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Meppen A31: Raser Bei Tempo 221 In 80er-zone Geblitzt


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MEPPEN - Mit Tempo 221 in einer 80er-Zone hat die Polizei auf der Autobahn 31 beim emsländischen Meppen einen 47 Jahre alten Geschäftsmann geblitzt.

 

Nach Mitteilung der Polizei vom Donnerstag brauste der Autofahrer am Dienstagabend über einen erst kürzlich ausgebesserten Autobahnabschnitt, in dem wegen der noch fehlenden Griffigkeit des Asphalts das Tempolimit gilt. Nach einer längeren Verfolgungsfahrt mit bis zu 250 Kilometern in der Stunde stoppten die Beamten den Raser. Er musste 1225 Euro bezahlen. Außerdem drohen ihm ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

 

http://nwzonline.de/Region/Artikel/2144758...e+geblitzt.html

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Tja - dumm gelaufen..... ;)

 

Was mich ein wenig verwundert: Geblitzt und dann hinterher gefahren um ihn anzuhalten? Auweia - wenn das Mode macht, dann muss ich mein Handeln beim Gebrauch von Mietwagen in deutschen Landen ueberdenken.... :D

 

Wahrscheinlich aber handelt es sich um eine Pressemeldung, bei der der Fritze nicht so richtig wusste, wovon er berichtet..... ;)

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Nach Mitteilung der Polizei vom Donnerstag brauste der Autofahrer am Dienstagabend über einen erst kürzlich ausgebesserten Autobahnabschnitt, in dem wegen der noch fehlenden Griffigkeit des Asphalts das Tempolimit gilt.

 

Das scheint ja jetzt groß in Mode zu kommen. Solche Limits die dann noch Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten stehen bleiben, sind in der Tat nur schwer vermittelbar. Warum nicht gleich 30? ;)

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Tja - dumm gelaufen..... ;)

 

Was mich ein wenig verwundert: Geblitzt und dann hinterher gefahren um ihn anzuhalten? Auweia - wenn das Mode macht, dann muss ich mein Handeln beim Gebrauch von Mietwagen in deutschen Landen ueberdenken.... ;)

 

Wahrscheinlich aber handelt es sich um eine Pressemeldung, bei der der Fritze nicht so richtig wusste, wovon er berichtet..... ;)

gibts bei uns auf der A6 aber als auch, dass abfangjäger bereitstehen. in erster linie für die zu schnellen ausländer, aber wenn dann einer extrem zu schnell ist, könnte man auch hier auf nummer sicher gehen und ihn anhalten... nicht dass er :D ist :D

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Nach einer längeren Verfolgungsfahrt mit bis zu 250 Kilometern in der Stunde stoppten die Beamten .....

 

....und das auf dem ach gar so rutschigen Fahrbahnbelag, der nur ;) zulässt.

 

Will sagen: Ging doch offensichtlich ohne Probleme

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... sonst kommen irgenwie abgesegelte mit Amtshaftung daher!

 

Richtig! :D

 

Weswegen die Schilder gerne mal hängengelassen werden, bis nur noch das ZZ ausgetauscht wird: "Neuer Fahrbahnbelag" gegen "Straßénschäden"... ;)

 

lg

c.s.

Ist ja schön und gut, aber warum muss man sich dann dort hinstellen? ;)

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Weil vermutlich ohne offizielle Griffigkeitsmessung durch Sachverständigen ISO-zertifiziert einer neuen Asphaltdecke keine Straßenmeisterei den Abschnitt freigibt, sonst kommen irgenwie abgesegelte mit Amtshaftung daher!

 

Hier bleiben die Schilder nur solange stehen, bis die Striche wieder gezogen sind und die Kehrmaschine 3 x hoch und runter gefahren ist und die losen Splittsteinchen aufgesammelt hat.

 

So zu sehen auf der A 66 Richtung Fulda. Alles neu mit Gußasphalt und wunderbarem Gripp. ;)

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Er musste 1225 Euro bezahlen.

So. Haben sie also wieder Vorsatz unterstellt. Wenn das in einer Baustelle war, ok. Aber außerhalb, noch dazu nachts..

