Jump to content

Driver864

Member
  • Content Count

    6
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Driver864

  • Rank
    Anfänger
  1. Das Bild passt aber nicht zum Bild von Handysammler auf der vorigen Seite. Auf dem Bild von handysammler steht eine 100 mit "Auffahrgefahr" über 3 km auf der rechten Seite (so wie es auch aktuell dort steht). Auf deinem Bild steht auf der Hauptfahrbahn nur eine 100 mit "Auffahrgefahr" auf der rechten Seite. Zeitlicher Unterschied? Falsche Auffahrt?
  2. Die Richtungsfahrbahn, also die im Beispiel 3 Fahrstreifen sind die Hauptstrecke die kann limitiert sein. Die Nebenfahrbahn die Auffahrt kann ebenfalls limitiert sein. Die Nebenstrecke und das Limit der Nebenstrecke endet wenn auf die Hauptstrecke aufgefahren wird. Ab dem Moment gilt das Limit der Hauptstrecke. Unabhängig davon ob der Auffahrende das Limit kennt oder nicht. Hallo Hartmut, man muss sich beim Auffahren an ein Limit halten was man nicht kennen kann? D.h. nach deinem Empfinden müsste erstmal jeder der auffährt auf 60 km/h runterbremsen? Es kann ja auch sein, dass ein Sonderfall
  3. Hallo, wie ich sehe, hat der Sachverhalt einige Diskussion ausgelöst. Das zeigt aber m.E. die Unklarheit und Undurchsichtigkeit mancher Verkehrsregeln. Wie wolle63 schon sagte, macht es keinen Sinn das 40-er Limit von vorher weiter zu fahren. Solche Situationen gibt es leider zuhauf auf den Straßen und selbst als anständiger Fahrer tritt man richtig in die Sch... Erst nochmal danke für die vielen Antworten!
  4. Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, das macht die Sache erstmal klarer, auch wenn nicht für mich im positiven Sinne: Möchte aber auch noch das ein- oder andere loswerden: Das geht nicht. Warte auf den Bußgeldbescheid, erst dem kannst du widersprechen. Ich meinte angeben, dass ich den Verstoß nicht zugebe. Falsche Wortwahl von mir. Das Blitzerbild ist dir nicht Beweis genug? Das Blitzerbild sagt erstmal nur, dass ich in dem Auto auf der Autobahn an der Stelle war. Streng genommen kann ich anhand dessen nicht mehr kontrollieren. Zusätzlich gibt es eine Gesch
  5. Das sollte wahrscheinlich der Blitzer sein: http://blitzer-sachsen.de/blitzer-in-der-umgebung/a72/zw-chemnitz-rottluff-und-kreuz-chemnitz/ Dort sieht man auch nochmal auf dem Bild die 100: http://blitzer-sachsen.de/s/cc_images/cache_2415157065.jpg?t=1315153732 Und ich sehe das wie gerre. Dass man auffährt und für eine Geschwindigkeit geblitzt wird, die man nicht kennt, macht irgendwie keinen Sinn. Wenn ich einwende, dass ich erst aufgefahren bin (wobei mir grad eingefallen ist, dass das sogar sein kann, aber das ist eine längere geschichte) und die können mir (wie auch immer) nachweise
  6. Hallo liebe Forengemeinde, ich wurde vor einer Weile auf der A72 Richtung Leipzig bei Chemnitz, vor der Auffahrt zur A4, geblitzt. Eine (wie ich bereits mitbekommen habe) bekannte Stelle. Dem Anhörungsbogen zufolge war ich 33 km/h zu schnell. An der Stelle gilt angeblich 100. Also ein schon beachtliches Bußgeld, aber immerhin kein Fahrverbot. Der Blitzer ist zwar eine Weile her, ist aber noch nicht verjährt. Ich bin der Meinung das kann nicht sein. Es kommt zwar mal vor, dass ich ausversehen zu schnell fahre, aber dann etwa 10-15 km/h. Ein paar Kilometer vorher kam ein 130 km/h-Schild, wes
×
×
  • Create New...