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Führerschein In Kopie Weil .....


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@NetGhost & @Goose

 

Saacht mal, könnt Ihr Euere Verbalauseinandersetzung nicht außerhalb dieses Threads führen? Es sind alle Argumente von Euch beiden vorgetragen und der TE kann sich nun ein Bild machen, seine Strategie auswählen. Was Ihr hier betreibt ist nur noch eine Abwertung der Argumente der anderen Person, für andere User wie mich völlig uninteressant und nur verwirend für den Fragesteller.

 

Alternativ fände ich noch hilfreich, wenn Sachargumente kämen. Aber den Umfang der persönlichen Erfahrungen in iregdn welchen Bereichen kratzt wirklich niemanden.

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Ich denke schon, daß es sehr wichtig ist, wie weit die Erfahrungen gehen, wenn man hier in einem Umfang Hilfe anbietet, wie NetGhost es derzeit macht, der sogar die Schriftsätze in einem Strafverfahren für den TE aufsetzen will.

 

Gruß

Goose

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Du behauptest, ich verfüge nicht über die Erfahrung X und verlangst dann den Beweis des Gegenteils?
Bitte, erzähle uns doch mal von deinen diesbezüglichen Erfahrungen.

Oder sind sie nicht existent?

 

Verstehe. Du hast endlich Deine Nebelkerze gefunden, um auf den Sachverhalt nicht weiter eingehen zu müssen.

 

Es hat nur derjenige einen Beweis zu führen, der eine Behauptung aufstellt. Du hast behauptet, ich hätte keinerlei Erfahrung X. Jetzt liegt es an Dir, diese Behauptung mit Beweisen zu hinterlegen. Viel Spass dabei!

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@NetGhost & @Goose

 

Saacht mal, könnt Ihr Euere Verbalauseinandersetzung nicht außerhalb dieses Threads führen?

 

Ich würde diese Auseinandersetzung am liebsten überhaupt nicht führen müssen.

 

Goose hat keinerlei Wissen über meine Erfahrungen und Qualifikationen! Er versucht mich allein deshalb in ein schlechtes Licht zur rücken, um auf Teufel komm raus das Image der Polizei zu verbessern. Da Goose auf Sachargumente schon seit der letzten Diskussion zu diesem Thema nicht mehr eingeht, werde ich mich auf künftige Diskussionen zu diesem Thema nicht mehr einlassen.

 

Sehr schade für den hilfesuchenden TE, dass ein Thread mal wieder verwässert wurde, nur damit die Polizei etwas besser da steht.

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Es ist keine Nebelkerze, wenn man nach einem solchen Hilfsangebot die angebliche Qualifikation hinterfragt.

 

Ganz offensichtlich ist es eine Nebelkerze, wenn Du auf nichts anderes mehr eingehst und nur noch darauf herumreitest.

 

Konkrete Frage an Dich: Wieviele meiner Schriftsätze hast Du gelesen? Kennst Du die Erfolgsquote meiner Schriftsätze?

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Ich kenne die Erfolgsquote deiner Schriftsätze nicht, aber bedenke, daß eine Quote auch immer von der Gesamtzahl abhängt. Wenn m3 beispielsweise eine Quote von 50% erfolgreicher Einsprüche gegen Lasermessungen anbringt, dann klingt das gleich weniger beeindruckend, wenn man nach Hinterfragen feststellt, daß er insgesamt zwei entsprechende Verfahren hatte.

 

Aber zurück zum Thema hier: Du hast oben meine Behauptung bestritten, daß du keine Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren hättest. Also bitte: Aus welchen Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren kannst du schöpfen?

 

Auf den Rest gehe ich nicht mehr ein, da dazu schon eine Menge gesagt wurde, du es jedoch offensichtlich nicht erkennen willst. Nun das Thema hier als Nebelkerze zu bezeichnen erscheint mir der Versuch, aus der Nummer, in der du dich festgerannt hast (denn du müsstest wohl zugeben, doch nicht über entsprechende Erfahrungen zu verfügen) wieder rauszukommen.

 

Gruß

Goose

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Ich kenne die Erfolgsquote deiner Schriftsätze nicht, aber bedenke, daß eine Quote auch immer von der Gesamtzahl abhängt. Wenn m3 beispielsweise eine Quote von 50% erfolgreicher Einsprüche gegen Lasermessungen anbringt, dann klingt das gleich weniger beeindruckend, wenn man nach Hinterfragen feststellt, daß er insgesamt zwei entsprechende Verfahren hatte.

 

Letztlich geht es nur darum sich jetzt nicht bei der Polizei zu äußern, weil das fast alle außer den :80: hier für nachteilig halten.

 

Weiterhin, falls notwendig, das wirksam werden eines etwaigen Strafbefehls der Staatsanwaltschaft, der dann sicher auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, zu verhindern.

 

Die Erfolgsaussicht in dem Sinn, dürfte durch einen einfachen Schriftlich Einspruch innerhalb der Frist, ohne Anwalt leicht zu erreichen sein. Dann, wenn es tatsächlich soweit kommen sollte, was hier außer Dir niemand glaubt, kann man noch immer in aller Ruhe einen Anwalt hinzu ziehen und vor der Staatsanwaltschaft oder Gericht aussagen.

 

Insofern (wirksam werden eines möglichen Strafbefehls verhindern) dürfte NetGhosts schreiben ziemlich sicher zu 100% erfolgreich sein. Wo liegen Deine zweifel?

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Insofern (wirksam werden eines möglichen Strafbefehls verhindern) dürfte NetGhosts schreiben ziemlich sicher zu 100% erfolgreich sein. Wo liegen Deine zweifel?

Kennst Du das Geschreibsel von NetGhost? :80:

 

MfG.

 

hartmut

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Insofern (wirksam werden eines möglichen Strafbefehls verhindern) dürfte NetGhosts schreiben ziemlich sicher zu 100% erfolgreich sein. Wo liegen Deine zweifel?

Kennst Du das Geschreibsel von NetGhost? :80:

 

MfG.

