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Führerschein-/ausweissicherung


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Meinst du mit deinen "Quellen" nun solche Hinweise wie aus Beitrag 291, in dem du behauptet hast, das Wehrstrafgesetz sei in der beschriebenen Form auch auf Nichtsoldaten anwendbar?

Ich hab dir darauf hin geantwortet, weswegen ich das WStG gebraucht habe.

Wie viele Fragen sind denn noch offen, die an dich gestellt wurden?

Wann beantwortest du PedroKs Fragen?

Wann lieferst du endlich Quellen, die deine Thesen belegen?

Wann fängst du an zu verstehen, das du nicht immer die "Macht" hast?

 

Hat man dir das damals so bei der Bundeswehr beigebracht

Das WStG hat man mich tatsächlich gelehrt, das ist richtig. Das StGB nicht, was ich schade finde. Allerdings ist für mich das WStG ausschlaggebend. Dich wurde es ja nicht gelehrt, sonst würdest du hier nicht Dummfug schreiben, wonach sich Soldaten bspw. einer Wachverfehlung strafbar machen würden.

 

Sorry, aber wenn man so einen Bock schießt, sollte man sich doch im weiteren Diskussionsverlauf besser nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen, wie du es derzeit machst.

Sorry, wenn man keine Ahnung von den Strukturen der Bundeswehr hat, deren Vorschriften und Befugnisse, sollte man nicht immer wieder Aussagen tätigen, die schon längst als unwahr belegt worden sind und man selber keine Argumente vorweisen kann.

 

.... Grillen fertig... Bauch voll.... Heute habe ich keine Lust mehr zum spielen.

Wieder ein Monolog?

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Das WStG hat man mich tatsächlich gelehrt, das ist richtig.

Dann hast du es nicht verstanden, sonst hättest du § 1(4) Wehrstrafgesetz nicht angeführt...

 

Sorry, wenn man keine Ahnung von den Strukturen der Bundeswehr hat, deren Vorschriften und Befugnisse, sollte man nicht immer wieder Aussagen tätigen, die schon längst als unwahr belegt worden sind und man selber keine Argumente vorweisen kann.

Sie wurden nicht als unwahr belegt.

 

Aber was sollst: Auch zu dir, wenn es dein Ego steigert: Du hast Recht, die Wache muss die Polizei nicht reinlassen....

 

Gruß

Goose

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@goose

 

Du versuchst es 'du hast recht ich ruhe'

 

 

ich denke aber dass das auch nicht verstanen wird.

 

 

 

 

also ich muss nicht das BW gesetz kennen, um zu wissen was ich darf, muss oder kann.

Komischerweise bestätigte sich mein Gedankengut bisher an den Toren der BW.

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Also bei uns hätte das damals ohne den Ausweis auzuhändigen gar nicht funktioniert. Der Posten hat nur Leute mit einem gültigen BW-Dienstausweis, BW-eigene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einem gültigen Parkausweis für die Kaserne abgefertigt bzw. reingelassen.

Alle anderen wurden vom Wachabenden bzw. stellv. Wachhabenden vom Wachlokal durch die dicke Panzerglasscheibe abgefertigt d.h. irgendwelche Papiere, Ausweise mußten auf alle Fälle ausgehändigt werden ... das funktionierte durch so eine Dokumentenschleuse.

 

Dann wurde anhand des Ausweises ein Laufzettel ausgefertigt mit dem der Besucher die Kaserne betreten durfte - mußte vom Besuchten unterschrieben werden und beim Verlassen der Kaserne wieder abgegeben werden. Dafür gab es im Tausch den Ausweis wieder zurück ... so und nicht anders lief das.

