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Führerschein-/ausweissicherung


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Das dürfte der Normalfall sein; aber was passiert wenn der Posten gemäß "Wachbefehl PedroKkontrollieren will?

Ich versteh irgendwie die Frage nicht so ganz :wacko: Was soll denn passieren, wenn man PedroK kontrollieren sollte?

Ist er ein Zivilist, dann eben entsprechend. Allerdings anders, als wenn er Soldat wäre. Einzige Ausnahme ist, damit er nicht kontrolliert werden braucht, wenn er zu den Vorgesetzten der Wache gehört.

Nur diese 3 Unterschiede müssen beachtet werden ;)

 

 

Na der Soldat am Tor wird Ärger vom Soldaten, der Chef von der Wache ist, bekommen.

Wie oft willst du den Blödsinn eigentlich noch posten?

Damit du hoffentlich mal, zumindest diesbzgl. Ruhe gibst, hab ich für dich was gefunden ;)

(Schau mal, wie nett ich bin. Ich versuche dir immer wieder Quellen aufzuzeigen, wohingegen du keine erbringst)

 

Jeder Wachsoldat ist "Vorgesetzter im besonderem Aufgabenbereich" und nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt gegenüber allen Soldaten die in seinem Aufgabenbereich Dienst tun und nicht seine Wachvorgesetzten sind. Er ist weisungsbefugt gegenüber Zivilisten die sich in seinem Wachbereich aufhalten dazu zählen auch Einsatzkräfte der Polizei. Die Polizei verliert innerhalbeiner Kaserne ihre Befugnisse ebenso wie ein Wachsoldat außerhalb einer Kaserne die seinigen.

Quelle: Lexikon von uni-protokolle.de

 

mein Bild von der Bundeswehr ist besser als ihr es versucht darzustellen.

Kein Mensch hat hier versucht dir deine Ansichtsweise gegenüber BW zu verändern.

Es ging hier um die Rechte der Wachsoldaten und nach denen man auch Polizisten nach ZDV kontrollieren dürfte. Alles andere mit Streifendienst etc. wurde in den Raum geworfen, aber grundsätzlich geht es seit den ersten Seiten des Threads nur um die Kontrollrechte des "unscheinbaren" Mannes an der Schranke.

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Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand ge

Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.   Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgend

Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen D

Edit:

§ 10 SG Pflichten des Vorgesetzten

...

(4) Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und Dienstvorschriften erteilen

...

 

anders könnte er sich sonst selber nach §32 WStG strafbar machen und das weiß ein OvWa.

Verstehst du jetzt, das es da höchstens für dich Ärger geben wird und nicht für die Wachsoldaten, das diese nach der ZDV gehandelt haben?

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Hayabusa,

 

du schreibst langsam nur noch Blödsinn.

 

Z.B., Ein Polizeibeamter verliert innerhalb einer Kaserne seine Befugnisse!?

 

Das ist Müll!

 

 

dete

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Haha... Lustig... Verliert seine Befugnisse... Meine Güte... Glaubt ihr eigentlich was ihr schreibt? .... Und die Quelle: Lexikon bei Uni-Protokolle... Haha.. Echt drollig.

 

 

wenn ein echter Soldat hier mitliest seit ihr bestimmt schon der Burner in der Kaserne...

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Ich hatte gestern die Gelegenheit, mit einem stellv. BrigKdr über das Thema hier zu sprechen. Es hat zwar eine Weile gedauert, bis er tatsächlich glauben wollte, daß es tatsächlich zumindest einen Polizisten gibt, der der festen Überzeugung ist, er müsse Anordnungen einer Wache nicht befolgen, aber dann gab es doch ein paar Aussagen dazu.

 

Durchsuchungen bei der BW unter Beteiligung ziviler Behörden seien sehr selten. An den Durchsuchungen, mit denen er in irgendeiner Weise befasst war, habe in keinem Fall ein Polizist teilgenommen. Wenn überhaupt, kam ein Staatsanwalt dazu.

 

Die Ansicht, ein Polizist brauche Anweisungen eines Wachsoldaten nicht befolgen, fand er - nun, amüsant. Selbstverständlich gälten die einschlägigen Vorschriften für jeden, der die Kaserne betreten wolle, völlig unabhängig von dessen Beruf und Funktion. Selbstverständlich sei das Wachpersonal berechtigt, diese Vorschriften durchzusetzen. Und selbstverständlich erwarte er, daß die Wache auch genau das tue.

 

Er habe allerdings noch nie davon gehört, daß ein Polizist versucht hätte, einem Wachsoldaten in dessen Geschäft zu pfuschen. Sollte er in seinem Verantwortungsbereich von so einem Fall erfahren, würde er darüber bei nächster Gelegenheit mit einem geeigneten Verantwortlichen der Polizei sprechen. Er sei sich sicher, daß sich das Problem damit ein für alle mal erledigt hätte.

 

Die Ansicht, (Wach-)Vorschriften der BW kollidierten mit anderen deutschen Gesetzen, hat er mit Interesse zur Kenntnis genommen. Er empfiehlt dringend, dem BMVg mitzuteilen, daß man seit Jahrzehnten gegen Gesetze verstieße bzw. die einschlägigen Vorschriften der BW unzulässig seien. Die Juristen dort wären sicherlich dankbar, von einem Streifenbeamten auf diesen Fehler hingewiesen zu werden - die (also die Juristen) hätten schließlich sonst eher nicht so viel zu lachen.

