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Führerschein-/ausweissicherung


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Welchen bereich soll ich betreten haben?

 

Vielleicht den der Erkenntnis?

 

Eribär

 

ja, den kenne ich.

 

 

Du kennst ihn also, den Bereich der Erkenntnis....

 

Warst Du auch drinnen, oder hast Du nur von außen hineingeschaut und bist dabei erschauert?

 

Eribär

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Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand ge

Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.   Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgend

Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen D

Ich darf Dir versichern: der Betretende ist es nicht.

Und ich würde Dir versichern wollen, daß es in den meisten Fällen sehr wohl der Betretende (= Polizei) ist.

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Einen militärischen Bereich, in dem nach dem oben genannten Absatz die Befugnisse aus den §§ 4 – 8 UZwGBw von berechtigten Personen eingesetzt werden dürfen. Warst Du schon mal in solch einem Bereich?

Jetzt wird es aber wohl sehr speziell. Auch war von solchen Bereichen nie die Rede, sondern davon, daß man grundsätzlich problemlos Eintritt erhält, wenn man den Dienstausweis vorzeigt oder eben in Uniform aufschlägt.

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Woher hast du nur solch ein Wissen????
Lebenslanges lernen. Solltest Du auch mit anfangen.

 

Ich musste im Dienst noch nie den BPA zeigen.
Vom BPA war auch nicht die Rede. Wobei sowieso niemand den BPA zeigen muß. Und wenn es Dich beruhigt: ich mußte das auch nicht.

 

Ich habe bisher das Betreten von BW Kasernen als äußerst unproblematisch kennengelernt
Ist es auch: das tun, was man Dir sagt, und das Leben ist schön.

 

ich denke, dass in der heutigen Zeit auch der Schutz von militärischen Sicherheitsbereichen nicht einem ungeprüften Schusswaffengebrauch rechtfertigt. Der moderne Soldat kann und darf wohl auch nicht mehr einfach den Einbrecher erschießen.
Was auch immer Du unter ungeprüftem Schußwaffengebrauch verstehen magst: bei den Vorschriften zum Schußwaffengebrauch hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts wesentliches geändert. Und auch der unmoderne Soldat durfte noch nie einfach einen Einbrecher erschießen.

Wobei ich persönlich ausgesprochen folgsam würde, wenn Wachsoldaten mir den Gebrauch ihrer Waffe androhten. Erfahrungsgemäß sind das keine besonders treffsicheren Schützen, aber sie haben regelmäßig keine Hemmungen, auch größere Mengen Munition zu verbrauchen.

 

Wobei das eh noch viel strenger zu bewerten sein wird, wenn die Polizei vor der Tür steht.
Bitte erkläre mir doch, was die Polizei vor der Tür mit den Vorschriften der BW zum Schußwaffengebrauch zu tun hat. Dabei interessieren mich insbesondere die entsprechenden Dienstvorschriften der BW.

 

Es gibt einige Fälle, da ist nämlich die Polizei in der Kasernen die zuständige Behörde und handelt im Benehmen mit der Kasernenleitung. Und da bestehen sehr wohl für die Soldaten Verpflichtungen.
Ohne jetzt auf die grundsätzliche Problematik einzugehen, die Du hier plötzlich ins Spiel bringst: bitte erkläre mir doch, welche Verpflichtungen sich daraus für die Wachsoldaten und die von ihnen durchgeführte Torkontrolle ergeben. Dabei interessieren mich insbesondere die entsprechenden Dienstvorschriften der BW.

 

zumindest reicht da der Dienstausweis, der reichte bei mir bisher überall. Und ich habe noch nie von einem anderen Fall aus der Praxis gehört.
Ich bezweifle, daß Dein Dienstausweis zum Betreten einer Kaserne reicht, aber das nur am Rande. Ich kann mich nämlich nicht erinnern, behauptet zu haben, der Dienstausweis eines Polizisten würde zum Betreten einer Kaserne nicht ausreichen (mal abgesehen von Sonderfällen, in denen jeder Ausweis zum Betreten des Geländes nicht ausreicht). Sollte ich das getan haben (wo bitte?), wäre das falsch gewesen. Sollte ich das nicht getan haben: was soll Dein Kommentar?

