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Befugnisse Der Polizei


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Wenn wir mit dem Streifenwagen mit Blaulicht und eingeschaltetem Warnblinker langsam auf der Autobahn fahren und den Verkehr hinter uns her ziehen, hat sich jeder Verkehrsteilnehmer hinter uns zu halten und er darf nicht überholen, ohne Wenn und Aber.

 

Ebbes ist mir aus Deinen Erklärungen (auch in einem anderen Forum) völlig verständlich geworden. Ich habe da schon an die nächste Generation weitergegeben. Nichtsdestoweniger konnten die Kumpels und Kumpelinen meines Juniors das nur verstehen, als ich es genauer erklärt hatte. Allgemeinwissen in Fahrschulen ist das definitiv noch nicht.

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Hallo, Blaulicht,   sorry, meine Geduld ist jetzt langsam zu Ende.   Du stellst immer wieder irgendwelche Behauptungen auf, um dann, wenn man Dir belegt, dass diese falsch sind, zurückzurudern und zu

Hallo, QTreiberin, hallo, Yamaha,   als Polizeibeamter kann ich manche Anordnungen von Kollegen sicher besser einschätzen als Außenstehende und deshalb auch eher erkennen, ob sie berechtigt sind oder

Es bleibt also fest zu stellen: Du hast den Inhalt des Beitrages intellektuell nicht verstanden........

Ebbes ist mir aus Deinen Erklärungen (auch in einem anderen Forum) völlig verständlich geworden. Ich habe da schon an die nächste Generation weitergegeben. Nichtsdestoweniger konnten die Kumpels und Kumpelinen meines Juniors das nur verstehen, als ich es genauer erklärt hatte. Allgemeinwissen in Fahrschulen ist das definitiv noch nicht.
Äääh - über solche Situationen muß man in der Fahrschule oder mit einem erfahrenen Fahrer reden, sonst fährt man glatt an dem Auto mit den lustigen Lichetern auf dem Dach vorbei, das da mitten auf der Autobahn fährt? Das meinst Du doch nicht ernst, oder?
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Andererseits habe ich erst letzte Woche wieder ein Fahrschulauto auf der Bahn gesehen, das auf der dritten von vier Fahrspuren unterwegs war. Natürlich war die zweite Spur frei, eh klar. Von den L17-KandidatInnen ganz zu schweigen, die ganz links fahren, so wie es eben Mutti oder Papi vormachen.

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Ebbes ist mir aus Deinen Erklärungen (auch in einem anderen Forum) völlig verständlich geworden. Ich habe da schon an die nächste Generation weitergegeben. Nichtsdestoweniger konnten die Kumpels und Kumpelinen meines Juniors das nur verstehen, als ich es genauer erklärt hatte. Allgemeinwissen in Fahrschulen ist das definitiv noch nicht.
Äääh - über solche Situationen muß man in der Fahrschule oder mit einem erfahrenen Fahrer reden, sonst fährt man glatt an dem Auto mit den lustigen Lichetern auf dem Dach vorbei, das da mitten auf der Autobahn fährt? Das meinst Du doch nicht ernst, oder?

 

Ist zwar einsichtig wenn man darüber nachdenk; aber ist das wirklich ein offizielles Verkehrszeichen "Blaulicht + Warnblinker" = rollendes Überholverbot.

Bisher nicht gehört. Man lernt nie aus.

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Hallo, Biber,

 

Äääh - über solche Situationen muß man in der Fahrschule oder mit einem erfahrenen Fahrer reden, sonst fährt man glatt an dem Auto mit den lustigen Lichetern auf dem Dach vorbei, das da mitten auf der Autobahn fährt? Das meinst Du doch nicht ernst, oder?

leider ja.

 

Du glaubst gar nicht, wie oft Verkehrsteilnehmer versuchen, uns rechts zu überholen, wenn wir z. B. im dreispurigen Bereich auf der Leitlinie zwischen dem zweiten und dem dritten Fahrstreifen (von rechts gesehen) mit Blaulicht und Warnblinker langsam fahren und zusätzlich noch im Display nach hinten "Nicht Überholen" eingeschaltet haben. :wand:

 

Hält man dann mal kurz an, um den VT zu erklären, dass sie hinter uns bleiben sollen und warum wir den Verkehr hinter uns her ziehen, hört man im besten Fall die Begründung "Wir haben nicht gewusst, was Sie von uns wollten".

 

Nicht selten versuchen VT aber noch vor Ort mit uns darüber zu diskutieren, dass sie selber entscheiden können, wie schnell sie fahren dürfen und dass sie selber sehen können, ob vor ihnen ein Hindernis auftaucht, bzw. dass es ihnen jederzeit möglich ist, z. B. dem auf der Fahrbahn gemeldeten freilaufenden Tier auszuweichen. :wand: :wand: :wand:

 

Uns allen ist deshalb sehr geholfen, wenn solche Informationen schon vorab weiter gegeben werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hält man dann mal kurz an, um den VT zu erklären, dass sie hinter uns bleiben sollen und warum wir den Verkehr hinter uns her ziehen, hört man im besten Fall die Begründung "Wir haben nicht gewusst, was Sie von uns wollten".

