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Squirm

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  1. Das interessante wäre natürlich zu wissen mit was für einer Voraussetzung die Beamten dorthin geschickt wurden...einen gefährlichen bewaffneten der sich aktuell dort aufhält oder sollte es wirklich nur um eine gesuchte Waffen gegangen sein? Aus den nicht vorhanden Informationen aus dem Artikel können die Beamten total unverhältnismäßig gehandelt haben, es kann aber auch in Ordnung gewesen sein...Man kann es lesen und hereindichten was man möchte.
  2. Die Geschwindigkeit der fallenden Reissäcke messen wahrscheinlich
  3. Ein Post der das Problem mit diesem Urteil eigentlich schön umfasst...Entweder man setzt auf mehr Eigenverantwortung oder eine Verpflichtung...Auf jeden Fall gehört das Thema ordentlich diskutiert...
  4. Die Auswirkung war von Anfang an das Thema. Du willst bloß nicht zugeben, daß entsprechende Maßnahmen auch in dem Bereich erfolgreich sein könnten, der Dich selbst betrifft.Und wieder kommt so ein Blödsinn...im übrigen gehöre ich zu den Menschen die nicht gegen ein generelles Limit von 130 auf Autobahnen und 80 auf Landstraßen hätten, aber das hat nach wie vor genau gar nichts mit den Fahrradfahrern und diesem Thread zu tun...
  5. Äääh - nö. Das gilt bei Unfällen nämlich entsprechend.Wenn du so lächerlich argumentieren willst dann kannst du alles miteinander vergleichen was im Ende zu keiner vernünftigen Diskussion führen kann...In meiner Welt ist eine Helmpflicht nicht direkt mit einem Geschwindigkeitsverbot vergleichbar, allenfalls deren jeweilige Auswirkung auf Schadensfälle in Unfallsituationen, aber das war und ist hier nicht das Thema... Edit: Es sei denn du fährst mit deinem Fahrrad regelmäßig auf der Autobahn oder 100 auf Landstraßen, dann sollten wir das mal genauer untersuchen...
  6. Habe beide Links angeschaut...der Spiegel Artikel liest sich wie ein schlechter Scherz und das andere ist halt nen Blog wo jemand seine Meinung kundtut, ich kann den Text sicherlich problemlos in einer Form in meiner Ansicht schreibe (Edit),wenn ich mir andere Quellen nach meiner gewünschten Meinung rauspicke (/Edit)... Ich bemühe gerne wieder den Vergleich mit dem Gurt im Auto...auch der ist in manchen Fällen mal schädlich in einer Unfallsituation, aber schützt in den meisten Situationen. So mag es mit der in dem Text angemerkten Rotationsbewegung und der Vergrößerung der Fläche des Kopfes
  7. Klasse Ansatz. Was hältst Du von Schrittgeschwindigkeit in Städten (mit roter Warnflagge vorweg), auf Landstraße und auf Autobahnen? Hui, Äpfel und Birnen in feinster Manier...Für mich ist ein Helm als Fahrradfahrer in etwa gleichzusetzen mit dem Gurt als Autofahrer, es dient nur der Sicherheit im Schadensfall...das hat doch nichts mit Geschwindigkeitslimits zu tun...was ein Blödsinn... Edit: Und es ist nunmal so das du als Radfahrer im Verkehr schwächer bist als ein Autofahrer...Mir ist es im Endeffekt Schnurz, da ich selber nicht mal ein Fahrrad besitze...Sollte sich das ändern oder ich e
  8. Wenn man bedenkt das die Verletzung in dem Fall des Urteils wahrscheinlich deutlich geringer ausgefallen wäre, so ist es zumindest eine Überlegung wert...