 

Die Idee von Blaulicht, ein Polizist könne einen Wachsoldaten festnehmen, weil der Soldat ihn kontrollieren wolle, machte den stellv. BrigKdr erkennbar fassungslos, die verbale Reaktion war 'Aber das hat doch kein Polizist gesagt, oder?'. Ich konnte ihn diesbezüglich beruhigen, aber unabhängig davon war er sich sicher, die Wache würde einen entsprechenden Versuch zu verhindern wissen.

 

So theoretisch die ganze Diskussion auch sein möge: er sei schon froh, daß das seiner Erfahrung nach nicht das intellektuelle Niveau sei, was bei der Polizei vorherrsche.

 

Ich bin mir da nicht unbedingt so sicher, aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.

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Ich danke dir, dass du einige Dinge einfach so wie du sie verstehst weiterträgst.

Klar war die Antwort so.

so ist sie ja auch richtig.

 

hättest du das Thema jedoch so vorgetragen, wie es hier diskutiert wurde, wäre die Antwort anders ausgefallen.

 

 

nicht zuhören und nicht verstehen, dann aber alles so drehen, dass du die richtige Meinung hast und die anderen Unrecht haben oder doof sind.

 

freu dich.

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ja.
Warum antwortest Du Ahungsloser immer auf Fragen, die Dir nicht gestellt werden?

Das Deine Antwort falsch ist, muß ich sicherlich nicht extra erwähnen.

 

Du hast immer noch nicht mit Eribär gesprochen, nehme ich an. Sonst wüßtest Du sicher, daß Selbstgespräche völlig okay sind. Nicht okay ist es, diese Selbstgespräche in öffentlichen Foren zu posten. Das gilt besonders dann, wenn Du nicht zuhören und nicht verstehen willst, dann aber alles nicht mal so drehen kannst, daß du die richtige Meinung hast und die anderen Unrecht haben oder doof sind.

 

Aber immerhin: das

so ist sie ja auch richtig.
gibt Anlass zu Hoffnung. Freu Dich: Du hast es nicht nur kapiert, Du hast sogar endlich geschafft, es auszusprechen!
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...

Die Idee von Blaulicht, ein Polizist könne einen Wachsoldaten festnehmen, weil der Soldat ihn kontrollieren wolle, machte den stellv. BrigKdr erkennbar fassungslos, die verbale Reaktion war 'Aber das hat doch kein Polizist gesagt, oder?'. Ich konnte ihn diesbezüglich beruhigen, aber unabhängig davon war er sich sicher, die Wache würde einen entsprechenden Versuch zu verhindern wissen.

...

 

:lol2: ...ich glaub mit der Erkenntnis bekommen die Wachsoldaten demnächst von ihren Wachvorgesetzten den Befehl bei der Annäherung von :cop01: die Dienstpistolen auch am Tag -wie bei uns damals nur in der Nacht- durchzuladen und der Wachhabende holt zusammen mit seinem Stellvertreter schon einmal die G36 inkl. Reservemagazine aus dem Waffenregal um bei Bedarf seinem armen Posten draußen an der Schranke zu unterstützen, bevor der von einem abgedrehten Cop vom Platz wegverhaftet wird.

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@Biber: Amüsant finde ich deinen Beitrag auch.

 

Ich sehe hier vier Möglichkeiten:

 

1: Der BrigKdr. Wusste selber nicht um die rechtliche Situation (unwahrscheinlich, da ein Oberst das Wissen sollte)

2: Du hast das, was er dir erzählt hat, falsch verstanden

3: Du hast einen in der Kneipe getroffen, der dir erzählt hat, er sei BrigKdr.

4: Du hast mal eben eine Unterhaltung erfunden, um sie als Argumentationsstütze zu nutzen

 

Das wäre doch nicht nötig gewesen: Ich habe dir doch schon gesagt, dass der Pfosten am Tor alles darf, wenn du danach Ruhe gibst...

 

Gruß

Goose

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@Goose guter Beitrag.

 

 

eine Variante fehlt noch: er hat sich tatsächlich unterhalten, hat jedoch nicht das erzählt, was hier erzählt wurde und somit eine Antwort geholt, die zwar nicht zum Thema passt, die er jedoch wollte

 

oder:

@Biber

haben andere Menschen den General auch gesehen?

rede doch sonst mal mit Eribär darüber...

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Amüsant finde ich deinen Beitrag auch.
Freut mich, das er Dir gefällt.

 

Ich sehe hier vier Möglichkeiten
Klingen alle interessant.

1 und 3 sind allerdings schon allein deshalb (aber nicht nur) sehr unwahrscheinlich, weil ich nicht mit einem BrigKdr gesprochen habe - oder solltest Du beim Lesen und Antworten tatsächlich so unaufmerksam gewesen sein?

2 scheidet deshalb aus, weil Du ja inzwischen weißt, daß ich mich in der Thematik ausgesprochen gut auskenne und grundsätzich nicht dazu neige, etwas falsch zu verstehen.

4 - tja, das ist schwierig. Wie sollte ich das widerlegen? Aber mit ein wenig Nachdenken kommst Du selbst darauf, daß ich das Gespräch nicht erfinden mußte - warum auch, schließlich sprechen die Fakten für meine Argumentation.

 

Also trifft doch Möglichkeit fünf zu, die Du aus nicht gerade edlen, aber durchaus nachvollziehbaren Gründen unterschlagen hast: der Mann hat Recht.

