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Radfahrer: Helmpflicht Durch Rechtsprechung


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Dazu kommt aber immer noch dass Radfahren keine gleichförmige Bewegung ist. Die Fuhre wird ständig abgebremst und muss wieder beschleunigt werden. Und genau da spielt die Masse eine andere Rolle als in deiner Rechnung.

 

Irrtum,

auch bei Beschleunigung geht die Masse nur linear ein in die aufzuwendende Leistung oder abzubremsende Arbeit. Daß das Massenträgheitsmoment im Detil dagegen spricht Hohlkammerfelgen mit Blei auszugiessen oder aus Wolfram massiv zu fertigen ist nur am Rande dabei beachtenswert. Da aber bei einer Flachlandrennradfahrt der größte Teil der Arbeit auf der Strecke gegen den Luftwiderstand gebraucht wird ist der Effekt von Mehrmasse weit unterhalb als linear von dem mehr.... Bei der seltenen Sportart Radball ( im Raum Spessart verbreitet ) mit wirklich "dauernden" stop und fahren, da würde man sich linear Gesamtmerhmasse = Gesamtmehrarbeit annähren.

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Um es positiv zu formulieren: Mir scheint, du kennst dich in Esoterik erheblich besser aus als in Physik...
Bevor Du wieder die persönliche Schiene fährst: Widerlege!

Ist bestens widerlegt durch Grundwissen Physik, Gebiet Mechanik.

 

Andersrum bitte, du hast behauptet:

Die Wirlichkeit sieht z.B. so aus, dass man sich ein eingespartes kg am Rad gerne auch umgehend als Gewichtsgurt um den Bauch binden kann und man ist trotz gleicher Gesamtmasse schneller als vorher.

Belege, und berechne, um wie viel man schneller ist als vorher trotz gleicher Gesamtmasse!

 

Funkstille? War wohl doch Esoterik...

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Was ist los? Willst Du mit mir chatten oder warum die Eile?

Und natürlich werde ich mich nicht Eurer Vereinfachung unterwerfen, dass eine Gesammtmasse gleichförmig den Berg rauf muss.

 

Also ergeht auch an Dich die Einladung, Eure graue Theorie mal praktisch auf Plausibilität zu überprüfen. Treffpunkt per PN - wenn Du magst.

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Und natürlich werde ich mich nicht Eurer Vereinfachung unterwerfen, dass eine Gesammtmasse gleichförmig den Berg rauf muss.

 

Also ergeht auch an Dich die Einladung, Eure graue Theorie mal praktisch auf Plausibilität zu überprüfen.

Die schnöde Mechanik ist seit Jahrhunderten in der Praxis erprobt und ist eine große Hilfe bei Entwurf und Berechnung jeglicher Form von Maschinen - mein täglich Brot sozusagen. Hier speziell wäre die Teilmenge zum Thema "Schiefe Ebene" anzuwenden und völlig ausreichend. Als Ingenieur habe ich sogar gelernt, wann eine "Ungleichförmigkeit" in der Bewegung relevant ist und wann nicht. Und hier ist sie es nicht.

 

Wenn du mir jetzt endlich mal in nachvollziehbarer Form, also rechnerisch, nicht esoterisch, nachweisen würdest, warum deine seltsame Theorie richtig sein soll - und das mit Erfolg - dann würde ich meinen Beruf an den Nagel hängen, ganz sicher. Und ich hätte ab sofort keine mehr Erklärung dafür, warum so viele der von mir konzipierten Maschinen bis heute tadellos funktionieren.

 

Und du schlägst einen Fahrversuch vor? Wie genau möchtest du messen, womit, was? Ich bin sehr gespannt.

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Eben kam ein übler Bericht in Kontraste/ARD. Ganz übler Journalismus auf Kosten vom Steuer- äh Zwangsgebührzahler. Dabei wieder die unsägliche Sprecherin/Richterin vom Gericht Schleswig. Der eine CDU-Mann sollte auch sein Parteibuch abgeben.

:nolimit:

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Ich helfe dir, wirst sehen, es ist gar nicht so schwer, und hinterher fühlt man sich total erleichtert und man kann wieder viel besser miteinander reden. Also:

Die Wirlichkeit sieht z.B. so aus, dass man sich ein eingespartes kg am Rad gerne auch umgehend als Gewichtsgurt um den Bauch binden kann und man ist trotz gleicher Gesamtmasse schneller als vorher.