 

Und braucht niemand glauben, da könnte der Wachahbende auch einmal schnell vor die Tür kommen ... NEIN, absolut nie nicht, strengstens verboten. Die Tür vom Wachlokal hat zu zu bleiben ... im Wachdienst war es sogar verboten irgendwelche Sachen wie Pakete, etc. anzunehmen oder einmal schnell Pizza bestellen war nicht, wäre nicht die erste explosive Pizza -(schachtel) ... so wurde das den Soldaten in der Wachausbildung eingebläut.

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Das war die ganz normale Vorgehensweise bei jedem, der keinen entsprechenden BW-Dienstausweis oder Dienstausweis der StOV hatte - ja, die StOV Leute hatte ich oben vergessen. Einzige Ausnahme waren Lieferanten, die täglich rein mußten z.B. jeden Tag in der Früh der Bäcker, die hatten so eine Art Dauer-Passierschein. Außerdem waren die Fahrer bekannt ... wenn einmal ein anderer auf so einem Auto drauf war, dann hat man als Posten schon einmal etwas genauer hingesehen.

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Die paar Mal die ich in den 10 Monaten Wache geschoben habe kam es einmal vor, dass ich als Posten -wie es angewiesen war- die Herrn freundlich darauf hingewiesen habe sich bitte beim Wachhabenden gegenüber am Wachlokal zu melden. Dann haben sie ihren Streifenwagen auf den Seitenstreifen gestellt um die Schrankenanlage nicht weiter zu blockieren und sind rüber an die Panzerglasscheibe...

 

Egal ob jetzt das große Brimborium mit Passierschein gem. Wachbefehl gemacht wurde oder nicht, allein um einen Ausweis vorzuzeigen mußte der in die Dokumentenschleuse gelegt - also aus der Hand gegeben- werden, anders wäre das rein technisch nicht gegangen. Durch diese dicke Panzerglasscheibe und auf die Entfernung (wegen dem Vorbau (Tisch) im inneren des Wachlokals) hätte man auf einem von außen an die Scheibe gehaltenen Ausweis, Schrieb, etc. sowíeso nix erkennen können.

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Sie wurden nicht als unwahr belegt.
Och, darüber kann man streiten, im Zweifel auch über die Gründe. Wenn Du auf klare Fragen nicht mal ausweichende Antworten gibst, können diese natürlich nicht falsch sein.

 

Hast du das bei einem Polizisten so gemacht?
Diese Frage wurde in leicht anderer Form schon mal gestellt und eindeutig beantwortet.

 

also ich muss nicht das BW gesetz kennen, um zu wissen was ich darf, muss oder kann.
Du hast ausnahmsweise völlig Recht: kein Besucher der BW muß die (Wach-)Vorschriften der BW kennen. Es reicht völlig, wenn er weiß was er darf (den MSB nur nach Erlaubnis betreten), was er muß (die Anweisungen der Wache befolgen) oder kann (den geordneten Rückzug antreten, wenn ihm irgendwas nicht passt - wenn man ihn lässt).

 

Da Goose sich nach meiner Erinnerung um eine klare Antwort drückt, nun an Dich die Frage: was würdest Du tun, wenn der Wachsoldat Dich auffordert, ihm Deinen Ausweis zur Überprüfung auszuhändigen?

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Es kommt drauf an, es kann sein, dass er den erhält es kann auch sein, dass ich es drauf ankommen lasse... z.b. Wenn der Herr hinter einer ewig dicken Panzerglasscheibe sitzt wird er den wohl kaum erkennen können .

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Im Zweifel würde ich mich über den großen Weg beschweren.
Das heißt bitte wie und bei wem? Und worüber?

 

Und Dir ist schon klar, daß Du dann auf jeden Fall zunächst mal keinen Zutritt zur Kaserne bekommst?

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Och, das sehen wir dann ja....

 

 

 

wie gesagt kommt es drauf an... Bisher wollte nich kein Torposten seine Wut über die letzte Kontrolle an mir auslassen und hat 'ordentlich' kontrolliert.

