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Führerschein In Kopie Weil .....


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wenn ich auf arbeit bin, habe ich da ich nicht immer meine gelbtasche mitnehme nmag einen führerschein als kopie dabei. nun wurde ich zum x-ten mal angehalten und nun heisst es urkundenfälschung. schweinerei denk ich mir, viel reden und beknien brachte nichts ..... kennt jemand das zu erwartende strafmaß ? ok, § habe ich gelesen ,bis 5 jahre, aber das kan ndioch nicht, oder ? ich meine ist das realistisch das man sich da einsetzen muss weil man den führerschein kopiert hat ?

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Hallo,

 

sofern du nicht in Richtung Urkundenfälschung vorbelastet bist wird nur eine Geldstrafe rüberkommen.

 

Deren Höhe hängt aber davon ab, ob die Kopie einfach zu erkennen ist oder auf den ersten Blick echt wirkt.

 

nun wurde ich zum x-ten mal angehalten

 

Haben denn die Polizisten damals die Kopie bemerkt oder den Führerschein für echt gehalten? Wenn sie die Kopie bemerkt haben, werden sie dir auch mitgeteilt haben, das du verpflichtet bist das Original mitzuführen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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sofern du nicht in Richtung Urkundenfälschung vorbelastet bist wird nur eine Geldstrafe rüberkommen.

 

Deren Höhe hängt aber davon ab, ob die Kopie einfach zu erkennen ist oder auf den ersten Blick echt wirkt.

 

Unsinn! Eine Kopie ist in der Regel überhaupt nicht von §267 StGB erfasst. Eine Kopie, die das Original 1:1 wiedergibt und als Kopie erkennbar ist, stellt schon mal überhaupt keine Urkunde dar.

 

Jetzt kommt es auf die Umstände an, wie diese Kopie aussieht: Ist sie massstabsgetreu, farbig, schwarz-weiss, auf A4-Papier, zurechtgeschnitten, auf Karton, doppelseitig, laminiert, mit Stempel "Kopie" versehen? Dann kommt es massgeblich darauf an, ob Nikodemus die Kopie “zur Täuschung im Rechtsverkehr” eingesetzt hat. Das scheidet z.B. aus, wenn es sich klar erkennbar um eine Kopie handelt oder der TE das klar kommuniziert.

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hallo,

 

danke schon einmal für die antworten an dieser stelle ....

 

das original ist der führerschein in rosa. bevor ich nun erkläre wie die kopie aussieht, vorweg ein wenig zur erstellungsgeschichte.

 

vor langer zeit kam ich mit dem motorrad nach einer regenfahrt in eine polizeikontrolle. dort sollte ich meinen führerschein und fahrzeugschein vorzeigen. durch die regenfahrt und der tatsache des für den kombi zuviel wurde war alles klitsch nass geworden. entsprechend sahen die papiere aus wie die windschutzscheibe eines feuchten autos ..... mein geld schwamm in einer pfütze ..... nun ja, dato meinte der polizist wohl auch motorradfahrer das er das kennen würde und er deshalb von seinen dokumenten kopien im werkzeugfach mitführen würde. er also eine beidseitige kopie habe, da beide seiten aufeinander bezug nehmen würden und das ganze zurecht geschnitten und dieses dann bei jedem seiner fahrzeuge 1x im werkzeugfach liegen habe. vorteil wäre hier gerade bei diebstahl der geldbörse das man so die originalpapiere zuhause hat und bei bedarf holen könne ..... wir hatten da dann noch ein gespräch zum thema führerschein und fahrerlaubnis - war echt super!

 

nun ist anzumerken das mein führerschein nach trocknung nicht mehr so aus sah wie zuvor. das bild war nicht mehr zu erkennen, es zeigt also nichts mehr an, total verwischt. hier kann man eigentlich nur ahnen das dort jemals ein bild auf dem bildträger nenne ich es mal gewesen ist.

 

ich habe dann dieses teil fotokopiert - in farbe. beide seiten, ausgeschnitten und mittels tesafilm zusammengeklebt. ich will hier anmerken das ich nie die absicht der täuschung oder erstellen eines neuen originals angestrebt habe, denn sonst hätte ich ja sicherlich das vorhandene bild was nichts mehr zeigte zumindest durch eines ersetzt was mich zeigt. will heissen das dieses bild was im original drinnen ist mit kopiert wurde, welches wie besagt nichts mehr anzeigt :-( stempel habe ich keine gemacht, auch habe ich sonst nichts verändert sondern wirlich nur fotokopiert – aber in farbe :-(

 

nun bei der kontrolle selber habe ich bei übergabe erwähnt das der führerschein eine kopie sei, dies schien der beamte aber nicht mitbekommen zu haben, da er sich in dem moment wohl mehr für meinen im auto befindlichen hund interessiert hat. er fragte auch noch nach der rasse, doch als er alle papiere in händen hielt drehte er sich ohne meine ausführung zu unserem hund bis zum ende anzuhören um und ging zu seinem wagen in dem sein kollege die ganze zeit gewartet hat. wissend das man sich nun nicht daneben stellen soll habe ich also gewartet bis die mich zu sich gerufen haben ..... dort fragten sie dann wie lange ich schon den führerschein habe und ich meinte da müsse ich mal nachrechnen wann ich die jeweils gemacht habe (ich habe alle klassen) und dann hiess es gleich was denn mit dem bild sei und ich wies erneut darauf hin das es bei dem was sie haben nur um eine kopie handeln würde, es bei dem orignal aber ebenso aussieht, da dieser eben mal sehr nass geworden wäre und ich das original eben holen könne ( sie stoppten mich bei mir zuhause ) dies wollten sie dann auch was ich dann auch machte. angekommen, den original dann übergeben hiess es gleich das sie meine kopie einbehalten würden und ob ich damit einverstanden wäre. ich stimmte dem zu da ich mal hörte das sonst dieser satz mit "dann beschlagnahmen wir es" kommen würde .... nun dann sagte man mir das ich mich der urkundenfälschung strafbar gemacht habe und ich sagte ich habe es doch gleich gesagt das es eine kopie sei, da meinte der polizist nur das ich es erst 15 min nach übergabe sagte - das stimmte aber nicht. auch meine info wie es zur kopie kam schien nicht zu interessieren. man fragte dann nur noch ob ich dazu stellung nehmen wollte, ich faste es kurz zusammen, aber eine notiz wurde nicht gemacht. man gab mir dann meine originalpapiere wieder, meinte ich solle mich als "beschuldigter einer straftat fühlen" und wünschte mir noch einen schönen abend.

 

tja, so war das :-(

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Wie soll er denn die Kopie zur Täuschung im Rechtsverkehr einsetzen bitte? Er hat doch einen Führerschein und auf dem steht genau das gleiche drauf wie auf der Kopie....Welches davon er verwendet spielt doch keine Rolle.