 

Außerdem drohen ihm ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten

Soso, mindestens drei Monate.

Mal so gefragt: Was erwartet ihn dann höchstens? Richtig, auch drei Monate ;).

 

Das untermauert die Auffassung von HarryB, dass der Schreiberling keine Ahnung hat.

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....und das auf dem ach gar so rutschigen Fahrbahnbelag, der nur :whistling: zulässt.

 

Will sagen: Ging doch offensichtlich ohne Probleme

Woraus entnimmst Du das? Kann genauso gut sein, daß die Verfolgung in diesem Geschwindigkeitsbereich außerhalb des neu geteerten Bereichs stattfand.

 

Letztlich geht's bei dieser Problematik insbesondere darum, daß sich der Straßenbaulastträger gegen evtl. Regressansprüche absichert. Denn wenn die Fahrbahn noch nicht die erforderliche Griffigkeit aufweist und sich irgendein Vollhonk verbläst, anschließend aber meint, er müsse den Straßenbaulastträger verklagen, da dieser es unterlassen habe, ihn auf die noch nicht 100%ig einsatzfähige Fahrbahn hinzuweisen und ggf. ein Limit einzurichten, muß man sich über eben solche Maßnahmen nicht wundern. Aus meiner Sicht verständlich und nachvollziehbar.

 

Er musste 1225 Euro bezahlen.

So. Haben sie also wieder Vorsatz unterstellt. Wenn das in einer Baustelle war, ok. Aber außerhalb, noch dazu nachts..

 

Außerdem drohen ihm ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten

Soso, mindestens drei Monate.

Mal so gefragt: Was erwartet ihn dann höchstens? Richtig, auch drei Monate :whistling:.

 

Das untermauert die Auffassung von HarryB, dass der Schreiberling keine Ahnung hat.

Naja,

1. ist es eben "nur" ein Zeitungsbericht und

2. besteht ja durchaus die Möglichkeit, daß sich aufgrund der Gesamtumstände doch noch ein Straftatbestand herauskristallisiert. Und dann dürften sowohl die Sicherheitsleistung als auch die Angabe "mindestens drei Monate" in Ordnung gehen.

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....und das auf dem ach gar so rutschigen Fahrbahnbelag, der nur :whistling: zulässt.

 

Will sagen: Ging doch offensichtlich ohne Probleme

Woraus entnimmst Du das? Kann genauso gut sein, daß die Verfolgung in diesem Geschwindigkeitsbereich außerhalb des neu geteerten Bereichs stattfand.

Ja genau. Und die 221 die gemessen wurden, fanden aber schon in dem Bereich statt. Rechnet man jetzt die Toleranz dazu und den Tachovorlauf, ist man wohl bei ca. 240. Ein riesen Unterschied. :whistling: Die wenigsten Haufen der Cops werden wohl echte 250 drücken.

 

 

Letztlich geht's bei dieser Problematik insbesondere darum, daß sich der Straßenbaulastträger gegen evtl. Regressansprüche absichert. Denn wenn die Fahrbahn noch nicht die erforderliche Griffigkeit aufweist und sich irgendein Vollhonk verbläst, anschließend aber meint, er müsse den Straßenbaulastträger verklagen, da dieser es unterlassen habe, ihn auf die noch nicht 100%ig einsatzfähige Fahrbahn hinzuweisen und ggf. ein Limit einzurichten, muß man sich über eben solche Maßnahmen nicht wundern. Aus meiner Sicht verständlich und nachvollziehbar.
Das erklärt aber noch lange nicht, den schon oben gebrachten Einwand, warum man so einen Schwachsinn überwachen muss. Mit den Schildern ist man aus der Amtshaftung raus.

 

MfG

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Das erklärt aber noch lange nicht, den schon oben gebrachten Einwand, warum man so einen Schwachsinn überwachen muss. Mit den Schildern ist man aus der Amtshaftung raus.

Dieser Deiner Argumentation zufolge bräuchte man nirgends zu überwachen. Warum wohl werden Limits überwacht??!! Ich denke, die Antwort kannst Du Dir selbst geben.

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Auf einer leeren Autobahn fährt niemand 80, auch nicht mit 80 Schildern.

