Ninjuzu 0 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 (edited) Hallo, ich habe eine kurze Frage bezüglich eines Bekannten von mir. Dieser ist durch eine Spielstraße gefahren, zu einem Freund. Als er ankam kam der Nachtbar aus seinem Vorgarten (hat das ganze beobachtet) , sich das Kennzeichen aufgeschrieben und meinte er würde die Polizei anrufen von wegen rasen in einer Spielstraße und hat erzählt das schon jemand 350 € zahlen musste. Nun wollte ich fragen ob das überhaupt möglich ist, ich meine nämlich nicht. 1. selbstjustiz2. schätzen ist doch verboten3. keine Zeugen, mein Bekannter dagegen hat einen4. beweise Bin sehr auf eure Antworten gespannt und danke schonmal im voraus. Gruß, Ninjuzu [ich habe mal in der Überschrift die Fehler ausgebessert Gast225] Edited October 24, 2008 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Jasper 0 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 1. selbstjustizEr bestraft nicht, somit keine Selbstjustiz 2. schätzen ist doch verbotenVerboten ist es nicht, wird allerdings als Nachweis nur in Spielstraßen anerkannt. 3. keine Zeugen, mein Bekannter dagegen hat einenEr ist der Zeuge der Bußgeldstelle 4. beweiseEine Zeugenaussage ist ein Beweis Mögliche "Lücken" sind eventuell an anderer Stelle, zB. die Fahrerermittlung Quote Link to post Share on other sites
Ninjuzu 0 Posted October 24, 2008 Author Report Share Posted October 24, 2008 Also muss er nun damit rechnen das er demnächst besuch bekommt und er blechen muss? Man kann doch viel behaupten, er war vielleicht mit 30 unterwegs in einer komplett übersichtlichen spielstraße. Besagter Nachtbar ist eh leicht unzurechnungsfähig, hat einem guten Freund mal eine Gießkanne vor den Roller geworden eben weil er meinte das dieser zu schnell unterwegs sei. Quote Link to post Share on other sites
McPeet 0 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 30 in der Spielstraße .. super Sache das .. wenn er Pech hat wird das tatsächlich teuer! Quote Link to post Share on other sites
Guest mav2k Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Also muss er nun damit rechnen das er demnächst besuch bekommt und er blechen muss? Man kann doch viel behaupten, er war vielleicht mit 30 unterwegs in einer komplett übersichtlichen spielstraße. Besagter Nachtbar ist eh leicht unzurechnungsfähig, hat einem guten Freund mal eine Gießkanne vor den Roller geworden eben weil er meinte das dieser zu schnell unterwegs sei.Solche Leute kennt man doch... Oberlehrerhafte Rentner, die nichts zu tun haben und sich mit Rechtsstreitigkeiten bei Laune halten. Wenn ein Zeuge im Auto saß und eine regelkonforme Geschwindigkeit bestätigen kann, dürfte der Typ keine Chance haben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Oh Mann, hier wird ja wieder tiefgreifend diskutiert... Erstmal gibt es keine Spielstraßen, wahrscheinlich ist eine verkehrsberuhigte Zone gemeint. Und dann dürfte es kaum beweisbar sein. Und selbst wenn man von 30 km/h ausginge, käme wohl kaum mehr als ein Verwarnungsgeld dabei heraus. Wenn überhaupt.Und ob da irgendjemand mit im Auto saß oder nicht, ist vollkommen Latte! Im Zweifelsfall entscheidet der Richter immer noch in freier Würdigung und da zählt die Aussage eines Klägers klar mehr als die eines Beklagten oder dessen Schwippschwagers oder Freundes. Quote Link to post Share on other sites