 

hartmut

 

Nein, das kann ich in der Tat nicht beurteilen. Aber ich denke jeder sollte in der Lage sein einen wirksamen Einspruch zu verfassen. Das gebietet schon das Recht auf rechtliches Gehör. Der Staat und dessen Einrichtungen ist gehalten bei der Interpretation von Einsprüchen diesem Rechnung zu tragen und die Hürde für eine Wirksamkeit niedrig zu halten.

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Kennst Du das Geschreibsel von NetGhost? :80:

Ja:

Der Einspruch sieht so aus:
In dem Ermittlungsverfahren

gegen

 

Nikodemus

 

Aktenzeichen: XYZ123

 

lege ich gegen den Strafbefehl vom xx. August 2011

 

Einspruch

 

ein. Sofern eine Hautverhandlung anberaumt werden soll, teile ich folgende Abwesenheitszeiten mit:

 

15. April bis 15. Mai 2011 (Urlaub)

15. Dezember bis 15. Januar 2012 (Urlaub)

 

[Optional: Begründung]

 

*Unterschrift*

Nikodemus

 

Du kannst entweder ohne Brgründung Einspruch einlegen und Deine Gründe dann in der Hauptverhandlung einlegen oder - so würde ich es machen - eine ausführliche Begründung einreichen. Mit der würden wir Dir hier helfen, wenn es soweit ist.

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Wenn das Geschreibsel von Netghost nur annähernd so gut ist, wie er seine sonstigen, täglichen Verrichtungen ausübt, ist daran überhaupt nichts auszusetzen :80: .

 

Ein Polizeirevier ist für den normalen Bürger eine absolute " no go Area ".

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Um mal wieder annähernd zum Ausgangsthema zu kommen.

 

Ich schließe mich @Phantomraser an und frage mich, warum im Thread niemand auf die Idee gekommen ist bisher, dass Urkundenfälschung gar nicht in jedem Fall strafbar ist. :80:

Wird die Urkunde nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gefälscht, so liegt eine Strafbarkeit nicht vor.

 

Nehmen wir mal an, die Führerscheinkopie WÄRE eine Urkunde: Dann steht auf dieser: "Herr Nikodemus ist zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 1, 3 berechtigt." Auf dem Original steht: "Herr Nikodemus ist zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 1, 3 berechtigt."

Da die Kopie genau das gleiche aussagt wie das Original fällt eine mögliche Täuschung damit komplett flach und die Tatbestandmerkmale sind nicht erfüllt und fertig! Ob das Ding nun eine Urkunde ist oder nicht spielt dann keine Rolle.

Gerade darin liegt doch die Verwirklichung nämlich die Täuschung. Die gibt ein Duplikat als das Original aus was es eben nicht ist.

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Gerade darin liegt doch die Verwirklichung nämlich die Täuschung. Die gibt ein Duplikat als das Original aus was es eben nicht ist.

 

Es kommt darauf an ob die Kopie mit der Absicht hergestellt wurde sie als Original auzugeben um dann damit eine Täuschung im Rechtsverkehr durchführen zu können. Kann ihm das nachgewiesen werden wenn er einen gültigen Führerschein hat ?

 

Die meisten Autovermietungen z.B. fertigen Kopien der Zulassungen an teils in Farbe - die müssten dann alle verklagt werden.

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... Mit Anwalt wird es wohl nur teurer werden. Und was lernen wir daraus: in Zukunft keine zurechtgeschnittenen Farbkopien mit sich führen.

 

Urteil: Führerschein kopiert – 400 Euro Strafe

400 Euro Geldstrafe muss sie zahlen, 550 Euro fordere ihr Anwalt, 120 Euro seien für Gebühren fällig und die Verhandlungskosten müsse sie auch zahlen.
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Tja, da hat es ja einen interessanten Absatz in diesem Artikel:

Laut Gesetz muss man die Originalpapiere mitführen. Ein Strafbefehl für das Vergehen ist nach Ansicht von Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf, jedoch ein „starkes Stück“. ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy würde eine solche Strafe „nicht überraschen“, da Farbkopien in Originalgröße „gefährlich nahe an Urkundenqualität“ seien.

Wenn man das so liest, dann koennte man tatsaechlich den Eindruck erhalten, dass sich so mancher Diskussionsteilnehmer in diesem Thread argumentativ auf recht duennem Eis befindet.... :80:

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hallo und vielen dank für die antworten ....

 

wie würde denn nun der weitere ablauf sein ?

 

also die vorladung zur vernehmung bei der polizei wie auch eingefügt ist ja da. doch was passiert dann ?

 

bekommtm an da sozusagen eine art "vorurteil" bzw . "angebot" vom staatsanwalt was man annehmen kann und gut ist, oder kommt das direkt zu einer verhandlung mit richter etc. ?

 

PS:

weiss jemand ab wann es denn gefängniss gibt ? also ab wann dies zu erwarten wäre ...

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Die Polizei will Dich zur Sache hoeren und wird dieses Ergebnis dann der Staatsanwalt weiter leiten. Angebote oder Deals wird man Dir nicht unterbreiten - wenn doch, dann solltest Du sehr vorsichtig sein. Dann kommen diese 'Angebote' naemlich meistens mit den Worten 'Ein Gestaendnis wirkt sich immer guenstig aus....' oder so aehnlich. Das ist - zumindest in solchen Sachen - einigermassen unsinnig.

 

Es liegt an Dir, wie Du die Sache handhabst. Du solltest Dir darueber im Klaren sein, dass Du mit einer Aussage bei der Polizei den Fall zu deinen Gunsten biegen kannst, aber auch, dass im unguenstigen Fall Dir ein Strick aus deiner Aussage gedreht werden kann. Du musst also abwaegen, ob Du selbstbewusst und -sicher genug bist, deine Aussage so zu formulieren, dass sie unmissverstaendlich - in deinem Sinne - ist. Bedenke, der Staatsanwalt entscheidet ueber das weitere Vorgehen nur nach Aktenlage, von daher kommt es wirklich darauf an, was darin steht.