 

Also deine Thesen mögen wohl durchdacht sein, in der Realität sind sie aber falsch.
Liebes Blaulicht, Du mußt mal wieder ganz stark sein: meine Äußerungen sind keine Thesen, sondern Wiedergabe der Dienstvorschriften der BW. Realität ist, daß Du mal wieder von Dingen redest, von denen Du möglicherweise ein wenig Ahnung, aber keinesfalls Wissen hast.

 

Biber möge mich korrigieren, falls ich falsch liege.
Das ist selbstverständlich nicht nötig.

 

Und ich würde Dir versichern wollen, daß es in den meisten Fällen sehr wohl der Betretende (= Polizei) ist.
Den gesamten Bereich der BW können wir aus den meisten Fällen schon mal ausschließen. Mit echten Gefängnissen kenne ich mich genauso wenig aus wie mit unechten, allerdings gehe ich wohl durchaus zu Recht davon aus, daß auch dort klare Vorschriften existieren und die grundsätzlich auch angewandt werden, ob das dem Besucher passt oder auch nicht. Und zwar unabhängig davon, ob derjenige Uniform trägt oder nicht.

Und bei Firmen kommt es sicherlich darauf an, wie streng die Regeln sind und inwieweit das Sicherheitspersonal diese Regeln einhält bzw. umsetzt. Wenn ich mich nicht irre, bist Du ja im Raum Bielefeld aktiv, da wird Dir Bertelsmann nicht ganz unbekannt sein. Die beiden Herren an den beiden Standorten, die ich in dieser Woche gesprochen haben, waren eindeutig: ohne Ausweis geht nichts.

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Einen militärischen Bereich, in dem nach dem oben genannten Absatz die Befugnisse aus den §§ 4 – 8 UZwGBw von berechtigten Personen eingesetzt werden dürfen. Warst Du schon mal in solch einem Bereich?

 

Meinst Du nicht, es waere der Diskussion zutraeglicher, wenn Du einen solchen Bereich explizit benennen wuerdest? :unsure:

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mein DA berechtigt mich zum Betreten von Kasernen.

Der berichtigt dich allenfalls die Bundeswehrkaserne von außen anzuschauen, aber nicht zum betreten.

 

Ein militärischer Sicherheitsbereich ist in Deutschland gemäß dem UZwGBw ein militärischer Bereich wie z. B. eine Kaserne oder ein Truppenübungsplatz, dessen Betreten von den zuständigen militärischen Dienststellen der Bundeswehr verboten wurde. Dieses Betretungsverbot wirkt sowohl gegenüber Privaten als auch gegenüber anderen Hoheitsträgern wie der Polizei oder anderer ziviler Behörden - auch diese dürfen einen militärischen Sicherheitsbereich nur mit Erlaubnis der Bundeswehr betreten,

http://de.wikipedia.org/wiki/Militärischer_Sicherheitsbereich

Wenn sie die Polizei reinlassen wollen, darf sie rein, sonst nicht. Dann heißt es, Du musst draußen bleiben. :P

 

MfG.

 

hartmut

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[

 

 

Du kennst ihn also, den Bereich der Erkenntnis....

 

Warst Du auch drinnen, oder hast Du nur von außen hineingeschaut und bist dabei erschauert?

 

Eribär

 

:rofl:

Gruss

snb

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Guest PedroK

… aber hier wurde ja nach §wasweißich von UZGwbbg gefragt.

Befremdlich, dass Du einerseits andeutest, Polizist zu sein, andererseits aber laufend mitteilst, dass Dir Gesetze ziemlich pappegal seien.

 

wenn er also wissen will ob ich in einer Kaserne war, warum fragt er das nicht?

Oder will er wissen ob ich in einer milt. Sperrzone in einem Kriegsgebiet war, so soll er auch das fragen.

@ pedro:Frag doch normal!!!

Ich habe Dich gefragt, ob Du in Ausübung irgendeines Dienstes schon mal einen militärischen Sicherheitsbereich betreten hast. Es kann doch nicht so schwierig sein, das zu verstehen.

 

Jetzt wird es aber wohl sehr speziell. Auch war von solchen Bereichen nie die Rede, sondern davon, daß man grundsätzlich problemlos Eintritt erhält, wenn man den Dienstausweis vorzeigt oder eben in Uniform aufschlägt.

So speziell nun auch wieder nicht. Und von „solchen Bereichen“ war IMO sehr wohl die Rede:

 

Blaulichts Behauptung:

natürlich bekommst du keine Ausweis ausgehändigt, du bist kein Polizist

Biber dazu:

Es gibt durchaus Menschen, denen man den Ausweis aushändigen muß, so man nicht auf weiteren Kontakt mit ihnen verzichten will.

