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Befugnisse Der Polizei


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Da in machen Ländern sogen Blitzer-Pois verboten sind, aber immer mehr Smartphones Apps haben die genauso gut warnen (Blitzer.de), würde es mich interressieren wie die rechtliche Lage bei Verdacht der Benützung von Radar-Pois durch die Polizei ist. Muss ich mein Smartphone dem Polizisten (entsperrt) aushändigen, damit er die darauf vorhandenen Apps kontrollieren kann? Ein Handy enthält auch sehr persönliche Daten die die Polzei nichts angehen.

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Hallo, Blaulicht,   sorry, meine Geduld ist jetzt langsam zu Ende.   Du stellst immer wieder irgendwelche Behauptungen auf, um dann, wenn man Dir belegt, dass diese falsch sind, zurückzurudern und zu

Hallo, QTreiberin, hallo, Yamaha,   als Polizeibeamter kann ich manche Anordnungen von Kollegen sicher besser einschätzen als Außenstehende und deshalb auch eher erkennen, ob sie berechtigt sind oder

Es bleibt also fest zu stellen: Du hast den Inhalt des Beitrages intellektuell nicht verstanden........

Muss ich mein Smartphone dem Polizisten (entsperrt) aushändigen ?

Ganz klar nein. Du bist zu keiner Mitwirkung verpflichtet, der PVB kann und wird das Gerät beschlagnahmen, obwohl hier eigentlich Richtervorbehalt gilt, wenn er sich seiner Sache sicher ist. Dagegen solltest du dich dann aber besser nicht körperlich wehren, das könnte einen Straftatbestand darstellen. Der Beschlagnahmung musst du dann innerhalb von 3 Tagen widersprechen. Kosten entstehen durch die Beschlagnahmung erst mal nicht. Sollte sich die Maßnahme im Nachhinein als rechtmäßig erweisen und "böse" Apps gefunden werden dürften die Sachverständigenkosten für Entsperrung usw. zum Bußgeld hinzukommen. In Polizeigesetzen wird die Beschlagnahmung unter bestimmten Voraussetzungen auch als "Sicherstellung" bezeichnet, welche dann nicht dem Richtervorbehalt unterliegt, hier musst du die richterliche Überprüfung der Maßnahme beantragen.
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Muss ich mein Smartphone dem Polizisten (entsperrt) aushändigen, damit er die darauf vorhandenen Apps kontrollieren kann?

 

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das Gerät muss nur dann (gesperrt, besser aber ausgeschalten) herausgegeben werden, wenn es formell beschlagnahmt wurde. Die Beschlagnahme muss quittiert werden und ist mit Rechtsmittel anfechtbar. Das Beschlagnahmeprotokoll nicht unterschreiben, sondern darauf handschriftlich und gut lesbar vermerken "Der Beschlagnahme wird widersprochen!".

 

Niemand kann zur Herausgabe von Passwörtern, PIN Codes, Zugangsschlüsseln etc. verpflichtet werden, denn niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten oder an Ermittlungen gegen die eigene Person mitzuwirken. Dieser Grundsatz ist ein grundrechtsgleiches Recht mit Verfassungsrang.

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Die Situation, wo die Polizei dein Handy nach Blitzerapps durchsuchen kann, ist schwierig vorstellbar, mag es aber geben.

 

 

Teilweise wurde oben die Situationen beschrieben. Teilweise wurde da auch wieder mit Halbwissen geprahlt.

 

Warum muss man innerhalb von drei Tagen widersprechen? Was passiert, wenn man nach fünf Tagen widerspricht?

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Hier wurde vermutlich auf den §98 Abs. 2 StPO referenziert und etwas verwechselt. Der Beamte soll in einigen Fällen innerhalb von drei Tagen etwas tun, der Betroffene kann jederzeit (vereinfacht ausgedrückt).

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Die Situation, wo die Polizei dein Handy nach Blitzerapps durchsuchen kann, ist schwierig vorstellbar, mag es aber geben.