 

Ich z.Bsp. wuerde dort hin gehen und aussagen, warum ich die Kopie gemacht habe, dass ich den Beamten extra darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine Kopie handelt und es garantiert nie in meinen Absichten lag, hier eine Urkunde zu faelschen - und das war es dann auch schon.

 

Mit einer Gefaengnisstrafe wirst Du wohl kaum rechnen muessen...... :80:

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Ich z.Bsp. wuerde dort hin gehen und aussagen, warum ich die Kopie gemacht habe, dass ich den Beamten extra darauf hingewiesen habe, dass es sich um eine Kopie handelt und es garantiert nie in meinen Absichten lag, hier eine Urkunde zu faelschen - und das war es dann auch schon.

 

Mit einer Gefaengnisstrafe wirst Du wohl kaum rechnen muessen...... :80:

 

Gibt es eigentlich " Vorbeugehaft " bevor jemand für solche Ratschläge erteilt ?

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Tja, da hat es ja einen interessanten Absatz in diesem Artikel:
Laut Gesetz muss man die Originalpapiere mitführen. Ein Strafbefehl für das Vergehen ist nach Ansicht von Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf, jedoch ein „starkes Stück“. ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy würde eine solche Strafe „nicht überraschen“, da Farbkopien in Originalgröße „gefährlich nahe an Urkundenqualität“ seien.

Wenn man das so liest, dann koennte man tatsaechlich den Eindruck erhalten, dass sich so mancher Diskussionsteilnehmer in diesem Thread argumentativ auf recht duennem Eis befindet.... :80:

Hier liegt aber wenn ich es sagen darf eine mehr als schlechte Kopie vor die jederzeit als solche zu erkennen ist. Daher sehe ich diesbezüglich keine Probleme.

Das Problem ist nur, es zu einem guten Ende für den TE zu bringen und das dauert erst einmal.

 

hallo und vielen dank für die antworten ....

 

wie würde denn nun der weitere ablauf sein ?

 

also die vorladung zur vernehmung bei der polizei wie auch eingefügt ist ja da. doch was passiert dann ?

 

bekommtm an da sozusagen eine art "vorurteil" bzw . "angebot" vom staatsanwalt was man annehmen kann und gut ist, oder kommt das direkt zu einer verhandlung mit richter etc. ?

Die StA hat drei/vier Möglichkeiten:

 

- Einstellung wegen fehlenden Tatverdacht (§ 170 Absatz 2 StPO)

- Einstellung wegen geringer Schuld mit oder ohne Geldstrafe (§ 153ff. StPO)

- Strafbefehl, hier kannst du Einspruch einlegen und es kommt dann zur mündlichen Verhandlung

- Erhebung Anklage, hier kommt es sofern es der Richter auch so sieht zur mündlichen Verhandlung

 

Meiner Meinung nach ist alles außer 1 und 2 ein Witz. Ein Strafbefehl ist aber bei der Arbeitsweise der StA nicht unwahrscheinlich, so dass dagegen unbedingt Einspruch erhoben werden sollte.

 

 

PS:

weiss jemand ab wann es denn gefängniss gibt ? also ab wann dies zu erwarten wäre ...

Auch wenn es im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung kommen sollte, so wird sicherlich - sofern keine Vorbelastungen durch andere Straftaten vorliegen - keine Haftstrafe verhängt werden.

 

Edit:

Zur Polizei WÜRDE ich NICHT gehen, da man dies auch wenn Goose es anders sieht nur negativ für die sein kann. Wenn du schon dort hinwillst, dann NUR MIT ANWALT der für die redet.

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Es wäre schön, wenn sich die Groupies in diesem Thread in Zurückhaltung üben würden, damit dem TE geholfen werden kann (das war übrigens einmal der Zweck dieses Forums).

 

Urteil: Führerschein kopiert – 400 Euro Strafe
400 Euro Geldstrafe muss sie zahlen, 550 Euro fordere ihr Anwalt, 120 Euro seien für Gebühren fällig und die Verhandlungskosten müsse sie auch zahlen.

 

Es handelt sich hier nicht um ein Urteil! Die Krefelderin wandte sich per Einspruch gegen den Strafbefehl und zog diesen Einspruch in der Hauptverhandlung aufgrund plumper Prozesstaktik zurück! Der Strafbefehl wurde dadurch rechtskräftig.

 

Mehrere Juristen teilen die Einschätzung, dass dieser Strafbefehl spätestens vor dem Landgericht keinen Bestand mehr gehabt hätte und ein Freispruch oder eine Einstellung wegen geringer Schuld die Folge wäre.

 

Die Urkundsqualität ist ohne Zweifel sehr viel besser, als im Fall des TE. Die Krefelderin hatte die Farbkopien schliesslich in Kunststoff einschweissen lassen. Wie ich bereits zu Beginn dieser Diskussion schrieb, muss auch im Fall des TE damit gerechnet werden, dass die Urkundsqualität bejaht wird, auch wenn ich die Farbkopie persönlich für eindeutig als Kopie erkennbar halte. Es gibt jedoch zahlreiche Argumente gegen die Urkundsqualität, denen ein Richter mit gesundem Menschenverstand sich nicht verschliessen dürfte.

 

Im Fall des TE scheitert §267 StGB am Vorsatz. Urkundenfälschung ist kein Fahrlässigkeitsdelikt, daher ist die Täuschungsabsicht unabdingbare Voraussetzung. Da der TE der Polizei bereits mehrfach gesagt hat, dass es sich um eine Kopie handelt, scheidet Vorsatz aus.

 

Vermutlich hat auch HarryB wieder nicht ordentlich und gewissenhaft gelesen. Wie sonst ist die törichte Empfehlung zu erklären, dass der TE eine Aussage vor der Polizei machen sollte, die er bereits zwei mal gemacht hat?

 

Die Möglichkeiten, wie es weitergehen könnte, hat Gast225 bereits treffend geschildert. Ich persönlich rechne mit einer Einstellung oder einem Strafbefehl. Gegen letzteren erhebt der TE dann Einspruch.