 

@ToxicWaste, bitte kreuze einfach das folgende an, indem du ein "X" zwischen die eckigen Klammern setzt:

 

[_] Na gut, du hast recht, mit dieser Aussage habe ich mich offenbar zu weit aus dem Fenster gelehnt - jedenfalls kann ich sie nicht mit den üblichen Rechenmethoden der Physik nachvollziehbar belegen.

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  • 11 months later...

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68021&pos=0&anz=95

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 95/2014

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens
eines Fahrradhelms

Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichtragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.

Urteil vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13

LG Flensburg – Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11

OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12

Karlsruhe, den 17. Juni 2014

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

 

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@blaulicht: Es ist lediglich ein schwachsinniges Urteil eines OLG, welches offensichtlich fehlbesetzt ist.

 

Also bestätigt. Gottseidank. Es gibt zum Glück noch klare Köpfe im Gerichtswesen.

 

Was passiert eigentlich mir OLG-Richter, die sich ein Fehlurteil leisten?

:nolimit:

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@Blaulicht

Dann bin ich aber auch für das Tragen eines Schutzhelmes für alle Polizisten, denn auch hier könnte jederzeit ein Unfall passieren, welcher dem Steuerzahler erhebliche Kosten verursacht. Und auch böse Buben schlagen manchmal grundlos zu.

 

Also demnächst nur noch mit Schutzhelm?

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Naja. Urteil. Ich denke dennoch, dass eine Helmpflicht eingeführt werden sollte.

Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

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Trag ich doch.

 

 

Es gab Zeiten, da sollten Polizisten den Helm nicht tragen, weil das eskalierend wirken könnte.

 

 

Ich stimme dir aber zu, das Cops eine Helm tragen sollen.

 

 

Mein Wunsch, dass die Zeit sich so entwickelt, dass Cops keinen Helm, keine "Weste" und vielleicht sogar keine Waffe tragen müssen.

 

Meine Befürchtung ist, dass das nie realisierbar sein wird. Leider gibt es zu viel Gewalt, zu viele Waffen und zu viele böse Menschen und zu viele gute Anwälte

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Naja. Urteil. Ich denke dennoch, dass eine Helmpflicht eingeführt werden sollte.

Und was kommt dann als nächstes? Handschuhe? Protektoren für Arme und Beine/Knie? Ich jedenfalls möchte definitiv keine Helmpflicht.
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Handschuhe? Protektoren für Arme und Beine/Knie?

Helmpflicht für Fußgänger!

Das Beste wäre ein permanentes Ausgangsverbot zur Risikominimierung. Die häusliche Helmpflicht bleibt natürlich - zur Vermeidung von Haushaltsunfällen.

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Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

Klasse Ansatz. Was hältst Du von Schrittgeschwindigkeit in Städten (mit roter Warnflagge vorweg), :50: auf Landstraße und :80: auf Autobahnen?

 

Trag ich doch.

Das ist gut.

 

Es gab Zeiten, da sollten Polizisten den Helm nicht tragen, weil das eskalierend wirken könnte.

Das kommt immer auf das Modell an.

 

Dir ist schon der Unterschied zwischen einem Schutzhelm und einem Fahrradhelm bekannt, gell?

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@pedrok: Genau ;) . Zuhause könnte einem die Decke auf den Kopf fallen. Im Ernst: Es gibt mehr Haushalts- als Verkehrstote. Am besten wäre also eine Ritterrüstungpflicht ab der Geburt.

:nolimit:

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Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

Klasse Ansatz. Was hältst Du von Schrittgeschwindigkeit in Städten (mit roter Warnflagge vorweg), :50: auf Landstraße und :80: auf Autobahnen?

Hui, Äpfel und Birnen in feinster Manier...Für mich ist ein Helm als Fahrradfahrer in etwa gleichzusetzen mit dem Gurt als Autofahrer, es dient nur der Sicherheit im Schadensfall...das hat doch nichts mit Geschwindigkeitslimits zu tun...was ein Blödsinn...