 

Bitte schildere doch mal eine solche - rechtlich wasserdichte - Situation.

Willst du jetzt bestreiten, dass es die gäbe?

 

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Die Situation, wo die Polizei dein Handy nach Blitzerapps durchsuchen kann, ist schwierig vorstellbar, mag es aber geben.

 

Bitte schildere doch mal eine solche - rechtlich wasserdichte - Situation.

Willst du jetzt bestreiten, dass es die gäbe?

 

Bis du den Beweis antrittst: Ja!

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Die Situation, wo die Polizei dein Handy nach Blitzerapps durchsuchen kann, ist schwierig vorstellbar, mag es aber geben.

 

Bitte schildere doch mal eine solche - rechtlich wasserdichte - Situation.

Willst du jetzt bestreiten, dass es die gäbe?

 

Bis du den Beweis antrittst: Ja!

 

Im grunde genommen reicht ein begründeter Anfangsverdacht für die Durchsicht bzw Beschlagnahme (und vielleicht sogar Einziehung).

 

 

Bitte schildere doch mal eine solche - rechtlich wasserdichte - Situation.
Überfordere ihn bitte nicht...

Kommt jetzt außer Gestänkere nichts sachliches mehr von dir?

 

Meine Fresse nochmal.

 

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Beschreibe doch bitte in je 10-15 Sätzen drei hypothetische Situationen, die einen Anfangsverdacht begründen, der jeweils Durchsicht, Beschlagnahme und Einziehung eines Smartphones mit Blitzwarnerapplikation rechtfertigt.

 

Nö.

 

Ich gebe doch jetzt keine Hinweise, wie man sich besser anstellt, dass der Anfangsverdacht nicht entsteht.

 

Die Rechtslage ist oben erklärt.

 

 

 

 

Wer sich zu dumm anstellt, zahlt Bußgeld und verliert sein Smartphone.

 

 

 

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Der Anfangsverdacht ist keine Geheimwissenschaft. Jeder kann in der Bibliothek seiner Wahl Bücher zum Thema Kriminalistik lesen. Du würdest also ohnehin nichts «preisgeben», was nicht ohnehin bekannt ist. Nun leg mal los und ich sage dir anschliessend, warum derjenige sein Smartphone trotzdem nicht verliert.

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Kommt jetzt außer Gestänkere nichts sachliches mehr von dir?

 

Meine Fresse nochmal.

Ich begebe mich einfach auf Dein Niveau.... Ist zwar schwer, aber langsam hab ich Übung darin.

 

Beschreibe doch bitte in je 10-15 Sätzen drei hypothetische Situationen, die einen Anfangsverdacht begründen, der jeweils Durchsicht, Beschlagnahme und Einziehung eines Smartphones mit Blitzwarnerapplikation rechtfertigt.

Nö.

War zu erwarten...
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Guest Kleiner Schelm

Im grunde genommen reicht ein begründeter Anfangsverdacht für die Durchsicht bzw Beschlagnahme (und vielleicht sogar Einziehung).

 

Sag mal, Blaulicht, ist das neuerdings "das" Totschlagargument der :cop01: ?

 

Langsam aber sicher überkommt mich die - hoffentlich unberechtigte - Vermutung, dass sich gegen immer mehr Staatsdiener im Polizeidienst der Anfangsverdacht des Ottonormalbürgers erhärtet, dass nicht wenige :cop01: ihren vom Gesetzgeber übertragenen Auftrag nicht verstanden haben.

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?

Ich verstehe nicht was du möchtest?

 

Zur repressiven Durchsicht des Handys benötigt der Schutzmann einen Anfangsverdacht einer rechtswidrigen Tat.

 

Für andere repressive Maßnahmen benötigt der Schutzmann ebenfalls einen Tatverdacht und dann natürlich einen Beschuldigten.

 

 

 

 

Wir treffen sehr oft Bürger, die Beschuldigte eines Strafverfahrens sind und gegen die ein Anfangsverdacht besteht oder von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht.