 

Ich denke das ist eine ehrliche Antwort. Das ein :cop01: das nicht glauben kann verstehe ich jetzt aber auch.

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Ist zwar einsichtig wenn man darüber nachdenk
Genau. Deshalb ist das
ein offizielles Verkehrszeichen
dann ja auch komplett überflüssig.

 

nachteule: tut mir leid, mit soviel Minderintellenz hatte ich nicht gerechnet.

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Nur sicherheitshalber, damit das niemand in den falschen Hals bekommt: damit

nachteule: tut mir leid, mit soviel Minderintellenz hatte ich nicht gerechnet.
bist Du nicht gemeint, rth!
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Hallo, rth,

 

......die Begründung "Wir haben nicht gewusst, was Sie von uns wollten".

Ich denke das ist eine ehrliche Antwort. Das ein :cop01: das nicht glauben kann verstehe ich jetzt aber auch.

die meisten von uns haben sogar Verständnis dafür, dass viele VT nicht wissen, warum wir so über die Autobahn schleichen und niemanden vorbei lassen und wir glauben ihnen diese Aussage.

 

Hier sind wir aber wieder bei dem Punkt, an dem es schlicht und ergreifend richtig ist, ohne Wenn und Aber den Anweisungen des Polizeibeamten zu folgen und ggf. später, wenn alles vorbei ist, Erkundigungen über den Sinn oder Unsinn der Maßnahme einzuziehen.

 

Dies z. B., wenn man die Streife auf dem nächsten Parkplatz antrifft und bis dahin noch nicht gesehen hat, warum die Aktion durchgeführt wurde.

 

Ich glaube, die meisten Polizeibeamten sind dann für ein kleines erklärendes Gespräch gerne zu haben, zumal so etwas ja auch unsere Arbeit für die Zukunft erleichtern kann.

 

Problematisch sind nur die, die, wie oben beschrieben, selbst nach dem kurzen Zwischenstopp immer wieder weiter vorbeifahren wollen, wie es leider auch schon vorgekommen ist und die dürfen sich dann nicht wundern, wenn sie dann ein paar etwas weniger nette Worte zu hören bekommen, z. B. Anzeige oder ähnliches.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ebbes ist mir aus Deinen Erklärungen (auch in einem anderen Forum) völlig verständlich geworden. Ich habe da schon an die nächste Generation weitergegeben. Nichtsdestoweniger konnten die Kumpels und Kumpelinen meines Juniors das nur verstehen, als ich es genauer erklärt hatte. Allgemeinwissen in Fahrschulen ist das definitiv noch nicht.
Äääh - über solche Situationen muß man in der Fahrschule oder mit einem erfahrenen Fahrer reden, sonst fährt man glatt an dem Auto mit den lustigen Lichetern auf dem Dach vorbei, das da mitten auf der Autobahn fährt? Das meinst Du doch nicht ernst, oder?

Wie schon weiter oben von anderen Usern beschrieben: Ja, das meine ich komplett ernst. Eine Fahrschule wird das wohl jetzt weitergeben.

 

Und diejenigen, mit denen ich mich darüber unterhalten habe, meinten in etwa: "Eigentlich ist das ja ganz logisch. Aber von allein wäre ich nicht darauf gekommen."

 

Und ganz klar - das ist eine Situation, in die der normale VT nur sehr selten kommt - bei mir weniger als einmal in 10 Jahren.

 

Beim letzten Mal, als ich das erlebt habe. war ich auf einer 3-spurigen Autobahn gerade dabei, einen Mobilkran (der fuhr 60) mit Wohnwagen zu überholen. Hinter mir war ein LKW. Wir haben dann fast gleichzeitig den Warnblinker angemacht und ich bin ganz dreist auf die linke (in dem Moment freie) Spur gegangen. :ninja: So sind wir im Parallelflug mit zunehmendem Abstand zum Streifenwagen weitergefahren. Als der Streifenwagen anhielt und die beiden Beamten ein schweres Teil (was es genau war, konnte ich nicht erkennen), von der Fahrbahn in den Seitenraum wuchteten, hatte sich ein veritabler Stau gebildet - imho das Beste, was in einer solchen Lage passieren kann. Als die :cop01: zurück zum Streifenwagen gingen. gab es noch ein http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a040.gif in unsere Richtung. Der Truck hat mich dann auch noch beim Wiederanfahren auf die mittlere Spur gelassen. Besser geht es imho nicht. :D

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....

und die dürfen sich dann nicht wundern, wenn sie dann ein paar etwas weniger nette Worte zu hören bekommen

 

Bist du so schnell aus der Fassung zu bringen?