Und:

… also z.B. bei Firmen und militärischen Sicherheitsbereichen

Auf diesen Teil der Diskussion bezog ich mich mit dem Hinweis auf das UZwGBw und das Passwechselverfahren.

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Ja ich war im Dienst in BW Kasernen.

 

 

 

und nein, Gesetze sind mir nicht egal, aber wenn du wissen willst ob ich in einer Kaserne war, dann frag das doch und schreib nicht irgendwelche Paragraphen. Das ist doch unnormale Kommunikation.

 

 

und meinen Dienstausweis musste ich nur auf dem Geschäftzimmer meine Behörde abgeben, wenn dort Eintragungen vorgenommen werden müssen. Sonst musste ich den noch nie aus der Hand geben.

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Guest PedroK

Ich habe Dich gefragt, ob Du in Ausübung irgendeines Dienstes schon mal einen militärischen Sicherheitsbereich betreten hast. Es kann doch nicht so schwierig sein, das zu verstehen.

Ja ich war im Dienst in BW Kasernen.

:blink: Das ist keine Antwort auf meine Frage.

 

@shark: Habt Ihr noch Plätze frei?

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Kann mir jmd. sagen in wie weit eine solche "Ausweissicherung" rechtswidrig wäre (wenn überhaupt)?

Bild1

Bild2

Bild3

Video ab 1:10min

 

Gebe halt ungern mein Eigentum an fremde Menschen :sneaky:

 

Lasst uns mal zum Thema zurück kommen.

Dienstausweis und Kaseren ist jetzt in 3 Themen verteilt. Das wird zu viel.

 

Die Frage hier war, ob der Ausweis/ Führerschein so gesichert werden darf.

JA, darf er

 

Wenn die Polizei den Ausweis kontrolliert kann es sein, dass die Sicherung geöffnet werden muss, da der Ausweis komplett ausgehändigt werden muss.

 

 

Weitere Diskusion/Frage war, ob die Polizei ihren (Dienst-)Ausweis aushändigen muss.

Nein, muss sie nicht. Der Dienstausweis muss jedoch in bestimmten Situationen vorgezeigt werden.

 

Bundeswehrkasernen: für die Polizei gibt es Zuständigkeiten auf dem Bundeswehrgelände. Dazu darf das auch betreten werden. Das erfolgt im Benehmen mit der Bundeswehr; es müssten auch Zuständigkeitsgrenzen der Polizei und der Feldjäger angegrenzt werden.

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Guest PedroK

Wieso beantwortet das deine Frage nicht?

Weil eine Kaserne nicht per se ein militärischer Sicherheitsbereich ist. Deshalb hatte ich ja vorher so genau gefragt und Dir die §§ genannt. Siehe auch Hartmuts Beitrag #108.

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Wieso beantwortet das deine Frage nicht?

Weil eine Kaserne nicht per se ein militärischer Sicherheitsbereich ist. Deshalb hatte ich ja vorher so genau gefragt und Dir die §§ genannt. Siehe auch Hartmuts Beitrag #108.

 

Ich habe die "§§" gelesen. Weiß aber nicht, was nun genau gemeint ist.

Es ist eigentlich auch egal, die Kaseren ist ähnlich wie dein Wohnzimmer: einfach so darf die Polizei da nicht rein. In bestimmten Fällen aber doch. Manchmal ist dazu ein richterlicher Beschluss notwendig, manchmal nicht. Dann gibt es noch die Feldjäger, die für Bundeswehrsachen zuständig sind.

Aus langeweile oder mal umgucken wollen wird kein Streifenwagen in einer Kaserne kommen / dürfen (ähnlich deinem Wohnzimmer).

Die Überprüfung der Munitonsbunker, der Rakerenabschussbasis oder des Verbandspaketes und Warndreicks am Jagdbomber ist keine polizeiliche Aufgabe. Also führt da auch kein Weg hin.

Wenn ihr angenommen habt, dass ich das meinte, dann habt ihr einfach nicht an der Sache gedacht sondern wart nur bemührt meine Aussage in zweifel zu ziehen.

Wann darf die Polizei in Kaserenen? dann wenn ein polizeilicher Auftrag das erfordert (ähnlich wie dein Wohnzimmer) und wenn Drogen im Jagdbomber geschmuggelt werden, dann darf der auch durchsucht werden, es sei denn dass das in die Aufgabe der Feldjäger fällt.

