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Führerschein-/ausweissicherung


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Und genau aus diesem Grund werden die Kontrollen am Tor auch bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses nicht anders durchgeführt als sonst.

 

Hier mal ein Link, in welchem ein tatsächlicher Fall gemäss § 105 StPo bewertet wird.

Bzgl. der Autoritäten der Feldjäger ist Punkt 3 (Verfahren), Absatz 5 interessant.

 

http://www.militarypolice.de/2008/03/der-aktuelle-fall-03-2008-durchsuchung-und-beschlagnahme/

 

Gruss

snb

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Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand ge

Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.   Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgend

Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen D

 

DS war ein Beispiel warum ein Befahren der BW notwenig sein könnte.

Es gibt ja noch viele weitere Gründe.

danke für deine Recherche, die nochmal die Aufgaben der Feldjäger mit beleuchtet.

 

es ändert aber nichts daran, dass Polizisten im Dienst mit hoheitlichem Auftrag problemlos durch Vorzeigen des Dienstausweis in die Kaserne kommen.

Es erweitert aber unser theoretisches Wissen, dass in einem Ermittlungsverfahren auch der StA die DS durch die Feldjäger durchführen kann.

 

Wie gesagt, ich bin öfter durch Tore der BW gefahren.

standest du schon am Tor und hast Polizisten kontrolliert oder googlst du nur?

 

 

 

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@andicorsa

Danke für deine Erfahrung; aber Erfahrungen von Bürgern und hoheitlichem Auftreten der Polizisten kann durchaus anders gelagert sein.

 

Ich wollte nur zeigen, daß es eben unterschiedlich sein kann.

 

Wenn sich jetzt Posten und Polizei "hochschaukeln" würden wäre das sicher interessant zu beobachten.

Aber ich denke, daß das eher freundschaftlich geregelt wird per Durchnicken.

Zumindest am Tor selbst.

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Im echten Leben habe ich eben keine negativen Erfahrungen gemacht.

 

hochaukeln tut sich das hier...

 

 

... ich vermute jedoch, dass die "anderen" vielleicht Wehrdienstgeleistet haben aber ansonsten keine Ahnung haben und erst recht noch nicht als Torposten einen Polizisten kontrolliert haben.

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Wie oft habt Ihr ('Biber', 'PedroK', etc. pp.) denn schon einen DA einem uniformierten Polizeibeamten abgenommen, um ihn einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen?
Nicht einmal. Abnehmen (genauer: aushändigen) lassen, mir bringen und dann prüfen: dreimal, wenn mich mein Gedächtnis nicht in Stich lässt. Davon einmal mit Anruf bei der vom Polizisten als seine genannten Dienststelle.

 

 

Blaulicht, leidest Du eigentlich unter Deiner gespaltenen Persönlichkeit, oder geht es Dir damit gut? Und hattest Du Dich nicht eigentlich verabschiedet? Aber nun denn...:

Meinst du, dass das Vorzeigen des Dienstausweises der Polizei der Überprüfung asu $ 4 genügt?!
Das entscheidet der Überprüfende.

 

das ist es was in deinem $ 4 steht!!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Für Dich die Kurzfassung: Nein. Und das nicht allein deshalb, weil Du immer noch nicht gemerkt hast, worin sich $ und § unterscheiden.

 

Glaube doch mal den Menschen, die das aus der Praxis erzählen können.
Tut er, tut er. Oder hast Du irgendeinen Satz gelesen, in denen er meine Aussagen anzweifelt?

 

habt ihr schonmal Polizisten kontrolliert, die eine Kaseren befahren wollten??
Nicht nur Polizisten, auch andere.

 

ICH weiß also wovon ich schreibe.
Das hoffe ich doch sehr, schließlich veröffentlichst Du es ja hier unter Deinem Nick. Falsch ist es trotzdem oft genug.

 

ich kenne also schon mal eine Seite.
Ergänze nur, und schon passt es.

 

Und ich kenne meine Rechte und ich weiß wann ich wo rein darf.
Na prima. Dann weißt Du ja, daß die Torposten jeden Besucher so kontrollieren dürfen, wie es ihre Vorschriften festlegen. Und dann weißt Du ja auch, daß Du das Recht hast, Dich dieser Kontrolle zu verweigern - mit den entsprechenden Folgen.

 

Und ich habe gelernt, dass Rechtsanwendung mehr ist als nur ein paar Worte in schwarz und weiß.
Das hast Du schon mal gut gelernt. Wann lernst Du Rechtsanwendung?

 

es ändert aber nichts daran, dass Polizisten im Dienst mit hoheitlichem Auftrag problemlos durch Vorzeigen des Dienstausweis in die Kaserne kommen.
Problemlos ist relativ und sicherlich auch abhängig vom Verhalten der Polizisten. Im übrigen mußt Du nicht immer wieder Dinge wiederholen, die schon lange geklärt sind.

 

Es erweitert aber unser theoretisches Wissen, dass in einem Ermittlungsverfahren auch der StA die DS durch die Feldjäger durchführen kann.
Das steht bitte genau wo?

 

... ich vermute jedoch, dass die "anderen" vielleicht Wehrdienstgeleistet haben aber ansonsten keine Ahnung haben
Wer auch immer die "anderen" sein mögen: sie hätten dann immer noch deutlich mehr und unmitelbarere Erfahrungen mit der BW als Du.
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Also voll am Thema vorbei.

Sorry, hab mich zu sehr an dem Wörtchen "Beteiligung an solchen Straftaten" aufgehalten.

Als Formen der Beteiligung an einer Straftat werden nach deutschem Strafrecht unterschieden:
  • Täterschaft nach § 25 StGB
    • Alleintäterschaft (§ 25 Abs. 1, 1., 1. Alt. StGB): Der Täter begeht die im Tatbestand umschriebene Handlung selbständig.

Welcher § da letztendlich die Verhaftung von Blaulicht rechtfertigen wird, wird sich nach der Maßnahme zeigen.

Ich weiß nur, das Blaulicht dort niemanden verhaften wird, weil die Wache vorschriftsmäßig gehandelt hat.

 

Ich denke nicht, dass es passieren kann, dass ich nicht reinkommen.

du denkst, aber ich weiss es und habe schon Erfahrung diesbezüglich.

Meine Erfahrungen sind die, dass das vorzeigen des Dienstausweise reicht

Durchaus, gibt aber auch Fälle, wo es ggf. nicht reichen wird.

 

Glaube doch mal den Menschen, die das aus der Praxis erzählen können.

und die eine Ausbildung in dem Wachdienst genossen haben.

