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Führerschein-/ausweissicherung


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Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand ge

Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.   Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgend

Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen D

Da der Gesetzgeber

 

- im Polizeigesetz für Ausweise und sonstige Berechtigungen (Waffenschein, Füherrschein, etc)

- in Speziealgesetzen (PersAwG für Ausweise, FEV für FS, FZV für FZscheine)

 

schreibt, dass diese Ausweise / Dokumente auszuhändigen sind, sollte jetzt doch der Wille des Gesetzgebers ganz deutlich erkannt sein?!

 

sogar Biber sollte das jetzt sehen können.

 

 

Um wieder auf das Thema zurückzukommen:

JA - darf so gesichert werden

wenn die Polizei die Dokumenten haben will, dann muss die Sicherung geöffnet werden.

 

 

Welchen Grund sollte der Gesetzgber sonst haben, dass er das immer und immer in alle möglichen Gesetzen reinschreibt? Warscheinlich, damit auch der letzte Forums-User es endlich einsehen kann!!!

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Guest PedroK

Was möchtest du?

Ich versuche, Dir klarzumachen, dass Du Dinge durcheinander bringst und regelmäßig mit unpassenden Begründungen um die Ecke kommst.

Das war schon bei Deinen abenteuerlichen Ausführungen zum §111 so. Ich habe Dich in #777295 in einem anderen Thread darauf aufmerksam gemacht:

IMO ist es zwar ordnungswidrig aber nicht nach 111 OWiG sondern nach dem PAuswG.

Das scheinst Du ja mittlerweile kapiert zu haben. @Goose hat es gerade auch noch einmal erläutert.

 

Hier schreibst Du aber schon wieder Unsinn: Du stützt die Aufforderung, den FS auszuhändigen, z.B. auf §13 PolG NRW. Das ist falsch.

Warum? Wegen § 8 Abs.2:

(2) Zur Erfüllung der Aufgaben, die der Polizei durch andere Rechtsvorschriften zugewiesen sind (§ 1 Abs. 4), hat sie die dort vorgesehenen Befugnisse. Soweit solche Rechtsvorschriften Befugnisse der Polizei nicht regeln, hat sie die Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen.

Die Aushändigung des FS wird – wie @Goose IMO vollkommen korrekt erläutert – durch § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung begründet. Nicht durch §13 PolG NRW.

 

Wie bereits geschrieben: Du stellst mich vor das Bohlen-Dilemma.

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Die Dokumente zur Überprüfung wären doch ausgehändigt. Ich würde sie ja übergeben, also würde der Polizist diese selber in den Händen halten.Eine Handreichung wäre erfolgt.

Eine IDF, Fahrerlaubnis, Echtheit könnten geprüft werden, dem steht nichts nach.

Sollte man der Ansicht sein, es wäre von Nöten diese mit in den Streifenwagen zu nehmen, so würde ich eine Kopie der Dokumente übergeben.

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Sollte man der Ansicht sein, es wäre von Nöten diese mit in den Streifenwagen zu nehmen, so würde ich eine Kopie der Dokumente übergeben

 

sagen wir mal so: eine Kopie ist nichts.

 

Eine IDF, Fahrerlaubnis, Echtheit könnten geprüft werden, dem steht nichts nach.

das entscheidet nicht der Geprüfte sondern der Prüfer.

 

Ich habe schon Ausweise in "Mäppchen" akzeptiert... ich muss es aber nicht!

 

Und wenn der Polizist den FS ohne Kette und Sicherung haben will, dann ist das eben so.

 

Wenn du mal Polizist bist und FS an der Kette bekommst und das akzeptierts ist das deine Sache... wenn du FS an der Kette hast, musst du damit leben dass es Polizisten gibt, die den FS ohne Kette "haben wollen" und dürfen.

 

Wenn dir das nicht passt, kannst du danach klagen.

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Demnächst kann man ja dann die Krankenkassenkarte vorzeigen, wenn diese dann ein Bild hat.