Guest mav2k Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Und ob da irgendjemand mit im Auto saß oder nicht, ist vollkommen Latte! Im Zweifelsfall entscheidet der Richter immer noch in freier Würdigung und da zählt die Aussage eines Klägers klar mehr als die eines Beklagten oder dessen Schwippschwagers oder Freundes.Das ist schlicht falsch. Oder krempelst du gerade in Eigeninitiative unser Rechtssystem komplett um? Wenn die Zeugen des Beklagten glaubhaft und in der Überzahl sind, wird ein Richter kaum zu Gunsten des Klägers entscheiden können. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Unsinn. Der kann entscheiden, was er für glaubhaft hält. Kommt da Opa Mutzke oder Familienvater Klasupke als Kläger und ihm stehen vier Teenies gegenüber, die in ihrem tiefergelegten Dreier unterwegs waren, WAS GLAUBST DU? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 und in der Überzahl sinddas lässt sich wohl nie aus der Welt schaffen: es wird nicht gezählt, es gilt nur die Glaubwürdigkeit Quote Link to post Share on other sites
Guest mav2k Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Unsinn. Der kann entscheiden, was er für glaubhaft hält. Kommt da Opa Mutzke oder Familienvater Klasupke als Kläger und ihm stehen vier Teenies gegenüber, die in ihrem tiefergelegten Dreier unterwegs waren, WAS GLAUBST DU? Du beziehst dich hier auf eine Extremsituation. Hängt dann aber auch davon ab, ob der Opa dem Gericht bereits als notorischer Denunziant bekannt ist, was seine Glaubwürdigkeit einschränken würde. Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, gibts aber immer noch die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs, in dessen Verlauf man den Kläger von der Sinnlosigkeit einer Anzeige überzeugen kann. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Es kann allenfalls die Übetretung der Schrittgeschwindigkeit geahndet werden. Die absolute Überschreitung spielt beim Schätzen keine Rolle. Das Überschreiten der Schirttgeschwindigkeit in einem verkehrberuhigtem Bereich kostet 10 Euro oder 15 Euro. Quote Link to post Share on other sites
Ninjuzu 0 Posted October 24, 2008 Author Report Share Posted October 24, 2008 Können denn die 350€ ausgeschlossen werden? Es wurde ja behauptet das ein Betroffener diesen Betrag schon mal zahlen musste Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Behauptet wird viel. Siehe hier Wenn die Zeugen des Beklagten glaubhaft und in der Überzahl sind, wird ein Richter kaum zu Gunsten des Klägers entscheiden können.was auch schlichtweg nicht stimmt. Hörensagen ist allgemein keine gute Quelle. Wie bereits geschrieben, allenfalls gibt es ein VG, mehr nicht. 350 Euro oder sonst einen dreistelligen Betrag sicher nicht. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Können denn die 350€ ausgeschlossen werden? Es wurde ja behauptet das ein Betroffener diesen Betrag schon mal zahlen musste Wieder mal das alte Spiel... Sollte eine Anhörung oder gar eine Verwarnung kommen... Einspruch einlegen - Aussage verweigern. es war im fliessenden verkehr - also keine halterhaftung. So - und wer war nun der Täter?? Das Kennzeichen - haben bei mir schon viele menschen aufgeschrieben.. Sie wissen einfach nicht, daß ihnen das gar nichts nützt, wenn sie keine exakte fahrerbeschreibung dazu liefern. Servus - Ihr Strategen! Quote Link to post Share on other sites
Ninjuzu 0 Posted October 24, 2008 Author Report Share Posted October 24, 2008 Aber die beiden standen sich ja Auge in Auge gegenüber und ich denke so ist eine genaue fahrerbeschreibung sehr gut möglich. Sagen wirs mal so, die beiden haben sich auch nicht das erste mal gesehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest mav2k Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Aber die beiden standen sich ja Auge in Auge gegenüber und ich denke so ist eine genaue fahrerbeschreibung sehr gut möglich. Sagen wirs mal so, die beiden haben sich auch nicht das erste mal gesehen.Nochmal: Ein persönliches Gespräch bringt Klarheit und sorgt nachhaltig für Ruhe. Ist unter Privatleuten oft die beste Lösung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Sollte eine Anhörung oder gar eine Verwarnung kommen... Einspruch einlegen - Aussage verweigern.Gegen die Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen bzw. es wird nicht bringen. Der Anhörung zu folgen und einen Brief schreiben ist der richtige Weg. Quote Link to post Share on other sites