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Es wäre schön, wenn sich die Groupies in diesem Thread in Zurückhaltung üben würden, damit dem TE geholfen werden kann (das war übrigens einmal der Zweck dieses Forums).

Wuerdest Du bitte der Gemeinde erklaeren, wer denn hier als 'Groupie' zu betrachten ist - eine Erklaerung warum waere vielleicht auch sehr hilfreich..... :80:

 

Vermutlich hat auch HarryB wieder nicht ordentlich und gewissenhaft gelesen. Wie sonst ist die törichte Empfehlung zu erklären, dass der TE eine Aussage vor der Polizei machen sollte, die er bereits zwei mal gemacht hat?

Oho, der altbekannte 'Netghost'sche' Hinweis..... ;) So schoen wie er ist, so arrogant wie er klingt, er beinhaltet aber nicht mehr als den Hinweis darauf, dass unser selbsternannter Gerechtigkeitsapostel seinen eigenen Ratschlaegen kaum zu folgen vermag. Ich frage mich gerade - nach nochmaligem Querlesen - wo denn der TE erwaehnt hat, dass er eine Aussage bei der Polizei gemacht haette. Soviel ich weiss, hat er nur beim Aushaendigen angeblich die Ansage getaetigt, dass es sich um eine Kopie des Originalfuehrerscheins handelt, die er da gerade dem kontrollierenden Polizisten ausgehaendigt hat.

Weiterhin habe ich keine Empfehlung ausgesprochen, ich habe nur geschildert, wie ich das handhaben wuerde, nicht ohne den TE vorher ausdruecklich darauf hinzuweisen, dass es an ihm liegt, wie er die Angelegenheit angeht. Soviel dann zum ordentlichen und gewissenhaften Lesen....

 

Ich persönlich rechne mit einer Einstellung oder einem Strafbefehl. Gegen letzteren erhebt der TE dann Einspruch.

Mit dieser schwammigen Erklaerung hast Du nun den Anspruch des Forums, zu helfen, erfuellt, meinst Du? Ich denke, es gibt eigentlich keine dritte Moeglichkeit - haette man sich da die ganze Diskussion nicht gleich sparen koennen? :wacko:

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wo denn der TE erwaehnt hat, dass er eine Aussage bei der Polizei gemacht haette.

 

In Beitrag Nr. 5 dieses Themas sagte der TE ziemlich unmissverständlich, dass er gegenüber den kontrollierenden Polizisten zwei mal klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich um eine Kopie handelt.

 

Welchen Sinn sollte es also haben, das 1. offensichtliche und 2. bereits gesagte nun zum dritten Mal zu wiederholen, wenn bereits die beiden ersten Male ignoriert wurden?

 

Ich persönlich rechne mit einer Einstellung oder einem Strafbefehl. Gegen letzteren erhebt der TE dann Einspruch.

Mit dieser schwammigen Erklaerung hast Du nun den Anspruch des Forums, zu helfen, erfuellt, meinst Du? Ich denke, es gibt eigentlich keine dritte Moeglichkeit - haette man sich da die ganze Diskussion nicht gleich sparen koennen? :80:

 

Es gibt sogar vier Möglichkeiten. Gast225 hat sie bereits genannt.

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In Beitrag Nr. 5 dieses Themas sagte der TE ziemlich unmissverständlich, dass er gegenüber den kontrollierenden Polizisten zwei mal klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich um eine Kopie handelt.

Da haben wir wieder die Sache mit dem ordentlichen und gewissenhaftem Lesen, nichts anderes habe ich ja erwaehnt. Warum Du nun noch einmal explizit darauf herum reitest, erschliesst sich mir nicht ganz.....

 

Welchen Sinn sollte es also haben, das 1. offensichtliche und 2. bereits gesagte nun zum dritten Mal zu wiederholen, wenn bereits die beiden ersten Male ignoriert wurden?

Nun - es wird zumindest sicher aktenkundig, dass er diese Ansage getaetigt hat. Der vernehmende Beamte wird mit Sicherheit ein anderer sein, als der, der an der Kontrolle beteiligt war. Was selbiger zur Sache aussagt wissen wir nicht - und tatsaechlich wird der Staatsanwalt ueber den weiteren Verlauf ausschliesslich nach Aktenlage entscheiden.

 

Es gibt sogar vier Möglichkeiten. Gast225 hat sie bereits genannt.

Er hat sie im klaren Juristendeutsch formuliert - Du hast sie auf zwei Moeglichkeiten reduziert, die auch nur zutreffend sein koennen, also entweder Einstellung oder Strafbefehl mit weiterem Procedere.....

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In Beitrag Nr. 5 dieses Themas sagte der TE ziemlich unmissverständlich, dass er gegenüber den kontrollierenden Polizisten zwei mal klar zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich um eine Kopie handelt.

Da haben wir wieder die Sache mit dem ordentlichen und gewissenhaftem Lesen, nichts anderes habe ich ja erwaehnt. Warum Du nun noch einmal explizit darauf herum reitest, erschliesst sich mir nicht ganz.....

 

Man darf auf Dein Geschwurbel einfach nicht eingehen. :80: Es läuft immer auf irgendeine korinthenkackerische Rechthaberei hinaus...

 

Wenn der TE diese Aussage gegenüber den kontrollierenden Beamten bereits gemacht hat, dann sollte man davon ausgehen können, dass sie sich auch im Protokoll befindet. Andernfalls würde das ja bedeuten, dass die Polizisten das Protokoll zu Ungunsten des TE manipulieren. Und das ist ja lt. Goose/Bluey grundsätzlich und kategorisch ausgeschlossen.

 

Alles andere, was Du hier als Neuheit präsentierst, habe ich bereits geschrieben. Der TE kann seine Situation bei der Polizei nicht verbessern! So schwer das als falsch Beschuldigter auch ist: Er muss jetzt abwarten, wie der Staatsanwalt entscheidet. Je weniger dabei auf dem Tisch des StA liegt, desto besser. Ergeht dennoch ein Strafbefehl, so legt der TE Einspruch ein und legt seine Sicht der Dinge dar.