 

Dann kann man auch gleich auslesen ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

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Ich weiß leider nicht, was Du unter einem "kleinen Braunen" verstehst. Ansonsten durfte ich Deine Gattin ja schon kennenlernen und schätze ihre Gesellschaft sehr! :)

Das ist 'ne Tass' Kaff', 'werter Bluey'.... :geheim: Wohl noch nie im Oesiland Urlaub gemacht? :sneaky:

 

@HarryB: Ne´Tass`Kaff`- Ganz so einfach ist es doch nicht, noch nie in Österreich Urlaub gemacht?

 

Schau mal hier, Punkt 2

 

Eribär

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Die Dokumente zur Überprüfung wären doch ausgehändigt. Ich würde sie ja übergeben, also würde der Polizist diese selber in den Händen halten.Eine Handreichung wäre erfolgt.

Eine IDF, Fahrerlaubnis, Echtheit könnten geprüft werden, dem steht nichts nach.

Sollte man der Ansicht sein, es wäre von Nöten diese mit in den Streifenwagen zu nehmen, so würde ich eine Kopie der Dokumente übergeben.

Nein, das reicht nicht. Die Originaldokumnte sind auszuhändigen, und zum Aushändigen gehört auch die Gewahrsamsaufgabe.

 

Allerdings hat in der Praxis auch noch niemand ein solch infantiles Spielchen versucht...

 

Gruß

Goose

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Demnächst kann man ja dann die Krankenkassenkarte vorzeigen, wenn diese dann ein Bild hat.

 

Dann kann man auch gleich auslesen ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

 

uhi... ich ahne lange Themen, wenn ein Polizist eine KV-Karte ausliest...

 

Die Dokumente zur Überprüfung wären doch ausgehändigt. Ich würde sie ja übergeben, also würde der Polizist diese selber in den Händen halten.Eine Handreichung wäre erfolgt.

Eine IDF, Fahrerlaubnis, Echtheit könnten geprüft werden, dem steht nichts nach.

Sollte man der Ansicht sein, es wäre von Nöten diese mit in den Streifenwagen zu nehmen, so würde ich eine Kopie der Dokumente übergeben.

Nein, das reicht nicht. Die Originaldokumnte sind auszuhändigen, und zum Aushändigen gehört auch die Gewahrsamsaufgabe.

 

Allerdings hat in der Praxis auch noch niemand ein solch infantiles Spielchen versucht...

 

Gruß

Goose

 

Richtig... solche "Gedanken" spinnt man sich nur im Internet...

 

... weil man im wahren leben erstens solche Spielchen sich traut, weil die Polizisten nicht mit spielen und in der eigenen Kontrolle eigentlich auch keinen Anlass dafür geben.

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Das ist 'ne Tass' Kaff', 'werter Bluey'.... :geheim: Wohl noch nie im Oesiland Urlaub gemacht? :sneaky:

Stimmt. Und ich bin auch kein Kaffeetrinker. :nunja:

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zum Aushändigen gehört auch die Gewahrsamsaufgabe.

Ich würde sagen umgekehrt ist es der Fall.

Der Gesetzgeber hat hier schon die richtige Wortwahl benutzt, das sogar mehrmals und "aushändigen" ist nicht das gleiche, wie "Gewahrsamsaufgabe".

Bei dem BPA ist es aus § 1 PAuswG deutlich, das man seine Herrschaft bei den zuständigen Behörden aufgibt. Beim Führer-/Fahrzeugschein wird nur "aushändigen" erwähnt und das aus der "Hand ausgeben" wäre nach diesen Gesetzen erfolgt. Wenn der Gesetzgeber das gleiche meint, wie §1 PAuswG, dann sollte er auch die Gesetze ändern/angleichen.

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Wenn du neinst beweise es.

 

 

fahr solange im Kreis bis du Adressat eine Kontrolle wirst.

weigere dich den Ausweis auszuhändigen.

wird das dennoch gefordert gehe im Nachhinein der Verwaltungsrechtsweg ein.