 

Dienstausweis zeigen (wenn überhaupt)

grund nennen

schranke auf

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Danke für Deine klaren Worte. Ich fasse zusammen: Du hast keine Ahnung, weder von der BW noch von dem, was Du eigentlich machen wollen würdest.

 

Möchtest Du nicht ein wenig grillen gehen?

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Guest PedroK

@Blaulicht: Ich habe kein Bedürfnis, mich mit Dir herumzustreiten, deshalb nochmals in aller Kürze und Sachlichkeit der Versuch, Dir zu erklären, worum es IMO geht:

  • die Regeln der BW stützen sich natürlich auf Gesetze:
  • UZwGBw spricht von der “Feststellung seiner Person” am MSB (§4).
  • Die Feststellung der Person ist eine IDF (Siehe @Goose weiter oben).
  • Damit wird die Wache am MSB zum Vertreter einer zur IDF berechtigten Behörde (siehe §1 UZwGBw, „Berechtigte Personen“).
  • Alles weitere ergibt sich aus §1 PAuswG und den Begriffsbestimmungen in §2 (2) PAuswG.
  • Die Forderung der Wache am MSB, den Ausweis auszuhändigen oder zu hinterlegen, ist legal. Daran müssen sich Polizisten genauso halten wie solche Kandidaten, die gern Polizisten wären.
  • Wenn ein DA als Ausweisersatz angenommen wird, ist das ein Entgegenkommen.

(Biber, der mehr von dem Thema versteht, möge mich korrigieren, falls notwendig.)

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Denn was passiert mit einem der sich Eurem rechtmäßigen Begehr nicht fügt? Türen wieder zumachen will z.B.? Er wird bemaßnahmt. Ist das vor einer Kaserne auch vorstellbar? Fuß in die Tür oder unmittelbarer Zwang genen die Wachsoldaten?

Nein?

Huch.

Warum wohl nicht?

 

 

Weil der Wachsoldat ein viel grössere Knarre hat ?? :sneaky: :sneaky:

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Dann hast du es nicht verstanden, sonst hättest du § 1(4) Wehrstrafgesetz nicht angeführt...

Klar, so wie du deinen 105StPO nicht verstanden hast.

 

also ich muss nicht das BW gesetz kennen, um zu wissen was ich darf, muss oder kann.

Es hat sich doch nun durch deine Beiträge hier im Thema bestätigt, das du NICHT weißt, was du an dem Kasernen Tor darfst und kannst.

Hinweis auf: Nicht Aushändigen v. Legitimationspapiere oder gar eine Festnahme

 

@Aka

ist auch völlig richtig, wie es bei euch gemacht wurde.

Betreff Pizza ist mir was ähnliches bekannt, wo ein Obdachloser eine Tüte stehen ließ, die dann von den Feuerwerkern, als ungefährlich eingestuft wurde. Welche Gefahrenstufe es da gab, brauche ich dir nicht zu erklären ;)

 

Möchtest Du nicht ein wenig grillen gehen?

oder Karussell fahren?

 

Och biber, ich weiß sehr wohl was meine Einfahrt in die Kaserne betrifft bescheid.

Dann belege doch, das deine Thesen stimmen.

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@Blaulicht: Ich habe kein Bedürfnis, mich mit Dir herumzustreiten, deshalb nochmals in aller Kürze und Sachlichkeit der Versuch, Dir zu erklären, worum es IMO geht:

  • die Regeln der BW stützen sich natürlich auf Gesetze:
  • UZwGBw spricht von der “Feststellung seiner Person” am MSB (§4).
  • Die Feststellung der Person ist eine IDF (Siehe @Goose weiter oben).
  • Damit wird die Wache am MSB zum Vertreter einer zur IDF berechtigten Behörde (siehe §1 UZwGBw, „Berechtigte Personen“).
  • Alles weitere ergibt sich aus §1 PAuswG und den Begriffsbestimmungen in §2 (2) PAuswG.
  • Die Forderung der Wache am MSB, den Ausweis auszuhändigen oder zu hinterlegen, ist legal. Daran müssen sich Polizisten genauso halten wie solche Kandidaten, die gern Polizisten wären.
  • Wenn ein DA als Ausweisersatz angenommen wird, ist das ein Entgegenkommen.