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Guest Kleiner Schelm

?

Ich verstehe nicht was du möchtest?

 

Ist das wirklich so schwer zu verstehen? :think:

 

Zur repressiven Durchsicht des Handys benötigt der Schutzmann einen Anfangsverdacht einer rechtswidrigen Tat.

 

Und da war es auch schon wieder, das bei den :cop01: allseits so beliebte Pseudo-Argument: Anfangsverdacht.

 

Jetzt mal unter uns Klosterschülern gesprochen: Wie aufwändig ist es denn für einen :cop01: , sich einen Anfangsverdacht aus den Fingern zu saugen bzw. geschickt zu konstruieren? Natürlich würde das im wahren Leben niemals geschehen, nicht wahr?

 

Wir treffen sehr oft Bürger, die Beschuldigte eines Strafverfahrens sind und gegen die ein Anfangsverdacht besteht oder von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht.

 

Gegen Beschuldigte in einem Strafverfahren besteht kein Anfangsverdacht (mehr), da bereits ein Verfahren eröffnet worden ist.

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Wir treffen sehr oft Bürger, die Beschuldigte eines Strafverfahrens sind und gegen die ein Anfangsverdacht besteht oder von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht.

 

Es gibt Bürger, von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht? :schreck:

 

Tststs, Sachen gibts :whistling:

 

 

Falsche Polizisten etwa? :schreck:

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wir saugen uns nichts aus den Fingern!
In dieser Deutlichkeit eine absolute Urban legend...

 

Richtig wäre: Der größte Teil aller "normalen" Polizisten (Dich zähle ich übrigens nicht zu dieser Gruppe) saugt sich nichts aus den Fingern!!

 

[mod]

Ich möchte doch Bitten diese persönliche Unterstellung in Zukunft zu unterlassen.

 

Danke

 

gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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Guest Kleiner Schelm

?

Ich glaube, dir ist nicht zu helfen.

 

wir saugen uns nichts aus den Fingern!

Zumal wir dann neben einem Dienstvergehen auch eine Straftat begehen - aber Stammtischphrasen sind so einfach...

 

Du darfst glauben, was immer du möchtest. Schließlich leben wir (noch) in einem (halbwegs) freien Land.

 

Ich für meinen Teil finde es jedoch faszinierend, wie dünnhäutig hier im Forum reagiert wird, wenn einfach mal etwas angesprochen wird, was nicht sein kann oder darf, weil dadurch das Weltbild gewisser Gruppen hinterfragt wird.

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wir saugen uns nichts aus den Fingern!
In dieser Deutlichkeit eine absolute Urban legend...

 

Richtig wäre: Der größte Teil aller "normalen" Polizisten (Dich zähle ich übrigens nicht zu dieser Gruppe) saugt sich nichts aus den Fingern!!

 

ah, du zählst mich zu denen, die sich was aus den Fingern saugen? Kennst du mich? Willst du stänkern?

Denk doch was du willst!

 

 

 

 

Wir treffen sehr oft Bürger, die Beschuldigte eines Strafverfahrens sind und gegen die ein Anfangsverdacht besteht oder von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht.

 

Es gibt Bürger, von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht?

Ja, diese Bürger gibt es.

Und da kannst du froh sein, dass die Polizei diese Gefahren abwehrt!

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Guest PedroK

Willst du stänkern? Denk doch was du willst!

Stay cool. Was hast Du denn dagegen, dass jemand Dich nicht zur Gruppe der "normalen" Polizisten zählt? Ist doch erst mal nichts Schlimmes.
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Richtig wäre: Der größte Teil aller "normalen" Polizisten (Dich zähle ich übrigens nicht zu dieser Gruppe) saugt sich nichts aus den Fingern!!

ah, du zählst mich zu denen, die sich was aus den Fingern saugen? Kennst du mich? Willst du stänkern?

Denk doch was du willst!

