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Befugnisse Der Polizei


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Hallo, Blaulicht,   sorry, meine Geduld ist jetzt langsam zu Ende.   Du stellst immer wieder irgendwelche Behauptungen auf, um dann, wenn man Dir belegt, dass diese falsch sind, zurückzurudern und zu

Hallo, QTreiberin, hallo, Yamaha,   als Polizeibeamter kann ich manche Anordnungen von Kollegen sicher besser einschätzen als Außenstehende und deshalb auch eher erkennen, ob sie berechtigt sind oder

Es bleibt also fest zu stellen: Du hast den Inhalt des Beitrages intellektuell nicht verstanden........

Guest PedroK

Er hat ja auf Nachfrage eingeräumt, dass es um Gewalt ging.

Nö. Du musst an Deiner Lesekompetenz (=>Integrationskurs hilft) arbeiten. Netghost (es heißt nicht "er", das ist sehr unhöflich) hat auf Deine Frage geantwortet, dass auch Gewalt legal sein kann. Ins Spiel gebracht hast Du das Thema, wie HarryB richtig bemerkte.

 

Und nein. Was soll denn VOR ORT als Abwehrmaßnahme funktionieren?
Du spielst Rumpelstilzchen, laberst mir Dumm Tüch an die Backe und ich gehe - und zwar schneller als Du. Völlig gewaltfrei.

 

Verusch jetzt nicht durch Wortklauberei etwas hinzulügen!
Mäßige Dich und schau mal nach, auf welche Sprache Du Deine "Autokorrektur" eingestellt hast.
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Alter, PedroK, jetzt mach dich nicht noch dümmer.
Verusch [immer wieder spannend, diese Autokorrektur] jetzt nicht durch Wortklauberei etwas hinzulügen!

Ich bin doch angemessen erstaunt, welcher Ton so manchen Leuten erlaubt zu sein scheint. Läuft das unter Narrenfreiheit?

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  • 2 weeks later...

Ich habe das Gefühl, dass wir uns langsam in Richtung Polizeistaat bewegen

 

Du bist gut, von diesen wenigen Äußerungen auf den Polizeistaat zu kommen!? :victory:

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Du bist gut, von diesen wenigen Äußerungen auf den Polizeistaat zu kommen!? :victory:

Du bist gut. Mit deinen 63 Lenzen zu denken, dass sich eine Meinung durch ein paar posts bildet :-)

 

Den Eindruck habe ich bei dir!

 

dete

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Naja... behauptet wird oftmals viel. Ob es so war, was sich da genau zugetragen hat, wird ja nun sicherlich noch geklärt. Also einfach mal geschmeidig bleiben und abwarten.

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@Prickelpitt

Wieder ein Urteil auf einseitige Vorwürfe?

Wie wäre es, wenn du abwartest, was die andere Seite sagt?

 

 

 

Jeder Polizist kennt das von zig täglichen Einsatzlagen:

Partei 1 erzählt was

Das Bild was los war ergibt sich aber erst, wenn man auch

Partei 2 erzählen lässt

 

Sei es beim Ehekrach, bei der Schlägerei, bei dem Kontrolleur und Schwarzfahrer, Dektiv und Dieb

 

 

Nur hier im RF ist es so, dass eine Ausage, eine Seite, ein Vorwurf reicht um ein Urteil zu fällen.

 

Gelbe Karte. Ja. Aber sicherlich nicht für mich.

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Naja... behauptet wird oftmals viel. Ob es so war, was sich da genau zugetragen hat, wird ja nun sicherlich noch geklärt.

 

Naja, Zeuge A schildert in seiner Aussage einen Sachverhalt, Beschuldigter B sagt etwas anderes aus - das kennst du ja aus deiner beruflichen Praxis.

 

Wenn A ein, z.B. mit deiner FG21, messender Polizeibeamter und B ein gemeiner Autofahrer ist sieht die Sache doch für dich klar aus, oder?

Und zwar mit der immer gleichen Begründung, dass der Zeuge ja im Gegensatz zum Beschuldigten/Betroffenen zur Wahrheit verpflichtet ist.

 

Warum gilt dieser Grundsatz hier eigentlich nicht analog?

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@Prickelpitt

Wieder ein Urteil auf einseitige Vorwürfe?

Wie wäre es, wenn du abwartest, was die andere Seite sagt?

