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Mit Motorrad Geblitz - Visier Geöffnet!


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Hallo zusammen,

 

ich wurde am Montag mit meinem Moped mit 26km/h zu viel aus einem Auto geblitzt (War eine Baustelle mit 30Schild, waren aber keine Arbeiter da).

Das Moped ist allerdings auf meine Mutter angemeldet, weshalb sie jetzt einen Anhöhrungsbogen zugeschickt bekommen hat.

Auf dem Bild kann man mein Gesicht schon erkennen, aber es könnte auch mein Bruder sein, da wir beide einen Motorradführerschein haben.

Da ich noch in der Probezeit bin, kommt neben den Kosten und Punkten ein Aufbauseminar, sowie eine Verlängerung der Probezeit auf mich zu.

Auf dem Bogen steht nur ein Herr als Zeuge der das Nummernschild notiert hat, kann mir das Helfen?

Habe ich irgendwelche Chancen da raus zu kommen ohne Aufbauseminar und falls ja, was sollte meine Mutter am besten in den Anhörungsbogen schreiben?

Ihr Firmenwagen wurde nämlich vor einem Monat mit 21km/h zu schnell geblitzt. Auf dem Foto konnte man allerdings keinen Fahrer erkännen, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.

 

Über einige Antworten wäre ich sehr dankbar.

 

Gruß Marvin

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Habe mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Sry.

 

Ich wurde nicht diesen Montag geblitzt sondern letzten Montag(vor 11 Tagen).

Im Forum habe ich schon gesucht, allerdings finde ich nichts wo jemand das visier geöffnet hat und auf dem bild erkannt werden kann.

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Das Moped ist allerdings auf meine Mutter angemeldet, weshalb sie jetzt einen Anhöhrungsbogen zugeschickt bekommen hat.

Das heißt ja schonmal, dass die Behörde deine Mutter nicht unbedingt als Fahrer ausschließt.

Ist sie denn bereit, die Punkte auf sich zu nehmen?

Dann würde ich den Bogen nicht beantworten und abwarten, was passiert. Wahrscheinlich kommt dann direkt ein Bußgeldbescheid.

Aber bitte Mutti darauf hinweisen, dass sie dann bei der nächsten Überschreitung ab 26 km/h bereits Fahrverbot bekommt...

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  • 2 months later...

Sooo,

meine Mutter und ich haben auf den ersten Anhörungsbogen nicht geantwortet(wurde am 17.10.08 geschrieben und ist am 20.10.08 angekommen) und ich dachte nach fast 3Monaten, dass die das fallen lassen. Zur Erinnerung, wurde am 13.10.08 geblitzt.

Aber leider :whistling: war vor ein paar Tagen wieder ein Anhörungsbogen im Briefkasten (am 12.01.09 im Briefkasten, am 26.12.08 geschrieben), der nun direkt an mich adressiert ist.

Da meine Mutter keinen Bußgeldbescheit bekommen hat, denke ich, dass sie sie ausschließen, aber nun noch die Wahl zwischen meinem Bruder und mir besteht und sie dass jetzt von mir wissen wollen.

 

Was würdet ihr mir jetzt raten?

Soll ich so wie vorher einfach nicht auf den Bogen antworten, da sie dann vll. einen an meinen Bruder schicken (er sieht mir sehr ähnlich)?

Ich habe irgendwas von 3Monaten und Verjährung gelesen, die sind ja mittlerweile um. Müsste das Verfahren dann nicht fallen gelassen werden?

 

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, meine Probezeit würde nämlich eigtl. schon im Mai enden und ein Aufbauseminar kann ich mir zur Zeit nicht leisten.

Bin über jeden Tipp dankbar.

 

Gruß Marvin

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Hallo,

 

Müsste das Verfahren dann nicht fallen gelassen werden?

 

Das ist richtig. Wenn die Sache verjährt ist darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen.