Guest Der Friese Posted October 24, 2008 Report Share Posted October 24, 2008 Aber die beiden standen sich ja Auge in Auge gegenüber und ich denke so ist eine genaue fahrerbeschreibung sehr gut möglich. Sagen wirs mal so, die beiden haben sich auch nicht das erste mal gesehen. nun, wenn fahrer und halter der gleiche sind, ist es blöd....sollte der halter nicht der fahrer sein, darf die polizei selber suchen und den fahrer ermitteln... grußder friese Quote Link to post Share on other sites
schweiniplus 0 Posted October 26, 2008 Report Share Posted October 26, 2008 Es kann allenfalls die Übetretung der Schrittgeschwindigkeit geahndet werden. Die absolute Überschreitung spielt beim Schätzen keine Rolle. Das Überschreiten der Schirttgeschwindigkeit in einem verkehrberuhigtem Bereich kostet 10 Euro oder 15 Euro. 142 109 - kostet EUR 15. Bei Polizei oder Vollzugsdienst gerichtsfest erprobt, aber ob die Bußgeldstelle das bei einem privaten Anzeigeerstatter im Zweifel nicht wieder einstellt...? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Wenn man es auf ein Gerichtsverfahren ankommt, muss der Zeuge dem Richter schildern können, an Hand welcher konkreten Merkmale er sicher sein konnte, dass der Betroffene schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Kann er das glaubwürdig darlegen? Man weiß es nicht. Vielleicht kommt ja auch nur "Das sieht man doch! Der ist gefahren wie der Henker!" Auf jeden Fall drohen wirklich nur die 15 Euro. Für alles andere bräuchte man einen Messwert. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Unsinn. Der kann entscheiden, was er für glaubhaft hält. Kommt da Opa Mutzke oder Familienvater Klasupke als Kläger und ihm stehen vier Teenies gegenüber, die in ihrem tiefergelegten Dreier unterwegs waren, WAS GLAUBST DU? Echt klasse, wie hier Vorurteile gepflegt werden. Bin gespannt, was der Richter glaubt, wenn Atze PS mit einem tiefergelegten Speedy daherkommt. Also immer Vorsicht mit solchen Äußerungen. "Wer im Glashaus sitzt, ..." MfGPrince Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Dieser Gefahr bin ich mir bewusst und verhalte mich entsprechend. Wo ist das Problem? Meinst Du, mir noch irgendwelche Ratschläge geben zu müssen oder muss der Herr Doktor einfach mal wieder ein wenig "von oben herab" dozieren? Wäre ja nicht wirklich das erste Mal... Ich pflege hier übrigens keine Vorurteile, sondern weise ganz klar darauf hin, wie es in unserem Rechtssystem abläuft. Ob Dir das - ganz realitätsfern wie Du eben mal so bist - missfällt oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Ich pflege hier übrigens keine Vorurteile,... Wie kommst du dann auf den tiefergelegten BMW? Hat der irendwas mit dem hiesigen Fall zu tun oder entsprang der deiner eigenen Realität? MfG Prince Quote Link to post Share on other sites
leo 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Echt wenig Informationen um besser zu urteilen. Ich möchte nur mal folgendes bemerken: Wir wohnen in einer Sackgasse die hinten im Hammer komplett zugebaut ist, also Durchfahrt unmöglich, auch nicht auf Schleichwegen. Es sind eigentlich nur Eigentümer bis auf ganz wenige Mieter dort zu finden. Wir waren uns ALLE einig, daß wegen der vielen Kinder (Neubaugebiet) eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) angebracht wäre. Also stellten wir einen Antrag bei der Gemeinde. Dieser wurde ABGELEHNT mit der