 

Gelbe Karte. Ja. Aber sicherlich nicht für mich.

 

Du irrst hier schon wieder, es gibt keine gelbe Karten fuer belegte Tatsachen! Mal ganz ehrlich: 'Prickelpitt' verlinkt hier einen Beitrag und stellt dazu eine Frage, die keinerlei Urteil beinhaltet, lediglich etwas provokant formuliert ist. Du reagierst aehnlich wie die Pawlow'schen Hunde und stellst den Wahrheitsgehalt dieses Links sofort in Frage - um dich dann auf die zu erwartende Reaktion von 'Prickelpitt' auf zu blasen. Nein, diese Reaktion kann nicht mit 'ner gelben Karte geahndet werden, der weise Schiedsrichter wird es bei einer verbalen Ermahnung belassen.......

 

Du solltest dir uebrigens mal den Beitrag von 'MrMijagi' aufmerksam und ordentlich durch lesen, dann darueber nach denken (sofern du ihn intellektuell verstehen kannst, falls nicht, dann schreibe besser nichts dazu) und dich fragen: Ja, warum eigentlich nicht.......

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Naja... behauptet wird oftmals viel. Ob es so war, was sich da genau zugetragen hat, wird ja nun sicherlich noch geklärt.

 

Naja, Zeuge A schildert in seiner Aussage einen Sachverhalt, Beschuldigter B sagt etwas anderes aus - das kennst du ja aus deiner beruflichen Praxis.

 

Wenn A ein, z.B. mit deiner FG21, messender Polizeibeamter und B ein gemeiner Autofahrer ist sieht die Sache doch für dich klar aus, oder?

Und zwar mit der immer gleichen Begründung, dass der Zeuge ja im Gegensatz zum Beschuldigten/Betroffenen zur Wahrheit verpflichtet ist.

 

Warum gilt dieser Grundsatz hier eigentlich nicht analog?

 

Die Polizei bewertet nicht.

Wenn A so sagt und B so sagt (egal ob Bürger A und B oder Polizst oder Anwalt oder Präsident oder Papst) dann dokumentiere ich das so und im Rahmen des Vefahrens werden alle Fakte (dazu zählen auch die Aussagen) zusammen getragen. Der Richter muss dann feststelln, was er glaubt.

 

Gerade bei KV Delikten weiß man wirklich nicht, wer nun tatsächlich der Böse ist (manchmal bildet man sich jedoch seine eigene Meinung).

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Hallo, Prickelpritt,

 

mit Polizeistaat hat dies m. E. nichts zu tun.

 

Hättest Du diese Maßnahme als unhöflich, unverschämt, rechtswidrig usw. bezeichnet, wäre es passender gewesen.

 

Hier hat sich ein einzelner Polizeibeamter möglicherweise (es gilt auch hier, wie in einem anderen Thread geschrieben wurde, die Unschuldsvermutung :abwarten: ) falsch verhalten und da gleich von Polizeistaat zu reden, ist Unsinn.

 

Es wäre allerdings nicht schlecht, wenn Du an dem Fall ein wenig dran bleibst, denn wie das Ganze ausgeht, wäre doch sehr interessant.

 

So ganz nebenbei sind in dem Blog ein paar Fragen aufgetaucht, die immer wieder gestellt werden:

 

Der Polizist brauchte sehr lange für die Überprüfung der IMEI. Er war nun schon über 10 Minuten im Auto. Langsam wurde ich unruhig. Der Polizist brauchte nun sehr, sehr lange zur Diebstahlsüberprüfung. Mir schossen Gedanken durch den Kopf: was geschieht da jetzt? Wie läuft so eine Überprüfung ab? Ist die Ausstattung der Polizei in dem Bereich so schlecht, dass Sie vielleicht irgendwo anrufen müssen um entsprechende Auskünfte zu einer IMEI zu erhalten? Ist die Datenbank so langsam? Vielleicht irgendwas kaputt?

Es lässt sich bei einer Anfrage nicht vermeiden, dass in diese Anfrage ein wichtiger Einsatz "platzt" und dass für ein paar Minuten aufgrund dieses Einsatzes etwas hektischer gefunkt wird, so dass die Anfrage erst einmal hintenan steht.