 

Ob die Verjährung eingetreten ist hängt davon ab, ob du innerhalb der Verjährungsfrist als Täter der Tat beschuldigt wurdest oder nicht. Was als Überschrift auf dem Schreiben steht ist ziemlich egal.

 

Wenn in dem Anhörungsbogen vom 26.12.08 eine Formulierung wie "Sie werden beschuldigt..." oder "Es wird ihnen zur Last gelegt..." steht, ist die Verjährung unterbrochen und läuft von dem Zeitpunkt an 3 weitere Monate.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Danke für die schnelle Anwtort!

 

In dem neuen Anhörungsbogen steht genau das gleich wie in dem ersten, nur halt an mich und nicht an meine Mutter:

 

Sehr geehrter Herr........,

ihnen wird vorgeworfen....

 

 

Das heißt also, dass die Verjährung unterbrochen ist?!? Schade, waren ja nur noch ein paar Tage :whistling:

 

Wenn ich jetzt wieder nicht auf das Schreiben Antworte und die dann einen Bogen an meinen Bruder schicken, läuft die Verjährung dann weiter(sind ja nur noch 18 Tage gewesen)?

Oder darf ich ab jetzt (bzw. 26.12.08) 3Monate lang keinen Bußgeldbescheit kriegen?

 

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?

 

 

 

Gruß Marvin

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Die Verjährung gegen dich als tatsächlichen Fahrer ist unterbrochen und begann von neuen.

 

Es ist halt die Frage wie man nun weiter verfährt. Möglich wäre das dein Bruder der auch einen FE hat das Schreiben ausfüllt und sich selber beschuldigt.

 

Ob die Behörde das akzeptieren wird, steht aber auf einem anderen Blatt.

 

Wegen der NS kannst du ja schon einmal anfangen zu sparen. Mittels Einspruch kann man die Anordnung ja verzögern und dann kann es nach Rechtskraft auch noch Wochen oder ein paar Monate dauern bis die Aufforderung kommt.

Eventuell findest du ja auch eine Fahrschule die Ratenzahlung anbietet.

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Ich habe mich jetzt entschlossen den Bogen einfach nicht zu beantworten, vll. habe ich ja glück und es dauert irgendwie ab jetzt noch mal mehr 3 Monate bis sie mir nen Bußgeldbescheit schicken.

Oder vll. schicken sie meinem Bruder auch noch einen Anhörungsbogen, weil sie sich nicht ganz sicher sind. :whistling:

 

@Waschbaerbauch

Habe mich irgendwie vertippt und das dann die ganze Zeit übernommen, das Schreiben ist vom 29.12.08 nicht vom 26.12.08

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Also, soll er seinen Namen in de Anhörungsbogen schreiben und sagen, dass er gefahren ist?

Damit würde es ja wahrscheinlicher, dass ich die 3 Monate überstehe.

 

Ich habe von dieser Methode schon hier gelesen, weiß aber gerade nicht wie sie heißt.

 

Und was soll er dann machen, wenn sie ihm die Strafe aufdrücken wollen?

 

 

Danke!

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Also, soll er seinen Namen in de Anhörungsbogen schreiben und sagen, dass er gefahren ist?

 

ja!

unter ausnutzung der fristen hättest du dann (dank der langen zustellzeit) schon wieder fast einen der drei monate überstanden

 

 

 

sieht er dir extrem ähnlich?

 

im notfall muss mans eben auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen. das beste wäre natürlich, wenn dein bruder ein wasserfestes alibi hätte.

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So richtig extrem ähnlich sieht er mir nicht, aber man kann sofort erkennen dass er mein Bruder ist.

 

Mir ist da aber noch was eingefallen!!

 

Angenommen, mein Bruder sei wirklich an diesem Tag gefahren, dann wäre es ja ihm gegenüber verjährt, weil er keinen Anhörungsbogen oder sonstiges innerhalb von 3 Monaten bekommen hat.

