bzw. Schildergedoktere der Straßenbehörden hin oder her, mit dieser Beschilderung im Auffahrtsbogen ist das Schlupfloch geschlossen.

 

@u14325: Die Beschilderung mit dem Zusatzschild "auf 3 km Länge" auch im Auffahrtsbogen ist schon logisch. Ich sehe für @driver864 vordergründig keinen Ansatzpunkt. Wie schon erwähnt, diese Variante als kleine VBA-Anzeige gibt's in Südbayern mehrfach - um Blitzer abzusichern....

Klar ist, die Tempo-Beschilderungen auf der A72 mit der Längenangabe sind mehr als unglücklich von der zuständigen Verkehrsbehörde gewählt. Ist die Frage, was dort dem Personal geritten hat. Dazu noch ist Standort selbst unglücklich im Anschlussstellendreieck, wegen der Mehrarbeit bzw. dem Zusatzschild und wegen der richtigen Längenausrechnung synchron :doofwinkt: zur Hauptfahrbahn. Warum setzt die Behörde dort nicht die Schilder einfach wie sonst üblich auf Höhe Ende Bescheunigungsstreifen?

:nolimit:

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Ich werfe mal den kompletten § 7a in die Diskussion. Und der erlaubt beim abbiegen auf abgehenden Fahrstreifen (wie in den Beispielen von AnReRa angeführt), rechts vom dem Zeichen 340 in Ausführung breit, ein schnelleres Fahren.

 

§ 7a
Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Die eigentliche Diskussion im anderen Thread war aber, wenn ich mich richtig erinnere, wohl eher ein rechts vorbei am Stau und wieder in die gleiche Richtung weiterfahren, anstatt einem Abbiegen.

 

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@m3_: Ahh, danke. Verstanden. Für mich sieht es eher so aus, als würde es mehr in Richtung Fahrbahn gucken, als die anderen Schilder. So dass man quasi von der Seite aufs Schild guckt und daher kaum sieht.

 

Aber ist ja auch egal, ändert nichts an der Verständlichkeit der Beschilderung.

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ahh...stimmt, es kann auch gerade so verdreht sein, dass man nur die 2 mm Schildstärke sieht...dann hätte man auch das Piktogrammschild wenigstens gleichmäßig mitverdrehen können -_- .

:nolimit:

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ahh...stimmt, es kann auch gerade so verdreht sein, dass man nur die 2 mm Schildstärke sieht...dann hätte man auch das Piktogrammschild wenigstens gleichmäßig mitverdrehen können -_- .

:nolimit:

Oder das Schild gleich ganz weglassen können...

 

Gibt es eigentlich so eine Art von Schilder-Fetischismus? Wenn dem so ist, dann manifestiert sich diese (quasi-sexuellen) Ausprägung vorallem dort, wo Asphalt und (motorisierte) VT zusammentreffen....

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Wenn ich es morgen schaffe, werd ich die Beschilderung auf der Hauptfahrbahn und von der Auffahrt nochmal fotografieren.

 

Zugegeben, hat etwas länger gedauert.

 

Aber hier nun die Bilder. Beschilderung auf der A72:

 

http://oi62.tinypic.com/2vil0yg.jpg

 

Beschilderung in der Auffahrt:

 

http://oi59.tinypic.com/1z2po9e.jpg

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Die Beschilderung in der Auffahrt ist Nonsens. Sie kann allenfalls als Hinweis gesehen werden. Dennoch gelten die :100: auf der Richtungsfahrbahn.

 

Durch die Beschilderung in der Auffahrt kann allerdings kaum argumentiert werden, von den :100: konnte der Auffahrende nichts wissen.

 

MfG.

 

hartmut

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Durch die Beschilderung in der Auffahrt kann allerdings kaum argumentiert werden, von den :100: konnte der Auffahrende nichts wissen.

Deshalb hatte ich ja in Post #73 expizit nachgefragt.

Schlupfloch geschlossen ...

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

 

da die :100: in der Auffahrt (eigentlich) nur für diese gelten, muss der Auffahrende von der auf der Strecke geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung nichts wissen. Das ist zwar mit dieser Beschilderung gewollt, diese ist aber uneindeutig/falsch!

Als Ortsunkundiger würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen.

 

Grüße

Wolle

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diese ist aber uneindeutig/falsch!

Wenn Du schon selbst feststellen kannst, dass Du die Begrenzung nicht eindeutig ist (also hier entweder :100: oder :nolimit: ) , dann ist im Zweifelsfall sowieso immer die niedrigere der angeordneten Geschwindigkeiten anzunehmen.

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

 

die Anordnung der Begrenzung ist (für die Auffahrt) richtig, aber die "gewollte" Gültigkeit darüber hinaus auf die AB ist falsch.

Deshalb würde ich es im Falle des Falles drauf ankommen lassen. Und wenn nur rauskommt, dass dort (endlich) die Beschilderung geändert wird.

 

Grüße

Wolle

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