 

Hat man nun als Abfragender den Eindruck, dass mit der Person oder dem abzufragenden Gegenstand etwas nicht in Ordnung ist, bleibt einem nichts übrig, als zu warten, bis man wieder dran ist.

 

Je nach Sachlage wäre es sicher nicht falsch, wenn man es dem Probanden dann auch so mitteilt, denn dann ist die Akzeptanz zu warten möglicherweise größer.

 

Um mich herum 4-5 Männer mit entsprechend ausgestatteten Holstern, die ganz klar bestimmten, was hier jetzt passiert. Ich war nicht Herr der Lage. Das ist ein unangenehmes Gefühl, welches sicherlich jedem bekannt ist, der so eine Situation schon mal erlebt hat.

Man kann die Zeit auch mit ein wenig Small Talk überbrücken, sich rechtlich ein wenig weiterbilden, indem man die Beamten ein wenig über den Grund und die Rechtsgrundlagen der Durchsuchung ausfragt (es soll Kollegen geben, denen es auch nicht schadet, wenn sie sich mal mit diesen Fragen befassen müssen).

 

Nein, im Ernst: Man kann ruhig fragen, warum man kontrolliert wird, ob es einen speziellen Grund gibt oder ob es eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist und es spricht von Seiten der Polizei m. E. nichts dagegen, solche Fragen zu beantworten.

 

U. u. können die Personen, die man gerade im Rahmen einer gezielten Fahndung kontrolliert, sogar sachdienliche Hinweise geben.

 

Letztendlich bekam ich nach ca. 30 Minuten mein Smartphone mit den Worten

Es ist nicht gestohlen.
Zumindest nicht in der Fahnung.

 

zurück. Ich überlegte kurz, was mir der Polizist mit dem nachgeschobenen ‘Zumindest nicht in der Fahndung’ sagen wollte, ob er vielleicht weiterhin den Verdacht hatte es wäre gestohlen, und kann es nur nicht beweisen, oder ob das ein verunglückter Scherz sein sollte, entschied ich mich für letzteres.

Es war vermutlich nicht als Scherz, sondern ganz ernst gemeint, ohne, dass es beleidigend war.

Viele Handynutzer kaufen sich ihr Handy / Smartphone gebraucht oder auch neu von unbekannten Dritten und wissen somit nicht, ob dieses das Gerät legal oder illegal erworben haben.

Nicht jeder, dem sein Handy gestohlen wurde, erstattet Anzeige und auch nicht alle, die eine Anzeige erstatten, kennen die IMEI - Nummer ihres Gerätes, so dass das Gerät nicht in der Fahndung auftaucht.

Es kann deshalb sehr leicht vorkommen, dass jemand, der ein Gerät von einem Dritten gekauft hat, unwissentlich ein gestohlenes Gerät nutzt.

Viele Grüße,

Nachteule

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Warum gilt dieser Grundsatz hier eigentlich nicht analog?

Weil ich auf der einen Seite ein konkretes Meßergebnis habe und auf der anderen Seite NUR eine Aussage.

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Nein, im Ernst: Man kann ruhig fragen, warum man kontrolliert wird, ob es einen speziellen Grund gibt oder ob es eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist und es spricht von Seiten der Polizei m. E. nichts dagegen, solche Fragen zu beantworten.

 

Hier stellt sich mir ohnehin die Frage, warum ueberhaupt kontrolliert wird. Muss ich jetzt immer damit rechnen, dass mich ein Polizist aufhaelt und anfaengt, mein Mobiltelefon zu ueberpruefen? Faende ich ein wenig seltsam........ Des weiteren waere es schon wuenschenswert, dass der Polizist in diesem Falle vor meinen Augen die IMEI ausliest, mir das Mobiltelefon wieder in die Hand drueckt und dann zur Ueberpruefung per Funk schreitet. So kommt er nicht in Versuchung, dort zu schauen, wo er nicht zu schauen hat und der Betroffene ist auch diesbezueglich beruhigt......

 

Warum gilt dieser Grundsatz hier eigentlich nicht analog?
Weil ich auf der einen Seite ein konkretes Meßergebnis habe und auf der anderen Seite NUR eine Aussage.

 

Das ist nachvollziehbar, aber immerhin kommt es ja - insbesondere beim Lasern - darauf an, wie dieses Messergebnis zustande kam. Und da wiederum hat man auch nur eine Aussage......

