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Fahrrad In Feuerwehrzufahrt


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Ich muß mich nicht mehr bzw. noch nicht wieder mit Schulrecht auseinandersetzen, daher: von wem hat er das übertragen bekommen?

 

Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

 

@Hartmut: Biber hat möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....

 

LG!

Eribär

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Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.

Das mit dem Geld halte ich auch für völlig daneben, rechtlich sehr, sehr bedenklich. Das ginge allenfalls über ein Konstrukt Schadensersatz.

Es ging um das umstellen der Fahrräder. Wenn er für die Sicherheit verantwortlich ist, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als die Sicherheit wieder herzustellen. Deswegen die ganze Schule nach dem Besitzer der Fahrräder zu durchforsten wäre unverhältnismäßig.

 

MfG.

 

hartmut

 

@Hartmut: Biber hat möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....

Da fehlt es noch an ganz anderen Ausbildungen.

 

MfG.

 

hartmut

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Da Schulleiter und Vertreter während des Unterrichts höchstwahrscheinlich anwesend waren, hatte der Hausmeister auch kein Hausrecht. :whistling:
Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.
Danke, das brauch' ich dann schon mal nicht selber bringen!

 

Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen.
Hab' ich, und zwar lange vor Dir. Aber macht nichts, Du hast
möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....
und hast deshalb übersehen, daß diese Frage
War der Schulleiter auf dem Hof?
in der Dienstanweisung keine Rolle spielt.
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[Überfordert nicht Schulen und Lehrer, es gibt Gebiete bei denen der Erziehungs- und Bildungsauftrag bei den Eltern liegt, Straßenverkehrsverhalten, Schwimmen und Fahrradfahren ist eine der vielen Elternpflichten.

Ähm ja, der "Fahrradführerschein" ist in der Grundschule normalerweise normaler Bestandteil des Unterrichts, mitunter sogar unter Beteiligung der :whistling: . Das kann gut gehen oder halt auch nicht....

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Da Schulleiter und Vertreter während des Unterrichts höchstwahrscheinlich anwesend waren, hatte der Hausmeister auch kein Hausrecht. :whistling:
Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.
Danke, das brauch' ich dann schon mal nicht selber bringen!

 

Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen.
Hab' ich, und zwar lange vor Dir. Aber macht nichts, Du hast
möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....
und hast deshalb übersehen, daß diese Frage
War der Schulleiter auf dem Hof?
in der Dienstanweisung keine Rolle spielt.

 

@Biber: Das kannst Du wirklich gut, das aus dem Zusammenhang gerissene Zitieren. Über welche (außergewöhnliche) Fähigkeiten verfügst Du sonst noch?

 

Darf ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben, an Dich, liebster Biber?

 

Nun denn: das, was Du hier zum Schlechten gibst, geht mir gehörig auf den Zeiger, milde formuliert. Aber vielleicht ist das Deine Absicht?

 

Eribär

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Über welche (außergewöhnliche) Fähigkeiten verfügst Du sonst noch?
Das möchtest Du doch gar nicht wirklich wissen, nicht wahr?

 

Nun denn: das, was Du hier zum Schlechten gibst, geht mir gehörig auf den Zeiger, milde formuliert. Aber vielleicht ist das Deine Absicht?
Nö, das ist keine Absicht. Ich kenne Dich wahrscheinlich nicht mal, also welches Interesse sollte ich an Dir und Deinem Seelenzustand haben?

Du kannst Dein Problem aber selbst lösen, indem Du entweder auf unsachliche, persönliche Nettigkeiten verzichtest oder einfach meine Beiträge nicht liest. Wenn ich Deine Beiträge im allgemeinen richtig erinnere, erwarte ich eigentlich die erste Lösung.

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Also ich seh das mal ganz locker. Wenn die Kids nicht in der Lage oder willens sind, sich an bestehende Regeln - die in diesem Fall auch der eigenen Sicherheiit dienen - halten, sind nach mehreren Ermahnungen auch Sanktionen in Ordnung.

Mit dem erhobenen Zeigefinger nach dem Motto "Das ist nicht in Ordnung" kann man vielleicht in einer Walldorfschule was erreichen. Aber die Kids heute kriegst du doch nur noch auf dem Umweg über das monatäre oder über die eigene Bequemlichkeit zur Einhaltung von Regeln.

