Chris 2 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 Hi, auf meinem neuen Arbeitsweg hat ein Spaßvogel eine Blitzerattrappe auf seinem Mauerabsatz befestigt.Leider habe ich scheinbar keine Rechte, ein Bild hochzuladen.Ich habe Lust, die Kiste mit einem Knarrenkasten abzuschrauben und dem Typen in den Garten zu legen.Ist das strafbar? Man kann die Schrauben mühelos erreichen, ohne das Grundstück zu betreten. Gruß,Chris Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 Hier könnte eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vorliegen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 naja - man könnte hier die Sachbeschädigung in Betracht ziehen, da der Kasten dort festgeschraubt ist.oder die "verbotene Eigenmacht" nach BGB ich habe aber keine Lust, das jetzt genauer zu prüfen Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 Was stört Dich denn an der Attrappe? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 Ist das strafbar? Man kann die Schrauben mühelos erreichen, ohne das Grundstück zu betreten.Darf man Briefkästen abschrauben, Hecken absägen, Gartentore aushängen, wenn man dazu das Grundstück nicht betreten muß? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 Ist das strafbar? Man kann die Schrauben mühelos erreichen, ohne das Grundstück zu betreten.Hecken absägen, , Darf ich zum Beispiel wenn die Äste des Nachbarn auf mein Grundstück ragen und ich ihn aufgefordert hatte diese zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, kann ich die Säge ansetzten. Im übrigen darf ich sogar sein Grundstück betreten und dort zum Beispiel ein Gerüst oder Leiter aufstellen ohne das er etwas machen kann. Nennt sich im übrigen Hammerschlagsrecht. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 ...zieh einfach einen alten Kartoffelsack drüber und gut. Oder evtl. Anzeige ans Bauamt bzw. Ordnungsamt, kommt auf die Umstände an. Bauamt wäre z.B. interessamt, wenn im Bebauungsplan eine gewisse max. Höhe für den Zaun angegeben ist... in Richtung Ordnungsamt tendiert es , wenn man das Ding z.B. als Werbeanlage verstehen könnte. Ja, in D ist alles geregelt, da schraubste nicht so einfach ohne Genehmigung eine Werbe- oder Hinweistafel oder sonst irgendetwas irgendwo hin - auch Stichwort "Sondernutzung".Muß man sich aber einlesen um kleinkariert & pingelig einen Angriffspunkt in den entsprechenden Gesetzten oder Satzungen des Ortes, etc. zu finden und anzuwenden - findest Du natürlich etwas gibts eine schöne Überraschung beim Gegener, wenn etwas amtliches in dessen Briefkasten landet. Ich weiß von einem Abschleppunternehmer, dem sind die Behörden auf den Pelz gerückt, weil er die Rückseite seiner Halle -ca. 50m zu einer Autobahn- als Werbefläche für seine Firma genutzt hat (keine Leuchtreklame, nur Fassadenfarbe). Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 ...Och nööö, es wäre doch jetzt nicht nötig gewesen, irgendwelche Fälle zu nennen, um die nichts mit der Eingansgfrage zu tun haben... Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted January 4, 2012 Report Share Posted January 4, 2012 .... und wer hat im Beitrag #5 damit angefangen? Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted January 5, 2012 Report Share Posted January 5, 2012 Hier gab es auch mal eine Blitzerattrappe an der Hauswand in einer Straße mit IMHO mußte die entfernt werden Quote Link to post Share on other sites