 

Nun zu euch: habt ihr schonmal Polizisten kontrolliert, die eine Kaseren befahren wollten??

Jepp!

 

ICH bin schon mit einem Polizeiauto durch das BW Tor gefahren; ich kenne also schon mal eine Seite.

Woooow und jetzt weißt du natürlich über die Arbeit der Wachen bescheid???

 

... ich vermute jedoch, dass die "anderen" vielleicht Wehrdienstgeleistet haben aber ansonsten keine Ahnung haben und erst recht noch nicht als Torposten einen Polizisten kontrolliert haben.

Für meine Person kann ich sprechen, das du da falsch liegst.

Ich hab nicht nur in einer Kaserne Wache geleistet, war auch Bundesweit auf Lehrgängen in etliche anderen, stande auch an Chechpoints.

Kann sagen, das es in manchen Kasernen sehr lasch, in anderen sehr sorgfältig gehandhabt wird. Selbst Androhung des Schusswaffengebrauchs gab es schon gegen meine Person (abends beim joggen in zivil in MSB reingelaufen)

Wie es in der Praxis gehandelt wird ist die eine Sache, welche Rechte der Wachsoldat hat und das er von diesen Gebrauch nehmen kann, z.B. auf Verlangen den Ausweis aushändigen lassen ist ne andere.

 

Wenn du meinst, das du 2-3 mal in einer Kaserne warst und eben an der Wache durchgewunken wurdest, das es immer der Fall sein wird, täuscht du dich.

Ich hatte einst, nach dem 9.11 auch so zwei Beamte, die ich nur gegen deren BPA's reingelassen habe. Bei Terrorwarnungen war es mir auch egal, wer da ankommt und wie sie sonst kontrolliert werden. Da wird dann strikt nach der ZDV gearbeitet und wenn es ein Mohammed Atta und Co. schaffen Flugzeuge zu entführen, dann schaffen es solche auch, wenn es benötigt wird, sich als Polizisten auszugeben, zumal in meinem verantwortlichen Aufgabenbereich sich nicht nur Tornados befinden.

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Guest PedroK

Ich zitiere nochmals:

§1 UZwGBw:

(1) Soldaten der Bundeswehr, denen militärische Wach- oder Sicherheitsaufgaben übertragen sind, sind befugt, in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben nach den Vorschriften dieses Gesetzes Personen anzuhalten, zu überprüfen, vorläufig festzunehmen und zu durchsuchen, Sachen sicherzustellen und zu beschlagnahmen und unmittelbaren Zwang gegen Personen und Sachen anzuwenden.

§4 UZwGBw:

(1) Zur Feststellung seiner Person und seiner Berechtigung zum Aufenthalt in einem militärischen Sicherheitsbereich (§ 2 Abs. 2) kann angehalten und überprüft werden, wer

1. sich in einem solchen Bereich aufhält,

2. einen solchen Bereich betreten oder verlassen will.

§2 PAuswG:

(2) Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen.

Und nochmals meine Frage: bestreitet hier jemand (z.B. @Goose), dass die Wachsoldaten der BW in dem genannten Fall nach Text und Intention der Gesetze eine zur IDF berechtigte Behörde vertreten?

 

Ja oder Nein? Falls „Ja“, bitte ich höflich um eine nachvollziehbare Begründung.

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Problematisch an solchen Endlosdiskussionen ist immer, dass am Ende das zu Anfang gesagte gerne verdreht (bewusst oder unbewusst) wird.

 

Zur Verdeutlichung (und damit sollte es gut sein): i h sagte nie, dass och kommentarlos am Tor vorbei fahren würde. natürlich kann die Wache anhand meines vorgezeigten Dienstausweises feststellen, dass da Max Mustermann von der Polizei NRW rein fährt.

mehr muss im Zuge dieser IDF nicht festgestellt werden, denn die von dir zitierten Paragrafen dienen, wie jedes Gesetz, nich dem Selbstzweck. Vielmehr muss man in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten zur IDF erforderlich sind, und das sind im beschriebenen Fälle eben nur der Name und die Dienststelle des Polizeibeamten.

 

Damit sollte es nun wirklich zu diesem Thema genügen.

 

Gruß

Goose

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Problematisch an solchen Endlosdiskussionen ist immer, dass am Ende das zu Anfang gesagte gerne verdreht (bewusst oder unbewusst) wird.
oder Fragen nicht beantwortet werden oder Thesen ohne Argumente aufgestellt werden oder oder oder.

 

Zur Verdeutlichung (und damit sollte es gut sein):

Na, wenn du es sagst, dann muss es wohl so sein, aber ersetze doch "Verdeutlichung" durch "Behauptung"

 

i h sagte nie, dass och kommentarlos am Tor vorbei fahren würde.

Hat dir auch keiner unterstellt.

 

Vielmehr muss man in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten zur IDF erforderlich sind, und das sind im beschriebenen Fälle eben nur der Name und die Dienststelle des Polizeibeamten.

welche beschriebenen Fälle? Und welche personenbezogenen Daten ausreichend sind entscheidet wohl die Wache, nicht du.

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Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen.

Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen Dienstvorgesetzten z.B. Zugführer, Kompaniechef, etc. haben keine Befehlsgewalt mehr gegenüber den Wachsoldaten. (einzige Ausnahme - formale Sachen z.B. kann der Kompaniechef kontrollieren, ob "seine" Wache schiebenden Soldaten anständig angezogen sind ... mehr nicht!)

 

Das Wachpersonal befolgt nur Befehle der Wachvorgesetzten z.B. bei einer üblichen Kaserne die des Kasernenkommandanten bzw. der darüber liegenden Instanzen (Regiments-, Brigade-, Divisionskomandeur bis rauf zum Verteidigungsminister).

 

Und da ist es egal wer da vor der Schranke steht und mit welchem Ausweis oder Durchsuchungsbefehl rumwedelt ... ggf. wird bis nach oben durchgefragt, wie zu verfahren ist und anschließend wird der jeweilig gegebene Befehl umgesetzt.

In der Praxis werden -wie hier auch schon erwähnt- je nach Lage/Gefahrensituation bestimmte Verfahrensweise befohlen z.B. gab es bei uns (PzGrenBtl...bis auf rostende Marder und Mörser-MTW gab es da nix Interessantes) damals die Anweisung, dass alles ab Hauptfeldwebel aufwärts ohne weitere Kontrolle (nicht einmal der Diensausweis wurde kontrolliert) passieren darf. Ggf. kann der Befehl aber auch lauten, dass eben niemand passieren darf - dann bleiben eben alle bis auf die Wachvorgesetzten draußen, egal welche Uniform, welcher Auftrag -dienstlich oder nicht, welchen Ausweis oder welchen Schrieb derjenige dabei hat.