Dann könnte er doch einfach sagen er war es, aber er nimmt sich davon nichts an, weil es mittlerweile verjährt ist!

Könnte das klappen, oder ist das eher eine schlechte Idee?

 

 

Danke und Gruß

 

Marvin

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Mein Bruder hat sich jetzt in den Bogen als Fahrer eingetragen.

 

Was muss er jetzt ankreuzen, weil dort steht ja: Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugfüher? Ja/Nein

Ich weiß nämlich jetzt nicht auf wen sich das "Sie" bezieht. Auf den Briefempfänger(mich), oder auf den eingetragenen Fahrer?

Bei "Wird der Verstoß zugegeben?" kreuzt er dann "Ja" an?!?

 

Ist das soweit alles richtig?

 

 

Und soll ich jetzt noch ein paar Tage warten bis ich den Brief abschicke, oder ist die Verjährung wirklich exakt nach 3 Monaten (ab 13.10.08) abgelaufen, da er kein Schreiben bekommen hat, und ich kann es sofort Montag zur Post bringen?

 

 

 

Danke schon mal für die Hilfe!

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  • 2 weeks later...

Guten Abend zusammen,

 

am Mittwoch(28.01.09) ist nun der Anhörungsbogen an meinen Bruder gekommen, mit Datum vom 26.01.09.

Ihm gegenüber ist das Verfahren aber schon verjährt, da es mehr als drei Monate zurück liegt.

 

Sollte er nun auf den Anhörungsbogen antworten oder einfach nichts tun, weil es ja verjährt? :shit:

 

Und vielen Dank noch mal für eure Hilfe!!! ;)

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Guest Der Friese

naja, geblitzt am 13.10.2008, der anhörungsbogen an deinen bruder ist dann wohl am 28.01.2009 bei euch aufgekreuzt mit dem datum des 26.01.2009 - soweit habe ich alles richtig ??

wenn ich mich nicht irre, beträgt die verjährungsfrist 3 monate plus 14 tage postlaufzeit, sie wäre damit am 27.01.2009 abgelaufen - nun ist der bogen aber am 26.01.2009 wohl geschrieben worden, damit fehlt exakt 1 tag für die verjährung....so weit ich das verstanden habe...

 

blöd ist nun, dass dein bruder nicht sagen kann, er sei gar nicht gefahren, denn du hattest ja auch schon einen anhörungsbogen bekommen, nämlich am 26.12. 2008 geschrieben und mitte januar bei euch eingetrudelt, d.h. für dich beginnt die verjährung am 26.12.2008 neu und dauert wieder drei monate und 14 tage postlaufzeit....

 

ohne jetzt dafür gewähr zu übernehmen wäre es am geschicktesten, den sachbearbeiter darauf hinzuweisen, dass die verjährung eingetreten ist und ihn bitten, die sache einzustellen, wenn er das nicht akzeptiert, weil ihm ebenfalls zur verjährung ein tag fehlt, dass dein bruder die strafe inklusive punkte übernimmt....

 

aber vielleicht gibts ja noch weitere meinungen dazu....

 

gruß

der friese

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wenn ich mich nicht irre, beträgt die verjährungsfrist 3 monate plus 14 tage postlaufzeit, sie wäre damit am 27.01.2009 abgelaufen - nun ist der bogen aber am 26.01.2009 wohl geschrieben worden, damit fehlt exakt 1 tag für die verjährung....so weit ich das verstanden habe...

Du irrst.

 

Tattag 13.10.08 +3Monate verjährt 12.01.09 24Uhr

 

Die Postlaufzeit soll nur ausdrücken. Zwischen der Anordnung der Anhörung, und bis der Empfänger den Brief in Händen hält können 14 Tage vergehen.

 

Wer also den Sekt in Strömen fließen lassen will, sollte diese 14 Tage als Sicherheitspolster abwarten.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

 

seit ihr euch da sicher mit den 14 Extra-Tagen???