Und jetzt nochmal: zum Betreten reicht der Dienstausweis (wie in deinem Wohnzimmer) und der hoheitliche Grund (wie in deinem Wohnzimmer)

 

 

ok, dein Wohnzimmer ist nur durch das Grundgesetz Art 13 geschützt und der Sicherheitsbereich durch Soldaten mit Gewehren... aber beider Schutz ist eine Schranke... und durch diese Schranken darf die Polizei durch, wenn es rechtmäßig ist.

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Ich habe die "§§" gelesen. Weiß aber nicht, was nun genau gemeint ist.

Schlicht dass das Militär ein Staat im Staate ist. Wer militärisches Gebiet betreten darf bestimmt alleine das Militär.

 

Da gab es vor vielen Jahren mal ein Kompetenzgerangel als ein Militärflieger abgestürzt ist. Die Absturzstelle wurde zum militärischen Schutzgebiet erklärt, was einigen Polizisten so nicht gefallen hat. Die mussten zum Schluss klein beigeben.

 

Manchmal ist dazu ein richterlicher Beschluss notwendig, manchmal nicht. Dann gibt es noch die Feldjäger, die für Bundeswehrsachen zuständig sind.

Ohne das jetzt genau zu wissen, aber auch die Macht eines Richters endet da wo das militärische Schutzgebiet beginnt. Es gibt eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Militär, aber das Militär hat das letzte Wort. Das beutet nicht das Straftaten die auf Militärgelände begangen wurden nicht verfolgt werden dürfen.

 

Aus langeweile oder mal umgucken wollen wird kein Streifenwagen in einer Kaserne kommen / dürfen (ähnlich deinem Wohnzimmer).

Eben weil es Gelände ist welches für die Polizei tabu ist, außer ihnen wird etwas gestattet.

 

Wann darf die Polizei in Kaserenen? dann wenn ein polizeilicher Auftrag das erfordert (ähnlich wie dein Wohnzimmer) und wenn Drogen im Jagdbomber geschmuggelt werden, dann darf der auch durchsucht werden, es sei denn dass das in die Aufgabe der Feldjäger fällt.

Das fällt nicht in die Aufgabe der Polizei, die Polizei hat da nichts zu durchsuchen. Dafür gibt es Feldjäger, welche dann mit der Polizei zusammen arbeiten können.

 

Und jetzt nochmal: zum Betreten reicht der Dienstausweis (wie in deinem Wohnzimmer) und der hoheitliche Grund (wie in deinem Wohnzimmer)

Es macht Sinn dass das Militär eine abgeschlossene Einrichtung ist. Schon mal weil es dort Waffen gibt, und manche Dinge geheim gehalten werden. Deshalb kann zwar erlaubt werden das die Polizei aus einem bestimmten Grund einen bestimmten Bereich betritt, aber ein Recht daraus ableiten geht nicht.

 

und durch diese Schranken darf die Polizei durch, wenn es rechtmäßig ist.

Wenn es erlaubt wird.So wie es auch u.U. auch Zivilisten erlaubt werden kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Frage ist: welche Fälle machen Polizei in Kasernen notwendig?

 

@Hartmut:

Flugunfallermitllung dürfte keine Aufagbe der Polizei sein.

Somit kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Polizei nicht an den Unfallort "rankommt".

Was aber ist mit Todesermittlungsverfahren?

 

Durchsuchungen in der BW kommen immer mal wieder vor. Hauptursächlich ist ein Straf-Ermittlungsverfahren gegen eine Sodaten in dessen Zuge eine Durchsuchungsbeschluss auch für seinen BW-Spint vorliegt. (da wird aber der Torposten nicht einfach so "überfallen" sondern da laufen Telefonate im Hintergrund)

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Guest PedroK

Ich habe die "§§" gelesen. Weiß aber nicht, was nun genau gemeint ist.

 

Dann versuche ich mal, Dir mit diesem Beispiel auf die Sprünge zu helfen:

HptFw H., Feldjägerstreifenführer, führt die Einlasskontrolle zu einer Tagung der Bundeswehr durch. Der Veranstaltungsort (eine Stadthalle) ist zum militärischen Sicherheitsbereich erklärt und entsprechend gekennzeichnet worden. Besucher haben die Einladung und den Personalausweis vorzuzeigen. Der Personalausweis ist gegen einen Sichtausweis der Bundeswehr bis zum Verlassen des Tagungsgebäudes zu hinterlegen (Passwechselverfahren).