 

 

...

Meinem persönlichen Eindruck nach hatte der Soldat an der Schranke gar nichts zu melden. Er durfte dort stehen und jedesmal, wenn (egal WER) jemand rein oder raus fuhr, artig grüßen. Er machte so rein gar nicht den Eindruck, daß er großartig was zu bestimmen hatte. Wenn, dann wird was denke ich eher ein Uffz gewesen sein, aber der ließ sich nicht blicken.

...

 

Der Eindruck mag daher kommen, dass die Posten draußen an der Schranke i.d.Regel immer Wehrpflichtige (Manschaftsdienstgrade) waren, die nicht so richtig sicher in ihrem Handeln waren. Im Prinzip handeln die nach ihren Befehlen -was ihnen halt gesagt wird, was sie tun sollen- (siehe oben) und wenn sie nicht mehr weiter wissen fragen se erst einmal ihren Wachabenden (bei uns damals immer ein Uffz), dann den Offizier von der Wache (bei uns immer ein Feldwebel) usw...

 

Noch nebenbei, ich hab öfter Wache geschoben, sowohl an einer Kaserne als auch am dahinter gelegenen Munitionslager ... aus Erfahrung kann ich jedem nur raten einen großen Bogen um "Militäische Sicherheitsbereiche" zu machen - wenn ich bedenke, wie wir damals mit nem entsicherten G3 im Anschlag aufgestachelt von den Uffzen mit ihren Horrorgeschichten Mitten in der Nacht durchs Munitionslager im Wald gelatscht sind. Als "unbedarfter Pilzesammler" kannste da auf dem Standortübungsplatz, am Zaun einer Kaserne oder eines Munitionslagers ganz schnell ungewollt zur Zielscheibe werden - bei 20x 7,62mm im Magazin ist absolut Schluß mit lustig.

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Einige lustige Debatte ist das geworden.

Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand gegenüberstehen, der seinerseits die Regeln vorgibt. Das muss furchtbar sein, wenn man nicht überall allmächtig ist. :)

 

Und tatsächlich haben all die Polizeigesetze und Stafprozessordnungen nur wenig damit zu tun, was der Torposten oder der Wachhabende tun werden. Das haben Hayabusa, PedroK und Biber ja schon ausfürhrlich geschrieben. Der Vergatterte wird sich nur an die Anweisungen halten, die er für die Wachschicht erhalten hat. Darin enthalten möglicherweise auch eine Zutrittsgewährung nur nach Preisgabe der Identität. "Polizist sein" wird da ganz sicher nicht aufgeführt sein. Also wird auch ein Polizist auf die ultimative Fage nach seiner Identität entweder diese angeben oder abziehen müssen.

 

Im Normalfall wird natürlich mit dem Dienstausweis Zugang gewährt werden, wenn Ihr in Uniform und mit dem Streifenwagen daherkommt. Und normalerweise wären den örtlichen Diensstellen Lagen mit erhöhter Sicherheitsstufe bekannt. Und normalerweise kann man sein Ankommen und den Grund dessen der Kaserne ankündigen und dies wird der Wache gepetzt, sodass eine problemlose Einfahrt erfolgen kann.

 

Wenn aber ein Cop meint, er könne mit seinem Dienstausweis wie mit einer Eintrittskarte winken wird er im blödesten Fall vor dem Tor stehenbleiben.

 

Interessant in dem Zusamenhang ist die Frage, die weiter oben gestellt wurde und mehr oder weniger weggewischt wurde. Nämlich die nach dem "Was wenn nicht Einlass gewährt wird."

Denn was passiert mit einem der sich Eurem rechtmäßigen Begehr nicht fügt? Türen wieder zumachen will z.B.? Er wird bemaßnahmt. Ist das vor einer Kaserne auch vorstellbar? Fuß in die Tür oder unmittelbarer Zwang genen die Wachsoldaten?

Nein?

Huch.

Warum wohl nicht?

 

Die Beantwortung dieser Frage gibt darüber Aufschluss, dass am Kasernentor auch ein Polizist erstmal nichts weiter ist als ein Nichtsoldat. Und Nichtsoldaten haben kein grundsätzliches Recht, eine Kaserne zu betreten - dass da Soldaten mit teilweise fertigeladenen Waffen stehen, sollte Hinweis darauf sein. Auch die Schilder mit dem Schusswaffengebrauch.

Sein Begehr kann man darlegen. Auch sein dienstliches. Aber je nach Lage und Anweisung ist es nur die Wachmannschaft, die sagt wo es lang geht und niemand anderes. Wie o.a. kann es sinnig sein, derselben eine Anweisung über ihre Vorgesetzten geben zu lassen. Entgegen der Vorschriften wird sich kein Wachsoldat verhalten, wenn er klug ist, Wachvergehen sind beileibe kein Klaks sondern werden scharf verfolgt. Jedem Soldaten wird in der Wachhausbildung klargemacht, dass er während seiner Wachschichten mit einem Bein im Kittchen steht.

 

Es mag für die Polizei ein berechtigtes Interesse geben, dann und wann eine Kaserne zu betreten. Das Anliegen ist aber bei Wachsoldaten vollständig an der falschen Adresse. Da stehen Mannschaftsdienstgrade und UO ohne "Portemonaie". Die haben nix zu sagen sondern zu tun - und zwar das was ihnen angewiesen wurde. Auch Cops gegenüber. Wer sich nicht deren Forderungen gemäß zu erkennen gibt, bleibt draußen. Fertig.

 

Das ist für Polizisten natürlich ungewohnt, mal nicht das Sagen zu haben, aber so ist das nunmal. Man kann halt nicht überall der Boss sein. ;)

Traurig nur, dass Ihr es mit aller Gewalt dennoch sein wollt.

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Problematisch an solchen Endlosdiskussionen ist immer, dass am Ende das zu Anfang gesagte gerne verdreht (bewusst oder unbewusst) wird.

Edit: Wäre es evtl. möglich, wenn du dir aneignest, was du genau mit deinen Aussagen meinst? Denn, laut meinem Erinnerungsvermögen, geht es hier hauptsächlich darum, das auch für Polizisten die "Spielregeln" der Wachsoldaten gelten.

