Dieselschraeubchen 46 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Ich muß mich nicht mehr bzw. noch nicht wieder mit Schulrecht auseinandersetzen, daher: von wem hat er das übertragen bekommen? Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen. MfG. hartmut @Hartmut: Biber hat möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben.... LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Da Schulleiter und Vertreter während des Unterrichts höchstwahrscheinlich anwesend waren, hatte der Hausmeister auch kein Hausrecht. War der Schulleiter auf dem Hof? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.Das mit dem Geld halte ich auch für völlig daneben, rechtlich sehr, sehr bedenklich. Das ginge allenfalls über ein Konstrukt Schadensersatz.Es ging um das umstellen der Fahrräder. Wenn er für die Sicherheit verantwortlich ist, bleibt ihm wohl nichts anderes übrig als die Sicherheit wieder herzustellen. Deswegen die ganze Schule nach dem Besitzer der Fahrräder zu durchforsten wäre unverhältnismäßig. MfG. hartmut @Hartmut: Biber hat möglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....Da fehlt es noch an ganz anderen Ausbildungen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Da Schulleiter und Vertreter während des Unterrichts höchstwahrscheinlich anwesend waren, hatte der Hausmeister auch kein Hausrecht. Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.Danke, das brauch' ich dann schon mal nicht selber bringen! Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen.Hab' ich, und zwar lange vor Dir. Aber macht nichts, Du hastmöglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....und hast deshalb übersehen, daß diese FrageWar der Schulleiter auf dem Hof?in der Dienstanweisung keine Rolle spielt. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 [Überfordert nicht Schulen und Lehrer, es gibt Gebiete bei denen der Erziehungs- und Bildungsauftrag bei den Eltern liegt, Straßenverkehrsverhalten, Schwimmen und Fahrradfahren ist eine der vielen Elternpflichten.Ähm ja, der "Fahrradführerschein" ist in der Grundschule normalerweise normaler Bestandteil des Unterrichts, mitunter sogar unter Beteiligung der . Das kann gut gehen oder halt auch nicht.... Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Da Schulleiter und Vertreter während des Unterrichts höchstwahrscheinlich anwesend waren, hatte der Hausmeister auch kein Hausrecht. Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.Danke, das brauch' ich dann schon mal nicht selber bringen! Könntest aber auch mal selber was bringen statt nur Fragen zu stellen.Hab' ich, und zwar lange vor Dir. Aber macht nichts, Du hastmöglicherweise gerade eine (schlechte) Coachingausbildung absolviert und ist noch am Üben....und hast deshalb übersehen, daß diese FrageWar der Schulleiter auf dem Hof?in der Dienstanweisung keine Rolle spielt. @Biber: Das kannst Du wirklich gut, das aus dem Zusammenhang gerissene Zitieren. Über welche (außergewöhnliche) Fähigkeiten verfügst Du sonst noch? Darf ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben, an Dich, liebster Biber? Nun denn: das, was Du hier zum Schlechten gibst, geht mir gehörig auf den Zeiger, milde formuliert. Aber vielleicht ist das Deine Absicht? Eribär Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Über welche (außergewöhnliche) Fähigkeiten verfügst Du sonst noch?Das möchtest Du doch gar nicht wirklich wissen, nicht wahr? Nun denn: das, was Du hier zum Schlechten gibst, geht mir gehörig auf den Zeiger, milde formuliert. Aber vielleicht ist das Deine Absicht?Nö, das ist keine Absicht. Ich kenne Dich wahrscheinlich nicht mal, also welches Interesse sollte ich an Dir und Deinem Seelenzustand haben?Du kannst Dein Problem aber selbst lösen, indem Du entweder auf unsachliche, persönliche Nettigkeiten verzichtest oder einfach meine Beiträge nicht liest. Wenn ich Deine Beiträge im allgemeinen richtig erinnere, erwarte ich eigentlich die erste Lösung. Quote Link to post Share on other sites