Lesen bildet... oder der getroffene Hund bellt.... :whistling:

 

Stay cool. Was hast Du denn dagegen' date=' dass jemand Dich nicht zur Gruppe der "normalen" Polizisten zählt? Ist doch erst mal nichts Schlimmes. [/quote']Das permanent schlechte Gewissen ob seines Tuns (zumindest hier) trieb ihn dazu gleich zu denken, dass ich ihm unterstelle sich etwas aus den Fingern zu saugen.... ;)
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Guest PedroK

Kinners, nu kloppt Euch doch nicht.

 

Der größte Teil aller "normalen" Polizisten (Dich zähle ich übrigens nicht zu dieser Gruppe) saugt sich nichts aus den Fingern!!

 

... war doch in jeglicher Hinsicht ein ausgesprochen "Polizei-freundlicher" Beitrag.

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Guest Kleiner Schelm

@Blaulicht: Willst du hier und jetzt allen Ernstes behaupten, dass es in den Reihen der Polizei keine "Schwarzen Schafe" gibt?

 

Es geht darum, dass man Einzelfälle nicht zur Regel erheben soll!

 

Einzelfälle?

 

Hier findest du ein paar viele "Einzelfälle": http://www.amnestypolizei.de/aktuell/node/121

 

Zu beachten wäre, dass es sicherlich noch eine entsprechende Dunkelziffer gibt.

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Hier findest du ein paar viele "Einzelfälle": http://www.amnestypo...ktuell/node/121

Naja, rechne Dir aus, wieviele Polbeamte es insgesamt in D gibt und dann rechne die Prozent (oder Promille)zahl derer aus die sich daneben benehmen...

 

... war doch in jeglicher Hinsicht ein ausgesprochen "Polizei-freundlicher" Beitrag.

Eben...
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Guest Kleiner Schelm

Zitat:

 

"Im Juni wurden die Zahlen für 2009 veröffentlicht. Demnach wurden 2.955 Ermittlungen eingeleitet, u.a. wegen Tötungsdelikten, Gewaltanwendung und Amtsmissbrauch."

 

Bei knapp 3.000 Vorfällen im Jahr 2009 kann schwerlich von Einzelfällen gesprochen werden. Selbst wenn sich diese Anzahl rein rechnerisch im Promillebereich bewegen sollte, kann das keine Rechtfertigung sein.

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Entscheidend aber ist doch wohl eher die Zahl, in wie vielen Fällen es auch zu einer Verurteilung kam. Die Zahl von 2955 eingeleiteten Ermittlungen besagt zunächst einmal nur sehr wenig.

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Entscheidend aber ist doch wohl eher die Zahl, in wie vielen Fällen es auch zu einer Verurteilung kam. Die Zahl von 2955 eingeleiteten Ermittlungen besagt zunächst einmal nur sehr wenig.

aber, das wurde doch im Bericht deutlich gemacht, dass es auf Grund fehlender Kennzeichnung (ID's) und keiner unabhaengigen Ermittler etc. Zu diesen schlechten Voraussetzungen kommt. Stell Dir vor, jeder Autofahrer wuerde vermummt durch die Blitzanlagen fahren und dann vermummt zur Verhandlung erscheinen... Wie viel Prozent Verurteilungen haetten wir?
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Demnach wurden 2.955 Ermittlungen eingeleitet,(...)rein rechnerisch im Promillebereich
Wie @bluey schon schrieb, das sind die Ermittlungen aufgrund eines Anfangsverdachtes (@Blaulichts Lieblingswort), das hat aber noch nicht mit tatsächlichen Vergehen zu tun.

 

Als Beispiel, bevor ich zur Polizei kam habe ich in einer Dienststelle mit viel Bürgerkontakt gearbeitet, wo einige Bürger mit meinen Entscheidungen nicht zufrieden waren... bis hin, dass sie mich angezeigt haben (zu jedem Widerspruch kam sowieso obligatorisch eine DAB).

All das hatte "Ermittlungen" zur Folge, die alle (!) damit endeten, dass mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen war, da ich mich nur an geltendes Recht gehalten habe.