Ich hab eextra hier gefragt und alle meinten immer nach 3Monaten ist es verjährt!!!

 

Und es wurde ja 3Monate lang kein Brief an ihn geschickt, auch 3Monate nach dem ersten Anhörungsbogen nicht!

 

 

Dann werde ich ansonsten versuchen den Sachbearbeiter auf die Verjährung aufmerksam zu machen, auch wenn es vll. nicht klappen sollte.

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seit ihr euch da sicher mit den 14 Extra-Tagen???

Kommt darauf an wen Du frägst, ich bin sicher, 3Monate und keine Sekunde mehr. ;)

 

Dann werde ich ansonsten versuchen den Sachbearbeiter auf die Verjährung aufmerksam zu machen, auch wenn es vll. nicht klappen sollte.

Sollte dein Bruder selber machen,

 

Einrede der Verjährung heißt das glaube ich, aber da bin ich mir jetzt nicht sicher. :shit:

 

MfG.

 

hartmut

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Danke für deine schnelle Antwort Hartmut!!!

 

Ich bin schon ganz nervös und habe alles im Internet abgesucht.

Aber ich konnte bisher nichts von 14 Tagen Postlaufzeit finden.

 

@DerFriese

Woher hast du die Information mit den 14Tagen, könntest du mir irgendeinen Link oder Gesetzestext schicken wo das steht?!? Danke!

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Danke für deine schnelle Antwort Hartmut!!!

 

Ich bin schon ganz nervös und habe alles im Internet abgesucht.

Aber ich konnte bisher nichts von 14 Tagen Postlaufzeit finden.

 

@DerFriese

Woher hast du die Information mit den 14Tagen, könntest du mir irgendeinen Link oder Gesetzestext schicken wo das steht?!? Danke!

Es sind 3 Monate. Massgeblich ist allerdings, was in der Akte steht. Sollte also innerhalb 3 Monaten gegen den tatsächlichen Fahrer Ermittlungen

"aktenkundlich" eingeleitet worden sein, ist die Verjährung unterbrochen. Ich vermute die 14 Tage beziehen sich auf die Zustellung des BuGeBe.

Dieser wird ja per quasi "Einschreiben" verschickt und man kann davon ausgehen das es ihn nicht gibt, wenn man ihn nicht innerhalb 14

Tagen erhält. Beim AHB, der ja mit der normalen Post rausgeht, greift das i.m.h.o nicht.

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@tiano & traffic

 

Da bin ich aber beruhigt :shit:

Es wäre nämlich echt dumm gewesen, wenn das mit der Postlaufzeit stimmen würde.

 

 

@tiano

 

"Massgeblich ist allerdings, was in der Akte steht"

In der Akte (ist ein AB im normalen Brief) steht 26.01.2009!!! ;)

Es sind also mehr als 3Monate seit der Tat vergangen!

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Guest Der Friese

hm, verstehe - die drei monate sind dann korrekt und die verjährung wäre um, wenn das ausstelldatum nach den drei monaten erfolgt ist....

das mit den 14 tagen postlaufzeit meine ich desöfteren gelesen zu haben....u.a. hier im forum.... ;)

sorry für die falsche information... :shit:

 

gruß

der friese

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das mit den 14 tagen postlaufzeit meine ich desöfteren gelesen zu haben....u.a. hier im forum.... ;)

sorry für die falsche information... :blink:

Und wir haben es schon hunderte Mal richtig gestellt. :shit: Die falschen 14 Tage beim AB lassen sich irgendwie nicht ausrotten.

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"Massgeblich ist allerdings, was in der Akte steht"

In der Akte (ist ein AB im normalen Brief) steht 26.01.2009!!! :sneaky:

Es sind also mehr als 3Monate seit der Tat vergangen!