Kann mich auch nicht erinnern, das jmd. hier etwas verdreht haben soll. :blink:

Lasse mich aber gerne belehren ;)

 

@Aka & Toxic Waste

Danke für eure so ausführliche Beiträge. Ohne Kritik daran zu üben, wurde zwar das meißte schon gesagt, aber finde dennoch schön, das jmd. sich die Mühe macht und es sogar näher erläutert :victory:

 

OT

wenn ich bedenke, wie wir damals mit nem entsicherten G3 im Anschlag aufgestachelt von den Uffzen mit ihren Horrorgeschichten Mitten in der Nacht durchs Munitionslager im Wald gelatscht sind.

Erfahrungsgemäß sind P-Grenadiere nicht nur im Wachdienst sehr sorgfältig. Bzgl. Wachdienst durfte ich es pers. mit Androhung des SWG, beim abendliche Joggen auf einem Lehrgang, feststellen. Obwohl ich zwar unwissentlich in ein MSB gelaufen war, rechtfertigte es nicht mein "unerlaubtes Eindringen" und dennoch haben sich die Kameraden entschuldigt für ihren Umgang, was ich mit UNNÖTIG kommentierte, da es nicht nur um die Sicherheit der Kameraden geht, sondern auch um die meine, denn wer will im schlimmsten Fall schon Angesicht vor einem Leo2, das auf Übung ist, stehen? ^_^

 

Interessant in dem Zusamenhang ist die Frage, die weiter oben gestellt wurde und mehr oder weniger weggewischt wurde. Nämlich die nach dem "Was wenn nicht Einlass gewährt wird."

Naja, ich weiß, was der nichtmehrkarusselfahrende Blaulicht ggf. versuchen würde :wand:

Was willst Du eigentlich machen, wenn Du nicht hereingelassen wirst, weil Du die Anweisungen der Wachsoldaten nicht befolgt hast?

Wie wäre eine Festnahme?

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Guest PedroK

Willst du etwa behaupten dass der 164 stpo nicht gegen Soldaten möglich ist?

Die Amtshandlung wird doch in unserem Fall nicht durch den Soldaten sondern durch den bockigen Polizisten gestört. Er könnte also sich selbst festnehmen ;).
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Willst du etwa behaupten dass der 164 stpo nicht gegen Soldaten möglich ist?

 

Du denkst wohl, dass das was die BW da mit ihrem Wachpersonal an ihren Kasernen, Militärischen Bereichen und Militärischen Sicherheitsbereichen macht so eine Art Kasperle Theater wäre. Auch wenn das manchmal wegen einer laschen Handhabe oder wie ich oben schon geschieben habe wegen dem eher unsicheren Handeln der Posten (u. Streifen) so aussehen sollte, ist es das aber keinesfalls der Fall. Die damals Wehrpflichtigen (heute sinds halt Freiwillige oder Private) waren schon froh ihre Wachvorgesetzten zu kennen um diese durchzuwinken und sich nicht zu blamieren - bei uns hieß es immer vom Wachabenden bei der Einweisung der Posten "den alten rostigen Corsa winkt ihr bitte durch, dat is der Komandeur, sonst gibt das Streß außerdem prägt ihr euch gefälligts die Photos (hingen im Wachlokal) vom Brigade- (Oberst Fritz von Korff / Oberst Bruno Kasdorf) und dem Divisionskomandeur (Generalmajor Karl-Heinz Lather) ein, der Rest oben drüber is egal, da besteht keine Gefahr, die kommen wenn überhaupt sowieso nur mitm Hubschrauber"

 

Wie gesagt diese Umstände mögen vielleicht ein falsches Bild vermitteln, aber ggf. wenn es die Lage erfordert*** stehen da ganz schnell sehr erfahrene Wachsoldaten und wenn der Befehl lautet niemanden durchzulassen, dann wird das umgesetzt notfalls mit vorgehaltener Waffe und wenn es sein muß auch gegenüber einem Polizisten.

 

***ich schreibe bewußt nicht, was so ein Grund sein könnte, denn das hat ein Wachsoldat nicht zu beurteilen / interessiert ihn im Idealfall nicht einmal - wir sind beim Militär, da werden Befehle (Ausnahme offensichtlich rechtswidrige Befehle (§ 10 SG)) befolgt.

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Problematisch an solchen Endlosdiskussionen ist immer, dass am Ende das zu Anfang gesagte gerne verdreht (bewusst oder unbewusst) wird.
Erstaunlich: Du nennst etwas problematisch, was Du selbst tust?

 

i h sagte nie, dass och kommentarlos am Tor vorbei fahren würde.
Das ist ein beliebter rhetorischer Trick: irgendetwas abstreiten, was nie jemand behauptet hat.

 

Vielmehr muss man in jedem Einzelfall prüfen
Wer ist in diesem Fall man?

 

Und ohne PedroK vorgreifen zu wollen: m.E. hast Du seine Frage (wieder nicht) beantwortet.

 

Toxic Waste: danke, sehr schön! Leider wirst auch Du keine Antworten bekommen...

 

Willst du etwa behaupten dass der 164 stpo nicht gegen Soldaten möglich ist?
Darf ich Dich an Deine eigene Aussage erinnern:
ich habe gelernt, dass Rechtsanwendung mehr ist als nur ein paar Worte in schwarz und weiß.
worauf ich Dich - Du wirst Dich erinnern - gelobt und zugleich gefragt habe, wann Du Rechtsanwendung lernst.

 

Wenn Du Rechtsanwendung lernen solltest, wird man zumindest versuchen, Dir ziemlich als erstes eins beizubringen: man kann nicht einfach einen § aus irgendeinem Gesetzestext rauszerren, weil einem der so gut gefällt und zudem auch noch irgendwie passend erscheint.

 

Aber unabhängig davon: glaubst Du, ein Polizeibeamter könne einen Wachsoldaten festnehmen, der ihn beim Versuch des Betretens einer Kaserne kontrolliert und ihn im Rahmen dieser Kontrolle zur Aushändigung des zur Identifikation verwendeten Ausweises auffordert und ihm bei Weigerung den Zugang zur Kaserne verweigert?

Kurzfassung für Dich: glaubst Du, ein Polizist könne einen Wachsoldaten festnehmen, weil dieser seinen Job so macht, wie es ihm seine Vorschriften gestatten?

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Nunja, wir hatten ja z. B. schon den Fall, daß 99 Menschen einem Fahrzeug mit Blaulicht Platz machen würden.

 

Nur der 100. macht es eben nicht.

Und der hat (das) Recht.

 

Erst mit LaLü gibts Wegerechte.