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@Nikodemus

 

Der Grund für die Kopie interessiert Polizei und ggf. einen Richter nicht. Für mich klingt er auch nicht glaubhaft. Du kannst unmöglich davon ausgehen, dass die Kopie eines Ausweises, dessen wichtigstes Merkmal (Foto) bereits nicht mehr erkennbar ist, irgendwo akzeptiert wird.

 

Der Hinweis des ebenfalls Motorrad fahrenden Polizisten ist ziemlicher Blödsinn. Einmal mehr ist belegt, dass man für Rechtsauskünfte besser nicht die Polizei fragen sollte. Durch seine Bastelempfehlungen (ausschneiden, zusammenkleben) hat er Dich der Urkundenfälschung ein ganzes Stück näher gebracht. Auch die Begründung ist nicht stichhaltig: Erstens bin ich mir sicher, dass es im Zubehörhandel zahllose Mittel gegen das Nässeproblem von Motorradfahrern gibt, zweitens ist der wasserfeste EU-Führerschein seit 1999 erhältlich und drittens ersetzt auch die Kopie nicht den echten, so dass dennoch zehn Euro fällig werden (können). Es würde also auch keinen Unterschied machen, den FS einfach zu hause zu lassen. Viertens: Wie oft wurde Dir im Leben bisher die Brieftasche gestohlen?

 

Durch das Basteln (ausschneiden, zusammenkleben) wird u.U. Urkundsqualität bejaht werden. Am Vorsatz wird es wohl scheitern, was IMHO dazu führt, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht greift.

 

Jetzt gilt erstmal: Ruhe bewahren. Sollte sich die Polizei dazu nochmals melden, bitte keine weiteren Aussagen machen!

 

Solltest Du in dieser Sache Post bekommen, meldest Du Dich hier wieder, bevor Du etwas unternimmst!

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*meld* die post ist ja schon da :-(

 

in der ermittlungssache

wegen sonstige urkundenfälschung am (datum und zeit als sie mich kontrolliert hatten)

ist ihre vernehmung als beschuldigter erforderlich.

 

 

 

 

aber kann ich nicht darauf bauen eine wahrheitsgetreue info von der polizei erhalten zu haben ?

ich meine wenn ich an einer kreuzung ankomme, polizist a winkt mich nach links und ich komme

bei polizist b an, der dann sagt " ätsch hier darfst du nicht lang, zahl mal fein! " das kann es doch

auch nicht sein, oder ? ich meine sorgt man da so für folgeaufträge ?

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wenn :

 

dessen wichtigstes Merkmal (Foto) bereits nicht mehr erkennbar ist, irgendwo akzeptiert wird.

 

kann ich dann davon ausgehen das man egal wie gut der rest ausschaut glauben wird das ich

die kopie nicht als ersatz für ein original erstellt habe ? also wirklich nur eine simple einfache

kopie erstellen wollte ?

ich meine ich woltle eh kein neues original machen, beim besten willen nicht, warum auch, nur

ob mir das einer glaubt ist ja die andere sache :-(( vielleicht zeugt ja das bild wenn es so ein

wichtiges merkmal ist davon dann ? oder heisst es hier "du machtest eine kopie weil rest aus-

sieht wie orignal und für den rest zu dumm gewesen" ?

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*meld* die post ist ja schon da :-(

 

Von wem ist denn die Post? Könntest Du das schreiben mal anonymisiert hier einstellen?

 

aber kann ich nicht darauf bauen eine wahrheitsgetreue info von der polizei erhalten zu haben ?

 

Auch wenn mir die hiesigen :whistle: gewiss widersprechen werden: Nein, darauf kannst Du nicht vertrauen.

 

ich meine wenn ich an einer kreuzung ankomme, polizist a winkt mich nach links und ich komme

bei polizist b an, der dann sagt " ätsch hier darfst du nicht lang, zahl mal fein! " das kann es doch

auch nicht sein, oder ? ich meine sorgt man da so für folgeaufträge ?

 

Ja, das ist mir genau so schon passiert.

 

wenn :

 

dessen wichtigstes Merkmal (Foto) bereits nicht mehr erkennbar ist, irgendwo akzeptiert wird.

 

kann ich dann davon ausgehen das man egal wie gut der rest ausschaut glauben wird das ich

die kopie nicht als ersatz für ein original erstellt habe ?

 

Warum Du die Kopie erstellt hast, ist für die Würdigung nicht interessant.

 

Wie bereits gesagt, wird es in Deinem Fall am Vorsatz zur "Täuschung im Rechtsverkehr" mangeln. Um zu schauen, wie es weiter geht, müsste ich aber mal die Post sehen...

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Ich sehe hier keine Urkundenfälschung oder einen Gebrauch.

 

Der Kopie fehlt es schon an der Eigenschaft eine Urkunde zu sein.*

 

Dies begründet sich darin, das Kopien unter Umständen zwar als Urkunde betrachtet werden könnten, dies aber nur gilt wenn man sie kaum oder nicht vom Original unterscheiden kann und das ist hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall.

Denn immerhin hat man mit Tesa hier aus zwei einseitigen Kopien eine doppelseitige gemacht und das würde sogar Blinden auffallen. :whistle:

 

Ab zum Anwalt!!!

 

 

* Sofern die Geschichte so stimmt und nichts fehlt.

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die beiden farbseiten sind ausgeschnitten,

aufeinander gelegt

und an den kanten (ich meine auch im ganzen) dann mit tesafilm überklebt .....

 

das mein bild nicht zu erkennen ist, wäre auch egal bei erstellung einer fälschung ?

ich meine sagt da nicht auch das gericht "so blöd wird keiner sein und ein führer-

schein fälschen und dann das bild absolut unerkennbar lassen" ?

 

kann davon auch mal was reintun ...

 

ach ja, anwalt habe ich welche angefragt .... einer nannten mir preise von jenseits der

1.000 € nur für das ermittlungsverfahren und ob dieses dann fallengelassen bzw, ein-

gestellt werden würde wäre das ziel, aber was wenn das nicht erreicht wird ? ....

 

ich meine, um was für eine strafe geht es hier bei einem ersttäter ? ich bekomme doch

wohl nicht gefängniss oder eine riesen geldstrafe, oder ?

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ich meine, um was für eine strafe geht es hier bei einem ersttäter ? ich bekomme doch

wohl nicht gefängniss oder eine riesen geldstrafe, oder ?

Das kann ich Dir nicht sagen. Ich denke aber, dass der dafür in Frage kommende Strafrahmen nach unten genutzt würde.

 

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft aus den oben genannten Gründe auf einer Urkundenfälschung beharren wird und das Verfahren weiter betreibt. Ich denke eher, dass es ohne Deine Gegenwehr eingestewllt wiurd. In diesem Falle hättest Du Deine Kosten selbst zu tragen.

 

Einen Anwalt würde ich erst bei Fortschritt des Verfahrens beauftragen.