 

Das wäre doch nicht nötig gewesen
Stimmt. Aber die Gelegenheit war günstig, also habe ich sie genutzt. Und, auch wenn Dein Ego es nicht glauben wird, dabei ging es mir nicht in erster Linie um Dich. Es ist doch schon lange klar, daß Dich nichts und niemand von Deiner Meinung abbringen kann, und außerdem hast Du Dich doch schon vor einiger Zeit aus der Diskussion verabschiedet (und damit meine ich jetzt nicht Deine immer wieder wiederholten, unbelegten und ausweichenden 'Antworten' bzw. die zahlreichen Fragen, auf die Du sicherheitshalber gar nicht erst eingehst, sondern Deine Ankündigung in #311), warum also sollte ich annehmen, Du würdest plötzlich zugeben können, falsch zu liegen?

 

Ich habe dir doch schon gesagt, dass der Pfosten am Tor alles darf, wenn du danach Ruhe gibst...
In der Tat, sowas ähnliches hattest Du schon mal von Dir gegeben. Mit Deiner jetzigen Wortwahl bewegst Du Dich aber weit unterhalb des Niveaus, das man von Dir wohl erwarten darf. Aber wenn solche Pöbeleien Deinem Ego helfen müssen...

 

 

haben andere Menschen den General auch gesehen?
Nein, niemand hat den General gesehen.

 

rede doch sonst mal mit Eribär darüber...
Geht nicht. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß, ist er mit der Vorbereitung auf das Gespräch mit Dir völlig ausgelastet.
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Du bist echt befreit.
Du verwechselst mich: ich war nie eingeschlossen, das ist snb. Ich bin derjenige, bei dem nicht nur die Lichter an sind, sondern auch jemand zu Hause ist.
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...übrigends, vor ein paar Monaten als ich da so vor einem Werk eines großen bayerischen Automobilherstellers stand konnte ich beobachten, wie plötzlich die :cop01: zügig voller Enthusiasmus an der Schranke vorgefahren sind. Der Posten vom Werkschutz kam raus, dann konnte man eine ein paar Minuten andauernde Diskussion beobachten, woraufhin einer der :cop01: zusammen mit dem Mann vom Werkschutz im Wachlokal verschwand. Nach ein paar weiteren Minuten sah man einen sichtlich etwas erbosten :cop01: , der schnurstracks wieder auf den Fahrersitz seines grün-weißen Sprinters geeilt ist, den Rückwärtsgang reingewürgt hat und die Karre anschließend in Sichtweite zum Eingang auf dem Besucherparkplatz abgestellt hat.

Als ich dann -nachdem ich meine Pause durch hatte- selbst ins Werk eingefahren bin hat mir der Posten, der mitbekommen hatte, dass ich das Ganze amüsiert beobachtet habe beim Öffnen der Schranke etwas hämisch lachend zugezwinkert.

 

Reicht also anscheinend doch nicht mit einem grün-weißen Auto mit einem Dienstausweiß wedelnd angerast zu kommen, damit alle Tore und Schranken aufgehen...

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Reicht also anscheinend doch nicht mit einem grün-weißen Auto mit einem Dienstausweiß wedelnd angerast zu kommen, damit alle Tore und Schranken aufgehen...

 

so wurde das auch nicht behauptet!

 

zumal das Zwinkern auch darauf schliessen lässt warum der Herr Pförtner ist und mit 1200 Euro leben muss.

 

ansonsten hast du es ja geschrieben: Sprinter und BMW.... Dämmerts warum der draußen parrken musste.

 

jetzt wäre noch der Grund des Besuches interessant? Kantine - essen?? Oder hoheitlicher Auftrag/ einsatz??

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zumal das Zwinkern auch darauf schliessen lässt warum der Herr Pförtner ist und mit 1200 Euro leben muss.
Ich empfehle Dir Dieter Nuhr.

 

Sprinter und BMW.... Dämmerts warum der draußen parrken musste.
Natürlich - das Aka da nicht dran gedacht hat! Schließlich darf er mit seinem LKW auch nienicht rein bei BMW! Ist ja auch verständlich, schließlich versucht BMW ja schon seit Jahrzehnten genauso verzweifelt wie vergeblich, seine Kleintransporter bzw. -busse und LKW in den Markt zu drücken!

 

Kantine - essen?? Oder hoheitlicher Auftrag/ einsatz??
Aber nicht doch! Du willst Du doch wohl nicht andeuten, Polizisten könnten ein Dienstfahrzeug ohne hoheitlichen Auftrag benutzen? :schreck:
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...Pförtner... also bitte, das ist dort ein anderes Niveau, als wie man das bei anderen Firmen gewöhnt ist. Nicht umsonst nennt sich das dort Werkschutz, mit richtig dicken Dienstwägen (X5, X6, manchmal ein "normaler" 5er oder hin und wieder auch einmal ein Modell das im betreffenden Werk gebaut wird - immer niegelnagelneu versteht sich). Zudem gehören die Leute zur Werksfeuerwehr und schieben abwechselnd entweder an den Werkstoren oder in der Feuerwache Dienst - ganz nebenbei, die sind ausgestattet, da läuft jeder Komandant einer Berufsfeuerwehr vor Neid blau an.