(Biber, der mehr von dem Thema versteht, möge mich korrigieren, falls notwendig.)

 

du irrst.

lies mal was geprüft werden darf/ soll!

 

Das PersAuswG findet keine Anwednung bei dem Polizisten.

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Guest PedroK

lies mal was geprüft werden darf/ soll!

Wenn Du es zu wissen glaubst, schreib's doch einfach hin.

Das PersAuswG findet keine Anwednung bei dem Polizisten.

Bitte begründen. Danke.
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Biber, der mehr von dem Thema versteht, möge mich korrigieren, falls notwendig.
Ich wäre da völlig hemmungslos, aber leider sehe ich so gar keinen Grund. Außerdem wollen wir uns doch glücklich schätzen, daß das Blaulicht
sehr wohl was meine Einfahrt in die Kaserne betrifft bescheid.
weiß. Wenn nun also doch mal ein Wachposten auf die Idee kommen sollte, sich den Ausweis von Blaulicht aushändigen zu lassen, so wird Blaulicht dieser Aufforderung folgen oder eben wieder gehen, schließlich weiß er ja, wie es geht (also das mit der Wache, das mit über den großen Weg eher nicht), auch wenn er das hier nicht zugeben mag.

 

Weil der Wachsoldat ein viel grössere Knarre hat ??
Nun ja, tagsüber sind an Kasernenwachen eigentlich eher nur Pistolen und ausnahmsweise ein paar Maschinenpistolen vertreten - das können Polizisten ja regelmäßig auch aufbieten. Aber die Wache hat mehr davon und wahrscheinlich auch deutlich mehr Munition! :sneaky:
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Auf den Soldaten und das warum. Im Zweifel würde ich mich über den großen Weg beschweren.

 

Das wuerde dann wohl genau dieselben Folgen haben, als wenn sich ein VT wegen des korrekten Verhaltens eines Polizeibeamten waehrend einer Verkehrskontrolle auf dem grossen Weg beschweren wuerde....... naemlich gar keine!

Schon allein die Androhung einer solchen Beschwerde ruft - sowohl beim Polbeamten in der Verkehrskontrolle als auch bein Wachsoldaten am Kasernentor - wohl nur eines hervor: :yawn:

 

Mit anderen Worten, 'Blaulicht': Du argumentierst hier genau so, wie es von Dir - bzw. anderen Cops - immer wieder belaechelt wird. Ich persoenlich finde dieses Hin und Her in diesem Thread mittlerweile beinahe laecherlich bzw. peinlich. Vielleicht sollte man dem wirklich mal ein Ende setzen. Geschieht es nicht freiwillig, so kann man dafuer sorgen..........

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Nein,

 

 

lies mal genau was ich schrob(jetzt fang ich schon an wie Biber)

 

 

 

(also hier normal weiter:)

 

die Beschwerde war auuf den Fall gemünzt, dass der Soldat eben aus anderen Motiven, Mißmut seiner letzten Verkehrskontrolle, die Kontrolle ausdehnt; gleiches ist auch dem Schutzmann bei der Verkehrskontrolle auch nicht erlaubt.

 

ja,, hayabusa, wenn der so tut als sei das normal bekommt man das nicht mit. Aber dann funktioniert auch die Rache nicht! Für die Rache muss man schon 'ein Signal setzen'.

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die Beschwerde war auuf den Fall gemünzt, dass der Soldat eben aus anderen Motiven, Mißmut seiner letzten Verkehrskontrolle, die Kontrolle ausdehnt; gleiches ist auch dem Schutzmann bei der Verkehrskontrolle auch nicht erlaubt.