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Ich wüsste jetzt ernsthaft nicht wie ich in eine Situation geraten könnte in der ein Polizist meine Handy Imei überprüft.

 

Die einzigen Kontrollen, die mich als Bürger betreffen, erlebe ich als Verkehrskontrolle. Und da gibt es keinen Grund, dass mein Handy überprüft wird. Bisher musste ich seltenst Verbandskasten und Warndreieck vorzeigen und sogar pusten wird mir nicht angeboten.

 

 

Ich als Bürger habe keine Angst dauernd in Polizeikontrollen zu geraten....

 

Ich als Polizist kenne aber Bürger, die dauernd in Polizeikontrollen geraten... vielleicht liegt das dann am Bürger?

 

 

Die einzigen verdachtslosen Kontrollen, in die ich geraten kann und die fürchte, sind die des Zolls, wenn ich aus dem Urlaub komme.

Ich fürchte die nicht wegen Schmuggelgut, sondern mir ist es einfach unangenehm, wenn der Zollbeamte in meiner Schmutzwäsche wühlen muss.

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Warum gilt dieser Grundsatz hier eigentlich nicht analog?

Weil ich auf der einen Seite ein konkretes Meßergebnis habe und auf der anderen Seite NUR eine Aussage.

Beim Vorwurf des "Telefonierens am Steuer" gibt es z.B. kein konkretes Messergebnis.

In diesern Fällen wird der oben genannte Grundsatz aber ja auch stets bemüht.

 

Was unterscheidet also den hier vorliegenden Fall, bei dem du mit "behauptet wird oftmals viel. Ob es so war, was sich da genau zugetragen hat, wird ja nun sicherlich noch geklärt." abtust mit der Anzeige wegen Telefonierens am Steuer?

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Des weiteren waere es schon wuenschenswert, dass der Polizist in diesem Falle vor meinen Augen die IMEI ausliest, mir das Mobiltelefon wieder in die Hand drueckt und dann zur Ueberpruefung per Funk schreitet. So kommt er nicht in Versuchung, dort zu schauen, wo er nicht zu schauen hat und der Betroffene ist auch diesbezueglich beruhigt......

 

Tipp: Handy ausschalten.

 

Dann darf der Polizist gerne die IMEI-Nummer (meist unter dem Akku aufgeklebt) angucken. Kommt er schon nicht in Versuchung...

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Tipp: Handy ausschalten.

 

Dann darf der Polizist gerne die IMEI-Nummer (meist unter dem Akku aufgeklebt) angucken. Kommt er schon nicht in Versuchung...

 

Geht bei meinem Mobiltelefon z.B. nun mal nicht, embedded battery. Das Teil laesst sich nicht oeffnen, bei den I-phones ist es genauso........

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..., aber immerhin kommt es ja - insbesondere beim Lasern - darauf an, wie dieses Messergebnis zustande kam. Und da wiederum hat man auch nur eine Aussage......

Ok. Da hast Du natürlich Recht. Aber ich kann nur noch einmal wiederholen, daß diese ominösen Fehlmessungen, wie sie bis vor etlichen Jahren immer mal wieder durch die Medien geisterten - und leider auch heute ab und an noch aus dem Hut gezaubert werden -, real in der Praxis nicht machbar sind. Jedenfalls nicht mit den Geräten, mit denen ich bislang arbeiten durfte und auch noch aktuell arbeite. Ich habe es oft genug versucht. Und dabei habe ich mich auch immer wieder gefragt, wieso ich das nicht hinbekomme, ein Möchtegerngutachter aber aus dem Stehgreif. Ist doch merkwürdig, oder?!

Ich frage mich auch immer wieder, warum ein Meßbeamter einem ihm völlig unbekannten Fahrzeug (und Fz-Führer) einen Geschwindigkeitswert unterstellen soll, den dieses Fahrzeug nicht gefahren ist. Ich habe es auch schon öfters erlebt, daß Leute mir sagten, sie wären nicht so schnell gewesen. Eine nochmalige Überprüfung, bei der sie abermals durch das Lasergerät gemessen wurden und ein Abgleich mit der Tachoanzeige und dem Wert auf dem Lasergerät stattfand, verschaffte aber schnell dergestalt Klarheit, daß sie sich geirrt hatten. Sie waren so schnell, waren scheinbar nur etwas unaufmerksam und haben es nicht bemerkt.