 

ich nehme für alle die nicht warten wollen das Ergebnis vorweg: du wirst verlieren!

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Guest PedroK

Wo ist dennn nun das Problem?

Ein Problem liegt darin, dass jemand wie Du, der durch die Blume behauptet Polizist zu sein, sich regelmäßig in den Rechtsgrundlagen polizeilichen Handelns verirrt.

 

Das wirft ein schlechtes „Licht“ auf den Berufsstand. Und das gefällt mir nicht.

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Naja... Zumindest bin ich kein Jurist... Und was auch auffällt ist dass hier einige sehr genau meinen zu wissen was wie für die Polizei funktioniert. Die mögen vielleicht besser googlen und darstellen, aber ich bezieh mich auf das Handwerk Polizei, wer gerne komplette Gutachten über Befugnisse hören möchte muss mit Dozenten der FH reden, aber selbst wenn die besser hier Recht darstellen würden, so leben die oft fern der Praxis.

 

wenn ihr einfach mal bereit wärt Dinge hinzunehmen und nicht für jeden Pubs einen Aufsatz wollen würdet wäre das viel hilfreicher.

 

und die scheiß besserwisserei interessiert in der Praxis auch nicht. Ich schreibe z.b. Raub. Ob das in kleinkariert nun räuber. Diebstahl, Raub, Erpressung ist kann Jurastudenten begeistern aber es ist egal. Der Staatsanwalt wird sich schon überlegen wegen was er anklagt und manchmal verurteilt der Richter wegen was anderem.

Und wenn ich 111 anzeige und nicht persawg ändert das auch nichts. Die Handlung ist verboten und führt zum Bußgeld.

und den Ausweis und alle Berechtigungen muss man vorlegen; steht im PolG da brauch ich nicht weitere Normen googln. Mir kommt es auf den Kern an.

 

auf pupse zählen habe ich echt kein Bock.

 

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Je nach Fotostelle lasse ich den BPA gerne mal im Wagen liegen.

 

Komischerweise haben die Beamten dann regelmäßig keine Lust mehr diesen mit mir anzusehen.

 

Ob dies damit zusammenhängt ein wenige laufen zu müssen, weis ich allerdings nicht.

 

Naja... Zumindest bin ich kein Jurist... Und was auch auffällt ist dass hier einige sehr genau meinen zu wissen was wie für die Polizei funktioniert. Die mögen vielleicht besser googlen und darstellen, aber ich bezieh mich auf das Handwerk Polizei, wer gerne komplette Gutachten über Befugnisse hören möchte muss mit Dozenten der FH reden, aber selbst wenn die besser hier Recht darstellen würden, so leben die oft fern der Praxis.

 

wenn ihr einfach mal bereit wärt Dinge hinzunehmen und nicht für jeden Pubs einen Aufsatz wollen würdet wäre das viel hilfreicher.

 

und die scheiß besserwisserei interessiert in der Praxis auch nicht. Ich schreibe z.b. Raub. Ob das in kleinkariert nun räuber. Diebstahl, Raub, Erpressung ist kann Jurastudenten begeistern aber es ist egal. Der Staatsanwalt wird sich schon überlegen wegen was er anklagt und manchmal verurteilt der Richter wegen was anderem.

Und wenn ich 111 anzeige und nicht persawg ändert das auch nichts. Die Handlung ist verboten und führt zum Bußgeld.

und den Ausweis und alle Berechtigungen muss man vorlegen; steht im PolG da brauch ich nicht weitere Normen googln. Mir kommt es auf den Kern an.

 

auf pupse zählen habe ich echt kein Bock.

Dann schreibe halt Straftat, wenn du es nicht weist. :whistle:

 

Im übrigen studiert man in D Rechtswissenschaften und nicht Jura. :geheim:

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@Blaulicht

irgendwas hast du anscheinend nicht verstanden. Ich wollte nur die rechtl. Grundlage haben, wieso man es nicht dürfte. Beim BPA hab ich es eingesehen (Gewahrsamsaufgabe). Beim Führerschein ist das Gesetz aber eindeutig (aushändigen).