 

Edit: Und es ist nunmal so das du als Radfahrer im Verkehr schwächer bist als ein Autofahrer...Mir ist es im Endeffekt Schnurz, da ich selber nicht mal ein Fahrrad besitze...Sollte sich das ändern oder ich ein Kind bekomme und das radeln will, dann auf jeden Fall nur mit Helm im Straßenverkehr...

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Naja. Urteil. Ich denke dennoch, dass eine Helmpflicht eingeführt werden sollte.

Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

 

Bei Unfall ja, aber es schadet dennoch der Gesundheit

 

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/fahrradhelm-pflicht-in-deutschland-braechte-mehr-schaden-als-nutzen-a-961657.html

Edit:

http://pdeleuw.de/fahrrad/helm.html#keine_wirkung

Edited by Gast225
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Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

Klasse Ansatz. Was hältst Du von Schrittgeschwindigkeit in Städten (mit roter Warnflagge vorweg), :50: auf Landstraße und :80: auf Autobahnen?

Hui, Äpfel und Birnen in feinster Manier...Für mich ist ein Helm als Fahrradfahrer in etwa gleichzusetzen mit dem Gurt als Autofahrer, es dient nur der Sicherheit im Schadensfall...das hat doch nichts mit Geschwindigkeitslimits zu tun...was ein Blödsinn....

 

Und woher hast du die Gewissheit? Die entsprechenden Studien sind wohl offensichtlich zweifelhaft und auch den Ärzten nicht zu trauen.

Schau Dir mal den zweiten Link in meinem vorherigem Beitrag an.

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Habe beide Links angeschaut...der Spiegel Artikel liest sich wie ein schlechter Scherz und das andere ist halt nen Blog wo jemand seine Meinung kundtut, ich kann den Text sicherlich problemlos in einer Form in meiner Ansicht schreibe (Edit),wenn ich mir andere Quellen nach meiner gewünschten Meinung rauspicke (/Edit)...

 

Ich bemühe gerne wieder den Vergleich mit dem Gurt im Auto...auch der ist in manchen Fällen mal schädlich in einer Unfallsituation, aber schützt in den meisten Situationen. So mag es mit der in dem Text angemerkten Rotationsbewegung und der Vergrößerung der Fläche des Kopfes sicher auch mal eine ungünstige Konstellation geben...

 

Das ganze müsste vielleicht genauer untersucht werden, das ist sicher nicht verkehrt...Ich schrieb daher ja das es eine Überlegung wert ist, nicht das ich per se die Helmpflicht fordere, dafür bin ich einfach zu wenig in der Materie drin was die Wirksamkeit und eventuelle Risiken angeht...Was aber bisher meine privaten Erfahrungen angeht bestätigt mich darin im Falle des Radfahrens einen Helm zu tragen.

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Für mich in erster Linie ein politisches Urteil, wenn dann nicht auch bei anderen Verkehrsmitteln nachgebessert wird.

 

Allgemein üblich und vernünftig ist, jeder ist für sich selbst und sein Eigentum verantwortlich. Jeder muss ein gewisses Maß von Selbstschutz betreiben. Lasse ich Geld offen liegen, und es wird geklaut, selber schuld. Fahre ich Auto ohne Gurt, selber schuld. Fahre ich Motorrad, Roller, Mofa ohne Schutzkleidung, bekomme ich nicht alles ersetzt.

 

Beim Auto wird verlangt, es müssen auch Schutzsysteme für Radfahrer und Fußgänger eingebaut sein. Zusätzlich kommt dann noch die Gefährdungshaftung dazu.

 

Von all dem werden jetzt die Radfahrer ausgenommen.

 

Bei anderen Zweirädern wird bei der Helmpflicht argumentiert, es soll auch ein Schutz für den Unfallgegner sein, ihn vor Schadenersatzansprüchen des Zweiradfahrers zu schützen. Der Mofafahrer muss behelmt sein, um bei einem vom Radfahrer verursachten Unfall, den Radfahrer vor Schadenersatz zu schützen. Umgekehrt gilt das scheinbar nicht.

 

Konsequent wäre jetzt die Helmpflicht auch bei Zweirädern allgemein bis 45km/h zHG. abzuschaffen.

 

Glaube nicht das wir unbedingt eine Helmpflicht brauchen, aber wir brauchen Eigenverantwortung. Wenn ein Mindestmaß an Schutz nicht von selbst kommt, gibt es nicht das volle Geld.