Begründung, daß es in unmittelbarer Nähe schon genug Spielstraßen gäbe (alles Sackgassen oder Kindergärten). Was will er uns damit sagen? Ganz einfach: Es ist nicht so einfach überhaupt eine Spielstraße zu bekommen. Somit sollte es Gründe geben, welche eine solche Straße rechtfertigen. Ist es denn so schwer darin wirklich LANGSAM zu fahren? Das sind meist nur wenige hundert Meter, bei uns nur so um die 200m. Ich will hier niemanden anklagen, denn dazu weiß ich von den Umständen zu wenig, wie eingangs erwähnt. Jedoch kann ich für mich sicher sagen daß ich keine Polizei brauche, wenn jemand bei uns mit 50km/h durchrauscht und dabei meine Tochter anfährt... leo Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 und hat erzählt das schon jemand 350 € zahlen musste.Wegen des 'Rasens' in der Spielstraße aufgrund einer Zeugenaussage also bestimmt nicht.Anderes gilt möglicherweise, wenn es zu eine Gefährdung oder gar zu einem Unfall kamDann könnte da nämlich noch Schmerzensgeld und/oder der Schaden an sich 'ne Rolle spielen.Oder vielleicht kam es zu Handgreiflichkeiten wegen dessen der VT verurteilt wurde. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Also von der Anfangsbeschreibung ausgehend, wenn überhaupt ein Verfahren eröffnet wird, glaube ich aber nicht - droht Schließung wegen Geringfügigkeit. http://www.smilies-smilies.de/smilies/lustige_smilies/lol3.gif Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Wie schon jemand geschrieben hat wieder mal typisch n Rentner der nichts besseres zu tun hat als anderen auf die nerven zu gehen wenn ich schon sowas hör diese €350 schließe ich wie viele andere aus SOLLTE irgendetwas kommen wird es sich im minimalbereich also gerade noch verkraftbar befinden dennoch seeehr ärgerlich unbedingt posten was da herausgekommen ist lg mladjo Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 mal typisch n Rentner der nichts besseres zu tun hatWenigstens einer, der sich um die Kinder Sorgen macht.Sorry, aber Spielstraße ist Spielstraße und Kinder gehören nunmal geschützt(Nicht nur da, aber in 'ner Spielstraße insbesondere).Wenn die Eltern nicht auf die Barikaden gehen, dann wenigsten die Oma's und Opa's. Wir reden nicht von dem pensionierten Beamten, der mit dem Zollstock auf Jagd nach Falschparkern geht ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 mal typisch n Rentner der nichts besseres zu tun hatWenigstens einer, der sich um die Kinder Sorgen macht.Sorry, aber Spielstraße ist Spielstraße und Kinder gehören nunmal geschützt(Nicht nur da, aber in 'ner Spielstraße insbesondere).Wenn die Eltern nicht auf die Barikaden gehen, dann wenigsten die Oma's und Opa's. Wir reden nicht von dem pensionierten Beamten, der mit dem Zollstock auf Jagd nach Falschparkern geht ... Gruß,AnReRa sorry aber das kann man auch auf andere art und weise lösen als ne anzeige zu machen wie wärs mal mit dem ach so bösen raser zu reden man muss ja nicht immer gleich mit der tür ins haus fallen und verkehrsberuhigte zone heißt ja nicht immer gleich dass da hunderte von kindern unterwegs sind dass die kiddies geschützt werden müssen (teilweise vor sich selbst) ist mir vollkommen klar aber das geht weit über das schützen hinaus und woher willst du wissen das dass kein pensionierter beamter ist? das gegenteil ist nicht bewiesien (nicht das ich das annehme aber alles ist möglich) lgmladjo Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 sorry aber das kann man auch auf andere art und weise lösen als ne anzeige zu machen wie wärs mal mit dem ach so bösen raser zu reden man muss ja nicht immer gleich mit der tür ins haus fallenUnd Du glaubst wirklich, daß das Sinn macht? Ich ehrlich gesagt nicht. Einerseits aus Erfahrung mit einschlägigen