 

Ganz ehrlich ich hab noch nie so einen Nonsens gelesen. Es ist weit verbreitet, seine Papiere in Form einer Fotokopie mitzuführen. Es wäre möglich und im Einzelfall auch denkbar, dass die Polizei diese Papiere nicht akzeptiert und ein Knöllchen wegen Nichtmitführens ausstellt. Das kostet 5 oder 10 Euro. Aber eine Urkundenfälschung daraus zu stricken ist schon sehr weit hergeholt.

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hier mal das schreiben ....

 

Dieses Schreiben kannst Du getrost ignorieren. Die darin geäusserte Einladung ist unverbindlich. Das Schreiben spricht sogar dafür, dass die Polizei nicht ausreichend Material hat und sich eine verräterische Äusserung bzw. ein Geständnis von Dir erhofft.

 

Ich schliesse mich Dieselschräubchen an: Einen Anwalt halte ich zu diesem Zeitpunkt nicht für notwendig. Ich gehe auch davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Ich würde an Deiner Stelle erst wieder aktiv werden, wenn ein Strafbefehl erlassen wurde. Erst dann macht eine weitere Aussage von Dir Sinn. Mit Äusserungen gegenüber der Polizei kannst Du nichts positives erreichen. Du machst auch dann keine Aussage gegenüber der Polizei , wenn sie Dich anspricht und z.B. Straferleichterung, Einstellung des Verfahrens usw. anbietet, denn dazu ist die Polizei gar nicht befugt.

 

Jetzt gilt: Ruhe bewahren!

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ohne meine gegenwehr = besser keine aussage machen ?

oder das wie oben geschriebene machen ?

 

ich war heute auch am überlegen was man eigentlich mit so einer doofen

führerscheinkopie überhaupt anstellen kann ?

ich meine was kann ich selbst mit meinem regulären führerschein der kein bild hat machen ?

selbst bei der post geben dir mir keinen brief darauf raus :-(

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Jaja, und die StA stellt das Verfahren gewiss schneller ein, wenn sich der Beschuldigte nicht äußert...

Das Thema hatten wir nun schon öfter. Spätestens beim Strafbefehl wäre der Anwalt erforderlich. Eine Einstellung nach Einlassung ist jedoch wesentlich wahrscheinlicher als wenn man das Verfahren im Vorfeld ignoriert.

 

Gruß

Goose

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Jaja, und die StA stellt das Verfahren gewiss schneller ein, wenn sich der Beschuldigte nicht äußert... Das Thema hatten wir nun schon öfter.

 

Genau. Wir hatten das schön öfters. Wenn es erforderlich sein sollte, wird sich der Beschuldigte gegenüber dem Staatsanwalt bzw. dem Gericht äussern.

 

Spätestens beim Strafbefehl wäre der Anwalt erforderlich.

 

Für einen Einspruch gegen den Strafbefehl ist nun wahrlich kein Anwalt erforderlich. Wozu gibt es denn dieses Forum? Ich würde dem Betroffenen einen entsprechenden Schriftsatz verfassen, der dann gern von allen hier ergänzt und verbessert werden kann.

 

Eine Einstellung nach Einlassung ist jedoch wesentlich wahrscheinlicher als wenn man das Verfahren im Vorfeld ignoriert.

 

Die Einstellung ist bereits nach (F)aktenlage geboten, mindestens jedoch nach §153 Abs. 1 StPO. Wenn der Beschuldigte will, kann er ja gern der Polizei mitteilen, dass er von dem freundlichen Gesprächsangebot keinen Gebrauch macht und bis auf weiteres auch sonst zur Sache nichts aussagen wird. Er weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für §267 StGB bereits nicht erfüllt sind. MfG und Schluss.

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Richtig: Keine Aussage machen!

*unterschreib*

 

Die Sachlage ist eindeutig, das vermeintlich gefälschte Dokument in den Händen der Ermittlungsbehörden, Deine Rechtfertigung ist auch dokumentiert. Ich sehe keine Frage, deren Antwort Dich entlasten könnte. Ich sehe aber viele offene Fragen die zu einer Verurteilung führen könnten. Die Hauptfrage wäre die, was an einer Fotokopie eines Führerscheines überhaupt strafbar sein solte.

 

Ich sehe die Vorladung als verzweifelten Versuch, an der Urkundenfälschung doch noch etwas zu reißen und Dich bei Deiner Aussage in Widersprüche zu verstricken.

 

Wirklich - geh nicht hin, mach keine Aussage. Sollte tatsächlich wider Erwarten ein Strafbefehl kommen, wird der dann zu beauftragende Anwalt seine helle Freude daran haben, den Staatsanwalt in der Luft zu zerreißen.

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Hallo,

 

warum sollte keine Urkundenfälschung vorliegen?

 

Der Polizist hat eine Urkunde (Führerschein) verlangt und eine Fälschung (Kopie) bekommen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, wie gut die Kopie war oder welcher Zweck damit verfolgt wurde.

 

Die Kopie wurde offensichtlich nicht eindeutig als solche gekennzeichnet und war zumindest so gut das

 

nun bei der kontrolle selber habe ich bei übergabe erwähnt das der führerschein eine kopie sei

 

Nikodemus meinte, den Polizisten darüber informieren zu müssen. Das

 

das mein bild nicht zu erkennen ist, wäre auch egal bei erstellung einer fälschung ?

 

ist jedenfalls kein Entlastungsgrund, da die Kopie incl. des schlechten Bildes dem Original entsprechen wird. Auch das ein Polizist angeblich zu der Kopie geraten hat wird als Ausrede gewertet werden. Es ist ja schon fast infaltionär, was für offensichtliche Falschauskünfte Polizisten oder andere Beamte geben sollen. Natürlich immer nur mündlich und nicht nachprüfbar.

 

Und dagegen

 

entsprechend sahen die papiere aus wie die windschutzscheibe eines feuchten autos

 

gibt es genügend technische Hilfsmittel, man muss sie nur nutzen wollen. Von daher sehe ich zwar keine Gefängnisstrafe, aber eine Geldstrafe wird es wahrscheinlich werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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@NetGhost:

Ich würde dem Betroffenen einen entsprechenden Schriftsatz verfassen, der dann gern von allen hier ergänzt und verbessert werden kann.
Das mag im OWi-.Verfahren mit seinen absehbaren Konsequenzen ja noch tragbar sein, im Strafverfahren kann ich nur dringend davon abraten, einen Schriftsatz zu verwenden, den jemand im Internet zusammenstellt... :whistle:

 

Gruß

Goose

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@MrMurphy

 

Weil eine Kopie grundsätzlich keine Urkunde im Sinne der Urkundsdelikte ist.

Und hier eine Urkunde zu sehen, ich weiß nicht.

