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Parken Auf Parkplätze Für E-autos Als "normalo"


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Hallöchen!

 

Ich habe nur eine kurze Frage zum o. g. Thema. Die Suche hat mir nicht viel gebracht. Vielleicht bin ich der Premieren-Fragesteller dazu :unsure: Außerdem gibt es 10000 Möglichkeiten der Suche... E-Auto, Elektrofahrzeug, Elektroauto, Elekro-Auto, E-Fahrzeug usw. Von daher hilft die Suche nicht sonderlich. Wenn einer einen "Fred" dazu hat, bitte Link einfügen.

 

Was passiert, wenn ich auf einem Parkplatz parke, der für "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" vorgesehen ist und ich mich da mit meinem normalen Pkw breitmache? Denn die Parkplätze sind oft noch frei, was ich natürlich gerne ausnutze. Habe auch schon überlegt mir ein Stück Kabel vom Auto zur Steckdose zu legen, damit es so aussieht als sei der Wagen umgerüstet worden :whistle:

 

 

Rechtsgrundlage? Folgen?

Das Schild ist m. E. nicht in den Zusatzschildern der StVO integriert. Und die Wegnahme eines Parkplatzes für E-Autos begründet für mich noch keinen Abschleppvorgang. Wenn Verwarnungsgeld, welche Nummer im BKat?

 

Bitte keine Kommentare, wie unmöglich einige das wieder finden. Für mich ist das mit den E-Autos sowieso nur Geldmacherei und bringt nichts. Zudem kann sich aufgrund der Wirtschaftssituation kaum jemand so eine Karre kaufen und weiterhin ist die Akku-Lebenszeit nicht sonderlich lang und störanfällig zum jetzigen Stand der Technik. also ich bin Gegner von solchen Autos, aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun, um die es nun einmal geht.

 

Vielen Dank für die sinnvollen Antworten....

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Naja, es geht ja nicht um private Grundstücke, sondern öffentliche Parkbuchten an Straßenrändern oder sowas. Privatrechtlich wären wir ja dann beim Abschleppen und der Zivilklage, um die Kosten einzufordern. Aber mir geht es ja um die Rechtsgültigkeit des Zusatzschildes "Elektroautos während des Ladevorgangs". Das ist ja evtl. noch was anderes als diese "Mutter-Kind-Parkplätze" auf privaten Supermarktparkplätzen, die ich sowieso immer zuparke, damit die Blagen früher weitere Strecken laufen lernen :unsure: Dann werden die auch nicht so schnell übergewichtig :whistle:

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also ich bin Gegner von solchen Autos, aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun, um die es nun einmal geht.

Nun, mit der Frage direkt vielleicht nicht, aber Du nimmst Dir, als bekennender Gegner der E-Autos heraus, deren Plaetze zu belegen und obendrein auch noch ein Kabel zu verlegen, damit es so aussieht, als wuerdest Du dort berechtigt stehen, richtig?

Nun, ich kenne bekennende Gegner von Autos mit Verbrennungsmotoren, wie wuerdest Du es denn finden, wenn die sich mal kraeftig an deinem Auto austoben? Sie muessen ja nicht direkt etwas beschaedigen, aber da gibt es schon so einige Dinge, die man tun koennte, damit Dir das Parken und Bewegen des Fahrzeuges unmoeglich gemacht wird. Haettest Du dagegen etwas einzuwenden? :whistle:

 

Das ist ja evtl. noch was anderes als diese "Mutter-Kind-Parkplätze" auf privaten Supermarktparkplätzen, die ich sowieso immer zuparke, damit die Blagen früher weitere Strecken laufen lernen ;) Dann werden die auch nicht so schnell übergewichtig :)

Wenn ich das dann noch lese, dann kommt mir foermlich die kalte Wut hoch und ich koennte beimnahe ueberlegen, ob man Dich und dein Auto nicht doch mal irgendwie traktieren sollte - und sei es nur, um Dich ein wenig sozialer fuer ein Leben in der Gemeinschaft zu formen..... :unsure:

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dass einzelne Parkplätze auf einer öffentlichen Straße dafür extra "privatisiert" wurden.

Brauchen sie auch nicht. Das Prinzip ist ähnlich wie bei den Anwohnerparkplätzen. Es dürfen dort nur Berechtigte parken.

 

MfG.