Typen, andererseits muß man hier nur mal etwas quer lesen um zu erkennen, daß das längst nicht immer erfolgversprechend ist. Und bevor mich so ein Typ u.U. auch noch blöd anmacht, evtl. sogar noch aggressiv und handgreiflich wird, ist es vllt. ratsamer, den besseren, weil auch sichereren Weg zu gehen. und verkehrsberuhigte zone heißt ja nicht immer gleich dass da hunderte von kindern unterwegs sind dass die kiddies geschützt werden müssen (teilweise vor sich selbst) ist mir vollkommen klar aber das geht weit über das schützen hinausIcih denke, daß es viele gibt, die das eben anders sehen als Du. und woher willst du wissen das dass kein pensionierter beamter ist? das gegenteil ist nicht bewiesien (nicht das ich das annehme aber alles ist möglich)Die pensionierten Beamten, die ich kenne, sind froh, daß sie pensioniert sind und ihr Leben nunmehr genießen können. Die wollen nicht mehr den Hilfssherrif spielen. Quote Link to post Share on other sites
Prince William 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Die pensionierten Beamten, die ich kenne, sind froh, daß sie pensioniert sind und ihr Leben nunmehr genießen können. Die wollen nicht mehr den Hilfssherrif spielen. Ich weiß, die Frage mag gemein sein, aber sehnst du nicht auch schon dem Tag entgegen? MfG, Prince Wie schon jemand geschrieben hat wieder mal typisch n Rentner der nichts besseres zu tun hat als anderen auf die nerven zu gehen wenn ich schon sowas hör Solche Sätze sollte eigentlich niemand kommentieren. Schließt es doch grundsätzlich aus, ernst genommen zu werden. Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 @bluey: dass das reden nichts bringt kann schon sein aber eine 15 euro strafe soll was bringen? gerade wenn mich jemand anzeigt stell ich mich quer Also ich kenne sowohl verkehrsberuhigte zonen wo kinder unterwegs sind und auch welche wo eig. kein schwein auf der straße ist und um ehrlich zu sein fahre ich in gar keine schrittempo und kenne auch keinen der das tut natürlich pass ich auf wenns eine engere strasse ist aber wenn genug platz da ist fahre ich bestimmt nicht schrittempo macht ihr das? bitte ehrlich sein @prince es gibt nunmal sachen die mich aufregen eine davon ist leute anzuzeigen wenn man selber nichts davon hat und schließlich ist nichts passiert nur wegen solchen anzeigen werden die leute nicht langsamer fahren lgmladjo Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 dass das reden nichts bringt kann schon sein aber eine 15 euro strafe soll was bringen?Wie sieht Dein Vorschlag aus um Schritttempo durchzusetzen ?Wir haben hier zeitweise Blumenkübel oder Mülltonen auf die Gasse (natürlich unabsichtlich alle zur gleichen Zeit) gestellt, so dass man Schlangenlinien fahren muß !(Und manche Kübel haben schon verdächtige Schrammen)Es gibt leider Autofahrer, die halten wegen der fehlenden Begrenzungen den Bürgersteig in 'ner Spielstraße für die Fahrbahn.Die ist dann scheinbar 3 Spuren breit. gerade wenn mich jemand anzeigt stell ich mich querMag sein, dann kostet das halt 23,50 EUR extra ... aber wenn genug platz da ist fahre ich bestimmt nicht schrittempoHast Du überhaupt Kinder ?Dich möchte ich erleben, wenn ein Autofahrer mit dieser Begründung Deine Nachwuchs anfährtund von Dir Absolution erwartet ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2008 Report Share Posted October 27, 2008 Ich weiß, die Frage mag gemein sein, aber sehnst du nicht auch schon dem Tag entgegen?Dem wäre vllt. so, würde mir der Job keinen Spaß machen. So aber...... @bluey: dass das reden nichts bringt kann schon sein aber eine 15 euro strafe soll was bringen? gerade wenn mich jemand anzeigt stell ich mich querNaja, irgendwann wird's aber zu teuer. Und irgendwann beläßt es die