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Es läuft immer auf irgendeine korinthenkackerische Rechthaberei hinaus...

Und das nun aus deinem Munde, bzw. deiner Tastatur.... :P

 

Wenn der TE diese Aussage gegenüber den kontrollierenden Beamten bereits gemacht hat, dann sollte man davon ausgehen können, dass sie sich auch im Protokoll befindet. Andernfalls würde das ja bedeuten, dass die Polizisten das Protokoll zu Ungunsten des TE manipulieren. Und das ist ja lt. Goose/Bluey grundsätzlich und kategorisch ausgeschlossen.

Wieviele Protokolle, meinst Du, werden denn bei einer ganz normalen Ueberpruefung der Fahrzeugpapiere geschrieben? :wacko: Ich wuerde mal sagen: Null! Daraus waere zu schlussfolgern, dass es gar kein Protokoll gibt - bis jetzt, oder? ;)

Damit kommen wir wieder zu Deiner These, die Du selbst nicht befolgen kannst/willst, denn der TE sagt ja in Beitrag Nr. 5, den Du uebrigens bereits erwaehntest:

[....]man fragte dann nur noch ob ich dazu stellung nehmen wollte, ich faste es kurz zusammen, aber eine notiz wurde nicht gemacht.

Meine Frage an Dich, werter 'Netghost': Von welchem Protokoll fabulierst Du eigentlich? :P:D

 

Alles andere, was Du hier als Neuheit präsentierst, habe ich bereits geschrieben.

Siehe dazu meinen ersten Satz in diesem Beitrag....... :80:

 

Alle weiteren Reaktionen von Dir dazu werde ich wohl besser unbeantwortet lassen, dem TE wird dadurch nicht weiter geholfen, ihm ist eigentlich alles gesagt. Sollte er noch weiter Fragen haben oder Erklaerungen benoetigen, so wird er sich hier sicherlich wieder melden.

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Wieviele Protokolle, meinst Du, werden denn bei einer ganz normalen Ueberpruefung der Fahrzeugpapiere geschrieben? :80: Ich wuerde mal sagen: Null!

 

Geht es hier um eine ganz normale Überprüfung der Fahrzeugpapiere? :wacko: Geht es nicht eher um ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung? Kann es sein, dass die Notwendigkeit eines Protokolls in diesen beiden Fällen ein klein wenig unterschiedlich gelagert ist? ;)

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[...]

 

Ich wundere mich über die Absolutheit, mit der du deine Behauptungen hier aufstellst. Kannst du in die Zukunft schauen? Kennst du sicher alle für das Verfahren relevanten Fakten?

 

Gruß

Goose

 

PS: Eine Antwort auf meine Frage bzgl. deiner angeblichen Erfahrungen als Ermittlungsperson wird wohl nicht mehr kommen, oder?

 

Gruß

Goose

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Ich wundere mich über die Absolutheit, mit der du deine Behauptungen hier aufstellst. Kannst du in die Zukunft schauen? Kennst du sicher alle für das Verfahren relevanten Fakten?

 

Auf mittlerweile 2 Seiten zu diesem Thema habe ich hinreichend klar gemacht, dass ich eine Einschätzung des Sachverhaltes abgebe. Naturgemäss kann die nur auf den Umständen beruhen, die der TE mitteilt! Trotz mehrfacher Aufforderung konnten weder Du, noch hartmut oder HarryB bisher Beweise dafür erbringen, dass meine Einschätzung falsch ist. Sollte dem so sein, bin ich für entsprechende Hinweise sehr dankbar!

 

Solange Du nicht endlich Beweise für Deine Behauptung vorlegst, dass ich über keinerlei Erfahrung als Ermittlungsperson verfüge, werde ich zu diesem Thema nichts mehr sagen, ausser die Bitte um Unterlassung von Behauptungen, die Du nicht beweisen kannst, nochmals zu erneuern!

 

Wie sieht es denn aus mit einer Antwort auf die sachbezogenen Fragen, deren Antworten dem TE gewiss helfen würden?

 

Welche meiner Empfehlungen sind objektiv falsch?

 

Welche Aspekte bejahen im vorliegenden Fall §276 StGB, lieber Goose?

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Trotz mehrfacher Aufforderung konnten weder Du, noch hartmut oder HarryB bisher Beweise dafür erbringen, dass meine Einschätzung falsch ist.

Diese Aufforderungen sind wo in diesem Thread nach zu lesen? :80: Mich deucht, Du liest nicht nur die Beitraege der anderen nicht, sondern meinst auch, Beitraege geschrieben zu haben, die gar nicht aufzufinden sind..... :wacko:

 

@TE: Nichts fuer ungut, bilde Dir deine eigene Meinung dazu, was alle hier von sich gegeben haben und entscheide dann, wie Du weiter verfahren moechtest. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes waere vielleicht nicht so ganz verkehrt - auch wenn die RV dafuer nicht zahlen wird.....

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Nun, wir drehen uns im Kreis. Ich habe dir schon gezeigt, wo du mal wieder Unsinn geschrieben hast.

 

 

Du stellst Fragen, ohne selber welche zu beantworten.

 

Also bitte, damit sich der TE, dem du ja so bereitwillig eine Rechtsdienstleistung angeboten hast und auch jeder andere hier sich ein Bild von deiner "Qualifikation" machen kann: Du behauptest, Erfahrungen als Ermittlungsperson zu haben. Erkläre doch bitte, wo und wie du diese gesammelt haben willst.

 

Gruß

Goose

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Nun, wir drehen uns im Kreis. Ich habe dir schon gezeigt, wo du mal wieder Unsinn geschrieben hast.