 

Besucher B., der nicht der Bundeswehr angehört, weigert sich, nach Vorzeigen seines Personalausweises unter Hinweis auf das neue Personalausweisgesetz diesen an die Feldjäger auszuhändigen.

[…]

Rechtliche Bewertung:

Der Besucher hat den Personalausweis den Feldjägern, die die Einlasskontrolle zum militärischen Sicherheitsbereich durchführen, nicht nur vorzuzeigen, sondern auch auszuhändigen. Im Weigerungsfall ist der Zutritt zu verweigern.

Bitte lies Dir auch die rechtliche Begründung im Einzelnen durch und schau gern noch mal in @Gooses Beitrag #50 zu §1 PAuswG und in Hartmuts Beitrag #108.

 

Und dann sieh Dir bitte noch mal den Ausgangspunkt dieses Teils der Diskussion an:

 

Biber behauptete, Polizisten müssten …

…z.B. bei Firmen und militärischen Sicherheitsbereichen.

… den Ausweis aushändigen.

 

Und da hat er Recht. Jetzt alles klar?

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Och man... das steht "Besucher"... und da steht "Personalausweis"....

 

richtig, wenn der Polizsit als Besucher kommt...

 

was aber wenn er als hoheitsträger - als Polizist - im Dienst, mit dienstlichem hoheitlichen Auftrag kommt?

 

davon steht da gar nichts und das ist in deinem Link nicht erwähnt, weil das ein anderen Fall ist.

 

Dann reicht das ausweisen durch den Dienstausweis!

 

über das Aushändigen kann man sich dann streiten. Die Vorschriften des PersAuswG greifen aber nicht, da die Legimitation eben nicht durch einen BPA sondern durch einen Polizeidienstausweis erfolgt,

 

 

 

ich stimme dir aber zu, dass wenn der Polizist als reiner Besucher - ohne hoheitlichen Auftrag - eintreten möchte, dass dort die selben Bestimmungen wie für Hans Mülller gelten.

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Guest PedroK

Och man... das steht "Besucher"... und da steht "Personalausweis"....

Och Mann, lies bitte #108:

 

Ein militärischer Sicherheitsbereich ist in Deutschland gemäß dem UZwGBw ein militärischer Bereich wie z. B. eine Kaserne oder ein Truppenübungsplatz, dessen Betreten von den zuständigen militärischen Dienststellen der Bundeswehr verboten wurde. Dieses Betretungsverbot wirkt sowohl gegenüber Privaten als auch gegenüber anderen Hoheitsträgern wie der Polizei oder anderer ziviler Behörden - auch diese dürfen einen militärischen Sicherheitsbereich nur mit Erlaubnis der Bundeswehr betreten,

 

Wird es klar?

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Nein, muss sie nicht. Der Dienstausweis muss jedoch in bestimmten Situationen vorgezeigt werden.
Um das zum wiederholten und hoffentlich nun endlich letzten Mal klarzustellen: wenn ein Polizist beim Betreten eines militärischen Sicherheitsbereiches nur seinen Dienstausweis als Legitimationsmittel benutzen will, wird er diesen aushändigen müssen, sofern das Wachpersonal ihn dazu auffordert.

 

Bundeswehrkasernen: für die Polizei gibt es Zuständigkeiten auf dem Bundeswehrgelände. Dazu darf das auch betreten werden. Das erfolgt im Benehmen mit der Bundeswehr; es müssten auch Zuständigkeitsgrenzen der Polizei und der Feldjäger angegrenzt werden.
Es ist eigentlich auch egal...
Zu diesen Fragen hat hartmut ja schon umfangreich und grundsätzlich völlig zutreffend Stellung genommen.

 

Und jetzt nochmal: zum Betreten reicht der Dienstausweis (wie in deinem Wohnzimmer) und der hoheitliche Grund (wie in deinem Wohnzimmer)
Beides ist in dieser Form krass falsch. Und solche falschen Behauptungen, noch dazu in Verbindung mit solchen Relativierungen
dein Wohnzimmer ist nur durch das Grundgesetz Art 13 geschützt
machen mir nicht nur Angst, sondern mich immmer wieder sicher, daß Du kein Polizist bist. Etwas anderes würde mich doch sehr an polizeilichen Auswahlverfahren und Ausbildungen zweifeln lassen.