 

hartmut

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Was passiert, wenn ich auf einem Parkplatz parke, der für "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" vorgesehen ist und ich mich da mit meinem normalen Pkw breitmache? Denn die Parkplätze sind oft noch frei, was ich natürlich gerne ausnutze. Habe auch schon überlegt mir ein Stück Kabel vom Auto zur Steckdose zu legen, damit es so aussieht als sei der Wagen umgerüstet worden

 

Nun, der freundliche Betreiber der "Elektrotankstelle" wird Dir eine Rechnung über die Nutzung des Standplatzes bei gleichzeitigem Verdienstausfall

stellen.

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@hartmut: dafür gibts ja auch Zeichen 1020-32/Zeichen 1044-30. Für "Elektrofahrzeuge frei" oder "nur Elektrofahrzeuge" gibt es eben kein Zusatzzeichen (soweit ich weiss), also kann man auch nicht dagegen verstoßen. Zumal "während des Ladevorgangs" auch ein recht dehnbarer Begriff ist, was passiert, wenn der Akku voll ist, aber das Kabel noch in der Tankstelle steckt? :unsure:

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also ich bin Gegner von solchen Autos, aber das hat nichts mit meiner Frage zu tun, um die es nun einmal geht.

Nun, mit der Frage direkt vielleicht nicht, aber Du nimmst Dir, als bekennender Gegner der E-Autos heraus, deren Plaetze zu belegen und obendrein auch noch ein Kabel zu verlegen, damit es so aussieht, als wuerdest Du dort berechtigt stehen, richtig?

Nun, ich kenne bekennende Gegner von Autos mit Verbrennungsmotoren, wie wuerdest Du es denn finden, wenn die sich mal kraeftig an deinem Auto austoben? Sie muessen ja nicht direkt etwas beschaedigen, aber da gibt es schon so einige Dinge, die man tun koennte, damit Dir das Parken und Bewegen des Fahrzeuges unmoeglich gemacht wird. Haettest Du dagegen etwas einzuwenden? :whistle:

 

Das ist ja evtl. noch was anderes als diese "Mutter-Kind-Parkplätze" auf privaten Supermarktparkplätzen, die ich sowieso immer zuparke, damit die Blagen früher weitere Strecken laufen lernen ;) Dann werden die auch nicht so schnell übergewichtig :)

Wenn ich das dann noch lese, dann kommt mir foermlich die kalte Wut hoch und ich koennte beimnahe ueberlegen, ob man Dich und dein Auto nicht doch mal irgendwie traktieren sollte - und sei es nur, um Dich ein wenig sozialer fuer ein Leben in der Gemeinschaft zu formen..... :unsure:

 

 

Ich hindere ja keinen daran sein Fahrzeug zu bewegen :) Und meine ehemals ausreichende Parklücke wurde auch schon oft genug minimiert, weil anderen mir kaum Platz zum Rangieren gelassen haben. Dann muß man eben 3-5 hin und her, um dann über den Gehweg oder eine Wiese rauszufahren. Sowas interessiert mich nicht sonderlich. Ich kam bisher noch überall raus.

 

Ich finde es absolut nicht in Ordnung, daß es Mutter-Kind-Parkplätze gibt. Wenn sie schon alle Ihre Brut mit in jeden Laden schleppen müssen, dann ist es auch keine Weltreise, wenn man mal 50 Meter weiter parkt. Damit wäre vorm Laden eben ein normaler Parkplatz frei, den jeder nutzen kann. Behindertenparkplätze ist ja noch was ganz anderes; die können eben manchmal kaum noch Laufen oder brauchen mehr Platz für das Ausladen des Rollstuhl oder sonstiges. Aber wo kommen wir denn hin, wenn für jede Gruppe eigene Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommt. Wir können auch noch welche schaffen, damit man Bobbycars und Bollerwagen abstellen kann. Dann vielleicht noch welche für Ortsunkundige, damit sie sich nicht verlaufen und das Auto wiederfinden. Also für mich geht sowas zu weit.

Ich kann mir auch von meiner Oma einen Behindertenausweis holen und immer sagen, daß ich sie abhole, aber mache ich doch auch nicht. Nur so langsam wird es hier übertrieben mit Mutter-Kind-Parkplätzen, Elektroauto-Parkplätzen, Frauen-Parkplätze usw.