 

Nein, Goose, das hast Du leider nicht. Du hast es lediglich behauptet. Für den geneigten Leser wäre es zur Meinungsbildung sicher sehr interessant, wenn Du sagen könntest, welche meiner Aussagen "Unsinn" ist, und vor allem warum das der Fall sein soll. Bisher ist Deine Behauptung lediglich von der Qualität "Alles was Du sagst ist Unsinn".

 

Du behauptest, Erfahrungen als Ermittlungsperson zu haben.

 

Goose, bitte bei der Wahrheit bleiben. So etwas habe ich nie behauptet!

 

Du hast hingegen etwas aus dem Bauch heraus behauptet, obwohl dir der Beweis unmöglich ist. Das ist äusserst schlechter Stil und liegt auf dem gleichen Niveau, als würde jemand sagen, "Goose ist so lange [beliebige unzutreffende sexuelle Präferenz hier einsetzen], bis er das Gegenteil beweist!".

 

@All

 

Dieses Thema ist mal wieder ein trauriger Beweis, wie sehr sich das Forum und die Einstellung seiner Mitglieder von seinem Zweckt entfernt haben. Einst war es Prämisse, Ratsuchenden zu helfen. Heute verkehrt sich das zunehmend in das Austragen persönlicher Animositäten und erzwungener Rechthaberei, alles zu Lasten des TEs. Widerlich!

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Dieses Thema ist mal wieder ein trauriger Beweis, wie sehr sich das Forum und die Einstellung seiner Mitglieder von seinem Zweckt entfernt haben. Einst war es Prämisse, Ratsuchenden zu helfen. Heute verkehrt sich das zunehmend in das Austragen persönlicher Animositäten und erzwungener Rechthaberei, alles zu Lasten des TEs. Widerlich!

Das ist immer noch die Prämisse. Dazu gehört aber auch den TE vor zu eifrigen "Ratgebern" zu schützen. Weil mir ist immer noch nicht klar was dich zu dem prädestiniert hier DIE Lösung zu haben.

 

Da vertraue ich doch eher dem was Gast225 geschrieben hat, und dem selbst Du nicht widersprichst.

 

MfG.

 

hartmut

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Nein, Goose, das hast Du leider nicht. Du hast es lediglich behauptet. Für den geneigten Leser wäre es zur Meinungsbildung sicher sehr interessant, wenn Du sagen könntest, welche meiner Aussagen "Unsinn" ist, und vor allem warum das der Fall sein soll. Bisher ist Deine Behauptung lediglich von der Qualität "Alles was Du sagst ist Unsinn".
Nehmen wir nun beispielsweise diesen Beitrag. Hier schreibst du u.a.:

 

Mehrere Juristen teilen die Einschätzung, dass dieser Strafbefehl spätestens vor dem Landgericht keinen Bestand mehr gehabt hätte und ein Freispruch oder eine Einstellung wegen geringer Schuld die Folge wäre.
Nun war zumindest der Richter am AG der Ansicht, daß sein Urteil, wenn er es sprechen müsste, auch in der zweiten INstanz Bestand hätte, denn sonst hätte er es ja nicht gesprochen. Nun stehen der Aussage der Juristen im Zeitungsartikel zumindest die Meinungen der StA und des Richter am AG gegenüber, die offensichtlich beide eine Urkundenfälschung bejaht haben.

Ob nun also ein LG dieses Urteil kassiert, ist reine Spekulation. Schaut man sich jedoch andere Beiträge von dir in diesem Thread an, so sieht man, daß du es z.B. hier als absolut sicher darstellst, daß das Verfahren vor dem LG eingestellt wird.

Aufgrund der Faktenlage und der herrschenden Rechtsprechung wird das Verfahren spätestens beim Landgericht eingestellt.
Das grenzt nun an Wahrsagerei.

 

 

 

Goose, bitte bei der Wahrheit bleiben. So etwas habe ich nie behauptet!
Schauen wir uns den Ursprung doch noch einmal an:

 

Im Gegensatz zu mir verfügst Du über keinerlei Erfahrung als Beschuldigter in Strafverfahren, sondern Du vertrittst ausschliesslich die Gegenseite (von wegen einseitig... ).
Hier sei nun angemerkt, daß du im Gegensatz zu mir über keinerlei Erfahrung als Ermittlungsbehörde im Strafverfahren verfügst. Du schreibst ausschließlich aus deiner recht dünnen Erfahrung aus einigen wenigen Verfahren, in denen du oder Bekannte als Beschuldigte in Erscheinung getreten sind. Über diesen Tellerrand hast du noch nie geschaut.

 

Entschuldige bitte, aber woher willst Du das wissen? Ist da wieder der Wunsch der Vater des Gedankens?

Zunächst stellst du eine vergleichbare Aussage auf (ich hätte keine Erfahrung als Beschuldigter im Strafverfahren). Weiterhin bestreitest du doch offensichtlich meine Aussage, du hättest keine Erfahrung als Ermittlungsperson. Soll man ein solches Bestreiten nicht so werten, daß du diese Erfahrung doch hättest?

 

Aber gut, wenn du solch großen Wert auf die exakte Formulierung legst: Hast du Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren oder nicht? Diese Frage ist ja nun recht leicht mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

 

@All

 

Dieses Thema ist mal wieder ein trauriger Beweis, wie sehr sich das Forum und die Einstellung seiner Mitglieder von seinem Zweckt entfernt haben. Einst war es Prämisse, Ratsuchenden zu helfen. Heute verkehrt sich das zunehmend in das Austragen persönlicher Animositäten und erzwungener Rechthaberei, alles zu Lasten des TEs. Widerlich!

Vielmehr ist dieser Threat mal wieder ein Beweis, wie sich NetGhost mit halbseidenen Aussagen (das Verfahren wird garantiert vor dem LG eingestellt) auf Kosten des TE zu profilieren versucht

 

Gruß

Goose

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Das ist immer noch die Prämisse. Dazu gehört aber auch den TE vor zu eifrigen "Ratgebern" zu schützen. Weil mir ist immer noch nicht klar was dich zu dem prädestiniert hier DIE Lösung zu haben.