 

MfG.

 

hartmut

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Finde die Entscheidung falsch. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung eigenverantwortliches Handeln gewesen.

Es würde auf diese Weise keiner gezwungen, einen Helm zutragen, aber wenn etwas passiert und man durch das Verweigern eines Helms schlimmere Verletzungen davonträgt, gibt es halt weniger Schmerzensgeld/Schadenersatz.

 

Jedem seine eigene Entscheidung.

 

So wird es nun früher oder später zur staatlich verordneten Helpflicht kommen, womit wieder keiner was gewonnen hat (außer die Helmhersteller).

 

Chance verpasst.

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Hui, Äpfel und Birnen in feinster Manier...

Äääh - nö. Das

Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

gilt bei Unfällen nämlich entsprechend.

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Finde die Entscheidung falsch. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung eigenverantwortliches Handeln gewesen.

Es würde auf diese Weise keiner gezwungen, einen Helm zutragen, aber wenn etwas passiert und man durch das Verweigern eines Helms schlimmere Verletzungen davonträgt, gibt es halt weniger Schmerzensgeld/Schadenersatz.

 

 

Und der nächste Schritt?

 

Richter: "Sie haben also ein Auto, sind aber an dem besagten Tag mit dem Rad gefahren?"

Opfer: "Ja. Und da hat mich der Beschuldigte mit seinem PKW von hinten gerammt. Dabei habe ich schwere Kopf- und Rückenverletzungen erlitten..."

Richter: "Ok, Ihre Ansprüche sind berechtigt. Aber: keinen Helm auf = -20%, da dieser die Verletzungen gemildert hätte. PKW nicht genutzt = -70%, da bei PKW-Nutzung die Verletzungen nochmal deutlich geringer ausgefallen wären..."

 

Willst Du auf so etwas hinaus?

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Seh ich anders. Es gibt eine STVO da ist alles klar geregelt. Der Autofahrer hat vor öffnen der Fahrertürer zu schauen ob dies ohne Gefahr möglich ist. Tut er das nicht

und ein anderer wird verletzt hat er dafür zu 100% zu haften, egal ob die Verletzungen in diesem Fall durch das Tragen eines Helms hätten gemindert werden können!

Überhaupt sind die Argumentationen der Versicherungen wie Z.B .mit der allgemeinen Betriebsgefahr einfach nur lächerlich und ein Hohn gegen über von Opfern.

Wenn jemand einen Unfall verursacht und zu 100% daran schuld ist hat dessen Versicherung auch zu 100% den Schaden zu übernehmen.

 

Gruß

 

only Diesel

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Hui, Äpfel und Birnen in feinster Manier...

Äääh - nö. Das

Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...

gilt bei Unfällen nämlich entsprechend.
Wenn du so lächerlich argumentieren willst dann kannst du alles miteinander vergleichen was im Ende zu keiner vernünftigen Diskussion führen kann...In meiner Welt ist eine Helmpflicht nicht direkt mit einem Geschwindigkeitsverbot vergleichbar, allenfalls deren jeweilige Auswirkung auf Schadensfälle in Unfallsituationen, aber das war und ist hier nicht das Thema...

 

Edit: Es sei denn du fährst mit deinem Fahrrad regelmäßig auf der Autobahn oder 100 auf Landstraßen, dann sollten wir das mal genauer untersuchen...

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In meiner Welt ist eine Helmpflicht nicht direkt mit einem Geschwindigkeitsverbot vergleichbar, allenfalls deren jeweilige Auswirkung auf Schadensfälle in Unfallsituationen, aber das war und ist hier nicht das Thema...

Die Auswirkung war von Anfang an das Thema. Du willst bloß nicht zugeben, daß entsprechende Maßnahmen auch in dem Bereich erfolgreich sein könnten, der Dich selbst betrifft.

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In meiner Welt ist eine Helmpflicht nicht direkt mit einem Geschwindigkeitsverbot vergleichbar, allenfalls deren jeweilige Auswirkung auf Schadensfälle in Unfallsituationen, aber das war und ist hier nicht das Thema...

Die Auswirkung war von Anfang an das Thema. Du willst bloß nicht zugeben, daß entsprechende Maßnahmen auch in dem Bereich erfolgreich sein könnten, der Dich selbst betrifft.

