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Alkoholkontrolle Beim Leichenwagen


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Vielleicht sollte man sagen, es war der ganze Leichenzug, also mehrere Wagen, die verarztet wurden.

 

In Deutschland hab ich von sowas noch nichts gehört, aber die Leser der Zeitung

schreiben in deren Forum auch nicht gerade begeisterndes...

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In DEU wäre das möglich.... würde sofort eine Beschwerde von solchen hartmuts, die an der Feier teilnehmen, nach sich ziehen.

Ich erwarte FINGERSPITZENGEFÜHL. Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist, dann wird der kontrolliert -Punkt-.

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In DEU wäre das möglich.... würde sofort eine Beschwerde von solchen hartmuts, die an der Feier teilnehmen, nach sich ziehen.

Pietät war noch nie eure Stärke. :sneaky:

 

Ich erwarte FINGERSPITZENGEFÜHL. Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist, dann wird der kontrolliert -Punkt-.

Bei der deutschen Gründlichkeit lasst ihr noch den Sarg öffnen und die Leiche blasen, weigert sie sich, muss sie in Handschellen mit auf die Wache zur Blutprobe, bekommt eine Anzeige wegen Widerstand weil sie sich starr gemacht hat.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn man da 'a schoene Leich'' besucht, dann gibt es nachher sicherlich auch so einige FSe einzusammeln.... :sneaky:

Nach der Leichenfeier schon, aber nicht wie hier vor der Grablegung.

 

@Blaulicht

Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist, dann
... sollte der Polizist auf seine berufliche Eignung untersucht werden.

 

Das war jetzt (mal wieder) unsinn.
hartmut hat sich die Mühe gemacht und sich weit bewegt, um sich auf dein Niveau zu begeben.
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Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist, dann

... sollte der Polizist auf seine berufliche Eignung untersucht werden.

 

Warum? Fahren Bestatter niemals betrunken?

 

Gruß

Goose

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^ Wenn sie einen Leichenzug anführen erreichen sie keine Geschwindigkeit, die für andere gefährlich ist. Es macht auch einen Unterschied, ob nur der Streifenbeamte die einsame Eingebung für die Kontrolle hat, oder ob auch andere Anzeichen von Trunkenheit beim Fahrer des Leichenwagens gesehen haben.

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Wenn sie einen Leichenzug anführen, müssen sie zuvor auch zum Leichenzug gekommen sein. Auch spielt die Geschwindigkeit kaum eine Rolle, auch bei langsamen Geschwindigkeiten kann man einen Unfall verursachen.

 

Welche Anzeichen von Trunkenheit beim Fahrer vorlagen weiß ich nicht. Lagen welche vor (wovon ich ausgehe) war die Kontrolle durchaus berechtigt.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Welche Anzeichen von Trunkenheit beim Fahrer vorlagen weiß ich nicht. Lagen welche vor (wovon ich ausgehe) war die Kontrolle durchaus berechtigt.

War es aus Deiner Sicht auch berechtigt, aufgrund der Kontrolle den (fließenden) Verkehr lahmzulegen?

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Mich würde mal interessieren wieviel Fahrer von :sneaky: -Autos nicht so ganz nüchtern sind. :sneaky:

 

Duck und wech.

 

MfG.

 

hartmut

Auch wenn ich mir im Moment nicht sicher bin, ob du darauf überhaupt eine ernsthafte Antwort willst: Bei uns gilt eine 0,0%o-Grenze (aus gutem Grund, ich will keinen auch nur leicht alkoholisierten mit einer Schusswaffe neben mir haben)

Fällt auf, daß jemand alkoholisiert ist, hat es, auch ohne daß er fährt, ernsthafte Konsequenzen.

Vereinzelt mag es vorgekommen sein (bei meiner Truppe zum Glück noch nie), jedoch wurde es dann selbstverständlich auch geahndet. (dienstrechtlich und ggf. auch OWi- / Strafrechtlich)

 

Welche Anzeichen von Trunkenheit beim Fahrer vorlagen weiß ich nicht. Lagen welche vor (wovon ich ausgehe) war die Kontrolle durchaus berechtigt.

War es aus Deiner Sicht auch berechtigt, aufgrund der Kontrolle den (fließenden) Verkehr lahmzulegen?