----------------------

 

Eine Fotokopie enthält lediglich die bildliche Wiedergabe der in einem anderen Schriftstück verkörperten Erklärung. Die Ablichtung als solche umfaßt regelmäßig nicht die wesentlichen Merkmale einer Urkunde. Eine Beweisbedeutung kommt ihr nicht ohne weiteres zu. Sie weist vor allem ihren Aussteller nicht aus. Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; 24, 140 m.w.N.; BGH wistra 1993, 225).

BGH Urteil vom 14. September 1993

 

Wenn schon ohne Anwalt die Sache vorerst durchgezogen werden soll, dann würde ich einen Stift und Zettel nehmen und mich dahingehend einlassen, das eine Urkundenfälschung nicht vorliegt, da in einer Kopie keine Urkunde gesehen wird.

Dann noch die obigen Fundstellen dazu und ab damit zur Polizei.

 

Edit:

Ich sehe bei einer Straftat maximal § 170 Absatz 2 StPO also Einstellung wegen fehlenden Tatverdacht. Allenfalls eine OWi könnte man noch daraus machen, nämlich dem Nichtmitführen der erforderlichen Dokumente.

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EIne generelle Verneinung der Kopie als Urkunde sieht auch der BGH nicht. So stellt die Kopie u.a. nach BGH 5, 293 keine Urkunde dar, wenn sie nach außen als Reproduktion erscheint

 

Nach Bay NJW 89, 2553 liegen Urkunden vor, wenn Schreiben, die als Originale erscheinen sollen, im Wege der Fotokopie hergestellt werden.

 

Unterm Strich rechne ich auch nicht damit, daß es hier zu einer Verurteilung kommt, aber grundsätzlich kann man eben auch mit einer Kopie eine Urkundenfälschung begehen.

 

Gruß

Goose

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Eine Führerschein besteht aus speziellem Papier, das sich von normalem Kopierer-Papier deutlich unterscheidet. Zudem enthält der Führerschein ein eingeklebtes oder mit Nieten befestigtes Lichtbild. Wer also nicht besonderen Aufwand betreibt, dem wird m. E. niemals die Absicht der Täuschung nachzuweisen sein. Da sehe ich den Rat von Gast225 als absolut richtigen Weg, der Sache den Einstellungsstempel zu verpassen.

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hallo und abermals danke für die antworten.

 

hier mal eine kopie von meinem führerscheinbild :

http://132781.forumromanum.com/member/forum/images/profile/12814413604c613e500c2ba.jpg

 

nun zwar größer, als wie es ist und in meiner kopie dato war, aber ich denke man sieht das man eigentlich nichts sieht.

 

was ich mich da frage : war mein original dann noch eine urkunde? oder hat die evtl schon ihren urkundencharakter verloren ? wenn ja, dann kann ich ja auch mit meiner kopie keine urkunde vorgetäuscht haben, oder ?

 

ach ja, das bild wurde auch bei meiner dato mitgeführten kopie kopiert, also nichts mit ösen oder so ...... ich meine zeigt diese verwendung nicht auch schon das man da eigentlich keine böse absicht hatte ? also das es blödsinn wäre mit dem bild jemanden meinen täuschen zu können ?

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Hallo

 

was ich mich da frage : war mein original dann noch eine urkunde? oder hat die evtl schon ihren urkundencharakter verloren ? wenn ja, dann kann ich ja auch mit meiner kopie keine urkunde vorgetäuscht haben, oder ?

 

Deine Fragen zielen ins Leere. Sie spielen höchstens für das Strafmaß eine Rolle. We schon geschrieben kommt es weder auf die Absicht an, mit der eine Fälschung vorgezeigt wurde, noch auf die Qualität der Fälschung.

 

Auf die Frage nach deinem Führerschein hättest du antworten müssen, das du ihn nicht dabei hast.

 

Statt dessen hast du ihm eine Fälschung gegeben - nicht vergessen, die Qualität und dein Beweggrund spielen dabei erst mal keine Rolle. Damit hast du erst mal eine Urkundenfälschung begangen und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

 

An dem Punkt bist du jetzt.

 

Deine Beweggründe und die Qualität der Fälschung kommen jetzt ins Spiel. Deine Beweggründe kann die Staatsanwaltschaft aber nur berücksichtigen, wenn sie ihr bekannt sind. Da bist du offensichtlich einem Irrtum aufgesessen und hast keine weiteren bösen Absichten gehabt, sondern wolltest nur deinen Führerschein vor weiteren Verschleiß schützen. Du hattest ja die Originalurkunde zu Hause und genau die zeigte die Fälschung an.

 

Von daher wird als Strafe nur eine geringe Geldstrafe oder sogar eine Einstellung in Frage kommen.

 

Auch mit dem unkenntlichen Bild bleibt der Führerschein eine Urkunde.

 

Eine böse Absicht wird dir niemand unterstellen, darauf kommt es bei der Frage, ob eine Urkunde gefälscht wurde, aber auch zunächst gar nicht an, sondern erst bei der Findung einer angemessenen Strafe. Die wird dann gering bis gar nicht ausfallen.

 

Das es überhaupt zu einer Anzeige gekommen ist liegt schlicht und einfach daran, das der Staat bei Fälschungen von amtlichen Urkunden keinen Spaß versteht und der Rechtssicherheit wegen auch nicht verstehen darf. Deshalb wird in der Hinsicht jedem Verdacht nachgegangen, egal leicht die Fälschung zu erkennen war und welche Absicht damit verfolgt wurde.

 

Darauf wird aber auch immer wieder in der Tagespresse hingewiesen. Ich weiß nicht, wie viele hundert Male ich bereits in den unterschiedlichsten Zusammenhängen gelesen habe, das Führerschein und Fahrzeugschein im Original mitzuführen sind.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo

 

was ich mich da frage : war mein original dann noch eine urkunde? oder hat die evtl schon ihren urkundencharakter verloren ? wenn ja, dann kann ich ja auch mit meiner kopie keine urkunde vorgetäuscht haben, oder ?

 

Deine Fragen zielen ins Leere. Sie spielen höchstens für das Strafmaß eine Rolle. We schon geschrieben kommt es weder auf die Absicht an, mit der eine Fälschung vorgezeigt wurde, noch auf die Qualität der Fälschung.

 

Auf die Frage nach deinem Führerschein hättest du antworten müssen, das du ihn nicht dabei hast.

 

Statt dessen hast du ihm eine Fälschung gegeben - nicht vergessen, die Qualität und dein Beweggrund spielen dabei erst mal keine Rolle. Damit hast du erst mal eine Urkundenfälschung begangen und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Noch einmal, DAS IST FALSCH.

 

Zunächst muss festgestellt werden, ob überhaupt eine Urkunde vorliegt und das ist hier zu 99,9 Prozent zu verneinen.

 

In ANDEREN Fällen könnte dies anders aussehen und dann kommst du mit deinem Vortrag.

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Hallo

 

Zunächst muss festgestellt werden, ob überhaupt eine Urkunde vorliegt

 

Die Angabe verstehe ich nicht. Also ist ein Führerschein keine Urkunde?