Und wieder kommt so ein Blödsinn...im übrigen gehöre ich zu den Menschen die nicht gegen ein generelles Limit von 130 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen hätten, aber das hat nach wie vor genau gar nichts mit den Fahrradfahrern und diesem Thread zu tun...

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Für mich in erster Linie ein politisches Urteil, wenn dann nicht auch bei anderen Verkehrsmitteln nachgebessert wird.

 

Allgemein üblich und vernünftig ist, jeder ist für sich selbst und sein Eigentum verantwortlich. Jeder muss ein gewisses Maß von Selbstschutz betreiben. Lasse ich Geld offen liegen, und es wird geklaut, selber schuld. Fahre ich Auto ohne Gurt, selber schuld. Fahre ich Motorrad, Roller, Mofa ohne Schutzkleidung, bekomme ich nicht alles ersetzt.

 

Beim Auto wird verlangt, es müssen auch Schutzsysteme für Radfahrer und Fußgänger eingebaut sein. Zusätzlich kommt dann noch die Gefährdungshaftung dazu.

 

Von all dem werden jetzt die Radfahrer ausgenommen.

 

Bei anderen Zweirädern wird bei der Helmpflicht argumentiert, es soll auch ein Schutz für den Unfallgegner sein, ihn vor Schadenersatzansprüchen des Zweiradfahrers zu schützen. Der Mofafahrer muss behelmt sein, um bei einem vom Radfahrer verursachten Unfall, den Radfahrer vor Schadenersatz zu schützen. Umgekehrt gilt das scheinbar nicht.

 

Konsequent wäre jetzt die Helmpflicht auch bei Zweirädern allgemein bis 45km/h zHG. abzuschaffen.

 

Glaube nicht das wir unbedingt eine Helmpflicht brauchen, aber wir brauchen Eigenverantwortung. Wenn ein Mindestmaß an Schutz nicht von selbst kommt, gibt es nicht das volle Geld.

 

MfG.

 

hartmut

Ein Post der das Problem mit diesem Urteil eigentlich schön umfasst...Entweder man setzt auf mehr Eigenverantwortung oder eine Verpflichtung...Auf jeden Fall gehört das Thema ordentlich diskutiert...

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Daß es beim Auto etwas anders gesehen wird als beim Rad-, Roller, Motorradfahrer, liegt doch auf der Hand.

1. ist das Auto hierzulande Fortbewegungsmittel Nr. 1

2. ist nunmal der Autofahrer der "Stärkere", wenn es kracht, folglich sollte das Auto auch entsprechende Schutzsysteme aufweisen.

3. wird insbes. im Falle eines Unfalls vermerkt, ob der Autofahrer gegurtet war, ob der Zweiradfahrer einen Helm und/oder Schutzkleidung trug.

 

Daß man dem Autofahrer keine Wahl "Gurt Ja/Nein" läßt, resultiert letztlich daraus, daß hier idR Geschwindigkeiten gefahren werden, die im Falle eines Unfalls ohne Gurt zu wesentlich schlimmeren Verletzungen führen. Die Vergangenheit hatte es ja entsprechend gezeigt. Gleiches gilt für motorisierte Zweiradfahrer. Die Geschwindigkeit beim Fahrradfahren ist im Regelfall deutlich niedriger. Um mich jetzt - als Fahrradfahrer - auch noch für den "Was wäre wenn-Fall" zu schützen, müßte ich letztlich und konsequenterweise wohl eine dem Motorradfahrer gleiche Schutzkleidung tragen. Arg überzogen, wie ich finde. Der Fahrradhelm hat auch längst nicht die Schutzwirkung eines Motorradhelms. Warum also nicht gleich fordern, daß Radfahrer einen entsprechenden Helm tragen müssen?

 

Man sollte die Kirche schon im Dorfe lassen und schauen, daß es nicht gänzlich ausufert.

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Seh ich anders. Es gibt eine STVO da ist alles klar geregelt. Der Autofahrer hat vor öffnen der Fahrertürer zu schauen ob dies ohne Gefahr möglich ist. Tut er das nicht

und ein anderer wird verletzt hat er dafür zu 100% zu haften, egal ob die Verletzungen in diesem Fall durch das Tragen eines Helms hätten gemindert werden können!