Ich denke, es soll Gleichberechtigung herrschen?! Nur bei Parkplätze ist das nicht so?!

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@hartmut: dafür gibts ja auch Zeichen 1020-32/Zeichen 1044-30. Für "Elektrofahrzeuge frei" oder "nur Elektrofahrzeuge" gibt es eben kein Zusatzzeichen (soweit ich weiss), also kann man auch nicht dagegen verstoßen. Zumal "während des Ladevorgangs" auch ein recht dehnbarer Begriff ist, was passiert, wenn der Akku voll ist, aber das Kabel noch in der Tankstelle steckt? :unsure:

 

 

Das sehe ich nämlich auch so, daß es dieses Zeichen nicht gibt. Also fehlt es meiner Meinung nach an einer fundierten Rechtsgrundlage, um mir ein Verwarnungsgeld aufs Auge zu drücken oder sonstiges. Also sehe ich es doch richtig, daß ich mich da berechtigt hinstelle, wenn da ein nichtdokumentiertes Zusatzschild am Pfosten hängt? :whistle:

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Sagen wir es mal so: Die mir bekannten "Mutter-und-Kind" oder Frauenparkplätze sind alle auf Privatgelände (Supermarktparkplätze oder Parkhäuser). Und der Eigentümer darf aus seinem Gelände schon Regeln aufstellen.

 

Und scheinbar hast Du noch keine Erfahrung mit Kindern. Um die im Auto anzuschnallen, muss man die Tür deutlich weiter öffnen, als wenn man (zumindest als normal-gewichtige Person) nur einsteigen will. Da machen die überbreiten "Mutter-und-Kind"-Plätze Sinn.

 

Aber um mal den Bogen zurück zum Topic zu bekommen: Ist der von Dir angesprochene Fall auf Privatgelände?

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Sagen wir es mal so: Die mir bekannten "Mutter-und-Kind" oder Frauenparkplätze sind alle auf Privatgelände (Supermarktparkplätze oder Parkhäuser). Und der Eigentümer darf aus seinem Gelände schon Regeln aufstellen.

 

Und scheinbar hast Du noch keine Erfahrung mit Kindern. Um die im Auto anzuschnallen, muss man die Tür deutlich weiter öffnen, als wenn man (zumindest als normal-gewichtige Person) nur einsteigen will. Da machen die überbreiten "Mutter-und-Kind"-Plätze Sinn.

 

Aber um mal den Bogen zurück zum Topic zu bekommen: Ist der von Dir angesprochene Fall auf Privatgelände?

 

 

Nein, ich rede von einer öffentlichen Straße. Eine Parkbucht am Straßenrand mit einer Ladesäule für E-Autos.

Das ist es ja, daß es öffentlich ist. Die Energieversorger stellen doch schön ihre Werbeträger in Form von Ladesäulen an den Straßenrand. Für mich eigentlich auch ein Verstoß gegen den Wettbewerb, daß die Kommunen da Energieversorger bevorzugen und die Genehmigung zur Aufstellung erteilen, aber das ist wieder was anderes und hat hiermit nix zu tun.

Somit öffentliche Straße - Parkbucht - Ladesäule - Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

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Aber wo kommen wir denn hin, wenn für jede Gruppe eigene Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommt.

Stimmt, Du muesstest Dich ja dann outen und in dem Feld, das den Ar***loechern zugeteilt ist, parken...... :unsure:

 

- Just my 2 cents, SCNR! -

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Aber wo kommen wir denn hin, wenn für jede Gruppe eigene Parkplätze zur Verfügung gestellt bekommt.

Stimmt, Du muesstest Dich ja dann outen und in dem Feld, das den Ar***loechern zugeteilt ist, parken...... :unsure:

 

- Just my 2 cents, SCNR! -

 

Leidet Du am Tourette-Syndrom oder ist das hier normal, daß man als Mod mit solchen Worten um sich wirft? Das läßt tief blicken, wenn die Administrative sich hier so anderen Leuten gegenüber äußert. Wenn Du doch so schlau bist und weißt, wo ich parken müßte, dann bring Dich doch einfach mal konstruktiv ein und beantworte meine Ausgangsfrage mit einer fundierten Antwort statt hier Deinen Ehefrust oder sonst was zu kompensieren. Dafür kannst Du aber gerne mal nachts bei Domian anrufen. Das gehört eben nicht zum Thema. Hier geht es um eine Frage zum Thema Straßenverkehr, um Dich wieder auf den richtigen Weg zurück zu bringen :whistle: Und wenn Du keine sinnvolle Antwort geben kannst, befasse Dich doch einfach mit anderen Einträgen, wo Du Dich besser auskennst. Vielen Dank.