 

Dein Revier Autobahn unterscheidet sich von meinem Revier (erheblich); jedoch gibt es bei uns selten "weniger nette Worte"! Direkte Ansagen, Zwangsandrohung, Zwangsanwendung: ja! Aber alles mit netten Worten! Und sei dir sicher, unsere Kundschaft ist deutlich anders als die Autobahnreisenden.

 

Vielleicht solltest du eher selbstkritisch sein, als kritisch gegen mich!

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Blaulicht, Du hast schon wieder nichts verstanden.

 

Wo hast Du etwas davon gelesen, dass ich mich aus der Fassung bringen lasse, wenn ich jemandem erkläre, dass sein Verhalten falsch ist?

 

Meinst Du, dass Dein polizeiliches Gegenüber Zwangsandrohung oder Zwangsanwendung netter findet als den Hinweis auf eine Mögliche Anzeige?

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Moin Moin

 

aber ist das wirklich ein offizielles Verkehrszeichen "Blaulicht + Warnblinker" = rollendes Überholverbot.

Bisher nicht gehört. Man lernt nie aus.

Das fällt wohl weniger in die Kategorie "Verkehrszeichen" als denn unter

http://dejure.org/gesetze/StVO/36.html

insbesondere wenn "nicht überholen" eingeschaltet ist.

Das sieht dann so aus wie hier (nur mit anderem Text):

http://www.rp-online.de/polopoly_fs/polizei-nrw-verkehrhinweise-streifenwagen-englisch-autoreporter-1.2492861.1348810641!/httpImage/871885812.jpg_gen/derivatives/rpoPanorama_446/871885812.jpg

 

Eigentlich sollte es ausreichen, wenn der Streifenwagen auf dem linken Fahrstreifen fährt, dort den Verkehr über alle Fahrstreifen verlangsamt und "einfängt".

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass rechts nicht überholt werden darf. Diese Logik erschließt sich vielen VT aber (leider) nicht.

Zum Glück können wir am Bully das Scheunentor hochklappen und das VZ 276 schalten. Das schließt alle Missverständnisse aus.

http://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/a/0/b/3/128339-large.jpg

 

 

Gruß

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Das Ausstrecken eines Armes bedeutet also "Halt" für den Verkehr von vorne und hinten?!
Natürlich nicht. Wir sprechen hier ja von der Autobahn, da bedeutet das nur 'Halt' für den Verkehr von vorn. Verkehr von hinten ist völlig okay.
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Guest Schugger
Das Ausstrecken eines Armes bedeutet also "Halt" für den Verkehr von vorne und hinten?!
Natürlich nicht. Wir sprechen hier ja von der Autobahn, da bedeutet das nur 'Halt' für den Verkehr von vorn. Verkehr von hinten ist völlig okay.

 

Ich bezog mich auf den Gesetzestext allgemein. Auf einer Kreuzung!

 

Ausserdem... Verkehr von hinten und vorne auf ner Autobahn???

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Moin Moin

 

das ist wieder mal ein Ausrüstungsgegenstand, den bei uns die meisten Praktiker gerne hätten, der aber von anderen als unnötig angesehen wird.

Beide Sachen sind bei uns Standard. Aber nur für uns. Die "Stadtpolizei" hat beides nicht.

Da kann man (fast) jeden Text einblenden und VZ schalten. Aber keinen Freitext.

Wir sind gefragt worden welche Texte und VZ wir haben möchten.

 

 

Ich bezog mich auf den Gesetzestext allgemein. Auf einer Kreuzung!

Lernt ihr in der Schweiz nicht wie man Gesetze liest?

Falls ja - wundern mich deine sinnbefreiten Bemerkungen doch sehr.

 

Gruß

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Guest Schugger

 

 

Ich bezog mich auf den Gesetzestext allgemein. Auf einer Kreuzung!

Lernt ihr in der Schweiz nicht wie man Gesetze liest?

Falls ja - wundern mich deine sinnbefreiten Bemerkungen doch sehr.

 

Gruß

 

Wie wäre es mit ner einfachen Antwort auf ne einfache Frage?

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Hallo, Schugger,

 

ich bin zwar nicht Sobbel, aber trotzdem:

 

Der Beitrag, in dem er den Link gebracht hat, bezog sich auf den von mir genannten Einsatz auf der Autobahn, in dem der Verkehr hinter dem Streifenwagen hergezogen wird, unter anderem auch durch Zeichen mit der Hand.

 

Um aber Deine Frage zu beantworten:

 

§ 36

Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

 

 

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

(2) An Kreuzungen ordnet an: 1. Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: "Halt vor der Kreuzung".

 

Der Querverkehr ist freigegeben.

 

Wird dieses Zeichen gegeben, gilt es fort, solange in der gleichen Richtung gewinkt oder nur die Grundstellung beibehalten wird. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Kreuzungen haben die Eigenart, dass hier meistens aus beiden Seiten Fahrzeuge kommen können und somit kann man Deine Frage kurz und knapp mit "Ja" beantworten, wie sich aus dem Gesetzestext ergibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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