Wenn zum Zweck einer Kontrolle der Verkehr stehen muss, dann ist das eben so...

 

Gruß

Goose

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Auch wenn ich mir im Moment nicht sicher bin, ob du darauf überhaupt eine ernsthafte Antwort willst:

Eigentlich wollte ich nur mal auf das Problem aufmerksam machen.

 

Fällt auf, daß jemand alkoholisiert ist, hat es, auch ohne daß er fährt, ernsthafte Konsequenzen.

Vereinzelt mag es vorgekommen sein (bei meiner Truppe zum Glück noch nie), jedoch wurde es dann selbstverständlich auch geahndet. (dienstrechtlich und ggf. auch OWi- / Strafrechtlich)

So vereinzelt kann es doch wohl nicht sein wenn es da eine Suchtberatung der Polizei gibt..

 

"Wir schätzen, dass rund fünf Prozent der 40.000 Polizisten betroffen sind", sagt Schaffeld. Das sind 2000 Beamte.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschla...krank-1.2013370

 

Ist immerhin lobenswert dass das Problem erkannt wurde, und auch gehandelt wird.

 

MfG.

 

hartmut

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@Blaulicht
Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist, dann
... sollte der Polizist auf seine berufliche Eignung untersucht werden.

 

 

 

Warum?

 

 

Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist,

 

das sagt doch alles!!! ER MEINT DAS und damit wird der Polizist HOHEITLICH TÄTIG er greift in GRUNDRECHTE EIN... mmh... wenn er das macht, warum sollte er dann auf seine Eignung untersucht werden?

 

Im Polizeirecht ist ein Punkt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit hier wird dann auch auf die spezielleren Umstände des Leichenwagens eingegangen werden.

 

Und dann darf der Polizist die Kontrolle durchführen!

 

 

Ich hatte zumindest im Artikel mit einem Promillewert gerechnet

Das Ergebnis der Kontrolle ist egal. Entscheidend sind die Umstände die zu der Kontrolle führten.

 

War es aus Deiner Sicht auch berechtigt, aufgrund der Kontrolle den (fließenden) Verkehr lahmzulegen?

Das kommt drauf an. Grundsätzlich soll der übrige Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt werden; wenn es jedoch notwendig ist, dann wird der gesamte übrige Verkehr gestoppt.

 

wenn es da eine Suchtberatung der Polizei gibt..

Leider gibt es (vereinzelt) Probleme mit Alkohol. Zum Glück gibt es eine Suchtberatung.

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Leider gibt es (vereinzelt) Probleme mit Alkohol. Zum Glück gibt es eine Suchtberatung.

Ein Anteil von 5% Alkoholkranken würde ich jetzt nicht als ein vereinzeltes Problem sehen.

 

@Goose

es gibt Dinge, z.B. Krankheiten, die können nicht mit der Androhung von ernsthaften Konsequenzen behandelt werden. Da braucht es Fachleute die den Kranken helfen.

 

MfG.

 

hartmut

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Leider gibt es (vereinzelt) Probleme mit Alkohol. Zum Glück gibt es eine Suchtberatung.

Ein Anteil von 5% Alkoholkranken würde ich jetzt nicht als ein vereinzeltes Problem sehen.

 

 

 

 

"Wir schätzen, dass rund fünf Prozent der 40.000 Polizisten betroffen sind", sagt Schaffeld.

 

 

Wer ist wir?

Wie schätzen die?

Welche Erhebungen liegen dem zugrunde?

Welche Fakten sprechen dafür, dass die Schätzung mit der Realität übereinstimmt?

 

 

Unbestritten gibt es bei der Polizei bestimmt einige die ein Alkoholproblem haben.

Was ist genau ein Alkoholproblem?

Wann ist es ein schädlicher Umgang?

Wann Sucht?

Wo sind die Grenzen der Krankheit?

 

Ich denke, dass ist zu komplex, um zu sagen 5% AlkoholPROBLEM-Krankheit-Sucht.

 

Wichtig und gut ist jedoch, dass es Hilfe gibt.

 

 

Somit bleibe ich dabei, dass insgesamt betrachtet ein geringer Anteil der Polizei alkoholkrank / süchtig ist. Der Anteil des schädlichen Umgangs wird jedoch deutlich höher ausfallen.