 

Das aber jemand zu erklären der "gefühlte Wegerechte" rein mit Blaulicht hat ist schwierig.

(da gabs mal nen nettes Thema dazu)

 

Es wird in der Praxis nicht oft vorkommen, genau wie ein Polizist zu 99 % vermutlich eine Kaserne betreten darf ohne Personalausweis zu zeigen.

Aber wenn doch...?

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Wie gesagt, ich bin öfter durch Tore der BW gefahren.

standest du schon am Tor und hast Polizisten kontrolliert oder googlst du nur?

 

Ich stehe oft am Tor, aber die lassen mich nicht raus.

Gruss

snb

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Ich stehe oft am Tor, aber die lassen mich nicht raus.

Gruss

snb

 

Schreibst Du aus der Anstalt? :schreck:

 

 

- SCNR - :D

 

Bingo !

Du wärst ein exellenter Profiler.

Gruss

snb

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...

Es wird in der Praxis nicht oft vorkommen, genau wie ein Polizist zu 99 % vermutlich eine Kaserne betreten darf ohne Personalausweis zu zeigen.

Aber wenn doch...?

 

Auch ein Polizist betritt nicht so einfach eine Kaserne, im Prinzip ist der nicht mehr als jeder andere Zivilist. Ggf. wird das Wachpersonal dem :cop01: -wie jedem anderen Zivilisten auch- erst einmal den Zutritt verweigern, egal mit was der da rumfuchtelt und bei den Vorgesetzten nachfragen, wie zu verfahren ist.

 

Sollte es ein besonders nerviger ggf. mit Gewalt gegen das Wachpersonal oder Angehörige der Bundeswehr versuchen kann ihn das Wachpersonal sogar festhalten... in den "Taschenkarten für Posten und Streifen im militärischen Sicherheitsbereich" sowie denen für Wachvorgesetzte "Verhalten von Soldaten im Wachdienst" stehen genauere Anweisungen bzgl. Festhalten, Festnahme, Straftaten gegen die Bundeswehr durch unter Strafe gestellt Handlungen gegen Angehörige der Bundeswehr (z.B. Behinderung des Dienstbetriebes z.B. den des Wachpersonals) / militärische Bereiche oder Gegenstände d. BW / die militärische Geheimhaltung drin.

 

Ggf. wenn man als Wachpersonal unsicher ist kann man ja auch einmal "seine Aufgaben richtig ernst nehmen" und den :cop01: inkl. Streifenwagen einmal auf links krempeln, in der heutigen Zeit weiß man ja nie was sich Terroristen & pöse Menschen so alles einfallen lassen um Straftaten gegen die Bundeswehr zu begehen - in so einen Kofferaum, etc. geht jede Menge Sprengstoff rein. :cheer:

 

Für bestimmte Sachen z.B. zivile Besucher eines Soldaten, "Tag der offenen Tür" oder bei uns durfte damals der örtliche Fußbalverein in die Sporthalle gibt es entsprechende Befehle, wie das abzuhandeln ist. Für den Fußballverein lag z.B. eine Namensliste inkl. Geburtsdaten vor und es wurden die Persos eingesammelt und abgeglichen. Besucher der Soldaten mußten ebenfalls ihre Persos abgeben, bekamen einen Passierschein und mußten vom jeweiligen Soldaten an der Wache abgeholt und wieder abgeliefert werden.

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Auch ein Polizist betritt nicht so einfach eine Kaserne, im Prinzip ist der nicht mehr als jeder andere Zivilist.

 

Nun wird er ja da nicht aus lauter Jux und Dollerei hinein wollen, oder weil das Kantinenessen so toll sein soll, sondern ein dienstlicher Grund veranlasst ihn dazu..... So jedenfalls die Basis der Diskussion, wenn ich mich nicht taeusche. :whistling:

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Guest PedroK
Damit sollte es nun wirklich zu diesem Thema genügen.

Hey, nicht weglaufen ;)!

 

mehr muss im Zuge dieser IDF nicht festgestellt werden,

Erzähl’ das mal unserem OWiG-111-Fan :D.

 

denn die von dir zitierten Paragrafen dienen, wie jedes Gesetz, nich dem Selbstzweck. Vielmehr muss man in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten zur IDF erforderlich sind, und das sind im beschriebenen Fälle eben nur der Name und die Dienststelle des Polizeibeamten.

 

Die Wache ist zur IDF berechtigt, das haben wir jetzt, oder?

 

Wenn Du es nun über eine Art teleologische Auslegung versuchst, kommst Du IMO auch nicht weiter:

Sinnvoll ist an einem MSB z.B. das Passwechselverfahren - das per UZwGBw und PAuswG legal ist – weil es

  • erstens im Falle eines Falles nahezu exakte Information darüber liefert, welche Zivilisten sich noch im MSB befinden und weil es
  • zweitens dem Besucher innerhalb des MSB erspart, sich u.U. nochmals ausweisen zu müssen. Der Sichtausweis belegt, dass bereits IDF-iert wurde.

Damit dienen diese Bestimmungen IMO durchaus nicht nur dem Selbstzweck.

Gruß, Pedro.

 

@HarryB: Klar, er muss sich halt nur an die Spielregeln halten. Ist doch eigentlich nicht zuviel verlangt, oder?

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sondern ein dienstlicher Grund veranlasst ihn dazu.....

Der dienstliche Grund endet am Kasernentor, weil innerhalb der Kaserne ist die Bundeswehr für die Verbrecherjagt zuständig. Die Bundeswehr kann natürlich die Polizei unterstützen durch Zusammenarbeit. Und manchmal darf die um Hilfe bittende Stelle der Bundeswehr sogar über die Schulter schauen.

 

Würde mich mal interessieren wie die Polizisten sich verhalten würden, wenn die Wache die Totmacher den Polizisten wegnehmen würden. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Willst du etwa behaupten dass der 164 stpo nicht gegen Soldaten möglich ist?

Da es sich lediglich nur um eine Entscheidungsfrage handelt, aber ich nicht so sein will: NEIN Blaulicht, §164 StPO kann durchaus auch gegen Soldaten angewendet werden, aber du müsstest das doch wissen, weil du "Wissen", was deine Arbeit anbelangt, hast.

 

Nun wird er ja da nicht aus lauter Jux und Dollerei hinein wollen, oder weil das Kantinenessen so toll sein soll, sondern ein dienstlicher Grund veranlasst ihn dazu..... So jedenfalls die Basis der Diskussion, wenn ich mich nicht taeusche. :whistling:

Und ich dachte, ich hab es dir diesbzgl. erfolgreich in #260 erklärt habe und du durch #261 verstanden hast :unsure:

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weil innerhalb der Kaserne ist die Bundeswehr für die Verbrecherjagt zuständig.