 

...Sprinter und BMW... nö, so nachtragend sind die nicht, die lassen auch Speditionen mit Mercedes Actros rein, außerdem die Rettungswägen der Werksfeuerwehren sind ebenfalls Sprinter und im Winter zum Schnee räumen fahren auch Unimogs durch die Werke.

 

...Kantine - essen??... du meinst der :cop01: war deshalb so erbost, weil er im Wachlokal erfahren hat, dass es an dem Tag in der Kantine wieder einmal nicht sein Lieblingsessen gab - könnte natürlich auch sein ^_^

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da läuft jeder Komandant einer Berufsfeuerwehr vor Neid blau an.

und wer hat beim Feuer den 'Hut auf'? Werks- oder Berufsfeuerwehr?

 

 

.... Vielleicht war er erbost, dass er draußen parken muss, wenn er zum essen in der Kantine vorbeikommt oder wenn er der Sekratairin vom Chef Pralinen bringen will... in diesen Fällen kann ihm das passieren. Auch kann ihm komplett der Zutritt verwehrt werden... DAS WAR JEDOCH NIE BESTRITTEN!

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Nicht andeuten. ist so.
Ja dürfen die denn Dienstfahrzeuge für Privatvergnügen nutzen? :schreck:

 

und wer hat beim Feuer den 'Hut auf'? Werks- oder Berufsfeuerwehr?
Werksfeuerwehr. Die Berufsfeuerwehr kommt gar nicht erst rein, weil die ja keinen BMW fahren.

 

Auch kann ihm komplett der Zutritt verwehrt werden... DAS WAR JEDOCH NIE BESTRITTEN!

Echt jetzt?

 

Du brauchst übrigens nicht brüllen. Die, die das lesen, sind nicht schwerlesig. Und Du wirst doch wohl wissen, was Du schreibst, oder?

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rede doch sonst mal mit Eribär darüber...

 

@Biber und @Blaulicht: es wäre mir sehr recht, wenn im Rahmen dieser Diskussion kein Bezug auf mich genommen werden würde. Auch, weil ich nicht der "Haus- und Hof-Shrink" (Zitat @HarryB) des RF bin, sondern ein ganz gewöhnlicher User, der diese (Endlos-)Diskussion mit zunehmend abnehmendem Interesse verfolgt und sich dabei die Frage stellt: Recht behalten oder glücklich sein? Worum geht es wirklich?

 

Eribär

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Guest PedroK

@Goose, mal abgesehen von einigen Fragen um deren Beantwortung Du dich herumdrückst:

 

Zunächst behauptest Du:

… daß die Identität, also die Tatsache, ob nun Müller, Meyer oder Schmidt dort reinwill absolut unerheblich ist, wenn es um eine polizeiliche Maßnahme geht.

Und:

Es ist keine IDF, die hier durchgeführt wird.

 

Plötzlich ist es dann aber doch eine IDF und der Name ist erforderlich:

Vielmehr muss man in jedem Einzelfall prüfen, welche Daten zur IDF erforderlich sind, und das sind im beschriebenen Fälle eben nur der Name und die Dienststelle des Polizeibeamten

 

Angesichts dessen und der nicht beantworteten Fragen kann man den Spruch:

4: Du hast mal eben eine Unterhaltung erfunden, um sie als Argumentationsstütze zu nutzen

… wohl nur als Frust-Foul sehen. Zumal Bibers Argumentation doch ausreichend gestützt ist (im Gegensatz zu der Deinen).

 

Gruß, Pedro.

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Offensichtlich hast Du das von mir geschriebene nicht verstanden.

 

Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll. Dieses geschieht jedoch anhand des Dienstausweises, da hier alle erforderlichen Daten draufstehen (denn mehr als der Name und die Tatsache, dass es dich um Polizeibeamte handelt, ist nicht erforderlich)

 

Gruß

Goose

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Hayabusa,

 

du schreibst langsam nur noch Blödsinn.

 

Z.B., Ein Polizeibeamter verliert innerhalb einer Kaserne seine Befugnisse!?

 

Das ist Müll!

 

 

dete

 

Wechsel deinen Optiker oder hast du nicht gesehen, das ich nicht der Verfasser des Textes bin???

Du hast dich allerdings noch bei dem Thema rausgehalten.

 

hier die Quelle, da manche anscheinend zu Faul sind 1min zu suchen.

http://www.uni-proto...Bundeswehr.html

 

Haha... Lustig... Verliert seine Befugnisse... Meine Güte... Glaubt ihr eigentlich was ihr schreibt? .... Und die Quelle: Lexikon bei Uni-Protokolle... Haha.. Echt drollig.

Lustig ist, das du keine Belege vorlegen kannst, die unsere Beiträge widersprechen, demnach folgere ich die Beiträge von Biber, PedroK und mir als richtig ;)

 

wenn ein echter Soldat hier mitliest seit ihr bestimmt schon der Burner in der Kaserne...
Die Ansicht, ein Polizist brauche Anweisungen eines Wachsoldaten nicht befolgen, fand er - nun, amüsant.

Soviel zum Humor der Soldaten, gell Blaulicht ;)

 

Kleiner Hinweis noch von mir: Lese doch bitte auch mal die Quellen, die hier gepostet werden, damit du nicht Fragen stellst, die schon durch die Quellen beantwortet wären, wie bspw. der Link von sharknbake

http://www.militaryp...-beschlagnahme/

 

ja.

Nein!