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Wir = "Suchtberatung in der Polizei", hier Thomas Schaffeld: Ansprechpartner der Bundesarbeitsgemeinschaft "Suchtberatung in der Polizei". Seit 19 Jahren kümmert sich der Dienstgruppenleiter um Kollegen, die unter einem Alkoholproblem leiden.

 

Ansonsten sei Dir mal diese Heft empfohlen: ISBN 3-415-01692-7, es wird/wurde in manchen Dienstellen an die Führungskräfte verteilt. Einleitung:

Alkoholabhängigkeit, das Drogenproblem Nr.1 unserer Gesellschaft, macht selbstverständlich auch vor Polizeidienststellen nicht halt. Allzu oft wird diese Tatsache verleugnet und bagatellisiert. Dieses Fehlverhalten ermöglicht dem alkoholkranken Kollegen jahrelanges Trinken, ohne daß er oder andere dies als Sucht begreifen.
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Wer ist wir?

Hier mal der Vorstand. Ist schon etwas mehr wie ein Karnickelzuchtverein.

http://www.bag-sucht.de/content/vorstand.html

 

 

Wie schätzen die?

Welche Erhebungen liegen dem zugrunde?

Welche Fakten sprechen dafür, dass die Schätzung mit der Realität übereinstimmt?

Da es Fachleute vom Innenministerien und der Polizei sind, werden die doch die richtigen Verfahren kennen.

Zweifelst Du an den Fähigkeiten der Polizei? :sneaky:

 

Unbestritten gibt es bei der Polizei bestimmt einige die ein Alkoholproblem haben.

Was ist genau ein Alkoholproblem?

Wann ist es ein schädlicher Umgang?

Wann Sucht?

Wo sind die Grenzen der Krankheit?

Sobald derjenige es nicht mehr selbst steuern kann ist es eine Krankheit, sprich Abhängigkeit.

Ich denke, dass ist zu komplex, um zu sagen 5% AlkoholPROBLEM-Krankheit-Sucht.

Wenn in dem Artikel explizit von Kranken gesprochen wird, werden die Ärzte hoffe ich doch die richtigen Diagnosen gestellt haben.

 

Wichtig und gut ist jedoch, dass es Hilfe gibt.

Deshalb sollte man die Menschen auch ermutigen sich Hilfe zu holen. Vor allem nicht mit Konsequenzen drohen wenn sie zugeben müssen ein Problem zu haben.

 

Somit bleibe ich dabei, dass insgesamt betrachtet ein geringer Anteil der Polizei alkoholkrank / süchtig ist. Der Anteil des schädlichen Umgangs wird jedoch deutlich höher ausfallen.

Sagt dein Bauchgefühl?

 

Ich will jetzt deswegen kein Fass aufmachen. Es ist ein Problem das sollte man angehen ohne das jetzt einzelne Polizisten, oder die Polizei an den Pranger gestellt wird. Krank sein ist keine Schande. Nur verharmlosen ist kontraproduktiv.

 

MfG.

 

hartmut

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^ Wenn sie einen Leichenzug anführen erreichen sie keine Geschwindigkeit, die für andere gefährlich ist

Die Frage ist, was machen sie davor und danach? Ploetzlich nuechtern sein werden sie wohl nicht - ich habe auch noch keinen laenger geparkten Leichenwagen auf 'nem Friedhof herum stehen sehen..... :sneaky:

 

War es aus Deiner Sicht auch berechtigt, aufgrund der Kontrolle den (fließenden) Verkehr lahmzulegen?

Wurde der denn lahm gelegt? :sneaky:

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Ein Anteil von 5% Alkoholkranken würde ich jetzt nicht als ein vereinzeltes Problem sehen.
So what - einen geringeren Wert würdest Du sicher nicht glauben und behaupten, daß Problem würde nicht wahrgenommen oder unter den Teppich gekehrt.
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So what - einen geringeren Wert würdest Du sicher nicht glauben und behaupten, daß Problem würde nicht wahrgenommen oder unter den Teppich gekehrt.

Würde ich das ? :sneaky:

 

Es ist im Prinzip völlig egal ob 1% oder 10%, mir auch völlig egal ob das jetzt Polizisten sind oder Kaminfeger. Für mich ist nur wichtig, Augen nicht verschließen und Hilfestellung geben wenn einer sein persönliches Problem angehen will.