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Beim Vorwurf des "Telefonierens am Steuer" gibt es z.B. kein konkretes Messergebnis.

In diesern Fällen wird der oben genannte Grundsatz aber ja auch stets bemüht.

Stimmt. Und auch ich muß für mich einräumen, daß ich mich schon geirrt habe. Nur: wenn ich mir nicht 200%ig sicher bin, lasse ich den VT fahren. Und so agieren meine Kollegen hier auch. Denn später bei Gericht reicht es nicht aus, nur mal lapidar auszusagen, der VT hätte telefoniert. Da werden Fragen über Fragen gestellt, um ein Gesamtbild zu bekommen, wonach der Richter entweder zu der Überzeugung gelangt, daß der VT telefoniert hat oder aber eben die Zweifel überwiegen.

 

Was unterscheidet also den hier vorliegenden Fall, bei dem du mit "behauptet wird oftmals viel. Ob es so war, was sich da genau zugetragen hat, wird ja nun sicherlich noch geklärt." abtust mit der Anzeige wegen Telefonierens am Steuer?

Das liegt doch auf der Hand. Ich würde sagen, daß der gute Mann ein berechtigtes Interesse daran hat, die Geschichte etwas aufzubauschen, die Polizei in ein schlechtes und sich selbst damit in ein günstigeres Licht zu rücken. Wie das entsprechend beim Telefonieren gehen soll, welchen Sinn das ergeben sollte, wirst Du mir bestimmt noch ausführlich erklären.

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Ich würde sagen, daß der gute Mann ein berechtigtes Interesse daran hat, die Geschichte etwas aufzubauschen, die Polizei in ein schlechtes und sich selbst damit in ein günstigeres Licht zu rücken.
Welches berechtigte Interesse hat er Deiner Meinung nach an dem von Dir unterstellten Verhalten?
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Ich würde sagen, daß der gute Mann ein berechtigtes Interesse daran hat, die Geschichte etwas aufzubauschen, die Polizei in ein schlechtes und sich selbst damit in ein günstigeres Licht zu rücken.
Welches berechtigte Interesse hat er Deiner Meinung nach an dem von Dir unterstellten Verhalten?

Das habe ich bereits geschrieben (siehe fett markierte Passage). Wenn Du jetzt nach dem "Warum" fragst, werde ich Dir darauf leider keine Antwort geben können. Ich habe mit dem Herrn nicht gesprochen. Es ist meine Meinung, mein Gefühl. Es kann natürlich auch anders sein.

 

Im übrigen sollte Deine Frage eher lauten "... könnte er haben", denn ich habe auch nicht "er hat / ich bin überzeugt davon, daß" geschrieben, sondern "ich würde sagen".

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Wenn Du jetzt nach dem "Warum" fragst, werde ich Dir darauf leider keine Antwort geben können. Ich habe mit dem Herrn nicht gesprochen. Es ist meine Meinung, mein Gefühl. Es kann natürlich auch anders sein.
Reichlich dünn, aber Dein letzter Satz rettet es wenigstens ein wenig.

 

Im übrigen sollte Deine Frage eher lauten "... könnte er haben", denn ich habe auch nicht "er hat / ich bin überzeugt davon, daß" geschrieben, sondern "ich würde sagen".
Da hast Du natürlich recht.
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Hallo, HarryB,

 

Hier stellt sich mir ohnehin die Frage, warum ueberhaupt kontrolliert wird.

solltest Du Dir die Frage stellen, warum der Verfasser des Blog kontrolliert wurde: Keine Ahnung, aber nach der Beschreibung könnte es eine verdachtsunabhängige Kontrolle gewesen sein.

 

Solltest Du allerdings wissen wollen, warum Handys kontrolliert werden: Weil so viele gestohlene Handys im Umlauf sind und man diese wieder bekommen will, weil man die Täter und die Hehler haben will und weil man es potenziellen Kunden verleiden will, gestohlene Handys zu kaufen.

 

Muss ich jetzt immer damit rechnen, dass mich ein Polizist aufhaelt und anfaengt, mein Mobiltelefon zu ueberpruefen?

Überprüfen: Eigentlich nicht.