So, jetzt haben wir pos. & neg.. Was ergibt es??? ;)

 

hättest du das Thema jedoch so vorgetragen, wie es hier diskutiert wurde, wäre die Antwort anders ausgefallen.

Was hat denn Biber denn falsch vorgetragen?

 

Das wäre doch nicht nötig gewesen: Ich habe dir doch schon gesagt, dass der Pfosten am Tor alles darf, wenn du danach Ruhe gibst...

Wenn du mit der Wache sprichst, statt mit dem http://www.rehbaum.d...ensandstein.jpg, würdest du feststellen, das deine Aussage für die Tonne ist ^_^

 

eine Variante fehlt noch: er hat sich tatsächlich unterhalten, hat jedoch nicht das erzählt, was hier erzählt wurde und somit eine Antwort geholt, die zwar nicht zum Thema passt, die er jedoch wollte

Er hat wenigstens was getan und du kannst weder Belege vorbringen, noch auf Beiträge antworten.

 

haben andere Menschen den General auch gesehen?

Wer hat denn vom General gesprochen?

Das zeigt wieder, das du von BW null, nein noch weniger, Ahnung hast.

 

Nicht andeuten. ist so.

D.h. man dürfte Polizeifahrzeuge auch für private Angelegenheiten benutzen?

Muss in 2 Wochen was transportieren, kann ich den Bulli haben? :sneaky:

 

Dieses geschieht jedoch anhand des Dienstausweises, da hier alle erforderlichen Daten draufstehen (denn mehr als der Name und die Tatsache, dass es dich um Polizeibeamte handelt, ist nicht erforderlich)

Jetzt hat man doch schon mehrmals bestätigt, das es nicht stimmt und dennoch postest du so einen Blödsinn, was soll das?

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und wer hat beim Feuer den 'Hut auf'? Werks- oder Berufsfeuerwehr?

 

Hier muss ich doch mal einschreiten: Es heisst nicht Werks- sondern Werkfeuerwehr, es gibt ja schliesslich auch keine Bratswurst! Obendrein hat die Werkfeuerwehr, so sie denn eine anerkannte ist, den Hut auf, wenn es bei ihnen im Laden brennt. Sollte die Berufsfeuerwehr aus den umliegenden Gemeinden - oder wo sie sonst residiert - benoetigt werden, wird der Leiter der Werkfeuerwehr diese hinzurufen. Allerdings hat sie sich sich im Einsatzgeschehen auf dem Gelaende der Werkfeuerwehr unter zu ordnen - und ein jeder Einsatzleiter der BF, der ein wenig Verstand hat, wird dieses mit Freuden tun!

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Auch, weil ich nicht der "Haus- und Hof-Shrink" (Zitat @HarryB) des RF bin,.....

 

Oooops. :blush: Ich hoffe, Du siehst mir diesen Lapsus nach......

 

....sondern ein ganz gewöhnlicher User, der diese (Endlos-)Diskussion mit zunehmend abnehmendem Interesse verfolgt und sich dabei die Frage stellt: Recht behalten oder glücklich sein? Worum geht es wirklich?

 

Mir geht es allerdings aehnlich....... :whistling:

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Nicht andeuten. ist so.
Ja dürfen die denn Dienstfahrzeuge für Privatvergnügen nutzen? :schreck:

 

Nein.

 

Werksfeuerwehr.

Na dann informiere dich noch mal.

 

 

Echt jetzt?

Ja, wenn der Betretungsgrund "privater Natur" ist.

Kein Wachmann oder BW-Torsoldat muss einen Polizisten reinlassen, weil dieser in der Kantine essen will oder irgendjemand Pralinen bringen will. Da gelten ganz normale Vorschriften wie für jeden Besucher.

Das wurde auch niemals hier bestritten.

Anders wenn der Polizist im hoheitlichen Auftrag/ Einsatz Einlass begehrt und eine Befugnisnorm hat, die ihm zum Handeln und damit auch zum Betreten ermächtigt.

 

Eribär:

Recht behalten oder glücklich sein?

Wann ist man glücklich?

 

Hayabusa:

demnach folgere ich die Beiträge von Biber, PedroK und mir als richtig

Weißt du was das schlimme ist? Solche Menschen, die über Polizei alles wissen trifft man nicht nur im Internet, sondern im wahren Leben. Für den Bürger führt das zu einer Anzeige wegen Beleidigung. Für mich zu einer Meldung bezüglich Zwangsanwendung. Und durch sehr geduldiges Verhalten der Polizeikräfte konnte ein Widerstand verhindert werden.

 

Harry:

Es heisst nicht Werks- sondern Werkfeuerwehr

http://uni-protokolle.de/Lexikon/Werkfeuerwehr.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Werkfeuerwehr

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Werksfeuerwehr

anders

http://de.wiktionary.org/wiki/Werksfeuerwehr

 

Bayern:

Art 18 BayFeuerwG:

Der Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr, der mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehat, kann stets die Einsatzleitung übernehmen.

 

Hamburg:

§ 4

Einsatzleitung

(1) Werden bei einem Einsatz außer der Berufsfeuerwehr auch andere Feuerwehren tätig, so unterstehen sie dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr.

 

Berlin:

In einem Betrieb mit einer Werkfeuerwehr wird die Berliner Feuerwehr in der Regel nur auf deren Ersuchen tätig.