Dieses würde in einer solchen Statistik aber auftauchen.

 

Und jetzt stell ich mir vor, dass 2010 in Deutschland 243.625 (Quelle) Polizisten beschäftigt waren und bei knapp 3.000 "Ermittlungen" eingeleitet wurden. Das halte ich es immer noch für eine sehr geringe Zahl.

 

Wobei auch nur ein rechtswidriger Übergriff eines Polizisten einer zuviel ist!

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Wir treffen sehr oft Bürger, die Beschuldigte eines Strafverfahrens sind und gegen die ein Anfangsverdacht besteht oder von denen eine polizeiliche Gefahr ausgeht.

 

Die Bedeutung des Satzes, insbesondere des zweiten Teils verstehe ich nicht so recht (und bin damit nicht allein, wie mir scheint).....

 

?

Ich glaube, dir ist nicht zu helfen.

 

Hhhhmmmmm..... :think:

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Hallo, Metropolis,

 

eine Rechtsgrundlage, dass man das Handy entsperrt aushändigen oder den Code angeben muss, gibt es m. W. nicht.

 

Bislang hat es scheinbar sowieso noch keinen Fall gegeben, in dem ein Polizeibeamter ein Navi oder ein Handy auf Blitzersoftware überprüft hat (außer natürlich in seinem persönlichen Umfeld :abwarten: ), denn so etwas wäre ganz bestimmt durch die Presse veröffentlicht worden.

 

Die Diskussion um diese Blitzersoftware ist im Grunde genommen überflüssig, denn so mancher Radiosender bringt diese Informationen ja auch.

 

Hallo, NetGhost,

 

Das Beschlagnahmeprotokoll nicht unterschreiben, sondern darauf handschriftlich und gut lesbar vermerken "Der Beschlagnahme wird widersprochen!".

keine Ahnung, wie die Protokolle in anderen Bundesländern aussehen, aber in BW wird angekreuzt, bzw. unterstrichen, ob ein Gegenstand sichergestellt oder beschlagnahmt wird.

 

Wird der Gegenstand beschlagnahmt (§ 33 PolG BW), ist der Widerspruch in dieser Maßnahme automatisch enthalten, denn sonst hätte man diesen sichergestellt.

 

Was soll es bringen, wenn man das Protokoll nicht unterschreibt?

 

Hallo, @alle,

 

ist es möglich, mal etwas sachlich und beim eigentlichen Thema zu bleiben und nicht den xten Thread über Rechte und Pflichten der Polizei und angebliche oder tatsächliche Unzulänglichkeiten bei dem ein oder anderen Polizeibeamten zu eröffnen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Richtig wäre: Der größte Teil aller "normalen" Polizisten (Dich zähle ich übrigens nicht zu dieser Gruppe) saugt sich nichts aus den Fingern!!

 

[mod]

Ich möchte doch Bitten diese persönliche Unterstellung in Zukunft zu unterlassen.

 

Danke

 

gast225

[/mod]

 

@Blaulicht geriert sich hier doch als außergewöhnlicher (= "nicht normaler") Polizist. Wie kommst Du auf "Unterstellung"?

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Wie aufwändig ist es denn für einen :cop01: , sich einen Anfangsverdacht aus den Fingern zu saugen bzw. geschickt zu konstruieren?
Ich weiß, die Frage ist rhetorisch, aber trotzdem: natürlich ist das relativ einfach. Wer will denn auch überprüfen, ob der Anfangsverdacht konstruiert ist oder nicht? Die Mühe einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann man sich ersparen, solange es keine unabhängigen Ermittlungen gibt. Und wegen so etwas klagen? Wohl kaum! Außerdem hilft dem Polizisten im Zweifel die Reaktion des Betroffenen, die man ihm dann (auch noch) vorwerfen kann, über mögliche Probleme hinweg.

