hartmut 617 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 pietätlos, Aber ich versichere dir, dass der überwiegende Teil neben den Gesetzen auch ungeschrieben Formen des Umgangs und Respekts beachtet und auch, wenn es angemessen ist, die notwendige Zurückhaltung wahrt. Sind wir uns doch einig. @ hartmut; ich weiß, du siehst das anders... wie wäre es, wenn du dich mal mit der Polizei in den USA, China, Russland, Irak oder Nord Korea auseinander setzt? Vielleicht geht es dem Deutschen doch gar nicht so schlecht mit seiner Polizei, seinen unabhängigen Gerichten und seinem Rechtsschutz?Eigentlich möchte ich nicht erst was sagen wenn es uns so schlecht geht wie in anderen Ländern. Lieber rechtzeitig merken wenn wir in diese Richtung abdriften. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Einige unserer Forencops haben damit kein Problem mal schnell eine Kontrolle durchzuführen. Genauso erlaubt es der 36 Absatz 5 StVOund genauso ist es auch für die Streifenbeamten gefordert das nennt man Verkehrssicherheit das ist neben allgemeiner Gefahrenabwehr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Verfolgung von Straften und Gefahren- und Verbrechensverhütung eine Kernaufgabe der Polizei. (du bezogst doch deine Anspielung der Kontrollwut jetzt auf Verkehrskontrollen?) Natürlich haben die Streifenpolizisten in ihrer Abwägung vor der Kontrolle alle Gesamtumstände zu prüfen. @PedroKGesamtumstände sind z.B._:ist es ein Leichenumzugfindet vielleicht nebenan ein Bankraub statt also alles, was ist. ieber rechtzeitig merken wenn wir in diese Richtung abdriften.Das tun wir nicht.Wir driften leider in die andere Richtung ab. Ich hoffe, dass sich bald wieder ein vernünftiger Umgang findet, der neben der Kontrolle und dem Bürgerschutz der Polizei auch Handlungskompetenzen gibt und diese stärkt. z.B. Blutentnahme durch PVB anordnen lassen (oder die österreichische Variante) Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 @PedroKGesamtumstände sind z.B._:ist es ein Leichenumzugfindet vielleicht nebenan ein Bankraub statt also alles, was ist.Aha. Und warum erzählst Du mir das jetzt? Die Polizei (bzw. der stellvertretende Bürgermeister) entschuldigt sich übrigens. Dies sei ein bedauernswerter Irrtum. Der Beamte habe offenbar nicht erkannt, dass es sich um einen Leichenwagen handelte:C'est une méprise regrettable, rapporte Jean-Paul Dupré. Il semble que le militaire n'ait pas réalisé qu'il s'agissait d'un fourgon mortuaire.Quelle Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Auch für den Fall, wie es jetzt wohl anscheinend war, falls die Kontrolle unberechtigt ist, findest du hier viele Meinungen; nämlich die, dass keiner die gut fände. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Genauso erlaubt es der 36 Absatz 5 StVOund genauso ist es auch für die Streifenbeamten gefordertIch weiß, ihr dürft alles. Hauptsache irgendwo steht was. (du bezogst doch deine Anspielung der Kontrollwut jetzt auf Verkehrskontrollen?)Leider nein, nur mit dem Verkehr könnte man fast leben. Da kontrolliert ihr doch nur das was wenig Mühe macht. Natürlich haben die Streifenpolizisten in ihrer Abwägung vor der Kontrolle alle Gesamtumstände zu prüfen.Das würde selbstständiges Denken voraussetzen. Du verlangst zuviel. Das tun wir nicht.Wir driften leider in die andere Richtung ab.Lies mal deinen nächsten Satz Ich hoffe, dass sich bald wieder ein vernünftiger Umgang findet, der neben der Kontrolle und dem Bürgerschutz der Polizei auch Handlungskompetenzen gibt und diese stärkt. z.B. Blutentnahme durch PVB anordnen lassen (oder die österreichische Variante)Der Richtervorbehalt ist eine Kontrolle für euer Handeln. Klar das ihr keine Kontrolle wollt die euch kontrolliert. Es kommt oft genug vor das mit Gefahr im Verzuge handeln begründet wird, welches eigentlich erst durch einen Richter abgesegnet werden muss. Und jetzt, in welche Richtung driftet es? Weniger Rechte für Bürger, mehr Befugnisse für die Polizei. Da tut mal richtig Kontrolle not. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Willst du jetzt, wo "Polizisten sind auch nur Menschen" zu ist, hier mit deiner Polemik nahtlos weitermachen?Viel Spaß. Ernst nehmen kann man dein Geheule wirklich nicht mehr... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Nein, Hartmut, wir dürfen nicht alles. Das was wir dürfen muss doch irgendwo stehen, da es im Regelfall ein Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt. Es wäre schlimm, wenn diese Eingriffe nicht geregelt wären. Ich denke, dass deine Ängste und Vorurteile gegen die Polizei an der Realität vorbei laufen. Und das selbständige Denken ist eine ganz wichtige Sache, die Polizisten leisten müssen, sogar die mit Helm und Knüppel, wo nur einer das sagen hat, die müssen auch sehr eigenständig denken. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Einige unserer Forencops haben damit kein Problem mal schnell eine Kontrolle durchzuführen.Mal schnell eine Kontrolle durchführen, ja. Warum auch nicht. Ist auch mein Job, dieses zu tun. Aber wohl eher weniger oder kaum (=grundlos) bei einem Leichenzug. Und bevor Du jammerst: JA, ich darf und werde auch weiterhin einen scheinbar völlig unbescholtenen Bürger bzw. Verkehrsteilnehmer kontrollieren, weil er KÖNNTE z.B. Alkohol getrunken haben, KÖNNTE Drogen konsumiert haben uvm.. Und soll ich Dir was sagen? Die Bürger allgemein erwarten das sogar von der Polizei. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 ... aber dass ohne einen nachvollziehbaren Anhaltspunkt dafür zu haben. ist sogar eine unrealistische Spekulation; denn ich kann es mir nicht vorstellen, dass dort einfach ohne Anhaltspunkte ein Leichenzug kontrolliert wurde.Dein begrenztes Vorstellungsvermögen ändert nicht die Realität. Lies die vom TE verlinkte Quelle noch einmal durch: Dort steht nichts, was auf Trunkenheit oder sonstige Ausfallerscheinungen beim Fahrer des Leichenwagens schließen läßt, wohl aber von der Empörung der Trauergäste über den Eingriff der Polizei.Vielleicht hast Du dich ungeschickt ausgedrückt, aber deine Formulierung in #7 Wenn jedoch ein Streifenbeamter meint, dass ... legt nahe, daß es dem Streifenbeamten auf Anhaltspunkte gar nicht ankommt. dass die Ursache der Kontrolle der Fahrer des Leichenwagens war?Gegen den müsste sich die Kritik richten.Der Fahrer des Leichenwagens wurde Opfer einer Polizeischikane, und das soll Grund sein, ihn zu verdächtigen und ihn zu beschuldigen? Das erinnert mich an einen Vergleich aus dem dritten Reich, den ich hier lieber verschweige. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Mal schnell eine Kontrolle durchführen, ja. Warum auch nicht. Ist auch mein Job, dieses zu tun. Aber wohl eher weniger oder kaum (=grundlos) bei einem Leichenzug.Mehr wird doch nicht verlangt. Und bevor Du jammerst: JA, ich darf und werde auch weiterhin einen scheinbar völlig unbescholtenen Bürger bzw. Verkehrsteilnehmer kontrollieren, weil er KÖNNTE z.B. Alkohol getrunken haben, KÖNNTE Drogen konsumiert haben uvm.. Und soll ich Dir was sagen? Die Bürger allgemein erwarten das sogar von der Polizei.Ihr dürft sogar mich kontrollieren, sagt doch keiner was. Solange ihr anständig seid, bin ich es auch. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Ernst nehmen kann man dein Geheule wirklich nicht mehr...Kann ich dich noch ernst nehmen? Sobald etwas kommt was die Polizei nicht im strahlenden Licht erscheinen lässt, muss das gelogen sein. Augen vor Problemen verschließen bringt nichts. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Hallo, Gerre, Lies die vom TE verlinkte Quelle noch einmal durch: Dort steht nichts, was auf Trunkenheit oder sonstige Ausfallerscheinungen beim Fahrer des Leichenwagens schließen läßt, wohl aber von der Empörung der Trauergäste über den Eingriff der Polizei.Du wirst sicher gesehen haben, dass der Zeitungsbericht in französischer Sprache geschrieben ist, oder? Wie soll jemand, der der französischen Sprache nicht mächtig ist, verstehen, was dort geschrieben steht? Ich selber musste mir auch meinen Teil zusammenreimen und bin zunächst davon ausgegangen, dass sich jeder nur daran gestört hat, dass der Fahrer eines Leichenwagens kontrolliert wurde und in dem Zusammenhang muss ich Blaulicht recht geben dass es wohl kaum einem Polizeibeamten einfallen würde, den Fahrer eines Leichenwagens einfach mal so, ohne jeden Anlass, auf Alkohol zu kontrollieren, wenn er gerade einen Trauerzug anführt. Da ich, wie gesagt, den Text nicht übersetzen kann, wäre ich dankbar, wenn mir jemand mitteilen kann, ob in diesem Text auch etwas darüber steht, warum der Polizeibeamte die Kontrolle gerade in dieser Situation durchgeführt hat. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 12, 2012 Report Share Posted March 12, 2012 Mein Schul- Französisch ist mittlerweile reichlich eingerostet. Und verkehrsrechtliche Fachbegriffe haben wir nicht gelernt. contrôle en règle aus dem verlinkten Zeitungsbeitrag verstehe ich analog zu einer hiesigen "Allgemeinen Verkehrskontrolle". Ich habe den Text mal bei "Promt" übersetzen lassen. Resultat:Es war Gebrauch notwendig, sich vor dem Vorübergehen eines Grabes zu entdecken, man blieb vor dem Zug sogar stehen. Die Rauheiten des Gesetzes scheinen diese guten Arten gejagt zu haben. Ganz neulich in Limoux, gegen 15 Uhr auf dem Wehrgang, haben die Polizisten einen Leichenzug angehalten, um eine Kontrolle über alcoolémie auszuführen. Zwischen der Kirche Saint-Martin und dem Friedhof Saint-Antoine, Anfang dieser Woche, dem aus mehreren Autos zusammengesetzten Leichenzug, die dem eine Siebzigjährige begleitenden Leichenwagen limouxine bis zu ihrem letzten Wohnsitz folgten, hat also eine Kontrolle in der Regel erlitten.Sogar der Fahrer des Leichenwagens Mit dem Auto an der Spitze des Zuges lässt man den Fahrer blasen, der die Verwirrung und die Verblüffung des Witwers provoziert, die sich im Fahrzeug, dann der Wut vor diesem unerwarteten Eindringen der öffentlichen Gewalt in einem Besinnungsmoment befand. Die Familie und die Freunde, die folgen, werden der Kontrolle, bis zum Fahrer des Leichenwagens ebenfalls unterworfen werden! Und um zur Verwirrung hinzuzufügen, hat diese Kontrolle den Verkehr blockiert. Brassens hätte sicher viel geschätzt und er hätte eine Strophe in seinem berühmten Lied auf " Der Beerdigung in früheren Zeiten " hinzufügen sogar können, wo die Zeremonie bis zu einem Libation zu Ende geht. Wurden "sogar die Pferde" aufgefordert, sich die Kehle auszuspülen, sing der Unsterbliche … Die Angehörigen und die Eltern, die diesem Grab folgten, werden diese besonders starre Anwendung der Kontrollen über alcoolémie mit viel weniger Humor geschätzt haben. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Dann darf ich doch mal nachfragenKannst Du bei diesen vielen Polizisten die es in Deutschland gibt, für jeden garantieren?'hartmut', ich lese sehr wohl, was da geschrieben wird, allerdings wird das bei deinen Beitraegen immer schwieriger, darin einen auch nur irgendwie gearteten roten Faden zu entdecken. Du springst von einem Extrem ins andere, vermischst Dinge, erfindest welche hinzu und fuehrst mit der hier zitierten Frage die Behauptung, es gaebe keine dummen Fragen ad absurdum!Gegenfrage, obwohl man das ja nicht machen soll: Wer kann fuer jeden einzelnen Polizisten in Deutschland die Hand ins Feuer legen, geschwei=ge denn irgend etwas garantieren? Findest Du ich denke langsam wie ein ? Aus Gruenden des Respekts sage ich lieber nicht, was ich finde, wie Du denkst........ Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Da ich, wie gesagt, den Text nicht übersetzen kann, wäre ich dankbar, wenn mir jemand mitteilen kann, ob in diesem Text auch etwas darüber steht, warum der Polizeibeamte die Kontrolle gerade in dieser Situation durchgeführt hat.In dem Bericht ist nur von 'les rigueurs de la loi' = die Härte, die Starrheit des Gesetzes die Rede, und von 'contrôle en règle' = eine Kontrolle, die den Vorschriften entspricht. Die französischen s haben getan, wozu sie durch das Gesetz ermächtigt waren, dabei aber gegen gesellschaftliche Regeln der Pietät verstoßen.Irgendeinen Hinweis, daß dieses Eingreifen der Polizei notwendig gewesen sei, habe ich in dem Text nicht gefunden. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Mal schnell eine Kontrolle durchführen, ja. Warum auch nicht.Bei normalen Fahrern macht das auch nichts. Mich hat sowas mal höchstens eine Minute gekostet. Aber wohl eher weniger oder kaum (=grundlos) bei einem Leichenzug.Eben das ist aber in Limoux passiert und hat für Empörung gesorgt. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Hallo, Gerre, hallo, Ichtyos, danke erst einmal für die Erklärungen. Wenn ich das Ganze jetzt richtig verstanden habe, stellen sich hier folgende Fragen: - Warum hat diese Kontrolle überhaupt stattgefunden? - Gab es irgendeinen Hinweis für den oder die Polizeibeamten, dass der Fahrer des Leichenwagens und/oder andere Fahrer, die sich dahinter befanden, unter Alkoholeinfluss standen? - Ist bei dieser Kontrolle überhaupt etwas herausgekommen? Anzeigen gegen einen oder mehrere Fahrer hat es ja offensichtlich keine gegeben, aber weiß jemand, ob die Fahrer stocknüchtern waren oder ob sie zwar alkoholisiert, aber noch unter der Grenze von 0,5 Promille waren? Ausschließen kann man zwar nichts, aber es dürfte wohl (auch in Frankreich) nur sehr wenige Polizeibeamte geben, die so unverfroren und dumm sind, einfach so, ohne jeden Grund, mal eben einen Trauerzug auf dem Weg zur Grabstätte anzuhalten, um mal eben ein paar Alkoholkontrollen durchzuführen. Nehmen wir nun mal an, dass die Polizisten nicht so unverfroren und/oder dumm waren und dass sie beobachtet haben, wie die Fahrer dieser Fahrzeuge, die am Trauerzug teilnehmen sollten, zuvor bei einem Umtrunk ordentlich Alkohol konsumiert haben. In dem Fall wäre es m. E. durchaus verständlich, wenn sie sich gezwungen sahen, eine Kontrolle durchzuführen, bevor noch etwas passiert. Was wäre wohl gewesen, wenn sie festgestellt hätten, dass einer oder mehrere dieser Fahrer voll wie die Strandhaubitzen gewesen wären? Hätte man dann immer noch auf den Polizisten herumgehackt und ihnen Pietätlosigkeit vorgeworfen? Wir wissen doch alle, dass man bei Zeitungsartikeln sehr vorsichtig sein sollte, insbesondere, wenn es sich um solche Reißerthemen handelt. Vielleicht kann ja jemand, der der französischen Sprache mächtig ist, durch ein paar weitere Recherchen Licht ins Dunkel bringen und die Hintergründe feststellen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 14, 2012 Report Share Posted March 14, 2012 - Warum hat diese Kontrolle überhaupt stattgefunden?Wer weiss, vielleicht wurde ja ein stadtbekannter Trinker zu Grabe getragen - bzw. gefahren - und die Polizei dachte, seine besten Kumpels sitzen am Steuer? Wir wissen doch alle, dass man bei Zeitungsartikeln sehr vorsichtig sein sollte, insbesondere, wenn es sich um solche Reißerthemen handelt.Eben! Erschreckend ist beinahe, dass auf Grund solcher Artikel Urteile fallen....... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 14, 2012 Author Report Share Posted March 14, 2012 auch in Limoux hat das Thema Wellen geschlagen: (Das Bild in der Zeitung ist dasselbe, der Text aber neu ..) Reaktionen in der Zeitung Grundtenor: Verblüffung, Erstaunen, Empörung. Die Reaktionen auf der Straße wie im (franz) Web, die Menschen fanden ohne Ausnahme, unpassend dass der Alkohol-Test durchgeführt wurde. Es wurde nur ein SUV kontrolliert, das Ergebnis war negativ und die Kontrolleure (hier merkwürdigerweise als"Militär" bezeichnet) haben auch nur ein Fahrzeug kontrolliert. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 14, 2012 Report Share Posted March 14, 2012 Hallo Nachteule, mein (passives) Französisch ist ganz ok, ich kann aber Fehler nicht ausschließen, deshalb alles – soweit verfügbar - auf Französisch und dann meine Übersetzung. Der Einfachheit (und Faulheit) halber verzichte ich auf die Zitat- und Linkfunktionen und antworte in italic direkt in Deinem Post:- Warum hat diese Kontrolle überhaupt stattgefunden?Routine, siehe unten - Gab es irgendeinen Hinweis für den oder die Polizeibeamten, dass der Fahrer des Leichenwagens und/oder andere Fahrer, die sich dahinter befanden, unter Alkoholeinfluss standen?Das geht aus den Medien, die ich gelesen habe, nicht hervor, siehe unten - Ist bei dieser Kontrolle überhaupt etwas herausgekommen? Anzeigen gegen einen oder mehrere Fahrer hat es ja offensichtlich keine gegeben, aber weiß jemand, ob die Fahrer stocknüchtern waren oder ob sie zwar alkoholisiert, aber noch unter der Grenze von 0,5 Promille waren? Le second gendarme se rend alors vite compte qu'il s'agit d'un fourgon funéraire, et décide aussitôt d'écourter le contrôle, qui se révèle négatif… (Europe1)Dem zweiten Gendarmen wurde