 

Die Frage ist: welche Fälle machen Polizei in Kasernen notwendig?
Nein, das ist eine Frage, die Du hier plötzlich ins Rennen bringst, um von Deiner inzwischen klar nachgewiesenen Ahnungslosigkeit beim Thema Zutrittskontrollen abzulenken.

 

da wird aber der Torposten nicht einfach so "überfallen" sondern da laufen Telefonate im Hintergrund
Jetzt echt? Telefonate im Hintergrund, damit der Torposten nicht einfach so überfallen wird? Ja und? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Konkret, damit es nicht wieder heißt, die Frage sei nicht zu verstehen gewesen: was haben die Telefonate mit dem Torposten zu tun bzw. welchen Einfluss haben sie auf die Tätigkeit des Torpostens?

 

was aber wenn er als hoheitsträger - als Polizist - im Dienst, mit dienstlichem hoheitlichen Auftrag kommt?
Dann gilt das genauso.

 

Dann reicht das ausweisen durch den Dienstausweis!
Nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?): der polizeiliche Dienstausweis reicht regelmäßig nicht nur dann, sondern sonst auch. Und falls die Bundeswehr etwas anderes festlegt, reicht er nicht.

 

über das Aushändigen kann man sich dann streiten.
Nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?): nein. Der Polizist kann es machen oder lassen. Dementsprechend kommt er rein oder nicht.

 

ich stimme dir aber zu, dass wenn der Polizist als reiner Besucher - ohne hoheitlichen Auftrag - eintreten möchte, dass dort die selben Bestimmungen wie für Hans Mülller gelten.
Nochmal (zum wievielten Mal eigentlich?): bei der Zutrittskontrolle macht es grundsätzlich ü-b-e-r-h-a-u-p-t keinen Unterschied, ob ein Polizist oder ein x-beliebiger anderer Bürger hinein möchte.

Und gleich zur Klarstellung: ich habe ganz bewußt keinen Unterschied zwischen Polizist mit hoheitlichem Auftrag und Polizist als Besucher gemacht. Weil es bei dieser Frage grundsätzlich keinen gibt (von der Begriffsfrage seitens der BW mal ganz abgesehen).

 

Klar.. Wenn es in Wikipedia steht, dann ist es richtig
Oh Mann... Aber bitte: was ist an dem Zitat falsch?

 

Und bitte endlich Antworten (da sind von weiter oben sowieso noch jede Menge Fragen offen, und das nicht nur in diesem Thread) - oder schweigen.

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Guest PedroK

Klar.. Wenn es in Wikipedia steht, dann ist es richtig

Eine gute Idee wäre, Belege beizubringen, dass an Hartmuts Zitat etwas nicht richtig ist, falls Du es anzweifeln möchtest.

 

Und da wir den Unterschied zwischen den Begriffen "Kaserne" und "MSB" ja nun geklärt haben, frage ich nochmals: Hast Du in Ausübung irgendeines Dienstes schon mal einen MSB betreten?

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Lasst uns mal zum Thema zurück kommen

Für mich hat es sich erledigt, ich hatte gefragt gehabt, man hat es mir mehr oder weniger gut erklärt und aufgezeigt, daher hab ich bzgl. der Sicherung keine Fragen mehr.

 

Wenn es in Wikipedia steht, dann ist es richtig

Du musst es ja nicht glauben, aber das wurde schon viel zu oft von Usern ähnlich gesagt worden.

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dein Wohnzimmer ist nur durch das Grundgesetz Art 13 geschützt
machen mir nicht nur Angst, sondern mich immmer wieder sicher, daß Du kein Polizist bist. Etwas anderes würde mich doch sehr an polizeilichen Auswahlverfahren und Ausbildungen zweifeln lassen.

 

Meinst du, wenn du mein Zitat komplett gelassen hättest, hätte das vielleicht "anders" geklungen??

Du verschweigst nämlich den Nebensatz, der im Bezug auf das "NUR durch Art 13 GG" durchaus schon erkenne lässen könnte, dass ich in Staatsrecht und den Werte der Grundrechte nicht abwesend war.

Du verschwiegst:"und der Sicherheitsbereich durch Soldaten mit Gewehren".