 

In einem hast Du recht, unter den Teppich kehren will ich es nicht, aber ich will auch nicht anklagen.

 

MfG.

 

hartmut

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Im Polizeirecht ist ein Punkt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit hier wird dann auch auf die spezielleren Umstände des Leichenwagens eingegangen werden.

 

 

Und wenn es ein "Treffer" war, dann ist die Kontrolle IMMER gerechtfertigt gewesen, egal wen wann und wo!

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Macht man nicht so etwas, ... einfach taktlos, unwürdig, ... pietätlos so ein Vorgehen. Selbst wenn der Fahrer ein paar Promille haben sollte, solange er halbwegs gerade fährt und die Trauergemeinde mit dem Fahrstil zufrieden ist - kann man das Ganze unaufällig beobachten und den Fahrer bei geeigneter Gelegenheit beiseite nehmen z.B. kann man ihn, wenn er den Leichenwagen am Friedhof abgestellt hat unauffällig (in Zivil) nachdrücklich & bestimmt "bitten" einmal ohne großes Aufsehen mit "vor die Tür" zu kommen.

 

Ist der Fahrstil schon dermaßen daneben, kann man die Sache ebenfalls mit möglichst geringer Störung der Trauergesellschaft regeln z.B. indem man dessen Chef, den Beifahrer oder sonst einen Angehörigen des Bestattungsinstituts (unauffällig, in Zivil) mit einem kurzen Hinweis bittet den Fahrer abzulösen... wenn diese nicht auch schon selbst darauf gekommen sind etwas zu unternehmen.

 

So wird das doch bei anderen Anlässen auch geregelt - denke da an so bestimmte offizielle Veranstaltungen z.B. in der hohen Politik ... weil es grad aktuell war, bei einem großen Zapfenstreich prügelt man doch einen Störer auch nicht in der Öffentlichkeit vor versammelter Prominenz nieder sondern zerrt ihn möglichst unauffällig ( :sneaky: oder Personenschützer im schwarzen legeren Anzug) ohne die Veranstaltung zu stören von "der Bühne"...

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und nun stellen wir uns mal vor, die Polizei hat den Verdacht, lässt ihn aber bis zum Ende fahren, um ihn bis dahin "unauffällig zu beobachten und an geeigneter Stelle beiseite zu nehmen". Dummerweise passiert jedoch, bevor die geeignete Stelle kommt, ein Unfall. Meinst du nicht, daß die Unfallgeschädigten sich dann zu Recht beklagen würden, warum die Polizei die Gefahr nicht unmittelbar nach Erkennen beseitigt hat?

 

Gruß

Goose

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@ Aka

 

 

was wenn die Polizei nicht pietätlos sein will, sich dezent zurück hält... und der Fahrer mit ein paar Promille zu viel den 4 Jährigen, der am Straßenrand spielt, überfährt, wie soll die Erklärung an die Mutter aussehen?

 

 

kann man die Sache ebenfalls mit möglichst geringer Störung der Trauergesellschaft regeln

 

Richtig. Das ist auch meine Erwartungshaltung. Und jetzt wird es dich vermutlich wundern, aber genau das macht die Polizei auch; das sind nämlich Menschen, die auch Rücksicht nehmen und die Gesamtumstände betrachten.

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was wenn die Polizei nicht pietätlos sein will, sich dezent zurück hält... und der Fahrer mit ein paar Promille zu viel den 4 Jährigen, der am Straßenrand spielt, überfährt, wie soll die Erklärung an die Mutter aussehen?

Mit Schrittgeschwindigkeit ganz sicher. :blush:

 

Wenn :sneaky: den hartmut anhaltet, der steigt aus, erkundigt sich dann nach der geistigen Gesundheit der :sneaky: . Soll hartmut dann blasen oder in den Becher pinkeln? Warndreieck, Verbandszeug, Ladungspapiere? Volles Programm wenn der nicht spurt?

 

Das wäre mal wieder eine nette Geschichte fürs Narrenblättle.

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose, Blaulicht ... deshalb hab ich ja auch zwei Varianten dargelegt, für einen :sneaky: sollte es kein Problem darstellen das Fahrverhalten einzuschätzen, ob es (ausnahmsweise) noch zu verantworten ist ihn weiterzufahren zu lassen oder nicht ... sind in größerem Umfang Ausfallerscheinungen da, hätte ich den Fahrer halt abgelöst und wäre unaufällig mit dem Kerl im Schlepp von der Bildfläche verschwunden.