 

 

MfG.

 

hartmut

 

falsch.

Für die Verfolgung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei zuständig.

die Bundeswehr ist jedoch in begrentzen Fällen für die Strafverfolgung, bei Straftaten gegen die Bundeswehr, zuständig.

 

bei der allgmeine Strafermittlung ist die Staatsanwaltschaft Verfahrensherrin. Für ihre Ermittlungen bedient die Staatsanwalschaft sich der Polizei; so kann sich die Staatsanwaltschaft für Ermittlungshandlungen auch der Feldjäger bedienen (z.b. für Durchsuchungsbeschlussen). Verwechsel das jedoch nicht damit, dass die Polizei auf Kasernen nicht zuständig ist!

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Guest PedroK

Würde mich mal interessieren wie die Polizisten sich verhalten würden, wenn die Wache die Totmacher den Polizisten wegnehmen würden.

Nun gieß’ doch nicht noch Öl ins Feuer, ein Cop scheint ja schon massive Probleme zu haben, wenn er sein „heilig’s Päpple“ mal kurzzeitig aus der Hand geben soll :D.

 

Mal abgesehen davon, dass ich die rechtliche Diskussion ganz interessant finde:

 

Warum habt Ihr (@Blaulicht und @Goose) eigentlich so ein inniges Verhältnis zum Dienstausweis?

 

Der von Blaulicht z.B. sieht wie eine

'billige Schülerausweisfälschung'
aus, und seltsamerweise ist die Augenfarbe darauf vermerkt.

 

Worin liegt das Problem, so ein Ding mal aus der Hand zu geben und es zeitweilig einer ebenso vertrauenswürdigen wie berechtigten Person zu überlassen?

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An einem Wachsoldaten kommt niemand bis auf die Wachvorgesetzten selbst vorbei, ohne dass eben diese Wachvorgesetzten entsprechende Befehle erteilt haben. Wenn dem Posten kein Befehl vorliegt die :cop01: passieren zu lassen, bleiben die erst einmal draußen bis das mit seinen Wachvorgesetzten geklärt ist und ggf. entsprechende Befehle erteilt wurden.

 

Personen-, Ausweiskontrollen laufen auch bei den :cop01: genau so ab, wie das von den Wachvorgesetzten befohlen ist ... der (kleine) Posten vorne an der Schranke ist gar nicht berechtigt irgendwelche Entscheidungen zu treffen, der setzt einfach nur Befehle um, egal wer da vor ihm steht. Wenn es die Anweisung des Kasernenkommandanten ist, dass die Ausweisdokumente bei Betreten des MSB einzusammelt sind und ensprechende Passierscheine auszufertigen/-händigen sind, dann ist das so. Auch ein :cop01: wird dann beim Betreten gemäß dieser Spielregeln behandelt... außer es ist oder wird für diesen Fall im speziellen oder auch generell für :cop01: von den Wachvorgesetzten etwas anderes befohlen.

 

Weil es gerade so aufkommt - es ist auch vorstellbar, dass bewaffnete Besucher unerwünscht sind ... dann wird (so lange kein anderslautender Befehl vorliegt) auch ein :cop01: seine Dienstwaffe abgeben oder draußen lassen müssen, wie gesagt der als Posten eingeteilte Soldat hat so etwas nicht zu entscheiden, der handelt nur stumpf nach Befehl...

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Es gibt durchaus Einrichtungen, da darf keine Waffe mit reingenommen werden.

 

kein Problem

 

(BW kasernen gehören aber nicht dazu)

 

 

aber komischerweise reicht dort regelmäßig, wenn überhaupt, das Vorezeigen des Dienstausweis.

 

 

zum Problem wird es erst, wenn sich jemand wichtiger machen will, als er ist und es der Polizei 'mal zeigen will', weil er auf der Fahrt zur Kaserne kontrolliert wurde, lässt er die Streife mal vor dem Tor stehen, dann dauert das Telefonieren länger, etc. Das ist keine übliche kontrolle sondern komplett daneben und da bieten die Kontrollbefugnisse eben keine Rechtfertigung.

 

es ist komplett unüblich, dass das Vorzeigen des Dienstausweises in Kombination der weiteren Lebensumstände nicht ausreichen soll. Und wenn jetzt ein Torposten anfängt sich aufzuspielen, dann garantier ich, dass ihm auch von seinen Vorgestzten anständig ein Tritt in den Allerwrtesten drohen wird.

'und wenn es Superwichtigegefährlichegeheimanlagen gibt, dann fällt mir auch kein Grund ein, warum die Polizei da rein muss. Gibt es keinen Grund, dann darf die Polizei auch nicht rein. Gibt es einen Grund, dann handelt es sich nicht um ein superspezialobjekt. Sondern um normale Kasernen und wenn es um Dienstzimmer geht, wird es kaum um ad hoc lagen gehen, so dass schon im Vorhinein mit der Bundeswehr geklärt ist wer durchsucht (Polizei oder BW).

Der Torposten hat doch ein engeres Korsett als ihr hier versucht darzustellen.

 

er kann nur dann den Streifenwagen vor der Tür stehen lassen, wenn da ein Team von Vollpfosten mal eine grundlosen Ausflug/ Streifengang durch die Kasernen machen will.

da empfehle ich aber sofort eine Meldung an die Polizei und dann gibt das Mecker für die Polizisten. (aber um diesen Fall ging es ja nicht)

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oder weil das Kantinenessen so toll sein soll
Du meinst mit Kantinen wahrscheinlich die Küchen und Speisesäle der BW. Ohne jetzt auf deren durchaus unterschiedliche Qualitäten einzugehen: ich habe in der Tat noch nicht davon gehört, daß Polizisten da freiwillig essen wollten.

Bei den Heimbetrieben (vulgo Kantine) sieht das schon ganz anders aus. Es gibt durchaus Kasernen, in denen mehr oder minder regelmäßig Polizisten 'einfallen', weil Preis und Qualität in den Kantinen in einem recht guten Verhältnis stehen (können). Hat für die Herrschaften außerdem den großen Vorteil, daß sie nicht vor irgendeiner Dönerbude auf dem Geh- oder Radweg parken müssen.