 

Ansonsten würde es ja gar keine Fälschungen geben, das das natürlich nie Urkunden sind.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Ich kann mich dran erinnern,dass ich so einen ähnlichen Fall vor Jahren mal mit einem Dorf-Cop hier bei uns besprochen hab.

Es ging darum,da ich auf dem Bau gearbeitet habe,dementsprechend nimmt man ungern wichtige Papiere in die Arbeitshose bzw ins Portemonaie,da man mit allem möglichen rechnen muß wie verlieren,beschädigen usw.

Mein Kollege hatte damals einen Cop als Nachbarn und wir haben diesen gefragt,wie es ist,wenn man anstatt der Originale Kopien anfertigt und diese mit sich führt.

Die Antwort darauf war einfach:

Der entsprechende Cop KANN eine solche Kopie akzeptieren,MUSS es aber nicht.

Es kommt auch drauf an,ob man die kontrollierte Person kennt,im ländlichen Bereich kommt sowas eher mal vor als in der Großstadt.

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Die Angabe verstehe ich nicht. Also ist ein Führerschein keine Urkunde?

 

Ansonsten würde es ja gar keine Fälschungen geben, das das natürlich nie Urkunden sind.

 

Es geht nicht darum, ob der Führerschein eine Urkunde ist, sondern ob bei der Kopie die sog. Urkundsqualität bejaht wird. Je mehr man an der Kopie bastelt, um sie qualitativ dem Original näher zu bringen, desto eher wird Urkundsqualität bejaht werden.

 

Ein Beispiel: Ich habe hier auf dem Rechner den (Farb)Scan eines Handelsregisterauszuges mit blauem Beglaubigungsstempel und Unterschrift. Drucke ich diesen Scan in Farbe, so ist er vom Original nicht zu unterscheiden und wird daher mit einem Stempel "KOPIE" versehen. Ohne diesen Stempel wäre - bei einem Einsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr - die Urkundsqualität zu bejahen und der Tatbestand nach §267 StGB erfüllt.

 

Beim Führerschein von Nikodemus sieht es anders aus: Hier wurden zwei seiten Farbkopie ausgeschnitten und mit Tesafilm an den Rändern zusammengeklebt. Dabei fehlen für die Urkundsqualität wichtige Merkmale:

 

- das textilartige, dicke Papier des Führerscheins

- die Nieten, die das Foto halten

- das Foto selbst

- die Lochungen bei den Führerscheinkategorien

- bestimmte Muster auf dem Original, die je nach Qualität des Kopierers fehlen

 

Aus diesen Gründen ist die Urkundsqualität zu verneinen womit die Voraussetzungen für §267 StGB nicht vorliegen.

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@NetGhost:
Ich würde dem Betroffenen einen entsprechenden Schriftsatz verfassen, der dann gern von allen hier ergänzt und verbessert werden kann.
Das mag im OWi-.Verfahren mit seinen absehbaren Konsequenzen ja noch tragbar sein, im Strafverfahren kann ich nur dringend davon abraten, einen Schriftsatz zu verwenden, den jemand im Internet zusammenstellt...

 

Für den Einspruch gegen den Strafbefehl ist ohnehin nur ein Dreizeiler erforderlich. Alles weitere ist optional. Dein Einwand geht indes fehl, denn auch hier sind die Konsequenzen überschaubar. Aufgrund der Faktenlage und der herrschenden Rechtsprechung wird das Verfahren spätestens beim Landgericht eingestellt.

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- das textilartige, dicke Papier des Führerscheins

- die Nieten, die das Foto halten

- das Foto selbst

- die Lochungen bei den Führerscheinkategorien

- bestimmte Muster auf dem Original, die je nach Qualität des Kopierers fehlen

 

punkt 1 - nun ich hoffe nicht das die beiden fotopapierseiten den eindruck dieses papieres erwecken ....

punkt 2 und 3 fehlen ganz klar, da eben mitkopiert wurde.

punkt 4 - nun ich habe alle führerscheinklassen, daher habe ich da auch keinerlei lochungen :-(

punkt 5 - nun da hoffe ich mal das mein hp deskjet f380 nicht sooo gut ist :-(

 

 

Für den Einspruch gegen den Strafbefehl ist ohnehin nur ein Dreizeiler erforderlich

 

wie sähe der eigentlich aus ? oder steht da nur ich lege widerspruch ein und dann wird es vor gericht verhandelt ?

 

 

dann noch etwas, die geldstrafe wenn so eine kommt, die richtet sich doch nach dem einkommen, das kennt aber doch momentan niemand - woran wird das nun festgemacht ?

 

und kann ich meine aussage nicht auch sozusagen brieflich ausüben ? wenn ja, wie das ? einfach absender drauf, aktenzeichen und bei der polizei abgeben ?

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Für den Einspruch gegen den Strafbefehl ist ohnehin nur ein Dreizeiler erforderlich

 

wie sähe der eigentlich aus ? oder steht da nur ich lege widerspruch ein und dann wird es vor gericht verhandelt ?

 

Du kannst ihn begründen oder auch unbegründet einlegen..

 

 

dann noch etwas, die geldstrafe wenn so eine kommt, die richtet sich doch nach dem einkommen, das kennt aber doch momentan niemand - woran wird das nun festgemacht ?

In erster Linie Deine Angaben, die ggfls. überprüft werden.

 

Eine Geldstrafe besteht in der Regel aus Tagessätzen, die Höhe der Tagessätze richtet sich nach Deinem Einkommen. Solltest Du über kein Einkommen verfügen wird man Dich fragen, wovon Du lebst. Es wird auch Einkommen gewertet, dass nicht aus Erwerbstätigkeit stammt. Bei Erwerbslosen dürfte es auf 10 Euro/Tag hinauslaufen.

 

Aber mach Dir keinen Kopf. Es ist für mich unvorstellbar, dass daraus tatsächlich eine Strafe gebacken wird. Schlimmstenfalls bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen

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- das textilartige, dicke Papier des Führerscheins

- die Nieten, die das Foto halten

- das Foto selbst

- die Lochungen bei den Führerscheinkategorien

- bestimmte Muster auf dem Original, die je nach Qualität des Kopierers fehlen

 

punkt 1 - nun ich hoffe nicht das die beiden fotopapierseiten den eindruck dieses papieres erwecken

 

Das kannst Du ja selbst herausfinden: nimm eine Farbkopie in die eine Hand und das Original in die andere. Die Kopie ist sehr glatt und dünn, das Original ist dick und rau.

 

Für den Einspruch gegen den Strafbefehl ist ohnehin nur ein Dreizeiler erforderlich

 

wie sähe der eigentlich aus ? oder steht da nur ich lege widerspruch ein und dann wird es vor gericht verhandelt ?