QTreiberin hat es ja schon sehr schön und auch für den Einzelfall absolut zutreffend formuliert, aber da die Modkommentare immer in so schreienden Farben sind, formuliere ich es für mich neutraler: ich habe keinen Zweifel daran, daß die Masse der Polizisten sowas gar nicht nötig hat. Das Problem ist eben, daß die Möglichkeit besteht, eine Kontrolle faktisch weder stattfindet noch möglich ist und der betroffene Bürger dementsprechend schlechte Karten hat.

 

Gegen Beschuldigte in einem Strafverfahren besteht kein Anfangsverdacht (mehr), da bereits ein Verfahren eröffnet worden ist.
Nun überforder' ihn mal nicht. Sowas wird wahrscheinlich erst in einem höheren Semester der Polizeihochschule gelehrt.

 

wir saugen uns nichts aus den Fingern!
Als wenn Du das beurteilen könntest.

 

Zumal wir dann neben einem Dienstvergehen auch eine Straftat begehen
Ja und? Genau das passiert, das weißt Du doch. Du wirst wohl kaum eine Straftat finden, die nicht auch schon von einem Polizisten begangen wurde.

 

@Blaulicht geriert sich hier doch als außergewöhnlicher (= "nicht normaler") Polizist.
Nachdem ich nachgeguckt habe, was gerieren heißt, stimme ich Dir zu. Ich hoffe allerdings, daß er sich nicht nur so geriert, sondern daß das Verhalten, was er hier im Forum an den Tag legt, für einen Polizisten mit Bürgerkontakt im wirklichen Leben tatsächlich die absolute Ausnahme ist. Eigentlich hoffe ich das nicht, sondern bin davon überzeugt.
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Guest PedroK

... sondern bin davon überzeugt.

 

Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. (1. Korinther 13)

 

... und die Hoffnung die zäheste :D.

 

Gruß, Pedro.

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Entscheidend aber ist doch wohl eher die Zahl, in wie vielen Fällen es auch zu einer Verurteilung kam. Die Zahl von 2955 eingeleiteten Ermittlungen besagt zunächst einmal nur sehr wenig.

Genausowenig wie das bei Ermittlungsverfahren seitens der Obrigkeit gegenüber Untergebenen der Fall ist. Wann immer ich Verlautbarungen von der Polizei höre ist von Verfahren die Rede und nicht von Verurteilungen. Allein wenn Raserschwerpunktwochenauswertungen präsentiert werden ist von Überschreitungen dergestalt die Rede, als würde das schon Rechtskraft besitzen. Zahlen sind eben ######n und jeder machts sie sich zu diensten wie er es will.
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eine Rechtsgrundlage, dass man das Handy entsperrt aushändigen oder den Code angeben muss, gibt es m. W. nicht.
Das würde ja auch bedingen, dass man den Code oder das Entsperrmuster auch kennen können müsste. Die Gedanken sind eben (noch) frei. Die Polente mag das Gerät nehmen dürfen, aber darüber hinaus besteht keine Mitwirkungspflicht.

 

Die Diskussion um diese Blitzersoftware ist im Grunde genommen überflüssig, denn so mancher Radiosender bringt diese Informationen ja auch.
Das ist bei unseren Forencops schon nicht unumstritten, also wird das so klar nicht sein. Goose z.B. meint, dass solche Geräte verboten sind, wenn sie eine entsprechende App beherbergen.

 

Was soll es bringen, wenn man das Protokoll nicht unterschreibt?
Nicht nur nicht unterschreiben, sondern widersprechen. Und wenn eine Beschlagnahme eine Sicherstellung gegen Widerspruch darstellt, dann widerspricht man eben der Beschlagnahme. Wenn einem ein Protokoll zur Ansicht und Unterschrift gereicht wird, hat man Gelegenheit, da zu ergänzen und sollte das auch tun, weil man nacher mindestens keinen Verfahrensvorteil hat.
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Knapp 3.000 Ermittlungsvrefahren

Knapp 300 Gerichtsverfahren

 

 

Was ist mit den 2.700?

Wie hoch ist die Dunkelziffer?