Wavestar0759 1 Posted January 12, 2012 Report Share Posted January 12, 2012 Also ich seh das mal ganz locker. Wenn die Kids nicht in der Lage oder willens sind, sich an bestehende Regeln - die in diesem Fall auch der eigenen Sicherheiit dienen - halten, sind nach mehreren Ermahnungen auch Sanktionen in Ordnung.Mit dem erhobenen Zeigefinger nach dem Motto "Das ist nicht in Ordnung" kann man vielleicht in einer Walldorfschule was erreichen. Aber die Kids heute kriegst du doch nur noch auf dem Umweg über das monatäre oder über die eigene Bequemlichkeit zur Einhaltung von Regeln. Der Hausmeister ist doch in erster Linie der Schulleitung unterstellt. Wenn die die Weisung erteilt, dann werden die Räder eben konfisziert. Es hat bestimmt noch niemandem geschadet, mal ein wenig zu laufen (mal von irgendwelchen Behinderungen abgesehen). Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 13, 2012 Report Share Posted January 13, 2012 Das mag zwar für die heutige Jugend zutreffen, jedoch darf ich mich dann selber auch nicht über das Gesetz stellen und wohl rechtswidrige Dinge tun. Denn dann bin ich nicht besser als diejenigen von denen ich ein korrektes Verhalten einfordere. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 Wobei immer noch nicht geklärt ist, ob der 13jährige das Rad selbst dort abgestellt hat. dete Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted January 17, 2012 Report Share Posted January 17, 2012 ... und ob die Einfahrt auch wirklich eine behördlich Angeordnete und nach den Landesgesetzen korrekt beschilderte Feuerwehrzufahrt ist. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Da gibt es mal die immer wieder geforderten "unbürokratischen Maßnahmen"..und schon schreien die ersten wieder nach Recht und Gesetz. Wie auch bei sonst üblichen Verwarngeldern geht es hier um Verkehrserziehung, das ganze heruntergerechnet auf Taschengeld...ich finde es ne gute Lösung.Hier muss ich mal uneingeschraenkt zustimmen! Unbürokratisch wäre es gewesen, das Fahrrad zu nehmen und so abzustellen, dass die Zufahrt frei ist.Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... ...und ist ebenfalls eine Form der Selbstjustiz, wenn das umgesetzte Fahrrad nicht ohne Suchaufwand gefunden werden kann.Ich nehme an, Du haettest den Jungen beiseite genommen, einen Arbeitskreis gegruendet und nachhaltig auf ihn eingeredet, oder? Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen.Es wird ja immer besser..... Also ich seh das mal ganz locker. Wenn die Kids nicht in der Lage oder willens sind, sich an bestehende Regeln - die in diesem Fall auch der eigenen Sicherheiit dienen - halten, sind nach mehreren Ermahnungen auch Sanktionen in Ordnung.Mit dem erhobenen Zeigefinger nach dem Motto "Das ist nicht in Ordnung" kann man vielleicht in einer Walldorfschule was erreichen. Aber die Kids heute kriegst du doch nur noch auf dem Umweg über das monatäre oder über die eigene Bequemlichkeit zur Einhaltung von Regeln.Und wieder: Zustimmung! Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Unbürokratisch wird es erst, wenn es wirklich unerlaubt ist. Oder anders gesagt: Wenn es denn korrekt abläuft, dann wird es für den Hausmeister mit der Erhebung der Buße erst wirklich bürokratisch. Oder er sackt das Geld selber ein. Oder er achtet darauf (und spricht mit der Schulleitung ab, usw ... ), daß die Radlparkplätze nicht in dieser angeblichen Feuerwehrzufahrt sind. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Ähmm... wie jetzt? Bislang ist nicht geklärt, ob die angebliche "Feuerwehrzufahrt" wirklich eine solche ist. Andere hier beliebte Methoden wie Er_Sa _Fahrer lasse ich erst mal außenvor. Ich hatte bislang genau zwei auch nur sehr entfernt ähnliche Vorkommnisse - aus Sicht der Schulleitung war es das erste und das letzte in der Richtung - hat wohl bleibenden Eindruck hinterlassen Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Unbürokratisch wäre es gewesen, das Fahrrad zu nehmen und so abzustellen, dass die Zufahrt frei ist.Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... Wo bitte soll hier ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB vorliegen? Da fehlt es ja gleich an mehreren Tatbestandsvoraussetzungen. Selbst § 248b StGB kommt hier nicht in Frage. ------------------------Was man prüfen könnte ist, ob die 2 Euro richtig im städtischen Haushalt bzw. Kreishaushalt verbucht worden sind. Auch das kann sehr viel Ärger geben, denn es sind sicherlich nicht allein diese zwei Euro. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Joh - und schon haette wer wegen Diebstahls herum gemault...... Nicht nur, dass die Zueignungsabsicht fehlt, wenn ich schon so etwas schreibe, muss ich bedenken, dass der HM das Rad ganz weggeschafft hat, während es ansonsten "um die Ecke" gebracht worden wäre! dete Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted January 18, 2012 Report Share Posted January 18, 2012 Bislang ist nicht geklärt, ob die angebliche "Feuerwehrzufahrt" wirklich eine solche ist. Das ist doch völlig egal. Selbst wenn es keine ist, kann das Abstellen auf jeder beliebigen Fläche auf dem Schulgelände vom zuständigen Gremium verboten werden. Zur Ausfindigmachung des Überltäters muss das Fahrrad wohl verwahrt werden und der Absteller kann dann mal zum Nachsitzen bestellt werden (Freitag 10. Stunde). Die 2€ halte ich auch für bedenklich, der Rest ist okay. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 ... auf zur nächsten Runde Geldstrafen für Kinder an Münchner Schule Eine Münchner Hauptschule sorgt mit einer ungewöhnlichen Methode für Aufregung: Für unartige Kinder gibt es Bußgelder. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Hallo, Aka, auch hier wieder die Frage: Von wem wurden diese Strafen erlassen? Von den Lehrern bzw. der Schulleitung oder sind das Strafen, die die Schüler sich selber ausgedacht haben? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Hallo Nachteule, das spielt imho keine Rolle. Wenn ich den Zeitungsbeitrag richtig verstanden habe, ist es eine öffentliche Regelschule. Die Schüler sind wegen der Schulpflicht dort. Und dort können auch die Schüler wohl kaum eine derartige Regel erlassen. (Das alle Schüler der Regel zugestimmt haben, halte ich für sehr unwahrscheinlich - selbst dann bliebe die Frage, was passiert, wenn morgen ein neuer Schüler wegen Umzug o.ä. auf die Schule kommt.) Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted March 13, 2012 Report Share Posted March 13, 2012 Das Schulreferat weis davon nichts, wird erstmal nachforschen und wollte sich lt der Süddeutschen noch nicht dazu äußern. Aber lt Kultusministerium sind Geldstrafen unzulässig. (Zeitung Nordbayern) Auch hier wird dem nachgegangen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Hallo, Ichtyos, grundsätzlich spielt es schon eine Rolle, von wem die Strafen erlassen wurden. Wenn z. B. innerhalb einer Klasse von allen Schülern klassenintern solche Strafen ausgemacht werden und wenn das Geld der Klassenkasse für Ausflüge o.ä. zugute kommt, sehe ich da kein Problem, zumal es jeder selber in der Hand hat, ob er etwas zahlen muss oder nicht. Im vorliegenden Fall ist aber scheinbar mal wieder unsauber recherchiert worden, denn laut diesem Zeitungsbericht handelt es sich nicht um einen realen, sondern um einen fiktiven Strafenkatalog, um den mittelalterlichen Ablasshandel anschaulich zu erklären. Sollte dies so zutreffen, war es mal wieder ein Sturm im Wasserglas und die Dame, die diesen verursacht hat, sollte sich überlegen, ob es nicht gescheiter gewesen wäre, zunächst bei der Schule anzufragen, was wirklich an der Sache dran ist, anstatt schnurstracks mit unbewiesenen Behauptungen eine Lawine loszutreten (das gleiche gilt natürlich auch für den Politiker, der scheinbar nichts besseres zu tun hatte, als sofort ohne Prüfung des Sachverhaltes die Presse einzuschalten). Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 15, 2012 Report Share Posted March 15, 2012 Hallo Nachteule, grundsätzlich spielt es schon eine Rolle, von wem die Strafen erlassen wurden. Wenn z. B. innerhalb einer Klasse von allen Schülern klassenintern solche Strafen ausgemacht werden und wenn das Geld der Klassenkasse für Ausflüge o.ä. zugute kommt, sehe ich da kein Problem, zumal es jeder selber in der Hand hat, ob er etwas zahlen muss oder nicht.Da kann ich mitgehen. Ich habe nochmal ein Wort hervorgehoben. Wenn das wirklich so ist - also ohne Gegenstimme bei der Abstimmung, ist es wirklich die Entscheidung der Kinder. Aber hier ging es um eine ganze Schule. Und da hätte ich mir ein derartiges Abstimmungsergebnis kaum vorstellen können. Ansonsten gibt es rund um die Schule mitunter recht "eigenwillige" Aussagen. Im Nachbarforum hatten wir das ja schon hinsichtlich Fahrradführerschein und mit dem Fahrrad zur Schule radeln. Scheinbar ist es aber wirklich ein Sturm im Wasserglas Wenn es so ist, kein Problem. Allerdings habe ich das nach eigenen Erfahrungen schon fast für real halten müssen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 23, 2012 Report Share Posted March 23, 2012 Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen. 1. Wieso "erpressen", andenrfalls nach hause laufen zu müssen ist kein "empfindlichs Übel". 2. Ungeschickt ist es den die 2€ als Strafgeld zu benennen, Kostenbeitrag für die Arbeitsleistung "Fahrrad aus der Sperrzone entferen" wäre problementschärfend. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 23, 2012 Report Share Posted March 23, 2012 Selbst wenn er das Hausrecht hat darf er immer noch kein Geld von den Schülern erpreessen. 1. Wieso "erpressen", andenrfalls nach hause laufen zu müssen ist kein "empfindlichs Übel".Wenn du schon juristisch tätig bist, dann bitte auch korrekt. Das empfindliche Übel ist, dass das Fahrrad nicht wieder herausgegeben wird. Auch was habe ich dich die letzten Tage hier vermisst. Quote Link to post Share on other sites
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