Wobei ich aber vermute, dass der Beifahrer (bzw. das übrige Begleitpersonal etc.) bei richtigen Ausfallerscheinungen auch von selbst ohne Zutun der :sneaky: eingeschritten wäre ... schon allein um einen der Situation angemessenen würdevollen Fahrstil zu gewährleisten. Außerdem war ja auch noch die trauernde Witwe des Verstorbenen im Fahrzeug, da kann ich es mir nicht vorstellen, dass da der Fahrer seelenruhig, unbehelligt irgendwelche Schlangenlinien fahren hätte können, ohne dass es etwas "auf die Mütze" gegeben hätte. :blush:

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@Aka: Ich fürchte, du verstehst nicht ,daß der Handlungsspielraum da recht eingeschränkt ist.

 

Möglicherweise haben sie ihm ja angeboten, eben auszusteigen, wärend ein Kollege den Zug weiter anführt.

Weiterfahren lassen und später kontrollieren ist jedenfalls keine Option.

 

@Hartmut: Vor einiger Zeit ist hier ein Fußgänger von einem rückwärts fahrenden LKW erfasst worden. Der fuhr auch nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit, tot war der Fußgänger trotzdem... Auch bei Schrittgeschwindigkeit kann es zu Unfällen kommen.

 

Gruß

Goose

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Wie gesagt, die Möglichkeit besteht für die Polizei auch Leichenwagen zu kontrollieren;

 

 

ich erwarte da zwei Dinge

 

- die notwendige Rücksichtnahme und Zurückhaltung

und

- konsequenten Einschreiten, wenn es notwendig erscheint

 

 

Ich weiß, dass der überwiegende Teil der Streifenpolizisten das auch genauso macht.

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Macht man nicht so etwas, ... einfach taktlos, unwürdig, ... pietätlos so ein Vorgehen.

 

Wirklich? Und wenn schon, auch das Fahren eines Toten hebt die Gesetze und Verodnungen nicht auf, basta!

 

 

Und bei dem Offizialdelikt angetrunkendes Führen eines KFZ gibt es keine Frage des Ermessensspielraumes ob Verfolgung.

 

Im Falle "Bergdorffeuerwehr" 500m weit ohne passende Fahrerlaubnis oder leicht bebechert als einziger verfügbarer Maschinist im akuten Brandfall zufahren, ein Richter könnte nachträglich das bei einer Urteilsfindung als Notlage berücksichtigen...

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Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass eine Kontrolle eines Fahrers eines Leichenwagen notwendig ist,

 

das sagt doch alles!!! ER MEINT DAS und damit wird der Polizist HOHEITLICH TÄTIG er greift in GRUNDRECHTE EIN... mmh... wenn er das macht, warum sollte er dann auf seine Eignung untersucht werden?

Weil unsere Bundesrepublik (imho) immer noch ein Rechtsstaat ist und keine Polizeidiktatur. Diktatorisch ist, daß ein :sneaky: mit einer aus der Luft gegriffenen "Meinung" einen Leichenzug anhält. Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden. Es handelt sich deshalb um mehr als nur einen Eingriff in Grundrechte eines Bürgers.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn es für das Eingreifen der Polizei nachweisbare Gründe gab, die auch für Passanten oder die Teilnehmer des Leichenzuges offensichtlich waren. Aber davon wurde in der vom TE verlinkten Quelle nichts berichtet.

 

@Goose

Vor einiger Zeit ist hier ein Fußgänger von einem rückwärts fahrenden LKW erfasst worden. Der fuhr auch nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit,
War der Fußgänger blind oder geistesabwesend? Warum konnte er dem langsam rückwärts fahrenden LKW nicht ausweichen? Hier wird wohl wieder dem Kfz-Verkehr die Schuld an Unfällen, die andere mit verursacht haben, untergeschoben.
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Diktatorisch ist, daß ein :sneaky: mit einer aus der Luft gegriffenen "Meinung" einen Leichenzug anhält. Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden. Es handelt sich deshalb um mehr als nur einen Eingriff in Grundrechte eines Bürgers.

