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musicus

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  1. Das ist kein "plonk" sondern schlicht und einfach Physik!
  2. Nochmal zusammengefasst.......... ...kein brauchbares Foto, kein Fahrer erkennbar, aber Anhörungsbogen, also der Versuch, den Halter zur Verantwortung zu ziehen. Imho ein wenig voreilig, schludrig oder gedankenlos. Oder gar böse Abicht? Bewegt sich da der zuständige Sachbearbeiter nicht deutlich in Richtung einer falschen Verdächtigung § 164 StGB? grübelnde Grüße
  3. Offensichtlich warst du in Uniform, oder? Aber was geht den "netten" Herrn dein Arbeitgeber an? Nichts! Woher weiß er dann, wer dein Vorgesetzter ist? Der BW-Dienstausweis ist für den Herrn tabu! Die (noch zu beanzeigende) Nötigung hätte er sich auch sparen können. Hast du von ihm eine ladungsfähige Anschrift? Solltest du in Uniform gewesen sein, kann man das anfängliche Verhalten des verfolgenden, bedrängenden Fahrzeuges auch noch unter ganz anderen Gesichtspunkten werten.
  4. @Aka...Danke für die Info. Wir haben es auch mal auf dem Schrottplatz versucht. Weder Front- Heck- noch Seitenscheiben haben wir mit bloßen Händen (Fäusten) geschafft. Aber es tat weh...
  5. So, so, mit der Faust eine Windschutzscheibe einschlagen, einfach so im Vorbeigehen (...fahren). Ohne Hilfsmittel halte ich das für extrem unwahrscheinlich. Und mit Hilfsmittel reden wir eindeutig von Vorsatz und sind noch ein Stück näher beim § 127. Sowas gehört vom Fahrrad geholt.
  6. Siehe Post 59! Post 59 ist eine andere Situation. Im genannten Fall ging es um "rechts vor links" innerhalb des Parkplatzes. Und das gibts es dort nun mal nicht! Leider wissen das die meisten VT nicht. Auch die Besatzung eines Streifenwagens wusste dies nicht, wie ich neulich auf dem Parplatz eines Supermarktes feststellen musste. Blöd nur, wenn so ein Unwissender jemandem mit "Überzeugung" ins Auto fährt und man selbst auf erheblichen Kosten sitzen bleibt, auch wenn man bremsbereit war. Ist mir zum Glück bisher noch nicht passiert.
  7. Einspruch einlegen kostet noch nicht mal eine Briefmarke! Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift erstellen, scannen und dann per mail an den /die zuständigen Sachbearbeiter/in schicken. Habe ich gerade so gemacht. D.h. Einspruch eingelegt (um Fristen einzuhalten)), Fotos erhalten, Einsruch zurückgezogen. 2 x Mail geschickt, erledigt.
  8. Man muss den Ausweis nicht dabei haben! Zusätzlich bedarf es noch einer Begründung. Und wer als Polizist dazu die Zeit nicht gibt/hat, hat die möglichen Folgen einer Schutzreaktion verdient. Wieso wird die Schutzreaktion sofort als Widerstand gewertet? Durch das Grundgesetz ist die körperliche Unversehrtheit geschützt. Wenn diese durch überflüssige Polizeireaktionen beeinträchtigt wird, macht eine nachträgliche Betrachtung (z.B per Gericht) keinen Sinn mehr. Also bedarf es einer sofortigen Reaktion des Betroffenen. Da die Foren hier ständig betonen, dass der Betroffene im Nachgang gerne ei
  9. Ich habe sehr genau verstanden, was @ Sobbel geschrieben hat. Und genau darum ging es mir. Ich bezweifle auch an keiner Stelle die klare Definition des Gesetzgebers. Die ist auch in Ordnung. Nur habe ich in diesem speziellen Fall (bewußt) eine andere Meinung als @ Sobbel vertreten. Und diese andere Meinung hat er in sehr geringschätziger Art behandelt. Und nein, ich mache den Tankstellenpächter nicht für die hohen Spritpreise verantwortlich.
  10. Tja Sobbel, da bist du nun aber deutlich reingefallen. In was? Ich werds die sagen. Man werfe nur eine wirklich kleinen, leicht provokativen, Brocken hin und der Herr Polizist beißt kräftig hinein. Du machst sehr deutlich, dass du dich für etwas Besseres hälst und über anderen stehst. Ansonsten ist es nicht erklärbar, dass du dich erdreistest, meine Meinung als unmaßgeblich zu bezeichnen. Mag ja sein, dass dies so ist, aber keinesfalls ist meine Meinung weniger wert, als deine und somit von dir nicht als unmaßgeblich zu bezeichnen. Denn du bist auch nicht der Gesetzgeber, sondern nur Polizis
  11. Auch wenn es der Gesetzgeber anders sieht, es es je nach Ort, Zeit, Situation noch weniger als geringfügig.
  12. Dann frage ich mich, wie dumm muss man sein, wenn tatsächlich die Schilder abgebaut wurden und dies von den Messdienern nicht bemerkt wurde? Im übrigen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, insbesondere dann, wenn sich die Messdiener von der Situation überzeugen müssen/sicher sein müssen, die sie bezeugen.
  13. Bei einer schnöden Kontrolle in freier Wildbahn willst du mir das Rauchen, Füße bewegen, telefonieren verbieten? Auf welcher Rechtsgrundlage? Und was tust du, wenn ich dem nicht nachkomme? Unmittelbaren Zwang anwenden?
  14. Was unterstellst du denn da für einen Unsinn? Niemand hat eine Zulassung vorgetäuscht. Wenn ,wie von mir behauptet, die Nummernschilder nur kurzzeitig für ein Foto angebracht werden und auch damit keine Zulassung vorgetäuscht werden soll, wo ist dann der Missbrauch? Und wenn andere Leute, so wie du z.B., einfach mal etwas annehmen, vermuten oder glauben und dann gegen besseres Wissen, nämlich die tatsächliche aktuelle Situation, eine Anzeige aufgeben, die zu einem behördlichen Verfahren führt, dann sind bestimmte Voraussetzungen zur Sraftat einfach erfüllt. Man sollte es einfach auch mal aus
  15. Wieso Wut auf sich selber? Der TE wollte doch sicher nur den LKW mit Kennzeichen dran photographieren, damit dieser auf den Photos nicht "nackt" aussieht? Und nur das kurzzeitige anbringen zwecks Foto kann kein Mißbrauch sein. Sollte der Nachbar einen anderen Verdacht bei der Polizei geäußert haben "der will bestimmt damit wegfahren" so ist bereits der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.
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