 

 

 

Ansonsten finde ich es echt schön, wie du deine Arbeit machst ala "Heute hab ich keinen Bock, soll sich jmd. anders darum kümmern"

Toll, was wir an Polizisten haben :kopfschuettel:

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Hayabusa, willst du es nicht verstehen? Selbstverständlich beinhaltet ein "aushändigen", daß der, der die Dokumente ausgehändigt bekommt, den Gewahrsam über sie hat. Schau dir mal die Definition von "aushändigen" an.

 

Gruß

Goose

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Beim Führerschein ist das Gesetz aber eindeutig (aushändigen).

Und "aushändigen" bedeutet nicht, daß der Führerschein angekettet ist. Ich z.b. nehme den Führerschein regelmäßig mit in den Streifenwagen und checke die Daten. Dürfte schwer werden, wenn er angekettet ist. Und auch hier kann ich Dir in die Hand versprechen, daß ich Deinen Führerschein ganz ausgehändigt bekäme und nicht nur z.T., nämlich angekettet.

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Mein Gott... aushändigen = übergeben -> der, der das Dokument dann hat, hat die Sachgewalt darüber. Und das sowohl beim Ausweis als auch beim Führerschein.

Der Wortlaut im PAuswG oder in der FeV spielen dabei keine Rolle.

 

Hier schreibst Du aber schon wieder Unsinn: Du stützt die Aufforderung, den FS auszuhändigen, z.B. auf 13 PolG NRW. Das ist falsch.

 

Die Aushändigung des FS wird – wie @Goose IMO vollkommen korrekt erläutert – durch 4 Fahrerlaubnis-Verordnung begründet. Nicht durch 13 PolG NRW.

Schade nur, das der § 4 FeV keine Befugnis darstellt. Aber das wusstest du sicher.

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Hier schreibst Du aber schon wieder Unsinn: Du stützt die Aufforderung, den FS auszuhändigen, z.B. auf 13 PolG NRW. Das ist falsch.

 

Die Aushändigung des FS wird – wie @Goose IMO vollkommen korrekt erläutert – durch 4 Fahrerlaubnis-Verordnung begründet. Nicht durch 13 PolG NRW.

Schade nur, das der § 4 FeV keine Befugnis darstellt. Aber das wusstest du sicher.

Und dennoch regelt der § 13 PolG nicht das Aushändigen von Ausweispapieren. Berechtigungsscheine sind keine Ausweispapiere, sondern (Zitat Erläuterungen zu § 13 PolG) "Ausweise darüber, ob bestimmte behördliche Erlaubnisse erteilt sind (z. B. Jagdschein, Waffenschein)."

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Man muss ja nicht in Deutschland studieren.

 

Auch in anderen Ländern ist dies grundsätzlich so, da das kanonische Recht welches neben dem weltlichen Recht bei Jura gelehrt wird, idR weggefallen ist.

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Guest PedroK

und die scheiß besserwisserei interessiert in der Praxis auch nicht. Ich schreibe z.b. Raub. Ob das in kleinkariert nun räuber. Diebstahl, Raub, Erpressung ist kann Jurastudenten begeistern aber es ist egal. Der Staatsanwalt wird sich schon überlegen wegen was er anklagt und manchmal verurteilt der Richter wegen was anderem.

Und wenn ich 111 anzeige und nicht persawg ändert das auch nichts. Die Handlung ist verboten und führt zum Bußgeld.

Ich hoffe, dass Polizisten nicht mit dieser Einstellung an ihren Job herangehen.

 

auf pupse zählen habe ich echt kein Bock.

Ich auch nicht. Wie kommst Du eigentlich ständig auf dieses Flatulenz-Vokabular? Existiert zwischen Deinen Ohren evtl. etwas Gasförmiges, das sich da Bahn bricht?