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.....dann bring Dich doch einfach mal konstruktiv ein.....

Ich denke, ich bringe mich hier konstruktiv ein, indem ich auf deine recht asoziale Einstellung reagiere und diese heraus stelle. Dieses vollbringe ich in meiner Eigenschaft als Forumsmitglied, weil es hier nicht Pflicht ist, als Moderator die eigene Meinung an der Garderobe abzugeben. Dass meine Meinung ueber Dich eine aeusserst miserable ist - tut mir leid, ist aber nun mal so und begruendet sich in deinen obigen Aeusserungen.

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Das ist es ja, daß es öffentlich ist. Die Energieversorger stellen doch schön ihre Werbeträger in Form von Ladesäulen an den Straßenrand.

Wo gibt es das denn? Hab ich noch nie gesehen.

 

Für mich ist das unverständlich, eine Ladestation, vergleichbar mit einer Tankstelle, auf öffentlichem Grund einzurichten. Meiner Meinung nach kann das Parken dann nicht sanktioniert werden wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist und kein Halteverbot eingerichtet ist. Auch zivilrechtlich dürfte die Grundlage fehlen, da der Parkraum kein kenntlich gemachter Privatbesitz ist und über öffentlichen Verkehrsraunm nicht als Sondernutzung, hier der Ladevorgang verfügt werden darf.

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und über öffentlichen Verkehrsraunm nicht als Sondernutzung, hier der Ladevorgang verfügt werden darf.

Sagt wer?

 

Öffentlicher Verkehrsraum wird oft für Sondernutzung zur Verfügung gestellt. Angefangen beim Gemüsehändler der seine Kisten auf den Gehweg stellt, das Kaffee das seine Stühle und Tische auf öffentliche Plätze ausbreitet, bis zur Baustelle bei der die Baumaterialien, Baumaschinen usw. auf der Straße gelagert werden. Fest eingerichtete Ladezonen für Geschäfte sind auch Bereiche mit Sondernutzung.

 

MfG.

 

hartmut

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Darf ich tatsächlich eine Tankstelle auf öffentlichem Grund eröffnen?

Darf ich einen Imbiss auf öffentlichen Grund betreiben? Nur eine Frage ob die Sondernutzung erlaubt wird.

 

Von daher sehe ich eigentlich kein Problem, zumal die Gefahr beim Betrieb nicht groß ist. Grund der in öffentlicher Hand ist muss nicht allen zur Verfügung stehen. Im Zweifel wird der Parkplatz einfach umgewidmet.

 

MfG.

 

hartmut.

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@dieselschräubchen

 

in Berlin gibts einige Ladestationen an öffentlichen Straßen. Zitat aus dem Teslaforum vom user "Eberhard":

 

"Ich bin wieder aus Berlin zurück. Meine gemachten Erfahrung:

Aus zeitlichen Gründen war eine Übernachtung nicht möglich. Also war die direkte An- und Rückfahrt angesagt. Nach Studium des Ladenetzes wurde zunächst die P&C Station an der Messe ins Auge gefasst, allerdings muss man von dort erst zum Ku-damm kommen. Eine Woche vorher noch ein Mail an Vattenfall, die eine Ladestation direkt am Ku-damm Excke Uhlandstr. haben, leider keine Antwort. Dann am Donnerstag mit dem Kundencenter telefoniert. Die haben mich dann intern zu den zuständigen Leuten weiterverbunden. Dann geschieht ein Wunder: Vattenfall bietet mir einen Vertrag basierend auf dem Verbrauch d.h. ohne monatlichen Grundgebühren an. Da ich meinen Termin schon um 10Uhr habe, zudem die Anreise schon 300km sind, macht mir die Mitarbeiterin mir das Angebot, die RFID-Karten direkt zur gewünschten Ladestation zu bringen. Dafür nimmt Sie immerhin eine Stunde U-Bahnfahren auf sich auf. Also für das Treffen 9:00 angesetzt und um 5Uhr früh aus Erfurt los. Nach nicht einmal 4h bin ich in Berlin am Ku-Damm und die Ladestation ward auch gleich gefunden. Der reservierte Parkplatz wurde in Beschlag genommen und die Ladesäule wurde inspiziert. 2 Mennekes Type 2 Dosen + 2 Schukosteckdosen die laut Symbol eher für Elektrofahrräder oder -roller gedacht sind waren die Ausstattung. Kurz darauf traf auch die Mitarbeiterin von Vattenfall ein. Aber die erste Enttäuschung, die Säule erkennt zwar die RFID-karte aber meldet: "Konto nicht freigeschaltet". Die Mitarbeiterin versuchte nun telefonisch alles Hebel in Bewegung zu setzen die Freischaltung hinzubekommen, leider zunächst vergebens. Da ich nun zu meinem Termin muss, bietet Sie mir an, sich weiter darum zu kümmern und mir notfalls neue Karten, die garantiert funktionieren, mir zukommen zu lassen. So geschah es auch. Um 12Uhr konnte ich die Karten am Desk abholen und die Ladestation in Betrieb nehmen und zum Mittagessen gehen.