  9. Das streite ich auch nicht ab, hat aber auch nur indirekt etwas mit im Einzelfall übermässigem Gewalteinsatz seitens der Polizei zu tun (und damit meine ich jetzt keine Folter oder ähnliches)... Im Grunde genommen ist ja unser Rechtssystem wirklich eines der theoretisch(!) besten und menschlichsten. Allerdings krankt es imho daran das viele Straftäter mit viel zu sanftan Strafen davon kommen da die Gerichte häufig den möglichen Strafrahmen überhaupt nicht ausreizen...Das fängt bei den gewalttätigen Jugendlichen an die man so lange mit Watte bewirft bis sie dann endlich jemand totegeprügelt h
  10. Das hat mit Mitleid überhaupt nichts zu tun. In Bayern ist gerade vor Kurzem ein "geständiger" Vergewaltiger nach ca. 10 Jahren als erwiesen Unschuldiger freigekommen. Den hatten Cops so lange bearbeitet, bis er ein Geständnis abgelegt hatte. Ende letzten Jahres ist ein jetzt 62-jähriger Vater nach sieben Jahren Knast wegen Vergewaltigung freigesprochen worden. Auch in dem Fall haben StA und Polizei vollkommen versagt. Stell Dir vor, Du kämest in so eine Situation und würdest zusätzlich von einem Polizisten, der meint, Richter und Vollstrecker spielen zu dürfen, verdroschen... Dann werde i
  11. Bei welcher Gelegenheit kommt denn ein Polizist in Kontakt mit einem verurteilten Vergewaltiger und hat dabei Möglichkeit und Anlass, ihn etwas hart anzugehen? In der Tat wurde der Vergewaltiger erst nach diesem Vorfall verurteilt, und heute ist er auch sicherlich schon wieder auf freiem Fuß und erfreut sich wahrscheinlich bester Gesundheit...Um hier zum letzten mal noch etwas dazu zu schreiben (weil es mich langsam langweilt): zu dem Zeitpunkt an dem er sich unglücklich an einem Tisch angestoßen hatte war er bereits geständig, es gab ein Opfer mit klarer Aussage und er war gegenüber den Poli
  12. Aha. Und da dürfen die Cops ruhig mal ein bisschen draufkloppen, oder wie? In der Tat fehlt mir in einem solchen Fall jegliches Mitleid...das dies nicht rechtens ist steht ausser Frage, da unsere Grundgesetze natürlich auch für so einen Straftäter gelten müssen...Aber anzeigen oder verfolgen würde ich einen Polizisten in so einem Fall nicht...Ich muss allerdings gestehen das ich in der Thematik nicht unvoreingenommen und unvorbelastet bin. Glückwunsch. Du bist ein Muster-Bürger. Ich bin garantiert kein Musterbürger, ich halte mich lediglich an einfachste Regeln den höflichen Umgangs mit
  13. Für die Feststellung, ob der Vergewaltiger auch ein solcher ist, ist die Polizei exakt nullkommanicht zuständig. Natürlich ist die Polizei dafür nicht zuständig...Ich bezog mich bei meinem Beispiel auf einen tatsächlichen Vergewaltiger und nicht einem nur beschuldigten Verdächtigen...Wie gesagt ein Beispiel das mir persönlich als tatsächlich vorgefallen berichtet wurde... Aah, die Fackeln- und Heugabelnfraktion tritt auf den Plan.Gähn...Ja in der Tat bin ich der Meinung das unser System zu viel Täterschutz betreibt und das teilweise deutlich härtere Strafen nötig wären... So wie die Fä
  14. Ganz ehrlich, wer sich nicht um die körperliche Unversehrtheit anderer Menschen schert und diesen mutwillig Schaden zufügt hat keinen Umgang mit Samthandschuhen verdient...Das betrifft mein Beispiel oder auch denjenigen der Steine auf die Polizei wirft oder die Oma vom Bahnsteig schubst...Und es ging hier ja nicht darum das die Polizisten munter Leute verprügeln, sondern in einem Einzelfall mal härter vorgehen...
  15. Aha. Der Polizist entscheidet übrigens nicht, wer Vergewaltiger ist und wer nicht.Okay, ich hätte mein Beispiel weiter ausführen müssen und darauf verweisen das in MEINEM Beispiel der Vergewaltiger auch ein solcher ist, und nicht nur ein vermutlicher...Und dann wäre es für mich okay...Und ja so ähnliche Fälle sind mir bekannt geworden und ich finde es nach wie vor nicht dramatisch...
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