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FS und Ausweise müssen ausgehändigt werden -punkt-

 

Bei meinem letzten Vergehen hieß es:" FS und FZ Papiere, bitte "

FZ Papiere und meinen alten grauen FS (von 1979) rausgekramt.

Als der PB den Grauen sah, fragte er, ob ich eventuell meinen Perso

dabei hätte, da man bei so alten Grauen nichts mehr lesen kann.

Perso und FZ Papiere ausgehändigt, fertig.

Den Grauen hat der PB nicht einmal angefasst.

Gruss

snb

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Bei militärischen Sicherheitsbereichen, so es denn verlangt wird, ja.
So es denn nicht verlangt wird, bewegt sich das Wachpersonal regelmäßig ziemlich flott in Richtung Wachvergehen. Wenn sie derartig vergnügungssüchtig sind...

 

Aber beim Einlaß in Firmengebäude wird der "Kontrollierende" allenfalls meinen Dienstausweis gezeigt, jedoch nicht ausgehändigt bekommen.
Wie Du meinst. Ich kenne einige Firmen(- gelände), in denen der Ausweis zur Kontrolle z.B. durch ein Schubfach ins Innere des Gebäudes gegeben werden muß. Passiert das nicht und können dementsprechend die Daten des Besuchers nicht aufgenommen werden, gibt es keinen Zugang. Wenn Polizisten ihren Dienstausweis nicht aus der Hand geben wollen, reicht selbstverständlich - wie bei jedem anderen auch - ein anderer Ausweis.

 

Auch hat er nicht das Recht, meinen BPA ausgehändigt zu bekommen.
Völlig korrekt. Und Du hast kein Recht auf Zutritt. Wenn Du Dich also nicht an die Spielregeln hältst, wird regelmäßig gelten: Du kummst hier net rein!

 

Und sollte ich ein dienstliches Begehren auf Einlaß haben, so werde nicht ich im Falle des Falles Probleme bekommen, sondern der Kontrollierende, der mir den Einlaß nur nach vorherigem Aushändigen meines Dienstausweises gestatten will.
Wie Du meinst. Wenn der Kontrollierende halbwegs bei Verstand ist, wird er sich an die Regeln halten, die ihm vorgegeben sind: das Risiko, mit seinem Arbeutgeber Probleme zu bekommen, dürfte er in aller Regel als deutlich größer einschätzen als mögliche Probleme mit Dir - welche auch immer Du Dir vorstellst.

 

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Da ein Verstoß gegen diese Vorschrift genausowenig mit Strafe bedroht ist wie die Aufforderung dazu, ist das ganze ein Witz und wird einfach missachtet - offenbar gern auch von Bundesbehörden bzw. -dienststellen. Als Betroffener hat man die Wahl: mitspielen oder draußen bleiben.

 

Toll, was wir an Polizisten haben
Keine Sorge: haben wir nicht.

 

Ich versuche, Dir klarzumachen, dass Du Dinge durcheinander bringst und regelmäßig mit unpassenden Begründungen um die Ecke kommst.
Hach, ich liebe hoffnungslose Optimisten!
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Wenn ich dienstlich wo rein wollte bzw. mußte, habe ich bislang und in all den Jahren immer Einlaß bekommen, sogar ohne irgendein Ausweisdokument vorlegen zu müssen. Die Uniform reichte dafür völlig aus.

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Wenn ich dienstlich wo rein wollte bzw. mußte, habe ich bislang und in all den Jahren immer Einlaß bekommen, sogar ohne irgendein Ausweisdokument vorlegen zu müssen. Die Uniform reichte dafür völlig aus.
Das mag ja durchaus sein. Aber Du weißt selber, daß genau das eigentlich nicht passieren dürfte. Oder machen sie bei euch im Revier auch irgendeinem Menschen in Polizeiuniform bereitwillig die Türen auf, den sie noch nie gesehen haben?
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Das mag ja durchaus sein. Aber Du weißt selber, daß genau das eigentlich nicht passieren dürfte. Oder machen sie bei euch im Revier auch irgendeinem Menschen in Polizeiuniform bereitwillig die Türen auf, den sie noch nie gesehen haben?