Da ich schon auf den Hinweg versucht hatte möglichst sparsam zu sein, mein Verbrauch betrug gerade einmal 121Wh/km hatte ich noch eine Restreichweite von 130km Ideal-Range also nur 250km Ideal-Range Verbrauch auf 295km. So reichten 4h Ladeaufenthalt an 16A um es bis zur 32A Steckdose nach Halle(Saale) zu schaffen.

Die Wartezeit während genutzt die erste Generation von Ladestationen von Vattenfall zu inspizieren, da diese mit roten 32A CEE-plus Steckdosen ausgestattet sind. Leider konnten diese Dose nicht mit einer normalen 32A Stecker genutzt werden. Erstens waren diese zu groß und hatten zudem noch zusätzliche Kontakte über die der Strom erst noch freigeschaltet wird, so das immer im spannungslosen Zustand gesteckt werden kann. Das VLOTTE-System in Vorarlberg hat wohl das gleiche System.

Also wer öfters in Berlin ist und die kostenlosen Parkplätzen zum laden nutzen will, ich kann gerne den direkten Kontakt zu Vattenfall herstellen. Jetzt fehlt nur noch der Mennekes Typ 2 Adapter."

 

Schön, dass es unterschiedliche Zapfpistolen gibt, das war mir bisher neu ;):):whistle::unsure:

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Darf ich einen Imbiss auf öffentlichen Grund betreiben? Nur eine Frage ob die Sondernutzung erlaubt wird.

 

Ja natürlich, Erlaubnis bei der Stadt beantragen, Genehmigung abwarten, Nutzungsgebühren zahlen, Fertig!

Oder: Erlaubnis bei der Stadt beantragen, Genehmigung nicht erhalten, Bearbeitungsgebühren zahlen, Fertig! :unsure:

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.....dann bring Dich doch einfach mal konstruktiv ein.....

Ich denke, ich bringe mich hier konstruktiv ein, indem ich auf deine recht asoziale Einstellung reagiere und diese heraus stelle. Dieses vollbringe ich in meiner Eigenschaft als Forumsmitglied, weil es hier nicht Pflicht ist, als Moderator die eigene Meinung an der Garderobe abzugeben. Dass meine Meinung ueber Dich eine aeusserst miserable ist - tut mir leid, ist aber nun mal so und begruendet sich in deinen obigen Aeusserungen.

 

 

Man könnte es auch einfach vorher als "asozial" bezeichnen, aber ist doch noch lange kein Grund, mich hier zu beleidigen, weil es Dir persönlich gerade nicht in den Kram paßt, wo und wie ich parke. Ich habe meine Frage schließlich auch nicht mit "Hallo, Ihr Pi..er und Trottel!" eröffnet, somit wüßte ich nicht, wie Du als Admin oder Mod Dich hier dazu verleiten lassen kannst, andere zu beschimpfen, wenn jemand nicht so ist wie Du es gerne hättest.

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in Berlin gibts einige Ladestationen an öffentlichen Straßen. Zitat aus dem Teslaforum vom user "Eberhard":

Interessant, dass es schon eine kleine Infrastruktur für Stromer gibt. Das war mir bisher entgangen.