 

Ein Teil der 2.700 eingestellten Verfahren wird bestimmt berechtigt sein und tatsächlich eingestellt, weil ein Täter nicht zu ermitteln ist. So wie in zig anderen Strafverfahren (mit Tätern die nicht Polizisten sind) auch.

Das Polizisten nicht zuordenbar sind mag vorkommen. Ich denke aber, dass der überwiegende Teil von Beschwerden und Anzeigen zuordenbar ist.

Ein ein Teil der eingestellten Verfahren wird eingestellt, weil einfach nichts war. Bürger zeigen aus Rache, Unverständnis, Hass, Wut oder weil sie sich ungerecht behandelt fühlen und die Maßnahme geprüft haben wollen die Polizei an.

 

Erste wenn man die Zahlen richtig liest, kann man drüber reden.

3.000 Verfahren ungefiltert als Größe zu nehmen ist der Sache nicht gerecht.

 

 

 

Zu Blitzerapps:

Ich finde den Artikel leider nicht mehr, wir hatten das Thema jedoch schon mal (genauso wie die 3.000 Verfahren)

Es gab eine Anzahl an Verfahren wegen unerlaubten Blitzerapps (Handys / Navis) es kommt also vor, dass welche erwischt werden und dann ist das Handy/ Navi weg und wird durgeschaut.

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Ein Teil der 2.700 eingestellten Verfahren wird bestimmt berechtigt sein und tatsächlich eingestellt, weil ein Täter nicht zu ermitteln ist. So wie in zig anderen Strafverfahren (mit Tätern die nicht Polizisten sind) auch.

Das Polizisten nicht zuordenbar sind mag vorkommen. Ich denke aber, dass der überwiegende Teil von Beschwerden und Anzeigen zuordenbar ist.

Ein ein Teil der eingestellten Verfahren wird eingestellt, weil einfach nichts war. Bürger zeigen aus Rache, Unverständnis, Hass, Wut...

damit hast Du ja auch Recht, womit sich der Artikel aber beschaeftigt ist, dass es keine ID's und unabhaengigen Ermittler gibt. Diese sind aber Voraussetzung um 1. den korrekten Beamten zu identifizieren und 2. falls es zu einer Untersuchung kommt, das das Ergebnis auch ohne Faden Beigeschmack akzeptiert werden kann.

Ich Verweise noch mal auf mein obiges Beispiel: Alle Autofahrer fahren vermummt mit dem Kennzeichen "Buerger" durch Blitzanlagen und erscheinen spaeter vermummt zur Verhandlung. Sprich: 1.000.000 Geschwindigkeitsueberschreitungen, aber keine Verurteilung.

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Was soll es bringen, wenn man das Protokoll nicht unterschreibt?

 

Hallo Nachteule. Die Frage ist meiner Meinung nach falsch gestellt. Sie müsste lauten «Was soll es bringen, das Protokoll zu unterschreiben?». Es gibt keinerlei Verpflichtung überhaupt irgendetwas zu unterschreiben. Der juristische Laie befindet sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (der ja in der Regel eine Durchsuchung vorausgeht) in einer Ausnahme- und Stresssituation. Daher kommt das Risiko hinzu, dass der Betroffene möglicherweise nicht bemerkt, dass auf dem Protokoll (zugunsten der Diskussion: irrtümlich) der Satz enthalten oder bereits angekreuzt ist «Mit der Sicherstellung/Beschlagnahme einverstanden» (oder ähnlich). Unterschreibt der Betroffene dies, so hat es unmittelbaren Rechtsmittelverlust zur Folge. Die Sicherstellung/Beschlagnahme ist also selbst dann nicht mehr anfechtbar, wenn sich die zugrunde liegende Massnahme später als illegal herausstellt (was ja z. B. bei Hausdurchsuchungen häufig der Fall ist). Daher gilt: Nichts unterschreiben!

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@

Cabriojanni

 

 

Wir hatten das Thema schon sehr ausgiebig diskutiert.

 

- ID -

es ist sehr sehr sehr oft möglich den betreffenden Polizisten zu erforschen.