rubescens 0 Posted January 5, 2012 Report Share Posted January 5, 2012 Hier gab es auch mal eine Blitzerattrappe an der Hauswand in einer Straße mit IMHO mußte die entfernt werdenAber ein Vogelhäuschen kann mir doch keiner verbieten, oder?http://blog.radalert.de/skurriles/eine-and...rt-starenkasten Beste GrüßeThomas Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted January 5, 2012 Report Share Posted January 5, 2012 Ich habe Lust, die Kiste mit einem Knarrenkasten abzuschrauben und dem Typen in den Garten zu legen.Und am nächsten Tag hat der Typ die Kiste wieder angeschraubt. Viel Arbeit, wenig Wirkung. @GooseHier könnte eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB vorliegen.Wie ist das eigentlich mit den Graffiti, die man hier und da sieht? Mal werden sie als Vandalismus bezeichnet, mal als künstlerische Bereicherung. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 5, 2012 Report Share Posted January 5, 2012 Wird auf genehmigter Fläche gesprüht, ist es OK, entspricht das Anbringen des "Kunstwerkes" nicht den Wünschen des Eigentümers, so handelt es sich in jedem Fall um eine Sachbeschädigung. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 6, 2012 Report Share Posted January 6, 2012 Hi, auf meinem neuen Arbeitsweg hat ein Spaßvogel eine Blitzerattrappe auf seinem Mauerabsatz befestigt.Leider habe ich scheinbar keine Rechte, ein Bild hochzuladen.Ich habe Lust, die Kiste mit einem Knarrenkasten abzuschrauben und dem Typen in den Garten zu legen.Ist das strafbar? Man kann die Schrauben mühelos erreichen, ohne das Grundstück zu betreten. Gruß,Chris Falls Du eine haben willst, baue ich Dir eine. Sogar mit Blitz... Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted January 9, 2012 Report Share Posted January 9, 2012 Hier gab es auch mal eine Blitzerattrappe an der Hauswand in einer Straße mit IMHO mußte die entfernt werden Weißt Du auch noch die Begründung dafür? Die wäre nämlich interessant. Vermutlich irgendetwas baurechtliches oder so.Nachdem eine Blitzeratrappe (genauso wie ein echter Blitzer) den Verkehr nicht gefährdet, muß es irgendeine andere Begründung dafür gegeben haben. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted September 18, 2014 Report Share Posted September 18, 2014 Hier wurde eine auf immerhin 50 Euro Wert geschätzte Attrappe "entfernt": „Starenkasten“ entwendet GÖSSWEINSTEIN, LKR. FORCHHEIM. Eine offensichtlich gut wirkende Attrappe einer Geschwindigkeitsmessanlage entwendete ein bislang Unbekannter in der Nacht zum Dienstag in Behringersmühle. Der „Starenkasten“ war am Ortsbeginn von Gößweinstein kommend, auf Höhe einer Gaststätte, aufgestellt. Das Gerät stand gut einen Meter vom Straßenrand auf Privatgrund und hatte einen Wert von etwa 50 Euro.... Aus www.polizei.bayern.de, Polizei-Präsidium Oberfranken, 17.09.2014 Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted September 20, 2014 Report Share Posted September 20, 2014 Das Wertvollste an der besagten Attrappe dürfte noch der Metallpfosten gewesen sein - alles andere sah sehr primitiv und mit wenig Liebe zur Realität hergestellt aus; von einer "offensichtlich gut wirkende[n] Attrappe" kann also keine Rede sein: http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/starenkasten-nur-von-kurzer-dauer_294215 Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted September 20, 2014 Report Share Posted September 20, 2014 (edited) Na da hat der Herr Hotelier ##### ##### klar gezeigt wie er zum Thema Blitzere und Abzocke eingestellt ist. Das finde ich gut, so können sich Leute, die diesen Standpunkt nicht teilen frei entsscheiden und sein Hotel ###### ##############, #########, ##########, Telefon: #####-######, Telefax: #####-######, Email: #########-######## (Quelle: ###############. meiden. Und müssen sich solche Oberlehrer und Wichtigtuer auch aus Unwissenheit nicht antun bzw. womöglich auch noch mit Ihrem Umsatz unterstützen. Also in Zukunft einfach an der ############### in der fränkischen Schweiz an der ##### zwischen ######### und ########## vorbeifahren und anderes ein Hotel suchen...[mod]Bevor es womöglich Ärger gibt, hab ich die Daten lieber unkenntlich gemacht. Wer genaueres wissen möchte, muß sich direkt an Dich wenden. Nach Bluey weitere Anonymisierung durch mich.Gast225[/mod] Edited September 25, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
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