 

Und trotzdem kannst Du nichts dagegen machen, solange die Ausdehnung der Kontrolle rechtmaessig ist - abgesehen vom Grund der Ausdehnung. Einfaches Beispiel (selbst erlebt): Polizist fragt bei der VK: Haben WIR etwas getrunken? Antwort: Was Sie getrunken haben weiss ich nicht, ich hatte 'ne Cola (oder sonstwas). Schon steppt der Baer in Sachen Kontrolle, was eigentlich ruckzuck erledigt sein koennte, dauert und dauert und dauert....

Dann reiche man 'ne Beschwerde ueber den 'hoeheren Weg' ein und warte ab, was passiert. Oder man drohe mit der Beschwerde - Erfolg: gleich Null!

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Guest PedroK

lies mal was geprüft werden darf/ soll!

Wenn Du es zu wissen glaubst, schreib's doch einfach hin.

Das PersAuswG findet keine Anwednung bei dem Polizisten.

Bitte begründen. Danke.

Kommt da noch was, oder war's das mit Deinen "Argumenten"?

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...

Weil der Wachsoldat ein viel grössere Knarre hat ??
Nun ja, tagsüber sind an Kasernenwachen eigentlich eher nur Pistolen und ausnahmsweise ein paar Maschinenpistolen vertreten - das können Polizisten ja regelmäßig auch aufbieten. Aber die Wache hat mehr davon und wahrscheinlich auch deutlich mehr Munition! :sneaky:

 

Maschinenpistolen - nö, die Uzi wäre für solche Sachen viel zu unberechenbar & ungenau gewesen. Pro Mann (2x Posten, 1x Wachhabender + 1x stellv. W.) eine HK P8 mit je einem Ersatzmagazin, das wären insgesamt 120 Schuß 9 x 19mm und im Wachlokal standen noch einmal griffbereit zwei HK G3 mit mehr als 200 Schuß 7,62 x 51mm... für eine kleine Meinungsverschiedenheit wäre das bestimmt mehr als ausreichend gewesen :sneaky:

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lies mal was geprüft werden darf/ soll!

Wenn Du es zu wissen glaubst, schreib's doch einfach hin.

Das PersAuswG findet keine Anwednung bei dem Polizisten.

Bitte begründen. Danke.

Kommt da noch was, oder war's das mit Deinen "Argumenten"?

das wurde schon ewig oft beantwortet.
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lies mal was geprüft werden darf/ soll!

Wenn Du es zu wissen glaubst, schreib's doch einfach hin.

Das PersAuswG findet keine Anwednung bei dem Polizisten.

Bitte begründen. Danke.

Kommt da noch was, oder war's das mit Deinen "Argumenten"?

das wurde schon ewig oft beantwortet.

 

Kannst du bitte die Beiträge nennen, wo es getan wurde?

Es wurde vieles behauptet, aber nicht belegt/widerlegt.

 

Ich fasse mal kurz zusammen:

-BW-Wache unterscheidet nur zwischen Soldaten und "alle anderen". Besondere Vorschriften für Polizei gibt es nicht (wurde belegt=ZDV, Aussagen von (ehemaligen)Soldaten, Wiki, uni-protokolle.de usw.).

-Polizisten/"alle anderen" müssen ihre Ausweise auf Verlangen aushändigen, wenn sie rein möchten (wurde belegt=ZDV).

-Polizisten müssen nicht ihre Ausweise aushändigen, weil es nicht wichtig ist wer von der Polizei genau kommt, sondern das die Polizei da ist (nicht belegt, nur Behauptet)

-...

 

Gerne kann es weitergeführt werden.