schnell klar, dass es sich um einen Leichenwagen handelte, und er entschied, die Kontrolle, die sich als negativ erwies, zu verkürzen…(Quelle: Radio Europe1) Ausschließen kann man zwar nichts, aber es dürfte wohl (auch in Frankreich) nur sehr wenige Polizeibeamte geben, die so unverfroren und dumm sind, einfach so, ohne jeden Grund, mal eben einen Trauerzug auf dem Weg zur Grabstätte anzuhalten, um mal eben ein paar Alkoholkontrollen durchzuführen. Ich habe mal kurz gesucht und eine Anwalts-Seite gefunden, die sich mit dem Thema beschäftigt:Les officiers de police judiciaire peuvent, sur instruction du Procureur ou à leur propre initiative, soumettre toute personne qui conduit un véhicule au dépistage de l’alcoolémie. Il s’agit du cas où les représentants de l’ordre sont postés à un endroit fixe avec l’intention de vérifier l’alcoolémie d’un grand nombre de véhicules ...Die Beamten der Polizei dürfen/können – auf Anweisung des Staatsanwalts oder auf eigene Initiative – jede Person, die ein Fahrzeug führt, der Feststellung (Prüfung) einer Alkoholisierung unterziehen. Es handelt sich um den Fall, in dem die Ordnungskräfte an einem fixen Ort postiert sind mit der Absicht, eine große Anzahl an Fahrzeugen auf Alkohol zu kontrollieren...Quelle: http://www.fain-avocats.fr/routier/infract...alcoolemie.html Nehmen wir nun mal an, dass die Polizisten nicht so unverfroren und/oder dumm waren und dass sie beobachtet haben, wie die Fahrer dieser Fahrzeuge, die am Trauerzug teilnehmen sollten, zuvor bei einem Umtrunk ordentlich Alkohol konsumiert haben. In dem Fall wäre es m. E. durchaus verständlich, wenn sie sich gezwungen sahen, eine Kontrolle durchzuführen, bevor noch etwas passiert. Was wäre wohl gewesen, wenn sie festgestellt hätten, dass einer oder mehrere dieser Fahrer voll wie die Strandhaubitzen gewesen wären?Hätte man dann immer noch auf den Polizisten herumgehackt und ihnen Pietätlosigkeit vorgeworfen? Wir wissen doch alle, dass man bei Zeitungsartikeln sehr vorsichtig sein sollte, insbesondere, wenn es sich um solche Reißerthemen handelt. Es war offenbar eine erlaubte und übliche Routine-Kontrolle. Die Tests waren negativ. Die Polizei entschuldigt sich (siehe mein Post etwas weiter oben.) damit, dass der Beamte nicht erkannt habe, dass es sich um einen Leichenwagen handelte, das Fahrzeug sei ein ganz normales Nutzfahrzeug gewesen. Der zweite Beamte hat es dann offenbar erkannt. Alle Angaben unter dem Vorbehalt meines nicht 100%igen Französisch. Der Fairness halber: Ich bin gegenüber Verkehrskontrollen und Polizeimaßnahmen aller Art eher kritisch eingestellt. Betrachte meine Antwort also bitte auch unter diesem Aspekt. Quellenangaben schicke ich Dir gern, wenn Du darauf bestehst. Wer weiss, vielleicht wurde ja ein stadtbekannter Trinker zu Grabe getragen - bzw. gefahren...Die Leiche hieß Thérèse . Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 14, 2012 Report Share Posted March 14, 2012 Aber wohl eher weniger oder kaum (=grundlos) bei einem Leichenzug.Eben das ist aber in Limoux passiert und hat für Empörung gesorgt. ZURECHT. ich konnte mir das nicht vorstellen und @hartmu, ich garantiere dir, dass das in deutschland von keiner Polizeiführung so geduldet würde und 95 prozent der Polizisten denken genauso wie ich. Die anderen 5 haben entweder nur mal ne große Klappe oder nen Pfosten im Dach. soetwas gibt es grundllos nicht. Mit grund, ob der sich bestätigt oder auch nicht, ist das jedoch erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 14, 2012 Report Share Posted March 14, 2012 Ich habe es jetzt so verstanden, daß das Fahrzeug nicht als Leichenwagen erkennbar war. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 14, 2012 Report Share Posted March 14, 2012 Ich habe es jetzt so verstanden, daß das Fahrzeug nicht als Leichenwagen erkennbar war. GrußGooseAuch wenn Hartmut jetzt Konsequenzen für die Polizisten fordern wird, sowas kann passieren und es wird Konsequenzen haben, also ist die Polizeiwelt doch noch in Ordnung. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Wer weiss, vielleicht wurde ja ein stadtbekannter Trinker zu Grabe getragen - bzw. gefahren...Die Leiche hieß Thérèse .Nun ja, das schliesst ja meinen - nicht ernsthaft geaeusserten - Verdacht nicht gaenzlich aus, oder? Aber mal ganz ernsthaft: Dickes Lob & Dankeschoen fuer deine Bemuehungen, hier Licht ins Dunkel zu bringen! Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Hallo, PedroK, herzlichen Dank für die Übersetzung und Erklärung. Wenn die Beamten tatsächlich zunächst gar nicht erkannt haben, dass es sich um einen Trauerzug handelte, kann man ihnen m. E. nicht den Vorwurf machen, dass sie pietätlos waren. Hier zeigt sich wieder mal, dass gewisse Presseorgane einfach nur einen Reißer gesucht haben und dass sie immer wieder Leser finden, die gleich auf den Empörungszug aufspringen, ohne nachzudenken und ohne nach den Hintergründen zu fragen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Wenn denn nun Therese in einem "Nutzfahrzeug" ( LKW? Sprinter? ) transporteirt wurde, istz die Überprüfung doch unter einem ganz anderen Gescihtspinkt zu betrachen, oder? dete Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Dann sind wir uns doch wieder einig. Die Presse hat Mist gebaut und sonst keiner. Und schon ist die Welt wieder heile. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 @Harry: Gern.OT: Der Blumentopf aus dem Polizisten-Thread ist IMO noch nicht angekommen. @Goose, Nachteule & Dete:Der oben in #103 verlinkte Artikel bringt die Version der Polizei mit dem „véhicule utilitaire” und schließt mitNDLR : Une version que ne confirment par les témoins.„Eine Version die die Zeugen nicht bestätigen.“NDLR steht, glaube ich, für „note de la redaction“. Hier zeigt sich wieder mal, dass gewisse Presseorgane einfach nur einen Reißer gesucht haben und dass sie immer wieder Leser finden, die gleich auf den Empörungszug aufspringen, ohne nachzudenken und ohne nach den Hintergründen zu fragen.Naja, die Presse bringt doch die Versionen der Zeugen UND der Polizei. Finde ich eigentlich ganz ok. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Die französische Polizei führt verdachtfreie Alkoholkontrollen durch. Die lassen jeden blasen, der gerade vorbeikommt, schon am hellichten Nachmittag. (Und laut Auskunft meines Nachbarn finden sie dabei auch Betrunkene. Manche Franzosen leeren schon zum Mittagessen eine Flasche Wein.)Wahrscheinlich ist einer der s auch bei diesem Leichenzug nicht vom gewohnten Schema F abgewichen. Ich habe es jetzt so verstanden, daß das Fahrzeug nicht als Leichenwagen erkennbar war.Dieses Nicht-Erkennen war anscheinend auf die Polizisten beschränkt und wurde von den Zeugen nicht geteilt. Vergleiche mal mit dem Foto in den Links: Sehen die Autos darauf wie Lieferwagen aus? Es wurde allerdings vor dem Leichenzug noch ein anderer fremder Wagen angehalten. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Dieses Nicht-Erkennen war anscheinend auf die Polizisten beschränkt und wurde von den Zeugen nicht geteilt. Vergleiche mal mit dem Foto in den Links: Sehen die Autos darauf wie Lieferwagen aus? Es wurde allerdings vor dem Leichenzug noch ein anderer fremder Wagen angehalten.Welchen Link meinst du? Sind dort Bilder der betreffenden Kontrolle abgebildet oder hat die Presse, wie sie es manchmal macht, zu einem Thema (hier Polizei kontrolliert Leichenwagen) ein Archivfoto (Leichenwagen) eingestellt? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Sind dort Bilder der betreffenden Kontrolle abgebildet oder hat die Presse, wie sie es manchmal macht, zu einem Thema (hier Polizei kontrolliert Leichenwagen) ein Archivfoto (Leichenwagen) eingestellt?Es ist wohl von letzterem aus zu gehen, denn es ist recht unwahrscheinlich, dass waehrend - oder nach - der Kontrolle ein Fotoreporter anwesend war....... Uebrigens, auch hier in HK ist seit geraumer Zeit die verdachtsunabhaengige Alkkontrolle statthaft. Frueher durfte man das nur machen, wenn der Fahrer irgendwie auffaellig wurde und eine OWI beging. Heute kann es passieren, dass der Polizist an der Ampel sagt: 'Stop mal da hinten' und dann das Geraet durchs Fenster reicht...... Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Mal komplett offtopic: "HK" aka HeideKreis ist seit einiger Zeit hier in D als Nachfolger von "SFA" im Umlauf. Mehr als Wiki kann ich gerade nicht bieten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 OK, dann werde ich in Zukunft, um Missverstaendnisse zu vermeiden, von HK SAR schreiben...... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 In DEU ist es erlaubt, dass die Polizei grundlos und/oder verdachtslos Autos anhält und überprüft. Und da kann auch das Pusten angeboten/ geforderrt werden. ob man grund- und verdachtslos Pusten anbietet/ fordert hängt davon ab, wie der Polizist SEINE Kontrolle gestallten / aufbauen will. ICH mache das nicht grundlos. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Also grundlos kannst du kontrollieren, aber pusten werde ich dann nicht. Ein Fordern verbietet bereits die gesetzliche Regelung der Strafprozessordnung. [Edit: Im übrigen auch der sogenannte Wischtest und Urinproben sind freiwillig und können nicht erzwungen werden.] Eine Blutabnahme ist dann aber auch nur bei einem Anfangsverdacht möglich. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Welchen Link meinst du?Den ersten und den zweiten. hat die Presse, wie sie es manchmal macht, zu einem Thema (hier Polizei kontrolliert Leichenwagen) ein Archivfoto (Leichenwagen) eingestellt?Möglich. Als Quellen wurden AFP und DDM, archives angegeben. Vier Leichenwagen wären wohl auch etwas protzig für Thérèse. Ladepeche:Alors qu'il fait souffler le conducteur, le militaire s'aperçoit qu'il s'agit d'un fourgon funéraire.übersetze ich mit "Sobald er den Fahrer blasen läßt bemerkt der Uniformierte, daß es sich um einen Leichenwagen handelt." Der Wagen war also als Leichenwagen zu erkennen und wurde auch erkannt. Nur sind manche s im erkennen etwas langsamer als ihre Kollegen. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Vier Leichenwagen wären wohl auch etwas protzig für Thérèse.Zumal man zumindest den vordersten Wagen aus Malta herbeigeschafft hätte (wenn ich mich beim Kennzeichen nicht irre). Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Möglich.Nicht nur möglich, sondern definitiv der Fall. Ich bin zwar kein Experte der französischen Sprache, es würde mich aber wundern, wenn archives etwas anderes als Archiv bedeuten würde...Demnach wissen wir also noch immer nicht, ob er es bei Beginn der Kontrolle erkennen konnte. Einer unserer Bestatter beispielsweise fährt einen Vito, von vorne sieht das Fahrzeug wie ein normaler Wagen aus, nur von der Seite lässt sich an den Vorhängen hinten erkennen, daß es sich um einen Leichenwagen handelt (da hat man das Fahrzeug aber schon angehalten) Weiterhin fahren auch einige ausgemusterte Leichenwagen weiter im zivilen Leben herum.Möchtest du jetzt, daß Leichenwagen generell nicht angehalten werden? übersetze ich mit "Sobald er den Fahrer blasen läßt bemerkt der Uniformierte, daß es sich um einen Leichenwagen handelt." Der Wagen war also als Leichenwagen zu erkennen und wurde auch erkannt. Nur sind manche s im erkennen etwas langsamer als ihre Kollegen.Wie gesagt, ich könnte die Leichenwagen zeigen, die würdest du auch erst im zweiten Blick als solche erkennen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Möchtest du jetzt, daß Leichenwagen generell nicht angehalten werden?Wenn sie, in gesetztem Tempo zwischen Kirche und Friedhof, eine Kolonne von Pkws anführen.Sind sie dagegen allein unterwegs und nutzen voll aus kann die Jagd meinetwegen freigegeben sein. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Also, nach deutschem Recht kann ein leichenwagen problemlos angehalten werden.verdachts- und grundlos der Fahrer kann auch verdachtslos zum pusten aufgefordert / befragt werden. Ich halte das verdachtslose Pusten anbieten für ungünstig. Andere Polizisten, andere Ansichten. Muss halt jeder selber wissen. ich halte jedoch grundlose Kontrollen von Leichenwagen in einer Bestattungsfahrt für falsch und ich gehe davon aus dass der überwiegende Teil der Weltpolizisten auch so sieht.. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 16, 2012 Report Share Posted March 16, 2012 Möchtest du jetzt, daß Leichenwagen generell nicht angehalten werden?Wenn sie, in gesetztem Tempo zwischen Kirche und Friedhof, eine Kolonne von Pkws anführen.Sind sie dagegen allein unterwegs und nutzen voll aus kann die Jagd meinetwegen freigegeben sein.War das hier der Fall? War der Zug zu dem Zeitpunkt, als die Kontrolle begann, als Leichenzug erkennbar? (und bitte sag nicht wieder, man solle sich die Bilder anschauen, denn daß diese aus dem Archiv stammen ist ja mittlerweile geklärt) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 War der Zug zu dem Zeitpunkt, als die Kontrolle begann, als Leichenzug erkennbar?Der eine von zwei s hat den Leichenzug gleich erkannt, der andere erst etwas später. Wenn Du meinst, Du könntest jeden Zug anhalten, solange es dir gelingt, darin keinen Leichenzug zu erkennen, dann probier deine Machtvollkommenheit doch mal an einem ICE aus. nach deutschem Recht kann ein leichenwagen problemlos angehalten werden.Nicht alles, was noch legal ist wird vom Publikum klaglos hingenommen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 nach deutschem Recht kann ein leichenwagen problemlos angehalten werden.Nicht alles, was noch legal ist wird vom Publikum klaglos hingenommen. du zitierst nur einen Teil meines Beitrages und unterschlägst einen wichtigen Teil. Damit verzerrst du den Sinn und Inhalt. Hast du meinen Beitrag tatsächlich nicht verstanden? Da stand nämlich noch mehr, was eben gerade gegen solche Kontrollen gerichtet war und auch eine grobe Schätzung, wie andere Polizisten das sehen. Deswegen bin ich neugierig warum du nur einen kleinen Teil zitierst und kommentierst? Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 ^ Ich zitiere nur den Teil eines Postings, auf den ich in meiner Antwort eingehe.Deine davon abweichende persönliche Meinung habe ich natürlich zur Kenntnis genommen. Ich sehe aber auch, was möglich ist, wenn ein Beamter sich auf gesetzliche Regelungen beruft. Nicht jeder zeigt die gleiche Einsicht. Und ich habe gelesen, was die Presse aus Limoux berichtet hat. Das Ansehen der Polizei ist in Frankreich noch weit schlechter als hierzulande. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 Ja... Aber... Der Beamte ist noch weiteren Zwängen unterworfen, so dass grundlose Kontrollen von Leichenwagen verkehrsrechtlich zwar theoretisch möglich sind, in der Praxis aber scheitern werden. zumindest wenn das eine Trauerfahrt zwischen Kirche und Friedhof ist. wie ich scon schrieb, auch ein Krankenwagen mit Blaulicht könnte in die Kontrolle genommen werden... Aber auch das ist eher unwahrscheinlich, zumindest grundlos passiert das wohl kaum... beachte das kleine Wortspiel... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 Weil es gerade passt. Leichenwagen mit Leiche in Frankreich abgeschlepptAuto parkte in Toulouse im Halteverbothttp://de.nachrichten.yahoo.com/leichenwag...-081908138.html MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 Hallo, @alle, scheinbar gibt es in Frankreich öfter Leichenwagen, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Hier wurde einer abgeschleppt, mit einer Leiche im Fahrzeug. Edith sagt gerade, ich war zu langsam. Dafür gibt es noch ein kleines Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 @ nachteule gibt es die scheinbar oder anscheinend? @ thema soweit ich weiß gelten für Leichenwagen die Verkehrsregeln. in deutschland setzt sich immer wieder der vernünfrige trend durch, dass nur bei Behinderungen und Gefahren abschleppt wird... Bei meiner Stadt kann eine Beerdigung und der Leichentransport im einvernehmen mit der StVO stattfinden. Weil es gerade passt. Leichenwagen mit Leiche in Frankreich abgeschlepptAuto parkte in Toulouse im Halteverbothttp://de.nachrichten.yahoo.com/leichenwag...-081908138.html MfG. hartmutDas Auto war nicht als Leichenwagen mit Sarg erkennbar und parkte mit Behinderung. So what? Sehe keinen Fehler, außer bei der Wahl des Parkplatzes durch den Fahrer Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 Sehe keinen Fehler, außer bei der Wahl des Parkplatzes durch den FahrerHat jemand was anderes behauptet? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted March 17, 2012 Report Share Posted March 17, 2012 in deutschland setzt sich immer wieder der vernünfrige trend durch, dass nur bei Behinderungen und Gefahren abschleppt wird... Das ist mir neu........ Quote Link to post Share on other sites
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