 

 

Es ist also nich so einfach pauschal zu sagen, ob am jeweiligen Ort einer Werksfeuerwehr bei einem Brand oder der Berufswehrführer den Hut auf hat. Vielmehr muss man die jeweiligen Landesregeln betrachten.

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Sorry, 'Blaulicht', aber die Auszuege aus Bayern und Hamburg ziehen hier nicht, es muss von einem Einsatz im Werksgelaende (da gehoert das 's' hinein) ausgegangen werden. Der Einsatzleiter der BF muesste, wenn er von der Werkfeuerwehr zur Hilfe gerufen wird, mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er die Einsatzleitung an sich reissen wuerde. Die Werkfeuerwehr kennt sich in ihrem ureigenen Bereich wesentlich besser mit den Umstaenden des brennenden Objektes aus,als dies jemals fuer einen von aussen kommenden BF-Mann der Fall sein kann.

 

Generell ist es so, dass die BF erst auf Ersuchen der WF taetig wird, von alleine ruecken die da nicht ein. Ausnahmen bestaetigen die Regel - z.B. Erdoel-Raffinerien und aehnliche Objekte, die unter einem speziellen Objektschutz stehen. Aber auch dort ist der Einsatzleiter der WF der 'Faxenmacher'!

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Ich denke, dass es in einigen Bereichen auch noch Ansprachen, Papiere, Verfügungen, Erlasse gibt. Aber ich denke auch, dass wir uns darüber nicht streiten sollen.

 

Schön wäre, wenn ein Feuerwehrmann sich äußern könnte und für seinen Einsatzbereich die Dinge erzählen könnte!

(aber bitte nicht Biber, Haybusa oder Pedro)

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Ich denke, dass es in einigen Bereichen auch noch Ansprachen, Papiere, Verfügungen, Erlasse gibt.

 

Gibt es nicht! Schau Dir den Aufbau und die Anforderungen an eine Werkfeuerwehr an und Du wirst erkennen muessen, dass sie in ihrem Betrieb immer die Einsatzleitung haben.

 

Schön wäre, wenn ein Feuerwehrmann sich äußern könnte und für seinen Einsatzbereich die Dinge erzählen könnte!

(aber bitte nicht Biber, Haybusa oder Pedro)

 

Warum nicht die drei Genannten, vielleicht ist ja einer von ihnen ein Werkfeuerwehrmann - oder gar ein BF-mann...... Reicht es dir nicht, wenn sich ein ehemaliger Feuerwehrmann zum Thema aeussert? :unsure::wacko:

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Was ist der Unterschied zwischen einer "echten" Feuerwehr und einer Freiwilligen Feuerwehr? Ist letztere unecht? :unsure::blink:

 

Uebrigens sind die Anforderungen und Aufgaben einer Werkfeuerwehr bundeseinheitlich geregelt, da gibt es keine Unterschiede in den verschiedenen Einsatzraeumen Deutschlands.

 

Schau Dich doch einfach hier mal ein wenig um......

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Da müßte der Kommandant einer Feuerwehr von außerhalb schon wirklich mehr als behämmert sein im Revier einer Werkfeuerwehr die Einsatzleitung übernehmen zu wollen. Soweit ich das bei BMW schon gesehen habe könnte man die Werkfeuerwehrler blind in einen Einsatz quer durch die Werkhallen schicken ... die wissen Auswendig wo welche Durchgänge, Gefahrquellen, ...etc. sind - die kontrollieren jeden Feuermelder, Sprinkler, Hydranten...usw...usw. alle paar Wochen und kennen alles beim Vornamen.

 

Ganz nebenbei wissen die auch wo welche Anlagen wie aufgebaut sind, was für die aktuelle Produktion lebensnotwendig ist und womit man da wie rangeht um den Schaden möglichst gering zu halten - millionenteure Elektronik verträgt sich äußerst schlecht mit Löschwasser ... ich hab einmal zugesehen, wie sie an so einen kokelnden Schaltschrank zwischen den Robotern ran sind... das lief in küzester Zeit mit chirurgischer Präzision ab.

Wenn ich da an so manche FF u. BF denke, wo ganze Gebäude vorsichtshalber mit Löschwasser & Schaum geflutet werden - natürlich nur um wirklich sicher zu gehen. Da hat der Einsatz der WF schon anders ausgesehen ... die haben während dem Durchgelüften, sofort noch unter Atemschutz angefangen mit Wischmop & Abzieher die Sauerei wegzuputzen...

 

Hier ein Beitrag zur Werkfeuerwehr Regensburg (klick) (zu München, Dingolfing, Landshut, Leipzig, Berlin,...hab ich nichts gefunden bzw. teilweise scheinen die Seiten offline zu sein) demnach ists auch umgekehrt, wenn die Kameraden der Nachbarfeuerwehren

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Guest PedroK

Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll.

Naja, Du schriebst: „daß die Identität, also die Tatsache, ob nun Müller, Meyer oder Schmidt dort rein will absolut unerheblich ist“.

 

Aber egal. Schön, dass Du es jetzt anders siehst.

 

Zu welchem Zweck kann und soll Deiner Ansicht nach der Name des Polizeibeamten festgestellt werden?

 

Gruß, Pedro.

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Meine Güte: Dienstausweis langt.

mehr als Zeigen ist nie vorgekommen.

 

 

und Biber hat den General gefragt ob die Vorschriften gelten oder die Polizei machen kann was sie will.

hätte biber mal lieber gefragt: Dienstausweis oder Personalausweis? Zeigen oder abgeben? In den Fällen in denen die Polizei im Rahmen der Strafverdolgung oder Gefahrenabwehr zuständig ist.