Überhaupt sind die Argumentationen der Versicherungen wie Z.B .mit der allgemeinen Betriebsgefahr einfach nur lächerlich und ein Hohn gegen über von Opfern.

Wenn jemand einen Unfall verursacht und zu 100% daran schuld ist hat dessen Versicherung auch zu 100% den Schaden zu übernehmen.

 

Gruß

 

only Diesel

Nein, dem steht ebenso Bundesrecht in Form von § 254 BGB entgegen (Mitverschulden).

 

------------------

Bevor hier irgendetwas passiert, sollte wirklich erst einmal richtig geforscht werden, ob überhaupt tatsächlich ein Vorteil besteht. Und vor allem die Tests für die Helme mal realen Situationen anpassen.

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Naja, Fakt ist nunmal, das derzeit keine haftungsrechtliche Mitschuld getragen wird, wenn der verletze Radfahrer keinen Helm trägt. Anders als die Rechtsprechung es zunächst angenommen hat. Fakt 2 ist, dass bei Fahradunfällen der Helm DER Lebensretter ist (analog zum Gurt im PKW). Aus dem Grund ist eine Helmpflicht sinnvoll. Protektoren sind natürlich auch toll, ob im Auto oder PKW - jedoch ist DER Gurt und DER Helm schon 'ne Nummer anders. Ich gehe davon aus, dass die Helmpflicht irgendwann kommt und aus Sicht der Verletzungsmuster macht das Sinn. Der Helm, wie auch der Gurt, ist kein "AllesHeiler".

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Anders als die Rechtsprechung es zunächst angenommen hat.

Die Rechtsprechung gibt es hier (bezgl. Mitschuld) nicht.

 

Fakt 2 ist, dass bei Fahradunfällen der Helm DER Lebensretter ist (analog zum Gurt im PKW).

Echt? Sagt welche Studie?

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Gleiches gilt für motorisierte Zweiradfahrer. Die Geschwindigkeit beim Fahrradfahren ist im Regelfall deutlich niedriger.

Da muss ich jetzt mal etwas widersprechen. Gerade in Städten ist die Geschwindigkeit von Fahrrädern (Pedelecs) nicht geringer :z30: als die von Mofas oder 45km/h Rollern. Es ist Unsinn für einem Mofafahrer den Helm vorzuschreiben, aber einen Fahrer eines Pedelecs mit 45km/h keine Helmpflicht aufzuerlegen.

 

Wenn ich mit meinem Roller 45km/h in der Stadt im dichten Verkehr mich bewege, kann es vorkommen das Radler den Mut zur Lücke beweisen und mich überholen.

 

Das Argument zählt also nicht mit der Geschwindigkeit.

 

MfG.

 

hartmut

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Gleiches gilt für motorisierte Zweiradfahrer. Die Geschwindigkeit beim Fahrradfahren ist im Regelfall deutlich niedriger.

Da muss ich jetzt mal etwas widersprechen. Gerade in Städten ist die Geschwindigkeit von Fahrrädern (Pedelecs) nicht geringer :z30: als die von Mofas oder 45km/h Rollern. Es ist Unsinn für einem Mofafahrer den Helm vorzuschreiben, aber einen Fahrer eines Pedelecs mit 45km/h keine Helmpflicht aufzuerlegen.

 

Wenn ich mit meinem Roller 45km/h in der Stadt im dichten Verkehr mich bewege, kann es vorkommen das Radler den Mut zur Lücke beweisen und mich überholen.

 

Hervorhebungen durch mich.

 

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Gerade in Städten ist die Geschwindigkeit von Fahrrädern (Pedelecs) nicht geringer :z30: als die von Mofas oder 45km/h Rollern. Es ist Unsinn für einem Mofafahrer den Helm vorzuschreiben, aber einen Fahrer eines Pedelecs mit 45km/h keine Helmpflicht aufzuerlegen.

 

Wenn ich mit meinem Roller 45km/h in der Stadt im dichten Verkehr mich bewege, kann es vorkommen das Radler den Mut zur Lücke beweisen und mich überholen.

Hervorhebungen durch mich.

 

Ganz genau. Denn die Regel ist es eben nicht.