 

Richtig. Der Einspruch sieht so aus:

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

 

Nikodemus

 

Aktenzeichen: XYZ123

 

lege ich gegen den Strafbefehl vom xx. August 2011

 

Einspruch

 

ein. Sofern eine Hautverhandlung anberaumt werden soll, teile ich folgende Abwesenheitszeiten mit:

 

15. April bis 15. Mai 2011 (Urlaub)

15. Dezember bis 15. Januar 2012 (Urlaub)

 

[Optional: Begründung]

 

*Unterschrift*

Nikodemus

 

Du kannst entweder ohne Brgründung Einspruch einlegen und Deine Gründe dann in der Hauptverhandlung einlegen oder - so würde ich es machen - eine ausführliche Begründung einreichen. Mit der würden wir Dir hier helfen, wenn es soweit ist.

 

und kann ich meine aussage nicht auch sozusagen brieflich ausüben ? wenn ja, wie das ? einfach absender drauf, aktenzeichen und bei der polizei abgeben ?

 

Nochmals: Eine Aussage bei/gegenüber der Polizei kann Dich nicht entlasten. Du kannst durch eine solche Aussage keinen Vorteil erlangen!

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aber muss die polizei nicht auch entlastendes suchen ?

 

Auf dem Papier muss sie das. In der Praxis sieht das oft anders aus. Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Die Polizei gehört somit zur gegnerischen Partei. In Deinem Fall hat die Polizei bisher alle für Dich entlastenden Fakten ignoriert (sonst hätte sie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet) und ausschliesslich belastendes angenommen. Da die Polizei keine Verfahrenshoheit hat (sie kann keine Verfahren einstellen und hat keinen Einfluss auf das Strafmass), kannst Du Deine Situation momentan nicht verbessern. Das bedeutet: Schweigen! Die Chancen stehen gut, dass der Staatsanwalt das Verfahren ohne jeden Kommentar einstellt. Sollte dem nicht so sein, dann ergeht ein Strafbefehl gegen den Du Einspruch einlegst. Ich helfe Dir mit dem Schriftsatz und der Begründung.

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Wie so oft redest du Unsinn daher, NetGhost. Weiterhin begibst du dich hier im Bereich eines Strafverfahrens in Bereiche der Rechtsdienstleistung, die schon sehr weit gehen...

 

Aus der Erfahrung weiß ich, daß eine Diskussion dazu mit dir nicht lohnt, daher beschränke ich mich darauf, dem TE zu empfehlen, deine einseitigen Postings nicht überzubewerten.

 

Gruß

Goose

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So steht es im Gesetz:

 

"§ 267

Urkundenfälschung.

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

das bedeutet, ich kann bei mir zu Hause so viele Urkunden erstellen wie ich will, solange ich sie nicht in den Rechtsverkehr bringe um damit zu täuschen und Vorteile zu erzielen.

 

Entscheidend ist letztendlich ob man ihm beweisen kann das er die Absicht hatte mit der Kopie eine Täuschung im Rechtsverkehr vorzunehmen. Ist er im Besitz eines gültigen Füherscheines kann dies gar nicht gelingen und somit ist die ganze Anstrengung der Grünen reine Steuerverschwendung. Hat er was er uns vielleicht verschweigt einen Füherscheinentzug oder noch nie einen gehabt, erst dann ist es Urkundenfälschung.

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Ich schließe mich @Phantomraser an und frage mich, warum im Thread niemand auf die Idee gekommen ist bisher, dass Urkundenfälschung gar nicht in jedem Fall strafbar ist. :80:

Wird die Urkunde nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr gefälscht, so liegt eine Strafbarkeit nicht vor.

 

Nehmen wir mal an, die Führerscheinkopie WÄRE eine Urkunde: Dann steht auf dieser: "Herr Nikodemus ist zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 1, 3 berechtigt." Auf dem Original steht: "Herr Nikodemus ist zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 1, 3 berechtigt."

Da die Kopie genau das gleiche aussagt wie das Original fällt eine mögliche Täuschung damit komplett flach und die Tatbestandmerkmale sind nicht erfüllt und fertig! Ob das Ding nun eine Urkunde ist oder nicht spielt dann keine Rolle.

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Wie so oft redest du Unsinn daher, NetGhost. Weiterhin begibst du dich hier im Bereich eines Strafverfahrens in Bereiche der Rechtsdienstleistung, die schon sehr weit gehen...

 

In zahlreichen Diskussionen konntest Du nicht darlegen, was an meinen Beiträgen "Unsinn" sein soll, daher möchte ich Dich bitten, diese unwahre Behauptung zu unterlassen! Auch konntest Du keinen einzigen Vorteil für den Beschuldigten nennen, der sich aus einer Aussage gegenüber der Polizei ergeben soll und objektiver Betrachtung stand hält! Im Gegensatz zu mir verfügst Du über keinerlei Erfahrung als Beschuldigter in Strafverfahren, sondern Du vertrittst ausschliesslich die Gegenseite (von wegen einseitig... :80:).

 

Mein Strafverfahren war von der Beweislage genau so gelagert, wie das des TE: Die Vorwürfe waren erfunden, die Voraussetzungen für die Tatbestände lagen nicht vor und ein Blick in den Kommentar zum StGB hätte gereicht, um das Verfahren einzustellen. Statt dessen haben Polizei und Untersuchungsrichter ALLES getan, um genau die Version der Tat zu "ermitteln", die sie sich zurechtgelegt hatten. Ich habe wie der TE geglaubt, dass ich meine Unschuld durch ausführliche Einlassungen belegen kann. Genau das war ein Fehler, der dazu führte dass sich Polizei & Staatsanwaltschaft noch fast anderthalb Jahre an der Nase herumführen liessen. Hätte ich geschwiegen, wäre es deutlich schneller zu ende gewesen. Hätten Polizei & Untersuchungsrichter nicht ausschliesslich ergebnisorientiert "ermittelt", dann hätte das Verfahren, wie auch das des TE, nach ein paar Minuten Studium des StGB-Kommentars eingestellt werden müssen.

 

Was Deine Andeutung betrifft: Ich erbringe keine Rechtsdienstleistung, sondern gebe auf Erfahrungswerten basierende Empfehlungen ab. Der TE muss selbst entscheiden, was er mit diesen Empfehlungen macht. Davon abgesehen: In meiner Jurisdiktion ist die kostenlose Rechtsberatung 100% legal. Ich könnte den TE sogar de facto beraten und vertreten, wenn er das wollte!

 

Aus der Erfahrung weiß ich, daß eine Diskussion dazu mit dir nicht lohnt, daher beschränke ich mich darauf, dem TE zu empfehlen, deine einseitigen Postings nicht überzubewerten.

 

Das wird der TE sehr gut selbst entscheiden können. Die Diskussion mit mir "lohnt" sich aus Deiner Sicht nicht, weil Du keine abweichenden Meinungen zulässt, auf Argumente nicht eingehst und gegenläufige Belege nicht zulässt. Dieses Thema gehört aber nicht hier her.