 

Ja, wir öffnen sogar, wenn jemand in Zivil herein möchte! :notworthy:

 

dete

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Wenn ich dienstlich wo rein wollte bzw. mußte, habe ich bislang und in all den Jahren immer Einlaß bekommen, sogar ohne irgendein Ausweisdokument vorlegen zu müssen. Die Uniform reichte dafür völlig aus.
Das mag ja durchaus sein. Aber Du weißt selber, daß genau das eigentlich nicht passieren dürfte. Oder machen sie bei euch im Revier auch irgendeinem Menschen in Polizeiuniform bereitwillig die Türen auf, den sie noch nie gesehen haben?

 

 

Ja.

 

in den meisten Rveieren reicht es in Uniform reinzugehen. Ganz einfach und ohne Probleme hinter den Tresen in den "sicheren Bereich"

 

ansonsten weiß ich nicht, an was für Firmen du denkst, wo der Ausweis durch eine Sicherheitsschleuese gegeben werden sollte... Aber Polizisten gehen nicht grundlos zu solchen Firmen und dann ist das Betreten auch kein Problem; weder bei Bw Kasernen noch bei echten Gefängnissen (wo eine Sicherheitsschleuse ist) noch bei sonstigen Firmen. Wenn man einfach so reinwill kann es schwiriger werden.

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Auch ich musste noch nie meinen Dienstausweis zeigen, wenn ich in Uniform eine fremde Wache betreten habe. (und ich war, insbesondere zu Hundertschaftszeiten, häufig im gesamten Bundesgebiet unterwegs)

 

Gruß

Goose

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Ja.

 

in den meisten Rveieren reicht es in Uniform reinzugehen. Ganz einfach und ohne Probleme hinter den Tresen in den "sicheren Bereich"

D.h. eine Uniform genügt und man hat bei euch Tag der offenen Tür an 365 Tagen im Jahr????

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Es sollte schon eine aktuelle Polizeiuniform sein (und glaube mir, ich erkenne, ob sie echt ist oder aus dem Theater stammt)

Des weiteren geht man ja nicht wortlos rein, und auch hier erkennt man den Kollegen am Verhalten.

 

Gruß

Goose

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D.h. eine Uniform genügt und man hat bei euch Tag der offenen Tür an 365 Tagen im Jahr????

 

Nich ganz, es kommt auch darauf an, welcher Kopf aus der Uniform herausragt! :whistle:

 

dete

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Ja, wir öffnen sogar, wenn jemand in Zivil herein möchte!
Jau, und dann kommt man genau bis zum Tresen.

 

Auch ich musste noch nie meinen Dienstausweis zeigen, wenn ich in Uniform eine fremde Wache betreten habe.
in den meisten Rveieren reicht es in Uniform reinzugehen. Ganz einfach und ohne Probleme hinter den Tresen in den "sicheren Bereich"
Schon mal vom Hauptmann von Köpenick gehört?

 

ansonsten weiß ich nicht, an was für Firmen du denkst, wo der Ausweis durch eine Sicherheitsschleuese gegeben werden sollte...
Deinem Unwissen abhelfen zu wollen wäre ein Ganztagsjob. Deshalb muß es Dir genügen, wenn ich weiß, daß ich solche Firmen kenne.

 

Aber Polizisten gehen nicht grundlos zu solchen Firmen und dann ist das Betreten auch kein Problem; weder bei Bw Kasernen noch bei echten Gefängnissen (wo eine Sicherheitsschleuse ist) noch bei sonstigen Firmen.
Die Frage nach dem Grund wurde bisher nicht thematisiert und spielt auch keine maßgebliche Rolle. Und das Betreten ist nicht das Problem, deshalb wurde auch das hier nicht thematisiert. Hier ging es um die Kontrolle vor dem Betreten und den 'Spielregeln', die dabei einzuhalten sind und um die Frage, wer diese 'Spielregeln' aufstellt. Ich darf Dir versichern: der Betretende ist es nicht.