Bußgeldstelle auch nicht mehr nur bei einem Verwarngeld. Wenn Du ständig auffällst, könnte man Dir u.U. fehlende charakterliche Eignung unterstellen und die Fahrerlaubnis entziehen. um ehrlich zu sein fahre ich in gar keine schrittempo und kenne auch keinen der das tut natürlich pass ich auf wenns eine engere strasse ist aber wenn genug platz da ist fahre ich bestimmt nicht schrittempoDann solltest Du Dich auch nicht beschweren, wenn mancheiner keinen Sinn in einer Unterhaltung sieht, sondern die Polizei ruft bzw. Dich anzeigt. macht ihr das? bitte ehrlich seinRichtig Schrittgeschwindigkeit vllt. nicht, also nicht unbedingt ca. 7 km/h, aber auf gar keinen Fall so schnell, daß jemand auf den Gedanken kommen könnte, mich anzeigen zu wollen. und schließlich ist nichts passiertAch so... es muß also erst etwas passieren, damit derjenige zur Einsicht gelangt, oder? Und was ist mit dem, der dabei ggf. zu Schaden kommt? nur wegen solchen anzeigen werden die leute nicht langsamer fahrenManche ja, manche nicht. Manche verlieren auch irgendwann ihren Führerschein. Und bis dahin müssen manche auch einiges an Lehrgeld zahlen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 28, 2008 Report Share Posted October 28, 2008 Es gibt leider Autofahrer, die halten wegen der fehlenden Begrenzungen den Bürgersteig in 'ner Spielstraße für die Fahrbahn.Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es keine Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn, wobei diese allerdings durch unterschiedliche Pflasterung angedeutet werden kann. Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted October 28, 2008 Report Share Posted October 28, 2008 nur so als beispiel: wo ich bis vor paar moanten gewohnt habe gibt es eine verkehrsberuhigte zone die ist zweispurig und es sind parkende autos links und rechts und dort habe ich noch nie kinder gesehen also wenn ich mich recht errinere habe ich eigentlich dort kaum jemals gesehen und da fahr ich bestimmt nicht schrittempo nein ich habe keine kinder aber ich passe sehr wohl auf kids im straßenverkehr auf allein wenn ich ein kind sehe geh ich vom gas weil man nie weiß was die so im kopf haben also meine einstellung zu sowas hat nichts damit zu tun das ich keine kinder habe ausserdem würde ich nie auf die idee kommen jemanden anzuzeigen nur weil er zu schnell unterwegs ist solange er keinen gefährdet und in diesem fall sehe ich beim besten willen keine gefährdung lgmladjo Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted October 28, 2008 Report Share Posted October 28, 2008 Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es keine Trennung zwischen Gehweg und FahrbahnEben !Deshalb hält der -Autofahrer die Straße für breit genug um statt 7 km/h gefahrlos 50 km/h fahren zu können !Weil Kein Bürgersteig = Keine Fußgänger ausserdem würde ich nie auf die idee kommen jemanden anzuzeigen nur weil er zu schnell unterwegs ist solange er keinen gefährdetWann fängt bei Dir die Gefährdung an ?Erst wenn es einen Beinahe-Unfall gegeben hat ?Oder erst dann wenn es jemanden von Deinen Angehörigen oder Dich selbst mal erwischt hat (am besten noch mit Fahrerflucht). Ich will nicht ausschließen, dass manche Spielstraßen eingerichtet wurden, um den wohlhabende (kinderlosen) Anwohnern einen Gefallen zu tun - und diese auf diese Weise ihr Recht durchsetzen wollen - ,aber i.d.R. finden sich Spielstraßen doch in allgemeinen Wohngebieten und da sind nunmal zu allen Zeiten Kinder anzutreffen !Sollen den die Eltern jdesmal auf eine Knopf drücken um die Spielstarßenschilder aufzuklappen wenn eine Kind das Haus verläßt ? wenn ich ein kind sehe geh ich vom gasDort wo Grundstücksausfahrten sind, können immer Kinder unverhoft auf die Gasse springen, die