 

Der Hausmeister ist doch in erster Linie der Schulleitung unterstellt. Wenn die die Weisung erteilt, dann werden die Räder eben konfisziert. Es hat bestimmt noch niemandem geschadet, mal ein wenig zu laufen (mal von irgendwelchen Behinderungen abgesehen).

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Das mag zwar für die heutige Jugend zutreffen, jedoch darf ich mich dann selber auch nicht über das Gesetz stellen und wohl rechtswidrige Dinge tun.

 

Denn dann bin ich nicht besser als diejenigen von denen ich ein korrektes Verhalten einfordere.

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Da gibt es mal die immer wieder geforderten "unbürokratischen Maßnahmen"..und schon schreien die ersten wieder nach Recht und Gesetz. Wie auch bei sonst üblichen Verwarngeldern geht es hier um Verkehrserziehung, das ganze heruntergerechnet auf Taschengeld...ich finde es ne gute Lösung.

Hier muss ich mal uneingeschraenkt zustimmen! :D

 

Unbürokratisch wäre es gewesen, das Fahrrad zu nehmen und so abzustellen, dass die Zufahrt frei ist.

Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... :blush:

 

...und ist ebenfalls eine Form der Selbstjustiz, wenn das umgesetzte Fahrrad nicht ohne Suchaufwand gefunden werden kann.

Ich nehme an, Du haettest den Jungen beiseite genommen, einen Arbeitskreis gegruendet und nachhaltig auf ihn eingeredet, oder? :huh:

 

Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.

Es wird ja immer besser..... :cop01:

 

Also ich seh das mal ganz locker. Wenn die Kids nicht in der Lage oder willens sind, sich an bestehende Regeln - die in diesem Fall auch der eigenen Sicherheiit dienen - halten, sind nach mehreren Ermahnungen auch Sanktionen in Ordnung.

Mit dem erhobenen Zeigefinger nach dem Motto "Das ist nicht in Ordnung" kann man vielleicht in einer Walldorfschule was erreichen. Aber die Kids heute kriegst du doch nur noch auf dem Umweg über das monatäre oder über die eigene Bequemlichkeit zur Einhaltung von Regeln.

Und wieder: Zustimmung! :D

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Unbürokratisch wird es erst, wenn es wirklich unerlaubt ist.

 

Oder anders gesagt: Wenn es denn korrekt abläuft, dann wird es für den Hausmeister mit der Erhebung der Buße erst wirklich bürokratisch.

 

Oder er sackt das Geld selber ein.

 

Oder er achtet darauf (und spricht mit der Schulleitung ab, usw ... ), daß die Radlparkplätze nicht in dieser angeblichen Feuerwehrzufahrt sind.

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Ähmm... wie jetzt?

 

Bislang ist nicht geklärt, ob die angebliche "Feuerwehrzufahrt" wirklich eine solche ist.

 

Andere hier beliebte Methoden wie Er_Sa _Fahrer lasse ich erst mal außenvor.

 

Ich hatte bislang genau zwei auch nur sehr entfernt ähnliche Vorkommnisse - aus Sicht der Schulleitung war es das erste und das letzte in der Richtung - hat wohl bleibenden Eindruck hinterlassen :cop01:

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Unbürokratisch wäre es gewesen, das Fahrrad zu nehmen und so abzustellen, dass die Zufahrt frei ist.

Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... :cop01:

Wo bitte soll hier ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB vorliegen?

 

Da fehlt es ja gleich an mehreren Tatbestandsvoraussetzungen.

 

Selbst § 248b StGB kommt hier nicht in Frage.

 

------------------------

Was man prüfen könnte ist, ob die 2 Euro richtig im städtischen Haushalt bzw. Kreishaushalt verbucht worden sind.

 

Auch das kann sehr viel Ärger geben, denn es sind sicherlich nicht allein diese zwei Euro.

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Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... :cop01:

 

Nicht nur, dass die Zueignungsabsicht fehlt, wenn ich schon so etwas schreibe, muss ich bedenken, dass der HM das Rad ganz weggeschafft hat, während es ansonsten "um die Ecke" gebracht worden wäre!

 

 

dete

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Bislang ist nicht geklärt, ob die angebliche "Feuerwehrzufahrt" wirklich eine solche ist.

 

Das ist doch völlig egal. Selbst wenn es keine ist, kann das Abstellen auf jeder beliebigen Fläche auf dem Schulgelände vom zuständigen Gremium verboten werden. Zur Ausfindigmachung des Überltäters muss das Fahrrad wohl verwahrt werden und der Absteller kann dann mal zum Nachsitzen bestellt werden (Freitag 10. Stunde). Die 2€ halte ich auch für bedenklich, der Rest ist okay.