Wenn ein Streifenwagen eingesetzt ist ist es sehr einfach.

Bei Lagen mit mehreren kann es komplizierter werden.

Aber auch bei Demos/ Fußball ist der Polizist im Regelfall zuordenbar. Es sei denn, es ist eskaliert und die Polizei geht geschlossen gegen einen Menschenmenge vor, dann ist der Zwang weder einem Beamten noch einem Betroffenen zu zuordnen.

 

- Verfahren -

das Verfahren muss vom systematischen Aufbau durch die Polizei/LKA geführt werden. Dazu bietet sich jedoch eine Sonderabteilung an, die nicht an die Struktur der Polizei angebunden ist, sondern an das Parlament. Eine Abteilung Amtsdelikte.

Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt und dort wird (schon jetzt) die Ermittlungsarbeit kontrolliert.

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Was soll es bringen, wenn man das Protokoll nicht unterschreibt?

 

Hallo Nachteule. Die Frage ist meiner Meinung nach falsch gestellt. Sie müsste lauten «Was soll es bringen, das Protokoll zu unterschreiben?». Es gibt keinerlei Verpflichtung überhaupt irgendetwas zu unterschreiben. Der juristische Laie befindet sich zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (der ja in der Regel eine Durchsuchung vorausgeht) in einer Ausnahme- und Stresssituation. Daher kommt das Risiko hinzu, dass der Betroffene möglicherweise nicht bemerkt, dass auf dem Protokoll (zugunsten der Diskussion: irrtümlich) der Satz enthalten oder bereits angekreuzt ist «Mit der Sicherstellung/Beschlagnahme einverstanden» (oder ähnlich). Unterschreibt der Betroffene dies, so hat es unmittelbaren Rechtsmittelverlust zur Folge. Die Sicherstellung/Beschlagnahme ist also selbst dann nicht mehr anfechtbar, wenn sich die zugrunde liegende Massnahme später als illegal herausstellt (was ja z. B. bei Hausdurchsuchungen häufig der Fall ist). Daher gilt: Nichts unterschreiben!

 

Warum er unterschreiben soll?

Keine Ahnung. Da ist das Feld, dass er unterschreiben kann/soll. Also biete ich das an. Wenn er nicht will, dann nicht. Das interessiert mich genausoviel wie Tennis.

Und nein, das Feld einverstanden oder nicht wird er nicht übersehen oder ihm wird da nichts untergejubelt. Ich weiß genau was es da für Felder gibt und ich frage genau nach, was der Betroffene will und kreuze genau seinen Willen an. Ändert doch eh nichts. Ich sage: weg. Und das ist weg. Er kann sagen: ok oder seh ich nicht ein, Ändert nix. Weg ist weg.

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Warum er unterschreiben soll?

Keine Ahnung. Da ist das Feld, dass er unterschreiben kann/soll. Also biete ich das an. Wenn er nicht will, dann nicht. Das interessiert mich genausoviel wie Tennis.

Und nein, das Feld einverstanden oder nicht wird er nicht übersehen oder ihm wird da nichts untergejubelt. Ich weiß genau was es da für Felder gibt und ich frage genau nach, was der Betroffene will und kreuze genau seinen Willen an. Ändert doch eh nichts. Ich sage: weg. Und das ist weg. Er kann sagen: ok oder seh ich nicht ein, Ändert nix. Weg ist weg.

 

Deine Frage ist berechtigt. Warum sollte jemand etwas unterschreiben, von dem er ohnehin keinerlei Vorteil erlangen kann?

 

Mir sind gleich mehrere Fälle bekannt, wo Protokolle entsprechende bereits angekreuzte Einverständniserklärungen enthielten. Der Unterschied ist jener zwischen (in deinem Terminus) «weg, aber schnell wieder da» und «weg und zwar lange».

 

Und überhaupt: Warum kreuzt du denn den Willen des Betroffenen auf dem Formular an? Warum soll das der Betroffene nicht selbst tun?

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