 

falsch.
Wieder mal erst geschrieben und dann doch nicht nachgedacht, nicht wahr? Lies Dir Deinen eigenen Text
Für die Verfolgung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei zuständig.

die Bundeswehr ist jedoch in begrentzen Fällen für die Strafverfolgung, bei Straftaten gegen die Bundeswehr, zuständig.

nochmal durch und melde Dich, wenn Du verstanden hast, warum Dein erstes Wort falsch ist (jaja, ich weiß, Dein erstes Wort war falsch, weil Du den Beitrag von hartmut für falsch hieltest, aber Du sollst herausfinden, warum falsch falsch ist, okay?).

 

so kann sich die Staatsanwaltschaft für Ermittlungshandlungen auch der Feldjäger bedienen (z.b. für Durchsuchungsbeschlussen).
Das mit Feldjägern und Durchsuchungsbeschluss hast Du doch oben schon nicht verstanden - warum erzählst jetzt den gleichen Unsinn wieder?

 

BW kasernen gehören aber nicht dazu
Ach Blaulicht, Du weißt doch, daß Du wenig Ahnung und kein Wissen über die Wachen der BW hast - was soll also dieser Quatsch?

 

zum Problem wird es erst, wenn sich jemand wichtiger machen will, als er ist und es der Wache 'mal zeigen will'
Ich habe den entscheidenden Begroff mal geändert. Jetzt passt die Aussage zum Thema.

 

da bieten die Kontrollbefugnisse eben keine Rechtfertigung.
Ach Blaulicht, Du weißt doch, daß Du wenig Ahnung und kein Wissen über die Wachen der BW hast - was soll also dieser Quatsch?

 

Und wenn jetzt ein Polizist anfängt sich aufzuspielen, dann garantier ich, dass ihm auch von seinen Vorgestzten anständig ein Tritt in den Allerwrtesten drohen wird.
Nachdem ich mich von meinem Lachanfall erholt habe und meinen Kaffee von Tastatur, Bildschirm und Schreibtisch gewischt habe, habe ich den entscheidenden Begriff geändert. Jetzt könnte die Aussage zum Thema passen.

 

Der Torposten hat doch ein engeres Korsett als ihr hier versucht darzustellen.
Ob der Torposten (w) ein Korsett trägt, geht niemanden etwas an. Die von ihm bzw. ihr einzuhaltenden Regeln sind Dir bereits mehrfach und von verschiedenen Seiten nahegebracht und erläutert worden.

 

er kann nur dann den Streifenwagen vor der Tür stehen lassen, wenn da ein Team von Vollpfosten mal eine grundlosen Ausflug/ Streifengang durch die Kasernen machen will.
Mir fallen durchaus noch andere Gründe ein.

 

ein Cop scheint ja schon massive Probleme zu haben, wenn er sein „heilig’s Päpple“ mal kurzzeitig aus der Hand geben soll
Ich nehme an, ein ist tatsächlich numerisch gemeint, oder wolltest Du das Problem des einen verallgemeinern?

 

Worin liegt das Problem, so ein Ding mal aus der Hand zu geben und es zeitweilig einer ebenso vertrauenswürdigen wie berechtigten Person zu überlassen?
Vielleicht kann Eribär helfen...

 

Ist oT, trotzdem frage ich mich was passiert, wenn das SEK vor den Toren der BW steht?
Ganz einfach: der Torposten fragt, wo sie hinwollen und erklärt ihnen dann, daß sie mal wieder an der falschen Adresse sind und wie sie an die richtige kommen... :sneaky:
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Ist oT, trotzdem frage ich mich was passiert, wenn das SEK vor den Toren der BW steht?

nix spannendes. SCHRANKE GEHT AUF. Vielleicht beschreibt der Torposten noch den Weg. Und ganz ganz ganz selten wird mal nach dem Dienstausweis gefragt.
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Ist oT, trotzdem frage ich mich was passiert, wenn das SEK vor den Toren der BW steht?

nix spannendes. SCHRANKE GEHT AUF. Vielleicht beschreibt der Torposten noch den Weg. Und ganz ganz ganz selten wird mal nach dem Dienstausweis gefragt.

 

 

Das dürfte der Normalfall sein; aber was passiert wenn der Posten gemäß "Wachbefehl PedroK kontrollieren will?

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Für die Verfolgung von Straftaten ist grundsätzlich die Polizei zuständig.

die Bundeswehr ist jedoch in begrentzen Fällen für die Strafverfolgung, bei Straftaten gegen die Bundeswehr, zuständig

Du hast wirklich keine Ahnung! :kopfschuettel:

Straftaten, wie bspw. deine Durchsuchung, würden in die Hand der Bundeswehr gelegt. Ansonsten sag mir bitte welche begrenzten Fälle du wieder meinst?

(Warum frage ich dich eigentlich noch, wird eh nicht beantwortet)

 

Für ihre Ermittlungen bedient die Staatsanwalschaft sich der Polizei

sie kann Weisungen erteilen, aber muss nicht.

 

so kann sich die Staatsanwaltschaft für Ermittlungshandlungen auch der Feldjäger bedienen

Gehören den Feldjäger zu deren Ermittlungspersonen?

 

Verwechsel das jedoch nicht damit, dass die Polizei auf Kasernen nicht zuständig ist!

Ich hab dir schon mal geschrieben, das die BW eine Durchsuchung auch ohne Polizei durchführen kann. Ob die Polizei da mitspielt, entscheidet nicht die Polizei und wenn die Polizei doch da ist, dann kann es durchaus sein, das diese nur anwesend sein wird :nick:

 

zum Problem wird es erst, wenn sich jemand wichtiger machen will, als er ist und es der Polizei 'mal zeigen will', weil er auf der Fahrt zur Kaserne kontrolliert wurde, lässt er die Streife mal vor dem Tor stehen, dann dauert das Telefonieren länger, etc. Das ist keine übliche kontrolle sondern komplett daneben und da bieten die Kontrollbefugnisse eben keine Rechtfertigung.

Wenn du zufälligerweise einen Adressaten, der am Tag von deinen Maßnahmen betroffen war, antriffst und dieser arbeitet nach Vorschrift, dann nennt es sich Sorgfalt. Du kannst ihm ja erzählen, wie du es dann findest und dann uns, wie du den Besuch empfandest :boxed:

Und wenn jetzt ein Torposten anfängt sich aufzuspielen, dann garantier ich, dass ihm auch von seinen Vorgestzten anständig ein Tritt in den Allerwrtesten drohen wird.