man hinter geparkten Auto's oder Garageneinfahrten nicht rechtzeitig sehen kann. Egal wie breit die Straße ist ! Wenn ich das in der Fahrschule nicht selbst schon erlebt hätte ..Innerorts rechts und links Häuser, im Vorgarten spielen Kinder. Ich fahre vorsichtig maximal .Fahrlehrer tritt auf's Gas !. Ich auf die Bremse. Er meint ich müsse schneller fahren !50 m später Vollbremsung, weil ein Kind, liegend auf einem Spielzeug-LKW knapp hinter einem Auto hervorkam.Danach hat er die in so einer Situation nie wieder bemängelt.Heute ist da übrigends ne Nochmal, es steht dem Autofahrer einfach nicht zu, im allgemeinen Straßenverkehr (insbesondere im Begegnungsverkehr) dieGeschwindigkeit völlig eigenverantwortlich zu wählen. Dazu gibt es viel zuviel Unfälle die auf Selbstüberschätzung oder Unaufmerksamkeitzurückzuführen sind. Wenn Du auf 'ner Rennstrecke frontal in 'ne Betonwand krachst, Bitte schön, da kommt kein anderer zu Schaden. Aber wenn der 'Gegner' einRadfahrer/Fußgänger oder sogar ein Kind ist, hört der Spaß absolut auf. Quote Link to post Share on other sites
mladjo 0 Posted October 28, 2008 Report Share Posted October 28, 2008 Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es keine Trennung zwischen Gehweg und FahrbahnEben !Deshalb hält der -Autofahrer die Straße für breit genug um statt 7 km/h gefahrlos 50 km/h fahren zu können !Weil Kein Bürgersteig = Keine Fußgänger ausserdem würde ich nie auf die idee kommen jemanden anzuzeigen nur weil er zu schnell unterwegs ist solange er keinen gefährdetWann fängt bei Dir die Gefährdung an ?Erst wenn es einen Beinahe-Unfall gegeben hat ?Oder erst dann wenn es jemanden von Deinen Angehörigen oder Dich selbst mal erwischt hat (am besten noch mit Fahrerflucht). Ich will nicht ausschließen, dass manche Spielstraßen eingerichtet wurden, um den wohlhabende (kinderlosen) Anwohnern einen Gefallen zu tun - und diese auf diese Weise ihr Recht durchsetzen wollen - ,aber i.d.R. finden sich Spielstraßen doch in allgemeinen Wohngebieten und da sind nunmal zu allen Zeiten Kinder anzutreffen !Sollen den die Eltern jdesmal auf eine Knopf drücken um die Spielstarßenschilder aufzuklappen wenn eine Kind das Haus verläßt ? wenn ich ein kind sehe geh ich vom gasDort wo Grundstücksausfahrten sind, können immer Kinder unverhoft auf die Gasse springen, die man hinter geparkten Auto's oder Garageneinfahrten nicht rechtzeitig sehen kann. Egal wie breit die Straße ist ! Wenn ich das in der Fahrschule nicht selbst schon erlebt hätte ..Innerorts rechts und links Häuser, im Vorgarten spielen Kinder. Ich fahre vorsichtig maximal .Fahrlehrer tritt auf's Gas !. Ich auf die Bremse. Er meint ich müsse schneller fahren !50 m später Vollbremsung, weil ein Kind, liegend auf einem Spielzeug-LKW knapp hinter einem Auto hervorkam.Danach hat er die in so einer Situation nie wieder bemängelt.Heute ist da übrigends ne Nochmal, es steht dem Autofahrer einfach nicht zu, im allgemeinen Straßenverkehr (insbesondere im Begegnungsverkehr) dieGeschwindigkeit völlig eigenverantwortlich zu wählen. Dazu gibt es viel zuviel Unfälle die auf Selbstüberschätzung oder Unaufmerksamkeitzurückzuführen sind. Wenn Du auf 'ner Rennstrecke frontal in 'ne Betonwand krachst, Bitte schön, da kommt kein anderer zu Schaden. Aber wenn der 'Gegner' einRadfahrer/Fußgänger oder sogar ein Kind ist, hört der Spaß absolut auf. ok ich sehe wir reden aneinander vorbei ich rede von verkehrsberuhigten zonen die sehr wohl 2 gehsteige (einen auf jeder seite habe) und 5 meter breite fahrfläche haben und ausserdem neben der parkfläche parkende autos stehen die gibt es bei uns in wien sehr wohl Quote Link to post Share on other sites
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