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DieKuh

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    Anfänger
  1. Die haben das ganze Verfahren eingestellt, nicht nur gegen meinen Bruder. Meine Verjährung wurde zwar unterbrochen, ist mittlerweile aber schon wieder eingetreten (mehr als 3Monate seit meinem Anhörungsbogen).
  2. Habe heute morgen wieder mal Post von der Behörde im Briefkasten gefunden! Das Verfahren wurde eingestellt!!!!! Ich möchte mich daher noch mal bei allen für die guten Ratschläge bedanken, sonst wäre es sicher nicht so ausgegangen! DANKE!!!
  3. Ja, das habe ich mir auch gedacht und deswegen 2Euro für ein Einschreiben investiert!
  4. Sooooooo wollte euch mal über den stand der Dinge aufklären! Am Montag kam nun ein Bußgeldbescheit über ungefähr 100€ (inkl. Gebühren) und 3 Punkten an meinen Bruder. Da er den aber nicht bezahlen muss (Verjährung) haben wir daraufhin sofort am Dienstag ein schreiben zur Behörde geschickt, indem wir auf die Verjährung hinweisen. Jetzt kommt es halt drauf an, ob sie das so akzeptieren, andernfalls wird es wohl vor Gericht gehen.
  5. @tiano & traffic Da bin ich aber beruhigt Es wäre nämlich echt dumm gewesen, wenn das mit der Postlaufzeit stimmen würde. @tiano "Massgeblich ist allerdings, was in der Akte steht" In der Akte (ist ein AB im normalen Brief) steht 26.01.2009!!! Es sind also mehr als 3Monate seit der Tat vergangen!
  6. Danke für deine schnelle Antwort Hartmut!!! Ich bin schon ganz nervös und habe alles im Internet abgesucht. Aber ich konnte bisher nichts von 14 Tagen Postlaufzeit finden. @DerFriese Woher hast du die Information mit den 14Tagen, könntest du mir irgendeinen Link oder Gesetzestext schicken wo das steht?!? Danke!
  7. Hallo, seit ihr euch da sicher mit den 14 Extra-Tagen??? Ich hab eextra hier gefragt und alle meinten immer nach 3Monaten ist es verjährt!!! Und es wurde ja 3Monate lang kein Brief an ihn geschickt, auch 3Monate nach dem ersten Anhörungsbogen nicht! Dann werde ich ansonsten versuchen den Sachbearbeiter auf die Verjährung aufmerksam zu machen, auch wenn es vll. nicht klappen sollte.
  8. Guten Abend zusammen, am Mittwoch(28.01.09) ist nun der Anhörungsbogen an meinen Bruder gekommen, mit Datum vom 26.01.09. Ihm gegenüber ist das Verfahren aber schon verjährt, da es mehr als drei Monate zurück liegt. Sollte er nun auf den Anhörungsbogen antworten oder einfach nichts tun, weil es ja verjährt? Und vielen Dank noch mal für eure Hilfe!!!
  9. Mein Bruder hat sich jetzt in den Bogen als Fahrer eingetragen. Was muss er jetzt ankreuzen, weil dort steht ja: Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugfüher? Ja/Nein Ich weiß nämlich jetzt nicht auf wen sich das "Sie" bezieht. Auf den Briefempfänger(mich), oder auf den eingetragenen Fahrer? Bei "Wird der Verstoß zugegeben?" kreuzt er dann "Ja" an?!? Ist das soweit alles richtig? Und soll ich jetzt noch ein paar Tage warten bis ich den Brief abschicke, oder ist die Verjährung wirklich exakt nach 3 Monaten (ab 13.10.08) abgelaufen, da er kein Schreiben bekommen hat, und ich kann es sofor
  10. So richtig extrem ähnlich sieht er mir nicht, aber man kann sofort erkennen dass er mein Bruder ist. Mir ist da aber noch was eingefallen!! Angenommen, mein Bruder sei wirklich an diesem Tag gefahren, dann wäre es ja ihm gegenüber verjährt, weil er keinen Anhörungsbogen oder sonstiges innerhalb von 3 Monaten bekommen hat. Dann könnte er doch einfach sagen er war es, aber er nimmt sich davon nichts an, weil es mittlerweile verjährt ist! Könnte das klappen, oder ist das eher eine schlechte Idee? Danke und Gruß Marvin
  11. Also, soll er seinen Namen in de Anhörungsbogen schreiben und sagen, dass er gefahren ist? Damit würde es ja wahrscheinlicher, dass ich die 3 Monate überstehe. Ich habe von dieser Methode schon hier gelesen, weiß aber gerade nicht wie sie heißt. Und was soll er dann machen, wenn sie ihm die Strafe aufdrücken wollen? Danke!
  12. Ich habe mich jetzt entschlossen den Bogen einfach nicht zu beantworten, vll. habe ich ja glück und es dauert irgendwie ab jetzt noch mal mehr 3 Monate bis sie mir nen Bußgeldbescheit schicken. Oder vll. schicken sie meinem Bruder auch noch einen Anhörungsbogen, weil sie sich nicht ganz sicher sind. @Waschbaerbauch Habe mich irgendwie vertippt und das dann die ganze Zeit übernommen, das Schreiben ist vom 29.12.08 nicht vom 26.12.08
  13. Danke für die schnelle Anwtort! In dem neuen Anhörungsbogen steht genau das gleich wie in dem ersten, nur halt an mich und nicht an meine Mutter: Sehr geehrter Herr........, ihnen wird vorgeworfen.... Das heißt also, dass die Verjährung unterbrochen ist?!? Schade, waren ja nur noch ein paar Tage Wenn ich jetzt wieder nicht auf das Schreiben Antworte und die dann einen Bogen an meinen Bruder schicken, läuft die Verjährung dann weiter(sind ja nur noch 18 Tage gewesen)? Oder darf ich ab jetzt (bzw. 26.12.08) 3Monate lang keinen Bußgeldbescheit kriegen? Wie sollte ich jetzt am besten
  14. Sooo, meine Mutter und ich haben auf den ersten Anhörungsbogen nicht geantwortet(wurde am 17.10.08 geschrieben und ist am 20.10.08 angekommen) und ich dachte nach fast 3Monaten, dass die das fallen lassen. Zur Erinnerung, wurde am 13.10.08 geblitzt. Aber leider war vor ein paar Tagen wieder ein Anhörungsbogen im Briefkasten (am 12.01.09 im Briefkasten, am 26.12.08 geschrieben), der nun direkt an mich adressiert ist. Da meine Mutter keinen Bußgeldbescheit bekommen hat, denke ich, dass sie sie ausschließen, aber nun noch die Wahl zwischen meinem Bruder und mir besteht und sie dass jetzt von
  15. Habe mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Sry. Ich wurde nicht diesen Montag geblitzt sondern letzten Montag(vor 11 Tagen). Im Forum habe ich schon gesucht, allerdings finde ich nichts wo jemand das visier geöffnet hat und auf dem bild erkannt werden kann.
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