 

Diakturen achten Hokopukus, Trauerzüge mit Schingerassa-Bum-bum usw., Fackelzüge usw. Rechtsstaaten achten Leben und Gesundheit mit höchster Priorität!

 

In einem Sozialstaat wird aber die Feuerwehr das Recht haben mit ihrem Blaulicht auch einen Leichenzug zu unterbrechen, in einem Sozialstaat geht nämlich Menschenleben vor allen Totenehrungen, alls auch ggf. besoffene Fahrer stillegen!

 

Das Recht auf Leben und Gesundheit eines potentiellen Trunkheitsfahrtopfers hat höhere Priorität als eine Totenehrungsangelegenheit!

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Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden. Es handelt sich deshalb um mehr als nur einen Eingriff in Grundrechte eines Bürgers.
Wenn Du bitte das Gesetz nennen würdest?! :sneaky:

 

War der Fußgänger blind oder geistesabwesend?
Wären zwei Möglichkeiten. Aber seit wann darf man blinde oder geistesabwesende VT überfahren?
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War der Fußgänger blind oder geistesabwesend? Warum konnte er dem langsam rückwärts fahrenden LKW nicht ausweichen? Hier wird wohl wieder dem Kfz-Verkehr die Schuld an Unfällen, die andere mit verursacht haben, untergeschoben.
Hier wird niemandem etwas "untergeschoben". Der Fußgänger war altersbedingt recht langsam in seinen Bewegungen und hatte ein eingeschränktes Hörvermögen. Der LKW ist seinen besonderen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. Um diesen Unfall geht es jedoch im Detail nicht, es geht darum, aufzuzeigen, daß auch bei langsamen Geschwindigkeiten ein Unfall eintreten kann, welcher erhebliche Konsequenzen, bis hin zum Tod eines Beteiligten nach sich ziehen kann.

 

Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden. Es handelt sich deshalb um mehr als nur einen Eingriff in Grundrechte eines Bürgers.
Wo steht das?

 

Schaust du in § 27 StVO, so findest du folgendes:

 

§ 27 StVO

Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

(5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.

 

Ein generelles Verbot, insbesondere für die Polizei, den Zug beim Verdacht einer Straftat zu unterbrechen kannst du daraus wohl kaum ableiten.

 

Etwas anderes ist es allerdings, wenn es für das Eingreifen der Polizei nachweisbare Gründe gab, die auch für Passanten oder die Teilnehmer des Leichenzuges offensichtlich waren. Aber davon wurde in der vom TE verlinkten Quelle nichts berichtet.
Nein, sie müssen für andere Beteiligte nicht offensichtlich sein. Es genügt, wenn der Polizist den Verdacht einer Straftat / Ordnungswidrigkeit hat.

 

Gruß

Goose

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Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden.

Koenntest Du das bitte belegen, einfach indem der entsprechende Paragraph des entsprechenden Gesetzbuches benannt wird? :sneaky::sneaky:

 

Edit: Sehe gerade, dass da zwei andere User schneller waren.......

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Weil unsere Bundesrepublik (imho) immer noch ein Rechtsstaat ist und keine Polizeidiktatur. Diktatorisch ist, daß ein :sneaky: mit einer aus der Luft gegriffenen "Meinung" einen Leichenzug anhält. Ein Leichenzug ist kein einfacher VT, er steht unter gesetzlichem Schutz und darf in seiner Bewegung nicht behindert werden. Es handelt sich deshalb um mehr als nur einen Eingriff in Grundrechte eines Bürgers.

 

Interessante Aspekte... Also die Verkehrskontrolle ist in 36 Absatz 5 StVO geregelt...

 

.. wo steht denn, dass ein Leichenzug kein "einfacher Verkehrsteilnehmer" ist und nicht behindert werden darf?

 

 

 

.... staatsrechtlich hast du auch eine interessante Auffassung... ich habe mal gelernt, dass neben Menschen auch Organisationen, Vereine Grundrechtsträger sein können... so wie du es schreibst, ist aber auf der Stufe der Wertigkeit der Grundrechtschutz des Bürgers nicht ganz oben.. sondern es gibt Grundrechtsträger, die sind mehr wert als nur ein Bürger...