Nutzungsgebühren zahlen,

Wenn ich Nutzungsgebühren zahle ist der Grund in meinem Besitz, nicht mehr öffentlicher Grund.

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Ich habe vollstes Verständnis für den TE. Glücklicherweise gibt es in unserer gegend so einen Schwachsinn (E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum) noch nicht.

Wenn es sie denn gäbe bzw. falls es sie in dieser Form auch hier mal geben sollte, dann würde ich mich genauso verhalten wie derTE.

 

@HarryB:

 

Aus Fernost lässt es sich gut besserwisserisch und arrogant daherschwätzen!

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Aus Fernost lässt es sich gut besserwisserisch und arrogant daherschwätzen!
Ich kann da zwar weder besserwisserisches noch arrogantes Schwätzen erkennen, aber sei's drum: ich bin nicht in Fernost und stimme HarryB bezgl. der verbalen Diarrhoe, die der TE in den Beiträgen 3 und 9 von sich gibt, trotzdem aus vollem Herzen zu.
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Leidet Du am Tourette-Syndrom oder ist das hier normal, daß man als Mod mit solchen Worten um sich wirft?

 

:unsure: und anderen den Mund verbieten :blush:

 

Und scheinbar hast Du noch keine Erfahrung mit Kindern. Um die im Auto anzuschnallen, muss man die Tür deutlich weiter öffnen, als wenn man (zumindest als normal-gewichtige Person) nur einsteigen will. Da machen die überbreiten "Mutter-und-Kind"-Plätze Sinn.

 

Wie haben die Leute das nur früher geschafft?

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Und scheinbar hast Du noch keine Erfahrung mit Kindern. Um die im Auto anzuschnallen, muss man die Tür deutlich weiter öffnen, als wenn man (zumindest als normal-gewichtige Person) nur einsteigen will. Da machen die überbreiten "Mutter-und-Kind"-Plätze Sinn.

 

 

Wie haben die Leute das nur früher geschafft?

 

Mutter-Kind-Parkplätze schützen auch andere Besitzer davor, dass quengelige Bengels die Türen aufreissen und dann

deren Wagen ankratzen. :unsure:

 

Wenn also der TE (entgegen dem Sinn dieses threads) dieses als postulat seine handels propagiert, merkt

man sein assoziales verhalten: er fördert das unabsichtliche zerkratzen von autotüren von unmündigen blagen.

 

 

hier seine meinung:

Das ist ja evtl. noch was anderes als diese "Mutter-Kind-Parkplätze" auf privaten Supermarktparkplätzen, die ich sowieso immer zuparke, damit die Blagen früher weitere Strecken laufen lernen biggrin.gif Dann werden die auch nicht so schnell übergewichtig smile.gif
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Mutter-Kind-Parkplätze schützen auch andere Besitzer davor, dass quengelige Bengels die Türen aufreissen und dann

deren Wagen ankratzen. :unsure:

 

Wenn die Mütter aussagen ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen zu sein müssen sie noch nicht einmal für den Schaden den die "lieben" Kleinen anrichten zahlen

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Auch mit einem Erstwagen sind die Eltern früher einkaufen gewesen und hatten diese Probleme nicht :blush:

Du solltest nicht Deine Eltern befragen, die eigentlich nicht aelter als 25 Jahre sein koennen, sondern die Eltern von Erwachsenen! Vielleicht fragst Du mal deine Grosseltern? :unsure:

 

Was meinst Du denn, warum ueberhaupt diese Parkplaetze erfunden und eingefuehrt wurden? Wenn frueher keine Probleme bestanden, dann waere keine Veranlassung dazu gewesen, oder koenntest Du auch nur einen einzigen anderen plausiblen Grund nennen? :D

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Zum Beispiel braucht man sie, um genuegend Platz zu haben, um z.B. einen Kinderwagen oder Buggy auszuladen. Zudem moechte man die Wege verkuerzen, die die lieben Kleinen auf dem Parkplatz verbringen, wo sich freiheitsliebende Raserfans oder sonstwelche Leute mit ihrem Auto selbst darstellen wollen. Reicht Dir das? Falls nicht, frag' Mutti, warum sie immer auf dem Mutter-Kind-Parkplatz haelt, wenn sie mit Dir zum Einkaufen der Windeln geht......