Ich hoffe, ich hab es richtig interpretiert :victory:

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wenn du es weiter führst:

 

- es wurde behauptet, daß hier das WStrG auch auf Nichtsoldaten als Haupttäter anwendbar ist - wurde widerlegt

- Die Polizei hat nach der StPO bei bestimmten Maßnahmen ein Anwesenheitsrecht - wurde belegt = § 105 StPO

- Die Polizei hatkeine Probleme, nur mit DIenstausweis in eine Kaserne zu kommen - wurde belegt = Aussage von aktiven Polizisten

 

 

Nun noch mal, bevor es zu ungenau wird, zur Verdeutlichung:

Welchen Ausweis meinst du? BPA oder Dienstausweis?

 

Weiterhin ist die ZDv 10/6 meines Wissens VS/NfD, somit wirst du sie kaum als Beleg heranziehen können, da sie nicht einsehbar ist.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

@Goose: Auch von mir die Bitte an Dich, nicht ungenau zu werden:

 

- Die Polizei hat nach der StPO bei bestimmten Maßnahmen ein Anwesenheitsrecht - wurde belegt = § 105 StPO

Bestreite ich nicht (vorbehaltlich #241), wenn die Cops sich an die Spielregeln halten.

 

- Die Polizei hatkeine Probleme, nur mit DIenstausweis in eine Kaserne zu kommen - wurde belegt = Aussage von aktiven Polizisten

Bitte genau bleiben: Wir sprechen von Anfang an über MSB. Daher wird da etwas belegt, was gar nicht diskutiert wurde. Eine Kaserne ist nicht per se ein MSB.

 

Wenn Du magst, könntest Du ja zu #417 oder sogar zu meinen Fragen weiter oben Stellung nehmen.

 

Gruß, Pedro.

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Also wenn ich sowas mal am Tor erlebe melde ich mic wieder. Versprochen.

 

 

ansonsten: ja ihr habt recht. Wenn die Polizei in eine Bw-kaserne will muss sie es dulden, dass der Dienstausweis und Personalausweis abgeben werden muss, die Waffe abgelegt wird und das Fahrzeug durchsucht wird. Ansonsten bleibt die Polizei draußen für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist sie eh nicht zuständig.

 

ich hatte bisher nur Glück und Soldaten die gegen alle Bundeswehrvorschriften verstoßen haben.

 

eine gute Gelegnheit für den Posten es der Polizei mal zu zeigen, denn wenn er die Ausweise nicht annerkennt, den Status nicht berücksicht sondern eine Kontrolle macht, wie nach Vorschrift bei Nichtsoldaten, dann verstößt er gegen keine Vorschrift - neeeeiiin - ganz sicher nicht.

 

(beachte die Ironie des Lebens)

 

 

 

 

..... Zählt eine Kaserne der Us Streitkräften eigentich zu Sicherheitsbereichen? Na gut, ist schon viele Jahre her und nicht mit den strengen Vorschriften bei Deutschen Kasernen zu vergleichen... Die haben bestimmt auch ganz andere Bestimmungen, wie Deutsche Polizei zu sehen ist.

 

 

 

 

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..... Zählt eine Kaserne der Us Streitkräften eigentich zu Sicherheitsbereichen? Na gut, ist schon viele Jahre her und nicht mit den strengen Vorschriften bei Deutschen Kasernen zu vergleichen... Die haben bestimmt auch ganz andere Bestimmungen, wie Deutsche Polizei zu sehen ist.

 

Nun, die Amerikaner haben z.B. schon einen RTW der Feuerwehr, der zu einem Einsatz in ihrer Kaserne gerufen wurde, abgewiesen, da nuetzten auch alle Sondersignale nichts. Dafuer haben sie aber die Taucher derselben Feuerwehr zum Training in ihre wirklich hervorragende Schwimmhalle hinein gelassen......

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Mit Ford Mustang überschlagen (klick)

...