 

@Hartmut

Du mußt Dich schon entscheiden, ob Du Mofa (bis 25 km/h) oder KKR (Roller bis 45 km/h) meinst. Das ist schon ein Unterschied. Im übrigen darf man hier nachlesen, daß Pedelecs nur eine elektrische Unterstützung bis zu 25 km/h erfahren dürfen, deshalb nicht als Kfz, sondern als Fahrrad gelten und auch nicht entsprechenden Vorschriften (Versicherung / Kennzeichen / Helm) unterliegen:

 

Weil das Pedalieren erforderlich und die Unterstützung durch den maximal 250 Watt starken Motor gemäß einer EU-Kraftfahrzeugrichtlinie auf eine Fahrgeschwindigkeit von maximal 25 km/h begrenzt ist, gilt ein solches Fahrzeug in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad; Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs- oder Helmpflicht bestehen daher nicht.

 

 

Die schnellere/stärkere Variante, das S-Pedelec, gilt als Kfz. (KKR), für die man Kennzeichen, Versicherung und eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt:

 

 

Die schnellere Variante ist das sogenannte S-Pedelec mit ebenfalls pedalierabhängiger Motorunterstützung, aber mit einem stärkeren Motor (in der Regel 350 oder 500 Watt) und mit Motorabschaltung nicht schon bei 25 km/h, sondern einer höheren Geschwindigkeit. Es gilt als Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Motorrad, wofür eine Zulassung, eine Versicherung und eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich sind.

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@Bluey

deshalb habe ich ja differenziert. Auch bei der 45km/h Variante gibt es keine Helmpflicht.

 

Insgesamt ist es eine recht verwirrende Thematik. Mit meiner Saxonette 20km/h brauche ich ein Versicherungskennzeichen. Über 20km/h wäre ein Helm Vorschrift.

 

MfG.

 

hartmut

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Er meinte wohl die Vorinstanzen.

Warum schreibt er nicht, was er meint? Aber selbst wenn er meinte, was Du meinst was er meint, liegt er falsch. Die Rechtsprechung hat nämlich in diesem Fall nicht, wie er annahm, irgendwas angenommen, sondern in den Vorinstanzen exakt gegensätzliche Urteile gefällt.

 

Und da er nicht auf die Frage reagiert, dürfen wir wohl davon ausgehen, daß auch seine Behauptung 'Fahrradhelm = der Lebensretter' mal wieder völlig unsubstantiiert ist.

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@Bluey

deshalb habe ich ja differenziert. Auch bei der 45km/h Variante gibt es keine Helmpflicht.

Ich kann mir gut vorstellen, daß das nur noch eine Frage der Zeit ist, bis auch für diese Fahrzeuge eine Helmpflicht eingeführt wird.
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Ich gehe mal davon aus das das Urteil möglicherweise anderst ausgefallen wäre wenn der Radfahrer den Unfall verursacht hätte und seine private Unfallversicherung hätte zahlen müssen.

In diesem Falle aber war der Radler das Opfer und Ich sehe diesen Urteil im Kontext das man das Opfer nicht auch noch durch Abzüge beim Schmerzensgeld usw bestraft.

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In diesem Falle aber war der Radler das Opfer und Ich sehe diesen Urteil im Kontext das man das Opfer nicht auch noch durch Abzüge beim Schmerzensgeld usw bestraft.

Das ist doch aber immer so, wenn dem Opfer ein Mitverschulden droht.

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Nur um es mal klarzustellen. Es gibt eine Helmtragepflicht beim führen eines S-Pedelec. Auch ich kann beobachten das sich nicht jeder Fahrer daran hält. Kostet ja auch nur 15 € als Regelsatz.

 

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/helmpflicht-auf-schnellen-e-fahrraedern-aid-1.2791383

Auf schnellen Elektro-Fahrrädern gibt es eine Helmpflicht. Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag in Berlin klar. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern.

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Da gibt es viel klarzustellen, und vereinfachte Regeln könnten endlich Rechtssicherheit schaffen.

 

Es kommt darauf an, auf die Art der motorisierten Unterstützung.

pedelec

s-pedelec

E-Bike

http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/pedelecs-s-pedelecs-und-e-bikes-welches-elektrofahrrad-passt-zu-mir_id_3739757.html

 

MfG.

 

hartmut

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