 

So hat man auf der einen Seite "nur" den Schutz des Grundgesetzes... und auf der anderen Seite die bewaffneten Soldaten. Beide Schützen vor dem Betreten. Beide Schranken sind stark und beide Schranken können sich öffnen.

 

 

bei der Zutrittskontrolle macht es grundsätzlich ü-b-e-r-h-a-u-p-t keinen Unterschied, ob ein Polizist oder ein x-beliebiger anderer Bürger hinein möchte.

mmh... DOCH!

 

@

PedroK

Hast Du in Ausübung irgendeines Dienstes schon mal einen MSB betreten?

Ja.

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Guest PedroK

@PedroK

Hast Du in Ausübung irgendeines Dienstes schon mal einen MSB betreten?

Ja.

Cool, erzähl’ doch mal, wie es war und warum Du da rein musstest.

 

Und lass’ mich mal wissen, was Du von meiner Idee hältst:

Eine gute Idee wäre, Belege beizubringen, dass an Hartmuts Zitat etwas nicht richtig ist, falls Du es anzweifeln möchtest.

 

@hartmut: Fällt mein Post schon unter den Begriff „Bashing“, oder ist er noch innerhalb der Netiquette-Grenzen?

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@hartmut: Fällt mein Post schon unter den Begriff „Bashing“, oder ist er noch innerhalb der Netiquette-Grenzen?

 

Ich halte mich in diesem Thread (schon länger) zurück, weil ich mich an eine Grundregel unter uns Jungs während meiner Schulzeit (noch länger zurück) erinnere: wenn der Andere am Boden lag, war Schluss. Und die Guten unter uns halfen dem Gegner, wieder auf die Beine zu kommen.

 

Eribär

 

P.S.: Nicht immer, manchmal jedoch war auch ich unter den Guten.

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Guest PedroK

@Eribaer:

Das war bei uns nicht anders.

 

Ich erinnere mich aber auch (ungern) an Kandidaten, die beim Austeilen gern vergaßen, dass sie Brillenträger waren, sich beim Einstecken jedoch plötzlich daran erinnerten.

 

Essen, Parken, Schlafen, Sachen abholen, Schießen, Sport

Gute Antwort. Klingt spannend. Und was hältst Du von meiner Idee bezüglich der Belege?

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@Eribaer:

Das war bei uns nicht anders.

 

Ich erinnere mich aber auch (ungern) an Kandidaten, die beim Austeilen gern vergaßen, dass sie Brillenträger waren, sich beim Einstecken jedoch plötzlich daran erinnerten.

 

Schöne Metapher - Du meinst jedoch (sicherlich) nicht damit, dass @Blaulicht damals eine Brille trug?

 

Damals, auf dem Schulhof, trug ich noch keine Brille, heute jedoch sehr wohl. Auch, damit mein edles Antlitz eine (verstärkte) intellektuelle Charakteristik erhält. :sneaky:

 

Eribär

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@hartmut: Fällt mein Post schon unter den Begriff „Bashing“, oder ist er noch innerhalb der Netiquette-Grenzen?

Solange alle Beteiligten noch so ;) machen können, ist es doch ok.

 

Das Forum soll doch in erster Linie Spaß machen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

@hartmut:

Macht es ja auch. Aber da Du Troubadix par ordre du mufti zum Brillenträger erklärt hast, muss man ja mal nachfragen, wie doll man hauen darf :D.

 

@Blaulicht:

Können wir uns - vorbehaltlich neuer Erkenntnisse (bzw. Quittungen) ;) - darauf einigen, dass Bibers Behauptung im Grunde korrekt ist?

 

Ich muss jetzt los und „Danish Dynamite“ anfeuern. Mal schauen, ob sie den Kaasköppen einen verpulen können.

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Macht es ja auch. Aber da Du Troubadix par ordre du mufti zum Brillenträger erklärt hast, muss man ja mal nachfragen, wie doll man hauen darf :D.

Es wurde keiner zum Brillenträger erklärt. Und hauen gilt nur wenn einer haut und nicht einer oder mehrere halten und einer schlägt. Gilt ja nicht nur hier, sondern auch wenn mal wieder ein Frischling aufschlägt der Mist gebaut hat. Dem muss nicht jeder sagen was für ein verachtungswürdiges Wesen er ist weil er irgendein Limit überschritten hat.

Das er was falsch gemacht hat wird er selber wissen, und für die Rüge ist die Bußgeldstelle zuständig.