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Tja genügend Platz braucht man wohl nur wenn man einen SUV oder Van fahren muss. Dann sollen die Leute sich einen normalen Wagen kaufen dann passt es auch mit Platz :unsure:

 

Kein wunder das die Kinder immer dicker werden wenn man schon Wege verkürzen muss.

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  • 2 months later...

Diese blöden RWE Säulen spriezen wie die Pilze. Bei mir um die Ecke, wo Parkplätze eh knapp sind, sind die besten beiden Parkplätze jetzt für elektro Autos reserviert. Gute Einnahmequelle fürs Ordnungsamt. Jahrelang hat man die hier nicht gesehen und nun kommen sie einmal pro Stunde zum kassieren. Ich frag mich allerdings was passiert wenn da nen Stromer steht ohne zu laden. Ich wette, der kriegt auch nen Ticket.

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Zusatzschilder sollten schon irgendwo in der StVO verankert sein. Das Batterieautosymbol ist es imho nicht...

 

Oder kann die zuständige Behörde sich das jetzt schon aussuchen?

 

Nur für Kleinwagen

Nur für rote Kombis, aber nur an ungeraden Tagen

 

Ich würde fast annehmen, das man die Knolle relativ easy wegbekommt :whistle:

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Wenn sie schon alle Ihre Brut mit in jeden Laden schleppen müssen, ...

Ich hoffe sehr, dass Du geeignete Vorkehrungen getroffen hast, damit niemals die Situation eintreten kann, dass die Brut solcher Leute auch nur im Geringsten an der Erwirtschaftung Deiner Altersversorgung beteiligt ist...

.

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Ist das Zusatzzeichen überhaupt zulässig. Wo steht denn das Schild, am linken oder rechten Straßenrand?

 

Dann wäre noch zu klären, ob man üperhaupt ein Halteverbot einrichten durfte, daran ja auch gewisse Voraussetzungen geknüpft sind.

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das ist nur eine kleine Straße mit je einer Spur. Neu gestaltet mit Park Rand und extra breiten Bürgersteigen. Für die Autos ist der Streifen zum Parken mit Kopfstein geflastert. Treffen sich 2 Busse wirds jetzt eng. Da steht das Schild natürlich rechts vor dem beiden E-Parkplätzen. Warum sollte es auf der anderen Straßenseite stehen? Macht irgendwie kein Sinn.

 

Das ist jetzt inoffiziell bei mir ein 'Döner Parkplatz' :whistling: Gegenüber ist ein Imbiss undd jetzt ist immer ein Platz vor der Tür frei. Praktisch.

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Das Haltverbot gilt für alle Fahrzeuge, und zwar auf der Fahrbahn.

 

In der extra markierten Parktasche gilt gar kein Haltverbot, und das ZZ ist angemaltes Blech.

 

Man müßte das mal bis vors Gericht bringen. Vor allem weil keiner im Verkehr besonders behandelt werden darf.

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Man müßte das mal bis vors Gericht bringen.
Du weißt ja anscheinend, wo dieser Parkplatz ist, also mach' es doch einfach.

 

Vor allem weil keiner im Verkehr besonders behandelt werden darf.
Park' mal auf einem Behindertenparkplatz und dann (wenn Du Dein Auto wieder zurück hast) auf einem Anwohnerparkplatz.
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Die brauchen nicht mal einen Ermessensspielraum.

 

Bericht

des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

zur Verkehrsministerkonferenz (VMK) der Länder am 6./7. April 2011 in Potsdam

 

TOP 5.1 Elektromobilität

http://www.bundesrat.de/DE/gremien-konf/fa...t-bmvbs-5-1.pdf PDF

ad 2 : Parkflächen für Elektrofahrzeuge und Markierung

Nach mehrmaliger Befassung in dem zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss Stra-

ßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten hat BMVBS hierzu eine Verkehrsblattver-

lautbarung zur einheitlichen Beschilderung von Parkflächen insbesondere an Ladetank-

stellen im öffentlichen Verkehrsraum veröffentlicht (Fundstelle: VkBl. 2011, S. 199 f.).

Die dort enthaltenen Zusatzzeichen (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

frei/Elektrofahrzeuge frei/ Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs/Elektro-

fahrzeuge) können i. V. m. den Verkehrszeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot), 314

(Parkplatz) und 315 (Parken auf Gehwegen) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an-

geordnet werden.

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