 

Ich schließe mich @Phantomraser an und frage mich, warum im Thread niemand auf die Idee gekommen ist bisher, dass Urkundenfälschung gar nicht in jedem Fall strafbar ist. :wacko:

 

Die Tatsache, dass eine Urkundenfälschung nicht in jedem Fall strafbar ist, liegt diesem Thread zugrunde. Wenn das nicht so wäre, dann bliebe dem TE nichts anderes übrig, als auf den Strafbefehl zu warten. Die Tatsache, dass er die Kopie nicht zur Täuschung eingesetzt hat, ist nur eine von vielen, die das Strafverfahren schon an den Voraussetzungen des §267 StGB scheitern lassen.

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In zahlreichen Diskussionen konntest Du nicht darlegen, was an meinen Beiträgen "Unsinn" sein soll, daher möchte ich Dich bitten, diese unwahre Behauptung zu unterlassen!
In zahlreichen Diskussionen hast du nicht eingesehen, daß du Unsinn schreibst. Ich stelle keine unwahre Behauptung auf, ich stelle etwas fest.

 

Wie sonst als Unsinn soll man beispielsweise deine Behauptung bewerten, die Polizei hätte alle entlastenden Falkten ignoriert, sie sei ein "Gegner" und würde in der Praxis keine entlastenden Fakten suchen? Das ist nun wirklich Unsinn.

 

Auch konntest Du keinen einzigen Vorteil für den Beschuldigten nennen, der sich aus einer Aussage gegenüber der Polizei ergeben soll und objektiver Betrachtung stand hält!
Doch, das habe ich. Noch mal für dich: Wann, glaubst du, stellt die StA ein Verfahren eher ein: Wenn der Beschuldigte nichts sagt oder wenn er sich vernünftig einlässt und nachvollziehbare Gründe aufführt?

 

Im Gegensatz zu mir verfügst Du über keinerlei Erfahrung als Beschuldigter in Strafverfahren, sondern Du vertrittst ausschliesslich die Gegenseite (von wegen einseitig... ).
Hier sei nun angemerkt, daß du im Gegensatz zu mir über keinerlei Erfahrung als Ermittlungsbehörde im Strafverfahren verfügst. Du schreibst ausschließlich aus deiner recht dünnen Erfahrung aus einigen wenigen Verfahren, in denen du oder Bekannte als Beschuldigte in Erscheinung getreten sind. Über diesen Tellerrand hast du noch nie geschaut.

 

Was Deine Andeutung betrifft: Ich erbringe keine Rechtsdienstleistung, sondern gebe auf Erfahrungswerten basierende Empfehlungen ab.
Nein, du bietest an, für ihn Schriftsätze in einer Strafverfahren zu verfassen.

Es geht mir hier nicht einmaldarum, ob es legal oder ilegal ist. (ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ist "nur" eine OWi).

Es geht mir in erster Linie darum, den TE davor zu schützen, allzu unqualifizierten Ratschlägen zu folgen und damit auch die Glaubwürdigkeit des Forums zu bewahren. Bitte lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster, so weit geht deine strafrechtliche Kompetenz nicht.

 

Gruß

Goose

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Wie sonst als Unsinn soll man beispielsweise deine Behauptung bewerten, die Polizei hätte alle entlastenden Falkten ignoriert, sie sei ein "Gegner" und würde in der Praxis keine entlastenden Fakten suchen? Das ist nun wirklich Unsinn.

 

Halten wir uns nochmals die Situation vor Augen: Während einer Polizeikontrolle händigt der TE dem Polizisten die Kopie seines Führerscheins aus und weist darauf hin, dass es sich um eine solche handelt. Glaubst Du wirklich, dass Dein Kollege derart dienstuntauglich grobmotorisch, blind und schwerhörig ist, dass er erstens nicht merkt, dass er eine Farbkopie in den Händen hält, zweitens gar nicht sehen kann, was er in den Händen hält und drittens den mehrmaligen Hinweis des TE überhört? Quasi Inspector Clouseau, Forrest Gump und Stieve Wonder in einer Person...

 

Nun kann man einem Polizisten keinen Vorwurf machen, wenn er schlecht ausgebildet ist und die Strafbarkeit einer Situation falsch einschätzt, aber spätestens auf der Wache im Kreise seiner Kollegen, hätte auffallen müssen, dass die Voraussetzungen für eine Urkundenfälschung nicht vorliegen. Aus diesem Grund behaupte ich, dass Deine Kollegen entlastende Fakten ignoriert haben, denn sie haben dennoch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Auch konntest Du keinen einzigen Vorteil für den Beschuldigten nennen, der sich aus einer Aussage gegenüber der Polizei ergeben soll und objektiver Betrachtung stand hält!
Doch, das habe ich. Noch mal für dich: Wann, glaubst du, stellt die StA ein Verfahren eher ein: Wenn der Beschuldigte nichts sagt oder wenn er sich vernünftig einlässt und nachvollziehbare Gründe aufführt?

 

Nochmals für Dich: Die Geschwindigkeit, mit der die StA Verfahren einstellt, kann kein Argument sein. Ist der Beschuldigte tatsächlich der Täter, so ist ein möglichst langes Verfahren für ihn nur von Vorteil. Ist ein Beschuldigter, wie der TE, bereits aus dem Grund unschuldig, dass die Voraussetzungen des Tatbestandes nicht erfüllt sind, dann wird die StA auch dann einstellen, wenn der Beschuldigte nichts sagt. Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss seine Schuld bewiesen werden! Du ignorierst scheinbar auch, dass der TE sich bereits gegenüber Deinen Kollegen vernünftig eingelassen und nachvollziehbare Gründe genannt hat!

 

Im Gegensatz zu mir verfügst Du über keinerlei Erfahrung als Beschuldigter in Strafverfahren, sondern Du vertrittst ausschliesslich die Gegenseite (von wegen einseitig... ).
Hier sei nun angemerkt, daß du im Gegensatz zu mir über keinerlei Erfahrung als Ermittlungsbehörde im Strafverfahren verfügst. Du schreibst ausschließlich aus deiner recht dünnen Erfahrung aus einigen wenigen Verfahren, in denen du oder Bekannte als Beschuldigte in Erscheinung getreten sind. Über diesen Tellerrand hast du noch nie geschaut.

 

Entschuldige bitte, aber woher willst Du das wissen? Ist da wieder der Wunsch der Vater des Gedankens?

 

Was Deine Andeutung betrifft: Ich erbringe keine Rechtsdienstleistung, sondern gebe auf Erfahrungswerten basierende Empfehlungen ab.
Nein, du bietest an, für ihn Schriftsätze in einer Strafverfahren zu verfassen.

Es geht mir hier nicht einmaldarum, ob es legal oder ilegal ist. (ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ist "nur" eine OWi).