Ich garantiere dir, das kein Vorgesetzter dem Kameraden da was befehlen wird, weil er nach Vorschrift handelt und dir das nicht gefällt. (Das hab ich dir aber auch schon gesagt)

Wenn du wissen würdest, was ein Befehl ist, würdest du mir zustimmen.

 

und wenn es Superwichtigegefährlichegeheimanlagen gibt

nein, solche gibt es nicht

dann handelt es sich nicht um ein superspezialobjekt

auch solche sind mir nicht bekannt. :kopfschuettel:

 

Der Torposten hat doch ein engeres Korsett als ihr hier versucht darzustellen.

Lass den Soldaten entscheiden welche Vorlieben er hat.

Wer ihm vorgesetzt ist, wurde aber oft genug gesagt.

 

er kann nur dann den Streifenwagen vor der Tür stehen lassen, wenn da ein Team von Vollpfosten mal eine grundlosen Ausflug/ Streifengang durch die Kasernen machen will.

Hmmm, nette Betitelung :huh: . Wäre ja mal für den Adressaten, den du einen Tag zu vor angehalten hast, ein Gedanke wert. ^_^

 

 

Ist oT, trotzdem frage ich mich was passiert, wenn das SEK vor den Toren der BW steht?

Das SEK gehört welcher Institution noch mal an? ;)

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Es gibt durchaus Einrichtungen, da darf keine Waffe mit reingenommen werden.

 

kein Problem

 

(BW kasernen gehören aber nicht dazu)

 

...

 

...möchte ich bestreiten, das kommt auf die Lage und die daraus resultierenden Befehle der Wachvorgesetzten an die Torposten an. Stell Dir vor irgendeine schutzbedürftige Person z.B. ein höherer Staatsgast besichtigt zusammen mit dem Verteidigungsminister eine Kaserne. Da ist das durchaus vorstellbar, dass die Befehle entweder lauten nichts und niemanden passieren zu lassen oder nur Bundeswehrangehörige oder es kann auch sein, dass auch Gäste nach eigehender Kontrolle rein dürfen. Da könnte man sich schon vorstellen, dass ein Wachvorgesetzter z.B. Kasernenkommandant auf die Nachfrage des Torpostens "...ich hab hier zwei :cop01: die in der Angelegenheit XY Zutritt begehren..." befiehlt die :cop01: passieren zu lassen, aber evtl. mitgeführte Waffen nicht mitnehmen dürfen. Ebenso wäre vorstellbar, dass die Herrn :cop01: in so einem Fall nur fußläufig rein dürfen und der Streifenwagen draußen zu bleiben hat - aber so etwas entscheidet nicht der Torposten, sondern wird von oben (Wachvorgesetzten) befohlen.

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Na der Soldat am Tor wird Ärger vom Soldaten, der Chef von der Wache ist, bekommen.

 

Nö, weil das was der Soldat am Tor macht von seinen Wachvorgesetzten ("Chef von der Wache") befohlen wird. Da würden sich die Wachvorgesetzten ja sonst selbst widersprechen.

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Es gibt durchaus Einrichtungen, da darf keine Waffe mit reingenommen werden.

 

kein Problem

 

(BW kasernen gehören aber nicht dazu)

 

...

 

...möchte ich bestreiten, das kommt auf die Lage und die daraus resultierenden Befehle der Wachvorgesetzten an die Torposten an. Stell Dir vor irgendeine schutzbedürftige Person z.B. ein höherer Staatsgast besichtigt zusammen mit dem Verteidigungsminister eine Kaserne. Da ist das durchaus vorstellbar, dass die Befehle entweder lauten nichts und niemanden passieren zu lassen oder nur Bundeswehrangehörige oder es kann auch sein, dass auch Gäste nach eigehender Kontrolle rein dürfen. Da könnte man sich schon vorstellen, dass ein Wachvorgesetzter z.B. Kasernenkommandant auf die Nachfrage des Torpostens "...ich hab hier zwei :cop01: die in der Angelegenheit XY Zutritt begehren..." befiehlt die :cop01: passieren zu lassen, aber evtl. mitgeführte Waffen nicht mitnehmen dürfen. Ebenso wäre vorstellbar, dass die Herrn :cop01: in so einem Fall nur fußläufig rein dürfen und der Streifenwagen draußen zu bleiben hat - aber so etwas entscheidet nicht der Torposten, sondern wird von oben (Wachvorgesetzten) befohlen.

 

 

nein, dass icht vorstellbar.

 

nebenbei, sehr oft sind in Duetschland Polizisten bewaffnet in der Nähe von Politikern.

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Na der Soldat am Tor wird Ärger vom Soldaten, der Chef von der Wache ist, bekommen.

 

Nö, weil das was der Soldat am Tor macht von seinen Wachvorgesetzten ("Chef von der Wache") befohlen wird. Da würden sich die Wachvorgesetzten ja sonst selbst widersprechen.

 

mein Bild von der Bundeswehr ist besser als ihr es versucht darzustellen.

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nix spannendes. SCHRANKE GEHT AUF. Vielleicht beschreibt der Torposten noch den Weg. Und ganz ganz ganz selten wird mal nach dem Dienstausweis gefragt.
Magst Du uns verraten, wer Dir diese Geschichte erzählt hat?

 

ich finde solche Art der Gesprächsführung ätzend.
Liebes Blaulicht, es tut mir leid, daß Dich meine Sätze überfordern (nicht sehr, aber ein klein wenig - und damit ist leidtun gemeint). Ich will auch gern versuchen, mich Dir in noch einfacheren Worten zu erklären, wenn Du versprichst, nicht mehr nur Fragen zu stellen, sondern auch zu beantworten. Und zwar in erster Linie mal nicht die, die sich an andere, sondern die, die sich an Dich richten.

Im übrigen wären viele Sätze überflüssig, wenn Du aufhören würdest, hier im Brustton der Überzeugung völligen Unsinn zu behaupten. Denk mal drüber nach!

 

nein, dass icht vorstellbar.
Du erinnerst Dich vielleicht nicht mehr, aber Du warst nie Soldat. Deine Vorstellungskraft wird also nicht durch Erfahrung gestützt. Warum behauptest Du also etwas, ohne Dir selbst den Gefallen wenigstens einer kleinen Einschränkung zu tun?
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Guest PedroK

Das dürfte der Normalfall sein; aber was passiert wenn der Posten gemäß "Wachbefehl PedroKkontrollieren will?

Ich habe nicht verstanden, warum Du mein Userprofil verlinkt hast. Stehe ich auf irgendeiner Leitung oder war's Zufall?

 

Gruß, Pedro.

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