 

liest er meinen Dienstausweis erfährt er auch meine Augenfarbe, liest er Gooses, so erfährt er die Informationen die dort stehen, schaut er Goose in die Augen, erfährt er dessen Augenfarbe.

der Dienstausweishersteller hat sich schon überlegt welche Infos da drauf sollen und welche nicht.

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Eribär:

Recht behalten oder glücklich sein?

Wann ist man glücklich?

 

Das hängt davon ab, wieviel Glücklichsein man sich selbst zugestehen möchte. Ein guter Anfang ist dann gemacht, wenn darauf verzichtet wird, Recht behalten zu wollen.

 

Recht behalten wollen oder glücklich(er) sein, die Entscheidung liegt bei Dir.

 

Eribär

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Eribär:

Recht behalten oder glücklich sein?

Wann ist man glücklich?

 

Das hängt davon ab, wieviel Glücklichsein man sich selbst zugestehen möchte. Ein guter Anfang ist dann gemacht, wenn darauf verzichtet wird, Recht behalten zu wollen. Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, der .......

 

 

kann man nicht auch glücklich sein und trotzdem recht haben wollen?

 

es soll auch Menschen geben, die sind nur glücklich, wenn sie unglücklich sind.

 

ich bin zum Glück überwiegend glücklich.

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kann man nicht auch glücklich sein und trotzdem recht haben wollen?

 

Nein, nicht wirklich

 

 

es soll auch Menschen geben, die sind nur glücklich, wenn sie unglücklich sind.

 

Stimmt.

 

ich bin zum Glück überwiegend glücklich.

 

Ja, das könnte sein.

 

Eribär

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Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll.

Naja, Du schriebst: „daß die Identität, also die Tatsache, ob nun Müller, Meyer oder Schmidt dort rein will absolut unerheblich ist“.

 

Aber egal. Schön, dass Du es jetzt anders siehst.

 

Zu welchem Zweck kann und soll Deiner Ansicht nach der Name des Polizeibeamten festgestellt werden?

 

Gruß, Pedro.

Ich sehe, du hast meine Beiträge tatsächlich nicht verstanden...

 

Es ist unerheblich, ob er nun Meyer, Müller oder Schmidt heißt, weil die Eintrittsberechtigung hier nicht von seiner Person, sondern von seiner Funktion abhängt.

 

Hätte ich nun behauptet, dass auch der Name nicht festgestellt werden darf oder soll, würde ich dann den Standpunkt vertreten, der Dienstausweis, auf dem der Name ja steht, genügt zum Einlass in eine Kaserne in dienstlichem Auftrag?

 

Gruß

Goose

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Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll.

Naja, Du schriebst: „daß die Identität, also die Tatsache, ob nun Müller, Meyer oder Schmidt dort rein will absolut unerheblich ist“.

 

Aber egal. Schön, dass Du es jetzt anders siehst.

 

Zu welchem Zweck kann und soll Deiner Ansicht nach der Name des Polizeibeamten festgestellt werden?

 

Gruß, Pedro.

Ich sehe, du hast meine Beiträge tatsächlich nicht verstanden...

 

Es ist unerheblich, ob er nun Meyer, Müller oder Schmidt heißt, weil die Eintrittsberechtigung hier nicht von seiner Person, sondern von seiner Funktion abhängt.

 

Hätte ich nun behauptet, dass auch der Name nicht festgestellt werden darf oder soll, würde ich dann den Standpunkt vertreten, der Dienstausweis, auf dem der Name ja steht, genügt zum Einlass in eine Kaserne in dienstlichem Auftrag?

 

Gruß

Goose

 

Ich denke, dass hättest du nicht.

 

 

Hier, also beim Eintritt in die Kaserne, denke ich auch dass der Tor-Soldat den

- Ausweis sehen darf

- den Grund erfahren darf, warum man rein möchte/muss

 

anders bei dem Bürger, denen ich in bestimmten Situationen meinen Dienstausweis zeige / zeigen muss.

Hier verdecke ich manchmal sogar den Namen.

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Guest PedroK

@Goose: Warum drückst Du Dich um die Beantwortung von Fragen herum?

 

Also noch mal:

Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll.

Zu welchem Zweck kann und soll Deiner Ansicht nach der Name des Polizeibeamten festgestellt werden?

 

Hätte ich nun behauptet, dass auch der Name nicht festgestellt werden darf oder soll, würde ich dann den Standpunkt vertreten, der Dienstausweis, auf dem der Name ja steht, genügt zum Einlass in eine Kaserne in dienstlichem Auftrag?

Du nebelst. Der Punkt ist, ob die Wache an einem MSB darauf bestehen kann, sich einen (Dienst-)Ausweis aushändigen zu lassen.

 

Gruß, Pedro.

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Klar kann die Wache drauf bestehen.... ich kann auch drauf bestehen, dass die Wache einen Kopfstand während der Kontrolle macht und das Gewehr gegen eine Sonnenblume tauscht....

 

 

... aushändigen: Woraus?