Es geht mir in erster Linie darum, den TE davor zu schützen, allzu unqualifizierten Ratschlägen zu folgen und damit auch die Glaubwürdigkeit des Forums zu bewahren. Bitte lehne dich nicht zu weit aus dem Fenster, so weit geht deine strafrechtliche Kompetenz nicht.

 

Es gibt hier kein Rechtsdienstleistungsgesetz. Wie gesagt könnte ich den TE legal vertreten und beraten, was auch Schriftsätze im Strafverfahren einschliesst. Nochmals bitte ich Dich, unwahre Behauptungen zu unterlassen: Welche meiner Empfehlungen sind denn nun objektiv falsch?

 

Die Glaubwürdigkeit des Forums würde erheblich stärker davon profitieren, wenn Du nicht als einziger den Standpunkt vertreten würdest, der TE hätte von einer Aussage gegenüber der Polizei irgendwelche Vorteile.

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Halten wir uns nochmals die Situation vor Augen
OK, halten wir uns die Situation vor Augen: Die Kollegen haben den Anfangsverdacht einer Straftat. Es kliegen Aspekte vor, die sie bejahen, aber auch Aspekte, die sie verneinen. In Deutschland besteht nun das Legalitätsprinzip, nach dem in einem solchen Fall eine Strafanzeige vorzulegen ist.

 

Nochmals für Dich: Die Geschwindigkeit, mit der die StA Verfahren einstellt, kann kein Argument sein.
###### auch für dich: Natürlich kann das ein Argument sein.

 

Entschuldige bitte, aber woher willst Du das wissen? Ist da wieder der Wunsch der Vater des Gedankens?
Na, dann erzähl doch mal, wie oft und in welchem Umfang du schon Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren gesammelt hast. Ich bin gespannt.

 

Es gibt hier kein Rechtsdienstleistungsgesetz.
Nun heißt das Forum jedoch "radarforum.de" und der TE bezieht sich auch auf ein deutsches Strafverfahren.

 

Nochmals bitte ich Dich, unwahre Behauptungen zu unterlassen: Welche meiner Empfehlungen sind denn nun objektiv falsch?
Ich habe dir oben schon gezeigt, wo du mal wieder Unsinn geschrieben hast.

 

Die Glaubwürdigkeit des Forums würde erheblich stärker davon profitieren, wenn Du nicht als einziger den Standpunkt vertreten würdest, der TE hätte von einer Aussage gegenüber der Polizei irgendwelche Vorteile.
Na, endlich siehst du es ein. Quasi die einzige Aussage von dir, die man nicht als Unsinn bezeichnen muss...

 

Gruß

Goose

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Es gibt hier kein Rechtsdienstleistungsgesetz.
Nun heißt das Forum jedoch "radarforum.de" und der TE bezieht sich auch auf ein deutsches Strafverfahren.

 

War ein wenig neugierig. Ist das Rechtsdienstleistungsgesetz wirklich noch ein Problem für das Forum hier?

 

Zwar verbietet das RDG in §6 weitgehend die "unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" aber in der Bußgeldvorschrift §20 ist ein Verstoß hiergegen praktisch nicht geandet:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.

ohne die nach § 10 Abs. 1 erforderliche Registrierung eine dort genannte Rechtsdienstleistung erbringt,

2.

einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1 oder § 15 Abs. 5 zuwiderhandelt oder

3.

entgegen § 11 Abs. 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

Anwendbar ist hier praktisch nur 1. und in §10 Abs. 1, gibt es keinen Bezug zu der hier im Forum in frage kommenden Rechtsberatung.

 

Erst wenn es jemanden nach §9 Abs 1 untersagt wurde wäre ein Bußgeld möglich.

 

Fazit: Keine Strafe, keine Relevanz. Gilt ja scheinbar auch bei illegalen Vorgehen der Polizei wenn es nach unseren Verfassungsgericht geht (andere Thread/Zeitungsblick)

 

Persönlich betrachte ich dieses Gesetz immer noch als Nachfolger der Nazi Gesetze zur Durchsetzung von Arbeitsverboten gegen Juden. Es ist eine Schande das dieses Gesetz überhaupt noch existiert.

 

Für NetGhost dürfte es eh egal sein, weil die hier zuständigen Stellen §19 auf ihn eher nicht anwendbar sind. Und im Ausland ohne entsprechendes Recht wohl auch kaum amtliche Rechtshilfe zu so einem Quatsch erfolgt.

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Die Kollegen haben den Anfangsverdacht einer Straftat. Es kliegen Aspekte vor, die sie bejahen, [...]

 

Welche Aspekte bejahen im vorliegenden Fall §276 StGB, lieber Goose?

 

Nochmals für Dich: Die Geschwindigkeit, mit der die StA Verfahren einstellt, kann kein Argument sein.
###### auch für dich: Natürlich kann das ein Argument sein.

 

Es wäre schön, wenn Du nicht nur auf den einleitenden Nebensatz eingehst, sondern auch auf das ihm folgende Argument.

 

Entschuldige bitte, aber woher willst Du das wissen? Ist da wieder der Wunsch der Vater des Gedankens?
Na, dann erzähl doch mal, wie oft und in welchem Umfang du schon Erfahrungen als Ermittlungsperson im Strafverfahren gesammelt hast. Ich bin gespannt.

 

Du behauptest, ich verfüge nicht über die Erfahrung X und verlangst dann den Beweis des Gegenteils? :80:

 

Es gibt hier kein Rechtsdienstleistungsgesetz.
Nun heißt das Forum jedoch "radarforum.de" und der TE bezieht sich auch auf ein deutsches Strafverfahren.

 

Auch das ändert nichts daran, dass es in der Schweiz kein Rechtsdienstleistungsgesetz gibt und kostenlose Rechtsvertretung hier legal ist.

 

Nochmals bitte ich Dich, unwahre Behauptungen zu unterlassen: Welche meiner Empfehlungen sind denn nun objektiv falsch?
Ich habe dir oben schon gezeigt, wo du mal wieder Unsinn geschrieben hast.

 

Nein, das hast Du leider nicht. Du hast es einmal mehr unzutreffend behauptet. Daher nochmals: Welche meiner Empfehlungen sind denn nun objektiv falsch?

 

Die Glaubwürdigkeit des Forums würde erheblich stärker davon profitieren, wenn Du nicht als einziger den Standpunkt vertreten würdest, der TE hätte von einer Aussage gegenüber der Polizei irgendwelche Vorteile.
Na, endlich siehst du es ein. Quasi die einzige Aussage von dir, die man nicht als Unsinn bezeichnen muss...

 

Da bin ich ob Deiner Überheblichkeit aber sehr froh drum. Bist Du Dir sicher, dass Du meine Aussage ordentlich und gewissenhaft gelesen hast?

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Du behauptest, ich verfüge nicht über die Erfahrung X und verlangst dann den Beweis des Gegenteils?
Bitte, erzähle uns doch mal von deinen diesbezüglichen Erfahrungen.

Oder sind sie nicht existent?

 

Gruß

Goose

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