 

So, wie in dem Blog beschrieben (Daten des Handy auslesen usw.), dürfte eine Überprüfung jedenfalls nicht aussehen.

 

Eine Überprüfung, ob das Handy unverwechselbare Merkmale hat (Kratzer o. ä.) wäre dagegen schon mal möglich und eine IMEI - Überprüfung ist nichts ungewöhnliches.

 

Des weiteren waere es schon wuenschenswert, dass der Polizist in diesem Falle vor meinen Augen die IMEI ausliest, mir das Mobiltelefon wieder in die Hand drueckt und dann zur Ueberpruefung per Funk schreitet. So kommt er nicht in Versuchung, dort zu schauen, wo er nicht zu schauen hat und der Betroffene ist auch diesbezueglich beruhigt......

Volle Zustimmung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die einzigen Kontrollen, die mich als Bürger betreffen, erlebe ich als Verkehrskontrolle..

 

Soll das heissen, es gibt keine anderen?

 

Das meine ich, schreiben ohne zu reflektieren!

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Die einzigen Kontrollen, die mich als Bürger betreffen, erlebe ich als Verkehrskontrolle..

 

Soll das heissen, es gibt keine anderen?

 

Das meine ich, schreiben ohne zu reflektieren!

 

? Was möchtest du?

 

Was mich betrifft, erlebe ich persönlich als Bürger, nur eine Polizeikontrolle als Verkehrskontrolle. Ich bin noch niemals in der Stadt, am Bahnhof oder so kontrolliert worden.

 

Was soll ich da reflektieren?

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Solltest Du allerdings wissen wollen, warum Handys kontrolliert werden: Weil so viele gestohlene Handys im Umlauf sind und man diese wieder bekommen will, weil man die Täter und die Hehler haben will und weil man es potenziellen Kunden verleiden will, gestohlene Handys zu kaufen.

 

Schon klar, aber ich finde solche eine verdachtsunabhaengige Kontrolle schon eigenartig. Jeder hat heutzutage solch ein Geraet dabei, insofern muesste also auch ein jeder eine solche Kontrolle erdulden. Ich jedenfalls faende es schon etweas eigenartig, wenn der Wachtmeister mir ploetzlich sagt, dass er mal schauen moechte, ob mein Mobiltelefon auf der Fahndungsliste steht. Es sei denn, er sieht mich dabei, wie ich das Ding an der Ecke stehend feil biete, dann haette ich durchaus Verstaendnis fuer die Kontrolle.....

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@HarryB

 

hier stimme ich dir zu.

 

Ich habe da jedoch keine Sorgen.

Ich kann mir nicht vorstellen warum ein Polizist mein Handy kontrollieren sollte.

 

Wie gesagt, wenn die Polizei mich (als Bürger) kontrolliert, dann ist das eine Verkehrskontrolle. Dort wird mir nicht mal das Pusten angeboten. Einen Blick in den Kofferraum wird nicht erfragt.

 

 

 

Ja - Nachteule hat Recht. Es werden viele Handys gestohlen und es werden von der Polizei viele IMEIS / Handys überprüft.

(man könnte nun ergänzen; es werden teure Handys bei Menschen überprüft, die in ein bestimmtes Profil passen und somit Adressat einer Polizeikontrolle werden)

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Für die Kontrolle der IMEI gilt das gleiche wie für die «Durchsuchung» des Mobiltelefons auf Warnprogramme:

 

1. Der Betroffene ist zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet.

2. Das Gerät muss nicht eingeschalten/entsperrt ausgehändigt werden.

 

Die Kontrolle der IMEI erfordert, wie auch die «Durchsuchung» auf Warnprogramme, einen Anfangsverdacht. Im Rahmen einer anlasslosen Kontrolle ist die Überprüfung der IMEI nicht zulässig.

 

(Der versehentlich in einem anderen Thema geschriebene, identische Beitrag kann gelöscht werden.)

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@NetGhost

 

Es ist wie immer nicht so einfach für die Bürger Polizeirecht zu durchblicken.

Dein Beitrag mag den Kern treffen, ist aber nicht ganz treffend.

 

 

Aushändigen muss man schon.

Anschalten / Entsperren muss man nicht (in einigen Fällen kann sich das Mitwirken jedoch als Vorteilhaft erweisen).