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  • 1 month later...

Hallo Nachteule,

 

das spielt imho keine Rolle. Wenn ich den Zeitungsbeitrag richtig verstanden habe, ist es eine öffentliche Regelschule. Die Schüler sind wegen der Schulpflicht dort. Und dort können auch

die Schüler
wohl kaum eine derartige Regel erlassen. (Das alle Schüler der Regel zugestimmt haben, halte ich für sehr unwahrscheinlich - selbst dann bliebe die Frage, was passiert, wenn morgen ein neuer Schüler wegen Umzug o.ä. auf die Schule kommt.) :unsure:
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Das Schulreferat weis davon nichts, wird erstmal nachforschen und wollte sich lt der Süddeutschen noch nicht dazu äußern.

 

Aber lt Kultusministerium sind Geldstrafen unzulässig. (Zeitung Nordbayern) Auch hier wird dem nachgegangen.

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Hallo, Ichtyos,

 

grundsätzlich spielt es schon eine Rolle, von wem die Strafen erlassen wurden.

 

Wenn z. B. innerhalb einer Klasse von allen Schülern klassenintern solche Strafen ausgemacht werden und wenn das Geld der Klassenkasse für Ausflüge o.ä. zugute kommt, sehe ich da kein Problem, zumal es jeder selber in der Hand hat, ob er etwas zahlen muss oder nicht.

 

Im vorliegenden Fall ist aber scheinbar mal wieder unsauber recherchiert worden, denn laut diesem Zeitungsbericht handelt es sich nicht um einen realen, sondern um einen fiktiven Strafenkatalog, um den mittelalterlichen Ablasshandel anschaulich zu erklären.

 

Sollte dies so zutreffen, war es mal wieder ein Sturm im Wasserglas und die Dame, die diesen verursacht hat, sollte sich überlegen, ob es nicht gescheiter gewesen wäre, zunächst bei der Schule anzufragen, was wirklich an der Sache dran ist, anstatt schnurstracks mit unbewiesenen Behauptungen eine Lawine loszutreten (das gleiche gilt natürlich auch für den Politiker, der scheinbar nichts besseres zu tun hatte, als sofort ohne Prüfung des Sachverhaltes die Presse einzuschalten).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

 

grundsätzlich spielt es schon eine Rolle, von wem die Strafen erlassen wurden.

 

Wenn z. B. innerhalb einer Klasse von allen Schülern klassenintern solche Strafen ausgemacht werden und wenn das Geld der Klassenkasse für Ausflüge o.ä. zugute kommt, sehe ich da kein Problem, zumal es jeder selber in der Hand hat, ob er etwas zahlen muss oder nicht.

Da kann ich mitgehen. Ich habe nochmal ein Wort hervorgehoben. Wenn das wirklich so ist - also ohne Gegenstimme bei der Abstimmung, ist es wirklich die Entscheidung der Kinder.

 

Aber hier ging es um eine ganze Schule. Und da hätte ich mir ein derartiges Abstimmungsergebnis kaum vorstellen können.

 

Ansonsten gibt es rund um die Schule mitunter recht "eigenwillige" Aussagen. Im Nachbarforum hatten wir das ja schon hinsichtlich Fahrradführerschein und mit dem Fahrrad zur Schule radeln.

 

Scheinbar ist es aber wirklich ein

Sturm im Wasserglas
Wenn es so ist, kein Problem.

 

Allerdings habe ich das nach eigenen Erfahrungen schon fast für real halten müssen. :unsure:

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Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.

 

 

1. Wieso "erpressen", andenrfalls nach hause laufen zu müssen ist kein "empfindlichs Übel".

 

2. Ungeschickt ist es den die 2€ als Strafgeld zu benennen, Kostenbeitrag für die Arbeitsleistung "Fahrrad aus der Sperrzone entferen" wäre problementschärfend.

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Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.

 

 

1. Wieso "erpressen", andenrfalls nach hause laufen zu müssen ist kein "empfindlichs Übel".

Wenn du schon juristisch tätig bist, dann bitte auch korrekt.

 

Das empfindliche Übel ist, dass das Fahrrad nicht wieder herausgegeben wird.

 

Auch was habe ich dich die letzten Tage hier vermisst. :licht:

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