Bei der Sachbearbeitung durch die Polizei Eschenbach und der Militärpolizei Vilseck wurde bei dem US-Soldaten der das Fahrzeug gefahren hat Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest durch die Militärpolizei erbrachte nach Auskunft der Polizei einen erheblichen Wert. Da sich der Unfall noch auf dem Areal des Truppenübungsplatzes ereignete, wird die Sachbearbeitung zur Trunkenheitsfahrt durch die Militärpolizei übernommen. Unabhängig davon ermittelt die Polizei Eschenbach wegen fahrlässiger Körperverletzung, da es sich bei der Beifahrerin um eine Deutsche mit Wohnsitz in Grafenwöhr handelt.

 

Quelle: www.bk-media.de

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Guest PedroK

@Goose:

Wenn Du magst, könntest Du ja zu #417 oder sogar zu meinen Fragen weiter oben Stellung nehmen.

Offenbar magst Du nicht. Ich frage mich, warum? Und komme mir bitte nicht mit „wurde schon beantwortet“. Das wäre schlicht falsch.

Gruß, Pedro.

 

ansonsten: ja ihr habt recht. Wenn die Polizei in eine Bw-kaserne will muss sie es dulden …

Deine Informationsresistenz ist wirklich bemerkenswert.

Nochmals: Eine Kaserne ist nicht per se ein MSB.

Hast Du schon mal als Polizist einen MSB betreten, an dem Passwechsel angeordnet war, ohne Deinen Ausweis aus der Hand zu geben?

 

eine gute Gelegnheit für den Posten es der Polizei mal zu zeigen, denn wenn er die Ausweise nicht annerkennt, den Status nicht berücksicht...
Status? Was für ein Status?
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Doch, sie wurden bereits beantwortet, wie du feststellst, wenn du den gesamten Thread noch einmal aufmerksam liest.

Alles weitere ist ein albernes Fragespiel, auf das ich mich nicht einlassen werde.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

Doch, sie wurden bereits beantwortet, wie du feststellst, wenn du den gesamten Thread noch einmal aufmerksam liest.

Nein. Du behauptest z.B. zunächst, die Namen der Polizisten, die einen MSB betreten, seien unerheblich. Dann meinst Du aber, deren Namen könnten und sollten am Tor des MSB festgestellt werden. Diesen Widerspruch hast Du nicht aufgelöst.

 

Darüber hinaus behauptest Du, es handele sich bei der „Feststellung der Person“ am MSB nicht um eine IDF. Dafür schuldest Du IMO eine Erklärung. Du weichst aber beharrlich aus.

 

Alles Weitere ist ein albernes Fragespiel, auf das ich mich nicht einlassen werde.

Auch da widerspreche ich Dir. Ich halte eher Deine Argumentationsweise für ein albernes Ausweich-Spiel.

 

Gruß, Pedro.

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Du hast das, was ich geschrieben habe, tatsächlich nicht verstanden...

 

Versuche doch einfach nocheinmal, die Beiträge zu lesen und zu verstehen, dann sollten sich auch deine Fragen beantworten.

 

Gruß

Goose

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Die Polizei hat nach der StPO bei bestimmten Maßnahmen ein Anwesenheitsrecht - wurde belegt = § 105 StPO
Nö. Steht so auch nicht in der StPO. Mal ganz abgesehen davon, daß - wie mehrfach unwidersprochen festgestellt wurde - die StPO die einschlägigen Vorschriften der BW nicht außer Kraft setzt.

 

Die Polizei hatkeine Probleme, nur mit DIenstausweis in eine Kaserne zu kommen - wurde belegt = Aussage von aktiven Polizisten
Nö. Aktive Polizisten haben unwidersprochen behauptet, daß sie nach Vorzeigen ihres Dienstausweises problemlos in eine Kaserne gelangt sind. Daraus den Schluß zu ziehen, daß jeder Polizist bei Vorzeigen seines Dienstausweises problemlos in jede Kaserne gelangen kann, ist unzulässig.

 

Weiterhin ist die ZDv 10/6 meines Wissens VS/NfD, somit wirst du sie kaum als Beleg heranziehen können, da sie nicht einsehbar ist.
Wenn Du über diesen Satz nochmal nachdenkst, wirst Du den Fehler schon finden.