 

PersAuswG => ist nicht auf Dienstausweise anwendbar

UZwGBw => spricht von einer Überprüfung... es kommt also drauf an... regelmäßig sollte das Vorzeigen der Überprüfung genügen... wenn jedoch begründete Zweifel vorliegen, kann die Situation anders bewertet werden

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Ich habe nie bestritten, dass der Name der Polizeibeamten am Tor festgestellt werden kann und auch soll. Dieses geschieht jedoch anhand des Dienstausweises, da hier alle erforderlichen Daten draufstehen (denn mehr als der Name und die Tatsache, dass es dich um Polizeibeamte handelt, ist nicht erforderlich)
Im wesentlichen ging es immer um die Frage, ob der Polizist seinen Ausweis dem Wachposten aushändigen muß, so dieser das verlangt.

 

Mittlerweile dürfte allen klar sein: er muß.

 

 

Nein.
Danke für die Info. Könntest Du jetzt noch erläutern, wie sie ein Dienstfahrzeug ohne hoheitlichen Auftrag nutzen können und wie man die Nutzung dann nennt?

 

Na dann informiere dich noch mal.
Habe ich. War einfach: HarryB lesen.

 

Kein Wachmann oder BW-Torsoldat muss einen Polizisten reinlassen
wenn der Polizist sich nicht an die Regeln hält, die die BW festgelegt hat.

 

Ich denke
Ohne jetzt auf diese Behauptung weiter einzugehen: andere wissen und belegen. Klingt deutlich besser, nicht wahr?

Aber einen doch zum denken: versuch mal, darüber nachzudenken, der Leiter welcher Feuerwehr sich wohl am besten auf dem Firmengelände auskennt. Wenn Du richtig erkannt hast, daß das der Leiter der Werkfeuerwehr ist, streng Dein Hirn richtig dolle an und überlege, wer wohl am besten geeignet ist als Einsatzleiter, wenn es auf dem Firmengelände brennt. Wenn Du die Antwort weißt, kannst Du sie hier mitteilen.

 

und Biber hat den General gefragt
Nein, hat er nicht. Nochmal: Dieter Nuhr!

 

aushändigen: Woraus?
ZDv 10/6 i.V. mit der jeweiligen Bes. Wachanwsg.
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Du wirst doch wohl nicht eine Quelle benennen, von der du vorher behauptet hast

Und die Quelle: Lexikon bei Uni-Protokolle... Haha.. Echt drollig.

 

(aber bitte nicht Biber, Hayabusa oder Pedro)

Warum nicht? Weil du sonst nicht die Antwort kriegst, die du erwartest?

 

Meine Güte: Dienstausweis langt.

mehr als Zeigen ist nie vorgekommen.

Ich hoffe, das es mal bei dir mit Aushändigen und BPA vorkommen wird, damit du spätestens dann einsiehst, was für nen Schmarn du erzählst.

 

und Biber hat den General gefragt ob die Vorschriften gelten oder die Polizei machen kann was sie will.

Was soll das? das hat er gar nicht. Warum legst du hier die Worte den Usern so in den Mund, wie es dir passt?

 

hätte biber mal lieber gefragt: Dienstausweis oder Personalausweis? Zeigen oder abgeben?

Mit dem aufmerksamen Lesen hast du es nicht so oder?

denn

Selbstverständlich gälten die einschlägigen Vorschriften für jeden, der die Kaserne betreten wolle, völlig unabhängig von dessen Beruf und Funktion. Selbstverständlich sei das Wachpersonal berechtigt, diese Vorschriften durchzusetzen. Und selbstverständlich erwarte er, daß die Wache auch genau das tue.

 

der Dienstausweishersteller hat sich schon überlegt welche Infos da drauf sollen und welche nicht.

Ich denke, die die ZDV geschrieben haben, haben es auch nicht in der Mittagspause verfasst.

 

Es ist unerheblich, ob er nun Meyer, Müller oder Schmidt heißt, weil die Eintrittsberechtigung hier nicht von seiner Person, sondern von seiner Funktion abhängt.

Ich sehe, du hast meine unsere Beiträge & Quellen tatsächlich nicht verstanden...

 

... aushändigen: Woraus?

Wurde dir schon gesagt, aus der ZDV - auf Verlangen sind Legitimationspapiere auszuhändigen. Außerdem muss auch die Echtheit dieser geprüft werden. Wie machst DU das denn ohne, das du diese in der Hand hast?

Und wie kann der Soldat das Geb-Datum prüfen ohne das es auf dem Ausweis steht.

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Ich sehe, du hast meine unsere Beiträge & Quellen tatsächlich nicht verstanden...

Bei "unsere" beziehst du dich ja mit ein. Meinst du mit deinen "Quellen" nun solche Hinweise wie aus Beitrag 291, in dem du behauptet hast, das Wehrstrafgesetz sei in der beschriebenen Form auch auf Nichtsoldaten anwendbar?

 

Hat man dir das damals so bei der Bundeswehr beigebracht oder hast du vor diesem Thread noch nie was davon gehört und nur mal eben kurz nachgeschlagen und dabei den von dir zitierten Gesetzestext schlicht und ergreifend nicht verstanden?

 

Sorry, aber wenn man so einen Bock schießt, sollte man sich doch im weiteren Diskussionsverlauf besser nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen, wie du es derzeit machst. :kopfschuettel:

 

Gruß

Goose

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Sorry, aber wenn man so einen Bock schießt, sollte man sich doch im weiteren Diskussionsverlauf besser nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen, wie du es derzeit machst.
Du bist nun wirklich reichlich ungeeignet, solche Ratschläge zu erteilen.
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Guest
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