Für jede Polizeikontrolle muss es eine Rechtsgrundlage geben; für die 'anlasslosen Kontrollen' auch. Außer bei anlasslosen Verkehrskontrollen sollten die Rechtsgrundlagen neben der Kontrolle der Person auch die Kontrolle der mitgeführten Sachen erlauben und somit auch die Überprüfung der IMEI.

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Es ist wie immer nicht so einfach für die Bürger Polizeirecht zu durchblicken.

 

Spar' dir doch bitte in Zukunft diese besserwisserischen Kommentare. Du selbst durchblickst die Rechtsgrundlagen deiner (angeblichen) Arbeit nicht einmal annähernd.

 

Aushändigen muss man schon.

 

Nein. Der Betroffene hat keinerlei Mitwirkungspflicht. Das schliesst such das Aushändigen ein. Besteht eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Massnahme, dann muss der Beamte selbst sehen, wie er an das gewünschte Gerät kommt.

 

Anschalten / Entsperren muss man nicht (in einigen Fällen kann sich das Mitwirken jedoch als Vorteilhaft erweisen).

 

Mitwirkung an Massnahmen gegen die eigene Person hat Rechts(mittel)verlust zur Folge!

 

...Rechtsgrundlagen neben der Kontrolle der Person auch die Kontrolle der mitgeführten Sachen erlauben und somit auch die Überprüfung der IMEI.

 

Das war mal wieder ein «epic fail»! Die Kontrolle der mitgeführten Sachen und die Überprüfung der IMEI greifen in Grundrechte der Betroffenen ein und erfordern eine selbstständige Rechtsgrundlage. Die ist ohne einen konkreten Anfangsverdacht, konkrete Gefahr im Verzug oder eine richterliche Anordnung nicht gegeben!

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Also NetGhost,

 

die 'anlasslose Kontrolle" greift in die Grundrechte des Menschen ein. So dass für die Kontrolle eine Rechtsgrundlage bestehen muss.

Schaut man in die Voraussetzungen und in die Rechtsgrundlage wird man feststellen, dass neben der Rechtsgrundlage eine weitere Rechtsgrundlage besteht, die neben der Kontrolle der Person auch die Kontrolle der mitgeführten Sachen erlaubt.

 

Es gibt Rechtsgrundlagen, die eine bestimmte Voraussetzung haben (konkrete Gefahr, Straftat) und es gibt Rechtsgrundlagen, die ohne konkrete Gefahr Kontrollen erlauben.

 

Wie du richtig erkannt hast, benötigt die Polizei für die IMEI-prüfung eine Rechtsgrundlage. Und wie ich schrieb gibt es die - zumindest für anlasslose Kontrollen, wenn die Personenkontrollen erlaubt sind.

 

Nebenbei sei noch erwähnt, dass ansatzlose Kontrollen nicht ganzlich frei sind. An gefährdeten Orten z.b. kann die Kontrolle ohne konkreten Gefahrenverdacht zwar laut Gesetzestext jede Person betreffen, tatsächlich jedoch muss ein Bezug zu dem gef. Ort begründet sein.

 

Dass das Gerät ausgehändigt werden muss, ergibt sich als notwendiger Begleiteingriff aus der Befugnisnorm selber und kann auch mit Zwang durchgesetzt werden. Die Aushändigung stellt keine Handlung dar, die zu Selbsbelastung gerechnet wird, so dass der Rechtsgrundsatz, dass niemand sich selber Belasten muss, nicht zu Anwendung kommt.

 

Was das Entsperren betrifft hast du Recht.

Jedoch kann es sinnvoll sein, wenn man manchmal mitwirkt (wie es auch sinnvoll sein kann, wenn man eine Aussage bei der Polizei macht).

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Deine Texte hinterlassen erneut den Eindruck, aus irgendwelchen Textbausteinen bzw. Skripten zusammengesucht und zusammenhanglos abgeschrieben zu sein, Rechtsnormen werden nicht benannt. Eine eigenständige Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt nicht. Damit beweist Du, daß diese Feststellung

Du selbst durchblickst die Rechtsgrundlagen deiner (angeblichen) Arbeit nicht einmal annähernd.
zutrifft.
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@Biber

 

Ich mache mir nicht die Mühe und kopiere Texte aus Skripten oder schreibe die ab.