 

Tip: Vorschriften, die nicht einsehbar sind, sind sinnlos.

 

 

Versuche doch einfach nocheinmal, die Beiträge zu lesen und zu verstehen, dann sollten sich auch deine Fragen beantworten.
Du eierst rum, und zwar ganz gewaltig. Wenn Du tatsächlich Antworten hättest, würde ja die Nummer des entsprechend relevanten Beitrages reichen. So muß man wikrlich den Eindruck haben, Du hast schon lange eingesehen, daß Dein Gaul verwest ist und weigerst Dich trotzdem, abzusteigen.

 

Also wenn ich sowas mal am Tor erlebe melde ich mic wieder. Versprochen.
Gute Idee. Noch besser wäre es, wenn Du Dich erst dann wieder meldest.
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Es zwingt dich keiner hier zu sein.

 

 

 

Nebenbei, heute habe wieder einen Bürger kennengelernt, der zuviel Rechtsunterricht in Internetforen genossen hat.

 

Einige von euch schreiben viel mist, in der praxis kann das folgen haben. Vielleicht solltet ihr doch denen die mit Eingriffsbefugnissen arbeiten etwas mehr glauben schenken.

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Nebenbei, heute habe wieder einen Bürger kennengelernt, der zuviel Rechtsunterricht in Internetforen genossen hat.
Es gibt Rechtsunterricht in Internetforen? Interessant! Könntest Du die verlinken?

 

Einige von euch schreiben viel mist, in der praxis kann das folgen haben.
Wer ist euch? Und in welcher Praxis kann das Folgen haben?

 

Vielleicht solltet ihr doch denen die mit Eingriffsbefugnissen arbeiten etwas mehr glauben schenken.

Warum sollte ich einem Wachsoldaten irgendwelchen Glauben schenken, wenn ich doch Wissen habe?
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Guest PedroK

Versuche doch einfach nocheinmal, die Beiträge zu lesen und zu verstehen, dann sollten sich auch deine Fragen beantworten.

Pures Geschwafel. Ich hätte Dir mehr zugetraut.

 

Gruß, Pedro.

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Mmh...aktive Polizisten contra Schreiber, die vielleicht mal bei der BW waren un mal Torposten waren.

 

Schade, dass nicht ein aktiver Wachsoldat sich geäußert hat.

 

 

naja, wer 10 Monate Wehrdienst hintersich hat, der ist sicher ein BW- und Kriegsfachmann. Es gibt ja zum Glück nur wenige Regeln und keine Sonderfälle, so dass alle Wacheventualitäten jedem Sodaten schnell beigebracht werden können.

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Guest PedroK

Mmh...aktive Polizisten contra Schreiber, die vielleicht mal bei der BW waren un mal Torposten waren.

Solltest Du damit @Goose und Dich auf der einen und @Biber, @Hayabusa, @Aka und mich auf der anderen Seite meinen, dann kann ich Dir mitteilen, dass Dein Satz – wie immer - inhaltlich und grammatikalisch falsch ist.
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Mmh...aktive Polizisten contra Schreiber, die vielleicht mal bei der BW waren un mal Torposten waren.

 

Schade, dass nicht ein aktiver Wachsoldat sich geäußert hat.

...

 

Das wird schwierig, denn spezielle Wachsoldaten gibt es soweit ich weiß nicht. Als Wachsoldat kann jeder eingeteilt werden, der die entsprechende Wachausbildung durchlaufen und die entsprechenden Schießübungen erfogreich (wird im pers. Schießbuch des Soldaten vermerkt) absolviert hat.

 

Kleiner Hinweis, das Wachbataillon ist etwas völlig anderes und hat mit dem Wachdienst vor den Kasernen, MSG,...usw. nichts zu tun.

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Guest
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