Na, wenn Du Dich man nicht zu früh freust. Es wurde ja bereits gesagt und Du hast es ja auch selbst gerade zitiert: maßgeblich ist, was in der AKTE steht! Der AB ist keine Akte. Die Akte wird Dir auch nicht zugeschickt. Wenn sich aber in der Akte ein Vermerk vom z.B. 20.12.08 befindet, daß gegen Deinen Bruder Ermittlungen eingeleitet wurden, dann ist die Verjährung noch nicht erfolgt.

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Normale Ermittlungen gegen den Bruder reichen jedoch nicht aus, die Verjährung zu unterbrechen. Es muss schon die Vernehmung angeordnet sein.

 

§ 33 Abs 1 Nr. 1 OWiG

 

die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
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  • 1 month later...

Sooooooo

wollte euch mal über den stand der Dinge aufklären!

 

Am Montag kam nun ein Bußgeldbescheit über ungefähr 100€ (inkl. Gebühren) und 3 Punkten an meinen Bruder.

Da er den aber nicht bezahlen muss (Verjährung) haben wir daraufhin sofort am Dienstag ein schreiben zur Behörde geschickt, indem wir auf die Verjährung hinweisen.

 

 

Jetzt kommt es halt drauf an, ob sie das so akzeptieren, andernfalls wird es wohl vor Gericht gehen.

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Guest Simineon
Sooooooo

wollte euch mal über den stand der Dinge aufklären!

 

Am Montag kam nun ein Bußgeldbescheit über ungefähr 100€ (inkl. Gebühren) und 3 Punkten an meinen Bruder.

Da er den aber nicht bezahlen muss (Verjährung) haben wir daraufhin sofort am Dienstag ein schreiben zur Behörde geschickt, indem wir auf die Verjährung hinweisen.

 

Ich hoffe, Ihr habt das Schreiben wenigstens per Einschreiben geschickt, ansonsten könnte es ja nie beim Sachbearbeiter eintreffen und dann wird der Bussgeldbescheid gegen Deinen Bruder rechtskräftig.

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  • 3 weeks later...

Habe heute morgen wieder mal Post von der Behörde :explode: im Briefkasten gefunden!

 

 

 

Das Verfahren wurde eingestellt!!!!! <_<

 

 

Ich möchte mich daher noch mal bei allen für die guten Ratschläge bedanken, sonst wäre es sicher nicht so ausgegangen!

DANKE!!!

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Habe heute morgen wieder mal Post von der Behörde :explode: im Briefkasten gefunden!

 

 

 

Das Verfahren wurde eingestellt!!!!! <_<

 

 

Ich möchte mich daher noch mal bei allen für die guten Ratschläge bedanken, sonst wäre es sicher nicht so ausgegangen!

DANKE!!!

Servus,

 

ich gratuliere auch mal.

Allerdings wäre ich mir noch nicht zu sicher. Wurde das Verfahren gegen deinen Bruder eingestellt? Denn die Behörde könnte doch jetzt auch wieder auf dich zurückkommen. Gegen dich wurde die Verjährung ja unterbrochen.

 

Bin mir aber nicht sicher ob dieses Vorgehen seitens der Behörde möglich ist.

 

MfG

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Die haben das ganze Verfahren eingestellt, nicht nur gegen meinen Bruder.

 

Meine Verjährung wurde zwar unterbrochen, ist mittlerweile aber schon wieder eingetreten (mehr als 3Monate seit meinem Anhörungsbogen).

Achso, ja da hab ich geschlafen sorry.

 

Nochmals Glückwunsch.

 

MfG

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  • 3 years later...

Ich denke sie haben sich einfach einen gegriffen.

Heute würde das vermutlich gegen Fahrtenbuchauflage eingestellt

haben auf den ersten Anhörungsbogen nicht geantwortet(wurde am 17.10.08 geschrieben und ist am 20.10.08 angekommen) [...] Zur Erinnerung, wurde am 13.10.08 geblitzt.

4/7 Tage nach dem Blitz sollte sich der Halter an den verantwortlichen Fahrer erinnern können ...

 

Gruß,

AnReRa

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