 

 

 

 

 

(und wenn ich etwas aus Skripten nähme, würde ich dei Quelle bennen)

 

 

 

 

Aber Danke. Jedesmal, wenn du meine Texte als aus einem Skript entnommen betitelst finde ich das nett von dir.

 

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Hallo, HarryB,

 

Ich jedenfalls faende es schon etweas eigenartig, wenn der Wachtmeister mir ploetzlich sagt, dass er mal schauen moechte, ob mein Mobiltelefon auf der Fahndungsliste steht.

es wird vermutlich recht selten vorkommen, dass man jemanden einfach nur deshalb kontrolliert, um sein Handy abzufragen, da hast Du Recht.

 

Je nach Anlass der Kontrolle kommt es aber nicht selten vor, dass man sich das Handy, bzw. dessen IMEI zeigen lässt und diese überprüft.

 

Hallo, Blaulicht,

 

(man könnte nun ergänzen; es werden teure Handys bei Menschen überprüft, die in ein bestimmtes Profil passen und somit Adressat einer Polizeikontrolle werden)

stimmt: Wenn man Kontrollen nach Vorurteilen durchführt, kann so etwas schon mal passieren.

 

Jemand, der sich dann aber mal die Mühe macht, auch mal Menschen zu kontrollieren, die nicht in dieses Klischee passen, wird sich möglicherweise wundern, dass er bei diesen auch Dreck am Stecken findet.

 

Hallo, NetGhost,

 

Die Kontrolle der IMEI erfordert, wie auch die «Durchsuchung» auf Warnprogramme, einen Anfangsverdacht. Im Rahmen einer anlasslosen Kontrolle ist die Überprüfung der IMEI nicht zulässig.

in BW würden m. E. z. B. die §§ 26, 29, 30 PolGBW ausreichen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

Danke. Wiedermal, aus dem Nichts holst du zu einem Niernschlag aus, denke nicht, dass dir das immer durchgeht!

 

 

Ich führe keine Kontrolle auf Grund von Vorurteilen durch und das macht auch kein anderer Polizist, den ich kenne.

Von meinem Beitrag auf diesen Schluss zu kommen könnte beudeuten, dass du von deiner eigenen Unzureichendheit ablenken willst?

 

Wie sich ein Profil ableitet nachdem kontrolliert wird werde ich hier nicht weiter thematisieren - das gehört nicht in die Öffentlichkeit.

Was aber für eine Kontrolle wichtig ist, ist das sie erlaubt ist. Was dann auch beduetet, dass man eben nicht jeden kontrollieren kann / darf.

Für einen gefährdeten Ort, der als Drogenkreis bekannt ist bedeutet das, dass man anlasslos eben nicht Oma Müller kontrollieren darf, die vom Bus zum Arzt über diesen Platz geht; auch wenn es sein kann, dass Oma Müller "Dreck am Stecken" hat. Endweder bleibt dieser dann unentdeckt oder es muss eine konkrete Situation Maßnahmen erlauben.

 

(aber eigentlich solltest DU das doch wissen?!)

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@Nachteule

 

Danke. Wiedermal, aus dem Nichts holst du zu einem Niernschlag aus, denke nicht, dass dir das immer durchgeht!

 

Ich führe keine Kontrolle auf Grund von Vorurteilen durch und das macht auch kein anderer Polizist, den ich kenne.

Von meinem Beitrag auf diesen Schluss zu kommen, könnte beudeuten, dass du von deiner eigenen Unzureichendheit ablenken willst? [....]

 

 

@Blaulicht: Der Stil dieses Beitrags von Dir ist genau das, was ich vor Kurzem als "impertinent und selbstgefällig" bezeichnet habe, erinnerst Du Dich?

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@Blaulicht

Die einzigen verdachtslosen Kontrollen, in die ich geraten kann und die fürchte, sind die des Zolls, wenn ich aus dem Urlaub komme.

Ich fürchte die nicht wegen Schmuggelgut, sondern mir ist es einfach unangenehm, wenn der Zollbeamte in meiner Schmutzwäsche wühlen muss.

 

Der Zollbeamte muss das keineswegs, nach den Vorschriften hat der Beteiligte die entsprechende "dienliche Hilfe" zu leisten. Während meiner Zeit habe ich niemals die Koffer durchwühlt, sondern mir schön vom Beteiligten alles zeigen lassen.

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