 

MfG.

 

hartmut

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Besser man versteht @Hartmuts 'Ruf zur Ordnung' so als würde jemand zum Brillenträger erklärt, würde man das nämlich anders verstehen müsste man sein eigenes (Fehl-)Verhalten erkennen.

 

ich verstehe Hartmut auchso, dass er dem Forum zu mehr Sachlichkeit verhelfen möchte, das wäre gut für das Forum! Einige Themen sind in der Sache echt spannend. Nur leider rückt das immer weiter aus dem Fokus.

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@Hartmut: Das Bier in dieser Kneipe schmeckt Dir nicht mehr - daher möchte ich Dich auf ein herrliches Gösser einladen. Es wäre schön, wenn Du noch ein wenig oder auch länger da bleibst, denn sie ist gut, diese Kneippe, mit oder auch ohne Gösser.

 

Eribär

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Meinst du, wenn du mein Zitat komplett gelassen hättest, hätte das vielleicht "anders" geklungen??
Nein.

 

Du verschweigst nämlich den Nebensatz, der im Bezug auf das "NUR durch Art 13 GG" durchaus schon erkenne lässen könnte, dass ich in Staatsrecht und den Werte der Grundrechte nicht abwesend war.
Niemand bestreitet, daß Du irgendwo anwesend warst.

 

So hat man auf der einen Seite "nur" den Schutz des Grundgesetzes... und auf der anderen Seite die bewaffneten Soldaten. Beide Schützen vor dem Betreten. Beide Schranken sind stark und beide Schranken können sich öffnen.
Du schwurbelst rum. An meinen Aussagen ändert das nichts.

 

mmh... DOCH!
Ich könnte Dich jetzt fragen, welchen Unterschied das macht. Nach meinen Erfahrungen wirst Du die Frage nicht beantworten (können). Ich könnte Dich außerdem fragen, wo dieser Unterschied geregelt ist. Nach meinen Erfahrungen wirst Du auch diese Frage nicht beantworten (können).

Deshalb gleich Klartext: das ist falsch. Du hast vom Wachdienst der BW und den dort geltenden Regeln ganz offensichtlich exakt null Ahnung, geschweige denn irgendwelches Wissen. Es wäre daher ausgesprochen hilfreich und zudem der Sachlichkeit zuträglich, wenn Du Dich entweder gar nicht äußern oder Deine Beiträge entsprechend kennzeichnen würdest.

 

Essen, Parken
Hmm - eigenwillige Reihenfolge.
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Guest PedroK

Und hauen gilt nur wenn einer haut und nicht einer oder mehrere halten und einer schlägt.

Ist hier IMO nicht geschehen. Der eine oder andere (incl. meiner Wenigkeit) reagiert lediglich auf notorische Ignoranz gegenüber Fakten.

 

Gilt ja nicht nur hier, sondern auch wenn mal wieder ein Frischling aufschlägt der Mist gebaut hat. Dem muss nicht jeder sagen was für ein verachtungswürdiges Wesen er ist weil er irgendein Limit überschritten hat.

Völlig d’accord.

 

Besser man versteht @Hartmuts 'Ruf zur Ordnung' so als würde jemand zum Brillenträger erklärt, würde man das nämlich anders verstehen müsste man sein eigenes (Fehl-)Verhalten erkennen.

Quark.

 

ich verstehe Hartmut auchso, dass er dem Forum zu mehr Sachlichkeit verhelfen möchte, das wäre gut für das Forum! Einige Themen sind in der Sache echt spannend. Nur leider rückt das immer weiter aus dem Fokus.

Das nehme ich auch an. Dann lass’ uns doch mal zur Sachlichkeit beitragen:

 

Im Raum steht, dass Polizisten – auch in Ausübung Ihres Dienstes – beim Betreten von MSB auf Verlangen einem Zuständigen ihren (Dienst-)Ausweis aushändigen müssen. Du bestreitest das.

 

Du hast verstanden, was MSB sind. Hartmut hat eine Quelle benannt, die Bibers Behauptung stützt. Ich halte die Quelle für relevant, weil sie den Gesetzestexten entspricht. IMO ist Bibers Behauptung (übrigens auch bezüglich bestimmter Firmen) belegt.

 

Bist Du der Ansicht, dass die Aussage des Wikipedia-Artikels, den Hartmut zitiert hat, falsch ist? Falls ja bitte ich um eine Begründung.

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