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rubescens

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  1. Nach MSDWGI: ja, natürlich! Aber irgendwo habe ich im Hinterkopf, dass es keine 'Temposchachtelungen' gibt; man braucht sich bei einer neuen Geschwindigkeitsbeschränkung (50 km/h) die 'vorhergehende' (70 km/h) nicht merken? Beste Grüße Thomas
  2. Hallo, gegeben sei eine normale Bundesstraße. Wegen eines Forsthauses an dieser Straße gibt es eine dauerhaft installierte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h. Ca. 100 m später wird jetzt wegen Krötenwanderung temporär eine Begrenzung auf 50 km/h von 06:00-08:00 Uhr und von 18:00-22:00 Uhr ausgewiesen. Nach knapp 1000 m kommt dann die Aufhebung der 70 km/h. Welche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nun innerhalb der 'Krötenzone' beispielsweise um 12:00 Uhr? 50, 70 oder 100 km/h? Beste Grüße Thomas
  3. Hallo alle, heute Morgen am Beginn der A81 bei Würzburg-Kist: Hier ist wegen einer Kurve die Geschwindigkeit dauerhaft auf 120 km/h begrenzt. Innerhalb dieser Begrenzung eine Tagesbaustelle, die mit 80 km/h begrenzt ist. Kurz darauf (ca. 100 m) die Aufhebung der ursprünglichen 120 km/h mit 'Ende 120 km/h'. Ist damit auch die 80 km/h aufgehoben? Beste Grüße Thomas
  4. Hallo, könnte dem Wohnmobilfahrer ein Verstoß vorgeworfen werden? Wenn ja: welcher? Heck ragt in Botanik? 'Schnauze' ragt in Fahrbahn? ...? Beste Grüße Thomas
  5. Sachen gibts ... http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/fuer-bessere-blitzerfotos-verkehrsschilder-zugehaengt-stadt-mainz-gibt-fehler-zu_14135496.htm Wäre da nicht eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr fällig? Beste Grüße Thomas
  6. > Für diese 5 Minuten Dienstleistung will der jetzt auch gleich 520 € kassieren. An die 'Spezialisten' hier: ist dies ein üblicher Betrag? Beste Grüße Thomas
  7. Wenn das Überholverbot "auffällt", könnte der SB theoretisch auch die "nächste Stufe" des Regelbußgeldes nehmen ("mit Gefährdung"). Hallo, ich dachte immer, eine angebliche Gefährdung müsste konkret nachgewiesen werden. Nur weil im Überholverbot überholt wird, muss das doch nicht mit einer Gefährdung im Zusammenhang stehen? Beste Grüße Thomas
  8. Hallo alle, wie erwartet wurde das 314er (Blaues 'P') mit dem Zusatz 'Mit Parkschein' letzte Woche angebracht. Der Gag: ein Arbeitskollege hat sein Auto morgens gegen 8:00 Uhr dort hingestellt. Die Schilder wurden ca. 1 Stunde später (gegen 9:00 Uhr) angebracht und er hat ein Knöllchen über 5 Euro bekommen, weil er kein Ticket gezogen hatte ... Beste Grüße Thomas
  9. @zorro69 > was erwartest du nun von uns? > eine aussage, ätsch, man braucht doch kein ticket zu ziehen? "Muss ich, wenn ich hier parken will, den Automaten füttern?" Nun, das hier war meine einleitende Frage. Und eine Antwort wie: 'Nein, hier musst Du kein Ticket ziehen' ist natürlich genau das, was ich hören wollte. Beste Grüße und danke an alle Thomas
  10. > Darf hinten ausgefahren werden für Pkw? Falls Du in Richtung Kreisel meinst: nein, da dürfen nur Busse ausfahren (unechte Einbahnstraße) > Steht auf der rechten Seite ein Parkplatzschild mit Hinweis Parkautomat? Im Bild 1 sieht es bald so aus (linke Bildseite im Hintergrund) Nein, kein Parkplatzschild und kein Hinweis auf einen Parkautomat Bisher gibt es noch keine Knöllchen, sondern nur Zettel mit dem Hinweis, dass man gefälligst ein Ticket zu ziehen habe. Beste Grüße Thomas
  11. Hallo, gleich nochmal meiner einer (siehe Beitrag vorher), hier hätte ich nochmals eine für mich unklare Parkfrage. Man hat hier neue Buchten gebaut, die wohl als Parkplätze für Busse gedacht sind. Dazu wurden auch die entsprechenden Schilder (1 & 2) aufgestellt, aber erst am ENDE der Buchten - müssten diese nicht am ANFANG stehen (die Gültigkeit eines Schildes ist doch wohl AB Schild)? Meiner Meinung nach dürfte ich ungestraft vom Kreisverkehr bis Schild 1 parken, oder? Das 'X' auf Bild 1 zeigt die Kameraposition von Bild 2. Von oben: http://www.wallner.de/htm/PA_03.JPG Von vorne: h
  12. > Unter diesem Schild ist doch noch ein weiteres Schild, leider sieht man es nicht von vorne. Welches ist das denn?? Da steht, dass man auch mit dem Handy bezahlen kann > Und im Hintergrund sind noch 2 weitere Schilder. Was steht denn da drauf? Das sind Hinweise auf Privat- / Mietparkplätze, die sich aber nicht auf die angesprochenen Parkplätze beziehen Beste Grüße Thomas
  13. Hallo, hier in Bad Mergentheim wird zur Zeit kräftig gebaut. Unter anderem entstanden dabei auf öffentlichem Grund diese Parkbuchten (Ansicht von vorne und von hinten), die mit einem Parkscheinautomat ausgerüstet wurden. Allerdings gibt es - außer dem Schild über dem Automaten, dass man hier den Parkschein lösen solle - keinerlei weitere Schilder (also weder ein Park- oder Halteverbot noch ein blaues P-Schild). Muss ich, wenn ich hier parken will, den Automaten füttern? http://www.wallner.de/htm/PA_01.JPG http://www.wallner.de/htm/PA_02.JPG Beste Grüße Thomas
  14. Aber ein Vogelhäuschen kann mir doch keiner verbieten, oder? http://blog.radalert.de/skurriles/eine-and...rt-starenkasten Beste Grüße Thomas
  15. Hallo, auf der oben verlinkten Seite (Verkehrszeichenkatalog) ist mir beim Zeichen 1049-13 gerade folgendes aufgefallen: (Haarspaltermodus on) "nur LKW (Z 1048-12), Kraftomnibus (Z 1048-16) und PKW mit Anhänger (Z 1048-11)" Müsste da statt des 'und' nicht ein 'oder' stehen? (Haarspaltermodus off) Beste Grüße Thomas
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