 

Wenn man einfach so reinwill kann es schwiriger werden.
Das kann sogar tödlich enden.
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Schon mal vom Hauptmann von Köpenick gehört?

Durchaus.

Aber kannst du dir vorstellen, daß sich in den letzen 106 Jahren doch einiges geändert hat...

 

 

 

Glaube mir, ich kann einen Polizisten in Uniform von einem unterscheiden, der sich eine solche nur angezogen hat...

 

Gruß

Goose

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Tja Biber, schön was du wieder weißt...

 

 

Woher hast du nur solch ein Wissen????

 

 

Ich musste im Dienst noch nie den BPA zeigen.

Ich habe bisher das Betreten von BW Kasernen als äußerst unproblematisch kennengelernt

Ich hatte nie Probleme wenn ich fremde Wachen betreten habe und in den 'sicheren Bereich' gegangen bin; sogar in zivil muss man selten den Dienstausweis zeigen. Das liegt einfach daran was man wie sagt. Die Tresenpolizisten wissen sehr genau was in ihrem Revier vorgeht und warum ein Fremder hinter den Tresen will.

 

Bist du Soldat?

ich denke, dass in der heutigen Zeit auch der Schutz von militärischen Sicherheitsbereichen nicht einem ungeprüften Schusswaffengebrauch rechtfertigt. Der moderne Soldat kann und darf wohl auch nicht mehr einfach den Einbrecher erschießen.

Wobei das eh noch viel strenger zu bewerten sein wird, wenn die Polizei vor der Tür steht. Es gibt einige Fälle, da ist nämlich die Polizei in der Kasernen die zuständige Behörde und handelt im Benehmen mit der Kasernenleitung. Und da bestehen sehr wohl für die Soldaten Verpflichtungen.

 

zumindest reicht da der Dienstausweis, der reichte bei mir bisher überall. Und ich habe noch nie von einem anderen Fall aus der Praxis gehört.

Also deine Thesen mögen wohl durchdacht sein, in der Realität sind sie aber falsch.

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Guest PedroK

Ich musste im Dienst noch nie den BPA zeigen.

Ich habe bisher das Betreten von BW Kasernen als äußerst unproblematisch kennengelernt

Hast Du denn - in welchem "Dienst" auch immer - mal Bereiche nach UZwGBw §2 Abs.2 betreten? Dort wird IMO teilweise das Passwechselverfahren angewendet. Biber möge mich korrigieren, falls ich falsch liege.

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Welchen bereich soll ich betreten haben?

 

Vielleicht den der Erkenntnis?

 

Eribär

 

ja, den kenne ich.

 

 

aber hier wurde ja nach §wasweißich von UZGwbbg gefragt.

 

Und ich frage mich: was mag wohl dahinter stecken, wenn man nicht malmehr normal fragen kann???

 

eine Unart der User hier ist jeden Pups zu verdrehen, zu zerpflücken und und und.

 

in der Folge muss man Fragen stellen, die keiner versteht und die ein Fachwissen vorgauckeln.

 

übrigens handeln die Polizisten hier anders, die versuchen nämliche komplizierte Polizeidinge nicht noch pseudohochstappelerisch klingen zu lassen.

 

wenn er also wissen will ob ich in einer Kaserne war, warum fragt er das nicht?

Oder will er wissen ob ich in einer milt. Sperrzone in einem Kriegsgebiet war, so soll er auch das fragen.

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Guest PedroK

Welchen bereich soll ich betreten haben?

Einen militärischen Bereich, in dem nach dem oben genannten Absatz die Befugnisse aus den §§ 4 – 8 UZwGBw von berechtigten Personen eingesetzt werden dürfen. Warst Du schon mal in solch einem Bereich?

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