Das stimmt sicherlich. Würde ich auch nicht tun. Aber

1. ist die BAB dort keine normale leere BAB gewesen und

2. würde ich in so einem Bereich auch ganz sicher nicht mal annähernd 200 fahren. Wer so ignorant ist, dem geschieht solches nur zurecht.

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2. würde ich in so einem Bereich auch ganz sicher nicht mal annähernd 200 fahren. Wer so ignorant ist, dem geschieht solches nur zurecht.

Und ich frage mich an so einer Stelle höchstens noch, ob ich es bei 120 belasse und das Risiko eines Fahrverbots nicht eingehe.

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... brauste ...

klingt irgendwie viel besser als immer dieses "rasen" "raste". :)

"Raser" konnten sie sich aber doch nicht verkneifen.

@niko: Das ist auch das einzigste Positive an diesen Bericht. Bei der Schlagzeile sieht es schon anders aus :whistling: . Ansonsten billigster Journalismus :whistling: , auf Basis von gezielter Pressecoparbeit :mecker: . Und dessen Basis ein sinnwidriges Limit :mecker: .

:whistling:

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Er musste 1225 Euro bezahlen. Außerdem drohen ihm ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

 

Wer so kriminell fährt dem gebührt die Strafe finde ich :whistling:

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:whistling:

 

Wir wissen alle, dass auf der Autobahn der Rollsplit in kürzester Zeit zur Seite gefahren wurde. Auf einer wenig befahrenen Landstraße liegt der ja tatsächlich wochenlang rum, aber nicht auf einer Autobahn. Die :whistling: Schilder kann man deswegen beim besten Willen nicht ernst nehmen.

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Das erklärt aber noch lange nicht, den schon oben gebrachten Einwand, warum man so einen Schwachsinn überwachen muss. Mit den Schildern ist man aus der Amtshaftung raus. MfG

 

 

Die Behörde als Straßenbaulastträger vielleicht, nicht aber die Politik, die Exekutve und der Minister, Unfälle sind nicht nur Alleinunfälle. Ausserdem wird ja dem Staat eine gewiße fürsorgepflciht abverlangt, sonst könnte man ja auf alle Limits an Alleen verzichten. Motto: "Die vor die Bäume klatschen sind selbst schuld, müssen ja nicht rasen, und sichtbar waren die alten Eichen auch", um solche Dummbattel ist ja nicht schade, Dummheit stirbt eben aus!

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  • 3 weeks later...

Neulich an der A6 gesehen: :unsure: mit Zusatzschild "Neuer Fahrbahnbelag". Einige der Limits, die nach einer Fahrbahnerneuerung stehen geblieben sind, wurden Monate später wieder aufgehoben.

Es bleibt festzustellen: Die Behörden sind sich nicht einig, welche Geschwindigkeitsbegrenzung denn nun auf erneuerten Fahrbahnen notwendig ist. Anscheinend findet man in NRW, :unsure: sei auf einer AB nicht schikanös genug.

 

Über eine abgewehrte Schadenersatzforderung gegen die Straßenbaubehörde wurde unlängst berichtet. Laut dieser Quelle wurde die Ablehnung damit begründet: "Auf der Landstraße 116 sei der Verkehr zum damaligen Zeitpunkt ein gutes Stück vor der späteren Unfallstelle mehrfach gewarnt worden - mit einem dreieckigen Warnzeichen nebst Zusatzschild Straßenschäden, einem Schild Baustelle und durch einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30." Aus dieser Urteilsbegründung geht jedoch nicht hervor, welches der vier Schilder für die Abwehr der Schadensersatzforderung notwendig ist.

Um sicher zu gehen setzt die Straßenbauverwaltung die Limits anscheinend so niedrig an, daß kein vernünftiger Mensch sie einhält. Damit ist sie bei Schadenersatzklagen aus dem Schneider. Aber nun treten unbeirrbare Vollstrecker auf und sagen: "Eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift ist eine Vorschrift, und jeder Verstoß dagegen muß deshalb mit der gleichen mechanischen Unerbittlichkeit verfolgt und bestraft werden!" :)

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