 

Ich habe niemals den Anspruch erhoben, DIE Lösung zu haben :D . Das geht schon aus dem Grund nicht, dass nicht abzusehen ist, wie der StA reagieren wird. Auch habe ich in dieser Sache noch keine Kommentare zum Deutschen StGB konsultiert. Wie klar zu erkennen ist, habe ich auf Erfahrungswerten und der Sachverhaltsschilderung des TE basierend Empfehlungen abgegeben.

 

Da vertraue ich doch eher dem was Gast225 geschrieben hat, und dem selbst Du nicht widersprichst.

 

Gast225 hat ebenfalls eine sehr gute Einschätzung abgegeben und meine im wesentlichen bestätigt. Ich habe keinen Grund, ihm zu widersprechen (mit Ausnahme der zwingenden Notwendigkeit eines Anwalts).

 

Nehmen wir nun beispielsweise diesen Beitrag. Hier schreibst du u.a.:

 

Mehrere Juristen teilen die Einschätzung, dass dieser Strafbefehl spätestens vor dem Landgericht keinen Bestand mehr gehabt hätte und ein Freispruch oder eine Einstellung wegen geringer Schuld die Folge wäre.
Nun war zumindest der Richter am AG der Ansicht, daß sein Urteil, wenn er es sprechen müsste, auch in der zweiten INstanz Bestand hätte, denn sonst hätte er es ja nicht gesprochen.

 

Welche bestechende Logik! ;) Das dürfte die Basis aller Urteile sein. Aber das muss ich mir merken: "Herr Richter, ich hätte diese Aussage doch nicht gemacht, wenn sie nicht wahr wäre! Sie muss also wahr sein!". :P

 

Nun stehen der Aussage der Juristen im Zeitungsartikel zumindest die Meinungen der StA und des Richter am AG gegenüber, die offensichtlich beide eine Urkundenfälschung bejaht haben.

Ob nun also ein LG dieses Urteil kassiert, ist reine Spekulation.

 

Das ist keine Spekulation, sondern die fachliche Einschätzung eben dieser Juristen.

 

Schaut man sich jedoch andere Beiträge von dir in diesem Thread an, so sieht man, daß du es z.B. hier als absolut sicher darstellst, daß das Verfahren vor dem LG eingestellt wird.
Aufgrund der Faktenlage und der herrschenden Rechtsprechung wird das Verfahren spätestens beim Landgericht eingestellt.
Das grenzt nun an Wahrsagerei.

 

Ja, das stimmt. Damit habe ich Dir natürlich eine Steilvorlage geliefert. Das ändert aber nichts an dieser Einschätzung, die nicht die meine ist, sondern die besagter Juristen. Ich teile deren Ansicht aufgrund der geschilderten Sachlage. Einigermassen alpahbetisierten Menschen sollte klar sein, dass in einem Forum Meinungen ausgetauscht werden und diesen naturgemäss keinen Anspruch auf "absolute Sicherheit" erheben. Natürlich könnte man das am Anfang eines jeden Satzes erneut kenntlich machen, doch dann besteht die Gefahr, dass der Fokus für das Wesentliche verloren geht, so wie es bereits bei Dir geschehen ist.

 

Entschuldige bitte, aber woher willst Du das wissen? Ist da wieder der Wunsch der Vater des Gedankens?

Zunächst stellst du eine vergleichbare Aussage auf (ich hätte keine Erfahrung als Beschuldigter im Strafverfahren).

 

Aber Du selbst hast Du gesagt, noch nie Beschuldigter einer Straftat gewesen zu sein. Hat sich das etwa inzwischen geändert :80: oder hast Du das bloss vergessen? :wacko:

 

Weiterhin bestreitest du doch offensichtlich meine Aussage, du hättest keine Erfahrung als Ermittlungsperson.

 

Ich habe Deine Aussage weder bestritten, noch habe ich ihr zugestimmt. Ich habe Dich lediglich gefragt, woher Du die Gewissheit für Deine Behauptung nimmst. Eine Frage, die wahrscheinlich unbeantwortet bleiben wird.

 

Vielmehr ist dieser Threat mal wieder ein Beweis, wie sich NetGhost mit halbseidenen Aussagen (das Verfahren wird garantiert vor dem LG eingestellt) auf Kosten des TE zu profilieren versucht

 

Ich würde mich ja freuen, wenn diese Aussage von mir stammen würde, aber das kann ich leider nicht beanspruchen. Es handelt sich dabei um die Einschätzung besagter Juristen.

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Wie schaut es denn nun mit einer Antwort aus: Hast du Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren oder nicht? Diese Frage ist ja nun recht leicht mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

 

Aber Du selbst hast Du gesagt, noch nie Beschuldigter einer Straftat gewesen zu sein. Hat sich das etwa inzwischen geändert oder hast Du das bloss vergessen?
Im Gegensatz zu dir habe ich auf deine Aussage nicht kryptisch geantwortet, um den Eindruck zu erwecken, daß das doch so sei.

 

Zu dem Rest deines Beitrages: Erkennst du nun nicht selber, welc hen Unsinn du dahergeschrieben hast und daß deine Beiträge aufgrund der Absolutheit, in der du eine Verfahrenseinstellung prophezeit hast, zur Verunsicherung des TE beitragen können?

 

Du berufst dich hier auf Aussagen von Juristen aus einem Zeitungsartikel, scheinst dabei aber völlig die Ansicht der StA und des Richters am AG zu ignorieren.

 

Noch mal: Wenn du hier eine Rechtsdienstlsitung anbietest, dann solltest du im Interesse des TE auch über eine gewisse Qualifikation verfügen. EIne solche kann ich in deinen Beiträgen jedoch beim besten Willen nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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[mod]

 

Jetzt ist es aber mal wieder gut damit.

 

Ich bitte doch wieder zum Topic zurückzukehren.

 

Noch ein Off Topic Beitrag und ich schiebe die gesamten Beiträge in den Kindergartenbereich ab.

 

Gast225

 

[/mod]

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hallo,

 

bitte streitet euch nicht. ich freue mich über hede erdenkliche hilfe. wirklich ! aber bitte nicht streiten.