 

... ich vertrete da eine andere Auffassung... Grundrechtsträger Bürger steht ganz oben... dann kommen bevorrechtige Personen (Diplomaten, WÜK, Kaiser und Könige) und dann Vereine...

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War der Fußgänger blind oder geistesabwesend? Warum konnte er dem langsam rückwärts fahrenden LKW nicht ausweichen? Hier wird wohl wieder dem Kfz-Verkehr die Schuld an Unfällen, die andere mit verursacht haben, untergeschoben.

 

 

Noch nie von Einweiser gehört? Eine grundsätzlich Pflicht für Fahrzeugführer wenn keine Sicht auf den zu befahrenden Raum vorliegt!

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Interessante Aspekte... Also die Verkehrskontrolle ist in 36 Absatz 5 StVO geregelt...

Ähm, ganz sicher das hier die StVO greift?

 

.. wo steht denn, dass ein Leichenzug kein "einfacher Verkehrsteilnehmer" ist und nicht behindert werden darf?

Wo steht das Fahrzeuge und deren Führer während einer Brauchtumsveranstaltung "einfache Verkehrsteilnehmer" sind?

 

Um mal ein Extrembeispiel zu nennen, wie würde es aussehen wenn die Fahrzeuge und die Personenbeförderung bei einem Fastnachtsumzug auf StVZO geprüft würden?

 

MfG.

 

hartmut

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Darf ich dich erinnern wer hier von der StVO 36 Absatz 5 gesprochen hat? :sneaky:

Du haettest bemerken muessen, werter 'hartmut', dass dieses NICHT im Bezug zum diskutierten Fall geschah, sondern eine allgemeingueltige Aussage auf 'gerre's' Beitrag war, der wiederum von D'land schwabulierte - und hier eben greift die StVO.... :sneaky:

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Darf ich dich erinnern wer hier von der StVO 36 Absatz 5 gesprochen hat? :sneaky:

Du haettest bemerken muessen, werter 'hartmut', dass dieses NICHT im Bezug zum diskutierten Fall geschah, sondern eine allgemeingueltige Aussage auf 'gerre's' Beitrag war, der wiederum von D'land schwabulierte - und hier eben greift die StVO.... :sneaky:

 

 

Richtig weil @gerre von unserer Bundesrepublik sprach und anmerkte, dass der Leichenzug besonders geschützt sei und Super-Grundrechte besitzt, die höher sind als die Normalen-Grundrechte der Bürger.

 

@Hartmut hat dann wieder mal getrickst und ist von diesem deutschen Grundrechtseingriff schwupps die dupps mal ganz schnell (gedanklich) auf den Ausgangsfall gewechselt und bemerkt, dass die StVO ja gar nicht Ermächtigungsgrundlage für den französischen Polizisten sein kann.

 

Kinders, ich habs gemerkt... da wird schnell mal zwischen den Sachverhalten gesprungen, um in der Diskussion zu punkten:

- hier: Deutsche Grundrechte / Deutsche Polizisten - VS - Ausgangsachverhalt in Frankreich

- anderes Thema: Zeuge - VS - Kontrollebefugnisse

- anderes Thema: Blitzer - starr / mobil - VS - Quellen und Wissenschaftlichkeit (wobei der Ausgangssachverhalt auch nur ein Bericht ist und die Studie nicht offen legt)

 

Wieso bleibt ihr denn nicht beim Thema?

 

Was der französische Polizist darf weiß ich nicht.

Ob der französische Leichenzug besonders bevorrechtigt ist weiß ich nicht.

 

Wir können doch nur über vergleichbare DEUTSCHE SITUATIONEN sprechen...

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Du haettest bemerken muessen, werter 'hartmut', dass dieses NICHT im Bezug zum diskutierten Fall geschah,

Nun, Frankreich hat Blaulicht nicht mit zitiert, und in den anderen Beiträgen ging es auch um die StVO.

 

sondern eine allgemeingueltige Aussage auf 'gerre's' Beitrag war, der wiederum von D'land schwabulierte - und hier eben greift die StVO.... :sneaky:

Auf deutschen Brauchtumsveranstaltungen gilt also die StVO? Wo steht das?

 

Um mal etwas in Erinnerung zu rufen, passt zwar nicht ganz, zugegeben, was war mit dem Papst und dem anschnallen? Da galt auch keine StVO. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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