 

ich hätte nun eines noch :

 

nehmen wir einmal an ich hätte wirklich tolle kopien, denen wäre die urkundenqualität nicht abzusprechen, was kann dann ein rechtsanwalt machen ? ferner was für eine strafe würde dann auf mich zukommen ? (wäre ja der schlimmste fall.

 

ich habe angst das ich ins gefängniss muss. ich habe angst vor dem was kommt, schlafe kaum mehr, esse kaum was, ich weiss wirklich nicht mehr weiter. habe einfach nur noch angst, angst, angst !

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Wenn du strafrechtlich noch nicht erheblich oder einschlägig in Erscheinung getreten bist wirst du wegen dieses Vergehens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Freiheitsstrafe befürchten müssen.

 

Gruß

Goose

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ich habe angst das ich ins gefängniss muss.

Ins Gefängnis kommst Du sicher nicht.

 

Schlimmstenfalls einige Tagessätze Geldstrafe, wie viel kommt darauf an.

 

Wenn es gut läuft, was ich dir wünsche, wird das Verfahren eingestellt. Möglicherweise musst Du eine Auflage ( Etwas Geld ) erfüllen.

 

ich habe angst vor dem was kommt, schlafe kaum mehr, esse kaum was, ich weiss wirklich nicht mehr weiter. habe einfach nur noch angst, angst, angst !

Es besteht keinerlei Grund hier vor etwas Angst zu haben.

 

MfG.

 

hartmut

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ich habe angst das ich ins gefängniss muss. ich habe angst vor dem was kommt, schlafe kaum mehr, esse kaum was, ich weiss wirklich nicht mehr weiter. habe einfach nur noch angst, angst, angst !

 

Normalerweise gehöre ich auch zu denen, die sagen abwarten, nicht zur Polizei gehen nicht mit denen sprechen. Ich bin in der Tat ziemlich sicher das mit der nötigen Ausdauer und Ruhe eine Einstellung oder Freispruch am Ende zu erwarten ist.

 

Wenn Dich das ganze aber so fertig macht, dann ist es vielleicht besser eine schnelle Lösung zu suchen. Das wir allerdings etwas teurer (Anwalt) wie der andere weg. Geh zu einem Anwalt, bespreche das ganze mit ihm. Wenn er es für möglich hält das Verfahren damit zu beenden oder dir ansonsten dazu rät, geh mit ihm zur Polizei. Wenn du vor dem Polizei Termin das mit dem Anwalt nicht regeln kannst, ruf dort an und sag nur dass du dich erst mit einem Anwalt beraten möchtest und diesen Termin daher nicht wahrnehmen kannst, später aber ggf. zu einem Gespräch mit Anwalt bereit bist.

 

Wer von den :80: kann etwas dazu sagen: Kann die Polizei noch in diesem Verfahrensstand das ganze einstellen bzw. erst gar nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten?

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Wer von den :80: kann etwas dazu sagen: Kann die Polizei noch in diesem Verfahrensstand das ganze einstellen bzw. erst gar nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleiten?

Nein. Es ist doch schon bei der Staatsanwaltschaft, oder? Sie hat es aber denoch in der Hand, kann den Staatsanwalt anschubsen und ihm stecken, dass da absolut nichts geht. Der entscheidet zwar für sich selbst, fällt diese aber aufgrund der Aktenlage, die aber durch die Polizeiprotokolle gefüttert wird.

 

@Nikodemus

 

Geh heute abend bitte beruhigt ins Bett. Wegen einer Führerscheinkopie ist meines Wissens noch nie jemand ins Gefängnis gekommen. Was zwar unvorstellbar, aber immer noch im Bereich des Möglichen ist wäre eine Geldstrafe, die Dich auch nicht an den Rand des Ruins bringt.

 

Ich kann Dich sehr gut verstehen. Ein laufendes Verfahren kann sehr viel Unruhe ins Leben bringen. Allein deshalb kann ich den Vorschlag von Someone bedingt stützen. Ich sehe zwar keinen taktischen Sinn darin, bei der Polizei eine Aussage zu machen und auch keine Verbesserung der Chancen auf eine Verfahrenseinstellung. Meine obige Einlassung ist eher theoretischer Natur und ist mit meinem Informationsstand auch nicht zu erwarten. Es bringt Dir aber sicherlich ein wenig Transparenz in das laufende Verfahren und trägt möglicherweise zur Güte Deines nächtlichen Schlafes bei. Allerdings kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Ich selbst war schon mehrfach in den Krallen der Polizei und hatte mich über solche Besuche im Nachhinein schon dumm und dämlich geärgert, weil man mich mehrfach verscheissert hatte.

 

Ich würde nie ohne Anwalt hingehen. Der wiederum kostet Dein Geld und es ist fragwürdig bis unwahrscheinlich, dass Du diese Kosten erstattet bekommst.

 

Mein Tipp: Durchatmen, etwas Yoga, ein bisschen Wellness, ein paar Gespräche mit guten Freunden und die Sache etwas lockerer sehen. Das schlimmste was Dir passieren kann sind ein paar hundert Euro für die Strafe und Nebenkosten. Das steht auf dem Spiel, mehr nicht

 

Wenn Du morgens in Dein Auto steigst und der Motor macht komische Geräusche kann das teurer sein. Mach Dir bitte klar, dass eine Fahrt mit dem Wagen ein höheres Risiko beinhaltet als dieses blöde Verfahren. Und das verkraftest Du ja, jeden Tag :wacko:

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Dieses Thema ist mal wieder ein trauriger Beweis, wie sehr sich das Forum und die Einstellung seiner Mitglieder von seinem Zweckt entfernt haben. Einst war es Prämisse, Ratsuchenden zu helfen. Heute verkehrt sich das zunehmend in das Austragen persönlicher Animositäten und erzwungener Rechthaberei, alles zu Lasten des TEs. Widerlich!

Stimmt - Du solltest damit aufhoeren!

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